Die Steuern und die Bilanzierung des mezzaninen Beteiligungskapitals
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-   Steuerrecht des Mezzaninekapitals ( Nachrangkapitals )
-   Steuervorteile für Kapitalanleger
-   Bilanzrecht  des stimmrechtslosen Beteiligungskapitals
-   Eigenkapital-Bilanzierung der stillen Beteiligungen
     und des Genussrechts


Mezzanines Finanzkapital ist im Steuerrecht und Bilanzrecht von großen Begünstigungen geprägt und zwar sowohl in der Bilanz und somit bei der Bonität und beim Rating als auch bei den steuerlichen Vorteilen. Mezzanine-Kapital kann durch zusätzliche Vertragsklauseln bilanzrechtlich "echtes" Eigenkapital ( Equity-Mezzaninekapital ) werden. Durch die bloße Nachrangigkeit gegenüber dem klassischen Fremdkapital ist Mezzanine-Kapital grundsätzlich nur als wirtschaftliches Eigenkapital zu bewerten. Dies bedeutet, daß es in der Bilanz grundsätzlich als Verbindlichkeit ausgewiesen werden muss.

Bilanzrechtliches Eigenkapital ( Voraussetzungen )


Sofern die mezzaninen Beteiligungsverträge ergänzende Voraussetzungen erfüllen, kann das Mezzanine-Kapital auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muss der Beteiligungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und Ausschüttungen dürfen nur aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiliungsvertrages erforderlich ( siehe Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf, IDW in der Stellungnahme HFA 1/1994 ).

Eine Gewinnbeteiligung setzt voraus, dass der stille Gesellschafter oder der Genussrechtsbeteiligte je nach Höhe des Unternehmensgewinns eine höhere oder eine niedrigere Ausschüttung erhält. In vielen Mustern ist bei einem Unternehmensverlust häufig nur eine niedrigere oder gar keine Ausschüttung geregelt; es gibt aber bei einem größeren Unternehmensgewinn keine höhere Ausschüttung als die ausgewiesenen festen Prozente an den stillen Gesellschafter / Genussrechtsbeteiligten. Damit fehlt es an dem konstitutiven (Genussrechts-)Merkmal der positiven Gewinnbeteiligung. Erforderlich ist neben einer Grundausschüttung, die als Equity-Mezzanine auch erfolgsabhängig gestaltet sein muss, eine variable Gewinnbeteiligungs-Komponente in Form einer zusätzlichen sogen. Übergewinnbeteiligung, die wie folgt lauten könnte: „Darüber hinaus sind die stillen Beteiligungsrechte/ Genussrechte quotal an 15 % des auszuschüttenden Jahresergebnisses (Jahresüberschuss) der Gesellschaft beteiligt (= Übergewinnbeteiligung); erstmalig zahlbar zum ( z.B. ) 30. Juni 2019“.

Die bilanzrechtliche Ausgestaltung als bilanzrechtliches Eigen- und Haftkapital hat keinerlei steuerlich negative Folgen. Vielmehr bleibt die Ausgestaltung steuerneutral. Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, wird Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuerrechtlich als Fremdkapital mit den Absetzungsvorteilen gewertet. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen bei der typisch stillen Gesellschaft und beim Genussrechtskapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind wie Darlehenszinsen abzugsfähiger Aufwand der Gesellschaft. Das Mezzaninekapital bietet also echte steuerliche Vorteile.


Steuerrecht der stillen Beteiligung und der Genussrechte

Die atypisch stille Gesellschaft ( = Beteiligung )  dagegen stellt eine Sonderform dar und hat eine gewinnsteuerrechtliche Ausprägung. Diese gewährt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Möglichkeit positive und negative Einkünfte miteinander zu verrechnen. Die atypische stille Beteiligung gewährt also die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtspersonen ( natürliche Personen und juristische Personen ) den Steuerkreis zu schließen und dadurch Gewinne mit Verlusten einkommen- oder körperschaftsteuerlich zu verrechnen. Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ist (1) die Verlustbeteiligung, (2) die Beteiligung am Firmenwertzuwachs und (3) die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte Mitspracherechte ). Ferner können zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden, die sodann erlauben, das stille Beteiligungskapital bilanzrechtlich als Eigenkapital zu passivieren. Gewinnausschüttungen bei der atypisch stillen Gesellschaft sind kein Aufwand bei dem Unternehmen, sondern bedeuten echte Gewinnteilung aufgrund einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung. Ausschüttungen verkürzen also den körperschaftspflichtigen Gewinn z.B. der Kapitalgesellschaft.

Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschaftskapital und beim Genussrechtskapital Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer mit maximal 25% und derzeit noch dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Der Unternehmer sollte sich zur Veranschaulichung mit Hilfe von Berechnungsbeispielen über die vorteilhaften Auswirkungen im Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer bei seinem Steuerberater individuell informieren.

Steuervorteile für Kapitalanleger und Investoren beim Nachrangkapital


Mezzanine Beteiligungsanlagen beinhalten bei richtiger Gestaltung nicht unerhebliche Steuervorteile: Die Anleger müssen z.B. die Erträgnisse bzw. Gewinnausschüttungen auf Mezzaninekapital gem. § 20 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) als Einkünfte aus Kapitalvermögen ( ab dem 01. 01. 2009 als Abgeltungssteuer mit max. 25 % plus Soli-Zuschlag ) erst im Zeitpunkt des Geldzuflusses von Gewinnen bzw. beim Mittelabfluss aus dem Unternehmen versteuern. Die Abgeltungsteuer wird in der Form der Quellensteuer ( d.h. an der "Quelle" bei dem ausschüttenden Unternehmen im Wege des Vorwegabzuges erhoben, so dass das Unternehmen verpflichtet ist, für den Anleger bei Gewinnausschüttungen gleich die Abgeltungsteuer einzubehalten und diese direkt zugunsten des Anlegers an das Finanzamt abzuführen ). Dem Investor ist von dem Unternehmen über die für ihn gezahlte Abgeltungsteuer eine Steuerbescheinigung zur Vorlage bei seinem Wohnsitzfinanzamt auszustellen. Dem Anleger wird dann die gezahlte Abgeltungsteuer auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet.

Werden die Auszahlungen von Gewinnerträgen zunächst im Unternehmen belassen und zeitlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, findet auch erst später eine Versteuerung mit eventuellen Steuererleichterungen statt. Solche Steuervorteile können z.B. auch bei einer Genussrechts-Emission erreicht werden, wenn die Gewinnausschüttungen endfällig zum Ablauf der Beteiligung gezahlt werden und der Anleger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalerträge z.B. das Rentenalter erreicht hat. Ab dem Rentenalter unterfällt der Anleger regelmäßig einem wesentlich geringeren Grenzsteuersatz. Wer als Rentner einen Grenzsteuersatz von z.B. 21 % hat, erhält die Differenz zu den gezahlten 25 % Abgeltungsteuer erstattet.

Null-Koupon-Genussrechte mit Steuervorteilen


Das Prinzip kann wie bei den bekannten, sogen. Null-Koupon-Anleihen auch bei Null-Koupon-Genussrechten angewandt werden. Ferner ist die Abgeltungsteuer eine endgültige Höchststeuer, so daß die Gewinnausschüttungen auch im Einkommensteuer-Nachtragsverfahren nicht höher als mit 25% zu versteuern sind. Besteht ein geringerer Grenzsteuersatz als 25%, wird die Differenz erstattet. Nähere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mail-Anfrage.


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Dr. jur. Horst Werner ( Jahrgang 1947 ) ist Kapitalmarktexperte und ausgewiesener Fachmann für die Finanzierung von Unternehmen, die Sanierung von Gewerbebetrieben und die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung ( Kapitalerhöhung ) zur Liquiditätsverbesserung. Seit 1981 hat er ein Kapitalvolumen von über € 7 Mrd. betreut.

Dr. Werner promovierte als Gesellschaftsrechtler im Aktien- und Konzernrecht in Göttingen. Er war tätig an den Universitäten Bremen, Göttingen und Pune / Indien im Konzern- und Gesellschaftrecht.

In mehreren Aktiengesellschaften und Konzernholding-Unternehmen erwarb Dr. Horst Werner praktische Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat in der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung.

