19. August 2024 - Das Unternehmen öffnet sich nun für Investoren, um Erweiterungen und Skalierung innerhalb des EU-Raums zu finanzieren.
Seit über 10 Jahren unterstützen die Experten der DMS GmbH mit Leidenschaft und Engagement sowie Fachexpertise Unternehmen aus verschiedenen Branchen rund um den Point of Sale (POS).
Das Unternehmen hat sich durch die Umsetzung vielfältiger Projekte und die enge Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern kontinuierlich weiterentwickelt und bietet Produkte und Lösungen heute weltweit an. Dank langjähriger erfolgreicher Zusammenarbeit mit renommierten Großunternehmen verfügt die DMS GmbH über stabile und vertrauensvolle Kundenbeziehungen.
Seit 2015 ist die DMS GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragen beim Amtsgericht Bad Oeynhausen unter HRB 14843.
Das Unternehmen erzielt regelmäßig Jahresumsätze von über 10 Millionen Euro und schließt seine Jahresbilanzen stets mit Gewinnen im sechsstelligen Bereich ab.
Das hochqualifizierte Team der DMS GmbH bringt umfassende Erfahrung und Expertise in verschiedenen Bereichen mit, darunter:
ü Konzeption & Produktentwicklung
ü Kreation & Datenmanagement
ü Produktion + Veredelung & Fulfillment
Der Fulfillment-Service umfasst die gesamte Auftragsabwicklung im E-Commerce, einschließlich Lagerung, Kommissionierung, Transport und Auslieferung.
Die Produktion und Veredelung bilden den Kernbereich der DMS GmbH.
Dank zahlreicher Produktionsstandorte in Nordrhein-Westfalen und einer Tochtergesellschaft in Sachsen kann die DMS GmbH verschiedene Produktionsverfahren und die Verarbeitung unterschiedlicher Materialien kombinieren. Dazu gehören u.a. Kunststoff- und Folienverarbeitung, Metall-, Holz- und Papierverarbeitung sowie weitere innovativer Druckmaterialien.
Die Fähigkeit der DMS GmbH, unterschiedliche Materialien und Produktionsverfahren zu kombinieren, ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für verschiedenste Kundenanforderungen anzubieten. Zudem setzt die DMS GmbH strategisch auf Automatisierung ihrer Prozesse, um die Kostenstruktur effizient zu gestalten, die Produktionskapazitäten stetig zu steigern und eine gleichbleibende Qualität sicherzustellen.
Die DMS GmbH zeichnet sich durch hohe Qualitätsstandards, beträchtliche Produktionskapazitäten und schnelle Reaktionszeiten aus. Das Unternehmen kann große Stückzahlen in kurzer Zeit produzieren und investiert kontinuierlich in die Weiterentwicklung seines Maschinenparks sowie in innovative Produktionsverfahren, um höchste Effizienz und Qualität zu gewährleisten.
Parallel dazu befindet sich die DMS GmbH im strategischen Aufbau einer eigenen E-Commerce-Sparte, um ihr Geschäftsmodell weiter zu diversifizieren und zu skalieren. Diese vielschichtige Aufstellung ermöglicht es uns, eine breite Marktdurchdringung zu erreichen und zusätzliche Umsatzquellen zu erschließen.
Für interessierte Kapitalanleger bietet die DMS GmbH verschiedene Finanzierungsmodelle an, die individuell verhandelbar sind. Je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments werden Zinssätze bzw. Ausschüttungen von 4,5 % bis 6,5 % p.a. angeboten.
Es sind sowohl gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen als auch erfolgsunabhängige, festzinsorientierte und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen möglich. Kurz- und langfristige Kapitalanlagen stehen zur Verfügung.
Der in Aussicht gestellte Beteiligungsertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher niedriger ausfallen.
Interessenten können sich an die geschäftsführende Gesellschafterin Frau Olga Braun unter der E-Mail-Adresse ob@druck-media-service.com wenden.
Rechtliche Hinweise
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.
Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar. Variablen wie Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen sind frei verhandelbar. Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz besteht die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen.
Die B-Inside International Media GmbH ist Teil der GTN Group AG, einer Mediengruppe, die sich auf Beteiligungen konzentriert, die in ihren Bereichen zu den Marktführern zählen. Seit Jahren verzeichnet die GTN Group ein beständiges Wachstum bei Umsatz und Ertrag: So hat sich allein in den vergangenen vier Jahren der Umsatz verdreifacht und das Ergebnis vervierfacht. Die konsolidierte Konzernbilanz wies in 2021 ein Eigenkapital von € 6.347.621,00 aus und erzielte in 2021 einen Umsatz von € 11.810.807,00. Der Konzernbilanzgewinn konnte sich mit € 1.560.198,86 im Vergleich zum Vorjahr knapp verdoppeln. Mit seinen gut 120 Mitarbeitern wird die GTN Group AG ihr starkes Wachstum auch in Zukunft weiter fortsetzen.
Inflation, Börsencrash und Wirtschaftskrise haben die B-Inside International Media GmbH veranlasst, renditeorientierte Kapitalanlagen für ihre Kunden heraus zu geben. Es gibt nach negativen Verwahrgeldern bei den Banken wieder positive Zinsen! Auf vielfachen Wunsch hat Börse Inside u. a. ein attraktives Genussrechts- Programm aufgelegt, mit denen Interessenten und Kunden ihr Anlagekapital in diesen unsicheren Zeiten vor Inflation und Kursverlusten schützen können! Es stehen mehrere Tranchen mit Basisausschüttungen zwischen z. B. 5,75 und 6,75 Prozent und mit Laufzeiten von zwei bzw. fünf Jahren oder länger zur Verfügung. Dazu gibt’s einen Nachschlag in Form einer Gewinnbeteiligung an einem der führenden Anbieter für Finanzinformationen in Deutschland oder eine nachrangige Festverzinsung. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht garantiert und kann auch niedriger ausfallen.
Und noch ein Schmankerl gibt’s: Die Ausschüttungen bzw. Verzinsungen werden halbjährlich ausbezahlt. Damit landet alle sechs Monate Geld auf dem Konto der Anleger. Die Vermögensanlagen werden nicht börsengehandelt, sondern im normalen, geplanten Verlauf bei Fälligkeit zum Ausgabepreis von 100 % zurückbezahlt. Das spart Nerven! Apropos „sparen“: Gebühren werden keine fällig – weder bei Erwerb, noch bei der Verwahrung oder der späteren Rückzahlung. Und die Mindestanlage liegt bei anlegerfreundlichen € 10.000 bzw. € 25.000.
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils pro Vermögensanlage nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Konditionen auch individuell verhandelbar.
Im Hotel Landmann erwarten die Gäste 20 geschmackvoll eingerichtete, individuelle Zimmer, ein Wellnessbereich mit Sauna und großer Dachterrasse, ein Apartment, eine herzlich gelebte Gastfreundschaft, sowie eine aussergewöhnliche, wunderschöne abseits ruhig gelegene Lage des Hotels inmitten des Naturparks Südschwarzwald mit zahlreichen Erlebnisattraktionen in der Region. Das Hotel hat ein über 11.000 qm großes Naturgrundstück, zusätzlich wundervolle Campingstellplätze, mit Ausbaupotenzial zu einem vollwertigen Campingplatz oder aber auch Ferienhäusern. Der Gast kann das Hotel oder die Stellplätze mit allen Annehmlichkeiten des Hotels nutzen.
Alles begann mit einer Idee. Nach vielen lehrreichen und erfolgreichen Wanderjahren in der Gastronomie & Hotellerie - angefangen vom Landgasthof bis hin zu 5*-Leading Hotels of the World, über Spitzenrestaurants wie der Schwarzwaldstube von Harald Wohlfahrt, Romantik Hotels und renommierten Kooperationen wie Relais & Château – hatten Anja & Andreas Hofmeier nach schönen und erfolgreichen Jahren im Management eines der europaweit größten Hotel-Caterer für Fluss- und Kreuzfahrtschiffe einen sehnlichen Wunsch für Ihre damals neue Selbstständigkeit entwickelt:
Familiengeführten Privathotels ein Nachfolgemodell anzubieten, das ihnen einen verlässlichen Rückzug aus dem Hotelalltag in die Pension ermöglicht und gleichzeitig ihr Lebenswerk für die Zukunft sichert.
Und so hat die Familie Hofmeier mit viel Leidenschaft und Herzblut nachhaltige Nachfolgemodelle entwickelt, die ausschließlich der Privathotellerie vorbehalten sind. Die Familie möchte somit einen Teil dazu beitragen, dass das «Sterben der Familienbetriebe» minimiert wird und dem Mangel an potenziellen Nachfolgern entgegengewirkt werden kann.
Damit sind sie in Europa das einzige Familienunternehmen, dass dieses innovative und längst überfällige Nachfolgemodell anbietet und auf der Suche nach weiteren, ins Portfolio passenden Privathotels.
Nunmehr hatten sie das Glück, seit dem Jahre 2019 das 34-jährige Bestehen des Hotel Landmann (Hotel Landmann GmbH, Sitz Deutschland) im Südschwarzwald im Dreiländereck Deutschland / Schweiz / Frankreich als neue Eigentümer mit zentral geführtem Einkauf, Buchhaltung, Marketing, Personalwesen und Controlling fortzuführen. Gemeinsam mit ihrem Hoteldirektor und dem ganzen Landmann-Team bauen Sie den operativen Hotelbetrieb weiter aus und auf.
Zur Stärkung des Eigenkapitals für Investitionen und zur bankenunabhängigen Finanzierung bietet die Hotel Landmann GmbH grundschuldbesicherte Kapitalanlagen ab 10‘000.- € zu 5% Festzins p.a mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren, gewinnorientierte stille Beteiligungen und/oder Genussrechtskapital. Die Hotel Landmann GmbH zahlt die Gewinnausschüttungen jährlich aus und lädt Zeichner mit Buchungs-Rabatt ( Genussguthaben auf ihre Investoren-Genusskarte ) ins Hotel ein. So wird aus Ihrer Anlage tatsächlich echter Genuss, wenn Sie bei uns im Hotel ein paar Tage übernachten oder zum Essen kommen. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Andreas Hofmeier über die Mail-Adresse andreas.hofmeier@sophista.ch .
Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar.
In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
In dieser Gesellschaft haben alle Management-Beteiligten ihr Netzwerk und ihre Erfahrungen aus der Beratung in der Immobilienbranche eingebracht & nutzen dies.
ALWAREIS Grund & Boden investiert in atypische Immobilien außerhalb der klassischen Bestandshaltung, sofern sie ein überdurchschnittliches Wertschöpfungs- und Renditepotential bieten, bei einem vorher genau definiertem Ertrags-Risiko-Verhältnis.
Als Immobilienexperte ist die ALWAREIS Grund & Boden GmbH & Co.KG aus dem Grünwald absolut fokussiert auf die Grundstücks-Entwicklung, die Revitalisierung aber auch auf den Ankauf von Erbteilen ( Erbteilskauf und -handel ), vornehmlich & ausschließlichen im deutschen Segment nahe den bayerischen Metropolregionen. Das Team rund um den Inhaber Michael Malte B. Schwanhäuser, besteht aus erfahrenen Architekten, renommierten & fachlich bestens bewanderten Rechtsanwälten, sowie langjährigen Marketingspezialisten und Experten aus dem Immobilien- & Finanzmarkt.
Die Arbeiten mit Leidenschaft und nach einer klaren Philosophie bedeuten einen Fokus auf das Ziel: Das Ziel ist eine überdurchschnittliche Rendite durch nachhaltige Leistungsperformance.
Im Jahr 2021 gründete Michael Malte Schwanhäuser das Unternehmen nach langjähriger leitender und auch vorrausschauender sowie innovativer Tätigkeit für andere große und bekannte Namen der Branche. Als Unternehmer profitiert er nicht nur von einem exklusiven Marktzugang und einem starken Branchennetzwerk sondern auch von langjährigen und engen Kontakten sowie Erfahrungen beim Meistern von schwierigen Situationen.
Die Vision: Eine Kombination aus langfristigem sowie nachhaltigem Denken, fundierter und fachlicher Expertise sowie frischen und unkonventionellen Denkansätzen. Eine Mischung aus solidem Mittelstand, der Vision etwas Neues zu erschaffen, der geballten Energie und Kompetenz als Familienunternehmen sowie der richtigen Mischung aus Mut & Demut.
Anleger können bei der ALWAREIS Grund & Boden GmbH & Co KG grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 10.000 mit einer Mindestlaufzeit ab 5 Jahren zu einem Zinssatz ab 6,5 % p.a. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: ab 3 Jahren bei einem Zinssatz ab 9 % p.a. angeboten. Auch festverzinsliche Namensschuldverschreibungen ( vinkulierte Anleihen ) ab 8 % können vereinbart werden. Gewinnorientierte Beteiligungsformen mit Grunddividenden ab 7,5 % p.a. mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten und Gewinn-Ausschüttungshöhen können gezeichnet werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Für die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls keine Prospektpflicht und auch keine Volumenbeschränkung.
Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu den Ansprechpartnern, Herrn Michael Malte Schwanhäuser als Inhaber und Herrn Patrick Schneider-Dieterle als Geschäftsführer unter der Mailadresse ms@alwareis-grund-boden.de. - Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
In den von der B&M GmbH als besonders aussichtsreich identifizierten oberbayerischen Landkreisen evaluiert und kauft die Gesellschaft Grundstücke, um darauf hochwertige Doppelhäuser, drei- und vierspännige Reihenhäuser sowie Einfamilienhäuser zu projektieren und zu vermarkten. Für deren Errichtung in nachhaltiger Holzständer- bzw. Holztafelbauweise greift sie auf renommierte Hausanbieter zurück, die einen terminverbindlichen Bau der anspruchsvollen, innovativen Wohnwelten nach höchsten Qualitätsstandards gewährleisten. Wichtiges Ankaufkriterium für die Grundstücke ist eine exzellente Lage und eine mindestens zweistellige Rendite nach Finanzierungskosten.
Die Deutschen träumen bei der derzeitigen Wohnungs-Knappheit vom Eigenheim. Fast 90 Prozent der Bundesbürger möchten lieber in einer eigenen Immobilie als zur Miete wohnen – zumal Wohneigentum, völlig zu Recht, den Ruf von Stabilität mit Inflationsschutz genießt und der Geldentwertung sowie den Negativzinsen entgegenwirkt. Auch deshalb bleibt es die beliebteste Altersvorsorge hierzulande. Angetrieben von niedrigen Zinsen, dem Vermögen der Erben-Generation und staatlichen Förderungen hat das zu einem anhaltenden Immobilienboom geführt. Und mit der steigenden Nachfrage haben auch die Kaufpreise deutlich zugelegt. Das gilt besonders für Bayern, insbesondere für Oberbayern.
Im Rahmen ihrer Bayern-Strategie richtet die B&M Projektentwicklung und Finanz-Service GmbH ihrem Fokus auf den größten und wirtschaftlich stärksten Regierungsbezirk des Bundeslandes: Oberbayern. Damit konzentriert sich das Unternehmen auf eine Region, der deutschlandweit die größte Zukunftsfähigkeit bescheinigt wird. Das verspricht gerade für Immobilieninvestitionen – mit einem von Natur aus mittel- bis langfristigen Zeithorizont – das größte Wertsteigerungspotenzial. Wo Menschen gerne leben, gut bezahlte Arbeitsplätze sowie Sicherheit finden und sich dank intakter Infrastruktur reibungslos und flexibel fortbewegen können, wird auf dem Immobilienmarkt auch weiterhin hohe Nachfrage auf ein begrenztes Angebot treffen.
Anspruch der B&M GmbH ist es, den Wohntraum zu realisieren, den sich Wohnungssuchende schon immer gewünscht haben. Besonderer Wert wird auf die individuelle und persönliche Betreuung des Kunden gelegt. Das Team begleitet Interessenten von der ersten Besichtigung bis zum Einzug in das neue Zuhause. Dazu zählt auch die Beratung zur Finanzierung der Immobilie durch erfahrene Spezialisten.
Private Investoren können sich an diesem zukunftsträchtigen Geschäftsmodell beteiligen. Bei dieser Darstellung mit der Zeichnung von typisch stillem Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital oder von Namensschuldverschreibungskapital gemäß dem Vermögensanlagengesetz handelt sich nicht um so genannte mündelsichere Kapitalanlagen, sondern jeweils um Geldanlagen mit guten Renditeaussichten, aber auch wie jede andere Beteiligung mit Risiken. Die Konditionen und Details einer Vermögensanlagen-Beteiligung ( Mindestlaufzeit, Zinssatz, Mindesteinlage etc. ) können individuell ausgehandelt und vereinbart werden. Der geschäftsführende Gesellschafter Jürgen Mohr lässt Interessenten gern das Unternehmens-Exposé bei Anforderung unter der Mailadresse
info@bm-projektentwicklung.de zukommen und steht für weitergehende Auskünfte zur Verfügung.
Der deutsche Kapitalmarkt begrüßt grundsätzlich die Einführung elektronischer Wertpapiere und damit die Möglichkeit, Wertpapiere künftig auch urkundslos zu begeben. In der Bundesrepublik steht das Krypto-Wertpapier ( siehe § 16 Gesetz über elektronische Wertpapiere - eWpG ) ebenso kurz vor der Einführung wie das elektronische bzw. digitale Wertpapier ( siehe § 12 eWpG. ). Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung
(https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926925.pdf mit Gesetzestext-Entwurf und mit 57 Seiten Begründung wurde im Rahmen ihrer Blockchain-Strategie bereits ins Parlament eingebracht und könnte alsbald von diesem verabschiedet werden ) – siehe Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode, Drucksache 19/26925. Der Gesetzentwurf ist technologieneutral formuliert. Er differenziert zwischen elektronischen Wertpapieren und Krypto-Wertpapieren.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren, zu digitalisieren und damit den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Ein Wertpapier kann statt mit einer Urkunde auch als elektronisches Wertpapier begeben werden. Ein elektronisches Wertpapier wird dadurch begeben, dass der Emittent an Stelle der Ausstellung einer Wertpapierurkunde eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister bewirkt. In Deutschland werden bisher die Rechte mehrerer Investoren in einer Globalurkunde verbrieft. In der BRD übernimmt dies für alle Investoren die Clearstream Banking AG in Frankfurt/Main. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG. Die klassische Emission mittels Globalurkunde bleibt auch weiterhin möglich.
Das deutsche Recht soll generell für elektronische Wertpapiere, d. h. Wertpapiere ohne Urkunde, geöffnet werden. In einem ersten Schritt soll primär die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. In kleinerem Umfang wird auch die Möglichkeit zur elektronischen Begebung von Anteilscheinen eröffnet. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, d. h. über Blockchain begebene Wertpapiere sollen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die derzeit erforderliche Wertpapierurkunde soll bei elektronischen Schuldverschreibungen und Anteilscheinen durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll eine eindeutige Festlegung erfolgen, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Anleger denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden, und es sollen spezielle Regelungen über den Erwerb und die Übertragung elektronischer Wertpapiere geschaffen werden.
Dem Anlegerschutz und der Marktintegrität sowie der Transparenz und dem Funktionsschutz der Kapitalmärkte bei über Blockchain begebenen Wertpapieren soll insbesondere auch dadurch Rechnung getragen werden, dass das Führen eines sog. Krypto-Wertpapierregisters unter Finanzmarktaufsicht gestellt wird. Hierbei sind die gesetzlichen Neuerungen auch mit europäischem Recht vereinbar, da die legislativen Änderungen rein nationale Sachverhalte adressieren und den durch europäische Rechtsakte konkretisierten Bereich nicht berühren. Nachfolgend wird die Verfahrensweise beschrieben :
(a) Das digitale Wertpapier wird über einen Algorithmus im Blockchain-Netzwerk gespeichert und ausgegeben
(b) Anleger erhalten einen Zugangs-Code, mit dem sie auf die digitalen Wertpapiere zugreifen und damit handeln können. Die Blockchain tritt damit in Konkurrenz zu Banken und Zentralverwahrern
(c) Das elektronische Wertpapier wird nicht an der Börse gehandelt, sondern Erwerber und Verkäufer treten über die Blockchain miteinander in Kontakt
Künftig können Emittenten von Anleihen und Fondsanteilen auswählen, ob sie diese konventionell verbriefen oder als elektronisches Wertpapier bzw. elektronischen Anteilsschein begeben wollen. Aktien sind vom Gesetzgeber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgesehen. Auch wenn diese Regelung für den deutschen Markt eine Neuerung darstellt, bleibt sie doch im Angesicht der nur auf ausgewählte Emissionen anwendbaren Digitalisierung hinter anderen Ländern zurück. Frankreich hat seine Wertpapiere schon in den 80er Jahren komplett digitalisiert, Großbritannien speichert sie seit den 90er Jahren vollelektronisch in einer zentralen Datenbank und auch die Schweiz lässt seit 2009 elektronische Bucheffekte zu.
Zentralregisterwertpapiere sind elektronische Wertpapiere, die auf Wirkung des Emittenten in Sammel- oder Einzeleintragung in ein zentrales Register aufgenommen werden. Das zentrale Register kann dabei entweder von einer Wertpapiersammelbank (Zentralverwahrer) oder einem Verwahrer (Banken mit Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäfts) geführt werden. Das Zentralregisterwertpapier wird, analog zum konventionellen Wertpapier, im Effektengiroverkehr verbucht, sofern die registerführende Stelle eine Wertpapiersammelbank ist, die gleichzeitig als Inhaber des Zentralregisterwertpapier in Sammeleintragung im zentralen Register eingetragen ist. In der Praxis dürfte sich daher bezogen auf das Zentralregisterwertpapier nur eine Tatsache entscheidend zum Status Quo ändern: Das verbriefte Wertpapier im Tresor des Zentralverwahrers wird gegen eine digital geführte Datenbank in Form des zentralen Registers substituiert.
Die weitaus größeren Unterschiede zum Status Quo ergeben sich für Kryptowertpapiere als zweitem Typus des elektronischen Wertpapiers. Hier wird die zu emittierende Anleihe auf Veranlassung des Emittenten in ein Krypto-Wertpapierregister aufgenommen. Das Krypto-Wertpapierregister muss auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, in dem Daten in der Zeitfolge protokolliert und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung geschützt gespeichert werden. Obwohl die Definition des Krypto-Wertpapierregisters technologisch offengehalten wurde, dürfte dies zum jetzigen Stand der Technik auf die Nutzung einer Distributed-Ledger-Technologie (DLT) hinauslaufen. Auch kommen als registerführende Stelle, anders als beim Zentralregisterwertpapier, nicht nur Wertpapiersammelbanken und Verwahrer infrage. Stattdessen obliegt es dem Emittenten selbst, eine registerführende Stelle zu benennen oder die Registerführung selbst zu übernehmen.
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) entsteht durch die Übernahme der Aufsicht über den Prozess der Ausgabe elektronischer Wertpapiere einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 246 200 Euro sowie jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1 027 000 Euro.
Der geschätzte Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1 027 000 Euro erfasst sämtliche Aufsichtskosten inklusive der Kosten für Prüfungen der entsprechenden Pflichten so-wie der Kosten für Überwachung und Verfolgung eventueller Verstöße. Die bei der Bundesanstalt entstehenden laufenden Kosten werden von den zu Beaufsichtigenden getragen durch Umlage, Gebühren und gesonderte Kostenerstattung. Die betroffenen Unternehmen werden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und von Kosten gesonderter Erstattung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit insgesamt rund 1 027 000 Euro jährlich belastet (§ 16e, § 16g FinDAG).
Die Aufteilung der Umlage richtet sich nach den Vorgaben des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes – FinDAG – (Artikel 6). Für die Vornahme der Veröffentlichung der Eintragung eines Kryptowertpapiers in das Krypto-Wertpapierregister im Bundesanzeiger entstehen bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH laufende Kosten in Höhe von 7 333,33 Euro (1 000 Fälle pro Jahr, 10 Minuten pro Fall, Lohnsatz pro Stunde 44 Euro). Diese werden von den zur Veröffentlichung verpflichteten Emittenten durch die Pflicht zur Zahlung von Entgelten für die Veröffentlichung getragen. Die zur Veröffentlichung verpflichteten Unternehmen werden daher mit insgesamt 7 333,33 Euro jährlich belastet.
Die Jabez Medical GmbH & Co. KG ( www.jabez-management.com ) hat als medizintechnisches Unternehmen den Zweck, ein seit Jahren verwendetes kompliziertes operatives Verfahren zur Fixierung von Knochenbrüchen neu zu denken und entsprechend innovative Medizinprodukte (minimalinvasive Frakturbehandlungs-Systeme) weltweit im Markt als neuen minimalinvasiven „operativen Standard“ zu etablieren. Dabei sehen wir uns in einer besonderen sozialen Verantwortung und haben uns daher verpflichtet 15% unseres Gewinnes sozialen Hilfsprojekten zukommen zu lassen um der Gesellschaft etwas zurückzugeben und Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. Wir verfolgen von Anfang an einen Lean Management Ansatz, indem wir wo immer möglich, leistungsfähige Partner und Strukturen im Bereich der Produktion, Logistik und dem Vertrieb nutzen um das Unternehmen schlank und agil zu halten und so auch eine globale Skalierung zu erreichen.
Die Medizintechnik-Branche wird ein Wachstumsmarkt mit hohen prozentualen Zuwächsen bleiben. Dazu tragen unter anderem der medizinisch-technische Fortschritt und die demografische Entwicklung mit immer mehr älteren und multimorbiden Menschen bei. Der Bedarf an Gesundheitsleistungen und medizintechnischen Präparaten wird weiter steigen.
Den Menschen ein längeres, gesünderes, mobiles und schmerzfreies Leben zu ermöglichen: das ist die tägliche Herausforderung der Medizintechnologie. Der medizintechnische Fortschritt ist dabei das Ergebnis einer Vielzahl kontinuierlicher Produkt- und Prozessverbesserungen. Die Medizintechnik ist eine von Innovationen geprägte krisensichere Branche und bietet langjährig sehr lukrative Margen. Als Investor in die Fa. Jabez Medical GmbH & Co KG profitieren Sie über eine Auswahl von vier unterschiedlichen Beteiligungsmodellen, mit denen Anleger ihr Engagement exakt auf ihre individuelle Anlegermentalität und Renditeziele abstimmen können.
Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Festzinshöhen bzw. Gewinn-Ausschüttungen ab 4 % bis 6,5 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte mezzanine Kapitalanlagen und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Alexander Zoll unter der Mailadresse a.zoll@jabez-management.com .
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.
In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
clean & green holdings GmbH hat sich 2019 an der ProTerra Maroc beteiligt (51%) und wird bis zu 6 Mio. € in die Entwicklung von vier Fischfarmen mit je zwei Becken investieren. Die Investition erfolgt in Form von Gesellschafterdarlehen. Die insgesamt acht Becken stellen eine Produktionskapazität von 24.000 bis 28.000 Tonnen Fisch p.a. bereit. Das Nettoergebnis nach Steuern der vier Farmen wird im eingefahrenen Betrieb jährlich bei ca. 35 Mio. € liegen. Nach Abschluss der Investitionen und Aufbau einer Liquiditätsreserve werden die Erträge zu 100% ausgeschüttet. Die Produktion kann auf den bestehenden Flächen durch den Bau zusätzlicher Becken auf jährlich bis zu 126.000 t bzw. 440 Mio. € Umsatz ausgebaut werden. Jedes Projekt wird in einer separaten Projektgesellschaft realisiert.
clean & green holdings GmbH investiert in Sachwerte mit stabilen Cashflows und einem exzellenten Management-Team; immer basierend auf bewährter, zuverlässiger Technologie
Planungsgrundlagen für die Geschäftsentwicklung von ProTerra Maroc: - 3.000 t Fisch pro Becken (16,6 % Reserve) - Keine Berücksichtigung von Erträgen aus Nebenprodukten (Garnelen, Algen, Agrarprodukte, „Superfood“ etc.) - Verkaufspreis 3,50 €/kg Fisch (Annahme: ausschließlich Verkauf von Fisch als Commodity; 28% Ertragsreserve bei separater Verwertung und Weiterverarbeitung der Fischteile) - Langsame Produktionssteigerung über 6 Jahre - Bau der Farmen 2-4 in 2022, 2024 und 2025 - Planung beruht auf 8 von 36 möglichen Becken.
Das Unternehmen unterstützt direkt mit der ProTerra Maroc 15 der 17-UN Ziele für nachhaltige Entwicklung !
- Das Unternehmen schafft wichtige, neue Arbeitsplätze in der Region (ca. 30% auch für ungelernte
Arbeitskräfte)
- Ca. 50 Mitarbeiter pro Farm, faire Löhne Kein Hunger
- Nachhaltige und (ressourcen-) effiziente Produktion hochwertiger Lebensmittel
- Entwicklung von Agrarkultur in Wüstenregionen Gesundheit und Wohlergehen
- Natürliche, frische, gesunde Lebensmittel ohne den systematischen Einsatz von Antibiotika und
Pestiziden
- In Prüfung: Krankenversicherung für die Mitarbeiter und Unterstützung des lokalen
Gesundheitssystems
- Hochwertige Bildung und Ausbildung von Fachkräften z.B. in nachhaltiger Agrarwirtschaft und
Aquakultur
- In Prüfung: Förderung der lokalen Schulen ! und .. und . und
Das Kernteam der ProTerra Maroc entwickelt und betreibt seit mehr als 20 Jahren Fischfarmen und Landwirtschaft.
Die Finanzierungsstruktur ist wie folgt geplant
1. Private Investoren 3 Mio. € zu 7,5 % (+Bonus)
2. Crowdfunding 2020/21: 6 Mio. € zu 7,5 % p.a.
3. Green Bond 2021/22: 20 - 40 Mio. € zu 4-6 % p.a. (institutionelle Investoren)
Private Anleger und Kapitalgeber können sich mit Nachrangdarlehen an unserem interessanten und zukunftsträchtigen Projekt beteiligen. Interessenten wenden sich direkt an den Gesellschafter-Geschäftsführer Björn Heyden ( b.heyden@cgsii.de ) und erhalten das ausführliche Beteiligungs-Exposé. In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
17. August 2020 - Buses4Future GmbH ist ein voll handlungsfähiges Start-up Unternehmen, gegründet im Oktober 2019 mit dem Sitz in Oldenburg ( HRB 214 715 des Amtsgerichts Oldenburg ). Alle vier Gründer bringen eine natur- und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, sowie langjährige Berufs- und unternehmerische Erfahrung in das Start-up Buses4Future GmbH ein. Das Unternehmen hat den Proof of concept bereits mit zwei Brennstoffzellenbussen eindrucksvoll nachgewiesen. Seit über zwei Jahren sind diese Busse erfolgreich im Einsatz.
Die Buses4Future GmbH ( www.buses4future.com ) ist wie die Bundesregierung und die EU von der großen Bedeutung einer zukünftigen weltweiten, „grünen“ Wasserstofftechnologie und –Wirtschaft überzeugt, weshalb das Unternehmen EU-Förderung erhielt.
Die Vision der Gesellschafter und Geschäftsführer: Wegbereiter und Technologieführerschaft bei der emissionsfreien Mobilität mit Brennstoffzellen und grünem Wasserstoff.
Die Mission des Unternehmens: Erstellung und wirtschaftliche Verwertung von überlegenen Brennstoffzellen im Leistungsbereich bei Bussen im ÖPNV sowie LKW und Schiffen in Europa. Die emissionsfreie Mobilität durch den Einsatz von Brennstoffzellen und grünem Wasserstoff bei Bussen im ÖPNV und sonstigen Transportfahrzeugen leistet einen konstruktiven Beitrag zur Beherrschung des Klimawandels.
Fazit: Die Akzeptanz ist bei Fahrern, Fahrgästen und Betreibern sowie der Politik vorhanden; die Verfügbarkeit ist hoch.
Alleinstellungsmerkmale sind der eigene entwickelte und überlegene Brennstoffzelleantrieb unserer niederländischen Partner, mehrjährige Betriebserfahrung, fachlich und unternehmerisch erfahrene Gründer als Gesellschafter und leistungsfähige Partner in einem mittelständischen Konsortium.
Vorgemerkte Kunden und Pilotanwender sind sowohl für 12m und 18m neue Busse als auch für die Umrüstung bestehender Busse bekannt. Hohe öffentliche Förderung für Kunden, aber auch für Buses4Future, stimuliert den Absatz. Die Produktion der Busse erfolgt vorerst in flacher Fertigung und soll in den nächsten Jahren stetig vertieft werden.
In den kommenden 5 Jahren sollen 200 Busse verkauft werden, beginnend mit 2020. Der kumulierte Umsatz beträgt dabei über 100 Mio. €. Als Margen werden bis zu 30% angestrebt bei einer Umsatzrendite von 5-10%. Sowohl Kosten als auch Verkaufspreise sollen in der nächsten Dekade um bis zu 40 % sinken, bedingt durch Innovationen, Lernkurve und Hochfahren der Stückzahlen.
Ob Investoren, Kommunen, Zulieferer oder Lieferanten von grünem Wasserstoff, in uns findet jeder seinen zuverlässigen Partner für eine umweltfreundliche Zukunft. Buses4Future bietet deshalb Investoren die Chance, sich am Auf- und Ausbau von Buses4Future zu beteiligen und an einem weltweiten Zukunftsmarkt zu partizipieren.
Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Zinshöhen bzw. Ausschüttungen ab 4 % bis 6,5 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Hans Hermann Schreier unter der Mailadresse hermann.schreier@buses4future.com . - Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können.
21. Januar 2020 - Die in München ansässige, neu gegründete BestStay24 GmbH & Co. KG finanziert und verwaltet Projekt- und Betriebsgesellschaften im Bereich des Hotel- und Immobiliengewerbes. Das Unternehmen - die BestStay 24 GmbH & Co. KG aus Grünwald ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 111336 beim Amtsgericht München verzeichnet - zählt zu den neuen Akteuren, die mit frischen Ideen den Markt für das Teilzeitwohnen bedienen. Gegründet von einem in Hotellerie und Immobilienwirtschaft erfahrenen Management, entwickelt, vermietet, verwaltet und betreibt das outgesourcte Unternehmen Hostels, Boardinghäuser, Wohnheime und soziale Einrichtungen für temporäres Wohnen. Damit will das Unternehmen gerade in Hochpreismetropolen wie München dem Überangebot an luxuriösen Unterbringungsmöglichkeiten zeitlich begrenzte Wohnformen im niedrigen und mittleren Preissegment entgegensetzen.
Zweck dieser BestStay24-Gesellschaften ( www.beststay24.de ) sind die Entwicklung gepachteter bzw. erworbener Wohn- und Gewerbeimmobilien, um darin Hostels, Boardinghäuser und Wohnheime als Zuhause auf Zeit zu betreiben. BestStay24 baut dabei auf dem seit vielen Jahren erfolgreichen Geschäftsmodell einer auf die Vermietung von Monteurwohnungen spezialisierten Unternehmensgruppe auf, deren Tätigkeitsfeld das Unternehmen in vielversprechenden Bereichen erweitert. Zu den Mietern der möblierten Wohnungen und Zimmer oder einzelner Betten von BestStay24 gehören vor allem Firmen, die Arbeitnehmer für einen Auftrag in einer fremden Stadt unterbringen müssen oder längerfristige Wohnmöglichkeiten für wechselndes Personal aus dem Ausland oder für Interims-Manager benötigen.
Das Wohnen über einen begrenzten Zeitraum in den erschwinglichen Unterbringungen von BestStay24 resultiert in einer Win-Win-Situation für die Betriebsgesellschaften des Unternehmens und deren Kunden. Denn wer möbliert vermietet, ist nicht an den örtlichen Mietspiegel gebunden und kann in entsprechenden Lagen oft sehr viel höhere Mieten erzielen, als bei einer regulären Langzeitvermietung. Trotz der enormen Margen müssen keine teuren Dienstleistungen für die Gäste vorgehalten werden. Der erhebliche Service-Aufwand eines Hotels entfällt. Umgekehrt werden deutsche Innenstädte durch Monteurwohnungen, Boardinghäuser etc. für Firmen mit günstigen Arbeitskräften überhaupt erst bezahlbar.
Investoren, die den Trend zu „Serviced Apartments“ in Boardinghäusern z.B. für den Niedriglohnsektor erkennen und am Erfolg entsprechender Wohnanlagen teilhaben möchten, bieten wir jetzt Gelegenheit, sich an der BestStay24 GmbH & Co. KG zu beteiligen. Wie Sie als Kapitalanleger von weit überdurchschnittlichen Renditeaussichten durch Mieteinnahmen profitieren können, die deutlich höher als bei einer regulären Vermietung liegen, erläutern wir gern allen Interessenten in einem persönlichen Gespräch.
Anleger können bei der BestStay24 GmbH & Co. KG grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 20.000 mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 4 % p.a. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem Zinssatz: von 4 % p.a. angeboten. Auch festverzinsliche Namensschuldverschreibungen und gewinnorientierte Beteiligungsformen mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten und Ausschüttungshöhen können gezeichnet werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist jedoch nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Für die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls keine Prospektpflicht und keine Volumenbeschränkung.
Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn Victor M. Schneider als Geschäftsführer unter der Mailadresse beteiligung@beststay24.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
19. Dez. 2019 - Die Patzschke Schwebel Invest GmbH ist eine aktuelle Ausgliederung aus einem alteingesessenen, renommierten Architektur-Büro, das über eine langjährige Tradition und entsprechend viel Erfahrung in der Immobilienwirtschaft verfügt.
Till-Jonathan Patzschke und Prof. Christoph Schwebel sind bekannte Namen in der internationalen Architekturszene. Zusammen mit dem Dipl.-Kfm. Vural Özkara haben sie ihren Plan realisiert, ihre erfolgreichen Immobilienentwicklungen auch für Privatinvestoren zugänglich zu machen. Spätestens seit der Errichtung des Kempinski Hotels Adlon am Brandenburger Tor ist das Architektur-Büro Patzschke weit über die Grenzen Berlins hinaus bekannt. Statt sich kurzweiligen Moden zu unterwerfen, setzen die Protagonisten einer zeitgenössischen, klassischen Architektur ihre stilvollen Gebäudeentwürfe der modern-nüchternen Raster-Architektur entgegen
Tätigkeitsschwerpunkt des vor allem in der Metropolregion Berlin operierenden Unternehmens sind das Projektmanagement, die Errichtung und der Ankauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie deren Entwicklung zum Zwecke der Wertsteigerung und langfristigen Vermietung bzw. des Betreibens eigener Immobilien.
Mit der Erfahrung und Expertise eines der renommiertesten deutschen Architekturbüros hat sich die Patzschke Schwebel Immobilien Gruppe auf die Initiierung, Entwicklung und Verwaltung profitabler Wohn- und Gewerbeimmobilien-Projekte spezialisiert, die speziell für die Belange von Kapitalanlegern konzipiert sind. Eine Beteiligung an der Patzschke Schwebel Invest GmbH ( www.patzschke-schwebel-invest.de ) bietet Privatanlegern die Möglichkeit, es Großinvestoren gleichzutun: Anleger profitieren von allen Vorteilen einer Immobiliendirektinvestition – einschließlich hoher Renditeaussichten in Niedrigzinszeiten –, ohne das Kapital und Know-how für den Erwerb einer eigenen Anlageimmobilie mitbringen zu müssen.
Die historischen Bezüge ihrer traditionellen Neubauten stellen eine signifikante Ausnahme im Berliner Stadtbild dar und sind gefragte Wohn- und Anlageobjekte. Dabei erfüllen die Immobilien in jeder Hinsicht zeitgemäße Anforderungen an modernste Technik und Rentabilität.
Die Patzschke Schwebel Invest GmbH verfolgt eine nachhaltige und ethische Investitionsstrategie. Dieser Anspruch beschränkt sich nicht auf die besonders hohen Qualitätsstandards aller realisierten Objekte und deren möglichst ökologische Bauweise. Er beschreibt auch die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Partnern und Investoren. Immobilien erfreuen sich als Kapitalanlage aktuell großer Beliebtheit. Mit gutem Grund. Denn angesichts des seit Jahren bestehenden Mangels an verfügbarem Wohnraum auf dem deutschen Immobilienmarkt sind Immobilien im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten eine wertstabile Investitionsform.
Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Zinshöhen ab 4 % bis 6,5 % angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte Kapitalanlagen und um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte, grundschuldbesicherte Kapitalanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Für die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls keine Prospektpflicht und keine Volumenbeschränkung.
Insbesondere haben Investoren die Möglichkeit der Besicherung ihrer Beteiligungsgelder mit Grundschuldeintragungen. Das minimiert das Beteiligungsrisiko der Kapitalgeber und Anleger. Ausführliche Informationen erteilt der Geschäftsführer, Herr Dipl.-Kfm. Özkara unter der Mailadresse oezkara@patzschke-schwebel-invest.de . Ferner steht eine ausführliches Beteiligungs-Exposé unter info@patzschke-schwebel-invest.de auf Abruf zur Verfügung, in dem zahlreiche Referenzobjekte abgebildet und benannt sind.
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Selbst wenn das Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch durch sein Aussonderungsrecht abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: „Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?“ bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen. So lassen sich Kapitalanleger schnell zur Beteiligung mit Kapital ( Verzinsung zwischen 3,5 % - bis 5,5 % p.a. ) gewinnen, denn bei deren Hausbank bekommen sie auf ihrem Guthabenkonto gar nichts = 0% Zinsen und müssen zunehmend sogar noch die Belastung mit Minuszinsen fürchten. Mit allen diesen schlagenden Argumenten wird daraus ein Ertragserfolg für Anleger und ein Vertriebserfolg für Immobilien- und Bauträgerunternehmen oder auch für solche Unternehmen, die ihre Kapitalbeschaffung am Beteiligungsmarkt mit Grundschulden auf ihrem Betriebsgrundstück im Rahmen der Werthaltigkeit ihrer Immobilie besichern können.
Der Beteiligungsanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat in den vergangenen Jahren für zahlreiche Unternehmen dieses grundschuldbesicherte Anlagenmodell in Abstimmung mit der BaFin erarbeitet und/oder begleitet diese am Kapitalmarkt. Es wird für alle Beteiligten am Anlagemarkt mit Erfolg umgesetzt: So haben die von Dr. Horst Werner allein in den letzten 6 Monaten an den Kapitalmarkt gebrachten und betreuten Unternehmen SNI Immoreal GmbH (www.sni-immoreal.de ); Bohrerhof GmbH ( www.bohrerhof.de ), die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ), die Paulus Wohnbau GmbH ( www.paulus-wohnbau.de ), die WBG Immopark-Haar e.G. ( www.immopark-haar.com ), die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) und viele weitere Unternehmen ( siehe das Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de ) entsprechende grundbuchbesicherte Kapitalanlagen im Angebot.
Wirtschaftsgüter und Gegenstände als Einbringungswerte
Als Einbringungs-Sachwerte kommen alle Gegenstände ( Wirtschaftsgüter ) in Betracht, die einen Verkehrswert ( Marktpreis ) haben und als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Lizenzen, Franchise-Rechte etc. in Betracht. Die Durchführung der Sacheinlage mit Vermögensgegenständen, also z.B. mit Kfz, Maschinen etc. und mit Rechten erfolgt durch Eigentums-Übertragung auf das Unternehmen nach Erstellung eines sachverständigen Bewertungsgutachtens zur Vorlage beim Handelsregister. In Betracht kommen alle Gegenstände für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Fuhrpark oder Immobilien als Betriebs- und Produktionsstätten oder auch Wohn- und Geschäftshäuser mit Verkaufsläden oder andere dem Unternehmen dienliche Sachgegenstände. Soweit die Vermögensgegenstände aus dem Privatvermögen stammen ist die Einbringung zum Verkehrswert unproblematisch möglich. Sollen Vermögenswerte von einem Betriebsvermögen in ein anderes transferiert werden, ist auch das möglich, hat aber steuerliche Folgen, die bedacht sein müssen.
Einbringung von Unternehmen oder von Unternehmensteilen
Ferner können auch ganze Unternehmen ( z.B. durch Verschmelzung ) oder einzelne Unternehmensanteile ( z.B. 50%-GmbH-Geschäftsanteile ) durch Sacheinlage in eine andere ( zweite ) Gesellschaft nach gutachterlich festgestelltem Verkehrswert zur Sachkapitalerhöhung Kapitalerhöhung eingebracht werden. Bei bisher nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen bietet sich an, die Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft in eine andere, neu gegründete Gesellschaft zu überführen, wenn dadurch ein höherer Eigenkapitalwert erzielt werden kann. So kann das einzubringende Unternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Unternehmenswertes (bei dem auch die zukünftigen Ertragsperspektiven des Unternehmens Berücksichtigung finden) in die übernehmende Gesellschaft bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung und Aufstockung des Eigenkapitals eingebracht werden. Auf diese Weise können auch die Werte, die nach HGB-Bilanzrecht in der zu übertragenden Gesellschaft nicht bilanzierungsfähig sind, mit einem Bewertungs- und Übertragungsvorgang bilanzrechtlich zu aktuellen Verkehrswerten im Eigenkapital der neuen Gesellschaft erfasst werden. Dieses gilt uneingeschränkt für das Handelsrecht. In vielen Fällen ist die Einbringung sogar steuerlich neutral möglich, wenn nämlich die Werte der Steuerbilanz fortgeführt werden dürfen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und sollten bei bedeutenderen Transfers durch eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt abgesichert werden.
Die Kapitalerhöhung per Sacheinlage oder Verschmelzung lässt sich auch über eine weitere, neue Gesellschaft ( z.B. eine neue GmbH oder AG ) konstruieren und vollziehen. Auf diese Weise können stille Reserven in einer Gesellschaft gehoben und bilanzrechtlich in der übernehmenden, neuen Gesellschaft bilanzwirksam gemacht werden. Jeder Unternehmer hat also auch als Einmann-Gesellschafter mit nur einem einzigen Unternehmen die Möglichkeit, sein Unternehmen per Sacheinlage in eine von ihm selbst gegründete zweite Gesellschaft einzubringen und damit das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote in der neuen, zweiten Gesellschaft nicht unwesentlich zu erhöhen. Die zweite Gesellschaft ( z.B. GmbH-1 und GmbH-2 ) führt dann die Geschäfte der GmbH-1 mit erhöhter Stammkapitalausstattung fort. Damit hat die GmbH-2 zwar keine Liquidität erhalten, hat aber mit dem erhöhten Stammkapital eine bessere Eigenkapitalquote; . Auf diese Weise können eine Unterbilanz beseitigt und insbesondere das Rating und damit die Kreditwürdigkeit verbessert werden.
Anteilseinbringung in eine GmbH oder Aktiengesellschaft
Bei einer ( übernehmenden ) Aktiengesellschaft muss eine Sacheinlagen-Bewertung aktienrechtlich zwingend durch einen Wirtschaftsprüfer mit Bewertungs-Testat erfolgen. Der Wirtschaftsprüfer wird als Bewertungsgutachter auf Vorschlag des Unternehmens amtlich vom Handelsregister als Sachverständiger bestellt. Erst nach amtlicher Bestellung kann das Bewertungsgutachten erstellt werden. Das ausgefertigte Bewertungsgutachten ist mit dem Kapitalerhöhung-Beschluss und dem Eigentumsübertragungs-Vollzug ( dem nachgewiesenem Einbringungsvorgang als schriftliche Übertragungs-Urkunde ) dem Handelsregister einzureichen. Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals festgesetzt werden (vergl. § 56 GmbHG ).
Einbringungs-Besonderheiten bei Immobilien
Bei Immobilien (auch wenn diese im Betriebsvermögen einer Gesellschaft liegen) ist darauf zu achten, dass bei unmittelbarer Einbringung die Grunderwerbsteuer anfallen kann. Sofern die Immobilie im Eigentum einer Handelsgesellschaft steht, kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn die Gesellschaftsanteile dieser "Immobiliengesellschaft" lediglich zu 94,5% übertragen werden. In Höhe der aufgelösten stillen Reserve ( Wertdifferenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert = Einbringungswert ) kann allerdings mit einer Ertragsbesteuerung zu rechnen sein, die jedoch wiederum auf den hälftigen Steuersatz reduziert sein kann.
Wird eine Immobilie in eine Personengesellschaft eingebracht, so löst die Grundstückseinbringung grundsätzlich eine entsprechende Grunderwerbsteuer aus. Der Vorgang ist jedoch dann steuerbefreit, wenn der das Grundstück einbringende Mitgesellschafter am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (zivilrechtlich eine Gesamthandsgemeinschaft; steuerlich eine Mitunternehmerschaft ) bereits beteiligt ist. So greift dann eine Steuerbefreiung in Höhe des prozentualen Anteils, mit dem der Übertragende am Vermögen der Personengesellschaft beteiligt ist. Der darüber hinausgehende Wert unterliegt sodann dem geltenden Grunderwerbsteuersatz. Ist der Einbringende zu 50% beteiligt, so ist die Grunderwerbsteuer auch nur zu 50% zu entrichten.
Grundsätzlich hat der Bundesfinanzhof ( BFH ) in einem Urteil aus 2009 u.a. entschieden, dass die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine Kommanditgesellschaft einkommensteuerrechtlich auch dann als Veräußerungsgeschäft einzuordnen ist, wenn ein Teil des Einbringungswertes nicht ins Kommanditgesellschaftskapital, sondern bilanziell nur der Kapitalrücklage zugeführt wird. Mit dem weiteren BFH-Urteil vom 7.4.2010 (I R 55/09) wurde entschieden: "Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995). Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile".
Zum Steuerrecht bei der Sacheinlage
Die zuvor beschriebenen positiven Wirkungen zeigen sich in der Handelsbilanz. Sofern das Aufdecken stiller Reserven eine Steuerlast zur Folge hat, ist dieser Schritt häufig uninteressant; sofern die liquiden Mittel fehlen, um dann die fälligen Steuern zu zahlen.
Die Einbringung zur Sachkapitalerhöhung kann in vielen Fällen aber steuerneutral und ohne Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbelastung vollzogen werden, soweit Firmenwert und/oder Good-will durch Übertragung eingebracht werden. Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Unternehmensanteil in eine Kapitalgesellschaft durch Einbringung übertragen und erhält der Übertragende dafür neue Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft, darf die Kapitalgesellschaft im Rahmen einer solchen Sacheinlage das eingebrachte Betriebsvermögen gemäß § 20 ff. UmwStG mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen. Der angesetzte Wert gilt in gleicher Höhe einerseits als Übertragungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen und andererseits als Anschaffungswert der neuen Gesellschaftsanteile.
Steuerliche Sonderregelungen befreien prinzipiell alle die Einbringungen, bei denen die Kapitalgesellschaft, auf die Sacheinlagen übertragen werden, eine Gesellschaft aus Deutschland oder der EU ist und derjenige, der die Sacheinlage zu Kapitalerhöhungszwecken leistet, ebenfalls eine deutsche oder EU-Gesellschaft ist und bezüglich der deutschen Besteuerung bei der Veräußerung von Anteilen nicht eingeschränkt ist ( §1 UmwStG ).
Die Steuerneutralität setzt also die Übertragung von Unternehmen zu Unternehmen voraus, die beide dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen müssen. Der übertragende Unternehmer muss dann anschließend nur die steuerlichen Haltefristen der neuen Gesellschaftsanteile beachten und darf diese nicht innerhalb der Haltefristen - gesetzlich nach § 22 UmwStG sperrfristbehaftet - ( sieben Jahre – sonst anteilige Nachtragsbesteuerung ) weiterveräußern. Der einbringende Gesellschafter muss innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist dem Finanzamt gem. § 22 Abs. 3 UmwStG jedes Jahr bis zum 31. Mai nachweisen, dass die betreffenden Anteile noch immer ihm bzw. der übernehmenden Gesellschaft gehören. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei Fristversäumnis gelten die Anteile als veräußert.
Werden Vermögenswerte von natürlichen Personen auf Unternehmen oder Kapitalgesellschaften übertragen, besteht die Gefahr der Einkommensbesteuerung aus Veräußerungsgewinnen. Wird Privatvermögen (nach Ablauf der Spekulationsfrist) in Betriebsvermögen eingelegt, erfolgt das steuerneutral. Inzwischen ist auch der Übertrag von einem Betriebsvermögen in ein anderes desselben Unternehmers steuerlich neutral möglich, seit die Handelsbilanz nicht mehr mit der Steuerbilanz verknüpft ist. Die Übertragung von Kapitalgesellschaft zu Kapitalgesellschaft bleibt dagegen in den meisten Fällen (körperschafts-)steuerfrei. Bei richtiger Konstruktion lässt sich also bargeldlos und steuerfrei das Eigenkapital eines Unternehmens erhöhen. Die richtigen steuerlichen Voraussetzungen können meist im Vorfeld einer Sachkapital-Einbringung durch Rechtsgestaltung geschaffen werden. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, ist eine gesonderte Beratung unbedingt
erforderlich, denn mit einem solchen Konzept sind Erklärungspflichten verbunden, an denen der gewünschte Erfolg hängen kann. In manchen Fällen sollte durch eine (allerdings auch beim Finanzamt kostenpflichtige) verbindliche Auskunft Klarheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
28. November 2019 - Eine Gewerbeerlaubnis benötigt nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern. Sie verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt keiner zusätzlichen Platzierungserlaubnis.
Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen über Darlehen von Dritten vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will ( § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ). Der Status des Darlehensvermittlers tritt bereits bei der Vermittlung des ersten Darlehensvertrages ein. Die Absicht die Darlehensvermittlungs-Tätigkeit dauerhaft auszuüben, reicht bereits für die Genehmigungspflicht aus. Ob der § 34 c oder der § 34 f GewO bei der Vermittlung von Darlehen einschlägig ist, hängt davon ab, ob Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG vermittelt werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen. Seit dem Jahr 2015 gilt der "neue" § 34 f GewO und seit dem 21. März 2016 für die Vermittlung von Immobiliendarlehen an Verbraucher der neue § 34 i GewO mit jeweils besonderen Genehmigungs-Voraussetzungen.
Grundschuldbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Propsektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ). Sie sind deshalb auch keine Finanzinstrumente im Sinne des § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen ( als Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz ) im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Emissionsunternehmen ( = die Anbieter von grundschuldbesicherten Darlehen ) selbst genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen nach der Gewerbeordnung überhaupt keiner Erlaubnis.
Der Bundesrat hat im April 2016 auf seiner Sitzung die ergänzende Ausführungs-„Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ beschlossen. Damit steht endgültig die Arbeitsgrundlage der Darlehensvermittler für Immobiliardarlehen für Verbraucher fest, die eine Erlaubnis gemäß § 34 i Gewerbeordnung (GewO) benötigen, nachdem das grundlegende Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie bereits einen Monat zuvor in Kraft getreten war.
Die Vermittlung und Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments als Beteiligungsanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes fallen unter die Erlaubnispflicht als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz). Für die Vermittlung derartiger Finanzanlagen ist eine gesonderte Sachkunde mit Befähigungsnachweis bei der jeweils zuständigen IHK nachzuweisen. Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Ordnungsämter der Kreis- oder Stadtverwaltungen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Ist der Antragsteller eine juristische Person, müssen alle vertretungsberechtigten Personen diese Voraussetzungen erfüllen.
Die für das Durchlaufen des Erlaubnisverfahrens notwendigen Antragsformulare sind (seit Sommer 2016) bei den IHK´s abrufbar. Inwieweit auch die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen an Unternehmen dazugehören, ist mit den zuständigen IHK´s zu verneinen. Danach kommt § 34 i GewO nur in Betracht, wenn der Unternehmer ( z.B. die Bank ) der Darlehensgeber und der Verbraucher der Darlehensnehmer ist. Bei den grundschuldbesicherten Darlehen ist es jedoch umgekehrt: der Anleger ist der Darlehensgeber und ein operativ tätiges Unternehmen ist der Kapitalnehmer, so dass hier kein zu schützender, privater Verbraucher Vertragspartner ist. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).
HARRLEX als Management- und Beteiligungsgesellschaft mit den Kriterien für ein Engagement:
Geografie: D-A-CH – deutschsprachige Region
Größe: KMU- und Kleinunternehmen / Umsatz von EUR 0.2 Mio. bis EUR 5 Mio.
Bereiche/Branche: Hersteller von Produkten und/oder Anbieter von Dienstleitungen für Industrie
Profitabilität: Gute oder durchschnittliche Profitabilität (EBITDA) mit Optimierungspotential
Unterdurchschnittliche Profitabilität (EBITDA) oder negative Profitabilität (EBITDA) aber mit Zukunftspotental
HARRLEX als Management Holding
Koordinierte Einflussnahme auf die strategische Geschäftsentwicklung einzelner Beteiligungen. Dadurch Konzentration der Beteiligungen auf das eigene Kerngeschäft. Ferner Ausnutzung von Synergiepotentialen sowie Kosteneinsparpotenzialen.
HARRLEX als Sanierer und/oder Restrukturierer
Als Sanierer und/oder Restrukturierer soll die HARRLEX potenzielle Übernahmeziele nach Verbesserungspotentialen analysieren, zur Realisierung dieser Potentiale Maßnahmen entwickeln und in den entsprechenden Unternehmen systematisch den entwickelten Maßnahmenkatalog umsetzten.
Aktuelles Portfolio:
2018 erfolgte Übernahme (Übernahme von 80% der Anteile) der HSL Technologie GmbH. Geschäftstätigkeit: Konzeption von einzelnen Produktionseinheiten (Maschinen und/oder Anlagen) und deren Integration in maßgeschneiderte, automatisierte Gesamtsysteme. Hoch innovativer (> 80 patentierte Lösungen) Sondermaschinenbauer und Automatisierer. Umsatz: 1.0 Mio EUR (2018); vorraussichtlich 2 Mio EUR (2019), Plan 3 Mio EUR (2020).
Zukunftsperspektiven
HARRLEX soll zur Management-Holding ausgebaut werden. Ziel-Unternehmen sind mit einem robusten Geschäftsmodel (Industriebetriebe) ausgestattet, bestehen jedoch mit Illiquiditäts- bzw. Überschuldungsrisiko und/oder operativen Optimierungspotentialen. Dadurch wird ein attraktiver Einstieg mit einem überdurchschnittlichen ROI (>10-15%) möglich. Beteiligungen haben ab der Übernahme eine zu vereinbarende Management-Gebühr zu entrichten. Die Management-Gebühr steigt im Verhältnis zu den erwirtschafteten (steigenden) Umsätzen. Ferner werden mit jeder einzelnen Beteiligung Beherrschung- und Gewinnabführungsverträge geschlossen. Die erwirtschafteten Gewinne fließen in die HARRLEX und werden zur Sicherung der Wettbewerbsposition einzelner Beteiligungen genutzt und/oder zur Akquisition weiterer Unternehmen eingesetzt.
Das leitende Management besteht aus: Inhaber und CEO Alexander Feth
Stationen: FXM Investments – Investment Manager
FaMAS Turnaround & Investment Specialist – Engagement ManagerSchwerpunkte: Sanierung/Restrukturierung, Business Development und Business Analytics
Abschlüsse: Wirtschaftsjurist (LLB)
Dipl.-Ing. Harry I Schaaf
Stationen: EISENMANN SE - Abteilungsleiter Konstruktion & Controlling – Automotive ABB
Striebel & John - Abteilungsleiter Forschung und Konstruktion - Industrie
RITTAL - Leiter R&D - Strategische Einheit Human Machine Interface)
Schwerpunkte: Forschung & Entwicklung, Geschäfts-, Produktions- und Entwicklungsprozesse, Innovationsmanagement
Abschlüsse: Diplom-Ingenieur
Zur Beteiligung werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 3 Jahre bei einem Zinssatz: von 4,5 % p.a. angeboten. Die Stille Gesellschaftsbeteiligung kann ab Euro 10.000,-, Mindestlaufzeit: 5 Jahre, Grunddividende: 5 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses vereinbart werden. Die Genussrechtsbeteiligung ist ab Euro 20.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: 7 Jahre, Grunddividende: 5,5 % p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses erhältlich. Auch eine Anleihe als Namensschuldverschreibung kann ab Euro 10.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei einer Festverzinsung von 5 % p.a. gezeichnet werden.
Potentielle Kapitalanleger nehmen bitte einen ersten Kontakt zu dem Ansprechpartner, Herrn Alexander Feth unter der Mailadresse info@harrlex.com auf. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Eine spezielle Form der Wandelanleihe sind die sogen. Schuldumwandlungs-Anleihen ( = CoCo-Bonds ). Das sind in Gesellschaftsanteile wandelbare Pflicht-Wandelschuldverschreibungen mit einer vertraglich vorher bestimmten Schuldumwandlung. CoCo-Bonds als nachrangige Wandelanleihen haben einen festen Zinssatz, bei denen das Wandlungsrecht nicht bei den Gläubigern liegt, sondern es liegt bei dem Schuldner-Unternehmen mit dem Eintritt von vorher vertraglich definierten wirtschaftlichen Entwicklungen bzw. Verlusten z.B. zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Die CoCo-Bonds sind hybride Schuldverschreibungen und machen die Investoren im Falle einer Wandlung zu haftenden Mitgesellschaftern.
Eine Wandelanleihe ( auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation oder convertible bond ) ist eine von einer Anteilsgesellschaft ausgegebene und in der Regel mit einem Zins ausgestattete Schuldverschreibung, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Nimmt der Anleger sein Umtauschrecht nicht wahr, so wird die Anleihe zum Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig. Wenn dieses Wahlrecht bei der Aktiengesellschaft liegt, wird dies als sogen. „Umgekehrte Wandelanleihe“ bezeichnet. Wenn die AG dann ihr Wahlrecht ausübt, wird die Übernahme der Aktien durch den Anleger zur Pflicht ( = Pflichtwandelanleihe gem. § 221 Abs. 1 AktG ). Kursverluste einer Börsen-Wandelanleihe sind grundsätzlich durch den Rückzahlungsanspruch des Anlegers zum Nennwert abgesichert, soweit sich der Emittent keine Pflichtwandlung vorbehalten hat.
Da Wandelanleihen das Recht oder die Pflicht auf Umtausch der Anleihe in Aktien des Emittenten beinhalten, ist zunächst von der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft ein entsprechender HV-Beschluss zur Schaffung des sogen. bedingten Kapitals notwendig, aus dem bei der Wandlung die entsprechenden Aktien genommen werden. Als Bedingtes Kapital ( §§ 192–201 AktG ) wird der Wert oder die Anzahl von Aktien bezeichnet, die die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zur Emission möglicher Wandelanleihen oder Aktienoptionsprogramme vorab durch eine Drei-Viertel-Mehrheit genehmigt hat. Die bedingte Kapitalerhöhung ist in Deutschland betragsmäßig auf die Hälfte des bereits vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Das Gleiche gilt im Aktiengesetz in Österreich und in der Schweiz gem. Art 653 a OR. Wenn also eine AG ein aktuelles Grundkapital von Euro 1 Mio. hat, darf maximal nur eine bedingte Kapitalerhöhung über Euro 1 Mio. beschlossen werden.
Der Wandlungsanspruch des Anlegers auf Umtausch seiner Anleihe in Aktien kann nicht ausgeschlossen werden. Sonst ist es keine Wandelanleihe !
Der Nominalzins, mit dem eine Wandelanleihe ausgestattet ist, liegt meist unter dem jeweiligen Zins des Kapitalmarkts. Die Emission setzt einen Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit voraus. Den Aktionären steht somit ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur Aktie der Gesellschaft wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis festgelegt. Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende der Laufzeit getilgt, es sei denn, in den Wandelanleihen-Bedingungen ist eine Wandlungspflicht festgelegt. Solche Wandelanleihen werden am Ende der Laufzeit pflichtgewandelt.
Ist der Emittent einer Wandelanleihe nicht mit der Aktiengesellschaft identisch, deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen, so spricht man nicht von einer Wandelanleihe, sondern von einer Umtauschanleihe.
Gelegentlich kommt es vor, dass sich ein Großaktionär (z. B. ein börsennotiertes Unternehmen) von Anteilen an einer Tochtergesellschaft trennen will, dies aber nicht über eine Direktplatzierung der Aktien an einer Börse machen möchte, sondern durch das Auflegen einer Wandelanleihe.
Weitere Auskünfte erteilt kostenfrei Herr Dr. jur. Horst Werner bei entsprechender Mailanfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Der § 12 VermAnlG über wertpapierfreie Vermögensanlagen lautet wörtlich:
§ 12 Werbung für Vermögensanlagen
(1) Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass in der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen, in der auf die wesentlichen Merkmale der Vermögensanlage hingewiesen wird, ein Hinweis auf den Verkaufsprospekt und dessen Veröffentlichung aufgenommen wird. ( Ist kein BaFin-Prospekt erforderlich, muss der Hinweis erfolgen, dass die Angebote gem. § 2 Abs. 2 S. 1 Vermögensanlagengesetz nicht prospektpflichtig sind ).
(2) Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass in der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen der folgende deutlich hervorgehobene Warnhinweis aufgenommen wird:
„Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“
Bei einer Werbung in elektronischen Medien, in der ausschließlich Schriftzeichen verwendet werden, kann der Hinweis in einem separaten Dokument erfolgen, wenn die Werbung
weniger als 210 Schriftzeichen umfasst und
einen deutlich hervorgehobenen Link auf dieses Dokument enthält, der mit „Warnhinweis“ gekennzeichnet ist.
(3) Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass in der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen, die eine Angabe zu einer Rendite der Vermögensanlage enthält, die nicht lediglich eine vertraglich feste Verzinsung der Vermögensanlage wiedergibt, der folgende deutlich hervorgehobene Hinweis aufgenommen wird: „Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“
(4) Eine Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen darf keinen Hinweis auf die Befugnisse der Bundesanstalt nach diesem Gesetz enthalten.
(5) In einer Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen darf weder der Begriff „Fonds“ noch ein Begriff, der dieses Wort enthält, zur Bezeichnung des Emittenten oder der Vermögensanlage verwendet werden.
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Jede Werbeanzeige muss klar als Werbung gekennzeichnet sein. In der Werbung sollten Begriffe wie „sicher“ oder „garantiert“ unterbleiben, da diese Worte der Verpflichtung in § 12 VermAnlG widersprechen. Garantien dürfen nur von Banken und Versicherungen ausgesprochen werden. Garantien sind zudem Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz ( KWG ).
Emittenten oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, potentielle Anleger rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Vermögensanlagen oder Wertpapieren verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können.
Ein weiterer zusätzlicher Warnhinweis ist erforderlich, wenn für Vermögensanlagen geworben wird, die eine variable Rendite vorsehen. Enthält eine solche Werbung eine Aussage über eine bloß zu erwartende Rendite, ist der Warnhinweis um einen klarstellenden Zusatz zu ergänzen, dass die in der Werbung genannte Rendite nicht gewährleistet ist und lediglich eine Erwartung wiedergibt. In dem Fall, dass eine Vermögensanlage sowohl fixe als auch variable Renditebestandteile vorsieht, beispielsweise durch vertragliche Zusage einer festen Mindestverzinsung zuzüglich einer Gewinnbeteiligung, besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme des ergänzenden Hinweises nur dann, wenn die Werbung nicht lediglich eine Aussage zu der festen Rendite, sondern darüber hinaus auch zu der variablen Komponente trifft.
Interventionsrechte der BaFin : Die Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) kann Finanzinstrumente, strukturierte Einlagen und Finanztätigkeiten – auch von Finanzdienstleistern – beziehungsweise Finanzpraktiken oder Vertriebspraktiken inkl. der Werbung beschränken oder sogar verbieten, wenn diese den Anlegerschutz oder die Stabilität und Integrität des Finanzsystems gefährden.
Das Produktinterventionsrecht wurde mit dem Kleinanlegerschutzgesetz als § 4b in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt. Dieses hat darüber hinaus den kollektiven Verbraucherschutz explizit als Aufsichtsziel verankert. Es ist Teil des Aktionsplans der Bundesregierung für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt, mit dem diese unter anderem auf negative Entwicklungen gerade am freien Kapitalmarkt reagierte.
Der neue § 4b WpHG sieht diverse Möglichkeiten der behördlichen Intervention vor. Zum einen kann die BaFin bei der Vermarktung und der Werbung, beim Vertrieb oder beim Verkauf eines bestimmten Finanzinstruments oder einer strukturierten Einlage eingreifen, also Produktintervention im engeren Sinne betreiben.
Zum anderen kann sie aber auch bei bestimmten Formen der Finanztätigkeit oder Finanzpraxis im Wege der Verhaltensintervention eingreifen. Möglich sind Beschränkungen und Verbote. Weitere Fragen beantwortet gern Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
Von der stillen Gesellschaft der §§ 230 ff HGB unterscheidet sich das partiarische Darlehen insbesondere dadurch, dass keine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegt und der Darlehensgeber somit auch keiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht unterliegt. Der Darlehensgeber muss also keine Rücksicht auf die Liquiditätsverhältnisse des Darlehensempfängers nehmen. Er hat keinerlei Beteiligungsrechte und ebenso keinen Einfluss auf die Unternehmens-Geschäftsführung. Im Gegensatz zur stillen Beteiligung ist eine Teilnahme des Darlehensgebers am Verlust des Unternehmens grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abgrenzungen zur stillen Gesellschaft sind in den Verträgen wichtig, da nur dann jeweils max. 20 Verträge abgeschlossen werden können.
Partiarische Darlehen haben für Unternehmen den Vorteil, dass sie mit einem geringeren Festzins ( z.B. 4% statt 5 % p.a. ) ausgegeben werden können und dem Investor neben dem niedrigeren Festzins der Vertragsabschluss mit einer erfolgsabhängigen Beteiligung z.B. am Gewinn oder Umsatz „versüßt“ wird. Dadurch wird der Unternehmer beim Zinsaufwand und beim allgemeinen Marktrisiko entlastet. Er muss nur dann einen höheren Zins zahlen, wenn ein bestimmter Gewinn oder Umsatz realisiert wurde.
Gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten hat auch das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ( partiarisches Darlehen ) kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es bei Geringfügigkeit ohne einen Verkaufsprospekt nach VermAnlG öffentlich angeboten und maximal 20 Verträge platziert und abgeschlossen werden dürfen. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher bei geringem Kapitalbedarf keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Billigungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ).
Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Gewinnabrede benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), jedoch seit dem 10. Juli 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO). Das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ist also ein Finanzierungsmodell ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ), das unter Beachtung der Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt umgesetzt werden kann. Die Gestaltung auch des Gewinndarlehens muss derart sein, dass bei Beendigung und Tilgung des Darlehens „keine fest rückzahlbaren Gelder“ fixiert sind. Anderenfalls würde es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
„grundschuldbesicherte Darlehen sind keine
Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG“.
Dies schließt auch die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG aus, da in Nr. 7 „sonstige Anlagen“, aber keine Darlehen erfasst sind. Darlehen sind nur in Nr. 3 ( partiarische Darlehen ) und in Nr. 4 ( Nachrangdarlehen ) genannt. Das besagte Schreiben beinhaltet eine Grundsatzentscheidung der BaFin, da dieses BaFin-Schreiben auf die Einreichung eines grundschuldbesicherten Darlehensprospektes mit dem Antrag der Billigung erfolgt ist. Der Prospekt wurde als nicht prüfungspflichtig zurückgesandt und damit als nicht billigungsfähig zurückgewiesen. Die BaFin stellte klar, (wörtlich):
„dass Darlehen, die kein partiarisches Element enthalten
oder nicht qualifiziert nachrangig ausgestaltet sind, nicht in
den Anwendungsbereich des VermAnlG fallen“
( also ist auch die Anwendung der Nr. 7 ausgeschlossen). Somit sind die Grundschulddarlehen die einzige BaFin-prospektfreie Kapitalanlage gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz . Das Kreditwesengesetz hat zudem als spezialgesetzliche Regelung Vorrang vor dem Vermögensanlagengesetz und der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Mit der Grundschuldbesicherung liegt also kein Verstoß gegen das KWG und keine Verletzung einer Propsektpflicht vor.
Dr. Horst Werner macht jedoch darauf aufmerksam, dass nur dann kein BaFin-Prospekt erforderlich ist, soweit die von der BaFin aufgestellten Richtlinien eingehalten werden. Die grundschuldbesicherten Darlehen sind zwar nach schriftlicher Auskunft der BaFin keine Vermögensanlagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 - Nr. 7 VermAnlG und deshalb nicht prospektpflichtig. Zu den BaFin-Richtlinien gehören u.a., dass dem Kapitalanleger bei grundschuldbesicherten Darlehen im Rahmen der Werthaltigkeit einer in Deutschland belegenen Immobilie der Mitbesitz am Grundschuld-Stammbrief ( zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft ) eingeräumt wird und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen an die Anleger erfolgt sowie ferner dem amtierenden Notar der Grundschuld-Stammbrief zur Verwahrung überlassen wird. Der Einfachheit halber wird eine Eigentümer-Grundschuld mit Brief zur notariellen Teilabtretung an die Anleger bestellt, damit nicht hunderte von Kapitalgebern das Grundbuch "verunstalten". Der Eigentümer steht mit der Grundschuld allein im Grundbuch. Die Werthaltigkeit der zur Besicherung herangezogenen Immobilie ist im Zweifel durch einen aktuellen Kaufvertrag oder durch ein Sachverständigen-Gutachten nachzuweisen.
Die Besicherung bedingt zunächst, dass überhaupt ein Grundschuldbrief ( als sogen. Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem amtierenden Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt ( eine Buchgrundschuld ist nicht ausreichend ). Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 57 ff BeurkG einen schriftlichen Verwahrauftrag an den amtierenden Notar als Verwahrer voraus, worauf die Kapitalmarktaufsicht BaFin ausdrücklich ( Dezember 2018 ) hingewiesen hat. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt, nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde.
In einer weiteren Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) von Anfang April 2017 – so berichtet Dr. Horst Werner – hat diese zur erlaubnisfreien Zahlungsabwicklung von grundschuldbesicherten Darlehensbeträgen der Anleger Stellung genommen. Es geht dabei um eine Abgrenzung zur möglichen Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte gemäß den §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ( ZAG ) durch die BaFin. Die BaFin schreibt dazu: „Soweit Sie in Ihrem Geschäftsvorhaben vorsehen, dass das Investitionskapital ( also die Darlehensbeträge ) durch den Investor an den Notar auf Notaranderkonto (Treuhandkonto, dessen Fokus auf der Kontrolle der Mittelverwendung liegt) zu überweisen ist, bitte ich im Hinblick auf das mögliche erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) durch den Notar um Mitteilung, ob dieser in diesem Zusammenhang auch den Kaufvertrag über die zu erwerbende Immobile oder die Grundschuldurkunde beurkundet. Sollte dies der Fall sein, teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass ich dann davon ausginge, dass die Weiterleitung des Investitionskapitals Bestandteil des anwaltlichen Beratungs- bzw. Mandatsverhältnisses des Notars im Rahmen der Abwicklung des Immobilienerwerbs oder der Grundschuldbesicherung wäre und keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste erbracht würden.
Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Eine Grundschuldverbriefung kann also die BaFin-Prospektpflicht ausschließen, wenn die hier dargestellten Bedingungen der BaFin bzw. die erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Dann kommt auch nicht das Vermögensanlagengesetz zur Anwendung, da es sich bei den grundschuldbesicherten Darlehen nicht um prospektpflichtige Finanzinstrumente handelt. Für Vermittler dieser besicherten Kapitalanlagen ist deshalb auch keine Erlaubnis nach § 34 f GewO erforderlich; § 34 c GewO ist zur Vermittlung ausreichend.
Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine kostengünstigere Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch den amtierenden Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB ( Verzicht auf die Vorlage des Grundschuldbriefs bei Vollstreckungsmaßnahmen ) verzichtet und nur der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Die Abtretung an die Anleger wird nicht ins Grundbuch eingetragen, so dass der Grundstückseigentümer allein mit seiner Eigentümergrundschuld im Grundbuch steht. Es werden also auch keine Teilgrundschuldbriefe ausgestellt ( was Kosten erspart ). Die §§ 1155, 1160 BGB kommen zur Anwendung.
Schließlich darf weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben.
Weitere Informationen mit allen schriftlichen BaFin-Bestätigungen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf entsprechende Anfrage.
Angesichts solcher Komplexität und Vielfalt müssen heutige Marketingmanager, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, so generalistisch aufgestellt sein, dass gar nicht die Zeit bleibt, sich um die operativen Feinheiten im Marketing zu kümmern oder sich in allen Bereichen Expertisen aufzubauen. Deshalb besteht ein enormer Bedarf, diese Details von der Planung, der Umsetzung und dem Versand an ein externes Fachunternehmen zu vergeben.
Farbraum – verlängerte Werkbank für die Marketingabteilung
Für den operativen Marketing-Service ist das Unternehmen Farbraum die optimale Lösung. Farbraum bietet technisch fundiertes Projektmanagement über alle Phasen von Marketingprojekten. In enger Zusammenarbeit mit Kreativ- und Produktionspartnern bietet das Unternehmen einen Fullservice von der Idee, über Konzeption, Kreation und Produktion bis zur Logistik.
Das Unternehmen versteht sich als verlängerte Werkbank für das Marketing und den Einkauf mittelständischer Unternehmen. Es hilft komplexe Anforderungen zu optimieren und abzuwickeln. Unsere Mitarbeiter haben selbst langjährige Praxiserfahrung z.B. in Druckereien und tragen mit ihrer Expertise dazu bei, die technisch optimale Lösung für die Projekte unserer Kunden zu finden, sodass sich diese auf die großen strategischen Linien fokussieren können.
Wachstumsstrategie: Lokale Betreuung – internationales Netzwerk
In den letzten Jahren hat Farbraum erfolgreich seinen Vertrieb in Bayern und der Schweiz ausgebaut. Erfolgsfaktor war hier eine persönliche Betreuung der Kunden vor Ort in Kombination mit einem weit gefächerten globalen Partnernetzwerk. Es zeigte sich, dass gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Komplexität, höherer Anforderungen und stetigem Termindruck nichts wichtiger ist als im persönlichen Kontakt erarbeitetes Vertrauen.
Vor diesem Hintergrund investiert Farbraum gezielt in den Ausbau des Vertriebsnetzes in Ballungszentren der DACH-Region. Regional agierende Projektmanager übernehmen die Kundenbetreuung vor Ort und werden hierbei zentral in den Bereichen Verwaltung, Einkauf und Marketing unterstützt. Durch die zentrale Bündelung entstehen natürlich Skaleneffekte mit deutlichen positiven Wirkungen auf die Rentabilität. Parallel investiert Farbraum permanent in den Auf- und Ausbau von internationalen Partnerschaften in Osteuropa und Südostasien, die es dem Unternehmen ermöglichen eine breitere Palette an Produkten und Leistungen zu günstigen Konditionen anzubieten.
Anleger können sich an dem zukünftigen Erfolg der Farbraum Druckproduktion GmbH gewinnorientiert oder mit Festverzinsung beteiligen und an ihrem Wachstum partizipieren. Die jährliche Verzinsung für Kapitalanleger ist bei den festverzinslichen Namensanleihen ab Euro 10.000,- (5 Jahre Laufzeit) mit 6 % und bei den Nachrangdarlehen als Einmalanlage ab Euro 5.000,-- je nach Laufzeit und Beteiligungshöhe mit einem Zins von bis zu 5,5 % p.a. vorgesehen. Auch sind gewinnorientierte Kapitalanlagen als stille Beteiligungen und als Genussrechte möglich. Die Mindest-Beteiligungsdauer beträgt fünf Jahre bzw. sieben Jahre. Interessenten können detaillierte Auskünfte direkt von dem Geschäftsführer, Herrn Stefan Fischer ( stefan.fischer@farbraumdruck.de ) erhalten und dort ein Beteiligungs-Exposé anfordern. Einzelheiten des Beteiligungsangebots finden interessierte Kapitalgeber in dem genannten Unternehmens-Flyer, welches auch per Mail als PDF übersandt werden kann. In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die Farbraum Druckproduktion GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
Zur Besicherung der Kapitalanleger wird - wenn die Anleger aus Kostengründen nicht alle selbst ins Grundbuch eingetragen werden - die Mitbesitzeinräumung z.B. am Eigentümer-(Grundschuld-)Stammbrief - zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft aller beteiligten Anleger - und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen voraussetzt. Dies bedingt zunächst, dass bei einer Eigentümergrundschuld überhaupt ein Grundschuldbrief ( als sogen. Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt. Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der von dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 57 BeurkG eine schriftliche Verwahranweisung an den Notar als Verwahrer voraus, worauf die BaFin noch kürzlich hingewiesen hat. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt, nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde. Verwahren muss ( und darf nur ) derjenige amtierende Notar, der auch die Eigentümergrundschuld beurkundet und beim Grundbuchamt beantragt hat.
Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch einen Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Selbst wenn das Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: „Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?“ bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen. So lassen sich Kapitalanleger schnell zur Beteiligung mit Kapital ( Verzinsung zwischen 3,5 % - bis 5,5 % p.a. ) gewinnen, denn bei deren Hausbank bekommen sie auf ihrem Guthabenkonto gar nichts = 0% Zinsen. Mit allen diesen schlagenden Argumenten wird daraus ein Platzierungserfolg !
Die RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG mit Sitz in Guben bei Berlin, betreibt gemeinsam mit Partnergesellschaften seit über zehn Jahren erfolgreich und seriös die Entwicklung ( Wohnungsaufbereitung ) und den Handel mit Wohn- und Spezialimmobilien. Die RIVAG führt ihre Vorhaben ausschließlich mit Eigenmitteln und Darlehen von Privatinvestoren durch, deren Gelder mit erstrangigen Grundschulden auf unbelasteten Objekten abgesichert werden. Damit ist die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ) autark und unabhängig von Bankkrediten.
Um dies zu ermöglichen, werden die Projekte - größere Bauprojekte, aber auch Eigentumswohnungen - zunächst beim Ankauf vom Unternehmen oder von Partnerunternehmen aus Eigenmitteln vorfinanziert und sodann für Beteiligungen an Investoren freigegeben. Die Unternehmensgruppe hat schon über Euro 50 Mio. finanziert und Immobilienobjekte – vornehmlich Wohnbauten - mit einem Volumen von über Euro 30 Mio. erfolgreich verkauft. An die Anleger wurden über Euro 6 Mio. zurückgezahlt.
Die RIVAG-Unternehmen erwerben vernachlässigte Immobilien aus finanziellen Notlagen, die sich z.B. bei Banken in der „Schieflage“ oder in der „Sonderkreditabteilung“ befinden oder die bereits in der Vollstreckung bzw. Zwangsversteigerung gelandet sind. Nach Renovierung oder Sanierung dieser Immobilien ( keine Luxusrenovierung, sondern nur bewohnbare Instandsetzung ) verringert das jeweilige Unternehmen den Leerstand durch Neuvermietung. Nach Ausschöpfung des Potentials werden die Immobilien wieder an den Markt abgegeben.
Investoren und Anleger können sich mit einer Darlehenssumme ab Euro 5.000,- beteiligen. Die Höhe der Verzinsung wie auch die Laufzeit des Darlehensvertrages können die Kapitalgeber selbst auswählen. Es bestehen fünf verschiedene Anlage-Modelle mit 4% - 5,5% Zinsen p.a. und einer Laufzeit von 4-6 Jahren – alle mit Grundschuldbesicherung.
Nach Eingang der Darlehenssumme von den Anlegern wird der spätere Rückzahlungsanspruch auf der vom Investor gewählten Immobilie über eine erstrangige Grundschuld abgesichert. Die Kapitalgeber erhalten hierüber die notariell beglaubigte Bestätigung eines deutschen Notars.
Vertriebe werden zur Mitplatzierung für grundschuldbesicherte Darlehen der RIVAG-Unternehmensgruppe bei interessanten Provisionen eingeladen; § 34 f GewO ist für Vermittler nicht erforderlich.
Es liegt ein ausführliches Anleger-Handout mit allen Informationen vor. Makler, Verkäufer und interessierte Finanzdienstleister ( § 34 c GewO ausreichend ) wenden sich wegen weiterer Informationen und Vertriebsvertrags-Abschlüssen direkt an den für den Vertrieb zuständigen Herrn Wolfgang Irion unter der Mail-Adresse irion@riv.ag . Das Beteiligungsangebot wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Mehrere Vorhaben, im Verbund mit kommunalen Trägern zeigen für 2019 ein Projektierungsvolumen von aktuell ca. € 55.000.000. Diese konkreten Projektierungen, zum Einen mit kommunalen Auftraggebern im Münchener Süden ( 25 Mio. Euro ), zum Anderen eine gehobene Ferienanlage an der neuen deutschen „Goldküste“, der Ostsee ( 30 Mio. Euro ), reflektieren die Marktfähigkeit ökologischen Bauens in Verbindung mit ökonomischen Parametern die mehr als konkurrenzfähig sind. Die Verbindung von alternativen Energieträgern wie z.B. Photovoltaik und den Jahrhunderte alten Vorteilen ökologischen Bauens wie z.B. Holz, ergänzt durch modernste Erkenntnisse im Bereich Haustechnik und Dämmung ergeben in der Summe ein äußerst konkurrenzfähiges Baukonzept welches am Ende eine überdurchschnittliche Rendite ermöglicht.
Individualisierter Systembau – das heißt, ein auf die jeweiligen Projektparameter angepasstes Baukonzept bietet sehr viele Möglichkeiten an verschiedensten Standorten in Europa. Aktuell werden weitere interessante Projekte in Österreich und Italien geprüft. Projekte, die mit klassischen Realisierungen nur schwer bzw. nicht vernünftig darstellbar sind. Und das zu äußert attraktiven Preisen, die genügend Freiraum für Wertsteigerungen zulassen. Umweltbewusstes Bauen und finanzieller Erfolg – kein Widerspruch !
30 Jahre kaufmännische Erfahrung in höchster Leitungsebene in Verbindung mit 30 Jahren Erfahrung im klassischen Bau bilden die Basis der unternehmerischen Tätigkeit der SNI Immoreal GmbH. Berufliche Werdegänge im Bereich Immobilienwirtschaft ergänzen das Know-how des Management- Bereichs: Know-how, das durch professionelle Projektpartner optimiert wird. Das ermöglicht der SNI Gruppe, Dienstleistungen im Bereich Projektierung, Bau und Hausverwaltung anzubieten. SNI begleitet somit diese Projekte, wenn gewünscht, über die Fertigstellung hinaus. An diesem zukunftsträchtigen Konzept können sich Anleger mit grundschuldbesicherten Kapitaleinlagen beteiligen.
Grundschuldbesicherte Darlehen von Anlegern sind gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung platzierbar, sofern der Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Dies ist hier bei der Besicherung der Darlehen mit Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall.
Ausgestaltung im Detail:
• Grundschuldbesichertes Darlehen
• Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Mindestlaufzeit
• Mindestlaufzeit: 3, 5 oder 7 Jahre
• Emissionsvolumen: 10 Mio. EUR
• Mindestzeichnung: ab 10.000,- EUR; ab 25.000,- und ab 50.000,-
• Festverzinsung bei 3 Jahren: 3,6 % p. a.
• Festverzinsung bei 5 Jahren: 4,4 % p. a.
• Festverzinsung bei 7 Jahren: 5,6 % p. a.
• Zahlung der Zinsen: jährlich
Ergänzende Informationen und ein ausführliches Beteiligungs-Exposé werden auf Anfrage unter der Mailadresse as@sni-immoreal.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Projektleiter Herr Albert Schöberl. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de).
03. Dezember 2018 - Die Immo-Pro-Invest GmbH zählt zu den führenden Projektentwicklern im Bereich Mehrgeschosswohnungsbau. Mit den Wohnimmobilien werden für Partner und Investoren attraktive und renditestarke Projekte umgesetzt. Das Unternehmen konzentriert sich ausschließlich auf Wohnungsbauprojekte im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit 30 – 200 Wohneinheiten.
Seit mehr als 10 Jahren setzt das Management auf die eigene Projektentwicklung und Projektherstellung. Die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) garantiert so eine hohe Qualität, preiswerte und verlässliche Bauherstellkosten sowie die termingerechte Realisierung von Bauprojekten. Zusammen mit der Immo-Pro-Werk GmbH aus der eigenen Unternehmensgruppe kann so die gesamte Wertschöpfungskette von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zum professionellen Immobilienmanagement abgebildet werden. Durch die eigene Auswahl und Akquise von besten und attraktiven Grundstücken setzen Partner und Investoren somit auf einen verlässlichen Partner, der die gesamte Projektabtwicklung im Sinne aller Beteiligten direkt steuert.
Zur Muttergesellschaft gehören zehn Projektgesellschaften in der ganzen Bundesrepublik. Über diese Projektgesellschaften wurden in den vergangenen Jahren bundesweit Immobilienprojekte mit einem Wert von über 200 Mio. Euro projektiert, gebaut und erfolgreich umgesetzt. Der aktuelle Bau-Fokus liegt ausschließlich im süddeutschen Raum. Die laufenden Projekte umfassen ein weiteres Verkaufsvolumen von mehr als 100 Mio. Euro.
Hochwertige Immobilien erfordern Zuverlässigkeit und Qualität. Die Kompetenz der Immo-Pro-Invest GmbH in Bauprojekten wird von Projektleitern, Architekten und einem schlagfertigen Bautrupp unterstrichen. Hauseigene Fachkräfte im Handwerk garantieren die termingerechte Herstellung anspruchsvoller Immobilien. Der strategische (Grundstücks-)Einkauf und die laufende Prozessoptimierung bilden dabei einen wichtigen Eckstein für den Unternehmens-Erfolg!
Die Beteiligung an der Immo-Pro-Invest GmbH vereint somit sämtliche Vorteile einer Immobilienanlage. Die langjährige Erfahrung mit erfolgreich abgeschlossenen Projekten und der in der Vergangenheit nachgewiesene wirtschaftliche Erfolg sind dabei die Grundlage für attraktive Renditeaussichten in einer aktuell sehr interessanten Marktsituation.
Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Höhe des Kapitalanlagebetrages unterschiedliche Zinshöhen ab 3,5 % bis 4 % angeboten. Es handelt sich um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte, grundschuldbesicherte Kapitalanlagen. Insbesondere haben Investoren die Möglichkeit der Besicherung ihrer Beteiligungsgelder mit Grundschuldeintragungen. Das dürfte das Beteiligungsrisiko der Anleger minimieren. Ausführliche Informationen erteilt Herr W. Strauch unter der Mailadresse info@immo-pro-invest.com .
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Sicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch einen Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben.
21. November 2018 - Die Lux Lucis Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Augsburg beteiligt sich an Bauträgermaßnahmen, an Unternehmen für die Installation möglichst emissionsarmer-oder emssionsfreier (CO2-freier) Heizsysteme, für das Energie-Contracting und fördert den Aufbau eines eigenen Immobilienportfolios – einschließlich eines energetisch vorbildlichen Hotelneubaus –. Energetische Sanierungen und klimagerechtes Bauen gehören zu den wachstumsstärksten Segmenten unserer Wirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer sauberen Umwelt. Die Lux Lucis Beteiligungs-GmbH ( www.lux-lucis.de ) hat ein bilanziell ausgewiesenes Eigenkapital von gut Euro 800.000,- sowie bei zwei Immobilien in Augsburg im Verhältnis zu den aktuellen Verkehrswerten stille Reserven in Höhe von etwas über Euro 1.000.000,-. Zudem betrug der operativ erwirtschaftete Unternehmensgewinn (2016) knapp Euro 300.000,-. 2017 wurde eine Beteiligung zu 94 % an einer KG übernommen, die bei einem größeren Immobilienprojekt bereits über eine ausreichende Finanzierung seitens der Bank verfügt, kein weiteres Beteiligungskapital benötigt und einen Gewinnanteil von ca. 4 Mio. € bei der Lux Lucis erwarten lässt.
Der Immobiliensektor ist seit jeher einer der stabilsten Wirtschaftszweige Deutschlands; insbesondere in Bayern. Am Standort Augsburg fallen massive Wohnraumnachfrage und ein überdurchschnittlicher Bestand veralteter Häuser, oftmals mit austauschpflichtigen Heizanlagen zusammen. Neubau- und Sanierungsbedarf sind immens.
Im Betrieb benötigen (Wohn) Immobilien Energie für Heizung, Warmwasser und Strom. In den Städten sind Gebäude deshalb für über die Hälfte aller CO₂-Emissionen verantwortlich. Die Politik will das ändern. Bis 2050 soll der Immobiliensektor klimaneutral sein. Dafür müssen Energieeffizienzmaßnahmen ergriffen und emissions-arme Heiztechniken installiert werden. Für vorausschauende Investoren eröffnet das einen riesigen Markt.
Mit dem Unternehmensprofil und den günstigen Marktverhältnissen im Wohnungsbau ist die Lux Lucis Beteiligungs-GmbH hervorragend aufgestellt, ökologische Antworten auf die globale Herausforderung des Klimawandels zu finden. Gleichzeitig sichert die Umsetzung des dringend Notwendigen der Gesellschaft nachhaltig steigende Umsätze und Gewinne. Durch eine Unternehmensbeteiligung können private Kapitalanleger vom Wachstum unmittelbar profitieren. Der Bedarf an energetisch hocheffizienten Immobilien ist vorhanden, die Nachfrage hoch. Die Modernisierung umweltschädigender Altheizungen wird Heizungsbauer noch auf Jahrzehnte auslasten. Zudem besitzt der Augsburger Wohnungsmarkt – auch vor dem Hintergrund eines unzureichenden Wohnungsangebots und hoher Preise in der Landeshauptstadt München – das größte Potenzial unter den bayerischen Großstädten.
Ein Investment bei der Lux Lucis Beteiligungs-GmbH verbindet erstklassige Renditeaussichten mit dem sinnvollen Engagement für eine emissions-reduzierte Welt. Eingeworbenes Kapital fließt in die Entwicklung, Umsetzung und Sachwertbesicherung aussichtsreicher Projekte, die Anlegern attraktive Gewinne versprechen. Durch „grüne Investments“ lässt sich mit gutem Gewissen Geld verdienen. Auch Privatanleger haben die Wahl, ob sie Rendite um jeden Preis erzielen oder ihr Kapital ethisch anlegen wollen.
Anleger können bei der Lux Lucis Beteiligungs-GmbH grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 50.000 mit einer Mindest-Laufzeit von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 4,5 % p.a. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem Zinssatz: von 4,5 % p.a. angeboten. Auch eine Anleihe als Namensschuldverschreibung kann ab Euro 10.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei einer Festverzinsung von 5 % p.a. gezeichnet werden.
Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn Peter Baumhauer als Generalbevollmächtigten unter der Mailadresse Baumhauer@lux-lucis.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
08. November 2018 - Die Immo-Pro-Invest GmbH zählt zu den führenden Projektentwicklern im Bereich Mehrgeschosswohnungsbau. Mit den Wohnimmobilien werden für Partner und Investoren attraktive und renditestarke Projekte umgesetzt. Seit mehr als 10 Jahren setzt das Management auf die eigene Projektentwicklung und Projektherstellung. Das Unternehmen konzentriert sich ausschließlich auf Wohnungsbauprojekte im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit 30 – 200 Wohneinheiten.
Die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) garantiert so eine hohe Qualität, preiswerte und verlässliche Bauherstellkosten sowie die termingerechte Realisierung von Bauprojekten. Zusammen mit der Immo-Pro-Werk GmbH aus der eigenen Unternehmensgruppe kann so die gesamte Wertschöpfungskette von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zum professionellen Immobilienmanagement abgebildet werden. Durch die eigene Auswahl und Akquise von besten und attraktiven Grundstücken setzen Partner und Investoren somit auf einen verlässlichen Partner, der die gesamte Projektabtwicklung im Sinne aller Beteiligten direkt steuert.
Zur Muttergesellschaft gehören zehn Projektgesellschaften in der ganzen Bundesrepublik. Über diese Projektgesellschaften wurden in den vergangenen Jahren bundesweit Immobilienprojekte mit einem Wert von über 200 Mio. Euro projektiert, gebaut und erfolgreich umgesetzt. Der aktuelle Bau-Fokus liegt ausschließlich im süddeutschen Raum. Die laufenden Projekte umfassen ein weiteres Verkaufsvolumen von mehr als 100 Mio. Euro.
Hochwertige Immobilien erfordern Zuverlässigkeit und Qualität. Die Kompetenz der Immo-Pro-Invest GmbH in Bauprojekten wird von Projektleitern, Architekten und einem schlagfertigen Bautrupp unterstrichen. Hauseigene Fachkräfte im Handwerk garantieren die termingerechte Herstellung anspruchsvoller Immobilien. Der strategische (Grundstücks-)Einkauf und die laufende Prozessoptimierung bilden dabei einen wichtigen Eckstein für den Unternehmens-Erfolg!
Die Beteiligung an der Immo-Pro-Invest GmbH vereint somit sämtliche Vorteile einer Immobilienanlage. Die langjährige Erfahrung mit erfolgreich abgeschlossenen Projekten und der in der Vergangenheit nachgewiesene wirtschaftliche Erfolg sind dabei die Grundlage für attraktive Renditeaussichten in einer aktuell sehr interessanten Marktsituation.
Für interessierte Kapitalanleger werden wahlweise festzinsorientierte, grundschuldbesicherte Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsen sowie Inhaberschuldverschreibungen als Anleihen angeboten; insbesondere haben Investoren die Möglichkeit der Besicherung ihrer Beteiligungsgelder mit Grundschuldeintragungen. Das dürfte das Beteiligungsrisiko der Anleger minimieren. Ausführliche Informationen erteilt Herr W. Strauch unter der Mailadresse info@immo-pro-invest.com .
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
25. Oktober 2018 - Das Unternehmen Müsli-Mönnich GmbH wurde 1958 gegründet und ist seit 1960 in Kassel ansässig. Zunächst erfolgreich in der Herstellung von Traubenzucker- und Süßstoffprodukten, erweiterte das Unternehmen sein Angebot ab 1974 um die Produktion von Müslis. Dieser Bereich entwickelte sich so erfolgreich, dass sich das Unternehmen 1990 entschloss, sich ausschließlich auf die Produktion und kundenorientierte Entwicklung von Müslis und anderen Cerealien-Produkten zu konzentrieren.
Heute stellt das Management des Unternehmens ( www.muesli-moennich.de ) mit seinem kleinen, aber schlagkräftigen Team aus qualifizierten Fachkräften monatlich mehrere hundert Tonnen Müsli in rund 150 verschiedenen Sorten her – von konventionell über Bio-Qualität bis hin zu veganen und glutenfreien Müslis. Der Umsatz lag im Geschäftsjahr 2017 bei knapp Euro 10 Mio. und soll mit neuen Produkten stabilisiert und ausgebaut werden. Neben dem Vertrieb unter eigenem Namen produziert das Unternehmen überwiegend für fremde Marken (Private Label) – darunter auch weltweit bekannte Marken vom Lebensmitteleinzelhandel und - Discountern.
Die Kunden der Müsli-Mönnich GmbH schätzen vor allem die Vielseitigkeit, Flexibilität und Schnelligkeit in der Umsetzung von Projekten. Als reiner Mischbetrieb bereitet das Unternehmen neben dem Standardsortiment auch individuell gemischte Müslis zu – ganz nach den Vorgaben oder dem Bedarf der Kunden. Gern berät das Management dabei, welche Mischung die Ansprüche der Kunden erfüllt, stellt sie für die Kunden her und füllen sie in der von den Kunden bevorzugten Füllmenge in das individuelle Verpackungsdesign ab. Nicht zuletzt wegen der kundenorientierten Arbeitsweise ist die Müsli-Mönnich GmbH auf nationalen und internationalen Distributionsebenen ein etablierter Partner. Die Trends im Markt hat Mönnich stets im Fokus, um entsprechende Produkte schnell zu entwickeln und im Handel national und international zu platzieren.
Müsli wird vor allem von verantwortungsbewussten Menschen mit einem hohen Qualitätsanspruch nachgefragt. Müsli ist eine vollwertige Frühstücks-„Vitalbombe“, was uns mit allem versorgt, was wir zum gesunden Funktionieren unseres Stoffwechsels benötigen. Die Mönnich GmbH verbürgt sich als IFS-, Bio- und UTZ-zertifiziertes Unternehmen dafür, dass die Kunden nur allerbeste Qualität erhalten. Das fängt bereits bei den Rohstoffen an. Für die Müslis bezieht das Unternehmen die Zutaten aus aller Welt, die allesamt gemäß den eigenen, hohen Qualitätsansprüchen streng kontrolliert werden. Schonend und werterhaltend werden die Zutaten in modernen Misch- und Abfüllanlagen unter Einhaltung strikter Hygienevorschriften verarbeitet. Um Produkte optimal zu lagern, leisten wir uns den Luxus eines großen, richtig klimatisierten Rohwaren- und Fertigproduktlagers. Die Auslieferung erfolgt mit etablierten Partnern, die für eine zuverlässige und flexible Produktionslogistik stehen.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von stillen Beteiligungen und ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 5,5 % plus Übergewinnanteile sowie eine fünfjährige Namensschuldverschreibungen ab Euro 10.000,- mit einer Festverzinsung von 6 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von Investoren und potentiellen Finanzdienstleistern ist die Geschäftsführerin Frau Gabriele Köring unter der Mailadresse koering@muesli-moennich.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Das verantwortliche Management der WBG Immopark-Haar e.G. ( www.immopark-haar.com ), insbesondere der Vorstand, Herr Robert Riedl, können Erfahrung und Kompetenz aus über 36 Jahren Tätigkeit in der Immobilienbranche aufweisen. Mit der Gründung seiner Immobilienfirma Sachwertpark GmbH & Co. München KG hat sich Herr Riedl als einer der ersten Anbieter auf das Segment der Immobilien-Verrentung spezialisiert. Mittlerweile ist er gefragter Experte und Referent zu diesem Thema. Durch die Beratung von Immobilienbesitzern und seinen erstklassigen Ruf in der Branche erhält er Zugriff auf eine Vielzahl interessanter Projekte, die dann zum Nutzen aller beteiligten Vertragspartner durch die WBG Immopark-Haar e.G. erworben werden können.
In Deutschland hat jeder vierte Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung im Alter von 69 Jahren noch nicht abbezahlt. Die Kosten für Zinsen und der Liquiditätsabfluss für die Tilgung stellen im Rentenalter aber eine erhebliche Belastung dar. Denn zu ihnen addieren sich die Betriebskosten der Immobilie sowie die Lebenserhaltungskosten einschließlich steigender Gesundheitsausgaben. In Konsequenz leben heute mehr als 2 Millionen deutsche Immobilieneigentümer von weniger als 1.000 Euro monatlich. Doch selbst bei schuldenfreier Immobilie geraten Eigenheimbesitzer im Rentnerdasein schnell in die wirtschaftliche Bredouille. Denn spätestens, wenn Renovierungs- bzw. Modernisierungsausgaben oder die nächste WEG-Umlage anstehen, stoßen sie an finanzielle Grenzen. Die steigende Lebenserwartung – die Zahl der Hundertjährigen wird sich in den nächsten 25 Jahren verdoppeln – tut ihr übriges. Das Potenzial der Immobilienverrentung ist riesig.
Durch die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft können ältere Haus- und Wohnungsbesitzer ihr über Jahrzehnte ins Eigenheim investierte Vermögen im Ruhestand wieder in Geld umwandeln, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen. Durch den interessanten Immobilienkaufpreis und die zu erwartende Marktentwicklung ergeben sich gleichzeitig zahlreiche Vorteile für die Genossenschaft als Käufer und deren Kapitalanleger.
Anleger können grundbuchbesicherte Darlehen ab Euro 10.000 mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren zu einem Zinssatz von bis zu 3,75 % p.a.. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 25.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: bis 10 Jahre bei einem Zinssatz von bis zu 4,25 % p.a. angeboten. Die Stille Gesellschaftsbeteiligung kann ab Euro 10.000,-, Mindestlaufzeit: 5 und 10 Jahre, Grundausschüttung von bis zu 4,25 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses vereinbart werden. Die Genussrechtsbeteiligung ist ab Euro 20.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: 7 Jahre, Grunddividende: 5,5 % p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses erhältlich. Auch eine Anleihe kann ab Euro 100.000 mit einer Laufzeit von 5, 7 und 10 Jahren bei einer Festverzinsung von bis zu 5 % p.a. gezeichnet werden.
Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn Vorstand Robert Riedl unter der Mailadresse info@immopark-haar.com . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Die Bohrerhof-Gruppe als landwirtschaftlicher Betrieb ist mit über 200 Hektar Fläche ein alteingesessenes Familienunternehmen im Markgräflerland ( D-79258 Hartheim im Dreiländer-Eck Deutschland-Frankreich-Schweiz ) und hat sich als Frischwaren- und Gemüseproduzent einen hohen regionalen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Die Bohrerhof GmbH ist mit ihren landwirtschaftlichen Produkten und der Erzeugung in der Region unter eigener Marke, sowie der Marke „Unsere Heimat“ langjähriger Partner der EDEKA Südwest und erzielte damit in 2017/2018 wiederum einen großen Umsatzzuwachs auf über Euro 4,5 Mio. Ein Teil der Qualitätsprodukte werden im hofeigenen Landmarkt sowie über regionale Händler - ausgeliefert mit einer eigenen Transportabteilung - vertrieben.
Das Motto der Bohrerhof-Gruppe als Familienunternehmen lautet "feldfrisch auf den Tisch des Verbrauchers". Der Betrieb hat sich auf fünf verschiedene Gemüse- und Salatspezialitäten fokussiert. Das Spitzenprodukt ist der Premiumspargel. Die Frische der Produkte wird durch eine firmeneigene Logistik und stundennahe Anlieferung nach Aberntung ermöglicht. Zudem betreibt die Familie Bohrer einen hofeigenen Landmarkt sowie einen gastronomischen Betrieb mit über 90.000 Gästen im Jahre 2017.
Seit 38 Jahren in der Landwirtschaft, sind die Eheleute Bohrer längst einer der großen regionalen Gemüseproduzenten in Baden-Württemberg nahe der Schweizer Grenze. Ihr Zucchini, Kürbis, Chicorée und Feldsalat spielen in der ersten Liga und ihr Spargel ist eine Klasse für sich. Kein Edeka-Markt in der Region will auf den berühmten Bohrerhof-Spargel verzichten.
Der Bohrerhof (45 Angestellte + saisonale Erntemitarbeiter) ist bekannt für seinen gläsernen Betrieb und den Landmarkt mit eigenen, sowie regionalen Produkten. Das hofeigene Restaurant „Bohrers“ schräg gegenüber vom Landmarkt bringt diese Köstlichkeiten als feine Landküche für die Gäste – die auch zu einem Großteil aus der Schweiz kommen - auf den Teller. Jeweils in den Wochen vor dem Jahresende veranstalten die Bohrers ihre legendären, stets gut gebuchten „Dinner-Shows“ mit internationalen Künstlern.
“Für uns ist Landwirtschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe und wir lieben, was wir hier tun. Deshalb laden wir schon von Anbeginn die Menschen auf den Hof ein, um sich selbst davon zu überzeugen und dafür zu begeistern, dass ihre Nahrungsmittel unmittelbar aus der Region kommen.” sagt Bruno Bohrer.
Über die Jahre ist der Bohrerhof zu einem Magneten für den regionalen Tourismus im Dreiländer-Eck Deutschland/Frankreich/Schweiz geworden. Bewusste Genießer sowie Business- und Ausflugsgäste von Basel und Zürich über Offenburg und den Schwarzwald bis Mulhouse und Freiburg kommen zum „Schlemmern“. Das Wachstum der letzten 8 Jahre hin zur heutigen Form fand dabei zum überwiegenden Teil ohne Bankenfinanzierungen über private Investoren als Freunde und Gäste des Hauses statt. Die bisherigen Beteiligungsangebote über Genussrechte und Nachrangdarlehen wurden im Frühjahr 2018 von einer grundschuldbesicherten Kapitalanlage mit 5 % Festverzinsung p.a. abgelöst. Das neue grundschuldbesicherte Beteiligungsangebot wurde erarbeitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
29. August 2018 - Die PRIMINER Werkzeugmaschinen GmbH ist das Tochterunternehmen und die strategische Europaniederlassung der chinesischen PRIMINER Company Group mit dem Stammsitz nahe Hong Kong in China. Das Unternehmen produziert, vertreibt und betreut als im Großraum Hamburg ansässige Gesellschaft ( Neumünster ) auf dem neuesten Stand der Technik befindliche CNC-Werkzeugmaschinen mit modernster Steuerungstechnik für die metallverarbeitende Industrie. Dabei profitiert sie von den erheblichen Einkaufs- und Absatzvorteilen, die ihr der weltumspannende Mutterkonzern bietet. So verkauft der Verbund CNC-Bearbeitungszentren zu einem Top-Preis-Leistungsverhältnis in mittlerweile mehr als 20 Länder.
Wesentlicher Absatzmarkt der PRIMINER Werkzeugmaschinen GmbH ( www.priminer.de ) ist Deutschland. Ein hoher Anlagenbedarf und niedrige Zinsen sorgen hier für ideale Rahmenbedingungen. Gegenüber dem Wettbewerb kann das Unternehmen sowohl durch seine gemäßigte Preispolitik als auch durch deutlich bessere Leistungsparameter überzeugen. Ein konsequentes QS-Management, die Vorteile der Serienfertigung, Zulieferpartner von Weltruf und ein beispielloses Servicekonzept garantieren Alleinstellung.
Verantwortlich für die erfolgreiche Unternehmensstrategie sind die geschäftsführenden Gesellschafter Jack Chen, CEO der PRIMINER Company Group, und Benjamin Kaehlcke, Geschäftsführer Deutschland. Beide Manager verfügen über mehr als 20 Jahre Branchenerfahrung, die sie u.a. in leitenden Funktionen bei einem Weltmarktführer gesammelt haben. Die dort geknüpften Geschäftskontakte kommen heute in Europa der PRIMINER Werkzeugmaschinen GmbH zugute. In den nächsten fünf Jahren soll sich der Umsatz mehr als verzehnfachen.
Die Wirtschaftsmacht der Zukunft heißt China. Seit Jahren steigt das Bruttosozialprodukt der Volksrepublik rasant. Die meist noch jungen HighTech-Unternehmen im Reich der Mitte wachsen um ein Vielfaches schneller als ihre internationale Konkurrenz. Was in Europa oft als Bedrohung empfunden wird, birgt für Anleger enorme Chancen. Die PRIMINER Werkzeugmaschinen GmbH bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit, in einen inhabergeführten deutschen Mittelständler zu investieren und gleichzeitig am Boom in Fernost teilzuhaben.
Einem ausgewählten Investorenkreis wird jetzt die Möglichkeit geboten, an diesem zukunftsträchtigen Geschäftsmodell zu partizipieren und von der rasanten Entwicklung des Unternehmens zu profitieren. Eingeworbenes Investorenkapital kann direkt zur Kundengewinnung und zur Wachstumssteigerung verwendet werden und fließt unmittelbar in die Wertschöpfungs-Prozesse des Unternehmens. Zur Kapitalaufnahme werden ausgegeben renditeträchtige, gewinnorientierte und festverzinsliche Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stillen Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren-) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6% p.a. plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Namensschuldverschreibungen ab Euro 10.000,- mit einer Festverzinsung von 5% p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 4,5% p.a..
Ausführliche Informationen und ein detailliertes Beteiligungs-Fact-Sheet werden unter der E-Mail-Adresse info@priminer.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Benjamin Kaehlcke. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Die Robot Automation GmbH ( www.robot-automation.de ) hat sich stets auf die kunststoffverarbeitende Industrie, vor allem auf Produkte zur Automatisierung rund um die Spritzgießmaschine konzentriert. Die aus dieser Spezialisierung resultierende Technologierführerschaft schlägt sich in zahlreichen Innovationen und Patenten nieder.
Treibende Kraft hinter der ROBOT Automation GmbH ist Dipl.-Ing. Werner Gosewehr. Als Initiator, Vordenker, technischer Leiter und Namensgeber für das „System Gosewehr“ zeichnet er verantwortlich für sämtliche Produktentwicklungen des Unternehmens. Seine ausgezeichnete Reputation in der Branche hat zusammen mit der außergewöhnlichen Qualität der langjährig eingeführten Produkte zu einem hohen Systemvertrauen bei bedeutenden Marktteilnehmern geführt. Neben Firmen aus dem deutschen Mittelstand beliefert die ROBOT Automation GmbH auch große internationale Konzerne.
Konstruktion, Herstellung und Montage der Roboter und Automatisierungssysteme erfolgen ausschließlich im eigenen Hause. Dafür verfügt das Unternehmen am Produktionsstandort Warmsen über eine großzügige Fabrik mit modernsten technischen Anlagen. Hier arbeiten hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter tagtäglich an intelligenten Lösungen zur integrierten Fertigungs- und Prozessautomatisierung. Kunden aus der kunststoffverarbeitenden Industrie wissen nicht nur die hohen Qualitätsstandards „made in Germany“ zu schätzen. Sie profitieren auch von der großen Flexibilität, die Ihnen nur ein Technologiepartner bieten kann, der sämtliche Leistungen aus einer Hand erbringt.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer BaFin-prospektfreien-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens mit der Roboter Automation teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von stillen Beteiligungen mit einer Grundausschüttung von 5 % p.a. zzgl. einer Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses und ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 4,5 % p.a. angeboten.
Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von Investoren und potentiellen Finanzdienstleistern ist der Generalbevollmächtigte Herr Dipl.-Ing Werner Gosewehr unter der Mailadresse w.gosewehr@robot-automation.de . Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé und ein kurzgefasstes Fact Sheet stehen auf Anfrage zur Verfügung. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
11. August 2018 - Der deutsche Gesetzgeber hat die in der EU-Verordnung vorgesehene Möglichkeit der Liberalisierung von Wertpapieremissionen mit einem neuen Gesetz vom Juli 2018 ausgeschöpft, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das „Gesetz „Zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze“ ist am 13. /21. Juli 2018 durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, mehrere Finanzmarktgesetze an die Vorgaben europäischer Rechtsakte anzupassen und Auslegungsfragen zu klären. Dies dient dem Ziel, in einem rechtssicheren Umfeld zu stabilen und transparenten Finanzmärkten beizutragen sowie Anlegern die wesentlichen Informationen verfügbar zu machen.
Bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weniger als 8 Millionen Euro beträgt, ist künftig kein Wertpapierprospekt mehr notwendig. Stattdessen genügt es, ein – wesentlich kürzeres – Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu erstellen, bei der BaFin zu hinterlegen und nach BaFin-Billigung zu veröffentlichen.
Das neue Gesetz finden Interessierte unter den nachstehenden Links als Gesetzestext und mit Anmerkungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht :
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/
und Erläuterungen von der BaFin unter :
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/
Damit hat der deutsche Gesetzgeber die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der Liberalisierung ausgeschöpft. Das Gesetz ist am 13. /21. Juli 2018 durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Das WIB soll Anlegern als Informationsquelle für ihre Anlageentscheidung dienen. Es darf erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin dies gestattet. Das Gestattungsverfahren entspricht weitgehend dem für das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB), das im VermAnlG geregelt ist. Über einer Mindestanlage von Euro 100.000,- bleibt die Wertpapier-Emission weiterhin Bafin-frei; also gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 WpPG ( Neufassung 2018 ) Prospekt- und WIB-frei !
Bei Mindestanlagen unter Euro 100.000,- darf das WIB maximal drei Seiten lang sein und muss in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise die wesentlichen Informationen über die Wertpapiere, den Anbieter, den Emittenten und etwaige Garantiegeber enthalten, wobei Einzelheiten und Reihenfolge vorgeschrieben sind. § 3a Absatz 3 Satz 2 des Entwurfs für das neue WpPG (WpPG-E) enthält einen längeren Katalog von Vorgaben, der allerdings nicht abschließend ist. Um nicht-qualifizierte Anleger zusätzlich zu schützen, dürfen Wertpapiere bei Angeboten zwischen 1 Million und weniger als 8 Millionen Euro – soweit sie sich an nicht-qualifizierte Anleger richten – gemäß § 3 c WpPG-E ausschließlich per Anlageberatung oder -vermittlung über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vermittelt werden.
Das WIB muss zudem unter anderem einen Warnhinweis enthalten, wonach der Erwerb des Wertpapiers mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass für das Wertpapier kein von der BaFin gebilligter Prospekt hinterlegt wurde.
Um nicht-qualifizierte Anleger zusätzlich zu schützen, dürfen z.B. Wertpapiere bei Angeboten zwischen 1 Million und weniger als 8 Millionen Euro – soweit sie sich an nicht-qualifizierte Anleger richten – gemäß § 3 c WpPG-E (neue Fassung) zwar prospektfrei, aber ausschließlich per Anlageberatung oder -vermittlung über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vermittelt werden. D.H. für Wertpapier-Emissionen mit einem Gesamtvolumen von über Euro 1 Mio. gilt nicht das sogen. Emittenten-Privileg, sondern das Unternehmen muss zwingend einen Wertpapierhändler als Vermittler dazwischen schalten. Dies bedeutet eine nicht unerhebliche Erschwernis der Platzierung ( Haftungsängste der Wertpapierhändler, die einer Genehmigung nach § 32 KWG bedürfen ) und eine zusätzliche Provisionskosten-Belastung.
Unternehmen, die keinen Wertpapierhändler als Vermittler einschalten wollen oder keinen Wertpapierhändler zur Platzierung gewinnen können, haben zwei Möglichkeiten zur BaFin-freien und bürokratiefreien Platzierung:
1. Die Emissions-Unternehmen sollten das Wertpapier-Emissionsvolumen auf Euro 990.000,- begrenzen, soweit die Mindestanlage pro Anleger jeweils unter Euro 100.000,- liegt oder
2. Bei einer Mindestanlage von jeweils über Euro 100.000,- pro Anleger bleibt die Wertpapier-Emission weiterhin BaFin-frei; also gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 WpPG ( Neufassung 2018 ) Prospekt- und WIB-frei ! Es ist also auch kein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu erstellen und nicht bei der BaFin zur Billigung zu hinterlegen und zu veröffentlichen. Es besteht auch keine Emissionsvolumen-Begrenzung. Ferner gilt auch keine Pflicht zur Einschaltung eines Wertpapierhändlers als Vermittler.
Dr. Horst Werner gibt über die App fortlaufende Informationen zur Kapitalbeschaffung ohne Banken, zum Prospektrecht, zu den neuesten Prospektgesetzen und Vertriebsverordnungen ( z.B. MIFID ), zu den BaFin-Richtlinien und zu Marktinformationen über den freien Kapitalmarkt.
Wenn Sie weiter fortlaufend Marktinformationen über Vermögensanlagen und ausserbörsliche Wertpapieranlagen kostenfrei erhalten wollen, dann werden Sie in den sozialen Netzwerken ( Facebook, LinkedIn, Twitter, Google+, Xing etc. ) unser "Follower" und laden Sie sich unsere App von unserer Startseite www.finanzierung-ohne-bank.de auf Ihr Smartphone.
Auch Ihr Unternehmen bzw. Ihre Gesellschaft können wir u.a. über unsere App bei den gelisteten Anlegern zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung vermarkten. Die App der Dr. Werner Financial Service AG ist in den gesamten sozialen Netzwerken ( z.B. Facebook, LinkedIn, Twitter, Google+, Xing etc. ) präsent Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
09. August 2018 - Die Inhaber der Ehbrecht Vermögensverwaltungs KG, die Eichsfelder Eheleute Hiltrud und Thomas Ehbrecht zählen zu den prägenden Unternehmerfamilien im südlichen Niedersachsen. Herr Thomas Ehbrecht hat landespolitische und kommunalpolitische Tätigkeiten sowie Ehrenämter mit großem Engagement übernommen. Er ist einer der regional bedeutsamen Unternehmer, die ihren beruflichen Erfolg konsequent auf mehreren Säulen aufgebaut haben. Mit seiner Unternehmensgruppe ( über Euro 10 Mio. Umsatz und über hundertfünfzig Mitarbeiter ) hält er diverse Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen und Immobilien der unterschiedlichsten Branchen. So ist er auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt, im Metallbau (LFT Zaun-, Tor- und Sicherheitssysteme) sowie schwerpunktmäßig im Bereich der betreuten Wohnanlagen und Pflegeheime mit entsprechendem Wachstumspotential tätig. Zudem hält Herr Ehbrecht eine wesentliche Beteiligung in der Getränkeproduktion und im Getränkehandel (Neunspringer Brauerei). Die Eigenkapitalquote der Unternehmensgruppe liegt bei über 40 %.
Der Schwerpunkt der KG liegt strategisch auf der Schiene „Seniorenpflege“ – mit dem Motto „Selbstständigkeit und Mobilität bis in das hohe Alter“. Deshalb werden auch über die Schiene „Betreutes Seniorenwohnen“ in mehreren Objekten Schwerpunkte gesetzt. Hierzu gehört die Zusammenarbeit mit der eigenen Fa. Pflegezentrum Vitalis GmbH und der Ausbau von betreuten Wohnanlagen an weiteren Standorten; z.B. demnächst in Heiligenstadt in Thüringen.
Die Pflegezentren der Vitalis GmbH sind Vertragspartnerin aller Kranken- und Pflegekassen. Die Einrichtungen existierten schon seit 2009 und das Unternehmen pflegt die Senioren dort, wo sie sich am wohlsten fühlen – überwiegend zu Hause. Die Mitarbeiter betreuen die Leistungsnehmer in 5 betreuten Wohngruppen stationär und ambulant mit Niederlassungen in Berlingerode, Niederorschel und Teistungen. Weitere Objekte bzw. Niederlassungen sollen hinzukommen.
Ziel ist es, dass die Senioren trotz Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen mit der entsprechenden Hilfeleistung ihr gewohntes Leben in den „eigenen vier Wänden“ weiterführen können. Autonomie und Selbstständigkeit der betreuten Senioren stehen bei dieser Art der Versorgung immer im Vordergrund.
Die Betreuung und Pflege ist individuell, persönlich und von bester Qualität. Alle Leistungen, die wir erbringen, werden auf die Bedürfnisse und Wünsche der Senioren abgestimmt. das Pflegesystem basiert auf dem Prinzip der Bezugspflege. Die Dienst- und Tourenpläne werden so gestaltet, dass die Senioren sich auf eine Bezugsperson einstellen können.
Um dem enormen Bedarf an altersgerechtem Wohnraum gerecht zu werden, suchen viele Städte und Kommunen heute dringend nach Anbietern, die solche modernen Wohn- und Lebenskonzepte für Senioren wie die anbieterverantwortete Wohngemeinschaft entwickeln und etablieren können. Betreute Wohngemeinschaften bieten für die Mieter attraktiven Wohn- und Lebensraum mit viel Abwechslung, intensiver Anregung und Beschäftigung, sozialen Kontakten und einem hohen Maß an Alltags-Autonomie. Die Bewohner nutzen teilweise gemeinsamen Wohnraum und versorgen sich unter Begleitung selbst. Natürlich bedarf es hier intensiver Betreuung, welche rund um die Uhr durch die Serviceabteilung sichergestellt wird, sowie kompetenter Pflege – in Kooperation mit den qualifizierten Pflegekräften als ambulante Leistung.
Die Ehbrecht Vermögensverwaltungs KG bietet Investoren und Anlegern grundschuldbesicherte Darlehensanlagen, die gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung platzierbar sind und die keine Finanzinstrumente bzw. Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und auch keine verbotenen Einlagengeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 S. 2, § 3 KWG darstellen, da der Rückzahlungsanspruch der Anleger in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Dies ist hier bei der Besicherung der Darlehen mit Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall. Die Anleger werden also im Rahmen der Werthaltigkeit der jeweiligen Immobilien besichert. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de).
Ferner unterliegen selbst die kleinen Kapitalgesellschaften ( § 267 HGB ) als Emissions-Unternehmen auch in den Folgejahren der Prospektausgabe gem. § 25 Vermögensanlagengesetz der Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Dies können bei einer Vermögensanlage mit einer zehnjährigen Laufzeit der Anlage bis zu Euro 40.000,- bis 80.000,- WP-Prüfungskosten über die gesamte Laufzeit ( und mehr ) ausmachen. Prospektfreie Kapitalmarktemissionen gem. dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) und dem § 3 Abs. 2 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) sind von der WP-Prüfungspflicht ausgenommen. Dies gilt ebenso für das grundschuldbesicherte Darlehen, das keine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG darstellt und deshalb BaFin-prospektfrei und ohne jede Volumenbegrenzung platziert werden darf.
BaFin-Prospekte sind bürokratiepflichtig ( durch das Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 und die wesentlich erweiterte Prospektverordnung ) so aufgebläht, dass diese regelmäßig hundert Seiten und mehr ausmachen. Das führt allein zu Satz-, Layout- und Druckkosten, die mindestens bei Euro 20.000,- und mehr liegen. Bei schlankeren und dennoch genauso aussagekräftigen (kostengünstigeren) Beteiligungs-Exposés von zwanzig bis fünfzig Seiten kommt man maximal mit einem Viertel der Kosten aus. Bei einer Kapitalmarktemission ohne BaFin-Prospekt sparen die Unternehmen 90% aller Kosten. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
14. März 2018 - Die Energiebau Ramstein GmbH plant und realisiert hochwertige barrierefreie Wohnanlagen und individuelle barrierefreie Wohnhäuser in innerörtlichen Lagen mit ausgezeichneter Infrastruktur. Auch betagte Menschen möchten ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Haus oder im eigenen Appartement führen - und wenn sich die Gebäude und ihre Lage dazu eignen, können sie das vielfach auch bis ins hohe Alter. Die demographische Entwicklung ist eine der wenigen gut vorhersehbaren Faktoren des Marktgeschehens: 2030, in etwas mehr als einem Jahrzehnt, werden nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts in Deutschland 6,2 Mio. Menschen leben, die älter als 80 Jahre sind. 22 Mio. Menschen werden älter sein als 65 Jahre. ! Die Schaffung von barriere-/schwellenfreiem und auch ansonsten altersgerechtem Wohnraum hat somit VORHERSEHBAR in den kommenden Jahren ein riesiges Wachstumspotenzial. Deutschlandweit wären laut einer Studie des Kuratoriums Deutsche Altershilfe schon heute 2,5 Mio. barrierefreie Wohnungen erforderlich. Tatsächlich vorhanden sind heute aber nur 570.000 dieser Wohneinheiten. Somit besteht hier in einem Markt, in dem die Nachfrage in der nächsten Zukunft geradezu „explodieren“ wird, sogar zusätzlich noch ein gewaltiger Nachholbedarf aus offenkundigen Versäumnissen in den zurückliegenden Jahren !
