Finanzierungen über die Börse mit Genusscheinen oder Aktien als Eigenkapital

Die Unternehmensfinanzierung mit einem Börsengang auch als kleines Unternehmen im Entry Standard

Finanzierung über die Börse für Unternehmen mit einer Genussschein- oder einer Aktien-Ausgabe als Eigenkapital, so Dr. Horst Siegfried Werner,  oder als Anleiheemission kann durch einen Gang an die Börse mit einem Börsenzulassungsprospekt im Entry Standard oder Prime Standard auch für kleinere Unternehmen ( Grundkapital ab Euro 250.000,- ) realisiert werden. Eine Unternehmensfinanzierung mit einem Börsengang durch die Ausgabe von Aktien oder Genusscheinen als bilanzrechtliches Eigenkapital oder mit einer Emission von Inhaberschuldverschreibungen ( Anleihen ) als Verbindlichkeiten ist jedoch vor dem Hintergrund der Verwässerung des Aktienkapitals und der Stimmrechte, der individuellen Eigeninteressen der Aktiengesellschafts-Inhaber sowie der beabsichtigten Zukunftsperspektiven und Investitionen der Aktiengesellschaft zu prüfen und festzulegen. Neuemissionen über die Börse mit einem Börsenprospekt zur Unternehmensfinanzierung durch die Ausgabe von Aktien, Anleihen oder Genussscheinen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) führt die Dr. Werner Financial Service AG für Unternehmen durch. Es werden die ISIN-Nr. und die Wertpapierkennnummer ( WKN-Nr. ) beantragt und die Wertpapierverkaufsprospekte als Börsenzulassungsprospekte für die Börsenzulassung erarbeitet.

Der langjährig erfahrene Kapitalmarktexperte Dr. jur. Horst Siegfried Werner konzipiert und erarbeitet die Aktienprospekte, Anleiheprospekte oder Genussschein-Prospekte. Diese Verkaufsprospekte bedürfen der Billigung durch die Kapitalmarktaufsicht BaFin. Sodann ist ein Antragsverfahren an die ausgewählte Börse und ihrer Börsenzulassungsstelle erforderlich. Die Finanzierung an der Börse findet in den einzelnen Marktsegmenten statt. Das Dr. Werner Financial Service Netzwerk führt die Unternehmen in die gewünschten Börsensegmente, sei es in den Entry Standard, den Prime Standard, den S-Dax oder den M-Dax oder lediglich in den Freiverkehr als regulierungsfreies Segment. Die Unternehmensfinanzierung über die Börse ist regelmäßig innerhalb von wenigen Monaten umsetzbar.

Unter Berücksichtigung der Wertpapierprospekt-Pflichten der Kapitalmarktaufsicht und der Regelungen des Kapitalmarktprospektrechts ist entsprechend den auszuwählenden Börsensegmenten mit den unterschiedlichen Börsenzulassungsvoraussetzungen ein Aktienemissions-Prospekt börsenpflichtig zu erstellen oder eine prospektfreie Zulassung zu beantragen. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Schritte erforderlich:

- Feststellung der Börsenfähigkeit und Ausarbeitung einer -Equity Story-

- Ausarbeitung und Abstimmung eines Abwicklungs- und Umsetzungsplans mit dem Unternehmen - Erarbeitung einer Due-Dilligence ( Prüfgutachten ) zur Bewertung des Ausgabekurses der Aktien sowie der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen für den Aktienprospekt

- Ausarbeitung eines Börsenemissions-Prospekts

- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Börsenzulassung und für die Notierungsaufnahme im beabsichtigten Börsensegment

- Durchführung des Verfahrens zur Einbeziehung der neuen Aktien in die Wertpapiersammelverwahrung( Effektengiroverkehr ) bei der
Clear Stream Banking AG in Frankfurt / Main

- Antragsvorbereitung für die Zulassung der neuen Aktien im
geregelten Börsenmarkt

- Abstimmung des Zulassungsverfahrens mit der Zulassungsstelle der Börse

- Entwurf der erforderlichen Plichtveröffentlichung in den amtlich benannten
Börsenpflichtblättern

- Antragstellung auf Zulassung und Notizaufnahme der Aktien an der Börse

- Abwicklung und Depotbuchung der neuen Aktien in die Depots der Aktionäre
- Vereinbarung mit dem Wertpapierhandelsunternehmen über die fortlaufende Listing-Betreuung

Für den Freiverkehr / Open Market ist im Gegensatz zum gesetzlich geregelten Aktienmarkt kein Zulassungsverfahren erforderlich. Es bedarf nur der privaten Vereinbarung mit einem Wertpapierhändler als dem an der jeweiligen Börse zugelassenem Wertpapierhandelsunternehmen, um das Freiverkehrs-Listing zu erhalten. Der Freiverkehr bedeutet also keine amtliche Börsenzulassung, sondern beinhaltet lediglich eine rein faktische Notiz und Handelsabwicklung über die vorhandenen Börsensysteme. Die täglich festgestellten Kurse werden unter dem Begriff -Freiverkehr- in allen Zeitungen und Wirtschaftsmagazinen publiziert.

Die Notierungsaufnahme in allen börslichen und ausserbörslichen Segmenten erfolgt durch die Einbeziehung der Aktien in den Handel. Dies kann im Rahmen eines öffentlichen Angebots ( mit einem Aktien-Verkaufsprospekt ) oder durch eine einfache Notierung der Aktien ( sogen. Listing ) erfolgen. Der Entry Standard unterliegt jedoch bereits den Börsengesetzen und deshalb ist dafür ein von der Börsenkommission lizensierter sogen. Listing Partner ( = Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG z.B. als Wertpapierhandelsbank ) als Betreuer erforderlich. Weitere Informationen erhalten interessierte Unternerhmer und Vorstände unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de, wobei Dr. jur. Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerjurist und langjährig erfahrener Kapitalmarktexperte gern zu einer kostenfreien Beratung zur Verfügung steht.


Dr. Werner-Experten-Netzwerk f?r Unternehmensfinanzierungen/
Mezzanine-Finanzierungen,Beteiligungskapital und Eigenkapitalbeschaffung durch Privatplatzierung /Private Placement
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos