10. Oktober 2009 - Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin wird Kompetenzen verlieren und muß voraussichtlich die Kontrolle über die Banken an die Bundesbank abgeben. Die Bankenaufsicht soll nach den Plänen der zukünftigen Koalition in Berlin allein bei der Bundesbank liegen; so wollen es die Koalitionäre der CDU/CSU und FDP. Die Aufteilung ber Bankenaufsicht zwischen der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würde damit neu geordnet und geregelt werden. Ob die geplante Übertragung der BaFin-Kompetenzen auf die Bundesbank die Bankenkontrolle verbessert, muß die Zukunft erst erweisen. Es ist jedoch sachgerecht, die Kapitalmarktaufsicht und Wertpapieraufsicht einerseits sowie die Bankenaufsicht andererseits zu trennen.
In Deutschland wurde bisher die Bankenaufsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und nur rudimentär von der Bundesbank wahrgenommen. Die BaFin hat als Nachfolgerin des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen bei der Bankenkontrolle. Gemäß einer Vereinbarung von 2002 kann sie in Ausnahmefällen gemeinsam mit der Bundesbank oder auch selbständig bankgeschäftliche Prüfungen vornehmen. Die operative Bankenaufsicht liegt in den Händen der Deutschen Bundesbank. Sie überwacht die Auswertungen der von Instituten eingereichten Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüssen und Prüfberichte. Dazu prüft sie, ob die Banken über angemessene Risikosysteme verfügen.
Für die Trennung von Banken- und Kapitalmarktaufsicht gibt es einige gute Gründe, die für eine Konzentration der Aufsicht über die Banken unter dem Dach der Bundesbank sprechen. Dabei sind mehrere Fakten von Bedeutung: Die Bundesbank verfügt ohnehin in Teilaspekten über Erfahrungen in Aufsichtsfragen; sie hat Einblicke in die Geldpolitik und in das Risikomanagement der Banken. Die Konzentration aller Kontrollaktivitäten in einem Hause verbessert zudem die Übersicht und die Informationsbündelung. Gerade letzteres, die bisherige Arbeitsteilung mit der BaFin, funktionierte nicht immer ohne Infomationsverluste und Kontrollschwächen. Allein die bis heute bestehende örtliche Zersplitterung der BaFin mit der Wertpapieraufsicht in Frankfurt/Main und der Bankenaufsicht in Bonn war schon eine mißlungene Reform der Schröder-Regierung. So gab es Beispiele, wo Frankfurt etwas genehmigt hatte, was Bonn wenige Wochen später unter anderen Aspekten untersagte. Dies schuf Unsicherheiten bei den Unternehmen an den Kapitalmärkten. Auch die Doppelzuständigkeiten von BaFin und Bundesbank in einigen Aufsichtsfragen haben zu Irritationen und Kompetenzwirrwarr geführt. Die Alleinzuständigkeit einer einzigen Aufsichtsbehörde, der Bundesbank, scheint dringend geboten.
Die Bundesbank spielte auch bei der Bankensystemstabilisierung und Liquiditätsversorgung der Kreditinistitute eine herausragende, positive Rolle. Die BaFin hatte während der Banken- und Kapitalmarktkrise nur eine schwächliche Zuschauerrolle. Die Bundesbank hat dagegen - anders als die BaFin - auch die Finanzmittel um Probleme nicht nur aufzuzeigen, sondern zu lösen. Deshalb ist es nur sinnvoll, die Bundesbank auch in der Bankenaufsicht allein zur Prüfung von Bilanzen, zur Kontrolle über die vorzuhaltende Liqidität, Risikokumulationen und Eigenkapitalausstattung einzusetzen. Ferner ist eine stabile Geldpolitik nicht ohne die Stabilität systemrelevanter Banken möglich. Deshalb sollte die Bundesbank beides verantwortlich übernehmen und einheitlich beaufsichtigen. Dies würde durch eine Integration von Bank- und Kapitalmarktrecht bewerkstelligt werden können. |