Das zukunftsweisende Energiekonzept des Unternehmens ermöglicht zudem durch die Vernetzung und intelligente Steuerung von Photovoltaikanlage, Speichersystemen, Windturbinen und Wärmepumpen eine weitgehende Unabhängigkeit von Energieversorgern und sorgt so für eine massive Ersparnis aufgrund geringer Betriebskosten. Energiebau Ramstein ( http://www.energiebau-ramstein.de ) verbaut jetzt in ihren Projekten elegante integrierte Solardachziegeln auf der Basis handelsüblicher deutscher Ziegeln. Die Fa. Energiebau hat sich für die Solardachziegeln das exklusive Vertriebsrecht in Deutschland sichern können. Zugleich hat das Unternehmen schwingungs- und geräuschfreie Windturbinen zur Eigenerzeugung von Strom schon bei Schwachwind ins Programm genommen. Diese arbeiten wartungsfrei und unterstützen das Energiesystem des Hauses durch ein grundlast-kongruentes, dauerhaftes Erzeugungsprofil. Sie sind somit eine ideale Ergänzung zu Solarenergie und Speichertechnik.
Durch das intelligente Netzmanagement kann man heute schon seinen Eigenverbrauch so steuern, dass die kostenlose Energie bevorzugt dann genutzt wird, wenn sie produziert wird. Damit macht das Unternehmen seine Kunden unabhängig von den stetig steigenden Energiekosten, von den Großkonzernen und von den Launen der Öl-Scheichs. Selbstverständlich sind auch (unbrennbare) Dämmungen und hochwertige Dreifachverglasungen Teil des Energiekonzepts. Die Energiebau-Gruppe baut aber keine sog. „Passivhäuser“, bei denen man kein Fenster mehr öffnen darf. Energiebau setzt vielmehr auf das Aktiv-Energiehaus mit eigener kostenfreier Energieproduktion und -speicherung !
Eine Unternehmensbeteiligung an der Energiebau Ramstein GmbH lässt den Investor auf angenehme Weise an den unumkehrbaren Trends des deutschen Immobilienmarkts partizipieren. Bisher wurden z.B. Euro 1,15 Millionen Euro an Fremdkapital für die neue Wohnanlage in Homburg/Saar aufgenommen. Der davon bereits aufgewendete Teil ist in die Vorbereitung des Grundstücks, die Herstellung des Baurechts und in die gesamte Objektplanung (einschließlich bereits abgeschlossener Statik und Prüfstatik) investiert worden. Weitere Informationen zu dem laufenden Projekt an den Kardinal-Wendel-Gärten in Homburg finden Interessenten unter www.wohnanlage-homburg.de .
Der Aktionsradius der Energiebau Ramstein GmbH konzentriert sich auf den südwestdeutschen Raum. Mit den jetzt vorhandenen Grundstücken wird 2018 und 2019 ein Immobilienvolumen von rund Euro 38 Mio. realisiert.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- als typisch stille Beteiligungen und in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten jeweils ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung von bis zu 5,5 % plus Übergewinnanteile.
Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Finanzdienstleistern ist u.a. der geschäftsführende Gesellschafter Herr Hans Kennel unter der Mailadresse h.kennel@energiebau-ramstein.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
20. Febr. 2018 - Grundschuldbesicherte Darlehen von Anlegern sind gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung platzierbar, sofern der Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Dies ist bei der Besicherung der Darlehen mit Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Für die kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen setzt die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes einer deutschen Immobilie bewegen muss. Dieser Verkehrswert kann entweder durch eine zeitnahe Kaufpreisvereinbarung oder durch ein Bewertungsgutachten nachgewiesen werden. Zum anderen muss die Grundschuldbesicherung so veranlasst sein, dass jeder Anleger als Darlehensgeber einen direkten Zugriff auf das Sicherungsmittel hat und unmittelbar im Falle von Nichtleistung des Unternehmens die Zwangsvollstreckung in das Grundstücksobjekt einleiten kann. Er muss die Möglichkeit haben, sich eine vollstreckbare Ausfertigung über die (Teil-)Grundschuld ausstellen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung eines Dritten bedarf. Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Sicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird.
Voraussetzung für das besicherte Darlehen von privater Seite ist also, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine (Teil-)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt. Sofern ein Notar die (Teil-)Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.
Auch beim Ankauf von Grundstücksobjekten kann das BaFin-prospektfreie grundschuldbesicherte Darlehen ( erst- oder zweitrangig ) in Frage kommen, wobei die Besicherung zunächst über das Notaranderkonto des kaufvertragsabwickelnden Notars geschehen muss.
Die öffentliche Platzierung und Aufnahme von grundschuldbesicherten Darlehen ist vollkommen BaFin- und prospektfrei, wenn eine Reihe von konkret formulierten Vertrags- und Abwicklungsbedingungen eingehalten werden ( siehe dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ). In einer weiteren Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) von Anfang April 2017 – so berichtet Dr. Horst Werner – hat diese zur erlaubnisfreien Zahlungsabwicklung von grundschuldbesicherten Darlehensbeträgen der Anleger Stellung genommen. Es geht dabei um eine Abgrenzung zur möglichen Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte gemäß den §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ( ZAG ) durch die BaFin. Die BaFin schreibt dazu: „Soweit Sie in Ihrem Geschäftsvorhaben vorsehen, dass das Investitionskapital ( also die Darlehensbeträge ) durch den Investor an den Notar auf Notaranderkonto (Treuhandkonto, dessen Fokus auf der Kontrolle der Mittelverwendung liegt) zu überweisen ist, bitte ich im Hinblick auf das mögliche erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) durch den Notar um Mitteilung, ob dieser in diesem Zusammenhang auch den Kaufvertrag über die zu erwerbende Immobile beurkundet. Sollte dies der Fall sein, teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass ich dann davon ausginge, dass die Weiterleitung des Investitionskapitals Bestandteil des anwaltlichen Beratungs- bzw. Mandatsverhältnisses des Notars im Rahmen der Abwicklung des Immobilienerwerbs wäre und keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste erbracht würden. Andernfalls kann ich nicht ausschließen, dass der Notar erlaubnispflichtig das Finanztransfergeschäft gemäß §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG betreiben würde. In diesem Fall wäre mir eine abschließende aufsichtsrechtliche Beurteilung nur bei Kenntnis der mit dem Notar abzuschließenden (Treuhand-)Verträge möglich.“
Die Zahlungsabwicklung der mit einer Grundschuld zu besichernden Darlehensbeträge sollte also über das Notaranderkonto desjenigen Notars, der auch den Grundstückskaufvertrag beurkundet hat und mit der Eigentumsumschreibung des Kaufobjekts beauftragt ist, erfolgen. Sollte die Zahlungsabwicklung über das Anderkonto eines anderen Freiberuflers durchgeführt werden, könnte dies einen Verstoß gegen die §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG bedeuten. Bei dem Notar, der den Grundstückskaufvertrag abwickelt, ist das Geld auf dem Anderkonto gesichert, bis die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch durchgeführt wird. Danach kann der Anleger-Darlehensbetrag entweder an das Emissionsunternehmen oder zur Kaufpreiserfüllung für das Objekt ausgezahlt werden. Ist bereits eine Grundschuldbesicherung ( z.B. auf einem vorhandenen Objekt ) gegeben, dann kann der Darlehensbetrag direkt (ohne Anderkonto) auf ein Bankkonto des Emissionsunternehmens überwiesen werden. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
18. Januar 2018 - Die Paulus Wohnbau GmbH stellt sich den Herausforderungen von demographischem Wandel und Urbanisierung: Seit rund 20 Jahren realisiert unser Unternehmen ausschließlich hochwertige Seniorenwohnanlagen und individuelle, barrierefreie Mehrfamilienhäuser in Innenstadt- und Ortskernlagen der Metropolregion Stuttgart/ Ludwigsburg/Heilbronn. Durch die Identifikation und Schließung von Baulücken erfüllen wir die hohen infrastrukturellen Anforderungen der wachsenden Zahl von Menschen, die auch im Alter in den eigenen vier Wänden leben oder Freiräume im urbanen Umfeld genießen möchten.
Zusammen mit der Paulus Immobilien GmbH und der Paulus Projektentwicklung GmbH operieren die Unternehmen der Paulus-Gruppe ( www.paulus-wohnbau.de ) in einem der vielversprechendsten Segmente der deutschen Immobilienwirtschaft und können die gesamte Wertschöpfungskette von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zum professionellen Immobilienmanagement abbilden.
Seit 1998 hat die Paulus-Gruppe über 1.000 Wohneinheiten verwirklicht, 16 Seniorenwohnanlagen fertiggestellt und mehr als 100 Verwaltungsobjekte übernommen. Aktuell befinden sich Projekte mit mehreren hundert Wohneinheiten in der konkreten Umsetzung, die dem Unternehmen für 2017 ein Verkaufsvolumen von gut 48 Mio. Euro gebracht haben. Die Umsatzerwartungen für das Jahr 2018 liegen bei rund 70 Mio. Euro und die langjährigen Gewinne geben dem Unternehmen ein Crefo-Bonitätsindex von 1,97 (= sehr gut). Eigentumswohnungen auf allerhöchstem Ausstattungsniveau, Seniorenwohnanlagen für betreutes Wohnen, aber auch nachhaltig konzipierte Studentenwohnungen, die das Unternehmen als Gewinner eines Wettbewerbs im Rahmen der Stadtausstellung zur Bundesgartenschau 2019 realisieren.
Eingeworbenes Beteiligungskapital fließt vollumfänglich in die Finanzierung der Expansionsbestrebungen der Paulus Wohnbau GmbH, arbeitet also sofort produktiv in einem soliden Unternehmen mit erheblichem Wachstumspotenzial.
Eine Unternehmensbeteiligung an der Paulus Wohnbau GmbH vereint alle Vorteile einer klugen Immobilienanlage auf sich. Anleger investieren jetzt – zum bestmöglichen Zeitpunkt – einen überschaubaren Betrag in die diversifizierten Objektportfolios und profitieren mit attraktiven Renditeaussichten vom wirtschaftlichen Erfolg eines etablierten, langjährig wirtschaftlich erfolgreichen Bauträgers und der aktuell vorteilhaften Marktsituation.
Für interessierte Kapitalanleger werden wahlweise mehrere Beteiligungs-Möglichkeiten mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsen bzw. Gewinnbeteiligungen angeboten:
Anleger können grundbuchbesicherte Darlehen ab Euro 50.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 4,5 % p.a.. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 3 Jahre bei einem Zinssatz: von 4 % p.a. angeboten. Die Stille Gesellschaftsbeteiligung kann ab Euro 20.000,-, Mindestlaufzeit: 5 Jahre, Grunddividende: 4,5 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses vereinbart werden. Die Genussrechtsbeteiligung ist ab Euro 25.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: 7 Jahre, Grunddividende: 5 % p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses erhältlich. Auch eine Anleihe als Namensschuldverschreibung kann ab Euro 25.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei einer Festverzinsung von 4,5 % p.a. gezeichnet werden.
Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn Prokuristen Daniel Schuster unter der Mailadresse daniel.schuster@paulus-wohnbau.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
15. Jnuar 2018 - Kapitalanlageverträge über Beteiligungskapital sind auf Ratensparbasis am freien Beteiligungsmarkt einfacher zu vertreiben - so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de - als Finanzanlagen mit Mindestbeteiligungssummen im fünfstelligen Bereich. Die Platzierung von Mezzanine-Kapital als stimmrechtslose Einmalanlagen mit höheren Beträgen ist somit schwerer zu bewerkstelligen als die Aufteilung des Beteiligungskapitals in Ansparanlagen mit der gleichen Vertragssumme z.B. über Euro 12.000,- eingeteilt in 120 monatliche Ansparbeträge von Euro 100,- . Diese Ansparverträge kennt man aus dem Bankenbereich z.B. vom Fondssparen oder aus dem Versicherungsbereich von den Kapitallebensversicherungen mit den monatlichen Prämien. Die Laufzeiten und die Höhe der monatlichen Sparraten können nach freier Wahl festgelegt werden und sollten wirtschaftlich tragfähig sein. Die Zinshöhe und die Zinszahlungen sind an der Laufzeit und der Ertragsfähigkeit des Unternehmens beim "return on Investment" auszurichten. Monatliche Sparraten von weniger als Euro 50,- und Zinsen von mehr als 6 % p.a. sind als hoch risikobehaftet zu sehen.
Unternehmen, die Ansparverträge zur Kapitalaufnahme anbieten wollen, müssen verstärkt Ihre Liquiditätsentwicklung im Rahmen der Verwaltungs- und Abwicklungskosten beachten. Kontogebühren und Vertriebskosten müssen kalkuliert werden. Dementsprechend ist es sinnvoll, dem Anleger den Start seines Ansparvertrages nur mit einer sogen. „Kontoeröffnungszahlung“ in Höhe von z.B. 20 % der Gesamtvertragssumme zu ermöglichen. Das würde bei einer Gesamtvertragssumme von Euro 12.000,- eine anfängliche Startzahlung von Euro 2.400,- und 96 Monats-Raten á Euro 100,- über 8 Jahre bedeuten. Die Kontoeröffnungszahlung würde dann mehr als die gesamten Emissionskosten abdecken. Das Unternehmen könnte dann sofort mit Investitionen starten.
Für den Fall, dass Ansparverträge vertragswidrig aufgekündigt, beendet oder storniert werden, ist es ratsam und auch üblich, dem Anleger eine sogen. „Abgangsentschädigung“ aufzuerlegen, die bis zu 15 % betragen darf. Die Abgangsentschädigung kann auch je nach der Bestandsdauer des Ratensparvertrages gestaffelt werden. Die Abgangsentschädigung soll vergeblich entstandene Kosten und den Gewinnentgang ( siehe § 252 BGB ) kompensieren. Dem Anleger sollte der Nachweis vorbehalten bleiben, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Statt einer Auflösung bzw. einer Beendigung des Ansparvertrages mit den Folgen der Belastung mit einer Abgangsentschädigung kommt auch ein beitragsfreies Ruhen des Vertrags ( = Aussetzen der Ratenzahlungsverpflichtungen ) in Betracht. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.
15. Dezember 2017 - Die ETGETON AUTOMATIONSTECHNIK GMBH & Co. KG blickt auf eine sechsjährige, erfolgreiche Tätigkeit am deutschen Markt zurück, in der es gelungen ist, sich als zuverlässiger Partner für Industrie und Handel zu etablieren. Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, eine stetig wachsende Anzahl von Kunden in Fragen Ihrer Automatisierungsaufgaben zu beraten und gemeinsam individuelle Automationslösungen zu erarbeiten und zu vertreiben.
Als ein Schwerpunkt bildete sich die Belieferung mit kompletten Automationssystemen ( speicherprogrammierbaren Steuerungen und Komponenten ) heraus, wobei traditionell auf die hochqualitativen Produkte der Weltmarke Siemens zurückgegriffen wurde. Allein in diesem Segment wurden im Geschäftsjahr 2016 mehr als 3 Millionen Euro umgesetzt. Vor dem Hintergrund der sich derzeit vollziehende Wandlung der Wirtschaft, im Zuge der zweiten Phase der Digitalisierung (Stichwort “Industrie 4.0”), kommt der Vernetzung von Systemen in der Industrie eine immer größer werdene Bedeutung zu, was die Nachfrage nach intelligenten Steuerungen, Sensoren und Aktoren, aber auch fachmännischer Anleitung und Expertise stark wachsen läßt.
Im Management wurde der Entschluss gefasst, zur Bedienung der starken Nachfrage die Angebotspalette zu erweitern und weitere bekannte Markenhersteller wie Schneider Electric, Omron, ABB und Eaton-Moeller im Sortiment deutlich auszubauen. Dank der in den zurückliegenden Jahren gesammelten Erfahrung sind wir in der Lage, den Wünschen unserer Kunden in vollem Umfang nachzukommen, den Bedarf an Material im Voraus verlässlich abzuschätzen und uns dabei auf die gewinnträchtigsten Produktfamilien zu konzentrieren. Damit ist garantiert, dass die vorhandenen Mittel optimal eingesetzt werden und den größtmöglichen Profit erwirtschaften.
Schon umgesetzt wurde die Vergrößerung und Neuausrichtung der Einkaufsabteilung, wodurch das Lieferantennetzwerk im In- und Ausland sich deutlich erweiterte. Erfreuliches Resultat waren neben einer Kostensenkung die Steigerung von Fexibilität und Leistungsfähigkeit in der Beschaffung. Um möglichst schnell lieferfähig sein zu können, wird ein neues EU Lager eingerichtet, in welchem alle Rennerartikel zur schnelleren Bedienung von Kundenaufträgen bereitgehalten werden. Die Marketingaktivität wird durch eine international ausgerichtete Abteilung auf die gesamte EU, Großbritannien und die USA ausgeweitet. Anschließend folgen in einem weiteren Schritt die Kundenwerbung in Südamerika, Afrika, der GUS und dem asiatischen Raum.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeit ab 7 Jahre ) zu 5,5% p.a. und als typisch stille Beteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- und einer Mindestlaufzeit ab 5 Jahren mit einer jährlichen Ausschüttung von bis zu 5 % plus jeweils anteilige 15 % Übergewinnanteile aus dem Jahresgewinn sowie fünfjährige Anleihen als Namensschuldverschreibungen ab Euro 10.000,- mit einer Festverzinsung von 5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 4,5 % p.a.. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Anlegern oder Finanzdienstleistern ist der Geschäftsführer Herr Jörg Etgeton unter der Mailadresse finance@etgeton-automationstechnik.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
14. Dezember 2017 - Die Meat Power AG erzeugt mit ihren Fleischveredelungs-Maschinen das edelste Schweinefleisch der Welt. Dank der Verbindung von einer langjährigen Familientradition und einer herausragenden Innovation ist es das erklärte Ziel, mit dem patentierten Meat-Power® Verfahren zur weltweiten Nr. 1 in Sachen Qualität und Genuss von Fleisch zu werden. Das Unternehmen erzeugt :
...rundum gesunde, zarteste, geschmacksintensive Edel-Fleischstücke !
...bietet revolutionäre Innovationen im Foodbereich !
...einzigartige, margenreiche Produkte !
...lukrative Geschäftsexpansion und Vordringen in neue Dimensionen !
Geschäftsprofil in der Zusammenfassung
Die Meat-Power AG ( www.meat-power.com ) wurde in 2016 gegründet und plant, im Januar 2018 eine Kapitalerhöhung von SFr 100.000,- auf SFr 1 Mio. vorzunehmen. Das Unternehmen ist auf die Vermarktung und den Vertrieb eines neu entwickelten und patentierten Fleischreifesystems spezialisiert. Das Verfahren beruht auf der High-Tech Wasseraufbereitungstechnologie. Mit dem schweizerischen Kompetenzzentrum der Fleischwirtschaft konnte ein erfolgreicher Sensorik-Test sowie eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. Die Meat-Power® Hightech-Wasseraufbereitung garantiert die Herstellung von zarten Fleischprodukten in Spitzenqualität. Mit dem einzigartigen Verfahren kann Fleisch ohne jegliche Gewichts-, Aroma- und Saftverluste reifen und dabei eine Fleisch- und Aromaqualität erzeugen, die ihresgleichen sucht.
Die Geschäftsaktivitäten bestehen aus
• der Produktion von höchstwertigem Schweine- und Rindfleisch sowie dem Vertrieb dieser Produkte
• der Rezepturentwicklung für neue Fleischveredelungs-Produkte
• dem Vertrieb von Reifeanlagen im Lizenz- oder Lohnverfahren
Angestrebte Ziele in den nächsten 24 Monaten sind :
1. Aufbau der Marke «Grand-Patron®» (das edelste Schweinefleisch der Welt)
2. Etablierung der Marke «Grand-Patron®» als Qualitätslabel und neuen weltweiten
Maßstab in der Fleischreifung
3. Forcierung des Vertriebs der hochprofitablen Reifeanlagen und Reifungskonzepte
4. Ausbau der Marke «Fleischatelier» zu einem Kompetenz- und Schulungszentrum
für die Fleischreifung
5. Weiterentwicklung der Reifeprozesse und Rezepturen für andere Fleischarten
Alleinstellungsmerkmale der Meat Power AG
• Revolutionärer, international patentierter Fleischreife-Prozess
• Höchste Fleischqualität ohne Gewichts-, Aroma- und Saftverlust
• Erhöhte Wertschöpfung gegenüber herkömmlichen Reifeverfahren
• Zeitliche Verkürzung des Reifeprozesses um bis zu 30%
Verarbeitet werden durch Fleischreifung Edelstücke von Schwein und Rind. Dafür projektiert, konstruiert und vertreibt das Unternehmen Fleischreifungsanlagen mit patentierten Verfahren
(modularer Aufbau ab 5 bis 50 Tanks mit 1400 Liter Inhalt).
Das Unternehmen bietet Anlagemöglichkeiten mit nachhaltiger Rendite und vielversprechenden
Wachstumschancen. Investoren und Gourmetbegeisterte können sich wie folgt beteiligen:
(a) Für Anleihegeber ( = Inhaberschuldverschreibungen ab Euro 100.000,- Mindesteinlage ) wird bei einer Laufzeit von 5 Jahren ein Zins von 5 % p.a. gezahlt.
(b) Es werden zudem aus einer im Januar 2018 geplanten Kapitalerhöhung Aktien zur Zeichnung angeboten. Die vinkulierten Namensaktien haben voraussichtlich einen Ausgabepreis von SFr 0,80 je Aktie ( bei einem Nennwert von SFr 0,10 pro Aktie ). Die Mindestzeichnung von Aktien hat gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierprospektgesetz den Gegenwert von mindestens Euro 100.000,- zu betragen.
Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mailadresse info@meat-power.com zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Initiator Herr Daniel Wachter. Das Beteiligungsangebot für den deutschen Markt wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Unter dem Dach des Weltverbandes, welcher die Organisatoren mit einem 4 Jahresvertrag ausgestattet hat, werden die Events stetig optimiert und mit Weltneuheiten in verschiedenen Bereichen getestet. Die Events werden im TV (Finaltag) live übertragen und erreichen mit dem internationalen Signal ca. 650 Millionen Haushalte. Im Public Bereich sowie in den Social Medias werden die Evenst ebenfalls professionell betrieben und vermarktet.
Um für die Zukunft eine solide Basis gegenüber allen Beteiligten (Lieferanten, Sponsoren, Gönnern, TV, etc.) zu schaffen wurde die Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht gegründet. Mit dieser AG sollen in den kommenden Jahren die Events stabilisiert und der Standort nachhaltig etabliert werden. Aufgrund einer zukünftig zu sichernden Liquidität sollen den Partnern und Dienstleistern optimale Bedingungen zur Verfügung gestellt werden können.
Geplant ist auch der Bau oder Umbau einer modernen Beachhalle. Dadurch wird die Nachwuchsförderung als Satellit des nationalen Leistungszentrums bewertet, was sich für die Investoren ebenfalls als finanziell interessant erweisen wird.
Im Rahmen der Events werden jegliche Teile/Räume/etc. angemietet. Damit die Organisatoren technologisch immer auf dem neusten Stand sind, arbeiten das Unternehmen mit der Swisscom als Partner zusammen. Somit ist auch die verwendete EDV immer auf dem neusten Stand.
Das Patronatskomitee wird als Ehrenpräsident vom jeweiligen Sportminister (Vorsteher VBS) angeführt, gefolgt von bedeutenden Personen aus Tourismus, Politik sowie von ehemaligen Spitzenathleten welche als Botschafter ein wichtiges Amt ausüben.
Damit das Unternehmen auf eine solide Basis gestellt werden kann, wird eine Investitionssumme von insgesamt Euro 5 Mio. am Kapitalmarkt aufgenommen.
Investoren und Sportbegeisterte können sich wie folgt beteiligen: Für Anleihegeber ( = Inhaberschuldverschreibungen ab Euro 100.000,- Mindesteinlage ) wird bei einer Laufzeit von 5 Jahren ein Zins von 4,5% p.a. gezahlt. Wahlweise können auch Werbeflächen, oder TV Spots, usw. nach individueller Absprache in Aussicht gestellt und verrechnet werden.
Es werden auch Aktien zur Zeichnung angeboten. Diese haben einen Nennwert von SFr 10,- je Aktie. Die Mindestzeichnung von Aktien beträgt gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierprospektgesetz Euro 100.000,-. Für in Aktien investierte Personen oder Firmen können bis zu 10% des zu zeichnenden Kapitals ebenfalls nach individueller Absprache in VIP-Tickets oder Werbeflächen, TV Spots usw. in Aussicht gestellt werden.
Ausführliche Informationen und ein Schweizer Emissionsprospekt werden unter der genannten Mailadresse info@beachsports-lucerne.com zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Initiator und CEO Marcel Bourquin. Das Beteiligungsangebot für den deutschen Markt wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2017/fa_bj_1710_Provisionen.html
Nach dem neuen § 48b VAG ist „jede unmittelbare oder mittelbare Zuwendung neben der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistung“ an Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Bezugsberechtigte aus einem Versicherungsvertrag verboten.
Aus Sicht der BaFin erfasst das Verbot nicht die sogenannten Tippgeber. Aus dem Anlaß der Gesetzesänderung des VAG hat sich die Bafin nochmals mit dem Begriff des Tippgebers auseinander gesetzt. ( Zu Abgrenzungsfragen eines (Versicherungs-)Vermittlers zum bloßen Tippgeber und zu dem Vertrieb von Versicherungsprodukten über das Internet gibt es auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs [„Tchibo“; BGH-Urteil vom 29.11.2013 (Az.: I ZR 7/13)].
Ob jemand als Vermittler oder nur als Tippgeber tätig wird, ist z.B. auch bei der Vermittlung von wertpapierfreien Vermögensanlagen gem. § 34 f GewO oder bei der Vermittlung von Wertpapieren gem. § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) von großer Bedeutung. Die Vermittlung bedarf der behördlichen Genehmigung und Erlaubnis; die Tippgeberschaft ist erlaubnisfrei.
Die Tätigkeit eines „Tippgebers“, die darauf beschränkt ist, lediglich Möglichkeiten zum Abschluss von (Versicherungs-)Verträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler oder -unternehmen herzustellen, stellt also keine Vermittlung im Sinne des § 34 d GewO dar. Vielmehr bedeutet dies lediglich eine Weitergabe von Informationen an einen Vermittler.“ Damit ist die Tätigkeit des sog. Tippgebers erlaubnisfrei, der sich darauf beschränkt, Möglichkeiten zum Abschluss von (Versicherungs-)Verträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potentiellen Vertragspartner und einem Vermittler herzustellen.
Die Tätigkeit eines Tippgebers bezieht sich also im Wesentlichen darauf, Kontakte zwischen einem potenziellen Vertragsnehmer und einem (Versicherungs-)Vermittler oder einem (Versicherungs-)Unternehmen herzustellen. Dies stellt keine (Versicherungs-)Vermittlung im Sinne des § 34d Gewerbeordnung ( GewO ) dar. Weitere Hinweise zum Thema Tippgeber finden sich im BaFin-Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern. Neukundenwerbung im Rahmen von Tippgebermodellen – zum Beispiel das Modell „Kunden werben Kunden“ – ist also weiterhin möglich. Weitere Informationen dazu von Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de
Die Blank Roast GmbH hat eigene Kaffeemarken, die sie in ausgewählten Discount-Ketten mit wachsendem Erfolg verkauft. So kann das Unternehmen beste Referenzen vorweisen. BLANK ROAST wird bei mehr und mehr Einzelhandelsketten gelistet. Dazu gehören derzeit: EDEKA, denn’s biomarkt, dennree, Globus, Kaufland, METRO, WASGAU, Real, REWE und der Premium-Einzelhandel mit Kaffeebars. Ein starker Umsatzträger ist der Online-Shop www.blankroast.de .
Ziel der Blank Roast GmbH ist es, in ganz Deutschland und nicht nur regional von Handelshäusern in ihr Sortiment aufgenommen zu werden. Auch weitere Erzeugnisse in Kombination mit dem Trendprodukt Kaffee sind denkbar, zum Beispiel Eis und Schokolade. Uns ist bewusst, dass hierfür weitere Investionen getätigt werden müssen. Das Fassungsvermögen der Röstanlagen kann die gestiegene Nachfrage nicht mehr bedienen. Deshalb investiert das Unternehmen nachhaltig.
Ziel ist es für BLANK ROAST, seine Kaffees selbst zu importieren: Mehrkauf von Rohkaffee senkt den Kaffeepreis erheblich ( durch Mengenrabatt ) und macht das Unternehmen grundsätzlich ertragreicher. Eine Maßnahme dafür ist die Entwicklung von Eigenmarken im Auftrag von Kunden.
Unter branding beans erstellt BLANK ROAST mit einem Expertenteam Private Labels nach Wunsch der Kunden und übernimmt Konzeption, Design, Röstung, Abfüllung, Vermarktung und Webauftritt.
Die Blank Roast GmbH hat bereits bei neunzehn Anlegern 2 stille Beteiligungen, 16 Genussrechte und eine Anleihe in einem Gesamtvolumen von Euro 690.000,- erfolgreich platziert. Interessierte Anleger können direkt Herrn Holger Blank auf eine Beteiligungsmöglichkeit ansprechen unter holger.blank@blankroast.de oder sich das ausführliche Beteiligungs-Exposé zukommen lassen. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Derartige Umwandlungs- oder Prolongationsangebote werden getätigt, wenn ein Teil der in den vergangenen Jahren platzierten Finanzinstrumente im Laufe der kommenden Jahre nach Fristablauf oder Kündigung zur Rückzahlung anstehen. Soweit das Unternehmen die Rückzahlung nicht aus eigenen Erträgen bewerkstelligen kann, muss es über eine Verlängerung der Anlegergelder oder über einen Austausch bzw. Umtausch der Gelder durch anderweitige Finanzierungen bzw. Kapitalgeber nachdenken. Der Fachmann spricht dann von der Prolongation der Fremdmittel.
Den Emissionsunternehmen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verschiebung der Fälligkeitszeitpunkte zur Verfügung und sie gehen bei der Durchführung solcher „Refinanzierungen“ teilweise sehr unterschiedlich vor. So konnten z.B. in den vergangenen Monaten einige Emittenten, deren Anleihen sich dem Laufzeitende näherten, Gelder über die Ausgabe neuer Finanzinstrumente einsammeln. Dies versetzte die Unternehmen in die Lage, die alten Anleihen zurückzuzahlen. Andere Emissionsunternehmen machen ihren Anlegern das Angebot, die Anleihen um einige Jahre zu verlängern. Dies geschieht häufig unter „Versüßung“ mit einem Bonusangebot oder zu einem angepassten, ( manchmal auch reduzierten) Zinssatz. Wieder andere bieten den Anlegern einen Umtausch ihrer Finanzinstrumente in offene Beteiligungen ( KG-Anteile etc. ) oder andere Fremdkapitalinstrumente an. Dadurch entfällt die Rückzahlung oder die Rückzahlungspflicht wird in die Zukunft verlagert. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, mit der Rückführung von Anlegerkapital umzugehen.
Das Unternehmen - ausgestattet mit einem Eigenkapital von über Euro 1 Mio. - ist davon überzeugt, dass unter dem Druck der Beitragstransparenz durch Internetangebote und regulatorischer Anforderungen sowohl der Direktvertrieb der Versicherer als auch der traditionelle Versicherungsmakler an Bedeutung verlieren werden. Die Zukunft gehört integrierten Online-Maklern, die digitale Kontaktpunkte mit einer individuellen Kundenbetreuung intelligent verbinden. Deshalb versteht sich das Unternehmen weder als reiner Digitalanbieter, noch verfügt es über einen klassischen Außendienst. Stattdessen verfolgt das Managementteam des Unternehmens einen hybriden Ansatz, der bei niedrigen Kundengewinnungs-und -betreuungskosten eine hohe Kundenbindung und damit ein attraktives Verhältnis von Courtagen und Kosten gewährleistet.
Verantwortlich für dieses innovative Geschäftsmodell ist ein Management-Team, das über 60 Jahre unternehmerische Erfahrung in Vertrieb und Betreuung von Versicherungen hat. Hinzu kommen 25 Jahre Kompetenz im Hybridverkauf. Durch die erfolgreiche Kombination moderner E-Commerce-Techniken und einem aktiven Nachverkauf konnten in den vergangenen fünf Jahren allein im Bereich der Optimierung Privater Krankenversicherungen (PKV) über 60.000 Kundenaufträge generiert werden. Im Kundenfokus des Unternehmens steht entsprechend das gehobene Privatkundensegment. In diesem Bereich verfügen Versicherte über eine hohe Solvenz, eine überdurchschnittliche Anzahl von Absicherungen und damit über eine attraktive Basis für weitere Geschäfte.
Kernelement im Kundenservice der Bell Morgen Vorsorge GmbH ( www.bellmorgenvorsorge.de ) ist der kostenlose digitale Versicherungsordner verasafe.de. Die cloudbasierte Online-Plattform bietet Kunden eine transparente Möglichkeit, Verträge zentral, rund um die Uhr und von überall auf der Welt per Smartphone, Tablet oder PC zu verwalten. Mit ihr trägt das Unternehmen der herausragenden Bedeutung mobiler Endgeräte und den sich rasant verändernden Kommunikationsgewohnheiten unserer Zielgruppe Rechnung. Das vollständig papierlose CRMTool bildet sämtliche Verträge digital ab und wird im elektronischen Austausch mit den Versicherungen gepflegt. Unsere Bildschirmberatung überführt die Kunden in die neue Welt.
Einem ausgewählten Investorenkreis wird jetzt die Möglichkeit eingeräumt, an diesem bewährten Geschäftsmodell teilzuhaben und vom skalierten Wachstum des Unternehmens zu profitieren. Eingeworbenes Investorenkapital kann direkt zur Kundengewinnung und zum Organisationsausbau verwendet werden und fließt also unmittelbar in Wertschöpfungs-Prozesse. Zur Kapitalaufnahme werden ausgegeben renditeträchtige, gewinnorientierte und festverzinsliche Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stillen Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 6 Jahren-) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6% p.a. plus Übergewinnanteile anteilig aus 10% des Jahresüberschusses sowie vierjährige Namensschuldverschreibungen ab Euro 25.000,- mit einer Festverzinsung von 4% p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 35.000,- mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verzinsung von 3% p.a.. Ausführliche Informationen und ein ausführliches Beteiligungs-Exposé werden unter der genannten Mailadresse service@bellmorgenvorsorge.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Henrik Trulsen. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
12. Oktober 2017 - Die vertragliche Umwandlung von Verbindlichkeiten in bilanzrechtliches Eigenkapital
( http://www.finanzierung-ohne-bank.de/ ) nennt der Fachmann einen Debt-Equity-Swap. Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote lassen sich also mit einer Vertragsumwandlung – also z.B. mit einer Schuldumwandlung von Gesellschafterdarlehen oder von kurzfristigen Lieferantenverbindlichkeiten in eigenkapitalnahe, mittelfristige Finanzierungsformen wie z.B. Equity-Mezzanine verbessern. Die Schuldumschuldung in Eigenkapital, die Umfinanzierungen, die Kredit- und Darlehensablösungen ohne eine andere Bank sowie die Rückgabe / Aufhebung von Bürgschaftsverpflichtungen und die Freigabe von verpfändeten Wirtschaftsgütern / abgetretenen Forderungen zwecks Neufinanzierung und Bilanzstruktur-Verbesserung sind wichtige zukunftsfördernde Maßnahmen. Sie verbessern die Eigenkapitalquote und optimieren die Bonität und das Rating zu Gunsten einer stärkeren Gesamtfinanzierungsfähigkeit in der Zukunft.
Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital zur Erhöhung der Eigenkapitalquote: Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen zwecks Sanierung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte, stille Beteiligungen, etc.). Auf diese Weise können u.a. Insolvenzgefahren oder Unterbilanzen abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsumstellungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten
„Debt-Equity-Swap“
möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet die vertraglich vereinbarte Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :
a) Unternehmensverbindlichkeiten können mit Zustimmung des Gläubigrs sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden.
b) Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten.
Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Equity-Mezzanine-Kapital an. Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich: Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen, so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).
Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung ( also keine Stimmrechts-Verwässerung ); es ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen, die dem Einlagenrückgewähr-Verbot unterliegen) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden.
dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Die bankenfreie Kapitalbeschaffung – auch für Auslandsinvestitionen - ist unser Know-how. Unternehmensfinanzierungen und Immobilienfinanzierungen mit BaFin-prospektbefreiten Finanzinstrumenten ohne Bankkredit über stimmrechtsloses Nachrang-Kapital, Anleihen oder Privat-Darlehen: Mezzaninekapital bis ca. € 10 Mio. BaFin-frei ( stille Beteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen oder Namensschuldverschreibungen zu 3,5 % bis 5,5 % p.a. etc. ) und grundschuldbesicherte Darlehensvertragsunterlagen zur unbeschränkten Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt ( ohne jede BaFin-Prospektpflicht ) von privaten Investoren mit einer Privatplatzierung beschaffen: Liquidität für Unternehmen über die kapitalmarktorientierte Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zur Kapitalversorgung ist unser Kerngeschäft seit 34 Jahren ! Für schnell Entschlossene ist eine sofortige Online-Buchung möglich: http://buchung.finanzierung-ohne-bank.com/ - Siehe auch unser Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de und unser Marketing-Tool www.investoren-brief.de . Es sind beste Referenzen von zahlreichen Unternehmen vorhanden: http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Referenzen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AGBeste_Referenzen_zu_Finanzierungs_Dienstleistungen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AG.php
29. Sept. 2017 - Digitale Zeichnungsscheine für Mezzaninekapital oder sonstige Unternehmensbeteiligungen wie grundschuldbesicherte Darlehen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ersparen Zeit und Kosten. Digitale Zeichnungsscheine erleichtern die Platzierung im Vertrieb von Kapitalanlagen, wenn diese dann auch noch sämtliche kapitalmarktrechtlichen Vorgaben enthalten. Bei der Dr. Werner Financial Service AG erhalten die Mandanten auf Wunsch ein Angebot für einen besonderen digitalen A3-Zeichnungsschein. Es handelt sich um einen professionell vom Graphiker gestalteten Zeichnungsschein im DIN A 3-Format mit der Funktion, ihn direkt am Computer ausfüllen zu können und z.B. die Zeichnungshöhe, die Laufzeit und das Finanzinstrument ankreuzen zu können. Der Zeichnungsschein enthält auch eine Risikobelehrung zur unternehmerischen Beteiligung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt.
Der Zeichnungsschein kann dann vor dem Kundengespräch entweder vom Vertrieb für den Kunden bereits im Home-Office am Computer mit der Höhe des Zeichnungsvolumens vorausgefüllt werden oder beim Kundenbesuch mit dem Note-Book oder Tablet ausgeschrieben bzw. korrigiert werden oder dem Kunden per Mail zum Selbstausfüllen am Computer mit Ankreuzfunktion für Einmaleinlagen oder Rateneinlagen übersandt werden kann. Es sind dann nur noch Datum und Unterschrift zur Ergänzung erforderlich. Die Zeichnungsscheine enthalten sämtliche Pflichtangeben bis hin zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner bei entsprechender Mailanfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
27. Sept. 2017 - Die Prospektprüfungen und Genehmigungsverfahren für Vermögensanlagenprospekte oder Wertpapierprospekte bei der BaFin dauern zwischenzeitlich bis zu 9 Monaten und länger. Es gibt in Einzelfällen Berichte von Billigungsverfahren, die weit über ein Jahr dauern ! Ferner erfordern Prospektprüfungen – je nach Prüfungsaufwand – allein eine BaFin-Billigungsgebühr von bis zu Euro 12.000,- und mehr. Noch vor zwei Jahren war die Prüfungszeit gesetzlich auf 20 Tage beschränkt ! Und die Prüfungskosten betrugen gesetzlich festgelegt für ein Finanzinstrument Euro 1.000,- . Das war für ein kleines oder mittleres Unternehmen bezahlbar und lag in einem angemessenen Zeitrahmen bis zur Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das hat der Gesetzgeber dann vollkommen ausufernd und praxisfern geändert. Ähnlich wie bei der realitätsfremden „Immobilienkreditrichtlinie“ sind das Justizministerium und das Finanzministerium völlig über das Ziel hinausgeschossen.
Eine weitere Hürde besteht für kleine und mittlere Unternehmen auch dadurch, dass gemäß den §§ 23 ff Vermögensanlagengesetz Pflichtprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen sind und das die Testate mit der Adresse des Wirtschaftsprüfers im BaFin-Prospekt veröffentlicht werden müssen. Diese Pflicht bedeutet zusätzliche Kosten und zusätzlichen Zeitaufwand, der die Geschwindigkeit des Gangs an den Kapitalmarkt negativ beeinflusst. Die Pflichtprüfung stößt zudem bei vielen Wirtschaftsprüfern, die oft von Haftungsängstlichkeiten im Rahmen von Prospekthaftungs-Verantwortlichkeiten geplagt sind, auf ablehnende Haltung was die Übernahme eines solchen öffentlichen Prüfungsauftrages anbelangt.
Ab dem August 2017 müssen auch die Vermögensanlagen-Informations-Blätter ( VIB ) nicht nur bei der BaFin eingereicht, sondern durch Prüfung der BaFin ausdrücklich gebilligt werden. So zerstört man den Risikokapitalmarkt durch hindernde Überregulierung.
Die Gesetzesänderungen in den vergangenen 5 Jahren haben alles für den Mittelstand zu teuer, zu kompliziert und zu langwierig gemacht. Die meisten Prospekte von oft zwingend erforderlichen mehr als hundert Seiten sind regelmäßig unübersichtlich und nicht lesbar. Dadurch haben die gesetzlichen Weiterungenmit einer Verdoppelung der Regulierungen nichts genutzt. Die gesetzlich bestimmten überbordenden Angaben schütten jegliche Verständlichkeit für den durchschnittlichen Leser und Anleger zu.
Deshalb sollten und müssen Unternehmen verstärkt die Bereichsausnahmen und Bagatellgrenzen der Prospektgesetze nutzen, um schnell und kostengünstig an den Kapitalmarkt zu kommen. Auch ohne BaFin-Prospekt können Platzierungen bis zu ca. Euro 10 Mio. und mehr gesetzeskonform stattfinden, wenn man die Bereichsausnahmen geschickt kombiniert und einsetzt. Die grundschuldbesicherten Darlehen sind bei Beachtung der BaFin-Regeln sogar vollkommen prospektfrei. Mehr kostenfreie Informationen erteilt Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
MiFID regelt und harmonisiert europaweit den Wertpapierhandel und setzt hohe Standards für den Anlegerschutz. Die EU-Richtlinie MiFID II tritt am 3. Januar 2018 in Kraft.
Die MiFID II soll die Transparenz in den Märkten sowie die Effizienz und Integrität der Finanzmärkte erhöhen. Zum Schutz der Anleger sind verschärfte Regeln im Vertrieb von Finanzprodukten und damit auch von Fonds geplant. Unter anderem müssen Vermittler von Finanzprodukten künftig EU-weit offenlegen, ob sie unabhängig beraten oder auf Provisionsbasis tätig sind. So wurden die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Kunden verbessert und ausdifferenziert. Insbesondere die Kosten, die mit dem Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind, müssen transparenter aufgeschlüsselt werden. Ihre Auswirkungen auf die Rendite der Anlage sind in verständlicher Form darzustellen.
Ob Finanzdienstleister mit der Bezeichnung „unabhängig“ werben, dann aber auf Vertriebsprovisionen verzichten müssen, bleibt ihnen überlassen. Die Politik hat sich bei der MiFID-Reform für ein Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung entschieden. Die Bezeichnung „Honorar-Anlageberatung“ wurde in „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ geändert. Bei der Unabhängigen Honorar-Anlageberatung sind nicht-monetäre Zuwendungen Dritter an das Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht zulässig. Monetäre Zuwendungen sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt und müssen an den Kunden ausgekehrt werden. Bei der provisionsbasierten Anlageberatung und anderen Wertpapierdienstleistungen sind Zuwendungen nur erlaubt, wenn sie darauf zielen, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung zu verbessern.
Der faire Wettbewerb zwischen beiden Vertriebsmodellen soll den Zugang aller Anleger zu Finanzprodukten sichern. Zudem enthält die MiFID II beispielweise Vorschriften zur Bestimmung des Zielmarkts und zur Kostentransparenz.
( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) von privaten Anlegern und Investoren unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung gemäß dem Kreditwesengesetz und den Prospektgesetzen ( Vermögensanlagengesetz und Wertpapierprospektgesetz ) sowie dem Kapitalanlagegesetzbuch für die Fonds.
Stellt die BaFin auf der Grundlage von Ermittlungen fest, dass ein Unternehmen mit unzulässigen Beteiligungsvertragsunterlagen tatsächlich unerlaubte Geschäfte betreibt, hat sie als Aufsichtsbehörde umfangreiche Befugnisse, um solchen Geschäften sofort ein Ende zu bereiten. Diese Befugnisse besitzt die BaFin auch gegenüber jedem anderen Unternehmen und jeder natürlichen Person, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen ist – unabhängig davon, ob dies wissentlich oder unwissentlich geschieht. Stellt der Betreiber die unerlaubten Geschäfte auf erste Anforderung nicht freiwillig ein, untersagt die BaFin formell die Fortsetzung des unerlaubten Betriebs und ordnet die Abwicklung des bestehenden Geschäfts an; das bedeutet, dass das Unternehmen alle Beteiligungsgelder innerhalb von drei Wochen an die Kapitalgeber zurückzahlen muss. Ist es dazu nicht in der Lage, weil die Beteiligungsgelder z.B. investiert sind, muss das Unternehmen regelmäßig Insolvenz anmelden.
Aufgrund von § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) kann die BaFin gegen Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben, aber die dafür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nicht haben, oder solche Geschäfte betreiben, die nach § 3 KWG verboten sind. Gegen unerlaubte Investmentgeschäfte besteht für die BaFin eine Eingriffsbefugnis gemäß § 15 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Als zuständige Aufsichtsbehörde schreitet sie gemäß § 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) unter anderem auch gegen Unternehmen ein, die Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft ohne die notwendige Erlaubnis betreiben.
Je nach Lage des Einzelfalles erlässt die BaFin zusätzliche Weisungen, die eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherstellen sollen. Falls die BaFin nicht davon ausgehen kann, dass die unternehmenseigenen Organe für eine ordnungsgemäße Abwicklung sorgen, setzt sie eine geeignete Person ein, die als Abwickler die entsprechenden Geschäftsführungs- und Vertretungskompetenzen über das Unternehmen übernimmt. Für diese Funktion bedient sich die BaFin geeigneter Rechtsanwälte, die sich auch als Insolvenzverwalter bewährt haben.
Wird ein unerlaubter oder verbotener Geschäftsbetrieb festgestellt, richten sich die damit verbundenen Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen nicht nur gegen den Betreiber, die Mitglieder seiner Organe, seine Gesellschafter, seine Arbeitnehmer und sonstigen Beschäftigten. Sie bestehen auch gegenüber allen Personen, die wissentlich oder unwissentlich in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter oder verbotener Geschäfte einbezogen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie Konten führen oder Internetseiten betreiben.
Die BaFin veröffentlicht ihre formellen Untersagungsverfügungen und Abwicklungsanordnungen auf ihrer Webseite. Interessierte können sich dort informieren, gegen welche Unternehmen und Personen die BaFin wegen unerlaubter Geschäfte formell eingeschritten ist. Die Veröffentlichungen verbreiten sich im Internet und wirken wie ein "an der Pranger stellen".
Überhöhte Annuitäten sind insbesondere für ältere Eigentümer sehr misslich, da diese die Immobilie nicht selten für die Altersversorgung vorgehalten haben und nun von den Banken z.B. bei einer Finanzierungsverlängerung ( Nachfinanzierung ) in eine Liquiditätsklemme getrieben werden.
Die Dr. Werner Financial Service AG bietet im Rahmen einer Privatplatzierung (ohne Bank) einen langsam, pro Jahr ansteigenden Stufenzins ( z.B. ab 2%, im 2. Jahr 3%, im 3. Jahr 4 % etc. bis maximal 6 % p.a. ) mit endfälliger Tilgung. Es fallen also zunächst gar keine Tilgungsraten an, so dass der Eigentümer dadurch zumindest „Zeit“ gekauft bekommt. – Interessenten erhalten kostenfreie Informationen von Dr. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.
Bei den Anleihen ( juristisch Schuldverschreibungen gemäß den §§ 793 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB genannt ) sind kapitalmarktrechtlich
(I) die wertpapierverbrieften Anleihen gemäß § 2 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und
(II) die nicht wertpapierverbrieften Namensanleihen ( = Namensschuldverschreibungen als
Vermögensanlagen gemäß den §§ 1, 2 ff Vermögensanlagengesetz - VermAnlG )
zu unterscheiden. Die Anleihewertpapiere als Inhaberschuldverschreibungen sind nach dem Wertpapierprospektgesetz bei einer Mindestzeichnungssumme von jeweils mindestens oder über Euro 100.000,– BaFin-genehmigungsfrei (siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 3 WpPG ); = prospektfrei, wenn also die Mindestzeichnungssumme des zu platzierenden Wertpapiers pro Zeichner mindestens Euro 100.000,- ( oder höher ) beträgt.
Wenn die Anleihe nicht wertpapierverbrieft ist ( also keine physischen Stücke ausgegeben werden ), dann spricht man von Namensanleihen ( oder Namensschuldverschreibungen als Vermögensanlagen ), die beim Emissionsunternehmen in ein Namensschuldverschreibungsregister eingetragen werden. Namensschuldverschreibungen dürfen prospektfrei maximal 20 Anteile, also an 20 Beteiligte pro Finanzinstrument ohne Prospektpflicht ausgegeben werden dürfen.
a) Unverbriefte Namensanleihen ( = Namensschuldverschreibungen ) dürfen
als Vermögensanlagen unbeschränkt öffentlich beworben werden. Die Fungibilität ist einzuschränken.
b) Wertpapierverbriefte Anleihen ( oder Aktien ) dürfen ab einer Mindest-
Zeichnungssumme von Euro 100.000,- und darüber ebenfalls unbeschränkt öffentlich beworben werden.
Bei einer geringeren Zeichnungssumme als Euro 100.000,- dürfen Anleihen nur in persönlichen Gesprächen 149 mal angeboten und 149 mal platziert werden – also z.B. 149 Anleihen und 149 Aktien (sofern man auch Aktien ausgibt ).
Somit können Emittenten auch mehr Finanzinstrumente als die 8 mal 20 Vermögensanlagen im sinne des § 1 VermAnlG zeichnen lassen ( nämlich plus 149 Anleihen jeweils unter Euro 100.000,- ). Bei den Anleihen sind (a) die wertpapierverbrieften Anleihen gemäß Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und (b) die nicht wertpapierverbrieften Namensanleihen ( = Namensschuldverschreibungen als Vermögensanlagen gemäß den §§ 1 ff Vermögensanlagengesetz ) zu unterscheiden. Die Anleihewertpapiere sind nach dem Wertpapierprospektgesetz bei einer Mindestzeichnungssumme von jeweils mindestens und über Euro 100.000,– BaFin-genehmigungsfrei (siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 3 WpPG ); prospektfrei wenn also die Mindestzeichnungssumme des zu platzierenden Wertpapiers pro Zeichner mindestens Euro 100.000,- ( oder höher ) beträgt.
Wenn die Anleihe nicht wertpapierverbrieft ist ( also keine physischen Stücke ausgegeben werden ), dann spricht man von Namensanleihen ( oder Namensschuldverschreibungen als Vermögensanlagen ), wovon maximal 20 ( Anteile ) prospektfrei, also an 20 Beteiligte pro Schildverschreibungsanteil ohne Prospektpflicht ausgegeben werden dürfen.
a) Unverbriefte Namensanleihen dürfen prospektfrei öffentlich beworben werden.
b) Wertpapierverbriefte Anleihen ( oder Aktien ) unterhalb einer Mindest-
Zeichnungssumme von Euro 100.000,- dürfen nicht öffentlich beworben werden;
aber in persönlichen Gesprächen 149 mal angeboten und 149 mal platziert werden – also z.B. 149 Anleihen und 149 Aktien (sofern man auch Aktien ausgibt ).
c) Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere können aber ab jeweils Euro 100.000,- Mindestzeichnungssumme prospektfrei und ohne Anzahl- und ohne Volumenbegrenzung öffentlich angeboten, platziert und gezeichnet werden. Somit könnten Emissionsunternehmen auch mehr Finanzinstrumente als die 8 mal 20 Vermögensanlagen zeichnen lassen ( nämlich plus 149 Anleihen jeweils unter Euro 100.000,- ).
Weitere Fragen beantwortet Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG bei entsprechender Mailanfrage unter der Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de kostenfrei.
Die SR MehrWert Invest Innovations- und Beteiligungs-GmbH ( www.sr-mehrwert-invest.de ) beteiligt sich an zukunftsfähigen Unternehmen, die gleichzeitig dauerhaft solide Geschäftsergebnisse versprechen und ihre Produkte bzw. Dienstleistungen unter fairen Bedingungen erzeugen. Ferner investiert das Unternehmen in innovative, operative Entwicklungen im Bereich der E-Mobilität, des Wasseranlagenbaus und des Gesundheitswesens. Damit dienen wir sowohl ausgewählten Innovationsträgern, denen nach den Regeln von Basel III eine Unternehmensfinanzierung durch Bankkredite zunehmend erschwert wird, als auch Anlegern, die in Nullzinszeiten nach Alternativen zur Vermögenssicherung suchen. Dafür investieren wir Anlegerkapital nach strenger Prüfung des Chancen-Risiko-Profils schwerpunktmäßig in die aussichtsreichen Branchen der dezentralen Energieerzeugung und E-Mobilität, des Gesundheitswesen und der Medizintechnik sowie in den Wasser- und Brunnenbau.
Die SR MehrWert Invest Innovations- und Beteiligungs-GmbH möchte zu einem führenden Finanzpartner für Unternehmen werden, die sich vom Fremdfinanzierungsmonopol der Geldinstitute unabhängig machen wollen, ihre Finanzkraft im Wettbewerb stärken oder durch die Erhöhung der Eigenkapitalquote Bilanzen entlasten, Kreditsicherungsmittel schonen oder die Tür für Fremdkapitalgeber öffnen möchten. Für Anleger bedeutet es, ihr Kapital in guten Händen zu wissen. In den operativen Tätigkeitsbereichen setzt das Unternehmen seine Schwerpunkte auf folgenden Gebieten:
E-Mobilität
Neue Technologien verändern den Markt an der Schwelle zum multimobilen Zeitalter. Mobilitäts- und Energiesysteme wachsen zusammen, er¬fordern den Ausbau erneuerbarer Energien und dezentraler Speicher sowie ein intelligentes Netzmanagement. Dadurch wird Elektromobilität zu einer lukrativen Wachstumsbranche, an der immer mehr Unternehmen auch jenseits der Automobilindustrie partizipieren.
Gesundheitswesen
Demographischer Wandel, zunehmendes Gesundheitsbewusstsein und eine steigende Bereitschaft zur eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge machen den Gesundheitssektor zu einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige überhaupt. Leistungsfähige Unternehmen aus Medizintechnik und Pharmaindustrie werden davon profitieren und nachhaltig positive Erträge erwirtschaften.
Wasseranlagenbau
Mit etwa 70 % der Gesamtentnahmen ist die Landwirtschaft der global größte Wassernutzer. Durch zunehmenden Wohlstand in den Schwellenländern und eine immer größeren Nachfrage nach wasserintensiven Bio-Kraftstoffen wird der Verbrauch künftig etwa doppelt so schnell wachsen wie die Weltbevölkerung. Das birgt erhebliche Chancen für Unternehmen, die Antworten auf die Herausforderung von Ressourcenknappheit und Wasserverschmutzung anbieten können.
Bei diesem Ausblick bietet das Unternehmen Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an: z.B.: Anleihekapital zu 6%, 7 Jahre, Euro 100.000 oder Nachrangdarlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren ab Euro 5.000,- zu 5 %. Ihr Ansprechpartner ist Herr Stephan Rieso als Geschäftsführer des Unternehmens. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu dem Inhaber unter der Mail-Adresse info@sr-mehrwert-invest.de auf und fordern weitere Informationen an. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Dafür gibt es aber solide breit gestreute Anlegergelder von vielen privaten Investoren ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) bis Euro 200 Mio. über ein Private Placement mit oder ohne BaFin-Prospekt. Damit haben kleinere und mittlere Unternehmen eine Basis-Strategie für die Kapitalbeschaffung und eine realistische Chance, Investitionsgelder in Millionenhöhe zu bekommen. Es ist leichter, 500 Privatanleger mit Kapitaleinlagen von jeweils Euro 10.000,- zu gewinnen als einen institutionellen Investor mit Euro 5 Mio.
Es ist zu bedenken, dass Private-Equity-Gesellschaften, Mezzaninefonds oder Venture-Capital-Gesellschaften regelmäßig Beteiligungskapital nur an Unternehmen vergeben, die
a) mindestens einen Jahresumsatz von Euro 20 Mio. haben und
b) die in der Bilanz ein vorhandenes Eigenkapital in Millionenhöhe ausweisen ( also keinen
gedachten Unternehmenswert oder kumulierten, prognostizierten Zukunftsumsatz; es gelten nur
reale, bilanzierte Zahlen ).
Es gilt für institutionelle Investoren der Grundsatz, dass diese nur so viel Beteiligungskapital vergeben, wie das Zielunternehmen an eigenen Mitteln bilanziell ausgewiesen hat.
Durch langjährige Kontakte in den Beteiligungsmarkt und in die Private-Equity-Branche kann Ihnen das Netzwerk der Dr. Werner Financial Service AG bei der Eigenkapitalbeschaffung und Liquiditätszufuhr insbesondere im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung behilflich sein. Wir entwickeln für Sie moderne, bankenunabhängige Finanzierungsstrategien, vorzugsweise mezzanine, stimmrechtslose Finanzierungsinstrumente. Gewerbliche Finanzierungen ohne Bankverschuldung und ohne neue Darlehensverpflichtungen sind unsere Professionalität. Weitere Auskünfte und Kapitalmarkterfahrungen sind bei dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de per Mail kostenfrei zu erfragen.
Insbesondere mit den abschließbaren und kompakten OCTILOCK® Fahrradgaragen (Fahrradhäuschen bzw. Fahrradboxen) bietet das Unternehmen Lösungen für alle Anforderungen im Bereich des Fahrradparkens – egal ob für Mehrfamilienhäuser, ganze Wohnsiedlungen, Unternehmen oder auch Städte und Kommunen. Die OCTILOCK® Outdoor Fahrradgaragen sind „Made in Germany“, von höchster Qualität und nur bei der ROTARK GmbH ( www.rotark.de ) erhältlich. Sie sind markenrechtlich geschützt.
Mit ihnen lassen sich schnell ebenerdige und sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen, wie sie bereits von einigen Bundesländern gefordert werden. Diese Fahrradgaragen haben für die Nutzer viele Vorteile. Durch die kompakte Konstruktion aus natürlichen Werkstoffen wird eine hohe Stabilität und ein 100%-iger Sichtschutz und damit der wichtigste Schutz vor potentiellen Fahrraddieben er-reicht. Ebenso wichtig sind aber auch der Schutz der Fahrräder vor Sonne, Wind und Witterung und der Schutz vor Beschädigung durch andere Nutzer der Abstellanlage. Einmalig ist die von uns entwickelte Aufhängung der Fahrräder am Lenker an einem Karussell. Dies spart viel Platz, schützt die empfindlichen Laufräder vor Beschädigung und macht die Bedienung denkbar einfach. Zur einfachen Bedienung gehört dabei des Weiteren auch eine Hebehilfe, die auf Kundenwunsch geliefert werden kann. Dies kommt insbesondere älteren Fahrradbesitzerinnen entgegen.
Die vorhandenen Lüftungsschlitze über und unter den Seitenwänden der Garagen verhindern Staunässe und sorgen zudem für ein gutes Abtrocknen der Fahrräder nach einer Regenfahrt. Die Stellplätze in den Fahrradgaragen können wie Park- bzw. Stellplätze vergeben oder vermietet werden und können so auch zu zusätzlichen Einnahmen der Eigentümer führen. Die OCTILOCK® Outdoor Fahrradgaragen benötigen keinen Strom und müssen zum Bedienen nicht betreten werden. Deshalb sind Bodenplatten, Fundamente und weitere Anschlüsse nicht notwendig. Damit können die Abstell-plätze auch in Innenhöfen und auf leicht geneigten Flächen entstehen. Die Garagen sind reparatur-freundlich gestaltet, die Einzelteile werden noch nach Jahren erhältlich sein.
Herstellung und Lieferung
Die speziellen Einzelteile für die Fahrradgaragen werden von mehreren leistungsfähigen Lieferanten in der Region hergestellt. Mit modernen Laser-Maschinen sind diese in der Lage, die Formteile in hohen Stückzahlen und in bester Qualität zu produzieren. Um dennoch Lieferengpässe zu vermeiden, bestehen Vertragsbeziehungen zu mehreren Lieferanten in der Region. Mit diesen Lieferanten bestehen auch diverse Vereinbarungen zum Schutz der Erfindungen vor Nachahmerei. Das Unternehmen gibt den Kunden eine bis zu 10-jährige Garantie!! Die Anlieferung der Fahrradgaragen und die fachgerechte Montage der Einzelteile erfolgt nach den Gegebenheiten vor Ort durch unsere Mitarbeiter.
Unsere Kunden
Die Produkte der ROTARK GmbH eignen sich besonders für Mehrfamilienhäuser, da im Unterschied zu Konkurrenzprodukten in einer Garage bis zu 14 Fahrräder geparkt werden können. Dabei ist oftmals auch der Schutz der Gebäude vor Beschädigungen durch unkontrolliert abgestellte Fahrräder im Inneren der Gebäude ein wichtiges Kaufargument.
Zu den Kunden zählen somit Hauseigentümer, Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sowie Hausverwaltungen aber auch Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Mitarbeitern sichere Fahrradplätze bieten wollen als auch Hotels, Pensionen und Freizeiteinrichtungen für ihre Gäste.
Darüber hinaus werden nicht einmal 10 m² Fläche benötigt, so dass keine baurechtlichen Genehmigungen erforderlich sind, was zusätzlich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellt. Unser Unternehmen verfügt auch über die Befreiung von der Bauabzugsteuer. Beides macht die Aufstellung und Inbetriebnahme der Garage für die Kunden baurechtlich und steuerrechtlich unkompliziert.
Für gewerbliche Kunden bietet das Unternehmen darüber hinaus eine Leasinggesellschaft mit maß-geschneiderten Finanzierungen an, was die Liquidität unserer Kunden schont. Möglich sind dabei sowohl das klassische Leasing (Bilanzierung bei der Leasinggesellschaft) oder der Mietkauf (Bilanzierung beim Kunden).
Vertrieb und Expansion
Der Verkauf bzw. Vertrieb der Produkte erfolgt durch ein professionelles Vertriebsteam, welches so-wohl aus eigenen vertriebserfahrenen Mitarbeitern als auch aus selbständigen Handelsvertretern besteht bzw. sich im Aufbau befindet. Da Fahrräder weltweit gefahren werden und also das Problem der Fahrradunterbringung weltweit besteht, strebt das Unternehmen in den nächsten 7-10 Jahren, mit entsprechenden Erweiterungsinvestitionen und Niederlassungen sowie Anpassungen des Produktes an die jeweiligen länderspezifischen Vorschriften, einen weltweiten Verkauf an. Das Ziel besteht darin, jährlich 5.000 Garagen welt-weit zu verkaufen. Die Wertschöpfungskette des Unternehmens wird in Deutschland verbleiben und nicht ins Ausland verlagert werden, also echtes „Made in Germany“.
Begleitet wird das Unternehmen von einem erfahrenen Steuerberater, einem ebenfalls erfahrenen Unternehmensberater sowie von einem Wirtschaftsprüfer, welcher die Jahresabschlüsse prüft, womit die Investoren eine größtmögliche Sicherheit betreffs der Zahlenwelt erhalten.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben.
Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten und ab einer Mindestbeteiligung von Euro 5.000,- als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 6 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Finanzdienstleistern ist u.a. der Geschäftsführer Herr Josef Triphaus unter der Mailadresse privat.investoren@rotark.de .
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Bislang reichte es aus, ein VIB vor Beginn des öffentlichen Angebots der Vermögensanlage bei der BaFin zu hinterlegen.
Nunmehr ist für ein VIB ein eigenes Prüfungsverfahren durch die BaFin mit gesetzlichen Fristen vorgesehen. Zudem werden durch § 13 VermAnlG-NEU neue Mindestangaben eingeführt und eine zwingende Reihenfolge der Mindestangaben und Hinweise in jedem VIB vorgeschrieben. Hintergrund ist eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte für den Anleger vor Vertragsschluss.
Neue Mindestangaben in zwingender Reihenfolge : Nach § 13 Abs. 2 S. 2 VermAnlG-NEU soll ein VIB die nach § 13 Abs. 3 bis 8 VermAnlG-NEU erforderlichen Mindestangaben und Hinweise in der Reihenfolge ihrer Nennung im Gesetz enthalten.
Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 VermAnlG darf das VIB nach wie vor nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen. Es muss mindestens die wesentlichen Informationen über die Vermögensanlagen in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise in der im Gesetz vorgegebenen Reihenfolge jeweils in einer Form enthalten, dass das Publikum die Vermögensanlage anhand der vorgeschriebenen Angaben vergleichen kann. Zur besseren Übersichtlichkeit finden Sie auf dieser Seite unter Anlagen die jeweiligen Überkreuz-Checklisten mit den Mindestangaben und Hinweisen in der vorgeschriebenen Reihenfolge, unterschieden für VIB mit Prospekt sowie für VIB ohne Prospekt.
Das Gestattungsverfahren bei der BaFin :Das Gestattungsverfahren beginnt mit Einreichung des VIB bei der BaFin. Der Anbieter/Hinterleger erhält über den Eingang eine Bestätigung.
Die BaFin prüft, ob das VIB die gesetzlich geforderten Mindestangaben und Hinweise in der vorgegebenen Reihenfolge enthält. Sie prüft die Angaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Hierauf ist im VIB explizit hinzuweisen. Die BaFin überprüft folglich weder die Seriosität des Anbieters/Emittenten noch kontrolliert sie die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
Die Gestattung der Veröffentlichung des VIB ist zu erteilen, wenn das VIB vollständig alle Angaben und Hinweise gemäß § 13 VermAnlG-Neu in der vorgeschriebenen Reihenfolge (!) enthält. Ist dies nicht der Fall, ist die Veröffentlichung des VIB gemäß § 17 Abs. 3 VermAnlG-Neu zu untersagen.
• Gestattungsverfahren für VIB, die neben einem Verkaufsprospekt eingereicht werden
Bei der Antragsstellung muss der Anbieter künftig beachten, dass neben dem Antrag auf Billigung des Verkaufsprospekts ebenso ein Antrag auf die Gestattung der Veröffentlichung des VIB zu stellen ist. Ein Muster-Anschreiben finden Sie bei der Bafin: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Prospekte/Vermoegensanlagen/VIB/vib_nod... ).
Angelehnt an die Fristen im Verfahren bei Vermögensanlagen-Verkaufsprospekten gelten für VIB, die neben einem Prospekt eingereicht werden, nach § 13 Abs. 2 S. 6 VermAnlG-Neu die Fristen des Prospektbilligungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 2 und 3 VermAnlG (20 Werktage) bzw. des Nachtragsverfahrens gemäß § 11 Abs. 1 Satz 4 VermAnlG (10 Werktage) entsprechend.
• Gestattungsverfahren für VIB, die aufgrund von §§ 2a, 2b VermAnlG zu erstellen sind
Wird die Prospektausnahme nach § 2a oder § 2b VermAnlG in Anspruch genommen, hat die BaFin dem Anbieter innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des VIB mitzuteilen, ob sie die Veröffentlichung gestattet. Ein Muster-Anschreiben finden Sie bei der BaFin : https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VIB/vib_node.html .
Gelangt die BaFin nach ihrer Prüfung zu der Auffassung, dass die ihr zur Gestattung übermittelten Unterlagen unvollständig sind und/oder nicht in der vorgegebenen Reihenfolge enthalten sind, beginnt die 10-Werktages-Frist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die fehlenden Unterlagen eingehen. Die Mitteilung hierüber soll innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des VIB erfolgen". - Weitere kostenfreie Informationen erteilt Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Investitionen sollten sich lohnen und gleichzeitig weitgehend sicher sein. Da in Deutschland in den kommenden Jahren über 300.000 Wohnungen benötigt werden, ist das Geschäftsmodell einer erfahrenen Immobiliengruppe weiter zukunftsträchtig. So bietet die JB Immobilien GmbH Anlagenprodukte für Immobilienprojekte in B-Metropolen Deutschlands mit drei unterschiedlichen, aber fest verzinslichen, Konditionen und wahlweise mit sowie ohne Besicherung.
Deutsche B-Metropolen mit Performance als Investitionsfocus
In Cuxhaven, eines der größten Bade- und Erholungsorte an den Küsten Norddeutschlands, ist ein Ferien-Appartementhaus in unmittelbarer Strandnähe in Errichtung. Alle Wohnungen sind bereits von Käufern reserviert. Andere Appartementhäuser sind von der JB Immobilien dort in der Vergangenheit fertig gestellt worden. Ein anderes Objekt befindet sich im unmittelbaren Zentrum einer Süddeutschen B-Metropole, die mit knapp 10 % Bevölkerungswachstum und vielen innovativen Unternehmensregion als Innovationszentrum gilt. Dort befindet sich ein Business-Appartementhaus mit über 40 Einheiten in der Planungs- und Genehmigungsphase.
Ein klassisches Wohnprojekt, das sich in der Baugenehmigungsphase befindet, liegt in einer B- Metropole des Ruhrgebietes. Hier sollen binnen der kommenden vier Jahre zentrumsnah über 80 Wohnungen auf einem Grundstück im Rahmen der Nachverdichtung entstehen. In Eschborn, direkt neben der Deutschen Börse, steht der Unternehmer mit dem Eigentümer eines großen Bürokomplexes in Verhandlung. Dieses Bestandsobjekt ist vor dem Hintergrund des Brexits im Zusammenhang von Umzugsplänen Londoner Firmen von besonderer Bedeutung. Der Alteigentümer will aus Altersgründen verkaufen, was eine nicht ungünstige Gelegenheit sein sollte.
Anlegerorientiert mit Online-Webinaren und Anlegerbeirat
Der Anleger profitiert generell von festen Zinsen, quartalsmäßiger Auszahlung, regelmäßiger persönlicher Berichterstattung in Online Webinaren und einem Anlegerbeirat aus Treuhänder und Anlegern. Auch ein Agio wird verzinst und bei entsprechender Laufzeit zurückbezahlt, ein Angebot, das nur wenige Unternehmen bieten. Die Laufzeiten der Anlagen sind an die Projektentwicklungszeiten bzw. Haltedauern angepasst und die Einzahlung von banküblich besicherten Grundschuld Darlehen erfolgt natürlich auf ein Rechtsanwalt Treuhandkonto gegen Hinterlegung einer Grundschuld der Deutschen Immobilie. Daher bietet die JB Immobilien GmbH für interessierte Kapitalanleger nachstehende intelligent austarierte Möglichkeiten sich an diversen Immobilienerfolgen zu beteiligen:
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Alle potentiellen Anleger werden zeitnah mit den nötigen Informationen versorgt, damit diese ihre Immobilien-Investment Entscheidung in Ruhe und unabhängig treffen können. Die Gesellschaft wird von den Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrechtlern der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) aus Göttingen und von der MRM Vermögenverwaltung AG in Strukturierung und Controlling betreut.
29. Juni 2017 - Die Petul Hotel Betriebs GmbH wurde vor 15 Jahren von dem Ehepaar Ulrike und Walter Peters gegründet. Petul hat sich als Marke unter dem Slogan „Praktisch, authentisch, mittendrin“ im Ruhrgebiet etabliert. Derzeit verteilen sich 177 Zimmer auf 8 Apart Hotels an den Standorten Essen und Bochum. Die weitere strategische Ausrichtung geht in die in die Rheinregion, Düsseldorf, Köln. Düsseldorf und Köln sind Eventstandorte mit Sport, Messen, Karneval, Touristik und mit Wohnbedarf von Mitarbeitern von Dax-Konzernen, die einen hohem Zeitwohnungswert beanspruchen und die zunehmend verkehrsmäßig gut verbunden sein möchten, hier der neue RRX (Rhein-Ruhr-Express) im 15 min. Takt, zum Nahverkehrstarif.
Petul steht für ein entspanntes, individuelles und innovatives Wohn-Konzept. Wohnen auf Zeit wird bei den Gästen immer beliebter. Diese Nachfrage kann in allen Appartements erfüllt werden. Ziel von der Petul GmbH ( www.petul.de ) ist es, strategisch konstant zu expandieren, Standorte in ausgesuchten städtischen Microlagen mit angepassten Kapazitäten auszustatten um die Infrastruktur
Dezentral zu ergänzen. Die zentrale Erreichbarkeit und Anbindung an Hauptbahnhöfen, Flughäfen und Messen sind Basis um das Produkt in einem mittleren Preissegment mit gehobener Grundausstattung auszurichten.
Emittent der hier angebotenen, festverzinslichen Kapitalanlagen ist die Walp UG & Co. KG haftungsbeschränkt. D. h. die Walp KG ist die Hotel-Besitzgesellschaft und Petul Hotel Betriebs GmbH ist die Betreibergesellschaft der Hotelobjekte mit entsprechendem Eigenbesitz sowie langfristigen Mietverträgen, teilweise mit großen Gesellschaften über einen Zeitraum von 30 Jahren mit Optionen. Hier speziell Lidl-Gebäude, als auch Solitärgebäude. Nicht im Eigenbesitz ist ein ehemaliges Ledigenheim, (Bullenkloster) von der Deutschen Annington - jetzt Vonovia - für über 30 Jahre gepachtet. Die Walp UG & Co.KG ist ein etablierter willkommener langfristiger Pächter mit entsprechendem Konzept.
Petul ist eine Managementgesellschaft/Betreibergesellschaft für Übernachtungen und temporäres Wohnen und Standorte in/an Micro Standorten mit angepassten Kapazitäten, d.h. ausgesuchte Individuelle Gebäude-Teile zur ausschließlichen Eigennutzung, ohne weitere Mieter. Ziel des Unternehmens ist die Prägung einer starken Dachmarke namens „Petul“; ferner bestehen Optionen, auch als Franchisegeber tätig zu werden. Die bisherige Führung, Steuerung und Strategie war, eine Systemzentrale aufzubauen, von der alle Apart City-Hotels gesteuert werden. Es geht auch um die Anwendung umfänglicher Marketingaktivitäten und Prozesse, systemisch gesteuert. Stets angestrebt wird eine Einbindung heute verfügbarer innovativer technischer EDV- und Softwaremöglichkeiten der Tages- und Langzeitvermietung im Themenfeld „Wohnen auf Zeit“, „möbliertes Wohnen mit Service“.
Kreative Marketingaktivität und -Affinität in Verbindung mit einer GU- Bauleistungsfähigkeit durch eigene Firmen und Mitarbeiter ergeben eine kreative, innovative Daueroffensive mit klaren Prozessabläufen, ein Personalmanagement als auch systemischer Beschaffung von Objekten (Kauf/Miete). Nach der Renovierung der Walp-Objekte findet die Übergabe an die Petul-Betreiber-Gesellschaft zu angemessenen Pachtkonditionen statt.
Das Ziel der Petul Hotel Gruppe ist ein weiteres Wachstum insbesondere im Düsseldorfer Raum. Um dafür die Investitions-Voraussetzungen zu schaffen, setzen Inhaber und Geschäftsleitung auf die Emission von grundschuldbesicherten Darlehensanlagen ab Euro 20.000,- , auf Nachrangdarlehen und auf festverzinsliche Anleihen mit einer Mindestanlage von Euro 100.000,- . Die festverzinslichen Kapitalanlagen bieten eine Verzinsung von bis zu 5% p.a. Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Nachrangdarlehens-Angebote sind auf jeweils maximal 20 Investoren beschränkt. Für weitere Informationen steht der geschäftsführende Gesellschafter Herr Walter Peters unter der Mailadresse walp@walp-online.de zur Verfügung. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Namensschuldverschreibungen, die als Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) zu qualifizieren sind, stellen bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagen- und Vermögensanlagenrechts vom 01.06.2012 Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 Kreditwesengesetzes ( KWG ) dar.
Die unverbriefte ( urkundslose ) Namensschuldverschreibung ist als Finanzinstrument eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) und kapitalmarkt- bzw. KWG-rechtlich zulässig, aber grundsätzlich BaFin-prospektpflichtig. Als Anleihe ist die Namensschuldverschreibung jedoch dann gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG von der Prospektpflicht ausgenommen, wenn nicht mehr als 20 Namensschuldverschreibungen pro Emissionsunternehmen angeboten oder pro Jahr nicht mehr als Euro 100.000,- gezeichnet werden ( Bagatellgrenzen ) oder für jede Namensschuldverschreibung eine Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- gilt.
Schuldverschreibungen ( = Anleihen, Bonds oder auch Rentenpapiere genannt ) und Schuldscheindarlehen sind schuldrechtliche Verträge gemäß den §§ 488 ff, 793 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) mit einem Gläubiger-Forderungsrecht ( „Geld gegen Zins“ ). Schuldverschreibungen können also namenlos auf den Inhaber (der verbrieften Wertpapiere) lauten ( = Inhaberschuldverschreibungen ) oder auf den Namen des Eigentümers der Schuldverschreibung ausgestellt werden; dann spricht man von einer Namensschuldverschreibung. Sofern die Namensschuldverschreibung nicht als Wertpapier verbrieft wird und die Fungibilität ausgeschlossen ist, gilt sie als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes und fällt nicht unter das Wertpapierprospektgesetz. Die Schuldverschreibung wird regelmäßig einer Mehrzahl von Anlegern angedient und dafür in kleinere Teilbeträge nominell aufgeteilt. In diesem Falle spricht man von einer „Teilschuldverschreibung“ ( z.B. Nennwert pro Anleihe Euro 100,- ). Die Schuldverschreibung kann neben einem festen oder variablen Zins ( z.B. Stufenzins ) auch mit einem ergebnisabhängigem Gewinnanteil ausgestattet werden. In diesem Falle handelt es sich um eine sogen. „Gewinnschuldverschreibung“. Ist die Auszahlung der Verzinsung auf den Zeitpunkt der Rückzahlung als Ablaufdatum verschoben, so spricht man von einer „Nullkoupon-Anleihe“ oder auch von einem „Zero-Bond“. Anleihen als Namensschuldverschreibungen werden von Unternehmen zur Finanzierung mit einer jährlichen Festverzinsung ausgegeben. Anleihen sind deshalb nichts anderes als formalisierte wertpapierorientierte „Darlehen“. Sie stellen bilanzrechtlich Verbindlichkeiten dar und werden mit einem gebundenen Zins zur Unternehmensfinanzierung auf Zeit ausgegeben.
Zinsen und Erträgnisse aus Namensschuldverschreibungen unterliegen der Kapitalertragsteuer gemäß dem § 20 Einkommensteuergesetz, die in ihrer Höhe auf 25 % zzgl. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer gedeckelt ist, was sich aus der Einordnung als „Abgeltungsteuer“ gemäß den §§ 44 ff Einkommensteuergesetz ergibt – mit 25 % zzgl. Solizuschlag und Kirchensteuer ist alles „abgegolten“.
Namensschuldverschreibungen beinhalten bei steueroptimaler Gestaltung auch für Kapitalgeber gewisse Steuervorteile: Die Anleger müssen z.B. die Erträgnisse bzw. die Zinsen auf die festverzinslichen Kapitalanlagen gem. § 20 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ) als Einkünfte aus Kapitalvermögen ( ab dem 01. 01. 2009 als Abgeltungssteuer mit max. 25 % plus Soli-Zuschlag plus Kirchsteuer ) erst im Zeitpunkt des Geldzuflusses von Zinsen bzw. beim Mittelabfluss aus dem Unternehmen versteuern. Die Abgeltungsteuer wird in der Form der Quellensteuer ( d.h. an der „Quelle“ bei dem ausschüttenden Unternehmen im Wege des Vorwegabzuges erhoben, so dass das Unternehmen verpflichtet ist, für den Anleger bei den Zinsauszahlungen gleich die Abgeltungsteuer einzubehalten und diese direkt zugunsten des Anlegers an das Finanzamt abzuführen ). Wenn die Abgeltungsteuer als Quellensteuer nicht abgeführt wird und die Kapitalertragsteuer somit nicht gezahlt wird, haften sowohl der Anleger als auch das Unternehmen für die ausstehenden Steuerzahlungen ( wie bei der Lohnsteuer ).
Dem Investor ist von dem Unternehmen über die für ihn gezahlte Abgeltungsteuer eine Steuerbescheinigung zur Vorlage bei seinem Wohnsitzfinanzamt auszustellen. Dem Anleger wird dann die gezahlte Abgeltungsteuer auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet.
Die Kapitalertragsteuer-Freibeträge in Höhe von Euro 801,- und Euro 1.602,- (bei Zusammenveranlagung) können beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Die Dr. Werner Financial Service AG ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) erarbeitet und erstellt Vertrags- und Zeichnungsunterlagen gemäß den Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes oder des Wertpapierprospektgesetzes ohne Prospekt mit bloßem Beteiligungs-Exposé oder einen entsprechenden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt und/oder Anleihe-Wertpapierprospekt und führt die BaFin-Billigung (kapitalmarktaufsichtsrechtliche Genehmigung) herbei.
16. Juni 2017 - Ohne öffentliches Angebot besteht keine BaFin-Prospektpflicht, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Was also ist ein "öffentliches Angebot" ? Die Anwendungsbereiche über die BaFin-Prospektpflicht haben gem. § 1 Abs. 1 des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) und gem. § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes ( WpPG ) ein „öffentliches Angebot“ von Finanzinstrumenten in der Form von nicht wertpapierverbrieften Vermögensanlagen oder als Wertpapiere zur Voraussetzung. Dann könnte z.B. eine in Bekanntenkreisen angebotene Kapitalanlage ( = "Family-and-friends-Platzierung" ), die nicht auf dem "offenen Markt" erscheint, ohne Volumenbegrenzung BaFin-prospektfrei sein. Es stellt sich also die Frage, was ein „öffentliches Angebot“ ist, damit die Prospektgesetze überhaupt zur Anwendung kommen. In § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes gibt es eine Legaldefinition des Rechtsbegriffs "öffentliches Angebot":
„Ein öffentliches Angebot ist eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere ( bzw. Vermögensanlagen ) enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere ( bzw. Vermögensanlagen ) zu entscheiden“.
Es muss sich also um ein (1) Angebot handeln und dieses Angebot muss (2) öffentlich erfolgen.
Zu (1): Ein Angebot liegt vor, wenn die Bekanntgabe weitergehender, nicht lediglich werblicher Informationen in Bezug auf die Finanzinstrumente z.B. auf der Internetseite des Emittenten erfolgt; also Konditionen, Ausstattungsmerkmale und Angebotsbedingungen der Vermögensanlagen bzw. Wertpapiere bekannt gegeben werden, die den Anleger in die Lage versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung der beschriebenen Wertpapiere bzw. Vermögensanlagen zu entscheiden. Das wird die BaFin sicher sehr restriktiv auslegen.
Zu (2): Die Öffentlichkeit ist gegeben, wenn das Angebot gegenüber dem allgemeinen Publikum platziert wird. Unter dem Begriff „Publikum“ ist eine Mehrzahl von unbekannten Einzelpersonen zu verstehen. Ein öffentliches Angebot setzt also voraus, dass die Finanzinstrumente gegenüber den allgemeinen, breitgestreuten, nicht identifizierten Anlegerkreisen – also im Einzelnen nicht bekannten Personen – beworben werden. Die Öffentlichkeit eines Angebots ist also nur dann gegeben, wenn kein fest bestimmter ( namentlich nicht aufgelisteter ) und unbekannter Personenkreis beworben wird. Danach ist jedes Angebot und jede Bewerbung in den Online-Medien und/oder Offline-Medien ( Printmedien ) eine sogen. öffentliches Angebot, da die Adressaten des Angebots dem Anbietenden nicht von Person bekannt sind und es sich nicht um einen „fest bestimmten, namentlich identifizierbaren Personenkreis“ handelt. Ein öffentliches Angebot liegt vor, wenn die Bekanntgabe weitergehender, nicht lediglich werblicher Informationen in Bezug auf die Finanzinstrumente z.B. auf der Internetseite des Emittenten erfolgt; also Konditionen und Ausstattungsmerkmale der Vermögensanlagen bzw. Wertpapiere öffentlich zugänglich bekannt gegeben werden. Die BaFin hat 2013 ein Auslegungsschreiben zum Begriff des öffentlichen Angebots von Wertpapieren gemäß § 2 Nr. 4 WpPG im Rahmen des Sekundärmarkthandels von Wertpapieren veröffentlicht : (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentsche... ) Die dortigen Auslegungshinweise sind jedoch auf den Sekundärmarkthandel von Wertpapieren spezifiziert und können nur analog herangezogen werden.
Wenn ein Emittent ( Begriffsbestimmung siehe § 1 Abs. 3 VermAnlG ) nur über eine feststehende, ihm bekannte Personenliste Finanzinstrumente platziert, bleibt das Angebot auch dann nichtöffentlich, wenn sich der Anlegerkreis durch Empfehlungsmarketing ( = Mund-zu-Mund-Propaganda ) erweitert.
Liegt kein öffentliches Angebot vor, ist nach den Prospektgesetzen auch keine BaFin-Prospektpflicht gegeben. Werden z.B. Finanzinstrumente direkt an namentlich bekannte Kunden- oder Familienstammkreise oder Bekannte oder Freunde angeboten, gelten keine Geringfügigkeitsgrenzen und es gilt auch nicht die Beschränkung auf die 20-iger-Regel als Bereichsausnahme ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 a VermAnlG ). Es müssen dann lediglich die Kreditwesengesetz-Regeln ( § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG ) eingehalten werden, wonach keine „unbedingt rückzahlbaren Gelder“ vereinbart werden dürfen. Ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz bleibt auch bei nicht öffentlichen Angeboten strafbar gem. § 54 KWG ! !
Ansonsten können unbegrenzt kapitalmarktrechtskonforme Finanzinstrumente ausgegeben und prospektfrei platziert werden. Weitere Informationen erteilt der Autor Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
IHK Ausbildungsbetrieb, 2 Azubis in 2016 eingestellt
Erste Dependance in 30900 Wedemark (aktuell läuft die Übernahme und Integration von CBH Reisen und Club Best Hotels of the World)
Abreiseumsatz 2016 240.000,-€, Abreiseumsatz 2017 (per 04/17) bereits 550.000,-€
Angepeilter Umsatz in 2017 1,3 Mio € in 2018 2 Mio €
Mitarbeiteranzahl aktuell 8
Die Tätigkeitsschwerpunkte von 365°reisen ( www.365grad-reisen.de ) sind im folgenden:
Planen und durchführen von Individualreisen weltweit
Auftritt als selbständiger Reiseveranstalter mit eigenen Sicherungsscheinen etc. dies ist ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal gegenüber klassischen Reisebüros. Keine Vergleichbarkeit durch das Internet vorhanden.
Dienstleistung wie eigene Shuttlebusse für Flughafenfahrten, Check-In durch uns sind selbstverständlich
Spezialist für Seniorenreisen, barrierefreies Reisen sowie begleitetes Reisen (Flyer anbei)
Mobiles Reisebüro, Beratung unserer Kunden vor Ort, privat und geschäftlich
Planung und Durchführung von Geschäftsreisen sowie Incentives
Klassische Angebote wie Flugtickets, Kreuzfahrten, Gruppenreisen, Wellnessreisen, Städtereisen etc. sind obligatorisch
Pauschalgeschäft, eigene Agenturverträge mit allen relevanten Veranstaltern. Somit ist Unabhängigkeit und eine 100% neutrale Beratung gewährleistet da wir keiner Kette oder Franchisesystem angehören
Bereits heute sind wir perfekt auf die kommende EU Vermittlerrichtlinie für Reisebüros vorbereitet. (160 seitiger Gesetzesentwurf liegt aktuell im Bundesrat)
Regionale Kooperationen, bspw. Photouristen, mit Profifotograf David Neubarth zum Thema Fotoreisen unter professioneller Anleitung, weltweit.
Die zukünftige Expansion ist wie folgt vorgesehen:
Investition in mobile Reiseberater
Eröffnung weiterer Standorte in Strukturstarken Gebieten (Speckgürtel) da hier unser hohes Servicelevel gerne in Anspruch genommen wird.
Zukauf bestehender, inhabergeführter Reisebüros, es gibt eine klare Altersproblematik, sprich es finden sich keine Nachfolger.
Langfristig ist die eigene Reisebüro-Immobilie geplant
Personalzubau am Standort Groß-Bieberau für die Erstellung und Vermarktung unserer eigenen Reisen
Zur Finanzierung dieser Projekte durch gewinnorientierte und/oder festzinsorientierte Anlageformen bietet das Unternehmen einem ausgewählten Anlegerkreis die Möglichkeit, sich direkt an der innovativen Gesellschaft zu beteiligen und damit unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der 365 Grad GmbH teilzuhaben. Dafür stehen den Interessenten vier unterschiedliche Beteiligungsmodelle zur Auswahl, die das Unternehmen nachfolgend vorstellt :
Stille Gesellschaftsbeteiligung: Mindestlaufzeit 5 Jahre | 5,25 % p.a. zzgl. Überschussdividende;
Genussrecht: Mindestlaufzeit 7 Jahre | 6,25 % p.-a. zzgl. Überschussdividende;
Anleihe: Laufzeit 4 Jahre | 4,75% und 8 Jahre 6,75%;
Nachrangdarlehen: Mindestlaufzeit 3 Jahre | 4,25 % p.a. oder 6 Jahre 5,75 % p.a.
Ausführliche Informationen und ein Beteiligungs-Exposé werden unter der genannten Mailadresse info@365grad-reisen.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der geschäftsführende Gesellschafter Markus Geiss. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de).
01. Juni 2017 - Stufenzinsen sind kontinuierlich über die Beteiligungsdauer ansteigende Zinsen - anfänglich werden zum Vorteil für das Unternehmen eher geringe Zinsen vereinbart und später zum Vorteil und Ausgleich für die Anleger eher deutlich höhere Zinsen festgeschrieben . Eine Privatplatzierung zwecks Kapitalbeschaffung muss den Interessen des beteiligungsemittierenden Unternehmens ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und auch den Interessen der Kapitalgeber gerecht werden. So kommt bei einer Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt der „return on investment“ im Unternehmen erst mit nicht unerheblicher Zeitverzögerung nach der Ausführung der Investitionen. Dementsprechend kann das Unternehmen erst nach Monaten oder Jahren Erträge bzw. Gewinne aus diesen von Anlegern finanzierten Investitionen erwirtschaften. Eine angemessene Verzinsung des Beteiligungskapitals kann also erst später erfolgen. Je nachdem wie die Ertragserwartungen zeitlich gestreckt prognostiziert sind, können die Kapitalkosten gegenüber den Investoren mit der jeweils längeren Laufzeit gestaffelt werden.
Ein Stufenzins bzw. Staffelzins liegt dann vor, wenn über die Laufzeit der Beteiligung ( z.B. bei einer fünfjährigen Stufenzinsanleihe ) der Zinsfuß mehrmals, meist im Jahresrhythmus, ansteigt.
Verzinsung in den ersten beiden Jahren z.B. : 2%
im dritten Jahr : 3%
im vierten Jahr : 4%
im fünften Jahr : 5%
im sechsten Jahr : 5,5% u.s.w.
Der Stufenzins kann nicht nur an die zeitliche Dimension, sondern auch an die jeweilige Einlagenhöhe gekoppelt werden z.B. :
bei einer Einlage bis Euro 10.000,- 3 %
bei einer Einlage von Euro 10.000,- bis 20.000,- 4 %
bei einer Einlage von Euro 20.000,- bis 30.000,- 5 % u.s.w.
Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner gern auf Anfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
16. Mai 2017 - Die öffentliche Platzierung und Aufnahme von grundschuldbesicherten Darlehen ist vollkommen BaFin- und prospektfrei, wenn eine Reihe von konkret formulierten Vertrags- und Abwicklungsbedingungen eingehalten werden ( siehe dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ). In einer weiteren, aktuellen Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) von Anfang April 2017 – so berichtet Dr. Horst Werner – hat diese zur erlaubnisfreien Zahlungsabwicklung von grundschuldbesicherten Darlehensbeträgen der Anleger Stellung genommen. Es geht dabei um eine Abgrenzung zur möglichen Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte gemäß den §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ( ZAG ) durch die BaFin. Die BaFin schreibt dazu:
„Soweit Sie in Ihrem Geschäftsvorhaben vorsehen, dass das Investitionskapital ( also die Darlehensbeträge ) durch den Investor an den Notar auf Notaranderkonto (Treuhandkonto, dessen Fokus auf der Kontrolle der Mittelverwendung liegt) zu überweisen ist, bitte ich im Hinblick auf das mögliche erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) durch den Notar um Mitteilung, ob dieser in diesem Zusammenhang auch den Kaufvertrag über die zu erwerbende Immobile beurkundet. Sollte dies der Fall sein, teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass ich dann davon ausginge, dass die Weiterleitung des Investitionskapitals Bestandteil des anwaltlichen Beratungs- bzw. Mandatsverhältnisses des Notars im Rahmen der Abwicklung des Immobilienerwerbs wäre und keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste erbracht würden.
Andernfalls kann ich nicht ausschließen, dass der Notar erlaubnispflichtig das Finanztransfergeschäft gemäß §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG betreiben würde. In diesem Fall wäre mir eine abschließende aufsichtsrechtliche Beurteilung nur bei Kenntnis der mit dem Notar abzuschließenden (Treuhand-)Verträge möglich.“
Die Zahlungsabwicklung der mit einer Grundschuld zu besichernden Darlehensbeträge sollte also über das Notaranderkonto desjenigen Notars, der auch den Grundstückskaufvertrag beurkundet hat und mit der Eigentumsumschreibung des Kaufobjekts beauftragt ist, erfolgen. Sollte die Zahlungsabwicklung über das Anderkonto eines anderen Freiberuflers durchgeführt werden, könnte dies einen Verstoß gegen die §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG bedeuten.
Bei dem Notar, der den Grundstückskaufvertrag abwickelt, ist das Geld auf dem Anderkonto gesichert, bis die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch durchgeführt wird. Danach kann der Anleger-Darlehensbetrag entweder an das Emissionsunternehmen oder zur Kaufpreiserfüllung für das Objekt ausgezahlt werden. Ist bereits eine Grundschuldbesicherung ( z.B. auf einem vorhandenen Objekt ) gegeben, dann kann der Darlehensbetrag direkt (ohne Anderkonto) auf ein Bankkonto des Emissionsunternehmens überwiesen werden. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
03. Mai 2017 - Crowdfunding nach zwei Jahren mit einer Zwischenbeurteilung von Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ): Das mit dem Kleinanlegerschutzgesetz im Juli 2015 gemäß den §§ 2 a ff Vermögensanlagengesetz konzipierte „Crowdfunding“ ist ein gesetzgeberischer Rohrkrepierer und ein an der Kapitalmarktpraxis gescheitertes Pleiteprojekt. Der Segen des Gesetzgebers für die Crowdfunding-Idee hat viele Unternehmen und Anleger zum Mitmachen animiert und damit euphorisiert in die Pleite gezogen. Crowdfunding-Portale haben sich vom Gesetzgeber in unsinnige Geschäftsmodelle hineinziehen lassen. Diese Vermittlerplattformen rechnen sich einfach für niemanden. Um einiger Maßen auf die Kosten zu kommen, werden dann von den Crowdfunding-Portalen überhöhte Honorare und Provisionen gefordert, die als unverhältnismäßig erscheinen. Unternehmensbeteiligungen mit Einmaleinlagen von Euro 100,-, 250,-, 500,- oder Euro 1.000,- - eingeworben über Crowdfunding-Dienstleister - können dann bei den hohen Kosten wirtschaftlich nicht funktionieren: und die kleinen Darlehensbeträge der Zeichner bedeuten lediglich besseres Spendensammeln. Die ZEIT titelte deshalb bereits 2012 "Das leise Sterben der Crowdfunding-Plattformen".
Das gesetzgeberisch bürokratisierte Crowdfunding – mit vielen Beschränkungen – ist nicht lebensfähig ( siehe Fa. Protonet ). Einmaleinlagen über Euro 1.000,- ( bis maximal Euro 10.000,- ) dürfen gesetzlich nur mit einem Einkommensnachweis, einer Selbstauskunft und mit einem zusätzlichen Vermögensnachweis der Anleger entgegen genommen werden. Diese Nachweise will praktisch keiner herausrücken ( das hat Datenschutzgründe oder man scheut den Arbeitsaufwand des Zusammentragens der Unterlagen )! Also bleibt es bei Kleinstbeteiligungen von unter tausend Euro ohne Nachweis. Bei dem kreditbasierten Crowdfunding (Crowdlending oder Lending-Based Crowdfunding) erhalten die Geldgeber das vertragliche Versprechen, dass ihnen der eingesetzte Nachrangdarlehensbetrag regelmäßig mit Zinsen zurückgezahlt wird.
Solche Mini-Beteiligungen bis Euro 1.000,- können von den Crowdfunding-(Vermittler-)Portalen und den Unternehmen nicht wirtschaftlich gehandhabt werden. Allein die Verwaltung von hunderten von Anlegern bei einer Darlehens-Gesamtsumme von z.B. Euro 200.000,- lässt sich nicht seriös bewerkstelligen. Deshalb sind in den letzten zwei Jahren mehr als die Hälfte aller Crowdfunding-Portale in die Insolvenz gegangen oder haben ihre Tätigkeit eingestellt oder haben ihr Geschäftsmodell geändert oder haben ihre Zulassung/Lizenz zurückgegeben. Zudem haben tausende von Kleinstanlegern ihr Geld verloren.
Die Türen für solch unsinnige und unwirtschaftliche Kleinstbeteiligungen von unter Euro 1.000,- hat der Gesetzgeber mit seinem "Kleinanlegerschutzgesetz" ( = Kleinanleger-Verführungsgesetz ) geöffnet und trägt die Verantwortung dafür, dass Kleinanleger nun auf die falsche Fährte gelockt, ihr Geld verlieren. Crowdfundig-Portale beginnend mit Euro 10,- Beteiligungseinlage eignen sich zum Spendensammeln für Sozialprojekte, aber nicht für die Unternehmensfinanzierung von Start-Ups oder anderen Jungunternehmen. Die Anleger haben ihre Einlagen nicht als "Spenden" erkannt und waren sich über ihren „Spendenstatus“ nicht im Klaren.
Im unternehmerischen Bereich findet die sogen. unregulierte Schwarmfinanzierung über Private Placements am Beteiligungsmarkt zwar auch mit geringen Einmaleinlagen in ein Unternehmen statt, aber z.B. mit wirtschaftlich sinnvolleren Beträgen ab Euro 5.000,- , 10.000,- oder 50.000,- - siehe www.anleger-beteiligungen.de ( durchschnittliche Beteiligungshöhe liegen zwischen Euro 15.000,- bis 75.000,- pro Anleger ). Die Summe der kleineren Beteiligungen soll dann insgesamt den erforderlichen Finanzierungs-Gesamtbetrag für die geplante Investition erbringen. Dabei ist der prinzipielle Weg der Kapitalbeschaffung über die addierte Masse von vielen kleineren Beträgen einer Kapitalaufnahme von einzelnen Großinvestoren haushoch überlegen ( = hundert Kleinanleger sind leichter zu bekommen als ein Großinvestor mit z.B. Euro 2 Mio. ).
An der Börse findet die breite Kapitalstreuung z.B. bei den sogen. Publikumsgesellschaften statt, die dann teilweise hunderttausende Kapitalgeber bzw. Aktionäre haben. Ein Beispiel für eine solch erfolgreiche Schwarmfinanzierung an der Börse war 1996 die Deutsche Telekom ( Stichwort: Volksaktie ) mit Beteiligungsbeträgen beim Börsengang ab nur ca. Euro 4.500,-; so bekam die Telekom mehr als zwei Millionen Aktionäre ( die leider später bitter enttäuscht wurden).
In Deutschland unterliegt das regulierte (Vermittlungs-)Crowdfunding beschränkt auf wirtschaftlich unsinnige Kleinstbeträge seit zwei Jahren der staatlichen Kontrolle. Es ist zudem auf Darlehensgelder von den Anlegern beschränkt. Das heißt, dass die Unternehmen über regulierte Crowdfunding-Portale nur Verbindlichkeiten ( Schulden ) bis zu max. Euro 2,5 Mio. aufnehmen können. Eigenkapital-Gelder wie z.B. stille Beteiligungen oder Genussrechte oder Kommanditbeteiligungen sind bei Crowdfunding-Portalen nicht zulässig. Crowdfundingportale sind also Verschuldensportale !
Crowdfunding-Portale mit den Kostenbelastungen nach dem Kleinanlegerschutzgesetz ( auch durch Verwaltungsauflagen, Haftpflicht-Versicherungen, Berichts-, Dokumentations- und Informationspflichten, Marketingkosten etc. ), so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) rechnen sich nicht als eigenständiges Geschäftsmodell. Dementsprechend können Crowdfunding-Portale nur von finanzstarken Institutionen in den Kapitalmarkt gebracht und beworben werden. Derartige Institutionen sind die Banken, die schon einmal vor Jahren auf den Mode-Zug "Mezzanine-Kapital" aufgesprungen waren und dann mit ihren Mezzanine-Fonds in den Jahren 2008 und 2009 am Kapitalmarkt eine klassische Bruchlandung hinlegten. Heute sind diese Mezzanine-Fonds gänzlich vom Markt verschwunden. Auch die Versuche des Gesetzgebers mit dem "Neuen Markt" und mit dem "Entry Standard" an den Börsen sind Flops geworden.
Schwarmfinanzierungs-Portale hatten für den Markt und die Wirtschaftspresse nun eine ähnliche magische Anziehungskraft seit dem die Worthülse "Crowdfunding" aufgetaucht ist ( das gibt es in verschiedenen Formen aber schon seit fast zweihundert Jahren und ist nichts Neues ). Nun sprangen die Banken wieder auf und sind heute mit Hilfe des Kleinanlegerschutzgesetzes die Trojaner am freien Kapitalmarkt. Mit den meisten Crowdfunding-Portalen nach dem Kleinanlegerschutzgesetz bekommen die Unternehmen somit keineswegs einen bankenunabhängigen Kapitalbeschaffungspartner. Durch die Hintertür schleichen sich die Banken bei Unternehmen über die Crowdfundingportale in die Unternehmensinformationen, Daten und Fakten ein. Die Banken sind hier also Trojaner, die sich in Geschäftsmodelle, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmenszahlen "Zutritt" verschaffen. Unternehmer sollten also genau schauen, prüfen und fragen, wem das Crowdfunding-Portal gehört !
Die Dr. Werner Financial Service Group betreibt seit über 17 Jahren eine unregulierte „Crowdfunding“-Plattform unter http://www.anleger-beteiligungen.de , wo sich kapitalsuchende Unternehmen zur Kapitalbeschaffung über das Prinzip der Schwarmfinanzierung Normalbeträge von einer Mehrzahl von Anlegern in jeglicher Beteiligungsform ( Eigen- und Fremdkapital ) besorgen können, um das gewünschte Gesamt-Finanzierungsvolumen von bis zu mehreren Millionen Euro ohne Beschränkungen bei den Beteiligungshöhen zusammen zu bringen. Beraten werden die Unternehmen bei der BaFin-konformen Privatplatzierung von dem Finanzierungs- und Kapitalmarktfachmann Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Finanzportal Anleger-Beteiligungen.de dient einem Finanzmarketing zur Anwerbung von Kapitalgebern und betreibt eine aktive Finanzmarktkommunikation mit wöchentlichen Investoren-Briefen ( www.investoren-brief.de ) zur Akquisition von Anlegern und Investoren.
02. Mai 2017 - Eine Vollfinanzierung mit Privatkapital für Gewerbebetriebe von Anlegern und Investoren ist über den freien Kapitalmarkt ( siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de/ ) realisierbar und bedarf keiner Unternehmerkredite von Banken. Fragen nach der Vollfinanzierung werden immer wieder von Unternehmern gestellt, die den Banken- und Finanzierungsstress mit Kreditinstituten aus dem Weg gehen wollen und die es Leid sind, Aktenordner voll Unterlagen bei der Bank abzuliefern. Diese Unternehmer suchen alternative Finanzierungswege außerhalb des Bankensektors. Die Unternehmer wollen keine Hausbankabhängigkeit und finden auch am Beteiligungsmarkt günstige Finanzierungsmöglichkeiten mit 3,5% bis 5,5 % Zinsen p.a. für unbesicherte Beteiligungsgelder. Dementsprechend können Unternehmensfinanzierungen oder Projektfinanzierungen auch vollständig über kapitalmarktorientiertes, stimmrechtsloses Beteiligungskapital realisiert werden. Da kommen z.B. das stille Beteiligungskapital und das Genussrechtskapital als bilanzrechtliches Eigenkapital in Betracht, so dass sogar Bonität und Rating des Unternehmens wachsen.
Eigenkapitalähnlich wird Mezzanine-Kapital neben seiner Nachrangigkeit auch durch seine Langfristigkeit. So sind Laufzeiten von 5 bis hin zu 15 Jahren durchaus üblich und erlauben es, mit dem zur Verfügung gestellten Kapital langfristig und nachhaltig zu wirtschaften. Zur Qualifizierung als bilanzrechtliches Eigenkapital ist eine Mindestfrist von 5 Jahren erforderlich. Es ist daher ratsam, eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu vereinbaren, die aber nicht automatisch zu einer Beendigung der Beteiligung führt, sondern nach Ablauf dieser 5 Jahre eine Kündigungshandlung einer der beiden Vertragspartner erforderlich macht. Bilanzrechtlich ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren vorgegeben.
Mezzanine-Kapital als stimmrechtsloses Beteiligungskapital gilt steuerrechtlich als Fremdkapital und Aufwendungen daraus mindern den körperschaftssteuerlichen Gewinn: Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, kann Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuer- und handelsrechtlich als Fremdkapital gewertet werden. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen auf das Mezzaninekapital reduzieren also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind Aufwand der Gesellschaft. Das gilt ebenso für die Nachrangdarlehen oder die Anleihe, die auch kleine Unternehmen ausgeben dürfen.
Keine Verluste von Eigentums- und Stimmrechten – Vorteile von Mezzaninekapital: Anders als bei der klassischen Eigenkapitalgewinnung mit Stimmrechtskapital (z.B. durch die Ausgabe von Aktien, KG-Anteilen etc.), geht eine Mezzanine-Finanzierung bei entsprechender Gestaltung nicht mit einer Veränderung der Eigentümerverhältnisse einher. Dies hat zur Folge dass bestehende Mehrheitsverhältnisse unberührt bleiben und die Unabhängigkeit des Unternehmens nicht durch den Verlust von Einflussnahmerechten bzw. das Gewähren von Mitspracherechten gefährdet wird. Folglich wird eine Verwässerung des Gesellschaftskapitals ebenfalls unterbunden. Eine Vollfinanzierung mit Mezzaninekapital beinhaltet also keine gesellschaftsrechtlichen oder steuerrechtlichen Nachteile. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
06. April 2017 - Die 2011 gegründete und in Berlin und München ansässige GPG Global Power Group AG (www.gpg.ag) ist ein unabhängiger Energieversorgungsdienstleister in privater Hand, welcher Haushalts- und Gewerbekunden in ganz Deutschland mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu fairen Konditionen und Preisen versorgt. Darüber hinaus stellt das Unternehmen seinen Geschäftspartnern eine Dienstleistungsplattform zur maßgeschneiderten Energieversorgung eigener Kunden oder Mitglieder zur Verfügung. Dadurch werden auch branchenfremde Unternehmen und Genossenschaften in die Lage versetzt, ihren Kunden ökologisch nachhaltig erzeugten Strom unter ihrer eigenen Marke anzubieten. Aus dem Plattformansatz resultierende Skaleneffekte ermöglichen der GPG AG ein konsequentes Vorantreiben ihrer Strategie, einen dezentralen Erzeugungspark aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen vernetzt zu betreiben und einer möglichst großen Endkundenbasis zur Verfügung zu stellen.
Das Geschäftsmodell der GPG Global Power Group AG als offene Plattform für White-Label-Energieprodukte erweitert dabei das Marktpotenzial erheblich. Die Nachfrage branchenfremder Unternehmen mit eigenem Kundenstamm nach Energieversorgungsprodukten unter eigener Marke nimmt stetig zu. Der allgemeine Wettbewerbsdruck zwingt diese Unternehmen, bestehende Cross-Selling-Möglichkeiten auszuschöpfen und neue Absatzpotentiale bei Bestandskunden zu erschließen. Durch das Dienstleistungsangebot der GPG ist die Nähe zu Kernprozessen der Energieversorgung keine Voraussetzung mehr für den wirtschaftlichen Erfolg beim Vertrieb von Energieprodukten. Beispielsweise können sich auch Handelsketten oder Telekommunikationsunternehmen als kompetenter Ansprechpartner mit einem eigenen Stromtarif positionieren und so Kunden oder eigene Mitarbeiter besser binden. Im Gegenzug gewinnt GPG starke zusätzliche Partner aus anderen Branchen zur Erhöhung des eigenen Absatzpotenzials.
Ziel der GPG Global Power Group AG ist es, künftig den überwiegenden Teil der belieferten Kunden aus eigenen regenerativen Energiequellen zu versorgen, welche in regionalen Portfolios betrieben und optimiert werden. Dazu erwirbt GPG regenerative Stromerzeugungsanlagen mittlerer Größe in unterschiedlichen Regionen und vernetzt diese über ein zentral gesteuertes Überwachungs- und Betriebsmanagement zu einem Portfolio für emissionsfreie Stromproduktion. Um unnötige Projektentwicklungsrisiken zu vermeiden, kommt nur der Erwerb von Anlagen in Betracht, die ihren Betrieb bereits erfolgreich aufgenommen haben oder unmittelbar vor der Inbetriebnahme stehen. Das zentral gesteuerte Überwachungs- und Betriebsmanagement ermöglicht dem Unternehmen die direkte Versorgung von Endverbrauchern aus Erzeugungsanlagen in der Region. Die GPG AG will zukünftig echten Regionalstrom anbieten und gleichzeitig einen Beitrag leisten, auf den weiteren Ausbau zusätzlicher Überlandtrassen verzichten zu können.
Durch ihre Kapitalanlage bei der GPG Global Power Group AG profitieren Anleger von langfristigen, überdurchschnittlichen Renditen staatlich geförderter Investitionsprojekte und leisten gleichzeitig einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit bei der Energieversorgung.
Ausgegeben werden renditeträchtige, gewinnorientierte und festverzinsliche Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- in Form von typisch stillen Beteiligungen und als Genussrechte (-Mindestlaufzeiten ab 3 oder 5 bzw. 7 Jahren-) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 5,15% plus Übergewinnanteile anteilig aus 10% des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 4,5% p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 20.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 4,35% p.a.. Ausführliche Informationen und ein Beteiligungs-Exposé werden unter der genannten Mailadresse green-invest@gpg.ag Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Vorstand Steffen König. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de).
03. April 2017 - Der Familienbetrieb Bohrerhof GmbH hat 45 Angestellte und zusätzliche saisonale Mitarbeiter für die Spargel- und Gemüseernte von über 200 Hektar Anbaufläche bei einem Jahresumsatz von über Euro 3,5 Mio. Bereits über 300 Investoren profitieren seit einigen Jahren über Genussrechtsbeteiligungen von der „Rendite mit Genuss“ der Bohrerhof GmbH ( www.bohrerhof.de ). Nun laden die Eheleute Bohrer nach dem Bau ihres Spezialitäten-Restaurants private Anleger zur Mitfinanzierung ihres Landhotels ( https://www.bohrerhof.de/hotel/ ) ein. Ein BaFin-genehmigter Nachrangsdarlehens-Prospekt vom Februar 2017 kann von Interessenten angefordert werden ( info@bohrerhof.de ). Zusätzliche Incentives werden auf Anfrage angeboten.
Als vorbildlicher landwirtschaftlicher Gemüseerzeugungs-Betrieb mit über 200 Hektar Fläche ist die Bohrerhof-Gruppe ein alteingesessenes Familienunternehmen im Südwesten Deutschlands in 79258 Hartheim-Feldkirch und hat sich als Frischwaren- und Gemüseproduzent einen hohen regionalen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Die Bohrerhof GmbH ist mit ihren landwirtschaftlichen Produkten unter eigener Marke, sowie der Marke „Unsere Heimat“ langjähriger Partner der EDEKA Südwest und erzielte damit in 2016 einen Umsatz von mehr Euro 3,5 Mio. Ein Teil der Qualitätsprodukte werden im hofeigenen Landmarkt sowie über regionale Händler – ausgeliefert mit einer eigenen Transportabteilung – vertrieben.
Das Motto der Bohrerhof-Gruppe als Familienunternehmen lautet „feldfrisch auf den Tisch des Verbrauchers“. Der Betrieb hat sich auf fünf verschiedene Gemüse- und Salatspezialitäten fokussiert. Das Spitzenprodukt ist der Premiumspargel. Die Frische der Produkte wird durch eine firmeneigene Logistik und stundennahe Anlieferung nach Aberntung ermöglicht. Zudem betreibt die Familie Bohrer einen hofeigenen Landmarkt sowie einen gastronomischen Betrieb mit über 80.000 Gästen im Jahre 2016.
Seit 37 Jahren in der Landwirtschaft, sind die Eheleute Bohrer längst einer der großen Gemüseproduzenten in Baden-Württemberg. Ihr Zucchini, Kürbis, Chicorée und Feldsalat spielen in der ersten Liga und ihr Spargel ist eine Klasse für sich. Kein Edeka-Markt in der Region will auf den berühmten Bohrerhof-Spargel verzichten.
Der Bohrerhof (45 Angestellte plus saisonale Ernte-Mitarbeiter) ist bekannt für seinen gläsernen Betrieb und den Landmarkt mit eigenen, sowie regionalen Produkten. Das hofeigene Restaurant „Bohrers“ schräg gegenüber vom Landmarkt bringt diese Köstlichkeiten als feine Landküche für die Gäste auf den Teller. In 4 Wochen im Jahr sogar inklusive der stets gut gebuchten Dinner-Show.
“Für uns ist Landwirtschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe und wir lieben, was wir hier tun. Deshalb laden wir schon von Anbeginn die Menschen auf den Hof ein, um sich selbst davon zu überzeugen und dafür zu begeistern, woher ihre Nahrungsmittel kommen.” sagt Bruno Bohrer.
Über die Jahre ist der Bohrerhof zu einem Magneten für den regionalen Tourismus, bewusste Genießer und Business- und Ausflugsgäste von Basel und Zürich über Offenburg und den Schwarzwald bis Mulhouse und Freiburg geworden. Das Wachstum der letzten 8 Jahre hin zur heutigen Form fand dabei zum überwiegenden Teil ohne Darlehen von Banken über private Investoren als Freunde und Gäste des Hauses statt. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
23. März 2017 - Mit der Ziegelwerk Vinnum Grundbesitz und Beteiligungs GmbH vollzieht das traditionsreiche Produktions- und Handelsunternehmen nicht nur die richtungsweisende Umnutzung eines etablierten Standorts. Durch strategische Beteiligungen und einen gezielten Know-how-Transfer sollen auch das eigene Sortiment erweitert und neue, internationale Märkte erschlossen werden.
Konkret wird die Ziegelwerk Vinnum Grundbesitz und Beteiligungs GmbH ( www.ziegelwerk-vinnum.de ) den Standort des stillgelegten Ziegelwerks Vinnum mit ca. 9,5 ha Grundbesitz und über 22.000 qm Gebäudebestand entwickeln, baurechtlich neu ordnen und verpachten. Bereits bestehende Pachtverhältnisse sowie die Neuansiedelung eines von Herrn Hans Helmuth Jacobi geplanten Erdenwerks gewährleisten eine dauerhaft hohe Auslastung und entsprechend zuverlässige Pachteinnahmen. Durch eine gewinnorientierte Kapitalbeteiligung an besagtem Erdenwerk zieht die Gesellschaft zudem Nutzen aus Herstellung und Handel ausgewählter Schüttgüter, Pflanzensubstrate und Zuschlagstoffe. Mit einem Anteil von 40 % wird sich die Ziegelwerk Vinnum Grundbesitz und Beteiligungs GmbH darüber hinaus an der kosovarischen POROTHERM Block sh.p.k. beteiligen. Das Unternehmen zur Herstellung hochwärmedämmender Hintermauerziegel wird gemeinsam mit der Familie Kryeziu geführt, einem langjährigen und in Baubranche, Wirtschaft und Politik des Kosovo bestens vernetzten Partner. Es operiert auf einer rund 11 ha großen Liegenschaft mit nachweislich reichhaltigen Tonvorkommen von hervorragender Qualität. Ausgestattet mit den leistungsstarken Produktionsstrecken aus Deutschland sowie dem über Generationen erworbenen Know-how der Jacobi Unternehmensgruppe betreibt es künftig eines der fortschrittlichsten Ziegelwerke auf dem gesamten Balkan. Als First Mover wird es die südosteuropäischen Absatzmärkte rasch erschließen und auf dem bislang stark importabhängigen Ziegelmarkt des Kosovo eine marktführende Stellung einnehmen. Bereits mit Beginn dieser Geschäftstätigkeit rechnet die Ziegelwerk Vinnum Grundbesitz und Beteiligungs GmbH deshalb mit jährlichen Erträgen von etwa 1,6 Mio. Euro, von denen ca. 50 % auf Verpachtungen, 35 % auf die beschriebenen Beteiligungen und die verbleibenden 15 % auf Dienstleistungen in den Bereichen Managementservice und Verwaltung entfallen.
Wer an der aussichtsreichen wirtschaftlichen Entwicklung der Ziegelwerk Vinnum Grundbesitz und Beteiligungs GmbH partizipieren möchte, hat jetzt die Möglichkeit, in dieses grundsolide und wachstumsstarke Unternehmen zu investieren. Alle der nachfolgend vorgestellten Anlagemodelle profi tieren von Unternehmergeist, Kompetenz und Marktkenntnissen der Familie Jacobi sowie vom hohen Diversifizierungsgrad und der Substanzwertabsicherung des von den Verantwortlichen verfolgten Geschäftsmodells.
Neben den beachtlichen Ertragserwartungen profitieren Investoren der Ziegelwerk Vinnum Grundbesitz und Beteiligungs GmbH vor allem vom hohen Grad der Diversifizierung der Geschäftstätigkeit. Die breite Kapitalstreuung auf unterschiedliche Geschäftsfelder bewirkt eine deutliche Risikooptimierung aller zur Auswahl angebotenen Beteiligungsmodelle. Zusätzliche Solidität erfahren Anleger durch den großen Substanzwert hinter ihrer Investition. Sowohl der Grundbesitz und Immobilienbestand am Standort Vinnum als auch die modernen Produktionsanlagen im Ziegelwerk Peja bieten einen größtmöglichen Kapitalschutz bei weit überdurchschnittlichen Renditeaussichten.
Für interessierte Kapitalanleger werden die nachstehenden Beteiligungs-Möglichkeiten angeboten :
1. Grundbuchbesichertes Darlehen ab Euro 50.000 Zeichnungssumme, Laufzeit: 5 Jahre, Zinssatz: 4 % p.a..
2. Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem Zinssatz: von 5 % p.a.
3. Stille Gesellschaftsbeteiligung ab Euro 10.000,- Laufzeit: 5 Jahre Grunddividende: 5 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses
4. Genussrechtsbeteiligung ab Euro 20.000,- Zeichnungssumme Laufzeit: 7 Jahre, Grunddividende: 5,5 % p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses
5. Anleihekapital ab Euro 100.000 Laufzeit: 5 Jahre bei einer Festverzinsung von 5,5 % p.a.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf zu dem Ansprechpartner Herrn Hüning unter der Mailadresse c.huening@ziegelwerk-vinnum.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Das Unternehmen Solar-Livinghouse GmbH (www.solar-livinghouse.de) startet zunächst als Einmann-GmbH mit bleibenden Sitz in Deutschland. Sein Inhaber und Geschäftsführer Dr. Dieter Baldeaux ist seit mehr als 30 Jahren im Wohnungsbau und in der Energieversorgung in Asien und Afrika tätig. In dieser Zeit wurden von ihm mehr als 200 Projekte geplant und realisiert.
Neben der Realisierung der hier genannten Projekte sind weitere Vorhaben in der Planung. Hintergrund für das Engagement der Solar-Livinghouse GmbH ist bei allen Projekten, dass in den entsprechenden Ländern eine den Bedarf weit übersteigende Nachfrage herrscht und die Wirtschaftlichkeit der Projekte durch staatliche Garantien gewährleistet ist, somit Investitionen größtmöglichen Schutz genießen und gleichzeitig aber höhere Erträge versprechen als Sparbuch oder Lebensversicherung.
Die Solar-Livinghouse GmbH trifft mit diesen Projekten den Nerv der Zeit – und auf eine enorme Nachfrage. Vietnam wie Indien sind in bezug auf die Energieversorgung ihrer Bürger unterversorgt. Deshalb fördern beide Länder das Engagement privater Unternehmen beim Bau und Betrieb von Wind- und Solarparks. Mit der garantierten Abnahme der in diesen Projekten produzierten Energie gewährleisten sie damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte. Von entscheidener Bedeutung ist den Regierungen beider Länder dabei, dass es sich um Projekte der erneuerbaren Energie handelt.
Howrah, die 10 Millionen Nachbarstadt von Calcutta im Nordosten Indiens als Standort für das geplante Wohnungsbauprojekt für Familien der unteren Mittelschicht weist einen Wohnungsfehlbestand von rund 1 Million Wohnungen auf, mit steigender Tendenz insbesondere in den Bereichen der mittleren und unteren Einkommenschichten. Trotz der Größe des Projektes mit immerhin 1.236 Wohnungen wird somit die bestehende Nachfrage noch nicht einmal zu rund 0,1 Prozent gedeckt. Um auch letzte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Projektes zu beseitigen, garantiert die Stadtverwaltung von Howrah den Verkauf aller Wohnungen und unterstützt auch bei der Vermarktung.
Angesichts des enormen Bedarfs wurden bei einer Planungsreise Ende vergangenen Jahres in weiteren Stadtteilen Grundstücke für zukünftige Projekte besichtigt und ausgewählt. Die Stadtverwaltung begrüßt ausdrücklich das Engagement der Solar-Livinghouse GmbH und seines lokalen Partners und sagte für dieses und folgende Projekte ihre volle Unterstützung zu.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten und als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a.. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Finanzdienstleistern ist der Geschäftsführer Herr Dr. Dieter Baldeaux unter der Mailadresse info@solar-livinghouse.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Das Pretium-Unternehmen konzentriert sich auf das sog. Prototyping, um in den verschiedensten Bereichen zur Modellherstellung neue Produktlinien oder neue Einsatzmöglichkeiten für den Markt zu erkunden. Die mit dem 3D-Drucker hergestellten Modelle können aus unterschiedlichen Materialien als reine Ansichtsexemplare oder zur industriellen Produktion aus Metall hergestellt werden.
Auftraggeber sind u.a. Architekten, Immobilienunternehmen, Landschaftsbauer, Autohäuser, Modeschmuckhersteller, Bootsbauer / Yachtvertrieb, Dentalhäuser etc. Daraus generieren sich als Geschäftsmodell entsprechende Umsätze.
Der Vorteil über das 3D-Druckverfahren besteht für die Auftraggeber darin, neue Produkte schnell und kostengünstig zu entwickeln und auf den Markt zu bringen! Ferner profitiert zukünftig der medizinische Bereich überdurchschnittlich mit vielen Geräten der Medizintechnik in einer besonderen Weise von diesen neuen Präsentations- und Produktionsverfahren ( z.B. im Zahn- / oder Kieferbereich )!
Die Planung sieht vor, dass mit Investorengeldern zur Unternehmensbeteiligung an der GmbH die entsprechenden Investitionsvoraussetzungen für die Pretium GmbH geschaffen werden.
Die Unternehmensbeteiligung wird über die vereinbarte Laufzeit voll verzinst und zum vereinbarten Laufzeitende zurückgezahlt. Der Investor profitiert neben der technischen Innovation, einer klaren Laufzeitregelung sowie einer Festverzinsung auch noch über ein Zukunftsinvestment. Zusätzlich werden Anlegern beim Erwerb eines 3D-Druckers oder entsprechenden Zubehörs Sonderrabatte gewährt.
Der ausführlichen Info-Mappe „3D-Unternehmensbeteiligung“ mit entsprechenden Aussagen wie Businessplan, Geschäftsmodell etc. können Interessenten die entsprechenden Einzelheiten entnehmen. Daher stellt die Unternehmensbeteiligung an der Pretium GmbH Handelsvertretungen eine wirkliche Alternative zum derzeitigen Geschehen an den Finanzmärkten mit entsprechend positiven Zukunftsaussichten dar.
Die Pretium Gmbh Handelsvertretungen bietet Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an:
– Stille Beteiligungen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren ab Euro 10.000,- zu 5% p.a.
– Genussrechte, 7 Jahre ab Euro 20.000,- Ausschüttungen von bis zu 5,5% p.a.,
– Anleihekapital, 5 Jahre ab Euro 100.000,- Mindesteinlage zu 5,5% p.a. oder
– Nachrangdarlehen, 4 Jahre ab Euro 5.000,- zu 5,5%.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Interessenten über den Geschäftsführer, Herrn Dieter John unter der Mail-Adresse rengmbh@aol.com oder über die Tel.-Nr. 0171 / 31 37 005 bzw,. Fax 04109 252497 .
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
17. Januar 2017 - Das Unternehmen mit Sitz in Ebersbach wurde 1955 durch Karl-Otto Behla gegründet und bis 1990 als Handwerksbetrieb geführt. Unternehmensgegenstand ist die Herstellung von Spritzgießwerkzeugen für Kunststoffteile. Beispiele: Werkzeuge für H0-Modelleisenbahnen und Modellautos für Piko, Prefo und fast alle einschlägigen Hersteller in der damaligen DDR (Schienen, Skoda-Fahrzeuge etc. ), Halma-Figuren, Dia-Rähmchen, Kettenglieder für die Fischverarbeitung, Gardinenringe, Schaltkästen und Taster für Hebezeuge, Gehäuse etc.). Ferner gab es eine ständige Berufsausbildung (über 20 Lehrlinge), die sich kontinuierlich weiterentwickelt haben, z.B. zu Handwerksmeistern: Burghardt Reichelt als Klempnermeister in Walda-Kleinthiemig, Michael Vetter als Tischlermeister in Reinersdorf.
Ab 1990 wurde das Unternehmen um die Spritzgießerei erweitert. Es kam zur Anschaffung modernerer Maschinen für den Werkzeugbau und ein stetiger personeller Aufbau bis zu 13 Mitarbeitern, darunter die Schaffung von 4 Frauenarbeitsplätzen. Über neue Produkte fand eine Erweiterung der Branchen und auch der der Kunden statt: Bau, Sanitärausrüstung, Medizintechnik, Apparate- und Gerätebau, Sensortechnik.
Im Jahre 2001 wurde das Unternehmen in die Behla GmbH & Co.KG umgewandelt und durch die nächste Generation, Frau Ulrike Scholz geb. Behla (Dipl.-Ing. für Maschinenbau/Kfz-Technik, Managementausbildung) und Joachim Behla (Werkzeugmacher, Weiterqualifizierung zum Leiter der Spritzgießerei) übernommen. Der heutige Maschinenpark des Unternehmens besteht aus 40 Maschinen, zahlreichen Geräten und Spezialwerkzeugen ( siehe www.werkzeugbau-behla.de ).
Kunden des Unternehmens sind kleinere bis mittlere Unternehmen überwiegend im Ingenieur- und Ausrüstungsbereich, direkte Teilelieferung vorwiegend um Dresden, aber auch Berlin, Nürnberg, z.T. bis Italien, indirekt weltweiter Einbau in verschiedensten Geräten (Beispiel: Sicherheitsventile im Katastrophenschutz, Sensorabdeckungen in Geldprüfgeräten, Sensor-Einhausungen in Druckmessmitteln etc.). Die Umsätze liegen in den letzten Jahren stabil bei gut Euro 650.000 € (netto). Es bestehen insbesondere gute Geschäfts- und Kooperationsbeziehungen zum Umland.
Eine innovative Weiterentwicklung mit dem Ausbau von weiteren Arbeitsplätzen (ca. 4 – 6) ist geplant, ferner steht die Anschaffung von High-Tech-Ausrüstung zum Ausbau des Unternehmens für Kunststoffteile mit noch höherer Präzision für vorwiegend sächsische Kunden in der Medizin- und Sensortechnik an. Heute beschäftigt das Unternehmen 14 hochqualifizierte Mitarbeiter und hat sich am Markt durch erfolgreiche Arbeiten in den Bereichen Werkzeugbau, Formenbau, Spritzgießen sowie in der Fertigung mechanischer Teile einen Namen gemacht. Nunmehr soll eine Handspindel zum Herstellen von Fäden aus jeglichem Material und jeglicher Länge für den bundesweiten Verkauf in Hobbymärkten entwickelt werden
Ein Faden ist kein vollständiges Ergebnis. Meist ist das Ziel das Verzwirnen mehrerer Fäden zu einem Wollgarn für Stricken oder Häkeln. Die Herausforderung bei der Arbeit mit mehreren Spindeln zum Verzwirnen mehrere Fäden ist es, eine möglichst gleiche Fadenlänge zu erhalten. Bisherige Produkte beziehen sich nur auf die „Tätigkeit Spinnen“ und nicht auf das „Ergebnis Spinnen“. Der Kundenwunsch/ die Motivation für das Spinnen muss durch Ergebnisorientierung besser bedient werden. Im Ergebnis soll ein möglichst gleichmäßiger Faden für z.B. Stopfen, Strickwolle, Gestricktes etc. entstehen. Die Herausforderung ist es, eine gleichmäßige Garnstärke auf einer Spindel zu erreichen, da mit zunehmender Fadenlänge, die Spindel schwerer wird und sich dadurch die Zugkraft beim Verzwirnen ändert. Der Faden wird zunehmend dünner bzw. führt das bis zum Zerreißen. Bisher werden nahezu ausschließlich traditionelle bzw. „öko-ästhetische“ Gestaltungen der Spindeln und des Spinn-Umfelds angeboten.
Menschen suchen verstärkt nach entspannenden und dabei aber auch vor allem produktiven Aktivitäten. Das Spinnen mit Handspindeln ist eine produktive und entspannende Tätigkeit, die zudem die Motorik schult und ein präsentierbares Ergebnis hervorbringt. Damit verfügt das Werkzeug „Handspindel“ über das Potential, zu einem beliebten Hobby- bzw. sogar „Trainings“-Gerät zu werden. Jedoch muss die Produktgestaltung modernen Ansprüchen genügen.
Für die erforderlichen Investitionen bietet das Unternehmen Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an: Stille Beteiligungen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren ab Euro 10.000,- mit 5 % p.a. plus Übergewinnanteile. Genussrechte mit einer Laufzeit von 7 Jahren ab Euro 20.000,- mit 5,5 % p.a. plus Übergewinnanteile. Anleihekapital über 5 Jahre ab Euro 100.000,- mit 5% p.a. Nachrangdarlehen, 4 Jahre ab Euro 5.000,- mit 4,5 % p.a. Bei Interesse nehmen Anleger bitte Kontakt auf zu der geschäftsführenden Gesellschafterin, Frau Dipl.-Ing. Ulrike Scholz unter der Mailadresse u.scholz@werkzeugbau-behla.de und fordern Sie weitere ausführliche Informationen an. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Eine Immobilie, Inbegriff des Sachwertes, lässt sich aktuell so günstig wie nie finanzieren. Doch ein ganzes Objekt als „Betongold“ kann sich nicht jedermann leisten. Genau das will die JUPITAS Realwert GmbH & Co. KG (JRKG) ( www.jupitas.de ) jetzt ändern. Die Gesellschaft bietet „Normalanlegern“ die Möglichkeit, ihr Geld im Stile der Reichen anzulegen und zu vermehren. Durch eine Unternehmensbeteiligung kann selbst der klassische Sparer mit kleinen Beträgen von einem breit gefächerten Immobilienportfolio profitieren: Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Gewerbeobjekte etc. Ausgestattet mit dem Know-how aus zwei Jahrzehnten in der Finanz- und Immobilienbranche treffen die geschäftsführenden Gesellschafter Roberto Benzler und Kersten Zweiniger als Experten Investitionsentscheidungen, die krisenfeste Sachwertanlagen mit weit überdurchschnittlichen Renditeaussichten verbinden. Als gelernte Bankkaufleute sowie als Betriebswirt waren sie bereits vor der JRKG-Gründung mit der Finanzierung von Bestandsimmobilien, Bauträgervorhaben bzw. gewerblichen Immobilienprojekten beschäftigt wie auch selbst als Bauträger und Immobilienhändler aktiv.
Die Geschäftsführer erwerben, entwickeln und bewirtschaften Objekte auf dem regionalen Immobilienmarkt Sachsens, wo sie sich auskennen und wo einige der „heimlichen Rendite-Stars“ unter den Groß- und Mittelstädten Deutschlands liegen.
Im Rahmen des Bestandsimmobilienaufbaus befasst sich die JUPITAS Realwert GmbH & Co. KG mit der Identifikation, dem Erwerb und Ausbau von Immobilien und Liegenschaften mit hohem Wertsteigerungspotenzial sowie deren Sanierung bzw. Entwicklung und nachhaltigen Bewirtschaftung. Dazu gehören auch die Aufteilung und Privatisierung hochwertiger Altbauten mit historischer Substanz. Im Interesse einer hohen und dauerhaft stabilen Rendite aus Mieteinnahmen kommen dabei vor allem unterbewerte und entwicklungsfähige Objekte und Standorte infrage, die attraktive Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Das kann genauso ein Altbau oder ein Baukörper sein, der sich zur Erweiterung anbietet, wie grundsätzlich auch ein Neubauvorhaben. Ziel ist es, den Portfoliobestand werthaltig zu erweitern und auf diesem Wege als Unternehmen organisch zu wachsen. Dabei entstehen in enger Zusammenarbeit mit Architekten, Baufirmen und Handwerkern vor Ort interessante und zukunftssichere Bebauungs-, Nutzungs- und Mietkonzepte.
Anlegerkapital investiert die JUPITAS Realwert GmbH & Co. KG in weit überwiegendem Umfang in den Erwerb und die Entwicklung geeigneter Immobilien. Dadurch trägt es direkt zu Bestandsaufbau und Unternehmenserfolg bei, an dem die Anleger wiederum unmittelbar partizipieren.
Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 15.000,- in Form von Genussrechten und als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 7 bzw. 8 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 5,5 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% bzw. 20% des Jahresüberschusses ( max. 1 % der Zeichnungssumme ) sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 4,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von fünf oder zehn Jahren und einer Verzinsung von 4 % bzw. 5 % p.a.. Zusätzlich sind Grundschulddarlehen mit Laufzeiten von 5, 8 und 10 Jahren mit Zinssätzen von 3%, 3,3% und 3,5% ab einer Anlagesumme von 25.000 EUR möglich. Ausführliche Informationen und ein Beteiligungs-Exposé werden unter der genannten Mailadresse info@jupitas.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren sind die Geschäftsführer Roberto Benzler und Kersten Zweiniger. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
02. Januar 2017 - Nur mit den kapitalmarktrechtlich zulässigen Beteiligungs- und Anlageverträgen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) können sich Unternehmen vor der Untersagung durch die BaFin und einer Rückabwicklungs-Verfügung mit der Rückzahlung aller Anlegergelder ( Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz KWG ) und vor einer Bestrafung gem. § 54 KWG ab Euro 10.000,- Geldbuße ( bis zu 5 Jahren Gefängnis ) schützen, so Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.eigenkapitalbeschaffung.de/ ).
Liegt keine Platzierungserlaubnis gemäß dem Vermögensanlagengesetz ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG ) oder dem Wertpapierprospektgesetz ( § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG ) vor, untersagt die BaFin das Betreiben des Einlagengeschäftes und ordnet die Abwicklung an, wenn die Verträge unbedingt rückzahlbare Gelder versprechen. Es darf also außerhalb der Geringfügigkeitsgrenzen kein Wertpapier, kein Einlagengeschäft nach KWG (keine "unbedingt rückzahlbaren Gelder") und kein Investmentvermögen nach KAGB vorliegen.
Da das Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis nach § 54 Kreditwesengesetz strafbar ist, riskieren zudem die Anbieter beziehungsweise die Mitglieder ihrer verantwortlichen Gesellschaftsorgane, strafrechtlich verurteilt zu werden. Die Platzierung von verbotenen Einlagengeschäften ist nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Unternehmer laufen also Gefahr, als „vorbestraft“ zu gelten.
Der Tatbestand der verbotenen Annahme „unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums“ ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 KWG erfüllt, wenn ein Unternehmen von einer Vielzahl von Geldgebern auf der Grundlage typisierter Verträge Kapitalbeträge mit der Verpflichtung zur unbedingten Rückzahlung entgegen nimmt, die nicht banküblich besichert sind, wie z.B. grundschuldbesicherte Darlehen.
Das öffentliche Angebot von Geldanlagen ohne Prospekt ( im Rahmen der gesetzlichen Bereichsausnahmen ) entbindet nicht von der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung. Unabhängig von der Prospektpflicht darf das Anlageangebot insbesondere nicht gegen die Regeln des Einlagengeschäfts gem. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) verstoßen, wonach die Annahme fremder, „unbedingt rückzahlbarer Gelder“ immer erlaubnispflichtig ist. Normale, bekannte Vertragsmuster aus dem Internet enthalten stets „unbedingt rückzahlbare Gelder“ und sind deshalb unter Strafandrohung verboten. Für die Erstellung BaFin-konformer Beteiligungsvertraqgs- und Zeichnungsunterlagen ist ein Fachjurist erforderlich.
Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
21. Dezember 2016 - Die UnitedCar.eu GmbH & Co. KG ( gegründet 2011 ) mit Sitz am Kamener-Kreuz ist als freier Importeur für Neufahrzeuge seit Jahren am Markt etabliert und zählt mit rund 1.000 importierten Fahrzeugen (in 2016) zu den „Großen“ in Deutschland. Die Geschäftstätigkeit ist von hohen Wachstumsraten mit über 50% p.a. bei einem Umsatz von rd. Euro 10 Mio. in 2016 geprägt. Die Kernkompetenzen des Unternehmens liegen in der modell- und ausstattungsspezifischen Auswahl der entsprechenden Länder des EWR mit den besten Netto-Einkaufskonditionen, sowie den Aushandlungen von Abnahmevereinbarungen mit Vertragshändlern in den entsprechenden Ländern zur Erlangung weiterer Rabatte von bis zu 50% auf die dort geltenden Listenpreise. Im Gegensatz zu vielen anderen Importeuren ist das Unternehmen nicht auf den Einkauf von „Fahrzeugpaketen“ und dessen Weiterverkauf, sondern auf die Wunschbestellung des einzelnen Kunden und die Beschaffung des entsprechend nach Kundendetails konfigurierten Modells spezialisiert (über 97% der in 2016 importierten Fahrzeuge waren Wunschkonfigurationen von Kunden).
Die Sicherheit des Kapitalrückflusses
Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die UnitedCar.eu GmbH & Co. KG fast ausschließlich Wunschbestellungen von Kunden beschafft, sind die Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Einkaufs bereits weiter verkauft. Das Risiko, ein importiertes Fahrzeug nicht zum gewünschten Preis veräußern zu können, besteht daher nicht. Verkaufspreise und Marge stehen bereits zum Zeitpunkt der Auftragsannahme fest. Evtl. Wechselkursschwankungen bei Importen aus „Nicht-Euro-Ländern“ werden über Währungskäufe im Vorhinein abgesichert. Das investierte Kapital ist somit jeweils einzeln durch den Besitz des entsprechenden Fahrzeugbriefs bis zum Zeitpunkt der Zahlung durch den abnehmenden Endkunden abgesichert. Im Gegensatz zu anderen Branchen ist das Risiko des Zahlungsausfalls nach vorfinanziertem Auftrag nicht gegeben, da die jeweilige Fahrzeugübergabe erst bei Zahlungseingang erfolgt.
Historie des Umsatzes / Planung der Absatzzahlen
Das starke Wachstum des Umsatzes in den vergangenen Jahren – basierend auf einer seriösen und termingetreuen Abwicklung - planen wir mit einer schlanken Verwaltung ( 5 Mitarbeiter ) weiter fort zu führen. Die Umsatzentwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
2013 => 2.561 TEUR
2014 => 3.653 TEUR
2015 => 7.995 TEUR
2016 => >10.000 TEUR (Schätzung basierend auf 7.641 TEUR bis 31.08.2016)
Für das Jahr 2017 ist der gezielte Ausbau des B2B Bereiches geplant; bereits in 2016 wurde über den Anschluss an die Großhandelsbörse ELN (www.eln.de) mit einem Volumen von über 650 angeschlossenen Autohäusern der Grundstein hierfür gelegt. Des Weiteren ist ein Ausbau des Verkaufs in den Flottenbereich geplant, derzeit wird dieses Geschäftsfeld noch weitest gehend außen vor gelassen.
Mit den aktuell vorhandenen Stellplätzen für bis zu 100 Auslieferungs-Fahrzeuge ist das Unternehmen insbesondere aufgrund der kurzen Standzeiten von durchschnittlich nur 1-2 Wochen zwar für die nahe Zukunft hinreichend gut aufgestellt. Das weitergehende Wachstum und die mittelfristige Planung sehen für das Jahr 2020-2023 jedoch den Erwerb eines größeren Grundstücks sowie den Bau eines Autohauses mit entsprechend größeren (Stell-)Flächen vor.
Bei diesem Ausblick bietet das Unternehmen Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an: z.B.: stille Beteiligungen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren ab Euro 10.000,- zu 5% p.a., Genussrechte 7 Jahre ab Euro 20.000,- 5,5 %, Anleihekapital zu 5%, 5 Jahre, Euro 100.000 oder Nachrangdarlehen mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren ab Euro 5.000,- zu 4,5 %. Ihr Ansprechpartner ist Herr Marc Schulze als Mitgründer des Unternehmens. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu dem Mitinhaber unter der Mail-Adresse m.schulze@unitedcar.eu auf und fordern weitere Informationen an. Privatanleger erhalten zudem beim zukünftigen Autokauf Sonderrabatte nach individueller Vereinbarung.
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
16. Dezember 2016 - Das Bundeswirtschaftsministeriums hat mit Wirkung vom 12. Dezember 2016 das reformierte und erweiterte Förderprogramm "INVEST" für Anleger und Business Angel in Kraft gesetzt, berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Künftig können Investoren und auch private Anleger unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an verlorenen Kapital-Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen ( und damit förderfähigen ) Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.
1. Kapital-Zuschüsse als subventionen
Das INVEST-Programm entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen hat das Wirtschaftsministerium mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms will das Wirtschaftsministerium dem deutschen Business-Angel-Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Start-ups in Deutschland wichtige Partner, die nicht nur Geld geben, sondern oft auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.“ Mit INVEST bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %.
2. Steuervorteile auf Veräußerungsgewinne
Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten. Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.
Zu den wichtigsten Kriterien für ein förderfähiges Unternehmen zählt, dass es:
- nicht älter als sieben Jahre ist.
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro hat.
- eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im EWR ist, die wenigstens eine Zweigniederlassung in Deutschland hat, die im Handelsregister eingetragen ist, oder eine Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist.
- innovativ ist, d. h. es gehört – gemäß Handelsregister – einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen. Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.
- fortlaufend wirtschaftlich aktiv ist bzw. seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung aufnimmt.
Ein förderfähiger Investor muss unter anderem:
- eine natürliche Person, die ihren Hauptwohnsitz im EWR hat und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist, sein.
- Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine Beteiligungs-GmbH (sog. Business-Angel GmbH) oder auch UG (haftungsbeschränkt) mit maximal sechs Gesellschaftern zeichnen. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten, bzw. Veräußern von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung.
- eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen eingehen (keine Aufstockung von Anteilen).
- neu ausgegebene Anteile erwerben.
- seine Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
- an allen Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt sein.
- NEU ab 2017: Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des Erwerbszuschusses (auf den gewandelten Betrag) erst nach der Wandelung.
- NEU ab 2017: Auch Anschlussinvestitionen sind förderfähig, sofern der Erwerb der vom Investor gehaltenen Anteile bereits durch den Erwerbszuschuss gefördert wurde.
- Um den Exitzuschuss zu erhalten, muss der Investor eine natürliche Person sein, beim Erwerb der Anteile den Erwerbszuschuss erhalten haben, die dreijährige Mindesthaltedauer einhalten und darf die Anteile nicht länger als zehn Jahre halten.
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.
Auch für junge innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.
Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.
Der Ausbau des INVEST-Programms ist ein zentraler Punkt aus dem im September 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunktepapier Wagniskapital.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bescheinigt dem Unternehmen auf Antrag die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag auf einen Investitionszuschuss zu seinem Wagniskapital. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid.
Weitere Informationen zu INVEST und den Förderbedingungen finden Sie auf der neuen Website der BAFA : www.invest-wagniskapital.de.
16. Dezember 2016 - Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensfinanzierung durch Mitarbeiterbeteiligung ist, dass die passenden Beteiligungsmodelle ausgewählt und langfristig angelegt sind, so Dr. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de und den Mitarbeitern regelmäßig neue Möglichkeiten gewähren, Mittel mit Eigenkapitalcharakter im eigenen Unternehmen – auch durch Sparpläne – anzulegen. Dies sind insbesondere Gelder aus speziellen stillen Beteiligungen und aus Genussrechtsverträgen entsprechend dem IdW-Bilanzierungsgutachten. Auf diese Weise baut sich mit der Zeit ein erheblicher Bestand an Mitarbeiterkapital auf, der sich merklich positiv auf die Kapitalstruktur des Unternehmens auswirkt. Die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung ist zudem gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz ohne Anteilsbegrenzung und ohne Volumenbeschränkung BaFin-prospektfrei.
Die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern bedeutet für Unternehmen und seine Beschäftigten eine Win-Win-Situation bei beschränktem Risiko für die Mitarbeiter. Die Eigenkapitalquote und die Liquidität eines Unternehmens lassen sich durch eine Mitarbeiterbeteiligung – also durch Beteiligungsgelder von den Arbeitnehmern des Unternehmens – mit direkten Einlagen-Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen ( = Entgeltumwandlung ) verbessern. Die Arbeitnehmer ihrerseits erhalten für ihre Kapitalbeteiligung eine Verzinsung ( meist 3 % p.a. und mehr ) und Steuervorteile gem. § 3 EStG oder eine staatliche Förderung gemäß dem 5. Vermögensbildungsgesetz; beides ist heute nicht mehr selbstverständlich. Die Banken zahlen praktisch keine Guthabenzinsen mehr und Kapitalanlagen mit Steuervorteilen sind sehr selten geworden.
Die Arbeitnehmerbeteiligung kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die stimmrechtslosen Beteiligungen über Genussrechte, Nachrangdarlehen oder vinkulierte Namensschuldverschreibungen erfolgen, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens. Bei stillen Beteiligungen bestehen gewisse Einsichtsrechte in den Jahresabschluss. Der JA ist aber ohnehin verkürzt über das Bundesamt für Justiz im Internet einsehbar. Die Vorteile für die Arbeitnehmer bestehen in Steuervorteilen gem. § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz und in einer gewissen Befreiung von der Abführung von Sozialabgaben. Diese Vorteile erhöhen die Rendite der Beteiligung am arbeitgebenden Unternehmen, wie sie der Beschäftigte bei anderen fremden Unternehmen nicht bekommen kann.
Die Mitarbeiterbeteiligung bedeutet keineswegs eine offene Beteiligung des Arbeitnehmers als Mitinhaber oder Miteigentümer. Der Mitarbeiter muss kein Mitgesellschafter werden und hat somit auch kein erweitertes Unternehmerrisiko. Der Arbeitnehmer übernimmt auch keinerlei Nachschusspflichten bei eventuell entstehenden Verlusten im Unternehmen.
Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschusst. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,- p.a. , die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Die Gewinn- oder Zinsausschüttungen an die Arbeitnehmer kann jährlich oder halb- bzw. vierteljährlich erfolgen oder thesaurierend zur Wiederanlage kommen, so dass das Unternehmen keinen Liquiditätsabfluss hat und die Arbeitnehmer nicht abgeltungsteuerpflichtig werden.
Auch bei der Anwerbung von neuen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann ein Beteiligungsmodell den Ausschlag für Erfolg oder Misserfolg geben. Denn in vielen Branchen sind Fachkräfte stark umworben. Besonders mittelständische Unternehmen stehen auf dem Arbeitsmarkt in einem harten Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte. In einigen Branchen wird sich diese Situation in Zukunft voraussichtlich noch verschärfen. Die finanzielle Beteiligung der Belegschaft am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens erhöht dessen Attraktivität als Arbeitgeber und bietet damit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.
Unternehmern, denen selbst eine stimmrechtslose Beteiligung der Mitarbeiter noch ein „Zuviel“ an Beteiligung bedeutet, bietet sich auch die Möglichkeit einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei erfolgt die Beteiligung nicht direkt, sondern über eine Zweckgesellschaft, die als Beteiligungsgesellschaft als eine Art „zwischengeschaltetes Sammelbecken“ für die Mitarbeiter dient (meist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder GmbH). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich dann beispielsweise über Genussrechte oder als stille Gesellschafter an der Zweckgesellschaft, die wiederum das Mitarbeiterkapital dem operativen Unternehmen (meist in Form einer stillen Beteiligung, aber auch über Genussrechte oder Vollgesellschaftsanteile) zur Verfügung stellt. Die Kapitalmehrheit an der Zweck-GmbH (sog. Special Purpose Vehicle, SPV) wird von den Alt-Gesellschaftern gehalten, die so auch zukünftig die Aufgaben der Beteiligungsgesellschaft bestimmen können.
Für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter eine erhöhte Arbeitsmotivation, eine stärkere Mitarbeiterbindung im Unternehmen sowie neben einer Verbesserung der Eigenkapitalquote und der Liquiditätssituation nur erhebliche Vorteile: Diese Vorteile bestehen in einem erhöhten Eigenkapital und damit in einer Verbesserung der Finanzierungsfähigkeit durch die Stärkung von Bonität und des Rating. Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner ( mailto:dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG.
14. Dezember 2016 - Kunden-Beteiligungen ( customer placements ) können der Eigenkapital-Aufnahme von Mittelstandunternehmen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) und gleichzeitig der Kundenbindung dienen, da sie durch die Vertrauenswürdigkeit bei den eigenen Kunden, so Dr. jur. Horst Werner, Göttingen im Rahmen der bankenfreien Finanzierung zu positiven Ergebnissen führen. Gleichzeitig erhält der Kunde für sein Kapital eine Verzinsung, wie er sie heute bei keiner Bank mehr bekommt. Meist kommen dann noch Einkaufsvorteile und Einkaufsgutscheine dazu, so dass diese Mehrfachvorteile die Zeichnung von Beteiligungskapital äußerst positiv beeinflussen. Customer Placements sind eine Unterform der bekannten „Family-and-Friends-Platzierung“; es geht um die Kunden-Platzierung. Der Kapitalmarktberater Dr. Horst Werner ( Göttingen ) hält eine Beteiligungsplatzierung bei den eigenen Kunden und Geschäftspartnern für einen erfolgreichen Vertriebsweg.
Hotels, Gastronomiebetriebe, Versandhäuser, Online-Shops, Autohändler etc. sind für ein Customer Placement ideal aufgestellte Unternehmen, da sie den unmittelbaren persönlichen Zugang zum bereits bekannten Kunden haben. Einzelhandelsgeschäfte können eine Kapitalplatzierung sogar direkt über den Ladentisch bei ihren Käufern durchführen. Diese Kundennähe mit Vertrauensvorsprung nutzten z.B. die Fa. die Großbäckerei-Kette Heberer, die Baumarktkette Leitermann und die Kaffeerösterei Contigo Trade Fair GmbH, was wegen des Platzierungserfolges für andere Unternehmen nachahmenswert ist. Die Fa. Contigo GmbH hat die Kapitalbeschaffung zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung über das Customer Placement durch Kapitaleinwerbung bei den eigenen Kunden ( Private Placement with customers ) hervorragend mit der richtigen, einfühlsamen und überzeugenden Kundenansprache durchgeführt; was seit einem Jahr auch der Großbäckerei-Gruppe Heberer aus Hessen gelingt.
Eine Reihe von Unternehmen haben wie z.B. auch die von Dr. Werner betreute Baumarktkette Fa. Leitermann GmbH & Co KG KG aus Göpfersdorf ihre unorthodoxe Kapitalbeschaffung für die Unternehmensfinanzierung ohne Bankenkredite über eine Privatplatzierung durch die Ansprache von eigenen Kunden in ihren Geschäftsräumen realisiert. Hier werden für Anleger zusätzliche Rabatt- und Einkaufsvorteile geboten. Schon vor fünf Jahren und wiederum 2016 holte sich z.B. auch das Unternehmen Heberer als Wiener Bäckerei ( 235 Filialen in Deutschland ) das erforderliche Investitionskapital durch die Direktplatzierung von Inhaberschuldverschreibungen ( Anleihen ). Diese Anleihen wurden unmittelbar in den Geschäftsfilialen der Ladenkette mit einem Aufsteller von Angebots-Flyern neben der Kasse über den Ladentisch verkauft. Beide genannten Unternehmen boten einen Festzins von3,5 % bis 7 % per anno. Durch diese Direktvermarktung konnten die Unternehmen beim Beteiligungsverkauf von stimmrechtslosen Anleihen und stillen Beteiligungen das KWG-rechtliche Emittenprivileg nutzen und waren vom § 32 KWG freigestellt.
Die Fa. Contigo GmbH, bei der die Anleihe-Bedingungen und Verkaufsunterlagen von Dr. Horst S. Werner, Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erarbeitet worden waren, hatte über das Customer Placement von 170 Stammkunden insgesamt Euro 3 Mio. bekommen. In der Finanzkommunikation wurde als Beispiel mit dem Werbeslogan “Investition ins goldene Handwerk” geworben. Die Heberer-Gruppe aus Mühlheim am Main konnte über Euro 6 Mio. Anleihekapital durch die Kunden-Platzierung an der Ladentheke einspielen. Der Mut zum Customer Placement wurde voll belohnt. Die Fa. Contigo GmbH ( Verkauf von Röstkaffee und Kunsthandwerk aus der Dritten Welt ) besteht seit über 15 Jahren und die Bäckereigruppe Heberer wurde schon 1891 gegründet. Beide Unternehmen können also auf einen langjährig erfolgreichen Geschäftsverlauf verweisen, was auf verantwortungsvoll betriebene und seriöse Geschäftsmodelle hindeutet. Für die Kunden als Kapitalgeber sind daher die Kapitalanlagerisiken vergleichsweise gering und überschaubar. Gleichwohl wurden die Anleger bei der Fa. Contigo GmbH auch über ein mögliches Totalverlust-Risiko sowohl in den Beteiligungsunterlagen als auch zusätzlich im Zeichnungsschein belehrt. Das Customer Placement war somit für alle von Dr. jur. Horst Werner betreuten Unternehmen ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) ein großer Erfolg mit vielen Millionen platziertem Anleihekapital.
08. Dezember 2016 - Die Platzierung von wertpapierlosen Vermögensanlagen und/oder der Wertpapierverkauf durch Dritte bzw. der Wertpapierhandel sowie der Finanz-Vertrieb von Dritten als Vermittler ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) bedarf der Erlaubnis gem. § 34 f Gewerbeordnung und bei Wertpapieren der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), sofern es sich bei den Beteiligungsangeboten um wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und Finanzierungsinstrumente handelt. Dazu gehören immer Aktien und Anleihen sowie Genussrechte, soweit auch die letzteren wertpapierverbrieft sind. Zu den Finanzinstrumenten gehören also alle Kapitalanlagen mit Ausnahme der grundschuldbesicherten Darlehen. Wertpapiere dürfen somit Dritte als Vermittler nur die als Finanzdienstleistungsinstitute zugelassenen Wertpapierhändler für die Emissionsunternehmen platzieren. Bei den an der Börse gelisteten Wertpapieren sind dies die Börsenhändler mit einer Börsenzulassung. Der Wertpapierverkauf und der Wertpapierhandel durch Dritte unterliegt somit der Aufsicht der BaFin. Die Erlaubnispflicht gem. § 32 Kreditwesengesetz gilt nicht für das Emissionsunternehmen selbst und seine abhängig Beschäftigten. Wer Emittent im Sinne des Gesetzes ist, ergibt sich aus den Prospektgesetzen. Der Emittentenbegriff findet sich in § 1 Abs. 3 Vermögensanlagengesetz und in § 2 Nr. 9 des Wertpapierprospektgesetzes.
Das Emittenten-Privileg umfasst nicht nur die mit Prospekten gebilligten Vermögensanlagen oder Wertpapiere, sondern auch die Kapitalanlagen, die gemäß Bereichausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG oder des § 3 Abs. 2 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) ohne BaFin-Billigung ausgegeben wurden. Eine Eigenemission und eine Eigenplatzierung sind nach dem Emittenten-Privileg stets ohne zusätzliche Genehmigung zulässig.
Für den Verkauf und den Vertrieb von Wertpapieren also gilt das sogen. Emittentenprivileg auch dann, wenn kein von der BaFin-gebilligter Wertpapierprospekt vorliegt. Das wertpapier-ausgebende Unternehmen darf seine ausnahmefähigen (Wertpapier-)Angebote ohne weitere Gewerbeerlaubnis oder sonstige Vertriebserlaubnis selbst platzieren. Auch die festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens dürfen ohne zusätzliche Genehmigung die Wertpapiere ihres eigenen Arbeitgebers verkaufen und „vermitteln“. Zu den Wertpapier-Beteiligungen im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes zählen stets die Aktien und die Schuldverschreibungen ( = Anleihen ) und zwar auch dann, wenn über diese Anteilsformen keine physisch vorhandenen Wertpapiere ausgestellt oder gedruckt wurden. Ausgenommen sind nur die vinkulierten, unverbrieften Namensgenussrechte und ebenso die vinkulierten, unverbrieften Namensschuldverschreibungen, die gem. § 1 VermAnlG Abs. 2 Nr. 5 und 6 als Vermögensanlagen gelten.. Ergänzende Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mailadresse ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) bei entsprechender Anfrage.
05. Dezember 2016 - Die Betreibergesellschaft der Clinic Bel Etage in Düsseldorf ist die A.N.S.C. Clinic GmbH. Sie ist die Nachfolgerin der A.N.S.C. GmbH, die in den letzten 20 Jahren mehrere Kliniken in ganz Deutschland beim Aufbau und Betrieb von Spezialabteilungen beraten hat.
Ihr Geschäftsführer und leitender Arzt, Andreas Schmitz, ist Neurochirurg und internationaler Ausbilder für Bandscheibenprothetik. Er leitete acht Jahre das Referenzzentrum für bewegungserhaltende Wirbelsäulenchirurgie als erster externer Honorararzt an der Charité in Berlin.
Die Clinic Bel Etage ( www.clinicbeletage.de ) ist seit Anfang 2016 eine lizensierte Privatklinik nach § 30 GewO für Privatpatienten und Selbstzahler. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen erkennen die Vorteile einer Privatklinik für ihre Versicherten und erstatten zunehmend die Behandlungskosten.
Die Klinik erstreckt sich über eine Fläche von mehr als 3.000 qm auf zwei Stockwerken des PRADUS-Medical Centers. Das Gebäude befindet sich mitten im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf in unmittelbarer Nähe zum Landtag, dem Medienhafen und der Königsallee.
Die Klinik zeichnet sich durch einen exzellenten Service mit Hotelcharakter (5-Sterne Superior) aus. Die gesamte Klinik ist klimatisiert. Die Verkehrsanbindung ist optimal. Der Flughafen für internationale Patienten liegt nur 15 Minuten entfernt.
Die Clinic Bel Etage verfügt über vier Operationssäle in High-end-Ausstattung. Folgende Fachbereiche (Highlights) sind bereits aktiv:
- Wirbelsäulenchirurgie (Bandscheibenprothesen, minimal invasive Stabilisierungen u.a.)
- Neurochirurgie (Schmerzelektroden, Hydrozephalus-Therapie u.a.)
- Orthopädie (individueller Gelenkersatz, Knorpelzelltransplantation u.a.)
- Rekonstruktive Chirurgie (sanfte Wundversorgung, Hauttransplantation ohne Schnitt u.a.)
- Gefäßchirurgie / Angiologie (Lasertherapie, Varizen u.a.)
- Ästhetisch-plastische Chirurgie (Lipödem, Stammzellentherapie, Fußkorrekturen u.a.)
- Kardiologie (in Planung: Herzkatheterlabor)
- HNO (Schnarch-Therapie)
- Komplementärmedizin (Regulationsthermografie, Metabolic Balance, Mikroimmuntherapie u.a.)
In der Clinic Bel Etage arbeitet bereits ein Stab von fast 30 Ärzten. Die Anzahl der Operateure wächst kontinuierlich. Mitte 2017 wird die obere Grenze von 50 Ärzte erreicht sein. Damit ist der Erfolg der Klinik unabhängig von der Leistung des einzelnen Arztes.
Durch die hauseigene Akademie fungiert die Klinik auch als Informations- und Ausbildungszentrum für Patienten, Kollegen und Mitarbeiter. Folgende Erweiterungen und Neuinvestitionen sind geplant:
Ausstattung des OP-Zentrums: Durch die wachsende Anzahl von Operateuren und Fachbereichen ist eine Aufstockung der Instrumente dringend notwendig. Auch die Verkürzung der Sterilisationszeit durch schnellere Geräte ist erforderlich.
Ausbau der Bettenkapazität: Mit über 100 Operationen im Monat stößt die Klinik bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenze. Eine Erweiterung der Bettenkapazität von jetzt 12 Betten auf 25 Betten ist somit von strategischer Bedeutung. Der Bau zwei weiterer Stationen wurde bereits begonnen.
Die Klinik muss auf eine wachsende Nachfrage sowie aufgrund gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Personalbereich, in Vorleistungen gehen. Hierfür werden für 2017 weitere Betriebsmittel benötigt, die über eine kapitalmarktorientierte Finanzierung von privaten Investoren durch renditeorientierte Beteiligung an der Clinic aufgebracht werden können.
Daher bietet das Unternehmen Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungs-möglichkeiten an: Stille Beteiligungen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren ab 10 T€ mit 5 % p.a. plus Überschuss-Dividende. Genussrechte mit einer Laufzeit von 7 Jahren ab 10 T€ mit 6 % p.a. plus Übergewinnanteile. Anleihekapital über 5 Jahre ab 100 T€ mit 6% p.a. Nachrangdarlehen, 3 bzw. 4 Jahre ab 5 T€ mit 3,5 % bzw. 4,5 % p.a.
Bei Interesse nehmen Anleger bitte Kontakt auf zu dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Andreas Schmitz, unter der Mailadresse andreas.schmitz@clinicbeletage.de und fordern Sie das ausführliche Beteiligungs-Exposé an. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Das Unternehmen ( www.blankroast.de ) wird deshalb direkt vom Einzelhandel für Aktionen ausgewählt und gesteuert, wie zum Beispiel für Großplakatierungen direkt in den Supermärkten. Aber auch BLANK ROAST bezieht die Marktleiter in sein Marketing mit ein. Per Store Locator findet der Verbraucher im Online Shop die Markenfilialen, die das BLANK ROAST Sortiment führen.
Immer mehr Verbraucher kaufen Produkte heute online. Das hängt mit Zeitmangel, Gewohnheit und persönlicher Lebenseinstellung zusammen. Auch hier im Onlineverkauf ist BLANK ROAST bestens aufgestellt. Alle Kaffees können im Shop bestellt werden. Er lässt an Auswahl, Produktpräsentation und Service keine Wünsche offen. Die Logistik ist auf eine automatisierte, pünktliche Lieferung ausgelegt.
In der Kaffeemanufaktur Blank Roast im Südwesten Deutschlands an der Weinstraße können Begeisterte die Marke BLANK ROAST direkt erleben: beim Frühstück, beim Kaffeeklatsch, beim Kaffee-Seminar, in der gläsernen Kaffeemanufaktur; jeden Tag. Nahe am Verbraucher zu sein, gibt Einblick in die Vorlieben der Kunden, ihre Sehnsüchte und Wünsche. Ihr Verständnis von Lebensqualität und ihr Anspruch an Verantwortungsbewusstsein gegenüber Drittländern, in denen Kaffee angebaut wird, sind uns ebenso wichtig.
EIGENMARKEN MIT BRANDING BEANS: Ziel ist es für BLANK ROAST, seine Kaffees selbst auf den Weltmärkten einzukaufen und zu importieren. Ein Mehrkauf von Rohkaffee senkt den Kaffeepreis erheblich und macht das Unternehmen grundsätzlich ertragreicher. Eine Maßnahme dafür ist die Entwicklung von Eigenmarken im Auftrag von Kunden. Unter branding beans erstellt BLANK ROAST mit einem Expertenteam Private Labels nach Wunsch der Kunden und übernimmt Konzeption, Design, Röstung, Abfüllung, Vermarktung und Webauftritt.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am weiter steigenden Erfolg des Unternehmens zu partizipieren. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 5.000,- in Form von typisch stillen Beteiligungen und als Genussrechte (Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. Jahre) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 7,5 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 6,5 % p.a. .
Interessenten bekommen ausführliche Informationen und ein sehr informatives Beteiligungs-Exposé wird auf Anfrage an info@blankroast.de per Mail oder per Post übersandt. Zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren steht Ihnen Herr Holger R. Blank als geschäftsführender Gesellschafter und kompetenter Ansprechpartner gern zur Verfügung. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG
( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
29. Nov. 2016 - Die HeGros GbR wurde Ende 2013 als Vertrieb für Vinylfußböden in Dresden gegründet. Die HeGros GbR hat vor allem seit Ihrer Sitzverlegung nach Lübeck Anfang 2015 eine beeindruckende Erfolgsgeschichte geschrieben: Inzwischen auf den Verkauf von Designvinylböden über Outletcenter und Showrooms an private Endverbraucher spezialisiert, konnte das Unternehmen
( www.hegros-designvinyl.de ) den Umsatz in jedem Jahr mehr als verdoppeln.
Allein in 2015/16 wurden bundesweit vier Verkaufsstellen mit über 1.000 qm Fläche eröffnet. Fünf weitere Outlets und Showrooms sollen bis Ende 2017 folgen. Für das laufende Jahr wird ein Absatz von 20.000 qm hochwertiger Vinylfußböden erwartet. Entscheidend für die große Akzeptanz beim Verbraucher ist, dass alle Produkte direkt vom Hersteller, also ohne Groß- und Zwischenhandel, importiert werden. So können die Premium-Vinyle zu unschlagbaren Endpreisen angeboten werden.
Mit den Geschäftsführern Roland Hessel und Heiko Groschwald werden die Geschicke des Unternehmens von zwei Managern gelenkt, die über nachweisliche Expertise in der Immobilien- und Finanzwirtschaft verfügen. Als Experten vermögen sie Trends zu antizipieren, Marktanforderungen zu bewerten und gewinnbringende Strategien für die weitere Expansion der HeGros GbR und den Vermögensaufbau ihrer Investoren zu entwickeln.
Dank eines rasch steigenden Absatzanteils vergleichsweise hochpreisiger Vinylböden zeigen sich elastische Beläge zudem auch preislich deutlich dynamischer als alternative Fußböden. Die Branche verdient gutes Geld. Als Direktimporteur von Vinylbelägen lässt sich die Ertragsspanne für die HegRos GbR besonders attraktiv gestalten. Neben dem Unternehmen selbst profitieren davon auch unsere Investoren, die sich die Immobilienrally mit ihren zahlreichen Renovierungsmaßnahmen mit möglichst geringem Risiko zu Nutze machen können.
Anlegerkapital will die HeGros GbR zur Finanzierung ihrer weiteren Expansion nutzen, um in größtmöglichem Umfang am rapiden Wachstum des Marktes für Vinylfußböden zu partizipieren. Konkret sollen Gelder für die Eröffnung weiterer Filialen und damit die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie den Wareneinkauf verwendet werden. Das Beteiligungsangebot ermöglicht den Investoren zum idealen Zeitpunkt in der Unternehmensentwicklung in ein bereits erfolgreiches Geschäft einzusteigen, dessen künftige Entwicklung den Anlegern dauerhaft gute Renditen verspricht.
Angeboten werden die nachstehenden Beteiligungsformen, Laufzeiten und Zins- bzw. Ausschüttungssätze :
Stille Gesellschaftsbeteiligung ab 10.000 EUR: Laufzeiten; 3 Jahre, 5 Jahre oder 7 Jahre; Grunddividende: 3,25 %, 4,75 % oder 6 %
Genussrechtsbeteiligung ab 5.000 EUR Zeichnungssumme; Laufzeiten: 3 Jahre, 5 Jahre oder 7 Jahre; Grunddividende: 3,25 %, 4,75 % oder 6 %
Anleihekapital ab 100.000 EUR; Laufzeiten: 5 Jahre oder 7 Jahre; Festverzinsung: 4,75 % oder 6 %
nachrangig zahlbare Zinssätze: 2,5 %, 4 % oder 5,5 % .
Den Geschäftsführer Roland Hessel erreichen Interessenten unter der Mailadresse
zentrale@hegros-designvinyl.de zu weiteren Detailinformationen. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
22. November 2016 - Die INSU KG aus Dresden ist ein junges, aber mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche und im Bereich der Finanzdienstleistungen ausgestattetes Unternehmen, dessen Fokus auf dem Handel von Immobilien und mobilen Sachwerten, Unternehmensbeteiligungen, der Bauträgertätigkeit, der Vermittlung von Immobilien Dritter sowie dem Kauf und Verkauf von SelfStorage-Einheiten liegt. Geschäftsführer und Gesellschafter bringen fundierte Kenntnisse des Sachwertmarktes mit, die sie gewissenhaft in den Dienst der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung und damit den Vermögensaufbau beteiligter Investoren stellen. Von unseren gleichermaßen „traditionellen“ wie innovativen Anlagemodellen können auch Sie profitieren.
Im Immobilienhandel hat sich die INSU KG ( www.insu-kg.de ) auf Immobilien aus so genannten Notsituationen, also aus Bankverwertungen oder Versteigerungen spezialisiert. Diese Sparte bietet nach wie vor die mit Abstand günstigsten Einkaufspreise und ein entsprechend hohes Wertsteigerungspotenzial im Interesse unserer Anleger.
Nicht minder vielversprechend, auch und gerade in Zeiten einer sich verlangsamenden Konjunktur sind unsere Sachwertanlagen in SelfStorage-Einrichtungen. Denn gesellschaftlicher Wohlstand, fortschreitende Urbanisierung, aber auch der Online-Handel haben die Nachfrage nach sicheren, privat oder gewerblich anzumietenden Kleinlagereinheiten rasant steigen lassen. Allein in den letzten zehn Jahren ist die Fläche solcher Lagerzentren um 184 % (11 % p.a.) gewachsen – bei unverändert hoher Auslastung. Der außerordentlich zyklusresistente Markt ist also längst nicht gesättigt und bietet Investoren jetzt den besten Einstiegszeitpunkt.
Neben wichtigen Aspekten wie Lage und Infrastruktur spielen ökologische Qualitätskriterien bei all den Immobilieninvestments eine zunehmend wichtige Rolle: Schließlich lassen sich durch nachhaltige Bauweise und einen analog geringen Gesamtenergieverbrauch um bis zu 20 % höhere Mieteinnahmen erzielen.
Für interessierte Kapitalanleger werden die nachstehenden Beteiligungs-Möglichkeiten angeboten :
1. Grundbuchgesichertes Darlehen ab 20.000 EUR Zeichnungssumme Laufzeit: 4 Jahre, Zinssatz: 3,5 % + 0,5 % vom Verkaufspreis der besicherten Immobilie.
Laufzeit: 6 Jahre, Zinssatz: 5,0 % + 1,0 % vom Verkaufspreis der besicherten Immobilie.
2. Nachrangdarlehen ab 5.000 EUR Zeichnungssumme Laufzeiten: 2 Jahre, 4 Jahre oder 6 Jahre Zinssätze: 2,5 %, 4 % oder 5,5 %
3. Genussrechtsbeteiligung ab 5.000 EUR Zeichnungssumme Laufzeiten: 3 Jahre, 5 Jahre oder 7 Jahre Grunddividende: 3,25 %, 4,75 % oder 6 %
4. Stille Gesellschaftsbeteiligung ab 10.000 EUR Laufzeiten: 3 Jahre, 5 Jahre oder 7 Jahre Grunddividende: 3,25 %, 4,75 % oder 6 %
5. Anleihekapital ab 100.000 EUR Laufzeiten: 5 Jahre oder 7 Jahre Festverzinsung: 4,75 % oder 6 %
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf zu dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Heiko Groschwald unter der Mailadresse info@insu-kg.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Die BadenInvest Consulting GmbH trifft mit diesem Geschäftsmodell den Nerv der Zeit – und auf eine enorme Nachfrage. Denn immer mehr Bürgerinnen und Bürger sind auf der Suche nach soliden Sachwertanlagen, die sich mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Engagement realisieren lassen, gleichzeitig aber höhere Erträge versprechen als Sparbuch oder Lebensversicherung.
Von der BadenInvest Consulting GmbH in der Vergangenheit projektierte PV-Anlagen waren binnen kürzester Zeit „ausverkauft“. Um die immer schneller wachsende Nachfrage bedienen zu können und unsere marktführende Stellung zu stärken, will unser Unternehmen weitere Investitionsobjekte entwickeln.
Obwohl der nationale Photovoltaikmarkt infolge politischer Anpassungen des EEG-Rahmens und der daraus resultierenden Kürzung der Solarförderung heute längst nicht mehr die Dynamik der Jahre 2011 und 2012 aufweist, bleiben Investitionen in Solarstrom höchst attraktiv. Denn der dominierende Kostenanteil von PV-Kraftwerken, die Investitionskosten, fielen in den letzten zehn Jahren dank technologischem Fortschritt, Skalen- und Lerneffekten um rund 75 %. Das von der Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 und 2017 festgelegte Ziel eines jährlichen PV-Zubaus von 2,5 GW wurde im letzten Jahr mit 1,48 GW an neuen PV-Kraftwerken deutlich verfehlt. Um unseren Energiebedarf überwiegend aus erneuerbaren Energien zu decken, werden etwa 200 GW installierte PV-Leistung benötigt. Engpässe entstehen vor allem aus der mangelnden Bereitschaft der Kreditinstitute, ausreichend Kapital zur Verfügung zu stellen. Projektfinanzierungen sind aber eine wichtige Säule beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Investoren stellt das wiederum eine große Chance dar.
Zur Finanzierung dieser Projekte durch Eigenkapital bieten wir einem ausgewählten Anlegerkreis nun auch die Möglichkeit, sich direkt an unserer Gesellschaft zu beteiligen und damit unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der BadenInvest Consulting GmbH teilzuhaben. Dafür stehen Interessenten vier unterschiedliche Beteiligungsmodelle zur Auswahl, die wir den Anlageinteressenten gern vorstellen möchten. Wir freuen uns, Interessenten als Finanz- und Umweltpartner in unserem Unternehmen begrüßen zu dürfen.
Daher bietet das Unternehmen Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungs-möglichkeiten an: z.B : Stille Beteiligungen mit einer Mindestlaufzeit von 3, 5 od. 7 Jahren ab 10 T€ von bis zu 4,75 % p.a., Genussrechte 3, 5 od. 7 Jahre ab 10 T€ bis zu 4,75 % p.a.;, Anleihekapital bis zu 5,25% p.-a., 3, 5 und 7 Jahre, 100 T€ oder Nachrangdarlehen, 1,3 und 5 Jahre, ab 10 T€ bis zu 4 %. p.a. Bei Interesse nehmen Anleger bitte Kontakt auf zu dem geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Stefan Falk unter der Mailadresse info@baden-invest.de und fordern Sie das ausführliche Beteiligungs-Exposé an. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
16. Nov. 2016 - Die Dr. Werner Financial Service AG bietet die Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen für die grundschuldbesicherten Darlehen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zu einem sehr niedrigen Bearbeitungshonorar und stellt die BaFin-gemäßen Verträge zur umgehenden Platzeirung zur Verfügung. - Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird ( so die BaFin ). Geschieht die Sicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird ( so auch das VG Frankfurt/Main – Geschäftsnummer 7 L 2174/15.F – aus 2015 ) .
Voraussetzung für das besicherte Darlehen von privater Seite ist also, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine (Teil-)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt oder ein Verzicht auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB erklärt und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen sein muss . Sofern ein Notar oder ein anderer Ehrenberufler ( RA, StB oder WP ) die (Teil-)Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.
Hypotheken oder Grundschulden können also nicht nur zugunsten von finanzierenden Banken ins Grundbuch eingetragen werden, sondern auch zugunsten privater Kapitalgeber im Rahmen einer Baufinanzierung oder einer Immobilienfinanzierung. Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. Horst Werner ( mailto:dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG.
Für den Vertrieb von grundschuldbesicherten Darlehen ist auch keine Vermittlererlaubnis nach § 34 f oder 34 i Gewerbeordnung erforderlich !
Nach der ganz aktuellen hausinternen Entscheidungsrichtlinie der BaFin von Ende März 2016 betrachtet die BaFin grundschuldbesicherte Darlehen nach der Aufzählung in § 1 Abs. 2 und ebenso nach der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz nicht als Finanzinstrumente im Sinne der Gewerbeordnung. Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen (neuen) Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu.
Unter Finanzdienstleister und Vermittlern taucht auch immer wieder die Frage auf, ob bei der Platzierung und Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen eine Erlaubnis gem. § 34 i Gewerbeordnung erforderlich ist. Nachstehend finden Sie als Leser den Link zu dem Gesetzestext des § 34 i Gewerbeordnung :
https://dejure.org/gesetze/GewO/34i.html
Beim § 34 i GewO geht es um die Vermittlung von Verbraucherdarlehen oder um die Beratung bei solchen Verbraucherdarlehen für Darlehensnehmer. Bei den Emissions-Unternehmen sind die Kunden keine zu schützenden (Verbraucher-)Darlehensnehmer, sondern Darlehensgeber. Deshalb trifft der § 34 i GewO auf die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen und die Vermittlung von Darlehensgebern nicht zu. Der Anleger ist in diesen fällen kein zu schützender "Verbraucher", sondern selbst Darlehensanbieter.
Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Ergänzende Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mailadresse ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) bei entsprechender Anfrage.
Gern stellen wir Ihnen das Finanzierungsinstrument des grundschuldbesicherten Darlehens mit allen Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen zur unbegrenzten ( wiederholten ) Verwendung für ein Vorzugshonorar von Euro 1.500,- zzgl. USt zur Verfügung ( Anfragen bitte an info@finanzierung-ohne-bank.de ).
16. Nov. 2016 - Für die kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) setzt die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes der Immobilie bewegen muss. Dieser Verkehrswert kann entweder durch eine zeitnahe Kaufpreisvereinbarung oder durch ein Bewertungsgutachten nachgewiesen werden. Es muss sich zudem um eine in Deutschland belegene Immobilie handeln. Zum anderen muss die Grundschuldbesicherung so veranlasst sein, dass jeder Anleger als Darlehensgeber einen direkten Zugriff auf das Sicherungsmittel hat und unmittelbar im Falle von Nichtleistung des Unternehmens die Zwangsvollstreckung in das Grundstücksobjekt einleiten kann. Der Darlehensgeber muss die Möglichkeit haben, sich eine vollstreckbare Ausfertigung über die (Teil-)Grundschuld ausstellen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung eines Dritten bedarf.
Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird ( so die BaFin). Geschieht die Sicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird.
Voraussetzung für das besicherte Darlehen von privater Seite ist also, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine Orderschuldverschreibung in Form einer (Teil-)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt oder es muss ein Verzicht gem. § 1160 BGB erklärt sein. Sofern ein Notar oder ein anderer Ehrenberufler ( RA, StB oder WP ) die (Teil-)Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.
Bei Verletzung der rechtlichen Anforderungen kann die BaFin von dem Unternehmen per Rückabwicklungsverfügung die Rückzahlung des Darlehenskapital verlangen. Die Besicherung kann jedoch auch in erforderlicher Form unverzüglich nachgeholt werden, um einen rechtswidrigen Zustand zu beenden. Eine Hin- und Herzahlung des Kapitals an die Darlehensgeber und wieder Einzahlung des Kapitals an das Unternehmen in besicherter Form wäre jedoch zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes nur reine Förmelei ( wie auch das VG Frankfurt/Main – Geschäftsnummer 7 L 2174/15.F - in einem ähnlichen Fall festgestellt hatte ). Wenn die Beendigung des rechtswidrigen Zustandes genauso schnell durch die nachzuholende Grundschuldbesicherung erfolgen kann, wäre eine Rückabwicklungsverfügung der BaFin nicht verhältnismäßig und somit unangemessen.
Hypotheken oder Grundschulden können also nicht nur zugunsten von finanzierenden Banken ins Grundbuch eingetragen werden, sondern auch zugunsten privater Kapitalgeber im Rahmen einer Baufinanzierung oder einer Immobilienfinanzierung. Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG.
15. Nov. 2016 - Unter Finanzdienstleistern und Vermittlern taucht immer wieder die Frage auf ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ), ob bei der Platzierung und Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen eine Erlaubnis gem. § 34 i Gewerbeordnung erforderlich ist. Nachstehend finden die Leser den Link zu dem Gesetzestext des § 34 i Gewerbeordnung :
https://dejure.org/gesetze/GewO/34i.html
Beim § 34 i GewO geht es um die Vermittlung von Verbraucherdarlehen und/oder um die Beratung bei solchen Verbraucherdarlehen für Darlehensnehmer. Bei den Emissions-Unternehmen sind die Kunden keine zu schützenden (Verbraucher-)Darlehensnehmer, sondern Darlehensgeber, denen eine Grundschuldbesicherung geboten wird. Deshalb trifft der § 34 i GewO auf die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen und die Vermittlung von Darlehensgebern nicht zu. Der Anleger ist in diesen fällen kein zu schützender „Verbraucher“, sondern selbst Darlehensanbieter. Der Finanzdienstleister benötigt für die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen lediglich den § 34 c GewO.
Eine Vermittlererlaubnis für Finanzdienstleister benötigt nach § 34 c ff Gewerbeordnung ( GewO ) derjenige, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen, so Dr. Horst Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Seit dem 10. Juli 2015 gilt weitergehend der neue § 34 f GewO und seit dem 21. März 2016 für die Vermittlung von Immobiliardarlehen an Verbraucher der neue § 34 i GewO mit jeweils besonderen Genehmigungsvoraussetzungen. Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will ( § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ). Der Status des Darlehensvermittlers tritt bereits bei der Vermittlung des ersten Darlehensvertrages ein. Die Absicht die Darlehensvermittlungs-Tätigkeit dauerhaft auszuüben, reicht bereits für die Genehmigungspflicht aus. Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 wurde am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl S. 396) verkündet. Es trat somit am 21. März 2016 der neue Erlaubnistatbestand des Immobiliardarlehensvermittlers (§ 34 i GewO) in Kraft.
Für Gewerbetreibende, die bereits am 21. März 2016 eine Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses von Verträgen nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO als Darlehensvermittler hatten und die Verträge über Immobiliardarlehen für Verbraucher im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1 GewO weiterhin vermitteln oder darüber beraten wollen, müssen bis zum 21. März 2017 eine weitergehende Erlaubnis als Immobiliardarlehens-Vermittler nach § 34 i Absatz 1 GewO beantragen. Die Antragsteller werden diese Erlaubnis auch nach § 34 i GewO im Rahmen einer sogen. „Alte Hasenreglung“ erhalten. Die Vermittlung und Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments als Beteiligungsanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes fallen unter die Erlaubnispflicht als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz). Für die Vermittlung derartiger Finanzanlagen ist eine gesonderte Sachkunde mit Befähigungsnachweis bei der jeweils zuständigen IHK nachzuweisen. Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Ordnungsämter der Kreis- oder Stadtverwaltungen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Ist der Antragsteller eine juristische Person, müssen alle vertretungsberechtigten Personen diese Voraussetzungen erfüllen.
Für Grundschuldbesicherte Darlehen ist keine Vermittlererlaubnis nach § 34 f oder § 34 i GewO erforderlich !
Nach der ganz aktuellen hausinternen Entscheidungsrichtlinie der BaFin von Ende März 2016 betrachtet die BaFin grundschuldbesicherte Darlehen nach der Aufzählung in § 1 Abs. 2 und ebenso nach der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz nicht als Finanzinstrumente im Sinne der Gewerbeordnung. Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen (neuen) Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Ergänzende Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mailadresse ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) bei entsprechender Anfrage.
Nach der Grundsatzentscheidung der BaFin gilt das grundschuldbesicherte Darlehen nicht als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes und auch nicht als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ), da in § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VermAnlG nur das partiarische Darlehen und das Nachrangdarlehen genannt sind ( so die BaFin ). Die Auffangklausel mit der Nr. 7 ist ebenfalls – so die BaFin – nicht einschlägig.
Der neue § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz enthält zwar erstmalig eine Auffangklausel bzw. Generalklausel, wonach als Vermögensanlagen auch alle „sonstigen Anlagen gelten, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren“. Entsprechend dieser Generalklausel hätten auch grundschuldbesicherte Darlehen als Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes angesehen werden können. Für grundschuldbesicherte Darlehen wendet die BaFin jedoch diese Generalklausel nicht an.
Alle ( auch neuen ) Finanzinstrumente des Vermögensanlagengesetzes sind ohnehin nur dann zulässig, soweit sie keine Einlagengeschäfte gem. § 1 KWG darstellen. Dies ergibt sich explizit aus dem neuen § 1 Abs. 2 Nr. 7 letzter Halbsatz. Grundschuldbesicherte Darlehen wurden in entsprechenden Grenzen ( z.B. Besicherung bis zu 100 % ) von der BaFin auch bisher nicht als KWG-Einlagengeschäfte eingestuft. Eine Änderung der Beurteilung von grundschuldbesicherten Darlehen ergibt sich aus dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz nicht. Die BaFin wendet also die Auffangklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz nicht auf grundschuldbesicherte Darlehen an und lässt damit die grundschuldbesicherten Darlehen als einzige vollkommen BaFin-prospektfreie „Lücke“ offen.
Nunmehr bleiben somit grundschuldgesicherte (Erstrang- oder Zweitrang-)Darlehen von privaten Kapitalgebern am Kapitalmarkt zulässig. Voraussetzung für Erstrangdarlehen von privater Seite ist lediglich, dass dem erstrangigen Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld einräumt. Private (Erstrang-)Darlehen bedürfen also für ihre kapitalmarktrechtliche Zulassung der Besicherung, wahrend Nachrangdarlehen von Privat einer solchen Grundschuldbesicherung nicht bedürfen.
Auf Grund der gravierenden Verwerfungen im Bankenbereich, durch die schärfere europäische Bankenunion mit der Aufsicht durch die EZB und durch Basel III sind die Kreditinstitute zunehmend weniger bereit und in der Lage, Kreditrisiken zu übernehmen. Deshalb fordern die Banken von Immobilienerwerbern höhere Eigenkapitalanteile und verkaufen häufig zur Liquidierung ihre Altkredite auf dem Kapitalmarkt: Sie treten ihre Grundschuldforderungen aus in Schieflage geratenen Objekten zur Verwertung an Dritte ab, indem sie sich durch Ausgabe von Schuldverschreibungen (Verbriefungen) oder durch die Abtretung von grundschuldbesicherten Erstrangdarlehen am Kapitalmarkt frische Liquidität besorgen.
Für die kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen setzt die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes der Immobilie bewegen muss. Dieser Verkehrswert kann entweder durch eine zeitnahe Kaufpreisvereinbarung oder durch ein Bewertungsgutachten nachgewiesen werden. Zum anderen muss die Grundschuldbesicherung so veranlasst sein, dass jeder Anleger als Darlehensgeber einen direkten Zugriff auf das Sicherungsmittel hat und unmittelbar im Falle von Nichtleistung des Unternehmens die Zwangsvollstreckung in das Grundstücksobjekt einleiten kann. Er muss die Möglichkeit haben, sich eine vollstreckbare Ausfertigung über die (Teil-)Grundschuld ausstellen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung eines Dritten bedarf. Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Sicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird.
Voraussetzung für das besicherte Darlehen von privater Seite ist also, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine (Teil-)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt. Sofern ein Notar die (Teil-)Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.
Der Immobilienkredit wird bei Fremdvermietung der Immobilie im wesentlichen aus den Mieterträgen abgezahlt bzw. getilgt. Die derzeitigen Immobilienrenditen liegen zwischen 3 % bis 8%, so dass bei den zur Zeit noch günstigen Zinsen Finanzierungsaufwand und Mietertrag zur Deckung gebracht werden können. Grundschuldbesicherte private Darlehensgeber können derzeit mit 3,5 % bis 4,5 % Zinsen p.a. gewonnen werden. Der sorgsame Kapitalanleger bekommt also bei einem günstigen „Einkaufspreis der Immobilie“ diesen durch den Mieter vollends bezahlt. Selbst im Falle einer Verwertung bzw. Zwangsversteigerung der Immobilie (die eine Bank natürlich immer einkalkulieren muss) trägt der Kapitalanleger oder die Bank durch das eingesetzte Eigenkapital nur ein geringes Verwertungsrisiko. Wohnimmobilien schneiden regelmäßig in der Zwangsversteigerung besser ab als Gewerbeimmobilien. Deshalb lassen sich Wohnimmobilien leichter mit einem höheren Fremdkapitalanteil finanzieren. Der Kauf einer Mietwohnung kann somit eine krisensichere und rentable Geldanlage sein.
Bei der Immobilien-Kapitalanlage macht es einen Unterschied, ob die Immobilie zur Eigennutzung angeschafft wird oder ob die Immobilie zur Fremdnutzung und Vermietung an Dritte erworben wird. Im ersteren Falle werden Mietaufwendungen erspart und bieten Sicherheit gegenüber einem unsicheren Mietverhältnis oder einem unkalkulierbaren Vermieter. Im zweiten Falle der Fremdvermietung werden zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und es können Steuervorteile der Gebäudeabschreibung und der Werterhaltungs-Investitionen etc. genutzt werden. Allerdings dürfen die Steuervorteile mit regelmäßig 2% Gebäudeabschreibung und der Zinsaufwands-Absetzung nicht überschätzt werden.
Hypothekenanleihen zur Immobilien-Finanzierung sind als Finanzinstrumente eine durch Grundschulden besicherte Sonderform der Schuldverschreibung zur Finanzierung von Grundstücksrechten und Unternehmens-Immobilien. Baufinanzierungsanleihen lassen sich also auch bei privaten Kapitalgebern oder Anlegern realisieren und das Beteiligungsengagement der Beteiligungspartner absichern.
Die Hypothek bzw. Grundschuld wird zur Sicherung der Kapitalgeber in der III. Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Es handelt sich hierbei um ein Pfandrecht an einem Grundstück bei der Realisierung einer Baufinanzierung oder einer Grundstücksfinanzierung. Als akzessorische Sicherheit ist die Hypothek vom Bestehen einer Forderung ( z.B. eines Immobiliendarlehens ) abhängig. Eine Hypothek kann als Buch- oder Briefhypothek oder auch als verbriefte Eigentümergrundschuld beim Amtsgericht eingetragen werden. Hypotheken oder Grundschulden können also nicht nur zugunsten von finanzierenden Banken ins Grundbuch eingetragen werden, sondern auch zugunsten privater Kapitalgeber im Rahmen einer Baufinanzierung oder einer Immobilienfinanzierung. Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. Horst Werner ( mailto:dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de) von der Dr. Werner Financial Service AG.
28. Okt. 2016 - Seit über drei Jahrzehnten wurde nicht ein einziges von Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreutes Unternehmen ( insgesamt mehrere hundert Unternehmen ) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) mit einer Unterlassungsverfügung oder Rückabwicklungsverfügung vom Markt genommen. Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ) kontrolliert mit einer gesonderten Abteilung den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung. Es ist außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken ( siehe Gesetz über das Kreditwesen, KWG ) nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen Ebene auf der Grundlage der Prospektgesetze ( Vermögensanlagengesetz und Wertpapierprospektgesetz ) zulässig, "Kapital einzusammeln". Bei fehlerhaften Vertragsunterlagen geht die BaFin gegen derartige unerlaubte Bankgeschäfte vor und veranlasst mit sofortiger Vollziehung die Rückabwicklung von Anlegergeschäften.
Es sind zudem bei der Kapitalbeschaffung die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken ( siehe § 1 KWG ) und die Kapitalmarktregeln über die Genehmigungspflicht der Kapitalakquisition einzuhalten. Jedes Unternehmen, das Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft betreiben will, bedarf bei der Überschreitung von gesetzlichen Bereichsausnahmen ( Bagatellgrenzen ) der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Stellt jedoch die BaFin unerlaubte Geschäfte eines Unternehmens oder einer Einzelperson fest, so hat sie als Aufsichtsbehörde umfangreiche Kompetenzen, um solchen Geschäften durch eine Untersagungsverfügung mit gesetzlich angeordneter sofortiger Vollziehung ohne jeglichen Aufschub ein Ende zu bereiten. Diese Befugnisse besitzt die BaFin auch gegenüber jedem anderen Unternehmen und jeder natürlichen Person, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen ist – unabhängig davon, ob dies wissentlich oder unwissentlich geschieht.
Aufgrund von § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) kann die BaFin gegen Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben, aber die dafür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nicht haben, oder solche Geschäfte betreiben, die nach § 3 KWG verboten sind. Gegen unerlaubte Investmentgeschäfte besteht für die BaFin eine Eingriffsbefugnis gemäß § 15 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Als zuständige Aufsichtsbehörde schreitet sie gemäß § 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) unter anderem auch gegen Unternehmen ein, die Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft ohne die notwendige Erlaubnis betreiben. Deshalb ist bei Finanzierungen über die privaten Beteiligungsmärkte professionelle Beratung und Begleitung unerlässlich, wenn man keine Rückabwicklungsverfügung und kein Strafverfahren riskieren möchte.
Verstöße gegen das Banken- und Kapitalmarktrecht werden gem. § 54 KWG mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Die BaFin als Aufsichtsbehörde führt jedes Jahr ca. 3.000 Verfahren durch und ist eine sehr aufmerksame Behörde, die ständig an den Kapitalmärkten zusammen mit der Bundesbank und den Landeszentralbanken recherchiert.
Ausgestattet mit diesem Know-how, verwirklicht die RV Energy Project GmbH ( www.rv-energyproject.de ) derzeit ein Netz von 30 Blockheizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung von je 350 kWel Leistung in deutschen Industriegebieten. Dank Biomethanbetrieb und EEG-Verträgen generieren die Anlagen bis 2028 gesicherte Einnahmen aus garantierten Einspeisevergütungen und besitzen eine entsprechend kurze Amortisationszeit. Ein störungsfreier Betrieb wird durch Fernüberwachung, Vollwartungsverträge sowie ein kontinuierliches Ertrags-Controlling sichergestellt.
Auch die Politik hat das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung erkannt. Mit der Anfang 2016 in Kraft getretenen Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) wurde das Fördervolumen von 750 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro verdoppelt. Bis 2020 will die Bundesregierung den Anteil des durch KWK-Anlagen erzeugten Stroms von derzeit 16 % auf 25 % steigern. Im selben Zeitraum soll die Technologie nicht weniger als 4 Mio. Tonnen CO2 einsparen helfen. Somit hat die RV Energy Projekt GmbH ein zukunftsweisendes Geschäftsmodell mit ertragreichen Produkten aus der Koppelung von Energieerzeugungsanlagen und Dienstleistungen. Das KWK-Modell der RV Energy Project GmbH stellt eine hocheffiziente Anlagentechnik dar, die sich vor allem durch ihr bioenergetisches Gaskonzept auszeichnet. Dies erlaubt eine attraktive Vergütung für Stromeinspeisungen in das öffentliche Netz gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Das Unternehmen bietet dazu ein BHKW-Konzept, durch das Industrieunternehmen komplett unabhängig, flexibel und vor allem äußerst wirtschaftlich Strom und Wärme erzeugen können. Das Unternehmen stellt für die Strom- und Wärmeversorgung von Industrieunternehmen nicht nur besonders sparsame erd- oder biogasbetriebene Anlagentechnik von 30 bis 2.000 kW Leistung zur Verfügung. Das Finanzierungsmodell des Contracting erlaubt es den Kunden, unabhängig vom Stromanbieter und vor allem aber komplett ohne Vorkosten und ohne Eigenkapital Strom und Wärme am Ort des Verbrauchs zu produzieren.
Einem ausgewählten Investorenkreis will die RV Energy Project GmbH ermöglichen, an der Errichtung dieses CO2-neutralen Stromversorgungsnetzes teilzuhaben und damit direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu partizipieren. Dafür stehen verschiedene Beteiligungsmodelle zur Auswahl, die aufgrund der umfassenden Expertise der Emittentin sowie staatlicher Förderung und Abnahmegarantien allesamt weit überdurchschnittliche Renditen versprechen. Die Kraft-Wärme-Kopplung besitzt ein riesiges Ausbaupotenzial. Dem Kapital der Anleger an der RV Energy Project GmbH geht es genauso.
Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stillen Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,0 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 10% des Jahresüberschusses sowie siebenjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 7 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5,5 % p.a.. Ausführliche Informationen und ein Beteiligungs-Exposé werden unter der genannten Mailadresse emission@rv-energyproject.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Jörg Raimann. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
05. August 2016 - Die duobloq Energie GmbH hat ein speziell auf die Bedürfnisse von energieintensiven Unternehmen zugeschnittenes Kraft-Wärme-Kopplungsmodell entwickelt. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist der schlafende Riese der Energiewende. Denn die gleichzeitige Umwandlung von Brennstoff in elektrische und in thermische Energie besitzt kostenschonend einen vielfach höheren Wirkungsgrad als eine getrennte Erzeugung von Strom und Wärme. Deshalb will die Bundesregierung den Anteil des durch KWK-Anlagen produzierten Stroms bis 2020 auf mindestens 25 % steigern. Besonders im Bereich der energieintensiven Gewerbeunternehmen bietet die intelligente Technologie ein riesiges Einspar- und ebenso großes Marktpotenzial.
Das KWK-Modell der duobloq Energie GmbH ( www.duobloq.de ) besticht neben hocheffizienter Anlagentechnik vor allem durch sein Finanzierungs- und Betriebskonzept der Nutzungsüberlassung. Dadurch sparen Kunden 15 % - 35 % an Primärenergie ohne jede Eigeninvestition. Die Kunden zahlen lediglich eine Mietgrundgebühr, welche die Anschaffungs- und Installationskosten der duobloq Energie GmbH amortisiert, sowie eine betriebsstundenabhängige Servicegebühr. Leichter kann man die Entscheidung für eine KWK-Anlage nicht machen.
Die duobloq Energie GmbH ist ein Full-Service-Dienstleister für das Contracting von KWK-Anlagen mit Sitz im Berliner Energieforum. Hinter duobloq stehen zwei seit vielen Jahren erfolgreiche Marktakteure: die Berliner BHK-Holding GmbH, ein Spezialist im Bereich der Vermarktung und Umsetzung von dezentralen Energielösungen, sowie die Ingolstädter meistro Energie GmbH, einer der größten erzeugerunabhängigen Gewerbe-Energieversorger in Deutschland. Zahlreiche bereits realisierte KWK-Projekte mit aktiven Nutzungsüberlassungsverträgen zeugen von der Leistungsfähigkeit des Unternehmens und gewährleisten einen auf absehbare Zeit gesicherten Cash-Flow.
Eine Beteiligung an der duobloq Energie GmbH bietet Anlegern die Möglichkeit, unmittelbar am Erfolg eines der innovativsten Unternehmen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung teilzuhaben und in einem der aussichtsreichsten Segmente des deutschen Energiemarkts weit überdurchschnittliche Renditen zu erzielen. Dafür stehen vier unterschiedliche Beteiligungsmodelle zur Auswahl, deren
Details nachfolgend zu entnehmen sind.
Private Investoren haben jetzt die Chance, von den anhaltend hohen Wachstumsraten des deutschen Energiemarktes zu profitieren. Mit der duobloq Energie GmbH bietet einer der führenden Anbieter für KWK-Modelle vier kurz- bis mittelfristige Beteiligungsmodelle, mit denen Anleger direkt am wirtschaftlichen Erfolg des expandierenden Unternehmens teilhaben können. Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am weiter steigenden Erfolg des Unternehmens zu partizipieren. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stillen Beteiligungen und als Genussrechte (Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 5,5 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 10% des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer nachrangig zahlbaren Verzinsung von 4,5 % p.a.
Ausführliche Informationen werden auf Anfrage an invest@duobloq.de zur Verfügung gestellt. Zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren steht Ihnen ferner ein kompetenter Ansprechpartner unter der Telefonnummer 030 – 338 518 420 gern zur Verfügung. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de).
Spezielle Investoren-Meetings bzw. Investorenkonferenzen werden auch von privaten Kapitalmarktdienstleistern zum Treffen von Anbietern und Nachfragern mit dem Ziel des Abschlusses von Beteiligungsverträgen organisiert und durchgeführt. Derartige Veranstaltungen, auch "Finanz-Matching-Treffen" genannt, werden in gesonderten Moderations-Veranstaltungen organisiert und angemeldete Unternehmen mit den interessierten Investoren eingeladen. Bekannt sind solche Matching-Veranstaltungen auch in New York, wo man bei den Veranstaltern seine Unternehmensunterlagen einreichen muss und gegen eine Eintrittsgebühr von $ 10.000,- an dem Matching teilnehmen kann. Dort erhält man die Gelegenheit, sich vor professionellen Kapitalgebern in einem bis zu 30-minütigen Vortrag zu präsentieren und unmittelbar mit den anwesenden Investoren zu sprechen.
Ein Fonds-Treff ist z.B. die alljährlich im Herbst in Dortmund ( Westfalenhalle ) stattfindende Messe "DKM" mit regelmäßig über 15.000 Messebesuchern – siehe www.dkm-messe.de . Darüber hinaus gibt es noch weitere Fonds-Messen an anderen Messe-Standorten. Die DKM ist offenbar die größte Anleger- und Fondsmesse in Deutschland.
Das Business Angel Netzwerk Deutschland e.V. mit Sitz in Essen veranstaltet ebenfalls an wechselnden Standorten Messen bzw. Tagungen von kapitalsuchenden Unternehmen und investitionsbereiten Kapitalgebern ( siehe www.business-angels.de ), wo sich die Unternehmen auf kleineren Tagungsständen kostengünstig mit ihren Beteiligungsangeboten präsentieren können. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
Die MGG ist in Wachstumsregionen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen tätig. Die Aktivitäten der MGG stützen sich auf drei wesentliche Tätigkeitsfelder:
- den Erwerb von Immobilien
- die Sanierung von Bestandsobjekten
- die Vermietung + Verwaltung von Immobilien
Projektentwicklung : Die Entwicklung einer Immobilie ist für die MGG stets eine spannende Herausforderung. Ob ein Altbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Baukörpers, es lohnt sich immer, zunächst nach dem Potenzial des Objekts zu suchen. Die MGG betrachtet ein Projekt von allen Seiten. Die Arbeit führt so zu einer Veredelung des vorhandenen Bestandes. Dabei entstehen nachhaltige und langlebige Bebauungs-, Nutzungs- und Mietkonzepte.
Das Unternehmen arbeitet mit Architekten, Baufirmen und Handwerkern vor Ort zusammen. Die MGG verfügt zudem über große Flächenreserven mit Ertragspotential. Teilweise sind diese fertiggestellt, teilweise müssen diese noch renoviert oder saniert werden. Ein wichtiger Teil in der Investitionskalkulation ist aber vor Kostensteigerungen geschützt: Der Kaufpreis !
Finanzierung : Die MGG refinanziert sich durch Darlehen von privaten Geldgebern, die mit Grundschulden abgesichert werden. Die Laufzeiten der grundschuldbesicherten Darlehensverträge liegen zwischen 10 bis 20 Jahren. Die Darlehensaus- und Rückzahlung erfolgt über Notaranderkonten.
Das Geschäftsmodell der MGG sieht vor, dass die so zum Ertrag geführten Immobilien dann als Sicherheit für die privaten Darlehensgeber dienen und das von der MGG investierte Eigenkapital wieder freigesetzt wird, um erneut in Immobilien investiert zu werden. Dadurch kann die MGG schneller wachsen. Nach 3 - 6 Jahren wird die Zwischenfinanzierung von privaten Darlehensgebern durch Langfristfinanzierungen über 15 - 20 Jahre bis zur Tilgung abgelöst.
Vermietung + Verwaltung : MFM GmbH (www.mfm-direct.de), zertifiziert nach ISO 9001:2008, übernimmt die Hausverwaltung, Vermietungsservice und Hausmeisterservice.
09. Mai 2016 - Unternehmen auf der Suche nach Kapital und Finanzierung ( siehe
www.finanzierung-ohne-bank.de ) müssen Kapitalanleger, Investoren und private Geldgeber erreichen, indem sie an diese ein öffentliches Beteiligungsangebot richten. Dies kann mit gewissen Streuverlusten über Finanzmarkt-Anzeigen in den Printmedien ( z.B. Handelsblatt, FAZ, Süddeutsche Zeitung, ZEIT, WELT, WELT am Sonntag etc. ) geschehen oder durch eine direkte namentliche Ansprache von gelisteten, potentiellen Anlegern. Dieser direkte Kontakt kann über Postmailings oder über digitale Emails erfolgen. Hierzu bedarf man entsprechender Post- oder Mailadressen, um die Investoren zu kontaktieren. Postmailings sind heute viel zu teuer. Die Dr. Werner Financial Service Group verfügt deshalb aufgrund ihrer Landing-Pages über (spamfreie) Mailadressen , da sich bei dem Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de in den letzten zwölf Jahren die Beteiligungsinteressenten selbst zum Abonnement eingetragen haben. Das Finanzportal Anleger-Beteiligungen.de stellt den Investoren die Beteiligungsangebote und Finanzierungsbegehren der Unternehmen vor. E-Mailings haben den Stellenwert von traditionellem Postversand sinken lassen. Postversand ist erstens viel zu teurer und zweitens dauert es zu lange, bis die Informationen beim Empfänger ankommen. Die Vorteilhaftigkeit von E-Mailings hat sich die Dr. Werner Financial Service Group schon seit vielen Jahren zu eigen gemacht.
Der wöchentliche Investorenbrief des Finanzportals "Anleger-Beteiligungen.de" wird zudem auch stationär im Internet unter www.investoren-brief.de veröffentlicht und erreicht damit tausende von zusätzlichen Webseiten-Besuchern.
Wöchentlich mittwochs wird der Finanz-Newsletter als Investoren-Brief von Anleger-Beteiligungen.de der Hi-Tech Media AG an über 20.000 Kapitalmarktteilnehmer mit namentlicher Ansprache und gelistete Kapitalgeber zu dem gesamten Themenspektrum des vor- und außerbörslichen Kapitalmarkts mit Beteiligungsangeboten, Anlegertipps und Analysen verschickt ( www.anleger-beteiligungen.de ). Die Adressaten ( eingetragene Beteiligungs-Interessenten ) setzen sich aus Investoren, privaten Anlegern, family offices, Finanzdienstleistern und Unternehmern zusammen, die sich für diesen kostenlosen Investoren-Service angemeldet und eingetragen haben. So wird sicher gestellt, dass die Empfänger an dem Inhalt auch wirklich interessiert sind.
Des Weiteren können über unser Finanzportal Anleger-Beteiligungen.de individuell gestaltete Mailings an über 2.000 gelistete, ausgewählte Finanzdienstleister und weitere ca. 1.500 gelistete Vermögensverwalter vorgenommen werden. Das kapitalsuchende Unternehmen kann in einer E-Mail in seinem Corporate Design das Produkt, d. h. die Beteiligung, den Finanzdienstleistern vorstellen.
Da die Finanzdienstleister eine Vielzahl von Produktofferten tagtäglich bekommen, gilt es auch hier, die Professionalität der Gestaltung und des Inhalts sicher zu stellen. Nichts wirkt sich besser auf den Absatz einer Beteiligung und die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung aus, als wenn ein engagierter Finanzprofi als Multiplikator bei dem Vertrieb bzw. bei der Beteiligungs-Platzierung mit einer Provisionszusage mitwirkt.
Unter Negativzinsen versteht man nach Wikipedia „Zinsen, mit denen ein Guthaben prozentual belastet wird. Wirtschaftlich gesehen sind es Minuszinsen, die auf Guthaben erhoben werden können und vom Gläubiger gezahlt werden müssen oder von der Rückzahlung des Guthabens abgezogen werden“. Bei diesem Minuszins, der auch Strafzins genannt wird, verliert der Kapitalgeber ( also der Sparer bzw. Sparkonten- oder Festzinskonten-Inhaber ) über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Prozentsatz seines Gelds, der dem Kapitalnehmer ( der Bank ) gutgeschrieben wird. Um diesen Kosten zu entgehen, können Geldguthaben so in verzinsliche Sachwerte ( außerhalb der Banken ) angelegt werden, dass der zwangsweise Abzug von Minuszinsen nicht möglich ist. Gleichzeitig werden relativ sichere, grundschuldbesicherte Darlehensanlagen geboten, die deutlich mehr – bis zu 7 % p.a. – bieten als die „Nullzinsen“ der Banken. Wer die richtige Anlagewahl trifft, entgeht der möglichen Belastung mit Negativzinsen und erhält sogar noch einen sehr ansehnlichen positiven Zinsertrag, ohne spekulieren zu müssen.
Mit bonitätsmäßig starken, mittelständischen Unternehmen können auch kurzfristige Geldanlagen – ab einem Jahr – vereinbart werden. Meist besteht die Wahl zwischen viertel-, halbjährlichen oder jährlichen Zinsausschüttungen oder die Wahl von thesaurierenden Anlagen mit Zins- und Zinseszinseffekt und einer endfälligen Ausschüttung und Kapitalrückzahlung.
Noch zieren sich die meisten Banken, von Kleinsparern einen Zinsabschlag auf Kontoeinlagen zu verlangen. Weiter sind bereits die deutschen Finanzämter: Sie haben für sich bereits festgelegt, was passiert, wenn Kunden künftig dafür zahlen müssen, dass sie Geld bei ihrer Bank auf ein Konto einzahlen. Die Verluste aus Negativzinsen dürfen nicht als Werbungskosten beim Finanzamt abgesetzt werden ( so ein Bericht der WELT vom März 2016 ).
Die Kapitalertragsteuer ist in ihrer Höhe nach oben gedeckelt auf 25 % zzgl. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer, was sich aus der Einordnung als „Abgeltungsteuer“ ergibt – mit 25 % zzgl. Soli und KiSt ist alles „abgegolten“. Diese gedeckelte Kapitalertragsteuer wird in einer besonderen Form von den Steuerpflichtigen erhoben, nämlich als sogen. „Quellensteuer“. Der Begriff „Quellensteuer“ beschreibt also nur die Art der Erhebung. „Quelle“ bedeutet hier, dass die Steuern direkt da abgeschöpft ( und gezahlt ) werden, wo sie entstehen; nämlich an der Quelle und die Quelle der Ertäge ist das Unternehmen. Quellensteuern in Deutschland sind z.B. die Lohnsteuer, die Zinsabschlagssteuer, die Kapitalertragsteuer und die Abgeltungsteuer. Wenn die Abgeltungsteuer als Quellensteuer nicht abgeführt wird und die Kapitalertragsteuer somit nicht gezahlt wird, haften sowohl der Anleger als auch das Unternehmen dafür ( wie bei der Lohnsteuer ).
Die Quelle ( wo die Kapitalerträge verdient werden ) ist das Unternehmen bzw. die Institution, in dem die Kapitalerträge erwirtschaftet werden. Als Quellensteuer wird eine Steuer auf Erträge bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung) an das zuständige Finanzamt abgeführt wird – es handelt sich also um die Steuerzahlung für einen Dritten – eben den Anleger.
Vom Quellensteuerprinzip gibt es jedoch Ausnahmen. Deshalb wäre eine Sicht allein auf § 43 EStG für die Beurteilung der Zuständigkeit für die Abführung der Kapitalertragsteuer unzutreffend und unvollständig. Dort ist lediglich geregelt, dass die Banken, wenn und soweit sie nur als Zahlstelle für Kapitalerträge dienen, die Kapitalertragsteuer für Dritte abzuführen haben. Das gilt nicht generell. Die Banken erwirtschaften z.B. nicht die Dividenden der VW-Aktien. Eigentlich müsste VW die Kapitalertragsteuer abführen. Da jedoch die Banken über die Clear Stream Banking AG in Frankfurt/Main die Zahlstellen für die Dividenden der Aktiengesellschaften und Fonds sind, hat der Gesetzgeber in diesen besonderen Fällen die Banken als Auszahlungsstelle zur Abführung der Abgeltungsteuer verpflichtet. Der § 43 EStG stellt also nur eine ergänzende Sondervorschrift für die Banken und Finanzdienstleistungsinstitute dar ( und somit eine begründete Ausnahme vom Grundsatz der Quellenbesteuerung dar ). Die Banken etc. sind nicht die Quelle der Erträge, aber dennoch aufgrund ihrer besonderen Stellung abführungspflichtig. § 43 EStG hat somit praktisch im wesentlichen nur Bedeutung für börsennotierte Unternehmen. Das berührt jedoch nicht den Grundsatz in den §§ 44 EStG ff, das sämtliche Unternehmen oder sonstige Institutionen die an ihrer Quelle entstandenen Erträge zu versteuern und die Kapitalertragssteuer abzuführen haben. Die Unternehmen oder sonstigen Institutionen ( auch soweit sie keine Banken etc. sind ) sind Steuerschuldner der Kapitalertragsteuer, die in ihrer Höhe auf den Satz der Abgeltungsteuer begrenzt ist ( Abgeltungsteuer bedeutet, dass mit der Zahlung die Steuer unabhängig von einem anderen persönlichen Grenzsteuersatz die Steuer abgegolten ist ). Das findet man so auch in allen Kapitalmarkt-Prospekten unter der Überschrift „Steuerliche Hinweise“. Die Kapitalertragsteuer-Freibeträge in Höhe von Euro 801,- und Euro 1.602,- (bei Zusammenveranlagung) können beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Nach den neuen Regelungen in § 51a Absätze 2c – e und Absatz 6 EStG sind Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtete ab dem 1. Januar 2015 zusätzlich verpflichtet, in einen automationsunterstützen Verfahren Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, hat der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) für alle Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abzufragen. Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft abgebildet werden. Das Verfahren gilt für alle Kapitalerträge, die dem Kirchensteuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 2014 zu fließen. Im Vorfeld wird vom 1. September 2014 bis 31. Oktober 2014 das Kirchensteuerabzugsmerkmal erstmalig zum Abruf im automatisierten Verfahren bereitgestellt. Die Abfrage setzt unter anderem die Angabe der Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen voraus. Sofern dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt, kann diese ebenfalls in einem automatisierten Anfrageverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erfragt werden. Kombinierte Anfragen nach Steueridentifikationsnummer und Kirchensteuerabzugsmerkmal sind ebenfalls möglich. Das bedeutet aber, dass zur Vereinfachung auf dem Zeichnungsschein bereits die Steueridentifikationsnummer des Anlegers bzw. Investors abzufragen und einzutragen ist. Den Kirchensteuerabzugsverpflichteten werden verschiedene Übermittlungswege für den Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) angeboten. Für kleinere Anfragevolumina empfiehlt das BZSt die Nutzung des Online-Portals (BOP). Die Anfragedaten können per Webformular oder als CSV-Datei (bis zu 1.000 Datensätze) übergeben werden. Für die Nutzung der Formulare im BZSt-Online Portal können Unternehmen ein bereits vorhandenes ELSTER-Zertifikat verwenden ( http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Info_Abzugverpflichtete /Informationen_fuer_ Abzugsverpflichtete_node.html ).
Grundsätzlich muss jeder BaFin-Prospekt alle wesentlichen Angaben über den Emittenten und die angebotenen Wertpapiere bzw. unverbrieften Vermögensanlagen enthalten. Der Prospekt soll den Anleger in die Lage versetzen, sich ein zutreffendes Bild über das Angebot zu machen und auf dieser Grundlage seine Investitionsentscheidung zu treffen. Es muss sichergestellt werden, dass der Prospekt sämtliche gesetzliche Pflichtangaben enthält, keine widersprüchlichen Aussagen aufweist und die Darstellungen für einen Durchschnittsleser einfach und verständlich sind. Das hat nicht nur zivil- und haftungsrechtliche Bedeutung, sondern das ist auch strafrechtlich relevant. Wer nämlich im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen, in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen bei größeren Platzierungsvolumina grundsätzlich nicht ohne einen Prospekt an private Kleinanleger öffentlich angeboten werden. Übersteigt die Mindesteinlage bei Wertpapieren Euro 100.000,- und bei Vermögensanlagen Euro 200.000,- , dann ist keine Prospektpflicht gegeben.
Bereits in der Vergangenheit galt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren auch außerhalb der Börse die Pflicht zur Veröffentlichung eines gefertigten Kapitalmarktprospektes als Beteiligungs-Verkaufsprospekt, als Wertpapierverkaufsprospekt oder Fondsprospekt über Vermögensanlagen. Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist diese Prospektpflicht auch auf nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen ausgedehnt worden. Damit unterliegt seit dem Jahre 2005 z.B. auch das öffentliche Angebot von Kommanditbeteiligungen, Fondsbeteiligungen, stillen Beteiligungen, partiarischen Darlehen und wertpapierlosen Genussrechten (Genussrechtskapital, Genussscheinen) grundsätzlich der gesetzlichen Prospektpflicht. Mit dem prospektierten Beteiligungsangebot wird die Möglichkeit auf bankenunabhängiges Kapital für das Unternehmen eröffnet.
Ein BaFin-zulassungsfreies Unternehmen, welches vom Kapitalanlagengesetzbuch ( KAGB ) ausgenommen ist und somit keinen BaFin-genehmigungspflichtigen AIF-Fonds darstellt, muss mit seinem Unternehmensgegenstand auf eine aktive, operative Geschäftstätigkeit ausgerichtet sein und darf nicht in dem passiven Halten von Vermögenswerten – gepoolt durch Anlegergelder – bestehen. Ein auf Umsatztätigkeit – durch Dienstleistungen, Produktion oder Handel durch An- und Verkauf ( Warenumschlag ) – angelegtes Unternehmen unterfällt nicht dem neuen Fondsgesetzbuch KAGB. Im anderen Falle dürfen an einem solchen Unternehmen nur festverzinsliche Finanzinstrumente ausgegeben und prospektiert werden.
Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig neun verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen. Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere können ab jeweils Euro 100.000,- prospektfrei angeboten, platziert und gezeichnet werden. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden.
Das öffentliche Angebot ohne Prospekt entbindet jedoch nicht von der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung. Unabhängig von der Prospektpflicht darf das Anlageangebot auch nicht gegen die Regeln des Einlagengeschäfts gem. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) verstoßen, wonach die Annahme fremder, unbedingt rückzahlbarer Gelder immer erlaubnispflichtig ist.
Ein Anbieter, der im Inland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, muss vor dem Beginn des öffentlichen Angebots neben dem Verkaufsprospekt auch gem. § 13 VermAnlG ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB ) erstellen. Das Vermögensanlagen-Informationsblatt darf nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen. Es muss die wesentlichen Informationen über die Vermögensanlagen in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise so enthalten, dass das Publikum insbesondere die wesentlichen Merkmale des Prospekts einschätzen und mit den Merkmalen anderer Finanzinstrumente bestmöglich vergleichen kann.
Der Prospekt muss mindestens einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden, um dem Anleger Gelegenheit zu geben, sich über die angebotenen Anlagen und deren Emittenten zu informieren. Der Prospekt darf jedoch erst veröffentlicht werden, wenn er zuvor von der BaFin ( zur Hinterlegung ) gebilligt wurde.
Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.
Die BaFin überprüft jedoch weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Anlageprodukt. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten sogar ausdrücklich hinweisen. Werbung mit Angaben, die über den Umfang der Prüfung täuschen können, ist den Anbietern ausdrücklich verboten. Gelegentlich werben Anbieter mit Aussagen wie „Prospekt bei der BaFin hinterlegt". Die BaFin missbilligt diese Art der Werbung ausdrücklich, denn sie gibt keinerlei Aufschluss über die Qualität des Angebotes bzw. des Anbieters, sondern erweckt den Eindruck, die Bundesanstalt habe die Emission mit einem Gütesiegel versehen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Die BaFin gibt Auskunft darüber, ob bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder Vermögensanlagen ein Prospekt bei der BaFin gebilligt und hinterlegt worden ist.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Gebühren nach Maßgabe des § 14 und des § 17b des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Nach der entsprechenden Kostenverordnung kostet die Prospektprüfung grundsätzlich bei der BaFin eine Gebühr von Euro 6.500,- pro Finanzinstrument. Wird z.B. ein Prospekt über stille Beteiligungen und zusammen mit der Ausgabe von Genussrechten eingereicht, kann dies eine Billigungsgebühr von Euro 13.000,- auslösen, da es sich um zwei verschiedene Finanzinstrumente handelt. Weitere Informationen sind von Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechende Anfrage erhältlich.
26. April 2016 - Die bio-filter-development-gmbh besteht seit Herbst 2015 und hat einen biologischen Filter entwickelt und patentieren lassen, der die Aufbereitung von Gebrauchtwasser nachhaltig verändern wird. Erste Testergebnisse haben die Prognosen bestätigt. In jahrelanger Forschungsarbeit haben die Ingenieure des Unternehmens einen geschlossenen Keramik-Rieselfilter entwickelt, der wartungsfrei ist und eine herausragende Effektivität bei der Aufbereitung kontaminierten Wassers nachweist.
Begonnen haben die Entwicklungen bereits vor 25 Jahren in der Aquaristik. Hier ist es den Initiatoren schon vor mehr als 10 Jahren gelungen, einen wartungsfreien biologischen Filter auf Mikroorganismenbasis zu entwickeln. Diese erste Filteranlage läuft heute noch ohne Probleme. Aus diesen Anfängen hat das Unternehmen die jetzige Pilotanlage entwickelt, die in den Betrieb einer Biogasanlage integriert wird, um die Schadstoffe der Gärreste bis zu 80% zu reduzieren. Der biologische Filter kann nach weiterer Entwicklung in diversen Bereichen wie z.B. in Klärwerken, Wasseraufbereitungsanlagen und kommerzieller Fischzucht (Aquakultur) eingesetzt werden, um unsere Umwelt und unser Grundwasser vor Schadstoffen zu schützen.
Bereits 2012 bis 2013 wurde die biologische Filter Anlage in Finnland bei der Firma Clewer im Labor getestet (Zielsetzung: Aquakultur). Der Test wurde von Prof. Gennadi Zaitsev durchgeführt. Die positiven Ergebnisse, welche gezeigt haben, dass der wartungsfreie biologische Filter gegenüber dem wartungsintensiven herkömmlichen Filter eine um das vielfach bessere Filterleistung hat, können angefordert werden.
Um diese positiven Ergebnisse amtlich belegen zu lassen, steht die Pilotanlage bereits im Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven unter der Leitung von Herrn Dr. Matt Slater. Starkes Interesse an der innovativen Anlage haben nach ersten Testergebnissen diverse namhafte Industrieunternehmen bekundet.
Die bisher aufgelaufenen Entwicklungskosten von Euro 350.000 wurden aus Eigenmitteln finanziert. Nun werden weitere Mittel benötigt, um das Patent erweitern zu können und weitere Prototypen und Pilotanlagen zu bauen. Zudem wird permanent in den einzelnen Bereichen weitergeforscht, um mittelfristig den Markt zu erobern. Die Absatzmöglichkeiten sind hierbei vielfältig, da potenzieller Bedarf in allen Bereichen besteht, die mit Verunreinigungen im Wasser zu tun haben. Mit zusätzlichen Beteiligungsgeldern kann das Unternehmen folgende konkrete Schritte gehen:
• Erweiterung der Patente zu den biologischen Filtern
• Durchführung weiterer Versuchsprojekte
• Umsetzung des Pilotprojektes in Zusammenarbeit mit der swb AG
• Planung und Ausbau der Produktionsstätte
• Einstieg in die serienmäßige Produktion des Bio-Filters
Die bio-filter-development-gmbh bietet Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungs-möglichkeiten an:
– Stille Beteiligungen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren ab Euro
10.000,- zu 5%
– Genussrechte, 7 Jahre ab Euro 20.000,- zu 5,5%,
– Anleihekapital, 5 Jahre ab Euro 100.000,- Mindesteinlage zu 5,5% oder
– Nachrangdarlehen, 4 Jahre ab Euro 5.000,- zu 5%.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Interessenten über das Vertriebsbüro bio-filter-development-gmbh, Internetseite www.bio-filter-development.com , 27572 Bremerhaven, Seeborg 1, Tel. 0471 / 8099 8099, Fax 0471 – 8099 1707, Mail-Adresse: info@bio-filter-development.com.
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will ( § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ). Der Status des Darlehensvermittlers tritt bereits bei der Vermittlung des ersten Darlehensvertrages ein. Die Absicht die Darlehensvermittlungs-Tätigkeit dauerhaft auszuüben, reicht bereits für die Genehmigungspflicht aus.
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 wurde am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl S. 396) verkündet. Es wird somit am 21. März 2016 der neue Erlaubnistatbestand des Immobiliardarlehensvermittlers (§ 34 i GewO) in Kraft treten. Für Gewerbetreibende, die bereits am 21. März 2016 eine Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses von Verträgen nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO als Darlehensvermittler hatten und die Verträge über Immobiliardarlehen für Verbraucher im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1 GewO weiterhin vermitteln oder darüber beraten wollen, müssen bis zum 21. März 2017 eine weitergehende Erlaubnis als Immobiliardarlehens-Vermittler nach § 34 i Absatz 1 GewO beantragen. Die Antragsteller werden diese Erlaubnis auch nach § 34 i GewO im Rahmen einer sogen. „Alte Hasenreglung“ erhalten.
Die Vermittlung und Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments als beteiligungsanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes fallen unter die Erlaubnispflicht als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz). Für die Vermittlung derartiger Finanzanlagen ist eine gesonderte Sachkunde mit Befähigungsnachweis bei der jeweils zuständigen IHK nachzuweisen. Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Ordnungsämter der Kreis- oder Stadtverwaltungen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Ist der Antragsteller eine juristische Person, müssen alle vertretungsberechtigten Personen diese Voraussetzungen erfüllen.
Die für das Durchlaufen des Erlaubnisverfahrens notwendigen Antragsformulare sind ab dem 1. April 2016 bei den IHK´s abrufbar. Inwieweit auch die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen an Unternehmen dazugehören, ist mit den zuständigen IHK´s abzustimmen. Meines Erachtens kommt § 34 i GewO nur in Betracht, wenn der Unternehmer ( z.B. die Bank ) der Darlehensgeber und der Verbraucher der Darlehensnehmer ist. Bei den grundschuldbesicherten Darlehen ist es jedoch umgekehrt: der Anleger ist der Darlehensgeber und ein operativ tätiges Unternehmen ist der Kapitalnehmer, so dass hier kein zu schützender, privater Verbraucher Vertragspartner ist. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).
1. Keine Pflicht zur BaFin-Prospekt-Billigung
Nach der Grundsatzentscheidung der BaFin gilt das grundschuldbesicherte Darlehen nicht als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes und auch nicht als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ), da in § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VermAnlG nur das partiarische Darlehen und das Nachrangdarlehen genannt sind ( so die BaFin ). Die Auffangklausel mit der Nr. 7 ist ebenfalls nicht einschlägig.
Der neue § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz enthält zwar erstmalig eine Auffangklausel bzw. Generalklausel, wonach als Vermögensanlagen auch alle „sonstigen Anlagen gelten, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren“. Entsprechend dieser Generalklausel hätten auch grundschuldbesicherte Darlehen als Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes angesehen werden können. Für grundschuldbesicherte Darlehen wendet die BaFin jedoch diese Generalklausel nicht an.
Alle ( auch neuen ) Finanzinstrumente des Vermögensanlagengesetzes sind ohnehin nur dann zulässig, soweit sie keine Einlagengeschäfte gem. § 1 KWG darstellen. Dies ergibt sich explizit aus dem neuen § 1 Abs. 2 Nr. 7 letzter Halbsatz. Grundschuldbesicherte Darlehen wurden in entsprechenden Grenzen ( z.B. Besicherung bis zu 100 % ) von der BaFin auch bisher nicht als KWG-Einlagengeschäfte eingestuft. Eine Änderung der Beurteilung von grundschuldbesicherten Darlehen ergibt sich aus dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz nicht. Die BaFin wendet also die Auffangklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz nicht auf grundschuldbesicherte Darlehen an und lässt damit die grundschuldbesicherten Darlehen als einzige vollkommen BaFin-prospektfreie "Lücke" offen.
2. Voraussetzungen nach BaFin für grundschuldbesicherte Darlehen
Darlehen mit Grundschuldabsicherung im ersten oder im zweiten Rang sind nach der jetzt festgelegten Verwaltungspraxis der BaFin keine Finanzinstrumente im Sinne des Vermögensanlagengesetzes und stellen auch keine verbotenen Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) dar. Sofern eine Absicherung ( z.B. im zweiten Rang ) erfolgt, achtet die BaFin lediglich darauf, dass die zweitrangige Absicherung noch im Rahmen des Verkehrswertes der Immobilie liegt. Der Wert der Immobilie ist im Zweifelsfalle durch einen zeitnah abgewickelten notariell vereinbarten Kaufpreis oder durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das vom Darlehensgeber gewährte Darlehen muss über eine Buchgrundschuld ohne Brief oder eine Briefgrundschuld von dem Unternehmen als Darlehensnehmer abgesichert werden. Hierzu werden entweder Eigentümergrundschulden zugunsten des Darlehensgebers auf einem oder auf mehreren Objekten des Darlehensnehmers oder von verbundenen Unternehmen zugunsten des Darlehensnehmers an bereiter Rangstelle bestellt oder bereits vorhandene erstrangige Grundschulden verwendet. Dem Darlehensgeber wird aus diesen Grundschulden in Höhe seines Darlehensbetrages eine Teil-Grundschuld nebst Zinssatz abgetreten. Teil-Grundschulden mehrerer Darlehensgeber stehen untereinander im gleichen Rang. Die Grundschuldabtretungen werden von einem Notar treuhänderisch verwaltet. Über die von dem Darlehensunternehmer veranlasste Abtretung erhält der Anleger als Darlehensgeber eine Bestätigung. Weitergehende Regelungen zum Verfahren der Grundschuldabsicherung können ausformuliert werden. Der Darlehensgeber muss sich jederzeit ohne erneute Mitwirkung des Unternehmens als Immobilien-Eigentümer vom Notar auf eigene Kosten eine vollstreckbare Ausfertigung seiner Teilgrundschuld ausfertigen lassen können oder sich für den Fall des Vorliegens von Briefgrundschulden einen Teil-Grundschuldbrief ausfertigen lassen können.
3. Keine Vermittlererlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung erforderlich
Nach der ganz aktuellen hausinternen Entscheidungsrichtlinie der BaFin von Ende März 2016 betrachtet die BaFin grundschuldbesicherte Darlehen nach der Aufzählung in § 1 Abs. 2 und ebenso nach der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz nicht als Finanzinstrumente im Sinne der Gewerbeordnung. Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen (neuen) Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Ergänzende Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mailadresse ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) bei entsprechender Anfrage.
02. April 2016 - Die Zapf-Hof Unternehmensgruppe mit bekannten Handelspartnern wird als familiäre, landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaft für das Wachstum über die Dr. Werner Financial Service AG Anlegerkapital aufnehmen. Die Zapf-Hof Unternehmensgruppe besteht aus sieben familiären Erzeugerbetrieben mit insgesamt 45 Mitarbeitern bei einem stetig steigenden Umsatz von derzeit ca. Euro 8 Mio.. Die Zapf-Hof GmbH ( www.gefluegelhof-zapf.de ) ist das Kernunternehmen der Zapf-Hof Unternehmensgruppe aus Gengenbach-Schönberg am Rande des Schwarzwalder Naturparks, bestehend aus einem Hofgut, welches schon seit Generationen ( über 130 Jahre ) im Besitz der Familie Zapf bewirtschaftet wird, dem Geflügelhof Zapf, sowie der Martin und Myriam Zapf GbR (Hühnerhaltung), der Günter und Martin Zapf Energie GdbR m.bH, der Biogeflügelhof Zapf KG, sowie der Vermarktungsgemeinschaft Rohrburger Bioei GbR Adam-Zapf.
Die Philosophie des Familienunternehmens ist eine nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion im Regionalen Umfeld. Mit einem Bio- und Freilandanteil von 60% treffen wir voll den Zeitgeist und die Ansprüche unserer Verbraucher. Zusammen mit den Erzeugerbetrieben hat die Familie Zapf so eine zukunftsfähige Landwirtschaft in der badischen Region möglich gemacht. Gemeinsam sind wir stark, dies ist unser Motto; und nur so funktioniert die bäuerliche Erzeugergemeinschaft der Zapf-Hof GmbH. Es sind mittlerweile 7 Familienbetriebe welche hinter dem Zapf-Hof stehen. Und es kommen in den nächsten Jahren noch weitere hinzu.
Nicht nur die Urproduktion ist ein starker Pfeiler unserer Geschäftsphilosophie. Wir sind auch sehr leistungsfähig im verarbeitenden Lebensmittelbereich. Hierzu zählen wir das Verarbeiten von Eiern zu weiteren Produkten der Region wie z.B. zu hochwertigen Nudeln, zu handgemachten Spätzle, zu lecker schmeckende Maultaschen. Oder auch so spezialisierte Produkte wie flüssiges Vollei aus artgerechter und regionaler Tierhaltung.
Damit die Produkte den Weg zu den regionalen Verbrauchern finden, hat die Zapf-Unternehmensgruppe sehr starke Partner an ihrer Seite. Diese sind in erster Linie die Handelsunternehmen EDEKA und REWE, welche unsere Produkte im Sortiment führen. Regional ist die Zapf-Unternehmensgruppe flächendeckend sowohl bei namhaften Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetrieben, als auch bei Unternehmen aus dem Bio Fachhandel vertreten. Die Verkaufsregion erstreckt sich vom Großraum Karlsruhe über Offenburg und dem Großraum Freiburg bis hin zur Schweizer Grenze. Den Schwarzwald hinauf bis Furtwangen und Freudenstadt. Im Umkreis von 100 km sind wir eine feste Größe, und stehen mit unserem Namen für höchste Qualität.
Die Zapf-Erzeugerbetriebe sind zertifiziert, um unseren Anspruch, welchen wir an uns stellen, auch nach außen zu kommunizieren. Unsere wichtigsten Zertifizierungen sind das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW), KAT (Kontrollierte artgerechte Tierhaltung), Bio-Zertifiziert (EU), Naturland (Bioverband), Demeter(Bio dynamischer Landbau), IFS (International featur Standart), EU-Zertifiziert (Teigwaren und Eier), VLOG (Verein ohne Gentechnik).
Der Absatz der Produkte und deren Umsatz hat sich in den letzten 15 Jahren um ca. 800% gesteigert. Heute erwirtschaftet die Zapf-Hof Gruppe ca. 8 Mio € Umsatz. Alle Produktfelder erfahren eine positive Entwicklung. Die Zapf-Erzeugerbetriebe profitieren sehr stark von der Regionalität und dem Tierschutzgedanken. Ziel ist es, der Kunden-Nachfrage qualitativ zusammen mit den Landwirten in ihrer Produkt-Gruppe gerecht zu werden.
Deshalb sind weitere Investitionen in Freiland- und Biohöfe geplant. Realisiert werden voraussichtlich in diesem und nächsten Jahr zwei weitere Höfe mit Freilandhaltung. Ein Hof entsteht direkt in der Nachbarschaft und wird als Schaubauernhof für Besucher ausgebaut. Die Familie Zapf ermöglicht dem Verbraucher, Tierhaltung hautnah zu erleben. Auch in der Weiterverarbeitung der Eier sind sehr vielversprechende Wachstumspotentiale vorhanden. Die Herstellung von flüssigem Vollei soll um die Möglichkeit von Eigelb und Eiweiß herzustellen, erweitert werden. Die Nachfrage ist hier vorhanden, insbesondere bei Eiern mit dem QZBW besteht hier noch ein großes Potential. Der derzeitige Absatz von 4000kg Vollei in der Woche soll wir Schritt für Schritt gesteigert werden. Langfristig ist auch eine Erweiterung des Hofladens geplant. Zusammen mit einer gläsernen und modernen Nudelherstellung soll hier nach dem Vorbild von etlichen Hofmärkten ein Event und Erlebnisgastronomie sowie ein Hofladen entstehen. Dieses Vorhaben ist in einem fünf bis zehn Jahreszeitraum realisierbar.
Wer wächst, muss die Infrastruktur anpassen. Weil wir aus Überzeugung und dem Umweltgedanken verpflichtet, nur grünen Strom verwenden, welchen wir selbst herstellen, sowie die Abwärme der BHKW´s thermisch voll verwerten, wird die Energiezentrale in Ihrer Leistung erweitert. Momentan können wir Strom für 300 Haushalte produzieren, geplant ist eine Erweiterung in Richtung 500 Haushalte. oder 1,5 MW elektrische Energie im Jahr.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg der Zapf-Unternehmensgruppe teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von 5,5% bzw. bis zu 6 % plus Übergewinnanteile von anteilig 15 % des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren per Mail direkt vom Geschäftsführer und Mitgesellschafter, Herrn Tierwirt-Meister Martin Zapf unter der Mailadresse mz@gepfluegelhof-zapf.de bei entsprechender Anfrage. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen am Kapitalmarkt.
29. März 2016 - Die Fa. Allgeier Holz ist ein einzelkaufmännisches, inhabergeführtes Familienunternehmen mit der Wertschöpfung in der Holzverarbeitung mit regionaler Verwurzelung. Seit der Firmengründung im Jahr 2002 ist das Team um Inhaber Franz-Josef Allgeier in der Planung und im Bau von Spielgräten aus Holz und der Errichtung kompletter Spielplatzanlagen tätig. Das erfolgreich tätige Unternehmen möchte einen weiteren Expansionsschritt vollziehen und öffnet sich Anleger zur Beteiligung mit Wachstumskapital.
Das Unternehmen : Allgeier Holz ist seit rund 15 Jahren auf die Erstellung von Spielgeräten aus Robinienholz spezialisiert ( siehe www.allgeier-holz.com ) und baut, renoviert und saniert komplette Spielplätze und Freizeitanlagen im gesamten südbadischen Raum. Der Kernmarkt erstreckt sich von Karlsruhe im Norden, bis nach Lörrach an der schweizerischen Grenze im Süden und bis hinein in die Ausflugsregionen des Südschwarzwaldes.
Entwicklung und Perspektiven: Besonders in den letzten drei Jahren konnte eine positive und expansive Unternehmensentwicklung erreicht werden. War es von 2013 auf das Geschäftsjahr 2014 vor allem der Ertrag, der sprunghaft angestiegen ist, so konnten im Jahr 2015 sowohl Umsatz ( über Euro 400.000,- ) als auch das Ergebnis deutlich gesteigert werden. Diese expansive Unternehmensentwicklung soll konsequent weiter vorangetrieben und Allgeier Holz als Spezialist für hochwertige Spielgeräte und Spielplatzgestaltung am Markt positioniert werden. Um diese Entwicklung zu beschleunigen und zu unterstützen sind Investitionen in die betriebliche Infrastruktur geplant.
Produkte und Leistungen: Ob Klettergeräte, Spielhäuser, Schaukeln oder Balancier- und Turngeräte – Allgeier Holz baut alle seine Spielgeräte selbst und verwendet hierfür ausschließlich Robinienholz. Die Robinie ist das härteste, dauerhafteste Holz Europas und eignet sich aufgrund seiner außergewöhnlichen Eigenschaften in besonderer Weise für Möbel und Ausstattungsgegenstände im Outdoor-Bereich.
Allgeier Holz fertigt nicht nur Einzelmöbel, sondern plant und erstellt komplette Spielplatz- und Freizeitanlagen. Rutschen, Wippen oder Kletternetz werden zugekauft. Neben der Erstellung von Neuanlagen, sollen Wartung, Reparatur und Sanierung als zweites, tragendes Standbein im künftigen Angebotsspektrum von Allgeier Holz ausgebaut werden. Alle Geräte und Anlagen werden nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 erstellt. Im Auftrag des Betreibers werden durch Allgeier Holz auch Inspektionen und Sicherheitskontrollen inklusive der rechtssicheren Dokumentation durchgeführt.
Kunden und Markt: Kommunen und öffentliche Träger sind die Hauptkunden von Allgeier Holz. Diese Klientel hat einen Anteil von 60% im Kundenportfolio und bietet den Vorteil, dass das Ausfallrisiko hier praktisch bei Null liegt. Die restlichen 40% der Kunden teilen sich auf Garten- und Landschaftsbauunternehmen, sowie Gastronomiebetriebe und Privatkunden auf.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am steigenden Erfolg der Allgeier Holz teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner ein Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a.
Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mailadresse info@allgeier-holz.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Inhaber Herr Franz-Josef Allgeier. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Alle Gutachten vom TÜV, Hygieneinstituten etc. wurden anerkannt, die bescheinigen, dass das Verfahren die Probleme der derzeitigen Technik löst. Um das Marktpotential einschätzen zu können, genügt der Hinweis, dass allein in Deutschland über 1 Million Fettabscheider nicht mehr die vorgeschriebenen Grenzwerte bei der Einleitung gewerblicher fetthaltiger Abwässer in die Kanalisation erreichen, ja teils um ein Vielfaches überschreiten. Hinzu kommen Rohrverstopfungen, üble Gerüche, mangelnde Hygiene und hohe Betriebskosten. Diese Probleme werden mit dem neuen Verfahren, das als BBKW= Bio-Betriebs-Klärwerk bezeichnet wird, gelöst. Um Investoren kurz die Wirkungsweise zu erklären: Das BBKW arbeitet bereits im Betrieb, also am Anfang einer Abwasserleitung wie die biologische Stufe im Klärwerk am Ende der Leitung.
Der Weg bis zur Marktreife und Anerkennung als zukunftsweisende Technik war schwer. Es galt, sich gegen Lobbyinteressen in den Fachgremien durchzusetzen und EU- und nationale Vorschriften zu beachten. Das DIBT empfahl die frühzeitige Kontaktaufnahme zur Industrie und die Kooperation mit einer Hochschule, um Grundlagen für Planer neuer Großküchen und Lebensmittelbetriebe sowie für neue Vorschriften zu schaffen. Auch diese Kontakte bestehen inzwischen. Einziges Risiko war schließlich, dass das für das Funktionieren erforderliche Betriebsmittel, ein enzymhaltiges Spezialgranulat in Frankreich hergestellt wurde. Um die künftige Belieferung zu sichern, konnte und wurde die französische Firma gekauft und nach Deutschland verlegt, wo unter der Firma biofatex KG nun das Granulat Bioli Bac u.a. Produkte produziert werden.
Diese Entwicklung wurde bisher finanziert aus hohen Eigenmitteln von 460 T€, einem kleinen Bankdarlehen 30 T€ und der stillen Beteiligung eines Bundeslandes von zunächst 40 T€ und nach Prüfung aufgestockt bis zum Höchstbetrag von 50 T€.
Während der Entwicklungsphase und der Marktvorbereitung für das BBKW wurde vorübergehend als Dienstleistung die biologische Flächenreinigung dort betrieben, wo herkömmliche Verfahren mit Chemie versagten. ( www.bir-nord.de ). Das Granulat Bioli Bac allein ohne BBKW wird an Haushalte und Betriebe sowie Kliniken verkauft. ( www.biofatex.de ). Künftig wird der Schwerpunkt auf die Rohrreinigung und das BBKW gesetzt.
Nachdem auf Fachkongressen ( u.a. auf dem Asia Pacific Congress ) das Verfahren vorgestellt wurde, stehen das Unternehmen in Verhandlungen mit Interessenten in Nah- und Fernost sowie in einigen Ländern der EU, denn die Probleme sind weltweit die gleichen. Im Ausland ist man besonders an Lizenzen zum Nachbau des BBKW und dem Import des Granulates interessiert. Um nun diese Nachfrage befriedigen zu können, muss der weltweite Markt massiv und zügig bearbeitet werden, damit der Marktvorsprung gesichert bleibt und ggf. noch weiter ausgebaut wird.
Daher bietet das Unternehmen Privatanlegern und Investoren verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an: z.B : Stille Beteiligungen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren ab 10 T€ zu 5% , Genussrechte 7 Jahre 20 T€ 6%, Anleihekapital 5,5%, 5 Jahre, 100 T€ oder Nachrangdarlehen, 4 Jahre, ab 5 T€ zu 5 %. Ihr Ansprechpartner ist der Komplementär beider Gesellschaften, der jeweils 85% der Anteile hält und bereit ist, Engagements später auch in KG-Anteile zum aktuellen Marktpreis umzuwandeln. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf zu dem geschäftsführenden Gesellschafter Herr Sigurd Seiboth unter der Mailadresse sigurd.seiboth@bir-nord.de oder s.seiboth@biofatex.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Tätigkeitsschwerpunkt der Gesellschaft ist die Entwicklung nachhaltiger Immobilien für wertschöpfende Logistik und leichte Produktion. Die Logistikzentren mit mindestens 50.000 qm Hallenfläche werden ausschließlich in strategischen Top-Lagen an den 28 Core-Standorten der Branche wie Frankfurt, Berlin oder München realisiert. Dabei reicht das Leistungsspektrum von der Beratung und Konzeption über die Realisierung und Vermietung bis hin zu individuellen Dienstleistungspaketen in kundenorientierten Modulen, die so von keinem anderen Marktteilnehmer angeboten werden.
Voraussetzung für den Baubeginn einer Logistikimmobilie durch die Log4Real AG sind immer langjährige Mietverträge mit mehr als einem Mieter sehr guter Bonität, vor allem börsennotierte Konzerne und Familienunternehmen mit mehr als 100 Mio. EUR Jahresumsatz. Durch die Bebauung von grundsätzlich über 50 % der Grundstücksfläche mit vermietbaren Hallen können trotz günstiger Mieten hohe monatliche Mieteinnahmen erzielt werden. Multi-Tenant-, also Mehrmieterkonzepte reduzieren zudem die Abhängigkeit von Kündigungsterminen sowie die Gefahr von Mietausfällen. Sämtliche dieser Maßnahmen, zusammen mit Festpreisverträgen beauftragter Generalübernehmer, die das gesamte Planungs- und Baurisiko übernehmen, dienen nicht zuletzt der Absicherung eingeworbenen Investorenkapitals.
Aktuell befinden sich acht Logistikparks in der Entwicklung durch die Log4Real AG: Neubauten mit modernsten Hallen für Fertigung und wertschöpfende Logistik mit Flächen zwischen 50.000 und über 100.000 qm. Alle Objekte können noch im laufenden Jahr fertiggestellt und ab dem 3. Quartal 2016 an Mieter übergeben werden. Weitere Projektentwicklungen mit späteren Fertigstellungsterminen sind in der Planung. Keine dieser Logistik- und Fertigungsimmobilien wird spekulativ gebaut. Bereits vor der Realisierung unterschriebene Mietverträge gewährleisten, neben Auslastung und gesicherten Mieteinnahmen, dass die Baukonzepte auf Mieterwünsche maßgeschneidert sind.
Auch private Investoren haben jetzt die Chance, von den anhaltend hohen Steigerungsraten der deutschen Logistikwirtschaft und des Markts für Logistikimmobilien zu profitieren. Mit der Log4Real AG bietet einer der führenden Anbieter für die Entwicklung von Best-in-Class-Logistikzentren gleich vier unterschiedliche Beteiligungsmodelle, mit denen Sie direkt am wirtschaftlichen Erfolg unseres expandierenden Unternehmens teilhaben können. Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am weiter steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stillen Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 5,5 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 10% des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 4,5 % p.a.. Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mailadresse info@log4real.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Vorstand Christian Bischoff. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
14. Januar 2016 - Die MIKRAL AG wurde im Frühsommer 2015 mit Sitz in Erkrath bei Düsseldorf gegründet und beschäftigt sich mit der Herstellung, der Verarbeitung und dem Verkauf von Mikroalgen. “Algen sind eine bislang wenig genutzte natürliche Rohstoffquelle, die zur Lösung von weltweiten Ernährungs- und Gesundheitsproblemen beitragen können. Algen sind genügsam und brauchen nur Sonnenlicht, Kohlendioxid, Nitrat und Phosphat für schnelles Wachstum. Sie produzieren eine Vielzahl chemischer Grundstoffe mit hohem Wertschöpfungspotenzial, u.a. für die pharmazeutische und die Nahrungsmittelindustrie“, so das Fraunhofer Institut.
Die Zukunft der Mikroalge als Wertstoffproduzent und Energieträger par excellence hat also schon seit längerem begonnen. In wenigen Jahrzehnten hat sich ein weltweiter Markt mit lebhafter Nachfrage nach den Grundstoffen und Inhalten der diversen Algenarten entwickelt.
Eines der gefragtesten und einträglichsten Grundprodukte ist das zentrifugierte Trockensubstrat aus Algenmasse in Pulverform. Die Nachfrage diverser Hersteller wie die von Nahrungs- bzw. Nahrungsergänzungs-, Arznei-, Kosmetik-, Energieprodukten und dergleichen kann längst nicht mehr befriedigt werden und wächst ständig überproportional zum verfügbaren Angebot. Hinzu kommt der rapide Bedarfsanstieg der Chemieindustrie zur Gewinnung der für ihre chemischen Produkte, insbesondere für Farben und Lacke benötigten Grundstoffe aus Algensubstraten.
Die verarbeitende Industrie bildet bereits heute ein großes und den Erfahrungen nach sich künftig noch ausweitendes Abnehmernetz für den latenten, immanent vorhandenen, sich beständig und nahezu unbegrenzt vergrößernden Bedarf an Trockensubstanz-Produkte aus Mikroalgen. Zur Befriedigung dieses Bedarfs einen erheblichen Beitrag leisten kann und soll das neuartige patentierte und in Prototypanlagen eines auf Neuentwicklungen spezialisierten Herstellers erprobten Produktionssystem der MIKRAL AG ( www.mikral.de ).
Mit diesem System wurde ein bedeutsamer Schritt in die Mikroalgen-Zukunft vollzogen durch seine vollautomatische permanente Algenproduktion in Bioreaktor-Anlagen und die dadurch erreichbare Produktivitätssteigerung mit überproportional höheren Produktmengen.
Der Vertrieb an die Abnehmer erfolgt über bewährte bestehende und sich ebenfalls mehrenden Vermarktungskanäle, später evtl. auch über eine eigene Vertriebs- und Vermarktungsgesellschaft.
Zu dieser Mikroalgen-Zukunft können interessierte Kapitalanleger beitragen und von ihr überproportional profitieren ! So wird einem begrenzten Anlegerkreis die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am später steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse mikral-brd@t-online.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Vorstand Herr W. Stoß. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Schuldverschreibungen können als Inhaberschuldverschreibungen ohne namentliche Zuordnung ausgegeben werden. Forderungsinhaber ist dann jeweils derjenige, der das Inhaberpapier physisch in den Händen hält. Eine Ausgabe solcher Wertpapiere ist auch als Namenschuldverschreibung möglich. Dann ist Forderungsinhaber derjenige, der in der Schuldverschreibung namentlich genannt und bei Vinkulierung in das Namensschuldverschreibungs-Register einer Gesellschaft eingetragen ist. Die freie Übertragbarkeit der Namensschuldverschreibungen ist grundsätzlich ausgeschlossen und wird durch die Vinkulierung an die Zustimmung des Unternehmens gebunden. In diesen Fällen gilt die Bereichsausnahme gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 VermAnlG n.F. in Verbindung mit § 2 Nr. 3 VermAnlG n.F.
Namensschuldverschreibungen, die als Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) zu qualifizieren sind, stellen bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagen- und Vermögensanlagenrechts vom 01.06.2012 Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 KWG dar.
Auch für Namensschuldverschreibungen gilt der weite Schuldverschreibungsbegriff des § 793 BGB. Im Unterschied zur Inhaberschuldverschreibung lautet die Namensschuldverschreibung nicht auf den jeweiligen Inhaber, sondern auf eine bestimmte natürliche oder juristische Person. Der Schuldner hat direkt an die in der Urkunde benannte Person zu leisten. Das hat zur Folge, dass das verbriefte Recht regelmäßig nicht nach sachenrechtlichen, sondern nach forderungsrechtlichen Grundsätzen übertragen wird.
Soweit Namensschuldverschreibungen nicht als Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 5 VermAnlG und damit als Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 KWG zu qualifizieren sind, gelten Namensschuldverschreibungen, die unter deutschem Recht begeben werden, grundsätzlich jedoch nicht als Schuldtitel im Sinne des § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 3 KWG, auch wenn sie im Einzelfall standardisiert und frei übertragbar sind.
Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Nr. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:
1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
Gesamtbetrag bis Euro 100.000,-- innerhalb von
12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
von über Euro 200.000,-- und (d) bei Wertpapieren bei einer
Mindestzeichnungssumme von über Euro 100.000,-- siehe WpPG § 3 Abs. 2 Ziff. 3
WpPG gezeichnet werden.
