Die Kapitalmarktfähigkeit eines Beteiligungsangebots mit einem Beteiligungs-Exposé oder einem Kapitalmarktprospekt
- Herstellung der BaFin-Fähigkeit von Kapitalmarktprospekten
- Unternehmensfinanzierung mit einem Beteiligungsprospekt durch Privatplatzierung
- Kapitalmarktprospekte über Vermögensanlagen ( z. B. stille Beteiligungen etc. )
- Fondsprospekte über Vermögensanlagen ( z. B. KG-Fondsanteile etc. )
- Wertpapierverkaufsprospekte ( z.B. über Aktien, Genussscheine oder Anleihen
bzw. Investment-Fonds etc. )
- Aktien-Emissionsprospekte zur Platzierung von Aktienkapital als Bösenemisson
Unterschiedliche Prospektvoraussetzungen bei Vermögensanlagen oder Wertpapieren
Es bestehen unterschiedliche gesetzliche BaFin-Genehmigungsvoraussetzungen, ob es sich um einen Wertpapierverkaufsprospekt ( = Angebot über die Ausgabe von wertpapierverbrieften Beteiligungen wie z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheinpapieren, Gewinnschuldverschreibungen etc. ) oder einen Prospekt über Vermögensanlagen ( = Angebot über nicht wertpapierverbriefte Beteiligungen wie stille Gesellschaftsanteile, vinkulierte Namens-Genussrechte, partiarische Darlehen, KG-Fonds-Anteile etc. ) handelt. Ein Emissionsprospekt über wertpapierfreie Vermögensanlagen ist nach den Regeln des Verkaufsprospektgesetzes und der dazugehörigen Verordnung zu erstellen. Zu den wertpapierlosen Verkaufsprospekten gehört auch der Fondsprospekt. Ein Emissionsprospekt über Wertpapiere folgt den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapierprospektgesetzes. Die Voraussetzungen und Prospektanforderungen sind unterschiedlich. Der Wertpapierprospekt erfordert z.B. WP-testierte Jahresabschlüsse. Bei einer Börsenemission bedarf der Wertpapierprospekt neben der BaFin-Billigung noch der gesonderten Zulassung durch die Börsenaufsicht.
Die Genehmigungsfristen der BaFin über Vermögensanlagen oder Wertpapiere
Die BaFin-Genehmigung bzw. die Dauer für die BaFin-Gestattung bei Prospekten über Vermögensanlagen nimmt ca. zwei bei drei Wochen in Anspuch. Die BaFin-Genehmigung für Wertpapierverkaufsprospekte umfasst regelmäßig einen etwas längeren Zeitraum.
Erforderliche Prospektunterlagen und Prospektangaben
Prüfen Sie nachfolgend, ob Ihr Unternehmen folgende Voraussetzungen für einen Kapitalmarktprospekt bzw. Fondsprospekt und damit für ein Private Placement erfüllt und somit kapitalmarktfähig ist. Wir beraten Sie gern bei der Optimierung Ihrer unternehmerischen Situation. Gegebenenfalls können die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Kapitalmarktprospekt bzw. BaFin-fähigen Emissionsprospekt hergestellt werden:
- Ihr Unternehmen wird in der Rechtsform einer Handelsgesellschaft geführt (eventuell Überführung Ihres Unternehmens in eine Vorratsgesellschaft mit neuer Bonität - diese kann über uns erworben werden).
- Das satzungsmäßig vereinbarte Einlagekapital sollte seitens der Gesellschafter voll eingezahlt sein. Eventuell mit ergänzender Sacheinbringung auffüllen.
- Sie sollten über ein positives Eigenkapital verfügen und keine Unterbilanz ausweisen. Eventuell ist eine Bilanzoptimierung oder ein Debt-Equity-Swap ( Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital ) erforderlich.
- Einige erfolgreiche Geschäftsjahre mit guten, steigenden Umsatzerlösen sollten vorhanden sein oder es sollten Umstrukturierungs-Perspektiven gegeben sein.
- Sie sollten für die Zukunft positive Geschäftsergebnisse in einem dynamischen Markt bzw. Zukunftsmarkt oder mit innovativen Produkten erwarten können, die in einer Unternehmenszielplanung dargelegt sind.
- Unternehmensleitung und Management sollten mit interessanten Leistungen und Produkten ein kontinuierliches Wachstum anstreben.
- Die Zukunftsaussichten und Ertragsperspektiven Ihres Unternehmens sollten angemessene offene oder verdeckte Gewinne bzw. Anteilswerterhöhungen mit einer Eigenkapitalrendite oberhalb von 7,5% p.a. erwarten lassen.
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Wir beraten Sie gern kostenlos bei der Herstellung der BaFin-Voraussetzungen für den Beteiligungsmarkt und der BaFin-Fähigkeit Ihrer Kapitalmarktprospekte bzw. Fondsprospekte oder Wertpapierverkaufsprospekte. Rufen Sie uns an:
Dr. Werner Financial Service AG
Dr. jur. Horst Siegfried Werner
Gerhard-Gerdes-Str. 5
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