Wir setzen die Kapitalbeschaffung für Unternehmen um ! -
Kapital beschaffen zur Unternehmensfinanzierung ist das Kerngeschäft der Dr. Werner Financial Service AG
- Bereichsausnahmen zur Prospektfreiheit gemäss den §§ 1 - 4 Vermögensanlagengesetz
( VermAnlG )
- Beteiligungskapital ohne BaFin-Prospekt ( ohne gesetzliche Prospektpflicht )
- Kapitalbeschaffung mit einem Beteiligungs-Exposé ohne BaFin-Verkaufsprospekt
- Private Placement auch mit BaFin-freien Beteiligungs-Unterlagen
Geld und Kapital als nachrangiges Beteiligungskapital ( "Small Capital" ) BaFin-frei ab € 50.000,- bis ca. € 10.000.000,- und ohne förmlichen Kapitalmarktprospekt durch Kapitalbeschaffung von privaten Kapitalgebern zur Investitions- und Wachstumsfinanzierung :
- Mini-Mezzaninefinanzierung mit einem formlosen Beteiligungs-Exposé
- für "Small-Capital-Finanzierung" keine BaFin-Erlaubnis erforderlich !
- Wir führen Sie innerhalb von 48 Stunden an den Beteiligungsmarkt
Finanzierungen ohne lästige Kreditgespräche und ohne übertriebene Kreditprüfungen
Finanzierungen sind meistens lästig, da sie nach herkömmlichen Verhaltensweisen Kreditgespräche mit der Bank voraussetzen und dann entsprechende Kreditprüfungen folgen. Die Kreditprüfungs-Ergebnisse sind immer abhängig von Bonität und Rating und von der Wettbewerbspositionierung bei der Bank. Die Finanzierungsgespräche sind zudem seit dem Sommer 2008 durch die internationale Bankenkrise und durch die Euro-Krise seit dem Frühjahr 2010 erheblich erschwert. Ferner ist der Zugang zu Mittelstandskrediten von den Banken deutlich zurückgegangen. Der Nachrangkapitalspezialist Dr. Horst Werner setzt Finanzierungen für Mittelstandsunternehmen ohne Banken ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ab Euro 50.000,- bis Euro 200 Mio. mit derzeit niedriger Festverzinsung oder mit Gewinnbeteiligungskapital zu günstigen Kapitalkosten ab 4 % p.a. ohne Bankverschuldung um. Schon lange treten neben die Kreditfinanzierung durch die Hausbank zunehmend alternative, beteiligungsorientierte Formen der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung, insbesondere die privaten Nachrangdarlehen und die stimmrechtslose Gewinnbeteiligungs-Finanzierung mit bankenfreiem Mezzanine-Kapital wie z.B. der stillen Beteiligung.
Finanzierungen und Investitionskapital von Privat an private Unternehmen
Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Grundschuldbesicherte Darlehen sind jedoch gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei richtiger Gestaltung BaFin-frei und ohne Volumenbegrenzung BaFin-prosketfrei platzierbar. Die Prospektpflicht erstreckt sich dabei auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltet sind. Zu den Unternehmensanteilen gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile, GbR-Anteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften und auch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Der Prospekt für Vermögensanlagen ist nach dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) zu erstellen. Sein Inhalt und Aufbau ist in der Vermögensanlagen-Prospektverordnung geregelt.
Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Finanzierungen von Privat an Privat müssen immer eine gesellschaftsrechtliche oder ein wertpapierrechtliche Grundlage haben. Normale Darlehensverträge sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen verboten und mit einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe bedroht. Dies ist deshalb ernst zu nehmen, da die Bankenaufsichtsbehörde jährlich etwa 3.000 Mißbrauchsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern ab Euro 10.000,- an aufwärts und Strafverfahren durchführt.
Prospektfrei- und Bafin-frei Kapital beschaffen von privaten Investoren unter Nutzung der Bereichsausnahmen im VermAnlG
Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes am 10. Juli 2015 kann Kapital von Privat an Privat, so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de, über ein öffentliches Angebot prospektfrei ohne Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz außerhalb der Banken als Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, als grundschuldbesichertes Darlehen, als partiarisches Darlehen, als Direktinvestment, als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als qualifiziertes Nachrangkapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) begeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist zwar für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - mit einem Kapitalmarktprospekt erforderlich. Diese Prospektpflicht wurde im Kleinanlegerschutzgesetz vom 10. Juli 2015 nochmals inhaltlich verschärft.
Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.
Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere konnten bis 2019 ab jeweils Euro 100.000,- prospektfrei angeboten, platziert und gezeichnet werden. Heute ist ein WIB und eine Registrierung bei der BaFin erforderlich.
Insoweit ist bei wertpapierlosen Vermögensanlagen darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden. Es darf jedoch kein Wertpapier, kein Einlagengeschäft nach KWG (keine "unbedingt rückzahlbaren Gelder") und kein Investmentvermögen (AIF-Fonds) nach KAGB vorliegen.
Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen gehören jetzt gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Vermögensanlagengesetz n.F. ab dem 10. Juli 2015 zu den Vermögensanlagen als Finanzinstrumente, für die die o.g. Bereichsausnahmen ebenfalls gelten, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht, sofern nicht mehr als 20 Nachrang-Darlehensanteile platziert werden. Diese „Geringfügigkeitsgrenze“ für Vermögensanlagen wurde jetzt auch entsprechend einer klarstellenden Mitteilung der BaFin für Nachrangdarlehen bestätigt ( BaFin-Information von Anfang Juli 2015 ), so dass Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen außerhalb von Crowdfunding-Portalen in gewissem Umfang frei platziert werden dürfen, soweit eben nicht mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile "verkauft" werden. Die Höhe der dabei platzierten Nachrangdarlehensanteile ist ohne Bedeutung, so dass bei den 20 Anteilen keine Betrags- bzw. Volumen-Beschränkungen bestehen. Soweit es mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile sind, ist der Verkauf bis zu Euro 2,5 Mio. nur über Crowdfunding-Portale prospektfrei möglich, wobei der einzelne Anleger nicht mehr als Euro 10.000,- zeichnen darf. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 c) VermAnlG bleiben Nachrangdarlehen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- sogar wieder in Gänze prospektfrei bzw. BaFin-frei.
Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung. Dies gilt ohne Geringfügigkeitsgrenze vollkommen ohne Einschränkung für die grundschuldbesicherte Darlehen.
Beteiligungskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:
1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
Gesamtbetrag bis Euro 100.000,-- innerhalb von
12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
von über Euro 200.000,-- und (d) bei Wertpapieren bei einer
Mindestzeichnungssumme von über Euro 100.000,-- siehe WpPG § 3 Abs. 2 Ziff. 3
WpPG gezeichnet werden.
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder bei Wertpapieren an unter 150 nicht
qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften
Bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weniger als 8 Millionen Euro beträgt, ist ab Mitte Juli 2018 kein Wertpapierprospekt mehr notwendig. Stattdessen genügt es, ein – wesentlich kürzeres – Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu erstellen, bei der BaFin zu hinterlegen und nach BaFin-Billigung zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber hat damit im Wertpapierprospektgesetz weitere Bereichsausnahmen für prospektfreie und BaFin-freie Wertpapieremissionen ( siehe bisher § 3 Abs. 2 WpPG ) geschaffen.
Beschaffung von Kapital und Finanzierung über die Finanz- und Kapitalmärkte ( kapitalmarktorientierte Finanzierung )
Die Beschaffung von Kapital und bankenunabhängiger Finanzierung über die privaten Finanz- und Kapitalmärkte ist für jedes Unternehmen in allen Größenordnungen möglich und umsetzbar. Bis zu zwanzig Kapitalgebern bedarf es also keiner bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Kapitalbeschaffung. Erst bei größerem Kapital, wofür mehr als 20 private Geldgeber pro Finanzinstrument erforderlich sind, muß eine von der Wertpapieraufsicht ( BaFin in Frankfurt / Main ) genehmigte Kapitalmarktemission mit einem gestatteten bzw. gebilligten Kapitalmarktprospekt über ein Private Placement durchgeführt werden.
