22. Oktober 2012 - Die Bilanzierung mit der Aufstellung des Jahresabschlusses, Überlegungen zur Bilanzpolitik und der Zweck einer Bilanz liegen nicht nur in der Pflichterfüllung gegenüber dem Finanzamt, sondern insbesondere in der Information über die Ertrags- und Vermögenslage und damit über die weitere, zukünftige Finanzierungsfähigkeit eines Unternehmens bei Banken und Investoren. Eine steuerreduzierende Steuerbilanz ist das eine; ein zukunftstauglicher, finanzierungsoptimaler Jahresabschluß mit vorausschauender Bilanzpolitik ist das andere -
das Wichtigere !
Die Steuerbilanz ist nach Dr. jur. Horst Werner deshalb nicht nur zur Verminderung der Steuerlast zu erstellen, sondern muss auch bei Banken und Unternehmensfinanzierern der Zielerreichung einer Kapitalinvestition bzw. der Ausreichung von Finanzierungsmitteln dienlich sein. Der Bilanzberater Dr. jur. Horst Werner mit Finanzierungsniederlassungen in Göttingen / Stuttgart nimmt nachfolgend zur bilanzrechtlichen Strukturgestaltungen, zu Bilanzierungs-Strategien und zu Bilanzoptimierungen zur vereinfachten Akquisition von Kreditkapital bei Banken und eigenkapitalähnlichen Mitteln auf den privaten Beteiligungsmärkten Stellung. In KMU´s als mittelständische Unternehmen findet nach Dr. jur. Horst Werner praktisch keine Bilanzpolitik zwecks Bilanzoptimierung (
www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter Nutzung aller Bilanzstrategien und Bilanzierungswahlrechte statt. Die Bilanzpolitik ist jedoch eine der wichtigen Gestaltungsmittel zur Vorbereitung einer Unternehmenspräsentation für eine Kreditfinanzierung bei Banken oder für eine Beteiligungsfinanzierung am Kapitalmarkt. Dabei geht es auch um die Ausschöpfung aller unternehmensinternen Finanzierungsressourcen. Bilanzen und Jahresabschlüsse werden von Steuerberatern nahezu ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten für das Finanzamt ( aber nicht für die Bank ) erstellt. Unter Anwendung aller steuerlichen Minimierungs- und Absetzungsmöglichkeiten werden die steuerwirksamen Erträge heruntergerechnet. Es entsteht ein steuervermeidender Jahresabschluß meist ohne Gewinnausweis ( aber kein finanzierungsoptimaler Jahresabschluß ). Die finanzierenden Kapitalgeber ( z.B. die finanzierenden Banken ) wollen jedoch genau etwas anderes sehen. So wird die Bilanz zwar finanzamtstauglich, aber finanzierungsschädlich. Diese Bilanzen taugen deshalb nur selten zur Vorlage bei den finanzierenden Banken oder bei kapitalgebenden Investoren.
In der zweiten Phase einer Jahresabschluss-Erstellung müßte immer auch ein Bilanzoptimierer den vorläufigen Jahresabschluß zur ( weiteren ) bilanzpolitischen Bearbeitung mit der Ausrichtung auf verbessernde Bilanzstrategien und die Bilanzgestaltung durch Bilanzierungswahlrechte erhalten. Dabei geht es z.B. um die Optimierung der Eigenkapitaldarstellung zur Verbesserung der Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote ist bekanntlich eine der bedeutendsten Bilanzkennzahlen, die bei einem Rating über die Bonität eines Unternehmens entscheidet. Je besser die Eigenkapitalquote, desto höher ist auch die Bonität des Unternehmens, d. h. die Finanzierungsfähigkeit, sich durch zusätzliche und ergänzende Liquidität (beispielsweise Bankdarlehen) zu refinanzieren. Was nützt das beste Steuersparergebnis, wenn am Ende das Unternehmen finanzierungsunfähig ist und nicht einmal mehr Kapital zur Auftragsvorfinanzierung erhält. Ergebnis: Steuern null; aber Umsatz ebenfalls null !
In mehreren Fachaufsätzen und Finanzbüchern stellt Dr. Werner überblicksartig dar, wie mittelständische Unternehmen durch die Zuführung von Beteiligungskapital im Wege eines Private Placement am außerbörslichen Kapitalmarkt ihre Bonität und damit ihr Rating dauerhaft verbessern können. Insbesondere erläutert der Autor anschaulich die bilanziellen Vorteile des stillen Gesellschafts-, des Genussrechtskapitals als bilanzrechtliches Eigenkapital ( bei richtiger Vertragsgestaltung ) und privates Nachrangkapital als wirtschaftliches Eigenkapital.
Der Bilanzjurist Dr. jur. Horst Werner ( Göttingen ) hat dem Unternehmer, der auf eine Verbesserung der Eigenkapitalquote seines Unternehmens angewiesen ist, jedoch weitaus mehr zu bieten. So erläutert Dr. Werner den Unternehmern im Beratungsgespräch in verständlicher Weise, wie einfach es ist, z.B. manche bilanzierte Verbindlichkeit mittels eines Debt-Equity-Swaps steuerneutral in Eigenkapital umzuwandeln. Die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital stellt eine wichtige bilanzpolitische Maßnahme dar. Ein besonderes Augenmerk wird darüber hinaus auf verschiedene Möglichkeiten zur Wertschöpfung im Wege der Unternehmensverschmelzung ( Fusion ) oder der Einbringung von Geschäftsanteilen ( Gesellschafteranteile ) als Sacheinlage oder der einfachen Sachkapitalerhöhung ( Einbringung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern ) gelegt.
Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG diente bereits zahlreichen Unternehmern mit einer Beratung über leicht realisierbare Maßnahmen zur Bilanzoptimierung auch durch die Nutzung von Bilanzierungswahlrechten oder z.B. die Steuerung von bilanzschonenden Geschäftsführerbezügen in Verbindung mit Erfolgstantiemen. Der Bilanzanalyst Dr. jur. Horst Werner (
dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) ist seit 32 Jahren im Bereich bilanz- und gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen sowie der Eigenkapitaloptimierung und Eigenkapitalbeschaffung von Finanzierungsmitteln von privaten Anlegern und Investoren z.B. durch Private Placements tätig.