Der Bilanzjurist Dr. Horst S. Werner kritisiert fehlende steuerliche Eigenkapital-Hilfen für Unternehmen, welches sich jetzt in der Banken- und Kapitalmarktkrise mit der Kreditklemme- und Liquiditätsknappheit der Banken sehr nachteilig auswirkt. Steuerlich wurden immer nur Verluste ( z.B. Bauherrenmodelle, Schiffsfonds etc. ) bevorteilt, während die Eigenkapitalbildung seit Jahrzehnten steuerlich "bestraft" wird. Eigenkapital kann immer nur aus bereits versteuertem Einkommen gebildet werden. Stattdessen sollte der Steuergesetzgeber auch die nominelle Eigenkapital-Zufuhr ( z. B. durch Kapitalerhöhung beim Stammkapital oder Gesellschaftskapital ) mit einer Absetzbarkeit in Höhe von festzulegenden Prozenten steuerlich bevorteilen: umgekehrt zu der früheren Regelung, nach der Unternehmer noch 1% Gesellschaftssteuer zahlen mußten, wenn sie bei der Kapitalgesellschaft das Eigenkapital erhöhten.
Wünschenswert wäre zur Förderung der Eigenkapital-Bildung ein Steuervorteils-Gesetz, wonach z.B. jede Kapitalerhöhung mit 10% des Eigenkapitalbetrages steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden kann. Hätte die Bundesrepublik ein solches Eigenkapital-Steuerförderungsgesetz, wäre die Eigenkapitalquote im Mittelstand nicht so schlecht, wie sie sich nun in der Krise als existenzbedrohend für die KMU´s darstellt. Eine solche steuerliche Regelung wäre besser gewesen, als jetzt unmittelbar Unternehmen mit Milliarden Steuergeldern, Bürgschaften und Garantien oder gar "Verstaatlichungen" zu retten, weil diese über Jahre nicht das notwendige Eigenkapital mit Steueranreizen "angespart" haben. Gleichzeitig sollten die Vorschriften über die gesetzlichen Kapitalrücklagen verschärft werden. Zehn Prozent Kapitalrücklage sind - wie sich jetzt in der Krise zeigt - zu wenig. |