Finanzierungsangebot für Unternehmen und insbesondere KMU
Eine Kapitalbeschaffung und Eigenkapitalbesorgung ist auch für kleine mittelständische Unternehmen und ebenso bei einem lediglich geringeren Kapitalbedarf bis ca. 10.000.000,- (max. 20 Investoren pro Finanzinstrument) möglich. Bis zu dieser Größenordnung besteht mit mehreren Finanzinstrumenten bei jeweils 20 Privatinvestoren eine Realisierungs-Wahrscheinlichkeit. Höhere Beträge sind kapitalmarktrechtlich zulässig, jedoch ohne institutionelle Investoren eher irreal.
Leider gibt es von Privatinvestoren und am Beteiligungsmarkt kein Geld ohne Arbeit ! Die Beschaffung des Kapitals muß vielmehr durch gute Firmen-Exposés, Business-Pläne, überzeugende Beteiligungs-Gespräche und Unternehmenspräsentationen erarbeitet werden. Dann ist die Kapitalbeschaffung für KMU´s und kleine und mittlere Unternehmen bei guter Präsentation mit einer dynamischen Equity Story schnell innerhalb weniger Tage und Wochen umsetzbar. Bei richtiger Einsetzung der verschiedenen Finanzinstrumente bedarf es bis zu einem Betrag von ca. € 10.000.000,- k e i n e s von der Kapitalmarktaufsicht (BaFin) genehmigten und zugelassenen Kapitalmarktprospektes bzw. Verkaufsprospektes. Eine derartige Kapitalbeschaffung im bankenunabhängigen Bereich ist im Wege einer so genannten
„Small-Capital-Finanzierung“ =
Mini-Mezzaninefinanzierung
ohne bankaufsichtsrechtliche Genehmigung möglich = Capital Finance und Mezzanine Finance für Unternehmen ( Small- and Mid-Caps companies).
Der Kapitalbedarf bzw. Geldbedarf wird durch Investitionsvorhaben bestimmt
Der Kapital- und Finanzierungsbedarf ist zunächst aufgrund der Investions- und Wachstumsplanungen ( Kapitalbedarfsplan ) zu ermitteln. Sodann erhalten die Mittelständler Beteiligungskapital / Kapital von Privat / Privatkapital von privaten Geldgebern / Privatanlegern für Ihr Unternehmen. Dies kann über stimmrechtsloses Mezzaninekapital ( Genussrechtskapital/Genussscheine/stilles Beteiligungskapital/Anleihekapital) geschehen. Zu den Geldgebern und Investoren einer “Small-Capital-Finanzierung” gehören bei der Kapitalbeschaffung:
· Privatanleger, Business-Angel , sonstige Geldgeber, Privatinvestoren
· Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, Verwandte, Freunde, Bekannte, etc.
· Brancheninteressierte, strategische Partner, sonstige Direktinvestoren etc.
Die Investoren für eine „Small-Capital-Finanzierung“ werden gewonnen durch
a) Beteiligungs-Werbung auf den zahlreichen, kostenlosen Internetplattformen,
die sich ausschließlich mit der Vermittlung von Beteiligungskapital befassen
(z. B. www.unternehmensmarkt.de, www.ihk-unternehmensboerse.de) etc.
b) Direktplatzierung über kostenlose Anzeigenportale im Internet
c) eine persönliche Ansprache mit einem Werbe-Schreiben (Brief, Fax, e-mail)
d) durch eine Anzeigenkampagne zur Investorengewinnung in den
Printmedien mit entsprechenden Kapitalbeschaffungs-, Geldgeber-,
Privatinvestoren-Beteiligungsrubriken (siehe FAZ, Welt, Handelsblatt,
Süddeutsche Zeitung, Finanzen, Cash, etc.)
Kapitalbeschaffung für Unternehmen, Jungunternehmen und Existenzgründer
Begleitet von der Kapitalsuche nach Beteiligungskapital über die Printmedien und die zahlreichen Online-Plattformen im Internet ( zahlreiche Kapitalbeschaffungs-Portale zur Unternehmensfinanzierung sind kostenlos ! ) können Sie im Wege der Kapitalbeschaffung Investitionskapital ohne Stimmrechte und Einflussnahmen von außen als Eigenkapitalersatz erhalten.
Die Small-Capital-Finanzierung zur stufenweisen Finanzierung und Kapitalerhöhung
Die Small Capital Finanzierung eignet sich insbesondere zur stufenweisen Finanzierung und Aufkapitalisierung / Kapitalaufstockung im Gleichlauf mit dem Wachstum und den Investitionserfordernissen. Über diesen Weg der kleinen Kapitalbeschaffung erhalten Sie das notwendige Gewerbekapital zur Wachstumsfinanzierung.
