Die Ablösung von Altverbindlichkeiten und Schuldumwandlung zwecks (Eigen-)Kapitalerhöhung: Die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital
Umschuldung von Krediten - Umschuldung ohne Bank
und der Debt-Equity-Swap zur Stärkung des Bankenratings und der Bonität
- Umschuldungen / Umfinanzierungen in Eigenkapital
- Umfinanzierungen zur Kreditablösung bzw. zur Darlehensablösung
- Kreditablösung durch Beteiligungskapital
- Darlehensumschuldung und Umwandlung von Verbindlichkeiten
Umschuldung, Umfinanzierung und Kreditablösung mit privaten Geldgebern
Die Umschuldungen, Umfinanzierungen, Kredit- und Darlehensablösungen ohne eine andere Bank sowie die Rückgabe / Aufhebung von Bürgschaftsverpflichtungen und die Freigabe von verpfändeten Wirtschaftsgütern / abgetretenen Forderungen zwecks Neufinanzierung und Bilanzstruktur-Verbesserung sind wichtige zukunftsfördernde Maßnahmen. Sie verbessern die Eigenkapitalquote und optimieren die Bonität und das Rating zu Gunsten einer stärkeren Gesamtfinanzierungsfähigkeit in der Zukunft.
Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital zur Erhöhung der Eigenkapitalquote
Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken aufgrund der internationalen Bankenkrise erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen zwecks Sanierung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen). Auf diese Weise können u.a. Insolvenzgefahren abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten
„Debt-Equity-Swap“
möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :
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Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden.
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Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten.
Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der
Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Mezzanine-Kapital
an. Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in
stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital
regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich: Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen.
Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden. Es bestehen also Wege aus der Schuldenfalle.
Die Umwandlung von Verbindlichkeiten zur Unternehmenssanierung
Ein Debt-Equity-Swap eignet sich auch als Sanierungsinstrument. So kann ein Debt-Equity-Swap mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankkrediten bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise sogar eine bilanzielle Überschuldung vermieden werden. Die Umwandlung von Darlehen und die Ablösung von Altverbindlichkeiten verbessert die Eigenkapitalquote und die Bilanzstruktur.
Der Finanzjurist Dr. Werner erläutert Ihnen detailliert die Vorgehensweise und wir erarbeiten für Sie unter Beachtung gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Aspekte einen Debt-Equity-Swap für Gesellschafterdarlehen und sonstige Verbindlichkeiten, der Ihrem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bietet:
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Sofortige Erhöhung des Eigenkapitals auch ohne Zuführung neuen Barkapitals / frischer Liquidität
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Unmittelbare Verbesserung von Bonität und Rating und dadurch Erleichterung der künftigen (Fremd-) Kapitalaufnahme
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Erfolgsabhängigkeit der Ausschüttungen, keine Liquiditätsbelastung in Verlustjahren
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Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen als Betriebsaufwand (Ausnahme: atypisch stille Gesellschaft)
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Hohe Flexibilität im Hinblick auf Kapitalbindung, Kosten, Rückzahlung
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Bilanzielle und steuerliche Spielräume (z.B. Übertragung von Verlusten auf atypisch stillen Gesellschafter und Ausgleich eines Jahresfehlbetrages bis hin zu einer „schwarzen Null").
Wir führen gern für Sie die Umschuldung von Krediten ohne Bank über stimmrechtsloses Beteiligungskapital und/oder die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital für Sie durch.
dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de
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