Staatliche Zuschüsse zum Wagniskapital und Steuervorteile bzw. Förderungen für private Anleger, Business Angel und innovative Start-Up-Unternehmen

Anleger können bis zu Euro 100.000 pro Jahr an verlorenen Kapital-Zuschüssen für neue Beteiligungen an innovativen ( bis zu 7 Jahren alten ) Unternehmen erhalten

16. Dezember 2016 - Das Bundeswirtschaftsministeriums hat mit Wirkung vom 12. Dezember 2016 das reformierte und erweiterte Förderprogramm "INVEST" für Anleger und Business Angel in Kraft gesetzt, berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Künftig können Investoren und auch private Anleger unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an verlorenen Kapital-Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen ( und damit förderfähigen ) Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.

1.  Kapital-Zuschüsse als subventionen

Das INVEST-Programm entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen hat das Wirtschaftsministerium mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms will das Wirtschaftsministerium dem deutschen Business-Angel-Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Start-ups in Deutschland wichtige  Partner, die nicht nur Geld geben, sondern oft auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.“ Mit INVEST bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %.


2.  Steuervorteile auf Veräußerungsgewinne


Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten. Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.


Zu den wichtigsten Kriterien für ein förderfähiges Unternehmen zählt, dass es:

  • nicht älter als sieben Jahre ist.
  • weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro hat.
  • eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im EWR ist, die wenigstens eine Zweigniederlassung in Deutschland hat, die im Handelsregister eingetragen ist, oder eine Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist.
  • innovativ ist, d. h. es gehört – gemäß Handelsregister – einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.
  • fortlaufend wirtschaftlich aktiv ist bzw. seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung aufnimmt.

Ein förderfähiger Investor muss unter anderem:

  • eine natürliche Person, die ihren Hauptwohnsitz im EWR hat und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist, sein.
  • Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine Beteiligungs-GmbH (sog. Business-Angel GmbH) oder auch UG (haftungsbeschränkt) mit maximal sechs Gesellschaftern zeichnen. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten, bzw. Veräußern von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung.
  • eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen eingehen (keine Aufstockung von Anteilen).
  • neu ausgegebene Anteile erwerben.
  • seine Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
  • an allen Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein.
  • NEU ab 2017: Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des Erwerbszuschusses (auf den gewandelten Betrag) erst nach der Wandelung.
  • NEU ab 2017: Auch Anschlussinvestitionen sind förderfähig, sofern der Erwerb der vom Investor gehaltenen Anteile bereits durch den Erwerbszuschuss gefördert wurde.
  • Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Investor eine natürliche Person sein, beim Erwerb der Anteile den Erwerbszuschuss erhalten haben, die dreijährige Mindesthaltedauer einhalten und darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.

Auch für junge innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.

Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.

Der Ausbau des INVEST-Programms ist ein zentraler Punkt aus dem im September 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunktepapier Wagniskapital.


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bescheinigt dem Unternehmen auf Antrag die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag auf einen Investitionszuschuss zu seinem Wagniskapital. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid.

Weitere Informationen zu INVEST und den Förderbedingungen finden Sie auf der neuen Website der BAFA :  www.invest-wagniskapital.de.


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