      

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Positive Vortrags-Beurteilungen u. Stellungnahmen zur Arbeit von Dr. jur. Horst Werner




Vielen Dank für den sehr informativen Vortrag gestern. Sie haben sich in der Tat als der hervorragende Jurist in diesem Bereich erwiesen, als der Sie mir aus verschiedenen Kreisen vorgestellt worden sind. Ihre Erfahrung ist beeindruckend und sehr wertvoll.
Volker Schatten, do-tech GmbH, Düsseldorf
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Ich war  letzten Donnerstag
bei Ihrem Seminar und war sehr beeindruckt!
Heiko Lube,
Erfolgsevents GmbH, Echterdingen

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Von Ihren Sachvorträgen war und bin ich total begeistert. Sie wurden oft kopiert, aber nie erreicht. Es kann nur Einen geben.
Gerhard Ramizi, Laupheim
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Ihr Seminar war einfach genial. Sehr gut !
Roland Schulze, Kunz-Schulze Wohn- und Gewerbeimmobilien GbR,
Karlsruhe

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Ein ganz dickes Lob für Ihre Finanzierungs-Vorträge ! Das Seminar war ganz toll !
Marcus Tilpe-Grünwald, Alp Green Immobilienvermarktung (CH)
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Die Informationen anläßlich Ihrer Veranstaltung waren überaus hilfreich.
Alfred Sauter CEO, Aurum Resources AG (CH)
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Hervorragendes Seminar ! Ich habe viel gelernt.
Lothar Gügel, Allgrund AG
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Das Finanzseminar war sehr interessant und das Haus der Dr. Werner Financial Service Group bietet eine gute Netzwerkmöglichkeit. Ich war von Ihrer Veranstaltung begeistert..
Prof. Dr. Michael Kuhn, Scheven Financial Services GmbH
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Ihr Seminar in München hat uns total begeistert. Sie haben mit deutlichen und einfach verständlichen Worten komplexe Finanzierungs-Zusammenhänge erläutert
und erklärt
Ingrid Kässbohrer, TETRAKTYS HUMANAGEMENT (CH)
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Wir möchten es nicht versäumen, Ihnen Herr Dr. Werner ein großes Kompliment auszusprechen. Der gestrige Finanierungs-Workshop war sehr gut. Es hat uns neue Perspektiven eröffnet.
Rolf Schumacher, Hohl Logistik AG (CH) 
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Das Finanzierungs-Seminar war gut und informierte mit interessantem Spezialwissen.
Bertram Iby, IBY Investment GmbH
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Das war das beste Seminar, welches ich je in meinem unternehmerischen Leben besucht habe.
Herbert Kuglmeier, AGEP Corp., (USA) 
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Tolle Arbeit, die Sie uns mit dem vorliegenden Prospekt haben zukommen lassen.
Heinrich Schindler, AlpenSolarPark GmbH
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Ich wähle bewußt die Teilnahme an Ihrem Finanzierungs-Seminar zum zweiten Mal. Unsere Small-Capital-Emission hat bisher unsere Erwartungen mehr als übertroffen.
Thomas Bähr, Carrots & Coffee KG
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Ihr Finanzierungs-Seminar war insgesamt sehr interessant
Dipl.-Ing. Werner Wolf, Lupus AG
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Ich möchte mich für das äußerst interessante, fachlich höchst kompetente Seminar bedanken. Es hat sich jeder Cent und jeder meiner insgesamt 1.800 gefahrenen Kilometer wegen der hochgradig interessanten Informationen gelohnt.
Herr Robert Kiefer, Fa. Ecosyn, Österreich
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Ich war mit dem Finanzierungs-Workshop sehr zufrieden.
Herr Manfred Stein, WST Stein Werkzeugmaschinen GmbH
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Ihr Finanzbeschaffungs-Seminar einfach nur: Sehr gut !
Herr Helmut Dückerstrang, ACS Alfons Holding

