Strafzinsen bzw. Minuszinsen vermeiden und gleichzeitig mit Sachwertanlagen relativ sichere, höhere Zinsen erhalten

Geldguthaben so in verzinsliche Sachwerte anlegen, dass der zwangsweise Abzug von Negativzinsen nicht möglich ist

07. Mai 2016 - Die Zinsen sind durch die Geldpolitik der EZB für lange Zeit auf dem Nullpunkt und es drohen sogar sogen. Negativzinsen, die es zu vermeiden gilt, so Dr. Horst Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der wöchentlich erscheinende Investoren-Brief hilft Anlegern und Investoren, mit interessanten Beteiligungsangeboten gefährdetes Bargeld in Sachwert-Beteiligungen so anzulegen, dass das Geld vor Negativzinsen der Banken auch morgen noch sicher ist !  In dem jeden Donnerstag erscheinenden Investoren-Brief ( www.investoren-brief.de   )  informiert die Dr. Werner Financial Service Group über interessante, neue Beteiligungsangebote, Sachwertangebote und das Neueste auf dem Finanzmarkt und aktuelle Entwicklungen in der Steuerrechtsprechung.

Unter Negativzinsen versteht man nach Wikipedia „Zinsen, mit denen ein Guthaben prozentual belastet wird. Wirtschaftlich gesehen sind es Minuszinsen, die auf Guthaben erhoben werden können und vom Gläubiger gezahlt werden müssen oder von der Rückzahlung des Guthabens abgezogen werden“. Bei diesem Minuszins, der auch Strafzins genannt wird, verliert der Kapitalgeber ( also der Sparer bzw. Sparkonten- oder Festzinskonten-Inhaber ) über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Prozentsatz seines Gelds, der dem Kapitalnehmer ( der Bank ) gutgeschrieben wird. Um diesen Kosten zu entgehen, können Geldguthaben so in verzinsliche Sachwerte ( außerhalb der Banken ) angelegt werden, dass der zwangsweise Abzug von Minuszinsen nicht möglich ist. Gleichzeitig werden relativ sichere, grundschuldbesicherte Darlehensanlagen geboten, die deutlich mehr – bis zu 7 % p.a. – bieten als die „Nullzinsen“ der Banken. Wer die richtige Anlagewahl trifft, entgeht der möglichen Belastung mit Negativzinsen und erhält sogar noch einen sehr ansehnlichen positiven Zinsertrag, ohne spekulieren zu müssen.

Mit bonitätsmäßig starken, mittelständischen Unternehmen können auch kurzfristige Geldanlagen – ab einem Jahr – vereinbart werden. Meist besteht die Wahl zwischen viertel-, halbjährlichen oder jährlichen Zinsausschüttungen oder die Wahl von thesaurierenden Anlagen mit Zins- und Zinseszinseffekt und einer endfälligen Ausschüttung und Kapitalrückzahlung.

Noch zieren sich die meisten Banken, von Kleinsparern einen Zinsabschlag auf Kontoeinlagen zu verlangen. Weiter sind bereits die deutschen Finanzämter: Sie haben für sich bereits festgelegt, was passiert, wenn Kunden künftig dafür zahlen müssen, dass sie Geld bei ihrer Bank auf ein Konto einzahlen. Die Verluste aus Negativzinsen dürfen nicht als Werbungskosten beim Finanzamt abgesetzt werden ( so ein Bericht der WELT vom März 2016 ).

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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos