Förderung von Beteiligungsgeldern privater Investoren und Anleger mit einem verlorenen Zuschuss von 20%

Nicht nur Unternehmen, auch Anleger erhalten Subventionen - Das Zielunternehmen darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss weniger als 50 Mitarbeiter haben


02. Oktober 2014 - INVEST ist ein Zuschuss für private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Der verlorene Zuschuss beträgt 20% der Beteiligungssumme ( = Investitionssumme ). Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.

Am 24. September 2014 hat das Bundeskabinett darüber hinaus beschlossen, den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern zu befreien. Es ist geplant, Regelung auch rückwirkend für das Jahr 2013 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse gelten zu lassen. Das Parlamentarische Verfahren dazu wird voraussichtlich bis Anfang 2015 abgeschlossen sein. Siehe ausführliche auf der Internetseite des Bundeswirtschafts-Ministeriums in Berlin unter : http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Mittelstandsfinanzierung/invest.html

Im Rahmen der Antragstellung für INVEST wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Investoren-Beteiligung erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung, mit dem sie z.B. auf ihrer Internetseite auf ihre Förderfähigkeit hinweisen können.

Private Investoren (Business Angels), die sich an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen:
INVEST verringert das Risiko einer Kapitalbeteiligung: Der Investor erwirbt die Geschäftsanteile durch den Zuschuss günstiger, die Anteile verbleiben jedoch komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen. Sowohl Unternehmen als auch Investor müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um von INVEST zu profitieren.

Zu den wichtigsten Kriterien für ein förderfähiges Unternehmens zählt, dass es:

  • nicht älter als zehn Jahre ist.
  • weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro hat.
  • eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU ist, die wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland hat, die über eine Eintragung im deutschen Handelsregister verfügt.
  • innovativ ist, d.h. es gehört - gemäß Handelsregister - einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen.
  • fortlaufend wirtschaftlich aktiv ist bzw. seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung aufnimmt.

Dr. Werner-Experten-Netzwerk f?r Unternehmensfinanzierungen/
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos