Ramrath property consultation &-verwaltungs Ltd after BaFin-Gestattung with a pleasure right prospectus in the capital market
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Enterprise pursues the acquisition and trade with real values of real estate up to the precious metals
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25. April 2012 - Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH aus Wesel ist eine junge, im November 2011 gegründete Gesellschaft mit dem erfahrenen Geschäftsführer Gernot Ramrath, der seit Jahren in der Vermögensanlage und Finanzdienstleistung erfolgreich tätig ist. Der Kapitalmarktprospekt wurde am 11. April 2012 von der BaFin zur Hinterlegung gestattet. Die Gesellschaft hat sich auf den Erwerb von und den Handel mit Sachwerten und Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin sowie den An- und Verkauf von Immobilien und die Beteiligung an (Immobilien-)Unternehmen hat. Das Unternehmen wird Immobilieninvestments aus Zwangsversteigerungen, Bankenverwertungen tätigen, aber auch Neubauprojekte initiieren. Die erworbenen Immobilien-Objekte werden in Einzelfällen durchgehandelt oder zum Ausbau des eigenen Immobilienportfolios im Unternehmensbestand gehalten. Daneben investiert die Gesellschaft in Edelmetallanlagen mit hohem Substanzwert, um dadurch Wertreserven als Fundament für eine strategische Anlageplanung zu sichern. Die Gesellschaft beabsichtigt, in den kommenden Jahren entsprechend dem Mittelzufluss aus der Genussrechtsemission ihre Sachanlagen in den Bereichen Immobilien, Edelmetalle sowie Unternehmensbeteiligungen auszubauen und ihre Geschäftstätigkeit kontinuierlich zu erweitern.
Mit dem bei der BaFin hinterlegten Prospekt bietet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH interessierten Anlegern Vermögensanlagen in Form von Genussrechten mit einem Emissionsvolumen von Euro 20.000.000,- , aufgeteilt in 200.000 Genussrechte mit einem Nennbetrag von jeweils 100,- Euro an. Die Genussrechte werden auf den jeweiligen Namen des Anlegers als vinkulierte Namens-Genussrechte ausgegeben
Die angebotenen Genussrechte gewähren beteiligten Anlegern bei kurzen Laufzeiten ab 1 Jahr eine gewinnabhängige Grundausschüttung. Die Grunddividende beträgt 4 % des Nennbetrages p.a. bei den Genussrechten Typ A, 6 % des Nennbetrages p.a. bei den Genussrechten Typ B und 7 % des Nennbetrages p.a. bei den Genussrechten Typ C. Darüber hinaus sind die Genussrechte mit einer Überschussdividende in Höhe von bis zu 2 % des Nennbetrages p.a. ausgestattet. Diese errechnet sich aus einer zusätzlichen quotalen Beteiligung an 15 % des positiven Jahresergebnisses der Emittentin vor Steuern. Der Kapitalmarktprospekt wird von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut. |
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