16. Dezember 2016 - Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensfinanzierung durch Mitarbeiterbeteiligung ist, dass die passenden Beteiligungsmodelle ausgewählt und langfristig angelegt sind, so Dr. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de und den Mitarbeitern regelmäßig neue Möglichkeiten gewähren, Mittel mit Eigenkapitalcharakter im eigenen Unternehmen – auch durch Sparpläne – anzulegen. Dies sind insbesondere Gelder aus speziellen stillen Beteiligungen und aus Genussrechtsverträgen entsprechend dem IdW-Bilanzierungsgutachten. Auf diese Weise baut sich mit der Zeit ein erheblicher Bestand an Mitarbeiterkapital auf, der sich merklich positiv auf die Kapitalstruktur des Unternehmens auswirkt. Die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ist zudem gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz ohne Anteilsbegrenzung und ohne Volumenbeschränkung BaFin-prospektfrei.
Die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern bedeutet für Unternehmen und seine Beschäftigten eine Win-Win-Situation bei beschränktem Risiko für die Mitarbeiter. Die Eigenkapitalquote und die Liquidität eines Unternehmens lassen sich durch eine Mitarbeiterbeteiligung – also durch Beteiligungsgelder von den Arbeitnehmern des Unternehmens – mit direkten Einlagen-Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen ( = Entgeltumwandlung ) verbessern. Die Arbeitnehmer ihrerseits erhalten für ihre Kapitalbeteiligung eine Verzinsung ( meist 3 % p.a. und mehr ) und Steuervorteile gem. § 3 EStG oder eine staatliche Förderung gemäß dem 5. Vermögensbildungsgesetz; beides ist heute nicht mehr selbstverständlich. Die Banken zahlen praktisch keine Guthabenzinsen mehr und Kapitalanlagen mit Steuervorteilen sind sehr selten geworden.
Die Arbeitnehmerbeteiligung kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die stimmrechtslosen Beteiligungen über Genussrechte, Nachrangdarlehen oder vinkulierte Namensschuldverschreibungen erfolgen, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens. Bei stillen Beteiligungen bestehen gewisse Einsichtsrechte in den Jahresabschluss. Der JA ist aber ohnehin verkürzt über das Bundesamt für Justiz im Internet einsehbar. Die Vorteile für die Arbeitnehmer bestehen in Steuervorteilen gem. § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz und in einer gewissen Befreiung von der Abführung von Sozialabgaben. Diese Vorteile erhöhen die Rendite der Beteiligung am arbeitgebenden Unternehmen, wie sie der Beschäftigte bei anderen fremden Unternehmen nicht bekommen kann.
Die Mitarbeiterbeteiligung bedeutet keineswegs eine offene Beteiligung des Arbeitnehmers als Mitinhaber oder Miteigentümer. Der Mitarbeiter muss kein Mitgesellschafter werden und hat somit auch kein erweitertes Unternehmerrisiko. Der Arbeitnehmer übernimmt auch keinerlei Nachschusspflichten bei eventuell entstehenden Verlusten im Unternehmen.
Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschusst. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,- p.a. , die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Die Gewinn- oder Zinsausschüttungen an die Arbeitnehmer kann jährlich oder halb- bzw. vierteljährlich erfolgen oder thesaurierend zur Wiederanlage kommen, so dass das Unternehmen keinen Liquiditätsabfluss hat und die Arbeitnehmer nicht abgeltungsteuerpflichtig werden.
Auch bei der Anwerbung von neuen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann ein Beteiligungsmodell den Ausschlag für Erfolg oder Misserfolg geben. Denn in vielen Branchen sind Fachkräfte stark umworben. Besonders mittelständische Unternehmen stehen auf dem Arbeitsmarkt in einem harten Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. In einigen Branchen wird sich diese Situation in Zukunft voraussichtlich noch verschärfen. Die finanzielle Beteiligung der Belegschaft am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens erhöht dessen Attraktivität als Arbeitgeber und bietet damit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.
Unternehmern, denen selbst eine stimmrechtslose Beteiligung der Mitarbeiter noch ein „Zuviel“ an Beteiligung bedeutet, bietet sich auch die Möglichkeit einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei erfolgt die Beteiligung nicht direkt, sondern über eine Zweckgesellschaft, die als Beteiligungsgesellschaft als eine Art „zwischengeschaltetes Sammelbecken“ für die Mitarbeiter dient (meist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder GmbH). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich dann beispielsweise über Genussrechte oder als stille Gesellschafter an der Zweckgesellschaft, die wiederum das Mitarbeiterkapital dem operativen Unternehmen (meist in Form einer stillen Beteiligung, aber auch über Genussrechte oder Vollgesellschaftsanteile) zur Verfügung stellt. Die Kapitalmehrheit an der Zweck-GmbH (sog. Special Purpose Vehicle, SPV) wird von den Alt-Gesellschaftern gehalten, die so auch zukünftig die Aufgaben der Beteiligungsgesellschaft bestimmen können.
Für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter eine erhöhte Arbeitsmotivation, eine stärkere Mitarbeiterbindung im Unternehmen sowie neben einer Verbesserung der Eigenkapitalquote und der Liquiditätssituation nur erhebliche Vorteile: Diese Vorteile bestehen in einem erhöhten Eigenkapital und damit in einer Verbesserung der Finanzierungsfähigkeit durch die Stärkung von Bonität und des Rating. Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner ( mailto:dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. |