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Man bekommt nirgends die Finanzierungs-Materie so konzentriert und verständlich sowie inhaltlich so zusammenhängend dargestellt, wie auf dem Seminar der Dr. Werner Financial Service AG
Herr Andreas Hölzl, Hölzl Engineering Group GmbH
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Das Finanzierungs-seminar von der Dr. Werner Financial Service AG war organisatorisch und inhaltlich, substantiell sehr gelungen. Die Seminargebühren und das vermittelte Wissen sowie die überlassenen Seminarunterlagen stehen in einem sehr günstigen Verhältnis.
Herr Dr. Peter J. Murrman, SunEnterprise AG
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In Ihrem Finanzierungs-Vortrag, Herr Dr. Werner, hatte ich mir fünf, für uns neue Informations-Punkte notiert, die uns in der Zukunft sehr weiterhelfen werden.
Herr Ulrich Hartmann, moresophy GmbH
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Neben den spannenden Vorträgen, die Sie bei der BioIndustry und im FEZ für BioMedTec gehalten haben, konnte ich ja auch an einem Ihrer interessanten Seminare teilnehmen. Nun haben wir eine weitere Neugründung und ich bitte um Erstberatungs-Termin.
PH Dr. Hartmut Weigelt, CSO Medecon Ruhr GmbH
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Wir waren von Ihnen und Ihren Ausführungen über Finanzierungen sehr beeindruckt. Sie sind der "leader" des Private Placements.
Volker Röver, Unternehmensberatung
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Ihr Kompakt-Seminar zur bankenunabhängigen Unternehmens-finanzierung hat meine Kenntnisse enorm erweitert,
Stephan Himmelreich, Finanzprokurist
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Die Vorträge auf Ihrer Finanztagung waren sehr kompetent, informativ und umfassend. Hochinteressant waren die Ausführungen zur Small-Capital-Finanzierung
Bernd Adler, kaufmännischer Leiter
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Die Tipps zur Sanierung von Unternehmen und zur bargeldlosen Verbesserung einer Bilanz für unser Rating bei der Bank haben uns sehr geholfen.
Dipl.-Ing. Otto H.-W. Schneider, CW Laser Technik GmbH
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. . . .  möchten wir uns für das sehr aufschlußreiche und interessante Finanz-Seminar bedanken. Es zeigte, dass unsere Teilnahme für uns sinnvoll und notwendig war. Unsere Anerkennung und Dank für die Leistungen der gesamten Mannschaft des Dr. Werner-Netzwerks.
Dipl.-Kfm.  W. Harrer, Euro Commodity International GmbH
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Noch nie habe ich über die Finanzierung von Unternehmen und die Kapitalbeschaffung auch für nicht börsennotierte, mittelständische Unter-nehmen so viele neue Informationen erhalten und unbekannte Bilanztipps gehört wie von Dr. Werner auf dem Finanz-Seminar
Albert S. Schmidt, SRE Senior Real Estate GmbH
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Insbesondere Ihr Vortrag, Herr Dr. Werner, mit den anschaulichen Finanzierungs-Beispielen hat meinen Vorstandskollegen und mich sehr beeindruckt. Ihre Ausführungen zur Wertschöpfung durch Sacheinlage und zur Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital gaben uns beste Anregungen.
J. H. Heinen, ELMA TECH AG
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 . . .   die einzelnen Referenten haben sehr gut und praxisnah vorgetragen.
Hilmar Conrad, Freie Demokratische Partei / FDP
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. . . für den freundlichen Empfang und das sehr interessante und lehrreiche Gespräch möchte ich mich nochmals recht herzlich bedanken. Ihre Darlegungen zur Kapitalerhöhung durch Sacheinlage über eine Vorratsgesellschaft zur Bilanzwirksamkeit von stillen Reserven waren sehr spannend.
Dr. Thomas H. Eschenbach, Helmig Hydraulik GmbH
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Ich hatte Gelegenheit an Ihrem sehr aufschlußreichen und interessanten Finanz-Seminar teilzunehmen. . . .
H. P. Mertens, Möbel Mertens GmbH
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. . . auf dem Seminar über die Kapitalbeschaffung waren excellente Referenten mit hoher Fachkompetenz.
Dipl.-Kfm. D. Baumert, Bad Homburg
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Alle Vorträge des Seminars zur Unternehmens-finanzierung waren sehr gut !
Dr. R. Winkelmann, Kontor Immobilien GmbH
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Das war für mich bisher das mit Abstand beste Seminar zur Mezzaninefinanzierung, welches ich besucht habe.
L. Fleser, MAF AG
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Allein schon auf Grund der Tatsache, dass in diesem Finanzierungs-Seminar wichtige Tipps und Hinweise zur Bilanzoptimierung gemacht wurden, macht diesen Finanz-Work-shop unbezahlbar.
Herr J. Berghoff
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Herrn Dr. Werner ein Kompliment für das hervorragend organisierte Seminar. Die Beiträge waren perfekt und rhetorisch gut vorgetragen.
H. Dittmar, Fimamed GmbH
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 in Ihren Finanz-Seminar-Unterlagen mit den fünf ausgezeich-neten Fach-Broschüren konnte ich die sehr wichtigen Erkenntnisse über Finanzierungen noch einmal ausführlich in Ruhe nachlesen. Schon allein diese detailierten Unterlagen waren bereits den gesamten Seminarpreis wert.
Kurt A. Riemann
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Wenn wir diese Fachtagung zur Kapitalbeschaffung 
schon vor Jahren besucht hätten, würde wir heute ganz wo anders stehen.
Herr A. Sommermann
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Wir möchten uns für Ihren ausgesprochen guten, kompetenten und sehr praxisorientierten Vortrag auf der Frankfurter Buchmesse herzlich bedanken. Von Geschäftspartnern und Pressevertretern erhielten wir durchweg positive Rückmeldungen.
Bernd Tretow, bank-verlag medien GmbH
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Das Unternehmens-Finanzierungs-Seminar war qualitativ sehr hochwertig.
S. Liebesknecht
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Bei Finanzierungsfragen für Unternehmen kommen Sie, Herr Dr. Werner, immer sofort zielgenau auf den Punkt. Sie erklären verständlich in zwei Minuten, wofür andere eine halbe Stunde brauchen und um den "heißen Brei" herumreden.
H. Kolb, Betreutes Wohnen GmbH
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Recht herzlichen Dank für den Finanzierungs-Workshop. Die Vorträge in "frischer Form", für jeden verständlich . . haben mir gut gefallen. Machen Sie weiter so.
M. Abersfelder
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Mein Geschäftspartner und ich sind sehr viel schlauer und informierter nach Hause gefahren als wir gekommen waren und bereiten alles für die Kapitalbeschaffung vor.
M. Schemmer, BIS Bau- u. Immobilien Schemmer GmbH
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Die Vortäge waren kurzweilig mit viel Gewinn für unsere Buchhaltungs- und Finanzabteilung anzuhören - besser als auf vielen Finanzierungs-Messen.
Herr Leopold Quantes, Zebecker GmbH
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Dank vieler wichtiger Hinweise zur Bilanzoptimierung und Verbesserung der Eigenkapitalausstattung haben wir unsere Eigenkapitalquote verdreifacht.
Herr G. Krause
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Weitere aussagekräftige, freundliche Referenzen über Dr. Werner finden Sieauf den Unterseiten (  hier ).

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Dr. jur. Horst Werner, Göttingen mit seinen  
K Ü N F T I G E N   Finanzvortrags-Terminen



Finanzierungs-Seminar zur
beteiligungsorientierten
Unternehmens-finanzierung und
bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung
am 21. April 2022
in Göttingen


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Droht die Kreditklemme -
Alternative Finanzierungsformen
( Veranstaltung der CREDITREFORM, Neuss
mit Prof. Dr. Helmut Rödl )
in Düsseldorf, Hotel Steigenberger
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Wir senden Ihnen gern auf Wunsch die Anmeldeadressen der genannten Veranstalter zur entsprechenden Seminar-Buchung
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Dr. Horst Werner, Göttingen als Gastredner und Referent mit einem Vortrag zur Finanzierung für Unternehmen :
Referenten-Buchung

Dr. jur. Horst Werner als Finanzierungs-Coach mit 35-jähriger Berufserfahrung steht Ihnen gern für einen Vortrag zur beteiligungsorientierten Finanzierung von Unternehmen, zur Kapitalbeschaffung ohne Bank sowie zu Bonität, Rating und Bilanzoptimierung als Gastreferent ( Finanzierungen für Existenzgründer über Kleingewerbetreibende bis hin zu mittelständischen Unternehmen, Großunternehmen und Konzernen ) zur Verfügung


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