Vollfinanzierungen für Unternehmen auch mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital möglich

Unternehmensfinanzierun-gen bedürfen keiner Unternehmerkredite von Banken - Privatkapital ist in ausreichender Weise vorhanden


02. Mai 2017 - Eine Vollfinanzierung mit Privatkapital für Gewerbebetriebe von Anlegern und Investoren ist über den freien Kapitalmarkt ( siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de/ ) realisierbar und bedarf keiner Unternehmerkredite von Banken. Fragen nach der Vollfinanzierung werden immer wieder von Unternehmern gestellt, die den Banken- und Finanzierungsstress mit Kreditinstituten aus dem Weg gehen wollen und die es Leid sind, Aktenordner voll Unterlagen bei der Bank abzuliefern. Diese Unternehmer suchen alternative Finanzierungswege außerhalb des Bankensektors. Die Unternehmer wollen keine Hausbankabhängigkeit und finden auch am Beteiligungsmarkt günstige Finanzierungsmöglichkeiten mit 3,5% bis 5,5 % Zinsen p.a. für unbesicherte Beteiligungsgelder. Dementsprechend können Unternehmensfinanzierungen oder Projektfinanzierungen auch vollständig über kapitalmarktorientiertes, stimmrechtsloses Beteiligungskapital realisiert werden. Da kommen z.B. das stille Beteiligungskapital und das Genussrechtskapital als bilanzrechtliches Eigenkapital in Betracht, so dass sogar Bonität und Rating des Unternehmens wachsen.

Eigenkapitalähnlich wird Mezzanine-Kapital neben seiner Nachrangigkeit auch durch seine Langfristigkeit. So sind Laufzeiten von 5 bis hin zu 15 Jahren durchaus üblich und erlauben es, mit dem zur Verfügung gestellten Kapital langfristig und nachhaltig zu wirtschaften. Zur Qualifizierung als bilanzrechtliches Eigenkapital ist eine Mindestfrist von 5 Jahren erforderlich. Es ist daher ratsam, eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu vereinbaren, die aber nicht automatisch zu einer Beendigung der Beteiligung führt, sondern nach Ablauf dieser 5 Jahre eine Kündigungshandlung einer der beiden Vertragspartner erforderlich macht. Bilanzrechtlich ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren vorgegeben.

Mezzanine-Kapital als stimmrechtsloses Beteiligungskapital gilt steuerrechtlich als Fremdkapital und Aufwendungen daraus mindern den körperschaftssteuerlichen Gewinn: Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, kann Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuer- und handelsrechtlich als Fremdkapital gewertet werden. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen auf das Mezzaninekapital reduzieren also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind Aufwand der Gesellschaft. Das gilt ebenso für die Nachrangdarlehen oder die Anleihe, die auch kleine Unternehmen ausgeben dürfen.


Keine Verluste von Eigentums- und Stimmrechten – Vorteile von Mezzaninekapital: Anders als bei der klassischen Eigenkapitalgewinnung mit Stimmrechtskapital (z.B. durch die Ausgabe von Aktien, KG-Anteilen etc.), geht eine Mezzanine-Finanzierung bei entsprechender Gestaltung nicht mit einer Veränderung der Eigentümerverhältnisse einher. Dies hat zur Folge dass bestehende Mehrheitsverhältnisse unberührt bleiben und die Unabhängigkeit des Unternehmens nicht durch den Verlust von Einflussnahmerechten bzw. das Gewähren von Mitspracherechten gefährdet wird. Folglich wird eine Verwässerung des Gesellschaftskapitals ebenfalls unterbunden. Eine Vollfinanzierung mit Mezzaninekapital beinhaltet also keine gesellschaftsrechtlichen oder steuerrechtlichen Nachteile. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.


Dr. Werner-Experten-Netzwerk f?r Unternehmensfinanzierungen/
Mezzanine-Finanzierungen,Beteiligungskapital und Eigenkapitalbeschaffung durch Privatplatzierung /Private Placement
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos