Kapitalmarktaufsicht und Bankensystem bei Finanzierungen für Unternehmen über die Beteiligungsmärkte und den Kapitalmarkt
Finanzierungen für Unternehmen setzen ein funktionierendes Bankensystem und intakte Risiko- und Beteiligungsmärkte voraus. Derzeit sind diese Märkte weltweit in der Finanzkrise, die hoffentlich nur temporär ist. Bankenpleiten und staatliche Rettungsaktionen des Bankensystems sowie Kreditklemmen bei einzelnen Bankinstituten behindern massiv die Finanzierung der gesamten Wirtschaft. Deshalb rücken Finanzierungen für Mittelständler über Privatinvestoren und die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung verstärkt in den Vordergrund.
Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" (Geld-Einlagen) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht und einer strengen Reglementierung. Das deutsche Bankensystem erlaubt außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken (siehe Gesetz über das Kreditwesen, KWG) die "Kapitaleinsammlung" über Einlagen vom breit gestreuten Anlagepublikum nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen Ebene auf der Grundlage der bestehenden Wertpapierverkaufsprospektgesetzes und der Verkaufsprospektgesetze über Vermögensanlagen. Es sind also bei der Kapitalbeschaffung die Abgenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken (siehe § 1 KWG) und die Kapitalmarktregeln einzuhalten.
Deshalb ist bei Finanzierungen über die privaten Beteiligungsmärkte professionelle Beratung und Begleitung unerläßlich. Verstöße gegen das Banken- und Kapitalmarktrecht werden mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde führt jedes Jahr ca. 3.000 Verfahren durch und ist eine sehr aufmerksame Behörde, die ständig an den Kapitalmärkten zusammen mit der Bundesbank und den Landeszentralbanken recherchiert.
Im Zuge des Gestattungsverfahrens für Vermögensanlagen sind die nach den Regeln des Verkaufsprospektgesetzes sowie der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung erstellten Beteiligungsprospekte bei der BaFin einzureichen. Die BaFin muß dann innerhalb von 20 Tagen prüfen, ob der Kapitalmarktprospekt den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Prospektinhalts entspricht. Die inhaltliche Richtigkeit wird nicht geprüft. Danach ist der Kapitalmarktprospekt durch eine sog. Hinweisbekanntmachung in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen.
Beim sogen. Billigungsverfahren über Wertpapierverkaufsprospekte ist ein nach den Bestimmungen des Wertpapierprospektgesetzes sowie der EU-Verordnung gestalteter Wertpapierverkaufsprospekt bzw. es sind einzelne Prospektbestandteile (Zusammenfassung, Registrierungsformular, Wertpapierbeschreibung) bei der BaFin einzureichen.
Die Prospektprüfer der BaFin kontrollieren innerhalb von 20 Werktagen, ob der vorgelegte Wertpapierverkaufsprospekt den gesetzlichen Regeln bezüglich des Mindestinhalts entspricht und in sich frei von Widersprüchen ist. Die inhaltliche Richtigkeit – mit Ausnahme der Widerspruchsfreiheit – wird dabei nicht geprüft. Es handelt sich somit um eine Vollständigkeitskontrolle, aber nicht um eine Richtigkeitsprüfung. Dies hat staatshaftungsrechtliche Gründe. Nach der Genehmigung ("Billigung") ist der Verkaufsprospekt z.B. im Internet oder als Printversion zu veröffentlichen und anschließend ist die Veröffentlichung in einem Börsenpflichtblatt förmllich mit einem vorgeschriebenem Text bekannt zu geben ("Bekanntmachung"). Erst nach dieser Bekanntmachung darf die Platzierung am Kapitalmarkt gestartet werden. Der Beteiligungsprospekt muß sodann von dem Emissionsunternehmen kostenlos zur Abgabe an Interessenten bereit gehalten werden.
Dr. Horst S. Werner befasst sich seit 28 Jahren ausschließlich mit innovativen Finanzierungsmodellen sowie der Konzeption und der Umsetzung von Privatplatzierungen zur Kapitalbeschaffung für mittelständische Unternehmen in und außerhalb der Börse (www.emissionsmarktplatz.de). Das Dr.Werner-Financial-Service-Netzwerk hat mit seiner langjährigen Erfahrung mehr als 630 Kapitalmarktemissionen begleitet (www.finanzierung-ohne-bank.de) und in diesem Zusammenhang mehr als 100 Wertpapier-Emissionsprospekte bei dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin (heute Frankfurt/ Main und Bonn), bzw. früher dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAKred, vormals Berlin, als Vorgängerbehörde der BaFin zur Genehmigung gebracht.
Damit gehört die Dr. Werner Financial Service AG mit ihren Netzwerkpartnern bei der Bundesanstalt für die Kapitalmarktaufsicht zu den sog. „Vieleinreichern“. Die Beratung über die Finanzdienstleister-Verantwortlichkeiten, zur Gewährleistung der umfangreichen Informationspflichten und Ad-hoc-news gegenüber der BaFin, insbesondere börsennotierter Unternehmen bzw. von Finanzdienstleistungs-unternehmen, wurde in den letzten Jahren verstärkt und verbessert. Die Vermittlerhaftung und Finanzdienstleisterhaftung bzw. Vertriebshaftung finden in den gesetzlichen Bestimmungen der Bankenaufsicht und des Kreditwesengesetzes ihren Ursprung und Ausgangspunkt.
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