01. November 2017 - Auslaufende Finanzierungen bei Banken oder bei privaten Anlegern müssen mangels vollständiger Tilgung entweder verlängert ( siehe
www.finanzierung-ohne-bank.de ) oder in neue Finanzierungsverhältnisse umgewandelt werden. So gibt es immer wieder Angebote von Mezzanine-Finanzierungen und Anleihen (auch) am freien Kapitalmarkt, die der Refinanzierung bereits begebener und auslaufender Kapitalanlagen dienen. Es ist das Bemühen um eine sogen. Prolongation des Vertragsverhältnisses mit einem Kapitalgeber. Prolongation heißt „Verlängerung“ und meint regelmäßig die Verlängerung der Laufzeit eines befristeten Vertragsverhältnisses oder bedeutet im weiteren Sinne die Umwandlung der Altfinanzierung in ein neues Vertragsverhältnis.
Derartige Umwandlungs- oder Prolongationsangebote werden getätigt, wenn ein Teil der in den vergangenen Jahren platzierten Finanzinstrumente im Laufe der kommenden Jahre nach Fristablauf oder Kündigung zur Rückzahlung anstehen. Soweit das Unternehmen die Rückzahlung nicht aus eigenen Erträgen bewerkstelligen kann, muss es über eine Verlängerung der Anlegergelder oder über einen Austausch bzw. Umtausch der Gelder durch anderweitige Finanzierungen bzw. Kapitalgeber nachdenken. Der Fachmann spricht dann von der Prolongation der Fremdmittel.
Den Emissionsunternehmen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verschiebung der Fälligkeitszeitpunkte zur Verfügung und sie gehen bei der Durchführung solcher „Refinanzierungen“ teilweise sehr unterschiedlich vor. So konnten z.B. in den vergangenen Monaten einige Emittenten, deren Anleihen sich dem Laufzeitende näherten, Gelder über die Ausgabe neuer Finanzinstrumente einsammeln. Dies versetzte die Unternehmen in die Lage, die alten Anleihen zurückzuzahlen. Andere Emissionsunternehmen machen ihren Anlegern das Angebot, die Anleihen um einige Jahre zu verlängern. Dies geschieht häufig unter „Versüßung“ mit einem Bonusangebot oder zu einem angepassten, ( manchmal auch reduzierten) Zinssatz. Wieder andere bieten den Anlegern einen Umtausch ihrer Finanzinstrumente in offene Beteiligungen ( KG-Anteile etc. ) oder andere Fremdkapitalinstrumente an. Dadurch entfällt die Rückzahlung oder die Rückzahlungspflicht wird in die Zukunft verlagert. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, mit der Rückführung von Anlegerkapital umzugehen.