Wir erläutern Ihnen detailliert den Zugang zu Ihren potenziellen Small-Money-Kapitalgebern, um so Kapital für Ihr Unternehmen zu erhalten. Auf diese Weise erreichen Sie eine gewerbliche Finanzierung ohne Bankkredit bzw. eine Betriebsfinanzierung ohne Bank: eine ideale Möglichkeit für die Finanzierung eines Unternehmensstarts. Dabei erarbeiten wir für Sie:
1) die ordnungsgemäßen Beteiligungsverträge (stille Beteiligung,
Genussrechtsbedingungen), so dass Sie das Kapital im Eigenkapital
bilanzieren können und die Abrenzungen zu den Einlagengeschäften der
Banken einhalten;
2) den Beitrittsantrag mit der zwingend notwendigen Widerrufsbelehrung
3) die ebenfalls zwingend erforderlichen Fernabsatzrechtlichen
Verbraucherinformationen
4) Steuerrechtliche Abwicklungsunterlagen zu der Small-Money-Beteiligung
5) eine Zusammenstellung aller Online-Plattformen (insgesamt ca. 150) zum
Beteiligungskapital/ zur Eigenkapitalbeschaffung
6) Unterstützung bei der Internetvermarktung
7) Auf Wunsch übernehmen wir für Sie das Platzierungsmanagement und
die Ausarbeitung eines kurzen Unternehmens-Exposés
so dass Sie bei Ihrer „Small-Capital-Finanzierung“ nicht gegen die Vorgaben der BaFin verstoßen. So wird die Kapitalbeschaffung ohne Bank erfolgreich.
Firmengründung mit Kapitalbeschaffung
Einzige Voraussetzung für eine „Small-Capital-Finanzierung“:
- Ihr Unternehmen sollte im Handelsregister eingetragen sein
(sofern dies nicht der Fall ist, bieten wir einen Gründungsdienst für eine professionelle Gesellschaft an:
AG, GmbH, GmbH & Co KG, KG etc.
Wir gestalten gern zur Kapitalbeschaffung Ihre Direktwerbekampagne für die Print- und Online-Medien und führen für Sie das Internet-Finanzmarketing durch. Dies erledigt für Sie unsere Werbeagentur. Sodann schalten wir ohne Aufpreis über unsere Anzeigenagentur, die Hi-Tech-Media AG (www.hi-tech-media.de), Ihre Vermarktungsanzeigen nach Abstimmung mit Ihnen in den einschlägigen Fachmedien. Ihnen werden nur die Original-Anzeigenpreise berechnet.
Mit einer Small-Capital-Finanzierung erreichen Sie eine Finanzierung ohne Bank und verbessern so die Liquidität und die Bonität Ihres Unternehmens.
Gern übersenden wir Ihnen Referenzen von Unternehmen, die über uns eine Small Capital Finanzierung mit Erfolg durchgeführt haben. Lassen Sie uns Ihren Finanzierungsantrag an info@finanzierung-ohne-bank.de zukommen.
Markenschutz:
Der Begriff "Small-Capital-Finanzierung" ist eine geschützte Wortschöpfung der Dr. Werner Financial Service AG.
Broschüre "Small-Capital-Finanzierung"
von Dr. Horst Siegfried Werner Göttingen anfordern:
"BaFin-freie Small-Capital-Finanzierung"
von der Dr. Werner Financial Service AG
Autor Dr. jur. Horst Siegfried Werner
kostenlos unsere Fachbroschüre "Small-Capital-Finanzierung"
bestellen ( herausgegeben in 5. Auflage )
Dr. Horst Siegfried Werner,
37079 Göttingen
als Finanzierungsspezialist, Bilanzexperte, Steuerrechtler
und Wirtschaftsfachmann stets erreichbar unter:
Tel. +49 (0)551 / 20549-215
Fax +49 (0)551 / 20549-217
E-mail: info@finanzierung-ohne-bank.de
Web: www.finanzierung-ohne-bank.de
Web: www.kapitalbeschaffung-sofort.de
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