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder bei Wertpapieren an unter 150 nicht
qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften
Auch Wertpapierprospekte sind nach dem Wertpapierprospektgesetz BaFin-genehmigungsfrei, wenn die Mindestzeichnungssumme des zu platzierenden Wertpapiers mindestens Euro 100.000,- ( oder höher ) beträgt. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner ( ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) ) von der Dr. Werner Financial Service AG aus Göttingen.
09. Dezember 2015 - Es bestehen immer wieder Zweifel und Fragen zum Abzug und zur Abführung der Kapitalertragsteuer ( so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de ), die als Quellensteuer erhoben wird. Die Quelle ( wo die Kapitalerträge verdient werden ) ist das Unternehmen oder die Institution), in dem die Kapitalerträge erwirtschaftet werden. Als Quellensteuer wird eine Steuer auf Erträge bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung) an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Es gibt jedoch Ausnahmen. Deshalb ist eine Sicht allein auf § 43 EStG für die Beurteilung der Zuständigkeit für die Abführung der Kapitalertragsteuer leider unzutreffend und unvollständig. Dort ist lediglich geregelt, dass die Banken, wenn und soweit sie nur als Zahlstelle für Kapitalerträge dienen, die Kapitalertragsteuer für Dritte abzuführen haben. Das gilt nicht generell. Die Banken erwirtschaften z.B. nicht die Dividenden der VW-Aktien. Eigentlich müsste VW die Kapitalertragsteuer abführen. Da jedoch die Banken über die Clear Stream Banking AG in Frankfurt/Main die Zahlstellen für die Dividenden der Aktiengesellschaften und Fonds sind, hat der Gesetzgeber in diesen besonderen Fällen die Banken als Auszahlungsstelle zur Abführung der Abgeltungsteuer verpflichtet. Der § 43 EStG stellt also nur eine ergänzende Sondervorschrift für die Banken und Finanzdienstleistungsinstitute dar ( und somit eine begründete Ausnahme vom Grundsatz der Quellenbesteuerung dar ). Die Banken etc. sind nicht die Quelle der Erträge, aber dennoch aufgrund ihrer besonderen Stellung abführungspflichtig. § 43 EStG hat somit praktisch im wesentlichen Bedeutung für börsennotierte Unternehmen.
Das berührt jedoch nicht den Grundsatz in den §§ 44 EStG ff, das sämtliche Unternehmen oder sonstige Institutionen die an ihrer Quelle entstandenen Erträge zu versteuern und die Kapitalertragssteuer abzuführen haben. Die Unternehmen oder sonstigen Institutionen ( auch soweit sie keine Banken etc. sind ) sind Steuerschuldner der Kapitalertragsteuer, die in ihrer Höhe auf den Satz der Abgeltungsteuer begrenzt ist ( Abgeltungsteuer bedeutet, dass mit der Zahlung die Steuer unabhängig von einem anderen persönlichen Grenzsteuersatz die Steuer abgegolten ist ). Das findet man so auch in allen Kapitalmarkt-Prospekten unter der Überschrift „Steuerliche Hinweise“.
Nach den neuen Regelungen in § 51a Absätze 2c - e und Absatz 6 EStG sind Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtete ab dem 1. Januar 2015 zusätzlich verpflichtet, in einen automationsunterstützen Verfahren Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, hat der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) für alle Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abzufragen. Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft abgebildet werden.
Das Verfahren gilt für alle Kapitalerträge, die dem Kirchensteuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 2014 zu fließen. Im Vorfeld wird vom 1. September 2014 bis 31. Oktober 2014 das Kirchensteuerabzugsmerkmal erstmalig zum Abruf im automatisierten Verfahren bereitgestellt. Die Abfrage setzt unter anderem die Angabe der Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen voraus. Sofern dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt, kann diese ebenfalls in einem automatisierten Anfrageverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erfragt werden.
Kombinierte Anfragen nach Steueridentifikationsnummer und Kirchensteuerabzugsmerkmal sind ebenfalls möglich. Das bedeutet aber, dass zur Vereinfachung auf dem Zeichnungsschein bereits die Steueridentifikationsnummer des Anlegers bzw. Investors abzufragen und einzutragen ist. Den Kirchensteuerabzugsverpflichteten werden verschiedene Übermittlungswege für den Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) angeboten. Für kleinere Anfragevolumina empfiehlt das BZSt die Nutzung des Online-Portals (BOP). Die Anfragedaten können per Webformular oder als CSV-Datei (bis zu 1.000 Datensätze) übergeben werden. Für die Nutzung der Formulare im BZSt-Online Portal können Unternehmen ein bereits vorhandenes ELSTER-Zertifikat verwenden ( ausführlicher auf http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Info_Abzugverpflich... ).
Die Abgrenzung von Direktinvestments nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz als prospektpflichtige Finanzinstrumente zu bloßen Kaufverträgen ohne Zinsversprechen und Rückzahlung ist von wesentlicher Bedeutung für den freien Kapitalmarkt. Nach dem neuen seit Juli 2015 in Kraft getretenen Kleinanlagerschutzgesetz sind Vermögensanlagen nur solche öffentlich angebotenen Wirtschaftsgüter, die kumulativ einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung bzw. einen auf Barausgleich gerichteten Anspruch gewähren. Tatbestandsvoraussetzung sind also 1. Die Gewährung eines Verzinsungsanspruchs und 2. Rückzahlung des Kapitals für den Rückerwerb des Wirtschaftsgutes. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Ein „Zinsanspruch“ ist die vertragliche Gegenleistung für eine darlehensweise, zeitlich begrenzte Kapitalüberlassung. Ein "Zinsversprechen" von einem Initiator liegt deshalb dann nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG vor, wenn aus einem zu Eigentum übertragenen Wirtschaftsgut als solches ein Mietertrag erzielt werden kann, denn dieser Ertrag kommt eben nicht in Form "einer Zinszusage" vom Veräußerer, sondern wird als Nutzung aus der zu Eigentum erworbenen (Bruchteilseigentums-)Sache selbst gezogen. Der (Kauf-)Preis des Anlegers wird dann nicht im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gezahlt ( Kapitalüberlassung gegen Zinsen ), sondern wird für die Einräumung des Eigentums an einer bestimmten Sache gezahlt ( Kaufpreiszahlung für Eigentumserwerb z.B. von Bäumen zur Aberntung von Früchten oder zur Holzgewinnung). Die Ernteerträge aus dem Früchteverkauf oder dem Holzverkauf sind dann keine "Zinsen", sondern Ernteerträge bzw. Verkaufserlöse, so dass kein Direktinvestment gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG vorliegen kann. Dagegen gibt es Wirtschaftsgüter oder Rohstoffe, die grundsätzlich während der Haltefrist keine Erträge abwerfen wie z.B. Gold, Diamanten, Platin etc. Soweit dafür fortlaufende Zahlungen erfolgen, handelt es sich faktisch Zinsen. Das ist jedoch bei anderen Gütern, die wachsen oder die vermietet oder verleast werden können, anders zu beurteilen. Hier handelt es sich nicht um Zinsen, sondern um Mieterträge oder um Ernteerträge etc.
Somit ist nicht jeder öffentlich angebotene massenhafte Direktverkauf von physischen Gütern gleich ein Direktinvestment im Sinne des Vermögensanlagengesetzes, nur weil man dem Erwerber eine wiederkehrende Zahlung während seiner Eigentumsphase anbietet ( Erträge und keine Zinsen ) und weil man dem Käufer einen Weg zu einem Exit offeriert bzw. aufzeigt. Das würde die Vertragsfreiheit und das schuldrechtliche Kaufrecht unzulässig einschränken.
Ob der Erwerber die zu Eigentum erworbene Sache dann später selbst nutzt oder an einen Dritten zwecks Erzielung von Einkünften vermietet oder weiterverkauft, ist für die Beurteilung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG unerheblich. Der Begriff "Rückzahlung" bedeutet, dass sich gerade der Initiator bzw. der Veräußerer verpflichtet, die Sache gegen Entgelt zurück zu nehmen. "Rück"zahlen zum Zwecke des Rückerwerbs kann schon begrifflich nur der Veräußerer ( oder ein konzernverbundenes Unternehmen ).
Ein "Rückerwerb" liegt deshalb dann nicht vor, wenn z.B. lediglich ein Dritter als Käufer vermittelt wird oder ein unabhängiger Dritter das Wirtschaftsgut bzw. die Sachanlage später vom Anleger neu erwirbt ( und damit erstmalig erwirbt, aber nicht "rück"erwirbt). Weitere Informationen erhalten interessierte Unternehmer von Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Soweit materielle Wirtschaftsgüter zu Gesamthandseigentum mit Gewinn- und Verlustbeteiligung erworben werden, kommt grundsätzlich das Vermögensanlagengesetz und eventuell das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) zur Anwendung. Wenn jedoch die beispielhaft genannten Wirtschaftsgüter zu Alleineigentum ( z.B. auch in der Form des Bruchteilseigentums ) erworben werden und keine Zinsversprechen durch den Initiator bzw. Verkäufer gegeben werden und/oder vom Initiator auch keine Rückkaufsverpflichtungen übernommen werden, kommen die Vorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes ( also der § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz und § 34 f GewO ) nicht zur Anwendung und dementsprechend bedarf es bei der Platzierung durch Vermittler auch keiner Erlaubnis nach § 34 f GewO.
02. Okt. 2015 - Die Markando Finanz AG ist Deutschlands erstes Finanz- und Versicherungs-Vergleichsportal im Omni Channel–Setup. Es verbindet die Vertriebskanäle Online (Online Vergleichsplattform), Offline (deutschlandweite Shop-Struktur) und Beratung (Netzwerk von unabhängigen Finanzberatern).
Die Gründer und Aktionäre Marc Alexander Hupp jun. und Hans-Jürgen Hupp sen. bringen ganz unterschiedliche, sich ergänzende Stärken in das Unternehmen ein. Marc Alexander Hupp bietet durch seine internationale Ausbildung mit Schwerpunkt Marketing, seine Erfahrungen im Bereich Sales und Selbstständigkeit sowie seine innovativen und unkonventionellen Lösungsansätze die Basis für ein sich vom Wettbewerb abhebendes FinTech-Startup. Hans-Jürgen Hupp bringt mehr als 25 Jahre Berufs- und Markterfahrung aus dem Finanzdienstleistungssektor mit. In ihm vereinen sich Sales-, Management- und Branchenkenntnisse und -erfahrungen und geben dem Startup eine solide Basis.
Die Markando Finanz AG www.markando-finanz.de bietet einen transparenten Vergleich von standardisierten Finanzdienstleistungen von vielen deutschen Banken, Investmentgesellschaften, Versicherungen und Bausparkassen. Es stellt Leistungen und Preise über die Online Vergleichsplattform gegenüber und unterstützt auf diese Weise die Kaufentscheidung des Kunden - Seamless-Experience durch Omni-Channel.
Mit seinem Multikanalansatz trifft Markando Finanz genau den Nerv der Zeit. Es schließt die Lücke zwischen einseitigen Angeboten der Tradierten und Insellösungen der neuen Anbieter. Dabei trifft es auf das Bedürfnis eines sich wandelnden Marktes. Nämlich den Kunden durch den integrativen Vertriebsansatz mitzunehmen, ihm transparente Leistungsvergleiche zu bieten und ihm jederzeit auch Schritte in die „Old World“ mit Shop und Berater zu ermöglichen.
Dabei ist die Markando-Finanz-Zukunftsausrichtung und ihre investive Kraft hauptsächlich auf die Möglichkeiten des Online-Vertriebs ausgerichtet. Shops und Berater werden im Sinne einer atmenden Fabrik durch Franchise- und Courtagevereinbarungen an Markando Finanz gebunden. Je nach Marktentwicklung kann Markando Finanz zusätzliche Shops und selbständige Berater Kapital schonend aufbauen.
Der Ausbau der Shop-Infrastruktur fokussiert sich zunächst auf Städte unter 100.000 Einwohner, um effektive Aufmerksamkeit der jeweiligen Zielgruppe zu erhalten.
Grundlage für alle Vertriebsaktivitäten ist die lernende und ständig weiterentwickelte CRM-Datenbank (TED-Technology Experience-oriented Database). TED sammelt Daten zur jeweiligen Zielgruppe aus allen datenschutzrechtlich erlaubten Quellen. Aus den Daten erstellt TED Bedarfsprofile, die individuelle Angebote als Impressionen, Posts, Emails oder Newsletter ermöglichen. Je nach Anforderung des Kunden ordnet TED dann die Anfrage Online, dem Shop oder dem Berater zu. Das Service Center rundet das Bild ab. Es enthält FAQ’s, Live-Chat, und persönlichen Support. Im Zusammenspiel mit TED arbeitet es Inbound als automatisierte oder manuelle Datenerfassung und Outbound zur individuellen Adressierung der von TED ermittelten Bedarfsansätze.
Der Finanzbedarf des Unternehmens wird durch Eigen-/Beteiligungskapital gesichert. Zusätzliches Investitionskapital wird in der Wachstumsphase durch öffentliche Mittel ergänzt.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg der Markando Finanz AG teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von 5,5% bzw. bis zu 6 % plus Übergewinnanteile von anteilig 15 % des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
01. Oktober- 2015 - Die RPS ROBOT PROTECTION SYSTEMS GmbH ist ein weltweit führendes Unternehmen für hochwertige Roboterschutzsysteme. Mit langjähriger Erfahrung, kompetenten Mitarbeitern ( 16 Beschäftigte ) und verlässlichen Partnern begleitet RPS seine Kunden von der Planung über die Fertigung bis hin zur technischen Inbetriebnahme und umfassenden Betreuung vor Ort. Auftraggeber rund um den Globus wissen das zu schätzen. Daimler, Volkswagen und BMW, Siemens, ThyssenKrupp oder das ZDF sind nur einige der wohlklingenden Namen aus der Referenzliste des innovativen Betriebs. Als Technologieführer auf einem ohnehin wettbewerbsarmen Markt verfügt die RPS GmbH über zahlreiche Alleinstellungsmerkmale. Der bereits existierende, überaus namhafte Kundenstamm wird auf absehbare Zeit eine stabile Auslastung gewährleisten.
Industrieroboter sind aus der modernen Produktion nicht mehr wegzudenken. Sie arbeiten schnell, präzise und unermüdlich: Stählerne Helfer strahlen, schweißen, beschichten, montieren, lackieren, verpacken. etc. Allein in Deutschland versehen fast 180.000 Roboter Ihren Dienst. Weltweit sind es mehr als 3,5 Millionen. Vor allem in Asien und den USA ist die Nachfrage nach den intelligenten Maschinen hoch – und wird in Zukunft weiter steigen. Denn nach Dampfmaschine, Fließband und Elektronik steht der Wirtschaft die vierte Revolution bevor: Die vernetzte Fabrik der Industrie 4.0, digitalisierte Produktionsstätten, in denen sich Wertschöpfungsnetzwerke und Automatisierung flexibel und in Echtzeit gestalten lassen. Um ihre anspruchsvollen Aufgaben erfüllen zu können, gelangen Industrieroboter auch unter extremen Bedingungen zum Einsatz: Staub, hohe Temperaturen oder aggressive Medien stellen eine ständige Gefahr für die Hightech-Anlagen dar. Deshalb benötigen die teuren Investitionsgüter bestmöglichen Schutz. Individuell angefertigte und auf die spezifischen Anforderungen angepasste Schutzanzüge helfen, Reparaturen und kostenintensive Ausfallzeiten zu vermeiden. Einer der weltweit führenden Spezialisten für die Konstruktion und Herstellung solcher Roboterschutzsysteme ist die bayerische RPS GmbH.
Die RPS ROBOT PROTECTION SYSTEMS GmbH ( www.roboterschutz.de ) ist international der einzige Produzent, der Roboterschutz vollständig auf Basis digitaler Daten entwickelt und Schutzhüllen für Temperaturen bis 1.500° Celsius oder mit Schallschutzfunktion anbieten kann. Für die Lebensmittel- und Automobilindustrie, TV-Sender, Metall- und Holzverarbeitung zwischen Amerika und Fernost aktiv, erfreut sich unser Unternehmen seit Jahren eines stabilen Wachstums von jährlich mindestens 20% ( Umsatz 2015 aktuell knapp unter Euro 2 Mio. ). Mit Gründung der Tochtergesellschaft RPS ROBOT PROTECTION SYSTEMS INC. am US-Verkehrsknoten Charlotte und dem Aufbau eines Vertriebsbüros in Shanghai soll die globale Expansion jetzt deutlich forciert werden.
Nach Jahren intensiver Entwicklung sind heute sowohl die RPS-Produkte als auch deren Fertigung technisch vollkommen ausgereift. Auf fast allen wichtigen Zielmärkten wurden bereits stabile Kundenbeziehungen etabliert. Durch die große Vielfalt von Anwendungen und Abnehmern lassen sich Auftragsschwankungen jederzeit kompensieren, was dem Unternehmen große wirtschaftliche Stabilität verleiht.
Künftig gilt es, gemeinsam mit weitsichtigen Investoren den Ausbau von Kapazitäten, Portfolio und Vertrieb voranzutreiben, um zusammen die Früchte einer vorausschauenden Pionierarbeit in der Vergangenheit zu ernten. Abhängig vom Kapitalzufluss darf selbst kurzfristig mit einer Steigerung von Umsatz und Gewinn um mindestens 50 % gerechnet werden.
Bei fünf Jahren Mindestlaufzeit einer stillen Beteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro winken dem limitierten Investorenkreis 5,5 % Grunddividende zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Die Genussrechtsbeteiligung ( ab Euro 20.000,- ) ist mit einer Laufzeit ab 7 Jahren und einer Grunddividende von 6 % ausgestattet. Ferner wird eine Anleihe mit 5,5% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren und ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu 5% angeboten. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten von dem Geschäftsführer Mathias Hohmann unter invest@roboterschutz.de bei entsprechender Mail-Anfrage. Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé steht mit allen Informationen zur Verfügung. Am Beteiligungsmarkt wird die RPS ROBOT PROTECTION SYSTEMS GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
Der Begriff der Finanzinstrumente umfasst nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 11 KWG Aktien, Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes, Schuldtitel, sonstige Rechte, Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten sowie Derivate.
Zur Begründung wird von der BaFin regelmäßig im Wesentlichen ausgeführt, dass die Unternehmen mit den Anlegergeldern gewerbsmäßig das Finanzkommissionsgeschäft betreiben, ohne zuvor die Erlaubnis bei der BaFin gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG eingeholt zu haben, da es sich um ein Einlagengeschäft handele. Die Unternehmen betreiben durch die Entgegennahme von stimmrechtslosen Anlegergeldern zur Investition in verschiedenen börsennotierten Finanzmarktinstrumenten und Portfolios das Finanzkommissionsgeschäft durch die Anschaffung und Veräußerung derartiger Finanzinstrumente und Derivate in eigenem Namen und für fremde Rechnung.
1. Anschaffung und Veräußerung : Unerheblich für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit ist, ob die Unternehmen die Anschaffung, die Veräußerung und das Halten der Finanzinstrumente nicht unmittelbar selbst durchführen, sondern gegebenenfalls im Rahmen von Treuhandverträgen durch einen für das Finanzkommissions- und Depotgeschäft zugelassenes Wertpapierhandels- oder Kreditinstitut als Zwischenkommissionär durchführen lassen.
2. Fremde Rechnung : Die Anschaffung und der Verkauf der Finanzinstrumente erfolgt bei der anzustellenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise, so die BaFin, auch für fremde Rechnung, nämlich zum wirtschaftlichen Vorteil bzw. meist zum Nachteil ( = Verlustrisiko ) der Anleger. Eine Anschaffung für „eigene Rechnung“ wäre nach der BaFin nur gegeben, wenn die Anleger stimmberechtigt als Eigentümer und Mitgesellschafter an dem Unternehmen beteiligt wären und entsprechenden Einfluss auf die Anschaffung und den Verkauf der Finanzinstrumente hätten. Das ist jedoch bei stillen Gesellschaftern, Genussrechtsbeteiligten, Nachrangdarlehensgebern, Anleihebeteiligten etc. nicht der Fall. Deren Beteiligungskapital geht zwar ins Eigentum des jeweiligen Unternehmens über und wäre somit formalrechtlich vom Unternehmen angelegtes Kapital auf „eigene Rechnung“. Hier gilt jedoch die rein wirtschaftliche Betrachtungsweise, wonach die Anlage „fremdwirtschaftlich“ zum Vorteil, aber auch zum unbeeinflussbaren Nachteil bzw. Risiko der Anleger erfolgt; also im wirtschaftlichen Ergebnis auf fremd-(wirtschaftliche) Rechnung Dritter geschieht.
3. Bereichsausnahmen : Das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts ist grundsätzlich nur in den in § 2 Abs. 1 KWG genannten Fällen nicht erlaubnispflichtig. Insbesondere kommt die Ausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 8 KWG in Betracht. Danach gelten Unternehmen nicht als Kreditinstitut, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich an einer Börse, an der ausschließlich Derivate gehandelt werden, für andere Mitglieder dieser Börse betreiben und deren Verbindlichkeiten durch ein System zur Sicherung der Erfüllung der Geschäfte an dieser Börse abgedeckt sind.
Eine weitere Ausnahme besteht nach § 2 Abs. 1 KWG für Unternehmen, die das Finanzkommissionsgeschäft nur als Hilfs- und Nebengeschäft betreiben. Dementsprechend greift die BaFin z.B. dann nicht ein, wenn das Unternehmen weniger als die Hälfte des Anlegerkapitals in Finanzinstrumente anlegt.
Der § 2 Abs. 1 Nr. 10 KWG regelt zudem eine Ausnahme für Unternehmen, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich als Dienstleistung für Anbieter oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes oder von geschlossenen AIF-Fonds im Sinne des § 1 Abs. 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs betreiben.
Soweit die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG erfüllt sind, untersagt die BaFin den Unternehmen die Werbung für diese BaFin-genehmigungspflichtigen Finanzkommissionsgeschäfte und ordnet die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte an. Bei Untersagung durch die BaFin ist eine Rückabwicklungsverfügung und die Bestellung eines Abwicklers immer deshalb erforderlich, um die abschließende und unverzügliche Beendigung und Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte zu erreichen.
Die BaFin bestellt sodann regelmäßig einen Rechtsanwalt zum Abwickler und überträgt diesem zur Durchführung der geordneten Abwicklung die Befugnisse eines Geschäftsführers des kapitalmarktrechtswidrig handelnden Unternehmens mit der alleinigen Berechtigung zur Vornahme der erforderlichen Maßnahmen. Die Verfügung enthält meist weitere Anordnungen für den Fall der nicht fristgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verfügung. Ferner droht die BaFin den „Trading-Unternehmen“ Zwangsgelder von mindestens 50.000,-- Euro an. Die sofortige Vollziehung der Zwangsgeldandrohungen wird regelmäßig angeordnet.
24. Juli 2015 - Mit zwei Ausnahmen können Genossenschaftsanteile am Beteiligungsmarkt, so Dr. Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ), seit dem 10. Juli 2015 nicht prospektfrei und BaFin-frei öffentlich angeboten und platziert werden. :
1. Bei den Genossenschaftsanteilen tritt nach dem Kleinanlegerschutzgesetz eine Prospektpflicht zum einen dann ein, wenn Genossenschaftsanteile und z.B. Nachrangdarlehen ( oder eine andere Vermögensanlage als Finanzinstrument ) zusammen in einer Art Kopplungsgeschäft gleichzeitig platziert werden; wenn der Anleger also beide Zeichnungsangebote annehmen muss. Werden erst Genossenschaftsanteile platziert und später danach in einem zweiten Schritt Nachrangdarlehen verkauft, bleibt es prospektfrei. Ein Kopplungsgeschäft ( das eine Geschäft geht nicht ohne das andere ) macht also Genossenschaftsanteile prospektpflichtig ( wobei auch hier 20 Anteile unter die Regelung der Bereichsausnahme fallen ).
Insbesondere führen die neuen Bestimmungen nicht dazu, dass das Angebot von Genossenschaftsanteilen allein deshalb prospektpflichtig wird, weil im Rahmen einer Werbung für diese Genossenschaftsanteile darauf hingewiesen wird, dass sich die Genossenschaft auch über Mitgliederdarlehen finanziert. Denn entscheidend dafür, ob eine Mitgliederwerbung von Genossenschaften prospektpflichtig ist, ist allein, was bei der Werbung um neue Mitglieder Gegenstand des öffentlichen Angebots ist. Wird ausschließlich für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft selbst geworben, fällt dieses Angebot nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 VermAnlG nicht unter die Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes. Dies gilt auch dann, wenn in der Werbung für die Mitgliedschaft darauf hingewiesen wird, die Genossenschaft finanziere sich auch über Darlehen der Mitglieder. Denn auch in diesem Fall bleibt allein die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Gegenstand des öffentlichen Angebots. Prospektpflichtig wäre lediglich ein Angebot, in dem der Antrag auf die Mitgliedschaft mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags als Pflichtzeichnung verbunden werden soll.
2. Die Prospektfreiheit für Genossenschaftsanteile und für Vermögensanlagen ( z.B. Nachrangdarlehen ) an der Genossenschaft ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 1 a Vermögensanlagengesetz n.F. nur dann gegeben,
„wenn für den Vertrieb der Anteile keine
erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird“.
Ein Vertrieb mit erfolgsabhängiger Vergütung liegt nicht vor, wenn Genossenschaftsmitgliedern lediglich im Rahmen einer Werbeaktion für das Werben einzelner neuer Mitglieder eine Prämie gewährt wird. Die gesetzliche Vorgabe soll nur solche Provisionen erfassen, die für den gewerblichen Vertrieb der Anlagen gezahlt werden.
Diese Änderungen wurden fast unbemerkt von der Kapitalmarktöffentlichkeit erst in der dritten Lesung des Kleinanlegerschutzgesetzes am 23. April 2015 in das Gesetz aufgenommen.
Die Prospektpflicht ist jedoch in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen. Es dürfen somit parallel und gleichzeitig zehn verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind 20 Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, 20 grundschuldbesicherte Darlehen, 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen und Aktien bzw. Anleihen ab jeweils Euro 100.000,- angeboten, platziert und gezeichnet werden. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden.
Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen gehören jetzt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz n.F. ab dem 10. Juli 2015 zu den Vermögensanlagen, für die die o.g. Bereichsausnahmen ebenfalls gelten, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht, sofern nicht mehr als 20 Nachrang-Darlehensanteile platziert werden. Diese „Geringfügigkeitsgrenze“ für Vermögensanlagen wurde jetzt auch entsprechend einer klarstellenden Mitteilung der BaFin für Nachrangdarlehen bestätigt ( BaFin-Information von Anfang Juli 2015 ), so dass Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen außerhalb von Crowdfunding-Portalen in gewissem Umfang frei platziert werden dürfen, soweit eben nicht mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile "verkauft" werden. Die Höhe der dabei platzierten Nachrangdarlehensanteile ist ohne Bedeutung, so dass bei den 20 Anteilen keine Betrags- bzw. Volumen-Beschränkungen bestehen. Soweit es mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile sind, ist der Verkauf bis zu Euro 2,5 Mio. nur über Crowdfunding-Portale prospektfrei möglich, wobei der einzelne Anleger nicht mehr als Euro 10.000,- zeichnen darf. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 c) VermAnlG bleiben Nachrangdarlehen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- sogar wieder in Gänze prospektfrei bzw. BaFin-frei.
Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung.
Beteiligungskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:
1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
Gesamtbetrag bis Euro 100.000,-- innerhalb von
12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
von über Euro 200.000,-- und (d) bei Wertpapieren bei einer
Mindestzeichnungssumme von über Euro 100.000,-- siehe WpPG § 3 Abs. 2 Ziff. 3
WpPG gezeichnet werden.
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder bei Wertpapieren an unter 150 nicht
qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften
Auch Wertpapierprospekte sind nach dem Wertpapierprospektgesetz BaFin-genehmigungsfrei, wenn die Mindestzeichnungssumme des zu platzierenden Wertpapiers mindestens Euro 100.000,- ( oder höher ) beträgt.
Direkt-Investments mit Ansprüchen auf Verzinsung und Rückzahlung bzw. Rückerwerb können demnach als Finanzinstrumente gemäß dem Vermögensanlagengesetz nur zu 20 Anteilen prospekt- und Bafin-frei platziert werden.
Soweit materielle Wirtschaftsgüter zu Gesamthandseigentum mit Gewinn- und Verlustbeteiligung erworben werden, kommt grundsätzlich das Vermögensanlagengesetz und eventuell das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) zur Anwendung. Wenn jedoch die beispielhaft genannten Wirtschaftsgüter zu Alleineigentum ( z.B. auch in der Form des Bruchteilseigentums ) erworben werden und keine Zinsversprechen durch den Initiator bzw. Verkäufer gegeben werden und/oder vom Initiator auch keine Rückkaufsverpflichtungen übernommen werden, kommen die Vorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes ( also das Vermögensanlagengesetz und § 34 f GewO ) nicht zur Anwendung und dementsprechend bedarf es bei der Platzierung durch Vermittler auch keiner Erlaubnis nach § 34 f GewO.
Ein "Zinsversprechen" von einem Initiator liegt deshalb dann nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 vor, wenn aus dem Wirtschaftsgut als solches ein Mietertrag erzielt werden kann, denn dieser Ertrag kommt eben nicht in Form "einer Zinszusage" vom Veräußerer, sondern wird als Nutzung aus der zu Eigentum erworbenen (Bruchteilseigentums-)Sache selbst gezogen. Der (Kauf-)Preis des Anlegers wird dann nicht im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gezahlt ( Kapitalüberlassung gegen Zinsen ), sondern wird für die Einräumung des Eigentums an einer bestimmten Sache gezahlt ( Kaufpreiszahlung für Eigentumserwerb ). Ob der Erwerber die zu Eigentum erworbene Sache dann später selbst nutzt oder an einen Dritten zwecks Erzielung von Einkünften vermietet, ist für die Beurteilung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG unerheblich.
Der Begriff "Rückerwerb" bedeutet, dass sich gerade der Initiator bzw. der Veräußerer verpflichtet, die Sache gegen Entgelt zurück zu nehmen. "Rück"erwerben kann schon begrifflich nur der Veräußerer. Ein Rückerwerb liegt deshalb dann nicht vor, wenn z.B. lediglich ein Dritter als Käufer vermittelt wird oder ein unabhängiger Dritter das Wirtschaftsgut bzw. die Sachanlage später vom Anleger neu erwirbt ( und damit erstmalig erwirbt, aber nicht "rück"erwirbt).
Das Wissen über die Genehmigung und den Bau von Kleinwasserkraftanlagen ist komplex und hoch spezialisiert. Die Unternehmensphilosophie der Green Heritage Wasserkraft GmbH ( www.gh-wasserkraft.de ) ist, hier hilfreich einzugreifen. Sie ist auf die Suche, die Planung, die Genehmigung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen spezialisiert: Vom Umgang mit Behörden, über Gestaltung von Genehmigungsunterlagen hinsichtlich ökologischer Belange bis zur Abwicklung des Energie-Einspeisevertrages im Kontext der Erfüllung des EEG.
Jede erfolgreiche technische Neuerung im Bereich kleiner durch Wasserkraft angetriebene Turbinen erhöht zudem die Rentabilität und die Ertragsseite von dezentralen Wasserkraftprojekten. Mit ihrer prämierten und für ihre Innovationskraft ausgezeichneten VT-Turbine auf Basis getriebefreier Antriebstechnik gelang es dem Ingenieursteam der Green Heritage Wasserkraft GmbH eine Innovation in die Praxis umzusetzen, die die Rentabilität von Kleinwasserkraftanlagen deutlich erhöht.
Das Unternehmen lädt Interessenten herzlich ein, an diesem Erfolg teil zu haben. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, in eine saubere Sache zu investieren. Die neuen Fakten zur hydrologischen Umwelttechnologie und nachhaltigen Energiegewinnung liefern Ihnen den Schlüssel zum Risikomanagement und helfen Ihnen, eine Beteiligungsentscheidung auf solider Faktenbasis zu treffen.
Die Green Heritage Wasserkraft GmbH baut schlüsselfertige Wasserkraftanlagen oder kauft solche, behält diese in ihrem Bestand und produziert damit regenerativen Strom, den sie vermarktet. Diese Wasserkraftanlagen werden Anlegern und da vornehmlich auch Stiftungen, als Investitionsmöglichkeit angeboten. Investieren in Kleinwasserkraft bedeutet Investition in eine saubere Umwelt und in eine vielversprechende und positive Wachstumsbranche.
Anleger können sich an der Green Heritage Wasserkraft GmbH auf vielfältige Weise beteiligen. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit mit einer Genussrechtsbeteiligung oder sieben Jahren Mindestlaufzeit bei einer stillen Beteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab Euro 10.000,- erhält ein begrenzter Investorenkreis bis zu 5,5 % Grunddividende p.a. zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe mit einem Staffelzins von bis zu 7 % p.a. Festverzinsung ab einer Mindestbeteiligung von Euro 100.000,- bei einer Laufzeit von 7 Jahren und ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren zu 5 % Zinsen p.a. angeboten.
Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren per Mail an info@gh-wasserkraft.de direkt von den geschäftsführenden Gesellschaftern Emanuela Boretzki & Tobias Sachtleben bei entsprechender Anfrage. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen am Kapitalmarkt.
Juni 2015:
Durch Ihre stetige Unterstützung haben wir für unsere Erweiterungsinvestitionen über Euro 700.000,- von Anlegern erhalten.
Christian Schulz, Hotel Alte Brauerei, Tangermünde
Juni 2015:
Wir sind über unsere Nachrangdarlehens-Emission, die bei unseren Kunden gut ankommt, hoch erfreut. Bisher erhielten wir über Euro 3 Mio. Nachrangdarlehen und Genussrechtskapital.
Petra und Bruno Bohrer, Geschäftsführer Bohrerhof GmbH, Hartheim-Feldkirch
Juni 2015:
Wir haben Anfang des Jahres 2015 ein Finanzierungs-Basispaket bei Ihnen erworben und konnten erste wirtschaftliche Erfolge damit erzielen. Jetzt benötigen wir ein Angebot von Ihnen zu einem Kapitalmarktprospekt, um unkomplizierter noch mehr Geld.
Bernd Kolkmann, Kolkmann Immobilien, Voerde
Mai 2015:
Thank you for the completion of the Sales Exposé for our shares listet in Paris ( with WKN: A1W0G8 / ISIN: GB00B8GJBS16 ). It looks very good and we are very happy with your work. We hope to use your services again in the future.
André Odendaal, Sumo Resources PLC, Great Britain / South Afrika
Mai 2015:
In den letzten Jahren wurden mit Ihren Unterlagen Euro 10 Mio. platziert. Wegen des Kleinanlegerschutzgesetzes benötigen wir jetzt von Ihnen einen BaFin-Prospekt.
Jan Schröder, OaK Capital Rail Management GmbH, Hamburg
Mai 2015:
Ohne große Vermarktungsaktion haben wir bereits Reservierungen von Anlegern in Höhe von 800.00 EUR. Das Beteiligungs-Exposé aus Ihrem Hause hat große Stücke dazu beigetragen.
Prof. Dr. Thomas Nern, RESTAURA REAL ESTATE GmbH, Hannover
April 2015:
Wir haben gut platziert und sind sehr zufrieden. Unsere Investitionen entwickeln sich bestens. Thomas Ringshandl, Waldklasse GmbH, Lappersdorf
April 2015:
Herzlichen Dank für die gute und unkomplizierte Arbeit bei dem Beteiligungs-Exposé. Das hat wirklich Spass gemacht !
Dr. Markus Beforth HQ Life AG, Zossen bei Berlin
Weitere positive Referenzen zu und erfolgreiche Erfahrungen mit Dr. Horst Werner und seinem Mitarbeiterteam ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) finden Interessenten unter dem Link : www.finanzierung-ohne-bank.de / Referenzen.
10. Juli 2015 - Die LUPUS AG bietet privaten Kapitalgebern Investitionen in innovative Energietechnik - informiert Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de - , in regenerative Energien, Solarthermie, PV-Anlagen und in nachwachsende Rohstoffe. Der Vorstand Dipl.-Ing. Werner Wolf mit über 25 Jahren Erfahrung steht für den stetigen Weg der 2007 gegründeten LUPUS AG. Angefangen hatte es mit dem Aufbau der Wolf Bau GmbH 1993 durch Werner und Harald Wolf. Seitdem haben sie sich im Bereich Hochbau erfolgreich im Markt positioniert. In den folgenden Jahren wuchs bei den Kunden das Interesse an Nachhaltigkeit und damit die Nachfrage nach regenerativen Energien. Deshalb beschlossen die Unternehmer, die langjährig aufgebaute Kompetenz auf diesem Gebiet zu bündeln und riefen 2007 die LUPUS AG ins Leben. Mit Planung und Installation kompletter Anlagen bietet sie einen Fullfillment-Service: von der Sonde über die Verrohrung bis zur Wärmepumpe – Bohr-, Tiefbau- und Installationsarbeiten inklusive. Komplettiert wird das Portfolio durch Energietechnik, Solarthermie, PV-Anlagen und den Verkauf des nachwachsenden Rohstoffs Holz.
Dann begeisterte die Inhaber die Idee, Investoren ein Finanz-Produkt mit ertragreichen Renditen anzubieten, das gleichzeitig klaren Vorstellungen von ökologisch nachhaltigem Wirtschaften entsprach. Besser noch, ein Produkt auf den Markt zu bringen, das – im Gegensatz zu üblichen Investitionen – eine wertstabile Anlage in Aussicht stellt und die Umwelt verbessert. Dank seiner großen Blätter produziert der Kiribaum nämlich viele Nährstoffe, wächst schnell, bindet eine Menge Treibhausgase, produziert reichlich Sauerstoff , wirkt dem Klimawandel besser entgegen und produziert für die Holzindustrie einen wertvollen nachwachsenden Rohstoff . Den interessierten Anlegern bietet das Unternehmen deshalb eine Investition in Plantagen aus Kiribäumen. Dabei profitieren die Anleger von der Sicherheit der Anlage: Das Unternehmen www.lupus-ag.de legt die Plantagen vor allem in strukturschwachen Regionen innerhalb der EU an – beispielsweise in Süd- und Südosteuropa. In diesen EU-Regionen gibt es ausreichende Ressourcen, um Kiribaum-Plantagen im Einklang mit den natürlichen Gegebenheiten zu bewirtschaften. Zudem werden in diesen Niedriglohnländern forst- und holzwirtschaftliche Kreisläufe initiiert und die europäischen gesetzlichen Rahmenbedingungen garantieren langfristige Sicherheit.
Der Wachstumsmarkt Holz ist heute einer der spannendsten Investitionsoptionen. Er verspricht deutlich bessere und wertstabile Renditen gegen- über Gold, Aktien oder Immobilien. Wald- und Forstinvestments erweisen sich als weitgehend unabhängig von Konjunkturschwankungen sowie Finanz- und Aktienmarktkapriolen. Holz wächst immer.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am weiter steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 2.500,- mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mailadresse info@lupus-ag.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Vorstand Herr Dipl.-Ing. Werner Wolf. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Die Übergangsregelung zu den Nachrangdarlehen findet sich in Art. 2 Ziff. 29 c des Kleinanlegerschutzgesetzes. Dort heißt es, dass die neuen Vorschriften des Gesetzes auf Altplatzierungen erst ab dem 01. Jan. 2016 anzuwenden sind. Die alt-emittierenden Unternehmen haben jedoch die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Angebot „nach altem Recht“ und unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung handelt. Wenn mit dem öffentlichen Angebot und mit der Platzierung von Nachrangkapital vor dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes begonnen worden ist, darf das Angebot nach der speziellen Übergangsvorschrift in § 32 Abs. 10 Satz 2 Vermögensanlagengesetz n.F. (Entwurf) bis zum 31. Dezember 2015 noch nach altem Recht platziert werden. Der gesetzlich erforderliche Hinweis auf den Zeichnungsunterlagen oder Werbeunterlagen könnte wie folgt lauten:
„Platzierung nach altem Recht bis 31. 12. 2015“
„Da mit dem öffentlichen Angebot des vorliegenden Nachrangdarlehens ( bzw. grundschuldbesicherten Darlehens ) vor dem Inkrafttreten des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes begonnen worden ist, darf dieses Angebot unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung entsprechend der speziellen Übergangsvorschrift in § 32 Abs. 10 Satz 2 Vermögensanlagengesetz n.F. bis zum 31. Dezember 2015 noch nach altem Recht platziert und gezeichnet werden.“
Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
08. Juli 2015 - SP IMMOBILIEN GMBH ist im Ruhrgebiet als Planungs- und Bauträgerbüro tätig mit einem Eigenbestand von 35 Wohnungen. Zur operativen Tätigkeit des Unternehmens gehören die Erstellung, Verwaltung, Entwicklung und Vermarktung von Immobilien als Bauträger, sowie der Neubau, ferner Denkmalschutzsanierungen unter steuerlichen Aspekten sowie die Umwandlung / Privatisierung von Wohneinheiten in Wohnungseigentum. Zahlreiche Eigentumswohnanlagen, Einfamilien- und Doppelhäuser wurden geplant, verwirklicht und betreut.
Das operative Geschäft Kerngeschäft von SP Immobilien GmbH wird in den nächsten Jahren geprägt sein von der Umsetzung des Projektes Calw. Die SP – IMMOBILIEN GmbH ist zu 50 % an der INGENIUM – GRUNDBESITZ GbR beteiligt, die schuldenfreie Eigentümerin des u. g. Grundstückes mit ca. 11.261 qm ist. Die Projektentwicklungs-Arbeit steht mit der Erlangung der Baugenehmigungen für den Umbau des Bestandsgebäudes in ca. 40 barrierefreie Wohnungen (erhöhte Sanierungs-Abschreibung gem. § 7 EStG) und den Neubau von ca. 60 ebenfalls barrierefreien Wohnungen kurz vor dem Abschluss (vor dem 30.06.2015).
Denkmalsanierte Immobilien sind heute das mit Abstand attraktivste Steuersparmodell: Modernisierungskosten können bei vermieteten Objekten zu 100 % auf zwölf Jahre abgeschrieben werden (acht Jahre mit 9 % und vier weitere Jahre mit 7 %). Auch die Anschaffungskosten für die Altbausubstanz lassen sich steuerlich geltend machen (40 Jahre lang 2,5 % für Gebäude bis Baujahr 1924, 50 Jahre lang 2,0 % ab 1925).
Mit einem starken Partnernetzwerk operiert SP IMMOBILIEN GMBH im Bereich des Neubaus von Immobilien entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Identifizierung geeigneter Baugrundstücke über Planung, Projektierung und Errichtung der Objekte bis hin zur anschließenden Vermarktung.
Einem begrenzten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 2 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von 4,25% plus Übergewinnanteile von anteilig 10 % des Jahresüberschusses sowie zweijährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 6 % % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer Verzinsung von 5,25 % p.a..
Werden Sie jetzt Erfolgsteilhaber an SP Immobilien GmbH ! - Die Immobilienwirtschaft ist eine der größten, wichtigsten und sichersten Wachstumsbranchen der deutschen Wirtschaft.
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse info@sp-immobilien.com zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist die Geschäftsführerin Heike Schmidt. Bei Interesse an einer SMALL-CAPITAL-Investition und an dem BETEILIGUNGSEXPOSE und an der Zusendung der relevanten Unterlagen, nutzen / klicken Sie bitte auf folgenden Link: www.sp-immobilien.com/BETEILIGUNGSEXPOSE/ .
Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
03. Juli 2015 - Die beiden Ideengeber, Initiatoren und Gesellschafter der Tangermünder Biermanufaktur KG, Armin und Christian Schulz gestalten bereits seit 10 Jahren das touristische Geschehen in Tangermünde mit. Sie betreiben als Eigentümer neben dem Drei-Sterne-Hotel “Alte Brauerei” ( http://www.hotel-alte-brauerei.de ) auch das private Nostalgiemuseum “Zeitzeug”. Das Hotel hat eine jährliche Belegungsquote von über 75 % mit einem Umsatz von Euro 1,4 Mio. in 2015. Vor etwa neun Jahren begannen die Eigentümer als Familienunternehmen mit einer kleinen „Hofweihnacht“ die Erfolgsstory “Offene Höfe im Advent” auf dem historischen Gelände.
Direkt zu Füßen der Tangermünder Stephanskirche liegt das historische Neumann´sche Brauhaus, in dem bis 1917 edler Gerstensaft gebraut wurde. Durch erste umfängliche Wiederaufbau-Tätigkeiten im Jahre 2011 konnte der jahrzehntelange Verfall gestoppt werden. Es ist geplant, das Bauwerk jetzt zu Ende zu restaurieren und um eine weitere Etage aufzustocken, so dass der Urzustand wiederhergestellt ist. Hierzu haben die Initiatoren bereits über Euro 700.000,- platziert.
Der Gebäudekomplex bildet eine Grundstückseinheit ( zusammen über 5.000 qm Fläche ) mit dem bestehenden Hotel & Restaurant »Alte Brauerei«, welches seit dem Jahre 2000 erfolgreich jedes Jahr unzählige Gäste aus nah & fern beherbergt und verwöhnt. Im rückwärtigen Grundstücksteil befindet sich ein historischer Garten direkt mit einem Steilufer an der Tanger ( ca. 20 m hoch vor Hochwasser geschützt ), die dort unmittelbar in die Elbe mündet – es erlaubt einen unverbaubaren, wunderschönen Blick auf den Zusammenfluss von Elbe und Tanger.
Mit dem Brauhaus wollen die Hoteliers Christian & Armin Schulz das Seminar-, Bankett und Gruppengeschäft ( Familienfeiern, Hochzeiten etc. ) noch stärker ausbauen, da die Nachfrage seit Jahren sehr groß ist. Das Konzept: Ausbau der Gasthausbrauerei mit derzeit 140 Plätzen in Lounge, Bar und Bankettraum sowie die Schaffung einer regionalen Biermarke. Dabei wurde bereits die bestehende Bausubstanz des Brauhauses mit einem nachhaltigen Nutzungskonzept so saniert und ergänzt, dass die Gebäude nunmehr ganzjährig auf vielfältige Weise genutzt werden können.
Das Brauerei-Gebäude verfügt nach der Fertigstellung über drei Etagen. Eine separate Küche sowie ein Sanitärtrakt sorgen dafür, dass alle Abläufe reibungslos funktionieren. Die Biermanufaktur Tangermünde KG arbeitet zukünftig eng mit dem benachbarten Hotel »Alte Brauerei« zusammen, ist jedoch unternehmerisch absolut eigenständig. Einer erfolgreichen Konzeptumsetzung stehen keine Hürden im Weg. Alle bautechnischen Herausforderungen sind bereits weitgehend gemeistert und die nötigen baurechtlichen Genehmigungen eingeholt bzw. auf den Weg gebracht.
Interessenten können sich mit Genussrechtskapital oder typisch Stillem Gesellschaftskapital an der Tangermünder Biermanufaktur KG beteiligen. Die Kapitalgeber nehmen am Gewinn und Verlust der Emittentin teil. Sie haben Anspruch auf eine Grundausschüttung ab 5 % bis 6,5 % p.a. ( je nach Höhe des Beteiligungskapitals ) und eine anteilige Überschussdividende aus dem Bilanzgewinn von 15 %. Außerdem erhält jeder Anleger einen jährlichen Verzehrgutschein über Euro 180,-. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Das Beteiligungsexposé steht unter www.hotel-alte-braerei.de/beteiligung kostenfrei zum Download bereit. Detaillierte Informationen können unter brauereitangermuende@googlemail.com oder direkt bei dem geschäftsführenden Komplementär Christian Schulz brauereitgmd@aol.com angefordert werden. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet das Unternehmen bei seiner Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
Als Spezialist ( mit über 40 Mitarbeitern ) für exklusiven Möbel- und Innenausbau für Yachten, Kreuzfahrtschiffe ( z.B. für die Meyer Werft, Papenburg ), für Hotels, Banken und Luxusimmobilien hat das Unternehmen Ehnt & Willms GmbH & Co. KG in der Willms-Gruppe einen Jahresumsatz von über Euro 3 Mio. Jetzt hat das Unternehmen ein Brandschutzprodukt der Klasse B1 entwickelt und lässt es derzeit patentieren. Das Produkt erlaubt es, Holzfurniere und Massivhölzer bis zu einer Stärke von 4cm mit der Eigenschaft und dem Zertifikat „schwer entflammbar“ anzubieten. Etwas Vergleichbares ist am Markt bisher nicht existent.
Das Bewusstsein für Brandrisiken hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Brandschutzbestimmungen wurden und werden weiter verschärft. In Konsequenz fordert der Markt zunehmend Produkte, die die Entflammbarkeit brennbarer Stoffe reduzieren, zugleich aber umwelt- und gesundheitsverträglich sind.
Die Nachfrage nach den von der Willmstec AG ( www.willmstec.ag ) behandelten Furnieren – obwohl bislang nicht beworben – ist schon jetzt erheblich. Ihr Potenzial auch international vollständig auszuschöpfen und die Anwendbarkeit des Verfahrens über den Werkstoff Holz hinaus auf andere poröse Stoffe zu erweitern, erfordert im nächsten Schritt eine Weiterführung der Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die Rationalisierung der Herstellungsprozesse sowie den Auf- und Ausbau einer Vertriebsstruktur.
Einem streng limitierten Anlegerkreis bietet diese StartUp-Phase der Willmstec AG die einmalige Möglichkeit, ein sprichwörtlich „heißes“ Investment zu tätigen, an dem sich niemand die Finger verbrennt. Vier unterschiedliche Modelle für eine Small-Capital-Beteiligung stehen zur Auswahl. Sie alle profitieren von der langjährigen Erfahrung und den gewachsenen Geschäftsbeziehungen der Unternehmerfamilie Willms und der weltweiten Alleinstellung eines bis zur Marktreife entwickelten Produkts, für das eine reale und in den nächsten Jahren stark wachsende Nachfrage besteht.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am weiter steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mailadresse e.willms@willmstec.ag zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Vorstand Herr Ewald Willms ( +49 (0) 171 5118472 ). Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
29. Juni 2015 - Die seit 1983 bestehende Firma Nürminger ist ein etabliertes, mittelständisches Familienunternehmen im Großraum Nürnberg, welches sich während der Jahrzehnte auf Komplettmodernisierungen und Neubau-Immobilien spezialisiert hat. Als Fliesenmeisterbetrieb in Maicha (Gunzenhausen) gegründet, hat sich die heutige Nürminger Group bei vielen Menschen der Region als vertrauenswürdiges und kompetentes Unternehmen bewiesen. Seit dem Umzug von Gunzenhausen nach Burgoberbach direkt an die B13 tun sich für die Firma neue Wege auf. Das Bau-Bemusterungszentrum ist nun 5.000 m² groß und ist in seiner Form das einzige in der Metropol-Region Nürnberg. Außerdem ist es nicht „nur“ beim Verkauf und der Verlegung von Fliesen geblieben, denn die langjährige Erfahrung im Bauhandwerk ruft nach Mehr.
Komplettrenovierungen von Bädern, Küchen, Wohnungen und ganzen Häusern mit Leistungen von A, wie Architektur bis Z, wie Zimmerei werden mit nur einem Ansprechpartner und aus einer Hand und zum Festpreis angeboten. Die umfassenden, gewerksübergreifenden Dienstleistungsangebote, sind das Ergebnis synergetisch wertvoller Partnerschaften zu regionalen Handwerksbetrieben und somit ein starkes Alleinstellungsmerkmal in der Baubranche. Heute kann die Firma Nürminger zahlreiche Immobilienreferenzen aufzeigen ( siehe www.nuerminger.de ). Beginnend mit komplexen Umbaumaßnahmen von denkmalgeschützten oder kulturell bedeutsamen Gebäuden zu Wohnhäusern, bis hin zur Projektentwicklung imposanter Wohnareale sowie Neubauten in privilegierten Lagen der Metropolregion Nürnberg.
Der erfolgreiche Abschluss einiger Immobilienprojekte steigerte das Wachstumspotential der Nürminger Group und ermöglicht es nun Bauvorhaben im Bereich von bis zu 20 Millionen Euro zu projektieren und zu realisieren. Was vor ein paar Jahren noch Zukunftsmusik war, steht nun unmittelbar vor der Realisierung: Neubauimmobilien in wirtschaftlich oder geologisch populären Standorten wie München-Perlach, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Feuchtwangen und Gunzenhausen. Derzeit in der Entwicklung befinden sich die Neubauvorhaben in interessanten innerstädtischen Lagen u. Baulückenschließung in:
- Kirchenweg 25, St. Johannis, Nürnberg mit 2,1 Mio. Investitionssumme
- Obere Bergstraße 30 a, Rückersdorf, Nürnberg mit 2,5 Mio. Investitionssumme
- Flurstraße, Feuchtwangen mit 2,3 Mio. Investitionssumme
Das Unternehmen befindet sich derzeit in der Übergabephase in die zweite Generation der Familie Nürminger. Frau Anna Nürminger als Ingenieurin für Innenausbau, Marco und Frank Nürminger als Handwerksmeister bilden zu dritt ein Team, welches neben dem nötigen Knowhow auch überaus großes Engagement aufweist. Wer der Nürminger Group vertraut, setzt somit auf ein familiengeführtes Unternehmen mit viel Erfahrung, einem starken Team und beachtlichen Referenzen. Investoren profitieren von hohen Renditen und können in Form verschiedener Beteiligungsmöglichkeiten an Erfolgen der Firma Nürminger teilhaben.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am weiter steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 3 bzw. 5 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 10% des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a.. Offene Beteiligungen direkt in einer der Projektgesellschaften bei Laufzeiten von 3 bis 5 Jahren mit jeweiliger projektbezogener Mittelverwendungskontrolle sind zusätzlich möglich.
Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mailadresse marco.nuerminger@nuerminger.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Herr Manfred Nürminger. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
29. Juni 2015 - Lob und Anerkennung, positive Reputation sowie Erfolg des Kapitalmarktberaters Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) sind in zahlreichen Berichten in der Wirtschaftspresse, durch erfolgreiche Platzierungsergebnisse am Kapitalmarkt und durch vielzählige Referenzschreiben von Unternehmern bzw. Mandanten bestätigt. Gute Presseberichte über den Kapitalmarktspezialisten Dr. Horst S. Werner aus Göttingen finden sich in vielen seriösen Wirtschafts-und TV-Magazinen ( Wirtschaftswoche, Handelsblatt, FAZ, Financial Times,Süddeutsche Zeitung, BILD, Telebörse, N-TV, etc. ) und in Fachpublikationen. Dies beruht darauf, dass die Kapitalbeschaffung für Unternehmen mit Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zuverlässig professionell umgesetzt und unkompliziert am Kapitalmarkt realisiert werden kann, wenn das jeweilige Unternehmen alle Beratungshinweise befolgt und sich selbst durch Mitwirkung einbringt. Finanzierungs-Projekte werden für Unternehmen jeder Größenordnung mit Fachkompetenz, Praxiserfahrung und zielgerichteter Ergebnisorientierung auf den Weg gebracht. Fachwissen und Termintreue zeichnen die Arbeit der Finanzexperten um Dr. Werner aus. Kostenfreie Vorberatung, Referenzen und Lösungsvorschläge werden von Dr. jur. Horst Siegfried Werner zur eigenen Beurteilung und Entscheidung jedem finanzierungssuchenden Unternehmer geboten.
Aus seiner langen Publikationsliste stellt Dr. Horst Werner Interessenten aktuelle Finanzierungs-Aufsätze und Fachbeiträge, Interviews und Presseberichte sowie Bilanzierungs-Fachbeiträge in der Online-Wirtschaftspresse von der Finanzkanzlei Dr. Werner zum Download zur Verfügung. Interessenten wenden sich wegen eines zusammengestellten Presse-Spiegels über die Finanzierungs-Leistungen für den Mittelstand und für Unternehmen aus allen Branchen an info@finanzierung-ohne-bank.de .
Die Vorstandsvorsitzende der FLEXICON AG aus Halle/Westfalen, Frau Gabriele Kison schrieb: „Nach einer zweijährigen Zusammenarbeit mit der Dr. Werner Financial Service AG muss man anerkennen: das Dr. Werner-Team versteht seinen Job ! Wir fühlten uns stets gut beraten. Die Small-Cap-Emission wurde mit Euro 1,5 Mio. erfolgreich platziert. Insbesondere Dr. Werner stand uns jederzeit beratend zur Seite. Der Geschäftsführer Bruno Bohrer von der Bohrerhof GmbH ( Lieferant der EDEKA in Baden-Württemberg ) mit Sitz in Hartheim-Feldkirch ließ verlauten: „Wir sind über die von Dr. Werner bearbeitete Prospektemission, die bei Anlegern und unseren Kunden gut ankommt, hoch erfreut. Bisher platzierten wir über Euro 3 Mio. und stockten das Kapital mit einer zweiten Tranche bis auf Euro 5 Mio. auf“. Und der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter der TECE GmbH & Co. KG aus Emsdetten, Herr Dipl.-Kfm. Thomas Fehlings, beurteilte die Prospektkonzeptions- und Finanzierungsleistungen von Dr. Horst S. Werner wie folgt: „Besonders die vielen Servicedienstleistungen rund um den Prospekt und die Kapitalmarktemission waren sehr hilfreich. Da es sich in unserem Fall um eine Expansionsfinanzierung handelt, wurde von Dr. Werner das richtige Beteiligungsprodukt ausgewählt. Weiterhin ist der schnelle und unbürokratische persönliche Kontakt zu Dr. Werner für jeden Unternehmer bei so einem Finanzierungs-Projekt äußerst hilfreich“.
23. Juni 2015 - Die steuerfreien Rückvergütungen von Konsumgenossenschaften an Ihre Mitglieder mit der Koppelung an den Verbrauch von Waren, Gütern oder immateriellen Leistungen der Genossenschaften ( z.B. auch Energieverbrauch, Strombezug etc. ) sind im Genossenschaftsgesetz nicht gesetzlich geregelt. Sie sind aber sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich anerkannt. Die genossenschaftliche, steuerbefreite Rückvergütung geht zurück auf die Sondervorschrift des § 22 Körperschaftsteuergesetz, die nur für Genossenschaften anzuwenden ist. Die Besonderheit dieser Vorschrift kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Genossenschaft, nachdem ein vorläufiges Jahresergebnis feststeht, die für die Genossenschaftsmitglieder steuerfreie Rückvergütung ergebnis- und damit steuerwirksam auf Seiten der Genossenschaft vornehmen kann. Der Gesetzgeber trägt damit dem Förderprinzip des genossenschaftlichen Gemeinschaftsgedankens ( = Gemeinschaftskonstrukts ) gegenüber seinen Mitgliedern Rechnung. Die Rückvergütung ist keine Gewinnausschüttung, sondern eine Art nachträglicher "Rabattierung" von Einkäufen bei der Genossenschaft; ähnlich wie bei Rabattmarken, die zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können. Die Rückvergütung basiert also auf einer im Geschäftsverkehr mit den Genossenschaftsmitgliedern erwirtschaftete Verteilung von Mehrerlösen auf der Basis von Mitgliederumsätzen mit dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Höhe der steuerfreien Rückvergütung kann jährlich je nach Ertrags-, Gewinn und Umsatzsituation der Genossenschaft neu festgelegt werden. Es ist also eine flexibles Instrument, welches an die jeweilige wirtschaftliche Situation der Genossenschaft angepasst werden kann.
Immobilien-, Energie-, Konsum-, Ferien- und Reisegenossenschaften entstehen durch gemeinsame Selbsthilfe der Mitglieder ( = Genossen ) zur Durchführung z.B. kostengünstiger Einkäufe, wozu Unternehmen ihre Waren, Dienstleistungen und Produkte einsetzen können. Die Tätigkeiten der Unternehmer können so ausgestaltet werden, dass sie als Konsumgenossenschaften qualifiziert werden können, mit der Möglichkeit bzw. Berechtigung zur „festen“, gleichmäßigen Rückvergütung an ihre Mitglieder bzw. Genossen für bezogene Produkte. Soweit es z..B. heißt, 10 % Rückvergütung, dann bezieht sich das auf die von den Genossenschaftsmitgliedern mit ihrer Genossenschaft getätigten Umsätze. Hat jemand bei seiner Genossenschaft für Euro 790,- eingekauft, dann bekommt er eine steuerfreie Rückvergütung von Euro 79,- ( = 10 % ).
Die Genossenschaftsmitglieder können nach dem Stimmengleichheits-Prinzip in der eingetragenen Genossenschaft über den Kurs mitbestimmen und sich z.B. an der Wahl eines 50-köpfigen Entscheidungs-Gremiums beteiligen. Dieses Gremium vertritt dann die Mitglieder und entscheidet über die Verwendung der Kapitalüberschüsse: Entweder werden diese als steuerfreie Rückvergütung an alle Mitglieder ausbezahlt oder z.B. in neue (Energie-)Projekte investiert. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
12. Juni 2015 - Die Fa. Innotech Performance Exhaust Europe GmbH mit Sitz in Offenbach wurde im April 2015 als UG gegründet und einige Wochen später in eine GmbH umgewandelt. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, die Produktion und der Vertrieb sowie der Großhandel mit Klappen-Abgas-Systemen ( Auspuffanlagen ). Die Produkte des Unternehmens unterliegen in Deutschland der TÜV-Zulassung, damit sie von den Käufern in ihre Fahrzeuge eingebaut und im Straßenverkehr genutzt werden können.
Der weltweite Umsatz mit sportlichem Autozubehör und Tuningteilen wird mit einem Volumen von ca. 4,6 Mrd. € beziffert. Der Bereich „Sport-Abgasanlagen“ zählt zu den drei umsatzstärksten Sektoren, nach Leichtmetallrädern und Fahrwerkskomponenten. So investieren 2/3 der Kunden in eine Sport-Abgasanlage, wenn sie Änderungen am Fahrzeug vornehmen. Allein der derzeitige Branchenprimus Akrapovič kam im Jahr 2013 auf 50 Mio. € Umsatz. „Quelle VDAT“.
Der Gründer und Geschäftsführer der Innotech Performance Exhaust Europe GmbH, Philippe Bus, hat bereits mit der vor 1 ½ Jahren gegründeten Hubraum e. K. (www.hubraum.co ) unter Beweis gestellt, das exklusives Fahrzeugzubehör sich ohne Margendruck und ausschließlich gegen Vorkasse erfolgreich vermarkten lässt.
Genau hier setzt die Innotech Performance Exhaust Europe (iPE) GmbH an: Als Generalvertrieb des Herstellers Innotech Performance Exhaust (iPE) LTD mit Sitz in Kaohsiung (Taiwan) vertritt die iPE Europe GmbH einen der weltweit führenden Hersteller von Klappen-Abgassystemen. Die Mission und der damit verbundene Auftrag umfasst die Erschließung und Vermarktung von iPE Abgassystemen in 51 Ländern Europas mit 820 Mio. Einwohnern. Das Marktwachstum wird mit 25% jährlich bewertet.
Mit 85 Beschäftigten in der Produktion und eigenen Entwicklungsingenieuren ist iPE Taiwan in der Lage, für jedes Sportfahrzeug, ob Mini S, Golf R, BMW M4, Ferrari 458 Speciale, oder Porsche 991 GT3 eine im Klangerlebnis wie in der Leistungsentfaltung einmalige Abgasanlage zu fertigen.
Alle TÜV Zertifikate und sonstigen Rechte liegen bei Innotech Performance Exhaust Europe GmbH (iPE)
Ein existierendes Händlernetz sichert bereits jetzt einen positiven Cashflow. Eine einheitliche Preis- und Marketingstrategie steigert die Zahl der Vertriebspartner wie auch die Erlöse ! Genau hier liegt die Chance von Investoren und Anlegerinnen / Anlegern!
Die Innotech Performance Exhaust Europe (iPE) GmbH bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich an der Marke Innotech Performance Exhaust Europe (iPE) und an den mit der Marke verbundenen Rechte (TÜV Zertifikate, Herstellerstatus, Zugang zur Serienausstattung von Sportfahrzeugen) zu beteiligen. Ab 10.000 € Mindestbeteiligung können sich Investoren in Form eines Genussrechts, einer typisch stillen Beteiligung oder ab Euro 2.500,- mit einem Nachrangdarlehen beteiligen. Die Mindest-Laufzeiten betragen 4 Jahre bei Nachrangdarlehen; 5 Jahre bei den Genussrechten und mehr als 5 Jahre bei den stillen Beteiligungen. Die Ausschüttungen bei den Gewinnbeteiligungsformen liegen bei bis zu 6,5 % jährlich. Anleihen mit 5,5% Festzins p.a. und einer Mindestanlage ab 100.000.- € bei einer Laufzeit von 5 Jahren runden das Angebot ab.
Ausführliche Informationen erhalten interessierte Investoren per Mail direkt vom geschäftsführenden Gesellschafter Philippe Bus unter ph.bus@ipe-f1-europe.com. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG http://finanzierung-ohne-bank.de .
Imperion befindet sich auf Expansionskurs ( siehe www.imperion-sicherheit.de ) und ist im Begriff, mit dem Imperion- Industrieparkmanagement einen neuen Geschäftszweig zu eröffnen: dem Wachstumsmarkt Industrieparkmanagement. Denn die Sicherheitsbranche befindet sich im Wandel. Weitsichtige Marktteilnehmer haben erkannt, dass ein diversifiziertes Leistungsangebot entscheidend für die Auswahl des Dienstleisters ist – vom Reinigungs- und Abfallmanagement über den klassischen Wach- und Objektschutz bis hin zum Catering.
Regelmäßige Markt-, Wettbewerbs- und Kundenanalysen erlauben ihnen ständige Leistungsoptimierungen in den Bereichen Organisation, Mitarbeiter und Technik durchzuführen. Nicht umsonst gilt die „Imperion“ bereits heute als einer der innovativsten Trendsetter der Branche. Es sind diese Voraussetzungen sowie die stabilen Geschäftsbeziehungen zum Betreiber des „Industrieparks Rhein-Main“ – ein Imperion-Kunde der ersten Stunde – und vieler dort ansässiger Unternehmen, auf denen das neue Betätigungsfeld der Imperion Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG gegründet ist.
Von Kundenseite besteht ein konkreter Bedarf am Imperion-Industrieparkmanagement. Die Anforderungen für das Outsourcing von Prozessen und die Ausgestaltung der Dienstleistungen sind bereits klar definiert. Und Imperion bringt alle Voraussetzungen mit, diese dauerhaft und für alle Beteiligten – inklusive der beteiligten Investoren – gewinnbringend zu erfüllen.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von 5,5% bzw. bis zu 6 % plus Übergewinnanteile von anteilig 10 % des Jahresüberschusses sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse info@imperion-sicherheit.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Dr. Marc Knorz. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
04. Juni 2015 - Das Kleinanlegerschutzgesetz enthält Übergangsvorschriften für nachweislich in der Platzierung befindliche Anlageangebote, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Nachweis als Altplatzierung kann über unseren www.investoren-brief.de und über unser Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de mit Datumsangabe geführt werden. Also sollten Unternehmen jetzt noch zügig ihr BaFin-freies Beteiligungsangebot über die Dr. Werner Financial Service AG bis Ende Juni 2015 in den freien Beteiligungsmarkt bringen, um über die Übergangsvorschriften eine Platzierungsverlängerung bis Ende 2015 zu erhalten. Das Dr. Werner-Finanzservice-Netzwerk kann Unternehmen innerhalb von wenigen Tagen an den Kapitalmarkt bringen, um die Option zur Erreichung der Vorteile der Übergangsvorschriften ausüben zu können.
Das Kleinanlegerschutzgesetz wird in wenigen Wochen zum 01. Juli 2015 in Kraft treten und enthält für Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und grundschuldbesicherte Darlehen eine halbjährige Übergangsfrist, wonach die bereits bestehenden Angebote über KWG-konforme Darlehen weiter unverändert und frei von Crowdfunding-Portalen platziert werden dürfen. Bereits vor dem 01. Juli 2015 emittiertes und an den Kapitalmarkt gebrachtes Nachrangkapital darf ohne Änderungen bis zum 31. Dezember 2015 öffentlich unbeschränkt angeboten werden. Diese öffentlichen Beteiligungsangebote nach bisherigem Recht dürfen demgemäß innerhalb der Übergangsfrist auch ohne Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes mit den Änderungen des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben und bei Privatanlegern angeboten werden.
Unternehmen, die zur Kapitalaufnahme ein öffentliches Beteiligungsangebot planen, sollten deshalb ihre Kapitalanlagen nachweisbar vor dem 01. Juli 2015 an den Beteiligungsmarkt gebracht haben, um die Übergangsvorschrift zu nutzen. Diese Unternehmen können dann ihre Platzierung bis zum 31. Dez. 2015 ohne Änderungen und nur mit dem Hinweis „nach altem Recht bis zum 31. 12. 2015“ fortsetzen.
Die Übergangsregelung findet sich in Art. 2 Ziff. 29 c des Kleinanlegerschutzgesetzes. Dort heißt es, dass die neuen Vorschriften des Gesetzes erst ab dem 01. Jan. 2016 anzuwenden sind. Die alt-emittierenden Unternehmen haben jedoch die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Angebot „nach altem Recht“ und unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung handelt. Wenn mit dem öffentlichen Angebot und mit der Platzierung von Nachrangkapital vor dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes begonnen worden ist, darf das Angebot nach der speziellen Übergangsvorschrift in § 32 Abs. 10 Satz 2 Vermögensanlagengesetz n.F. (Entwurf) bis zum 31. Dezember 2015 noch nach altem Recht platziert werden.
Eine vergleichbare Übergangsvorschrift gilt nicht für Finanzvermittler. Die „Schonfrist“ gilt also nur auf der Produktebene der Unternehmen mit ihrem Emittentenprivileg im Rahmen der Direktplatzierung. Vermittelnde Finanzdienstleister müssen hingegen bereits ab dem 01. Juli 2015 die für sie geltenden neuen Vorschriften (z.B. § 34 f GewO für Nachrangdarlehen) erfüllen.
Genau diese Attribute bietet die RESTAURA REAL ESTATE GmbH ( www.restaura.de ) ihren Anlegern, ein Unternehmen der renommierten RESTAURA-Gruppe. Seit ihrer Gründung ist die Gesellschaft konsequent auf die Konzeption, Entwicklung, Modernisierung und Errichtung bzw. die Vermarktung von außergewöhnlichen Wohnimmobilien, oftmals mit hohem Alleinstellungsmerkmal, ausgerichtet.
Die RESTAURA-Immobiliengruppe ist seit mehr als 30 Jahren eine feste Größe auf dem europäischen Immobilienmarkt. Spezialisiert auf den Erwerb, die Entwicklung, das Management und den Verkauf von Wohnimmobilien, hat sich das Unternehmen einen guten Namen als zuverlässiger und effizienter Partner seiner Kunden gemacht.
Tätigkeitsschwerpunkt sind die liebevolle Sanierung, Aufteilung und Privatisierung hochwertiger Altbauten mit historischer Substanz. Denn der Erhalt dieses Kulturerbes ist ein Garant für die dauerhaft positive Wertentwicklung der Objekte. Bislang hat die RESTAURA-Gruppe Immobilienprojekte mit über 4.500 Wohneinheiten und einem Investitionsvolumen von mehr als 350 Mio. EUR initiiert.
Die RESTAURA REAL ESTATE GmbH hat ihren Sitz in Hannover und residiert als RESTAURA-Gruppe in Barcelona. Weitere Niederlassungen finden sich u.a. in Madrid, Paris, Lissabon und Warschau. In Berlin ist RESTAURA bereits seit 2006 vertreten. Hier agiert die RESTAURA REAL ESTATE GmbH als innovativer Projektentwickler und erfolgreicher Immobilienvermarkter, dem der Ruf des Trendsetters vorauseilt.
Neben der Hauptstadt Berlin konzentriert sich RESTAURA in Deutschland auf Immobilien-Hotspots wie Hamburg, Hannover oder Potsdam und ist im Rheinland ( Köln, Düsseldorf etc. ) aktiv. Ihr Erfolg basiert überall auf einem stimmigen und bewährten Investmentkonzept. Dieses berücksichtigt nicht nur die Lagequalität, sondern auch die Möglichkeiten für eine außergewöhnliche, stets nutzergerechte Gestaltung, eine stark individualisierte Ausstattung sowie Nachhaltigkeitsaspekte, z.B. durch die gekonnte Einbindung von Stuck, Kunst und Kultur.
Anleger können sich an der RESTAURA REAL ESTATE GmbH auf vielfältige Weise beteiligen. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit mit einer stillen Beteiligung oder sieben Jahren Mindestlaufzeit bei einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab Euro 10.000,- erhält ein begrenzter Investorenkreis bis zu 6,5 % Grunddividende p.a. zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe zu 5,5% p.a. Festverzinsung ab einer Mindestbeteiligung von Euro 100.000,- bei einer Laufzeit von 5 Jahren und ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren zu 5 % Zinsen p.a. angeboten.
Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren per Mail direkt vom geschäftsführenden Gesellschafter Prof. Dr. Nern unter info@restaura.de bei entsprechender Anfrage. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen am Kapitalmarkt.
02. Juni 2015 - Die Fa. Leitermann GmbH & Co Fachmarkt KG mit Hauptsitz in Göpfersdorf/ bei Jena wurde bereits im Jahr 1869 gegründet und betreibt heute erfolgreich sieben Bau-, Fach- und Gartenmärkte in Sachsen und Thüringen mit einer Eigenkapitalquote von über 50%. Zusätzlich besteht neben den stationären Fachmärkten ein Versandhandelslagerstandort mit dem Warenverkauf über einen Online-Shop ( www.leitermann.de ). Leitermann & Co Fachmarkt KG ist ein Familienunternehmen in zweiter Generation mit dem Hauptgesellschafter Günter Lichtenstein zu 70%-KG-Anteile sowie den Kindern Anna, Robert, Anja und Stephan Lichtenstein zu jeweils gleichen Teilen von 7,5%.
Die Leitermann GmbH & Co. Fachmarkt KG bietet ein umfassendes Baumarktangebot. Die Produkte umfassen alles, was das Heimwerker- und Gärtnerherz begehrt, von Elektrowerkzeugen über Baustoffe bis hin zu Düngemitteln, Grills und Heimtieren. Aber auch für Handwerker und Gewerbetreibende ist das Unternehmen der perfekte Partner. Außen- und Innendienstmitarbeiter finden für alle Anfragen die richtige Antwort bzw. das perfekte Angebot.
- die Standorte befinden sich in Ostthüringen und Westsachsen, klein- bis mittelgroße Städte
- die Größe der Märkte liegt bei jeweils 4.000 qm bis 10.000 qm pro Fachmarkt
- Gesamt-Umsatz: 44,9 Mio. Euro 2014 ( + 2% zum Vorjahr );
Plan 2015 Euro 46 Mio. Umsatz ( = + 3 % )
- Eigenkapitalstruktur: netto: 45,3%, brutto 54,6% inkl. dem variablem KG-Kapital
- Ziel: Steigerung der Kundenbindung durch Kundenbeteiligung und statt der Kapitalzinsen die wahlweise Ausgabe von Geschenkgutscheinen; bessere Diversifizierung der Mittelbeschaffung, mehr Unabhängigkeit von Banken und der Finanzierung durch Bankkredite.
- Hauptdifferenzierungsmerkmal zu anderen Märkten sind Service und Dienstleistungen zu den Waren. Das Service- und Dienstleistungsangebot ist in der Baumarktbranche einzigartig. Neben vielen, zwischenzeitlich selbstverständlichen Serviceleistungen erbringt Leitermann Sonderleistungen, die selten oder gar nicht in Baumärkten zu finden sind. Durch diese zusätzlichen Leistungen gelingt es Leitermann, eine außergewöhnlich hohe Kundenbindung zu erreichen.
Standardleistungen im Baumarkt- Kundenkarte - Auslieferservice - Holzzuschnitt - Farbmischanlage - Ketteldienst - Umtauschgarantie |
Zusatzleistungen der Leitermann KG
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- Verbandszugehörigkeit: EDE, Hagebau, EK
- Expansion: Eröffnung einer weiteren Niederlassung in Zwickau 2015.Ferner sind die Neueröffnung weiterer Märkte und Niederlassungen etwa alle 3 Jahre geplant.
- Investitionszweck: Ladeneinrichtung, Modernisierung von Heizungsanlagen, Errichtung von PV-Anlagen, liquiditätsergänzend.Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig erwarteten Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Nachrangdarlehen ab Euro 1.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und sieben Jahren mit einer Verzinsung von 3 % p.a. bzw. 3,5 % Zinsen oder wahlweise Geschenkgutscheine mit 4 % bzw. 5%. Ferner werden fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 4 % p.a.
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse stephan.lichtenstein@leitermann.de von dem Geschäftsführer Stephan Lichtenstein zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Stephan Lichtenstein. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
07. Mai 2015 - Die Fa. 360-G GmbH hat in 4 Jahren zwei 360°Projektionstechnologien entwickelt und patentrechtlich geschützt. Die Erfindungen ermöglichen eine Vielzahl von Produkten in unterschiedlichen Märkten und zeichnen sich durch ein weltweites Alleinstellungsmerkmal aus. Die ersten Produkte mit der neuen, innovativen 360°Zylinderprojektion sind für die Märkte 360°Fotografie, Instore Marketing und Digital Signage. Die 360°Projektoren mit integriertem Media-PC zeigen erstmals 360°Aufnahmen als echte räumliche Realbildprojektion. Auf einem von allen Seiten einsehbaren 360 Grad Panorama Display!
Weltweit werben Millionen Unternehmen mit 360°Panoramen oder Virtuellen Touren im Internet. Die bisherige Darstellung auf einem flachen Monitor nutzt das Potential der 360°Aufnahmen jedoch nicht einmal ansatzweise aus. 360-G ermöglicht zum ersten Mal die 360°Realbild-Wiedergabe dieser phantastischen "Rundbilder" und "Rundfilme". Erst die 360°Projektion mit dem 360Mini (Ø 400mm, Höhe 870mm) oder dem großen 360Videotower (Ø 650mm, Höhe 2060mm) macht aus 360°Aufnahmen einen “MUST-SEE-EYECATCHER“. Die ungewohnte Zylinderprojektion zwingt den Blick des Betrachters auf das runde Display. Die körperliche Interaktion und die Bewegung um die Projektionsfläche steigern den WOW!-Effekt zusätzlich. Die idealen Geräte für Instore Marketing und Digital Signage.
Unique Buying Reasons (UBR)
● Kein anderes visuelle Medium fasziniert so sehr wie die 360°Raumdarstellung.
● Die weltweit ersten Spezialprojektoren für 360°Aufnahmen
● Millionen Panoramen warten bereits auf eine echte 360 Grad Darstellung.
● Kinderleichte Bedienung. Intelligente Gerätesteuerungssoftware mit 1-Klick Bedienung.
● Grundfunktionen über Steuertasten; Vollsteuerung per Smartphone, Tablet-PC oder PC.
● Darstellung von unbearbeiteten Aufnahmen möglich. Keine Vorarbeiten der Bilder oder Videos erforderlich.
Hochwertige Materialien, die Verwendung neuer Produktionstechniken und die nachhaltige Produktion (Grünstrom, langlebig angelegte Produkte, Inhouse-Recycling!) demonstrieren den Anspruch, 360-G zum Synonym für 360°Darstellung zu etablieren.
Der Vertrieb startet in Deutschland und wird über Vertragspartner & Regionalvertretungen ausgebaut. Das einzigartige Vertriebskonzept greift auf vorhandene Strukturen und kann gezielt und schnell erweitert werden.
Unsere B2B Kunden sind:
● Hersteller der 360°Aufnahmesysteme. Die 360°Darstellung war auf Grund der bisher notwendigen Vorarbeiten einem Personenkreis mit starker Affinität zu Software & Technik vorbehalten. Mit den Geräten von 360-G entfallen die aufwändigen Vorarbeiten an Bild- u. Videomaterial vollständig. Dies erweitert drastisch den Kundenkreis der 360°Aufnahmegeräte und macht 360-G zum Wachstumstreiber im Bereich 360° Aufnahme und Darstellung. Die Hersteller bieten unsere Geräte i.d.R. im Set mit Ihrem 360°Aufnahmesystem an.
● 360°Fotografen sind einerseits Endkunden, vor allem jedoch Provisionsvermittler für die Instore Marketing Geräte 360Mini und 360Videotower an Ihre Fotokunden. In dem Augenblick, wenn der Fotograf ein 360°Pano-ramafoto verkauft, wird der Käufer zum potentiellen Kunden von 360-G. Deshalb sind 360°Fotografen für
360-G die idealen Vermittler. Sie sind mit der Thematik vertraut, haben Erfahrung im Kundenkontakt und sind in jedem Land zahlreich vorhanden. Allein in Deutschland sind mehr als 10.000 Personen, die 360°Panoramen fotografieren oder filmen. Neben 10% Provision für die Gerätevermittlung erhalten die Fotografen auch deutlich mehr Folgeaufträge von 360-G Kunden. Ein attraktives Win-Win-Geschäft für den Fotografen.
● Weitere B2B-Kundenzielgruppen (Digital Signage, Messe Branche, Immobilienbereich,...) werden ab 2016 mit individuellen Geräteserien direkt über unsere Vertriebsmitarbeiter angesprochen.
Eine begrenzte Anzahl Anleger können sich an dem spannenden StartUp-Unternehmen beteiligen.
● Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- bei einer Laufzeit von 3 Jahren zu 5,5 % Zinsen p.a.
● Stille Beteiligung mit 6% p.a. Festverzinsung ab Euro 25.000,- bei einer Laufzeit von 5 Jahren
mit vorbehaltlicher Überschussdividende anteilig aus 10% des Jahresüberschusses
● Anleihekapital ab Euro 100.000,- bei einer Laufzeit von 5 Jahren zu 6,5% p.a. Festverzinsung
Alle Small Capital Anlageformen haben eine jährliche Zinsauszahlung und sind frei von Agio Aufschlägen.
Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren unter http://www.360-g.de/de/kapitalanlage.html
oder bei entsprechender Anfrage per Mail: info@360-G.de.
Durch den Anbau und die Verpressung der Pflanze Camelina (Leindotter), deren Öl für die Herstellung von Biokerosin besonders geeignet ist, kann sie in großem Maßstab den Rohstoff des dringend benötigten Bio-Treibstoffs liefern. Das hoch lukrative Geschäft birgt enormes Wachstumspotenzial. Schon für das zweite Jahr wird mit einer Umsatzrendite von 10 %, im fünften Jahr von 20 % gerechnet. Geführt von einem sehr erfahrenen Gründerkreis, Ingenieure aus den Bereichen Umwelt- und Energietechnik sowie versierte Kaufleute mit Auslandserfahrung und weit verzweigten Netzwerken, vereint das Management der Aktiengesellschaft alle erforderlichen Kompetenzen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung auf sich.
Die Tätigkeit der CAMELINA POWER AG beginnt mit der Beschaffung geeigneter Anbauflächen. Diese werden zunächst im Agrarstaat Rumänien, ggf. in Kroatien und Südosteuropa liegen, wo günstige klimatische Bedingungen herrschen und die EU den Anbau nachwachsender Rohstoffe großzügig fördert. Die Ölerzeugung erfolgt in Ölmühlen, die im Interesse der Kostenoptimierung mittelfristig erworben werden. Mit dem Verkauf des Öls an eine Bio-Raffinerie endet die Wertschöpfungskette. Damit operiert das Unternehmen – praktisch wettbewerbsfrei – auf einem Markt mit nur wenigen Akteuren, dem ein rasantes Wachstum vor- ausgesagt wird. Das Ziel: Die CAMELINA POWER AG zu einem der weltweit größten Bio-Ölproduzenten für die Bio-Kerosinherstellung zu machen.
Als Investoren der ersten Stunde können Anleger von Anfang an an diesem Zukunftsmarkt teilhaben. Weitsichtige Investoren können von der Entwicklung des Wachstums im Luftverkehr profitieren. Es stehen ihnen dafür vier unterschiedliche Beteiligungsmodelle zur Verfügung: Anleihen, Nachrangdarlehen, stille Gesellschaftsbeteiligungen und Genussrechtsbeteiligungen bieten Anlegern vielfältige Möglichkeiten, mit einem ethischen Investment weit überdurchschnittliche Erträge zu erwirtschaften – und am steigenden Unternehmenserfolg der CAMELINA POWER AG zu partizipieren.
Mit einer wahlweise gewinnorientierten oder festzinsorientierten-Beteiligung investieren Anleger direkt in die interessante Unternehmensstrategie der CAMELINA POWER AG und ihren Marktaufbau. Bei fünf Jahren Mindestlaufzeit einer stillen Beteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro winken dem limitierten Investorenkreis 6 % Grunddividende zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Die Genussrechtsbeteiligung ( ab Euro 20.000,- ) ist mit einer Laufzeit ab 7 Jahren und einer Grunddividende von 6,5 % ausgestattet. Ferner wird eine Anleihe mit 5,5% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 6 Jahren und ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu 5% angeboten. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten von den Vorständen Jens A. Peters und Alfred Wetzel unter invest@camelina-power.de bei entsprechender Mail-Anfrage. Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé steht mit allen Informationen zur Verfügung. Am Beteiligungsmarkt wird die CAMELINA POWER AG von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
Kapital von Privat an Privat kann nach den Prospektgesetzen ausserhalb der Banken nur als Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als qualifiziertes Nachrangkapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) gegeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Genehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - erforderlich. Dies ist jedoch in "geringfügigen" Fällen dann nicht der Fall, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den bisherigen Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren pro Finanzinstrument an dem Betrieb beteiligt ( siehe § 2 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen. Es dürfen somit 20 Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile oder 20 Kommanditanteile" gezeichnet werden. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Dies Ausnahmen bleiben auch weiterhin unter dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz bestehen. Die Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen wurden als neue Finanzinstrumente in das Vermögensanlagengesetz aufgenommen und können nur noch begrenzt platziert werden.
Nur die Nachrang-Darlehensformen dürfen nach der Übergangsfrist ab dem 01. Jan. 2016 ohne einen BaFin-gebilligten Prospekt nicht mehr direkt vom Unternehmen selbst, sondern gem. § 2a Abs. 3 Vermögensanlagengesetz neue Fassung nur noch „ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden“ – zudem nur noch in einem begrenzten Umfang bis Euro 1 Mio. platziert werden, wobei die Höchstbeteiligung auf Euro 10.000,- gesetzlich festgelegt ist ( § 2a Abs. 3 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz n.F. ). Ohne BaFin-Prospekt wird also nach dem 31. 12. 2015 eine Eigenplatzierung von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen auch z.B. durch angestellte Vermittler nicht mehr möglich sein. Hier ist also bei den Darlehensformen ohne BaFin-Prospekt das sogen. Emittenprivileg ausgehebelt.
Unternehmen, die weiterhin ohne BaFin-Prospekt beschränkt zulässige Darlehensformen platzieren wollen, können dies nur noch mittelbar über eine Internet-Dienstleistungsplattform ( Crowdfunding-Portal ) platzieren und müssen den Vertrieb über derartige Portale unter Beachtung der neuen gesetzlichen Kontroll- und Prüfungspflichten organisieren. Anders ist das bei stillen Beteiligungen, Namensgenussrechten und Namensschuldverschreibungen als nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen, die weiterhin bis zu jeweils 20 Anteilen direkt und ohne Internet-Plattform platziert werden dürfen; also gleichzeitig und parallel 20 stille Gesellschafter, 20 Genussrechtsbeteiligte und 20 Namensschuldverschreibungen sowie bis zu 149 Anleihen oder Aktien. Warum Darlehensformen nur mittelbar über Crowdfunding-Portale mit Zulassung gem. § 34f GewO platziert werden dürfen, während andere Vermögensanlagen weiterhin direkt vom Emittenten verkauft werden können, ergibt sich aus den Erläuterungen zum Kleinanlegerschutzgesetz nicht. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
Alle ( auch neuen ) Finanzinstrumente des Vermögensanlagengesetzes sind ohnehin nur dann zulässig, soweit sie keine Einlagengeschäfte gem. § 1 KWG darstellen. Dies ergibt sich explizit aus dem neuen § 1 Abs. 2 Nr. 7 letzter Halbsatz. Nachrangdarlehen bedürfen also weiterhin eines qualifizierten Rangrücktritts. Grundschuldbesicherte Darlehen wurden in entsprechenden Grenzen ( z.B. Besicherung bis zu 100 % ) von der BaFin auch bisher nicht als Einlagengeschäfte eingestuft. Nach dem neuen Gesetz dürfen grundschuldbesicherte Darlehen ohne BaFin-Prospekt nur noch bis Euro 1 Mio. platziert werden. Alles über Euro 1 Mio. wird prospektpflichtig.
Die genannten Darlehensformen dürfen nach der Übergangsfrist ab dem 01. Jan. 2016 ohne einen BaFin-gebilligten Prospekt nicht mehr direkt vom Unternehmen selbst, sondern gem. § 2a Abs. 3 Vermögensanlagengesetz neue Fassung nur noch „ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden“ - also in einem begrenzten Umfang bis Euro 1 Mio. platziert werden, wobei die Höchstbeteiligung auf Euro 10.000,- gesetzlich festgelegt ist ( § 2a Abs. 3 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz n.F. ). Ohne BaFin-Prospekt wird also nach dem 31. 12. 2015 eine Eigenplatzierung auch z.B. durch angestellte Vermittler nicht mehr möglich sein. Hier ist also bei den Darlehensformen ohne BaFin-Prospekt das Emittenprivileg ausgehebelt.
Finanzdienstleister, die weiterhin ohne BaFin-Prospekt von den Initiatoren-Unternehmen beschränkt zulässige Darlehensformen platzieren wollen, müssten also eine eigene Internet-Dienstleistungsplattform ( Crowdfunding-Portal ) eröffnen und den Vertrieb über dieses Portal unter Beachtung der neuen gesetzlichen Kontroll- und Prüfungspflichten organisieren. Fazit: Ohne BaFin-Prospekt kommt man bei den Darlehensformen am § 34 f GewO nicht vorbei. Anders ist das bei stillen Beteiligungen, Namensgenussrechten und Namensschuldverschreibungen als nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen, die weiterhin bis zu jeweils 20 Anteilen direkt und ohne Internet-Plattform platziert werden dürfen; also gleichzeitig und parallel 20 stille Gesellschafter, 20 Genussrechtsbeteiligte und 20 Namensschuldverschreibungen.
Warum Darlehensformen nur mittelbar über Crowdfunding-Portale mit Zulassung gem. § 34f GewO platziert werden dürfen, während andere Vermögensanlagen weiterhin direkt vom Emittenten verkauft werden können, ergibt sich aus den Erläuterungen zum Kleinanlegerschutzgesetz nicht. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
02. März 2015 - Die Fa. Angerland-Akustik Bau GmbH & Co KG mit Sitz in Ratingen bei Düsseldorf ist ein spezialisiertes Innenausbau-Unternehmen, welches seit 1970 am Markt erfolgreich tätig ist. Das Unternehmen wurde bereits in den ersten Jahrzehnten seiner Tätigkeit recht schnell zu einem der regional bedeutenden Anbieter von anspruchsvollen, exklusiven und wertschöpfenden Akustik- und Trockenbauarbeiten. Zu den Leistungen zählen hauptsächlich die Bereiche Trockenbau und Akustikbau.
Historisch ist das Unternehmen ( www.angerland-akustik.de mit zahlreichen Referenzobjekten ) spezialisiert auf den Bereich Akustik und Akustikbau. Es bietet ganzheitliche Lösungen an, die Trockenbau, Akustik und Brandschutz kombinieren; Lösungen, die auch Trockenbau in Verbindung mit den Randgewerken wie Maler und Bodenbelag kombinieren. Das Unternehmen setzt für die Auftraggeber Qualität, Kompetenz und Leistungsfähigkeit um und sorgt dafür, dass die Ideen der Bauherren bezahlbar bleiben, zum vereinbarten Termin und zum vereinbarten Preis sowie in der -- geforderten Qualität, in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern.
Die heute moderne und kostensparende Bauweise führt dazu, dass im Nachgang zum Bezug der Räume akustische Defizite hörbar werden. Dies ist der Punkt an dem die Spezialisten der Angerland-Akustik Bau aktiv werden und mit allerhand Produkten und Konzepten dem Kunden die Lösung für ein gesundes Arbeitsklima bieten können. Ausgewählte Produkte werden von dem Unternehmen im laufenden Betrieb integriert und führen sofort zu einer spürbaren Verbesserung des Arbeitsumfeldes. Für komplexe Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Optik zeigen die Spezialisten der Angerland-Akustik Bau zielgerichtet und kostenorientiert Lösungen auf. So verfügt das Unternehmen über alle am Markt einsetzbaren Produkte und über die erforderlichen Produktkenntnisse, um auch hier kostensparende und zeitorientierte Lösungen aufzeigen zu können.
Die Angerland-Akustik Bau bietet überdies -- kompletten schlüsselfertigen Ausbau als Generalübernehmer und auch als Generalunternehmer. Dabei stehen Trockenbaulösungen für die Ideen der Bauherren im Vordergrund. In Zusammenarbeit mit seit Jahren bekannten und vertrauten Firmen aus den Randgewerken ist das Unternehmen in der Lage, -- schlüsselfertigen Ausbau als Packet zu liefern. Neben Malerarbeiten, Bodenbelag, Türen, Verglasungen, Fliesen, Elektro, Sanitär etc und der dazugehörigen Bauleitung und -Planung bietet das Unternehmen die gesamte Abwicklung aus einer Hand.
Die über 40-jährige Marktpräsenz, die große Anzahl von Referenzen und -- die Wertigkeit der ausgeführten Objekte und Arbeiten sowie -- die permanente Weiterbildung und Schulung der Mitarbeiter sowie deren Qualifizierung lassen die Angerland-Akustik Bau zu dem Spezialisten im trockenen Ausbau werden.
Es ist ein Markt mit jährlich wachsendem Potential vorhanden, mit Möglichkeiten in Nischen zu brillieren und über das Massengeschäft den Einstieg in Zielgruppen und zielgerichtet in Objekte zu machen. Über die qualifizierte Akquise der Objekte und die anschließende erfolgsorientierte Abwicklung der Projekte ist eine Umsatzsteigerung und eine damit einhergehende Renditesteigerung jederzeit möglich und realistisch.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Privatplatzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,-, in Form von Genussrechten und als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 6 % p.a.
Weitergehende ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse volker.berendes@angerland-akustik.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Volker Berendes. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
25. Febr. 2015 - Seit 1962 beschäftigte sich der unternehmerisch versierte Adalbert Schilling mit der Entwicklung von PTFE & PFA Kunststoffauskleidungen von Rohrleitungsteilen zur Durchleitung von aggressiven Chemikalien und speziellen Flüssigkeiten. Dies führte zur Gründung der Firma Adalbert Schilling im Jahre 1971 mit Sitz in Hadamar im Rhein-Main-Gebiet. Vertrauen, Zuverlässigkeit und persönliches Engagement waren seine Grundsätze im engen Kontakt mit seinen Kunden und Geschäftspartnern, welches ihm wegen der kontinuierlich steigenden Nachfrage zum schnellen Wachstum verhalf. Das im Jahr 1977 in Hadamar errichtete Produktionsgebäude wurde daraufhin sukzessiv in den Jahren von 1981 bis 1997 erweitert, so dass heute die Fertigungs- und Lagerhallen eine Gesamtfläche von über 5000 m² in Anspruch nehmen.
Zuverlässigkeit und hohes fachliches und handwerkliches Können sind für das Unternehmen ( www.schilling-gmbh.de ) die Grundlagen seines Erfolges. Bei der Schilling GmbH & Co KG finden die Auftraggeber einen kundenfreundlichen Service von der Anfrage bis zur detaillierten und transparenten Rechnungsstellung. Die Produktverantwortung für die Qualitätsprodukte, die aus hochwertigen Werkstoffen wie PTFE/PFA in dem Unternehmen produziert werden, besteht auch nach Auslieferung der Rohrleitungsteile.
Neue strategische Ansätze und kontinuierlich zu optimierende Organisationsstrukturen und Organisationsabläufe, sowohl interne als auch externe, werden dem Unternehmen fortwährend neue Wachstumsimpulse verleihen. Der Kunde wird dabei immer im Mittelpunkt dieser langfristig ausgerichteten Wertschöpfungskette stehen.
Die immer höheren Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie der steigende Bedarf nach technisch innovativen Produkt-- und Prozesslösungen begegnet das Unternehmen mit seiner Konzentration auf Innovation und Optimierung des ganzheitlichen Kundenprozesses. Somit konzentriert sich das Unternehmen ganz gezielt auf die stetige Herausforderung seiner Stärken von: Innovation, Qualität, Flexibilität, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit, um den Kundenanforderungen und den veränderten Marktbedingungen in einem globalen Umfeld auch Rechnung zu tragen.
In Kooperation mit Partnerfirmen werden diese Stärken ergänzt durch die Erweiterung des Lieferprogramms von integrierten Systemkomponenten zu kleineren schlüsselfertigen Baugruppen für die chemische und pharmazeutische Prozessindustrie. Im Mittelpunkt dieses Prozesses steht ein effektives Projektmanagement mit Gesamtverantwortung aus einer Hand. Von der Systemberatung über die Entwicklung, Projektierung und Fertigung. Das schafft klare Verhältnisse, spart Geld und wertvolle Zeit. Erfahrene Ingenieure und Anlagenspezialisten beraten von Anfang an und sorgen für individuelle und konsequent durchdachte Konzepte und deren Realisierung. So konnte das Unternehmen eine Vielzahl von Referenz-Kunden wie z.B. Lanxess, Bayer, Babcock, DOW Chemical Deutschland, Solvay, Rheinchemie, Jacobs Engineering etc. gewinnen.
Das Unternehmen erzielte mittelfristig steigende Umsätze von zuletzt knapp Euro 3 Mio. und strebt zukünftig nachhaltige Jahresumsätze von über Euro 4 Mio. an. Dies ist auch für die kommenden Jahre realistisch. Das Ziel des Unternehmens ist also ein beschleunigtes Wachstum. Um dafür die wirtschaftlichen Voraussetzungen mit Auftragsvorfinanzierungen bei größeren Aufträgen zu schaffen, setzt die Geschäftsleitung auf die Ausgabe von Genussrechten, stillen Beteiligungen, auf individuell gestaltbare Nachrangdarlehen ( ab Euro 10.000,- ) und auf festverzinsliche Anleihen mit einer Mindestanlage von Euro 100.000,- . Die festverzinsliche Beteiligungsform des Nachrangdarlehens bietet eine Verzinsung von 5 % p.a. und die Anleihe 5,5 % pro Jahr. Die Mindestlaufzeiten betragen vier bzw. fünf Jahre.
Bei den Genussrechten und stillen Beteiligungen bietet das Unternehmen eine Grunddividende von 6,5% p.a. des Beteiligungsbetrages über die gesamte Laufzeit, zzgl. einer quotalen Beteiligung von 15% des Jahresüberschusses. Diese Gewinnbeteiligungs-Angebote sind auf jeweils maximal 20 Investoren beschränkt!
Für weitere Informationen steht die geschäftsführende Gesellschafterin K. Schilling-Ender unter der Mailadresse k.ender@schilling-gmbh.de zur Verfügung. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
19. Febr. 2015 - Die HOMEPOINT Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Berlin ist eine Immobilien-Investitionsgesellschaft, die als Unternehmen der renommierten HOMEPOINT Gruppe angehört. HOMEPOINT wurde 2004 von Robert Besir als Einzelunternehmen gegründet und ist nach stetigem Wachstum heute als Unternehmensgruppe darauf ausgerichtet, Immobilienprojekte nachhaltig und mit maximaler Wertschöpfung zu planen und zu realisieren. Geführt wird die HOMEPOINT Gruppe, die derzeit 15 Mitarbeiter beschäftigt, von dem Gründer und Alleingesellschafter Robert Besir. Er ist seit über 17 Jahren in der deutschen Immobilienwelt tätig und zählt heute zu den profiliertesten Immobilienmanagern der Hauptstadt. Kapitalanleger finden in der Homepoint-Unternehmensgruppe einen erfahrenen und verlässlichen Partner für ihre Immobilieninvestments.
Der Verbund projektiert, realisiert und handelt hochwertige Wohn-, vor allem sehr gefragte Loft-Immobilien in Berlin, makelt ein beachtliches Portfolio verschiedener Kauf- und Mietobjekte und verfügt über einen renditestarken Bestand eigener Core Immobilien.
In der HOMEPOINT Gruppe fließen die Erfahrungen und Kompetenzen aus vier Einzelgesellschaften zusammen, wo sie zu einem breiten Leistungs- und Angebotsspektrum kumulieren. Dieses beginnt bei der Standort- und Potenzialanalyse sowie der Akquisition von Non Performing Loans (NPL), umfasst die Projektentwicklung und Bauträgerschaft und reicht bis zum Maklergeschäft, Immobilienhandel und Management von Bestandsimmobilien. Durch diese breite Aufstellung war und ist die HOMEPOINT Gruppe in der Lage, selbst in turbulenten Wirtschaftszeiten solides Wachstum zu generieren.
Schwerpunktstandort und Zentrum der Unternehmensaktivitäten ist Berlin. Deutschlands einzige echte Metropole boomt seit langem. In den vergangenen zehn Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien um rund 50 % gestiegen. In guten Lagen werden hier derzeit Kaufpreise von 4.000 bis 7.000 EUR/m2 und Mieten zwischen 15 und 20 EUR/m2 erzielt. Durch große Marktnähe und eine lange regionale Präsenz ist es der HOMEPOINT Gruppe möglich, auf diesem hoch attraktiven Markt renditestarke Immobilienobjekte zuverlässig zu identifizieren, diese effizient umzusetzen und gewinnbringend zu handeln oder im Bestand zu verwalten.
Aktuell verfügt die Unternehmensgruppe über ein gesichertes Projektgeschäft von ca. 70 Mio. EUR und einen Immobilienbestand im Wert von rund 7 Mio. EUR. Ziel ist es, das Wachstum in den nächsten fünf Jahren deutlich zu beschleunigen und mit der Gruppe in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern einen Jahresumsatz von über 100 Mio. EUR zu erwirtschaften. Am Vermarktungserfolg vieler weiterer Objekte aus dem HOMEPOINT-Projektentwicklungspool können Anleger der HOMEPOINT Vermögensverwaltung direkt teilhaben. Die Konzentration auf die umsatzstärksten Wohnungsmärkte in Deutschland und ein intelligenter Portfoliomix, der sich an dauerhaften Nachfragetrends orientiert und ein überzeugendes Produkt für jede Lebenslage und jeden Geldbeutel anbietet, machen die HOMEPOINT Gruppe zu einem verlässlichen Finanzpartner für weitsichtige Immobilieninvestments.
Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, an den Vorteilen einer Investition in revitalisierten und neu gebauten Wohn- und Nischenimmobilien zu partizipieren. Einem begrenzten Anleger- und Investorenkreis wird deshalb im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung die Chance geboten, am Erfolg der Homepoint-Unternehmensgruppe Teil zu haben. Interessenten können sich über Nachrangdarlehen ( ab Euro 5.000,- ), über eine stille Beteiligung oder über Genussrechte jeweils ab Euro 10.000,- bzw. Euro 20.000,- beteiligen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 5 bzw. 7 Jahren, die nachrangig zahlbare Verzinsung bzw. die Grundausschüttungen bewegen sich bei bis zu 6,5 % p.a. zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung.
Ausführliche Informationen und ein aussagekräftiges Beteiligungs-Exposé werden bei Anfrage unter der Mailadresse info@homepoint-vermoegen.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der geschäftsführende Gesellschafter Herr Robert Besir. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
13. Februar 2015 - Das Kleinanlegerschutzgesetz soll zum 01. Juli 2015 in Kraft treten und enthält für Nachrangdarlehen und partiarische Nachrangdarlehen eine halbjährige Übergangsfrist. Bereits vor dem 01. Juli 2015 emittiertes und an den Kapitalmarkt gebrachtes Nachrangkapital darf auch weiterhin bis zum 31. Dezember 2015 öffentlich angeboten werden. Diese öffentlichen Beteiligungsangebote nach bisherigem Recht dürfen demgemäß innerhalb der Übergangsfrist auch ohne Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes mit den Änderungen des Vermögensanlagengesetzes emittiert werden.
Die Übergangsregelung findet sich in Art. 2 Ziff. 29 c des Kleinanlegerschutzgesetz-Entwurfs. Dort heißt es, dass die neuen Vorschriften des Gesetzes erst ab dem 01. Jan. 2016 anzuwenden sind. Die alt-emittierenden Unternehmen haben jedoch die Pflicht, darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Angebot „nach altem Recht“ und unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung handelt. Wenn mit dem öffentlichen Angebot und mit der Platzierung von Nachrangkapital vor dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes begonnen worden ist, darf das Angebot nach der speziellen Übergangsvorschrift in § 32 Abs. 10 Satz 2 Vermögensanlagengesetz n.F. (Entwurf) bis zum 31. Dezember 2015 noch nach altem Recht platziert werden.
Für Unternehmen, die eine Kapitalmarktemission mit oder ohne BaFin-Prospekt erstmalig nach dem 01. Juli 2015 öffentlich anbieten, gilt bereits ab diesem Zeitpunkt das neue Recht des Kleinanlegerschutzgesetzes. Unternehmen, die zur Kapitalaufnahme ein öffentliches Beteiligungsangebot planen, sollten deshalb ihre Kapitalanlagen nachweisbar vor dem 01. Juli 2015 an den Beteiligungsmarkt bringen, um die Übergangsvorschrift zu nutzen. Diese Unternehmen können dann ihre Platzierung bis zum 31. Dez. 2015 ohne Änderungen und nur mit dem Hinweis „nach altem Recht“ fortsetzen. Eine vergleichbare Übergangsvorschrift gilt nicht für Finanzvermittler. Die „Schonfrist“ gilt also nur auf der Produktebene der Unternehmen mit ihrem Emittentenprivileg im Rahmen der Direktplatzierung; vermittelnde Finanzdienstleister müssen hingegen bereits ab dem 01. Juli 2015 die für sie geltenden neuen Vorschriften ( z.B. § 34 f GewO für Nachrangdarlehen ) erfüllen.
Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden, um einem Anleger vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen. Damit soll der Anleger die Seriosität und die Erfolgsaussichten einer Anlage einschätzen und eine informierte und risikobewusste Entscheidung treffen können. Anlass zu dieser gesetzgeberischen Maßnahme waren die Insolvenzen von Prokon, S & K, Infinus etc. Aber diese Unternehmen hatten bereits BaFin-gebilligte Prospekte ausgegeben, was die Pleite der Unternehmen auch nicht verhindert hat. Durch verbesserten Schutz von Anlegern sollen Vermögensschäden verhindert werden und das Vertrauen in die in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen und Produkte gestärkt werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass durch immer mehr bürokratische Auflagen mit einem Wust von Informationspflichten das Ziel des Anlegerschutzes regelrecht „verschüttet“ wird. Risikobelehrungen von mehr als 50 Seiten sind in Kapitalmarktprospekten keine Seltenheit. Sie verwirren eher den Anleger, als dass sie hilfreich sind. Die Fülle der Zeichnungspapiere bleibt kaum überschaubar.
Der Anbieter einer Vermögensanlage wird verpflichtet, einen zum Anlagezeitpunkt gegebenenfalls durch Nachträge aktualisierten Prospekt jederzeit zugänglich zur Verfügung zu stellen. Im Wertpapierhandelsgesetz werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) Befugnisse eingeräumt, die Vermarktung oder den Vertrieb von bestimmten, insbesondere komplexen Produkten einzuschränken oder zu verbieten, um Anleger vor aggressiver Werbung sowie dem Vertrieb von schwer kontrollierbaren Anlageprodukten zu schützen.
Entsprechend dem Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes müssen künftig auch Anbieter von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen grundsätzlich einen Kapitalmarktprospekt mit BaFin-Billigung erstellen. Diese Finanzierungsinstrumente konnten bisher in zahlreichen Branchen BaFin- und prospektfrei angeboten werden. Nunmehr werden mit dem neuen Gesetzentwurf ( Gesetzeskraft wird etwa Mitte 2015 erwartet ) alle Beteiligungsformen prospektpflichtig, die den bisher prospektpflichtigen Vermögensanlagen wirtschaftlich gleichwertig sind, insbesondere wenn sie einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren. Hierunter dürften je nach vertraglicher Ausgestaltung auch bestimmte Kaufmodelle gehören. Die BaFin wird im Einzelfall prüfen, ob ein Angebot prospektpflichtig ist. Unternehmen bleibt nichts anderes übrig, verbindliche BaFin-Auskünfte einzuholen, um Untersagungs- und Rückabwicklungsverfügungen zu vermeiden.
Das Kleinanlegerschutzgesetz wird für Finanzinstrumente als wertpapierfreie Vermögensanlagen eine grundsätzliche Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von mindestens zwölf Monaten einführen. Dadurch soll für beide Vertragsparteien eine Schutzwirkung entstehen. Zum einen soll das anbietende Unternehmen einer Vermögensanlage für 24 Monate eine verlässliche Finanzierungsgrundlage bekommen. Zum anderen weiß der Anleger von vornherein, dass seine Vermögensanlage eine unternehmerische Investition von gewisser Dauer darstellt, deren Rückzahlung er nicht kurzfristig einfordern kann.
Auch die Bewerbung von Vermögensanlagen wird zukünftig stärker reguliert. Werbung für Vermögensanlagen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in Bussen und Bahnen, auf Plakaten und mittels Postwurfsendungen, wird künftig nicht mehr erlaubt sein. In Presseerzeugnissen bleibt sie zulässig, muss aber einen deutlichen Hinweis auf das Verlustrisiko enthalten. In anderen Medien ist die Werbung für Vermögensanlagen künftig nur noch erlaubt, wenn diese zumindest gelegentlich auch über wirtschaftliche Sachverhalte berichten und die Werbung im Zusammenhang mit einem solchen Bericht geschaltet wird. Auch hier müssen Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie den Totalverlust des eingesetzten Vermögens riskieren.
Die BaFin kann Missstände bei der Werbung für Vermögensanlagen künftig unterbinden. Täuscht der Anbieter vor, dass die Rückzahlung der Anlegergelder sicher sei, oder erweckt er in irreführender Weise den Anschein eines besonders günstigen und renditestarken Angebots, so kann die BaFin die Werbung untersagen.
Die Prospektpflicht wird nach dem Kleinanlegerschutzgesetz-Entwurf dann nicht für Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen gelten, wenn ein Unternehmen mittels Crowdfunding maximal 1 Million Euro platziert, wenn die Angebote über eine Internet-Plattform vermittelt werden und jeder Anleger ohne weitere Auskünfte maximal 1.000 Euro anlegen kann. Bei einer Anlage von mehr als 1.000 Euro bis 10.000 Euro muss der Anleger in einer Selbstauskunft darlegen, dass er über ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt oder nicht mehr als den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens anlegt. Der Anbieter hat jedem Anleger, der mehr als 250 Euro investiert, ein Vermögensanlagen-Informationsblatt zu übergeben. Der Anleger muss dieses unterschrieben zurücksenden. Die prospektfreie Beschränkung auf Euro 1 Mio. Platzierungsvolumen bedeutet für viele KMU eine nicht nachvollziehbare Beschränkung ihrer Finanzierungsbedürfnisse ( auf europäischer Ebene gelten Euro 5 Mio. ). Der für Innovation und internationales Wachstum wichtige Risikokapitalmarkt wird damit auf provinzielle Verhältnisse herabgestuft. Damit steht die Funktions- und Leistungsfähigkeit des deutschen Risikokapitalmarktes in einer globalisierten Wirtschaft auf dem Spiel.
Auch die Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen von Mitgliedern einer Genossenschaft an ihrer Genossenschaft sind von der Prospektpflicht befreit, wenn sie ausschließlich den Mitgliedern der Genossenschaft angeboten werden und diese die wesentlichen Informationen über die Vermögensanlage erhalten.
Sofern die BaFin erhebliche Bedenken hat, dass der Schutz der Anleger oder die Funktionsfähigkeit oder Integrität der Finanzmärkte durch Beteiligungsangebote gefährdet sein könnten, kann die Kapitalmarktaufsicht den Vertrieb bestimmter Finanzprodukte beschränken oder verbieten. Der neue Tatbestand der Produktintervention hat keinen bestimmten Adressaten und betrifft daher auch freie Finanzvermittler sowie den Direktvertrieb von Finanzinstrumenten und strukturierten Einlagen. Die BaFin-Produktintervention ist also nicht allein auf Vermögensanlagen beschränkt. Die Produktintervention kann als Allgemeinverfügung ergehen. Die BaFin kann aber auch einzelnen Marktteilnehmern mittels eines individuellen Verwaltungsakts beispielsweise bestimmte Finanzpraktiken untersagen. Um das zu vermeiden und um die Bereichsausnahmen gesetzeskonform zu nutzen, steht der Kapitalmarktpraktiker Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de für Beratungsangelegenheiten zur Verfügung.
23. Dezember 2014 - Gegenstand der Armbröster Projekt- und Vertriebsmanagement mit Sitz in Düsseldorf ist das Projektmanagement zur Durchführung von Tiefenbohrungen in Untertagelagerstätten zur industriellen Nutzung und Förderung von vorhandenen Rohstoffen. Federführend in der Durchführung dieses Projektes ist Gerd Armbröster, der heutige, notariell abgesicherte Rechteinhaber, der bereits im Vorfeld notwendige Investitionen getätigt hat.
Grundlage des Projektes sind ca. 60.000m² Grundstücke sowie auf Teilen dieser Grundstücke fünf Tiefenbohrungen bis zu 1.300m unter NN, die Anfang der 70er Jahre auf der Suche nach Untertagegasspeichern entstanden sind. Zunächst hatte man festgestellt, dass die Bohrergebnisse für eine Untertagegasspeicherung nicht genutzt werden konnten. Ein späteres Gutachten des Professor Dr. Fricke, Bundesverdienstkreuzträger der 1.Klasse, ergab jedoch interessante Gasvorkommen, die zum damaligen Zeitpunkt sogar für die Bundesrepublik als von großer Bedeutung eingeschätzt wurden. Auch die balneologischen Untersuchungen zeigten sich für eine Ausbeutung als sehr geeignet.
Die Grundstücke und Gewinnungsrechte waren jedoch bis 2014 nie in einer Hand, so dass eine geplante Produktions- oder Nutzungsstätte in der Vergangenheit nicht realisiert werden konnte. Das hat sich, nachdem die beiden Rechteinhaber verstorben sind, geändert. Der Projektleiter, der mit notarieller Absicherung die Kaufrechte erworben hat, konnte nun die Vermarktung in Angriff nehmen.
Der heutige Focus liegt auf der teilweise trocken (Vorteil) zu fördernden Quellgasgewinnung ( reines Quellgas = CO2 (Kohlensäure), die in sehr vielen Sektoren eingesetzt werden kann. Dazu gehört u.a. die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Trinkwasseraufhärtung, chlorfreies Bleichen in der Papierindustrie usw. Es werden jährlich 40 – 70 TSD t ermöglicht, die aus einem sich regenerierenden Vorkommen gefördert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung arbeitet die Armbröster Projekt- und Vertriebsmanagement mit Geologen und einem sehr interessierten Kaufinteressenten aus der Branche bereits zusammen.
Für die Realisierung wird für einen mittelfristigen Zeitabschnitt Investitionskapital benötigt, das über den zu vereinbarenden Zeitraum mit bis zu 6,5 % verzinst wird. Die thesaurierende Verzinsung wird mit Endfälligkeit des Kapitalvertrages ausgezahlt.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig erwarteten Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden bis zu fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 6,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von max. vier Jahren und einer Verzinsung von 6 % p.a. Sämtliche Zinsen werden am Laufzeitende ausgezahlt. Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse info@zukunft-hat-zukunft.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Gerd Armbröster. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
16. Dezember 2014 - Die Reha-Klinik „Sonnenhof“ Bad Iburg GmbH & Co. KG betreibt seit vielen Jahren erfolgreich eine gleichnamige QMP-REHA-zertifizierte Rehabilitationsklinik, die sich am idyllischen Teutoburger Wald auf die Behandlung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte spezialisiert hat. Der „Sonnenhof“ liegt in direkter Waldrandlage in fußläufiger Distanz zur Innenstadt und dem berühmten Schloss Iburg. Der Sonnenhof bietet interessierten Anlegern eine renditeorientierte Beteiligung mit bis zu 6,5 % Rendite bei unterschiedlichen Laufzeiten.
Die Klinik ( www.sonnenhof-bad-iburg.de ) verfügt über 150 gut ausgelastete Betten in komfortablen, teils rollstuhlgerechten Einzel- und Doppelzimmern. In den Disziplinen Kardiologie und Orthopädie bietet die Reha-Einrichtung Patienten aller Kassen das gesamte Spektrum diagnostischer und therapeutischen Maßnahmen für eine wirksame Rehabilitation nach höchsten Qualitätsstandards. Im Jahr 2013 erzielte die Klinik einen Umsatz von knapp Euro 4 Mio. und einen Jahresüberschuss von Euro 341.000,- ; dies entspricht einer Umsatzrendite von ca. 9 %.
Der „Sonnenhof“ ist ein familiengeführtes Unternehmen, das sich durch eine sehr persönliche Atmosphäre auszeichnet. Dies trägt maßgeblich zum Wohlergehen der Patienten bei. Gleichzeitig haben modernste Diagnostik und kompetente fachärztliche Betreuung der Reha-Klinik beste Bewertungen in den Kategorien Rehabilitandenzufriedenheit, Rehabilitandensicherheit, Organisationsqualität und Behandlungsqualität eingetragen. Vor diesem Erfahrungs- und Kompetenz-Background plant die Reha-Klinik „Sonnenhof“ Bad Iburg GmbH & Co. KG jetzt die Übernahme einer weiteren erfolgreichen Reha-Klinik und deren Umwandlung in ein Gesundheitshotel, das Gästen im Rahmen eines Wohlfühlurlaubs attraktive Gesundheitsleistungen unter fachärztlicher Betreuung offeriert.
Für die kommenden Jahre wird mit einem Potenzial von jährlich rund 40 Mio. privat gezahlten Präventionsbehandlungen in Hotels, Spa-Kliniken und Day Spas bei einem Umsatzvolumen von etwa 2 Mrd. Euro gerechnet. Die Reha-Klinik „Sonnenhof“ Bad Iburg GmbH & Co. KG hat diesen Trend rechtzeitig antizipiert und ist mit der Umwandlung einer weiteren Reha-Klinik in ein Gesundheitshotel bestens auf die künftig sprunghafte Nachfragesteigerung vorbereitet.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am weiter steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse mmaller@sonnenhof-bad-iburg.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Martin Maller. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
28. November 2014 - Die ARKLAS-Pfandkredit GmbH wurde 1994 als erstes reines Autopfandhaus in Meerbusch gegründet. Ab 2005 kooperierte sie mit der Einzelfirma „Klaus Aringer“, die sich mit dem klassischen Schalterpfandgeschäft und dem Verkauf von Schmuck, Edelmetallen und zertifizierten Diamanten beschäftigte. Im Jahr 2014 wurden beide Firmen zusammengelegt und betreiben die Geschäftsbereiche: Autopfand ( www.arklas.de ), Edelmetalle und Schmuck (Beleihung/Verkauf) und Diamanten (www.derDiamantmakler.de ). Geplant ist für 2015 die zusätzliche Errichtung einer weiteren Geschäftsstelle für das gehobene Pfandgeschäft. Eine weitere Halle zur Unterstellung hochwertiger PKW ist für 2015 bereits fest angemietet.
Der Markt für die Beleihung hochwertiger Pfandgüter wie kostbarer Schmuck, Diamanten, Uhren, PKW, Oldtimer oder Kunstgegenstände birgt in Deutschland noch großes Potenzial. Durch die Spezialisierung auf die Beleihung hochwertige Sachwerte in diskreter und vielfach auch persönlicher Umgebung erzielen Pfandhäuser große wirtschaftliche Erfolge. Gerade in Deutschland verfügen aus dem geschaffenen Wohlstand der letzten Jahrzehnte zahlreiche Privat- und Geschäftsleute über kostbare Sachwerte. Was in ausreichendem Maße fehlt, sind geeignete Partner die bei finanziellen Engpässen Luxusgegenstände schnell und unbürokratisch als Sicherheit annehmen. In den letzten Jahren sind die Umsätze der Pfandleihbranche aufgrund der wirtschaftlichen Situation stark angestiegen. Es werden verstärkt Artikel der Luxuskategorie als Sicherheit für einen Pfandkredit eingebracht.
Einem Pfandkredit liegt immer ein Sachwert als Sicherheit zu Grunde, also ein entsprechender Wertgegenstand wie Schmuck und Uhren, PKW und Oldtimer, aber auch Kunstgegenstände wie Gemälde etc. eignen sich hier besonders als Sicherheit. Diese Form des Kredites wird generell von Personen in Anspruch genommen, die sich schnell und unbürokratisch finanzielle Flexibilität verschaffen wollen, ohne sich einem langen Prüfungsprozess der Banken zu unterziehen. Hierbei handelt es sich in der Regel um durchaus solvente Privat- und Geschäftskunden, die lediglich über einen kurzen finanziellen Engpass verfügen.
Anleger erhalten kein klassisches Investment das von vielen unbekannten Faktoren abhängig ist, sondern eine Beteiligung die durch echte Sachwerte wie Schmuck, Uhren, Diamanten, PKW etc. abgesichert ist. Diese Sachwerte werden von erfahrenen internen und externen Sachverständigen bewertet. Der Anleger ist somit an einer Vielzahl von vergebenen Pfandkrediten beteiligt, die die Sicherheit seiner Anlage abrunden. Die Beleihungssummen der Sachwerte betragen lediglich 25 bis 50% des aktuellen Marktwerts.
Pfandhäuser sind nicht nur in Krisenzeiten wirtschaftlich höchst erfolgreiche Unternehmen. Wenn es für Privatkunden oder Geschäftsleute schwierig wird, von den Banken bei Bedarf schnelle und flexible Kredite zu erhalten, greifen diese Kunden immer häufiger auf die kurzfristigen und unbürokratischen Darlehen gegen Sachwerthinterlegung zurück. Diese sind bezahlt, haben einen Wert und sind somit ideal geeignet einen finanziellen Engpass schnell zu überbrücken.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg der ARKLAS-Pfandkredit GmbH teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten und als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 2.500,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a.. Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse aringer@arklas.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der geschäftsführende Gesellschafter Klaus Aringer. . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
26. November 2014 - Die Leinhoß & Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Nordhausen ( Südharz ) hat als Kerngeschäft die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. Ziel ist es, jedem Mandanten individuelle, maßgeschneiderte, nachhaltige Lösungen zur Optimierung der steuerlichen und finanziellen Situation aufzuzeigen. Für die Berater zählt jeder Euro ihrer Mandanten. Dabei setzen die Steuerberaterkollegen ihr spezialisiertes Fachwissen, ihre langjährige Erfahrung und ihre innovativen Gestaltungsvorschläge ein. Das Unternehmen erbringt alle steuerlichen Beratungsleistungen nach dem Steuerberatungsgesetz sowie Dienstleistungen zur Finanzbuchhaltung sowie wirtschaftliche Beratungsleistungen und Beratungsdienste zum Personalwesen.
Nachstehend wird das Geschäftsmodell der Leinhoß & Co Steuerberatungsgesellschaft mbH ( www.leinhoss.de ) vorgestellt, dessen Erfolge die Steuerberater zukünftig gerne mit Investoren teilen würden: Steuerberatungsmandanten suchen nicht nur bloße Buchhaltung, sondern gestaltende Beratungsvorschläge und eine ganzheitliche Beratung zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen, um ihre steuerliche und wirtschaftliche Situation zu verstehen und nachhaltig zu verbessern. Dabei vertrauen die Mandanten auf ihren Steuerberater. Neueste Programme, Auswertungsmöglichkeiten und das Internet bieten der Steuerberatung seit kurzem ungeahnte Vorteile bei der Mandantenberatung, vorausgesetzt, die Kanzlei kann und will im erheblichen Umfang investieren. Diesen Weg will die Leinhoß & Co. Steuerberatungs-gesellschaft mbH gehen, um das Wachstum weiter voranzutreiben. Das Umsatzziel liegt mittelfristig bei über Euro 1 Mio. mit einer Ausdehnung auch auf überregionale Mandate.
Leinhoß & Co. verstehen sich als innovative Berater und sind persönlicher und engagierter, als die meisten Mandanten es kennen. Und weil die Steuerberater mandanten- und ergebnisorientiert arbeiten, wächst die Beratungsgesellschaft stetig. Leinhoß & Co. wollen ihren Erfolg weiter ausbauen und überregional weiter wachsen.
Die mandantenorientierte Auswertung und Aufbereitung aller im Rahmen der Dienstleistungen erbrachten Daten ist die Stärke von Leinhoß & Co. Hieraus entwickeln die Berater aktive Handlungsempfehlungen und führen ein fortlaufendes Controlling durch. Der Kerngedanke und das Ziel hinter allen Beratungsleistungen ist stets, das wesentliche auf den Punkt zu bringen, damit sich die Mandanten auf Ihr eigenes Geschäft konzentrieren zu können.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von typisch stille Beteiligungen und als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten von 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von 5,5 % bzw. 6 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 4,5 % p.a.. Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse carsten.leinhoss@leinhoss.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Steuerberater Carsten Leinhoß. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
20. November 2014 - Die PGG Planungsgesellschaft Gladbeck mbH mit Sitz in Essen ist seit 2007 in dem Wachstumsmarkt der Senioren- und Gesundheitsimmobilien tätig. In dieser Zeit wurden 18 Pflegeheime und ca. 200 Seniorenwohnungen im Großraum Aachen, Düsseldorf und in der Eifel mit einem Volumen von ca. € 240 Mio. geplant, erstellt und in jeweils kürzester Zeit verkauft.
Aufgrund des demografischen Wandels hat die Emittentin es mit einer stetig wachsenden Zielgruppe und mit einem kontinuierlich wachsenden Bedarf an Pflegeheimen und seniorengerechten Wohnungen zu tun. Bereits heute ist in Deutschland jeder vierte Bürger über 60 Jahre alt. Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren noch erheblich zunehmen, so dass im Jahr 2040 ca. 5,6 Millionen Menschen älter als 80 Jahre sein werden. Der ungebrochene Nachfrageschub, bis 2030 werden ein Drittel mehr stationäre Pflegeplätze benötigt als heute, machen in Verbindung mit der staatlichen Refinanzierung ein solches Investment zu einer ertragreichen und zukunftsträchtigen Kapitalanlage.
Vor dem Hintergrund einer überalternden Gesellschaft und dem einhergehenden Wandel familiärer Strukturen sind übergreifende Pflegeangebote unabdingbar. Die durch das Unternehmen errichteten Pflegeheime bieten nicht nur reine stationäre Pflege, sondern auch schon die vorhergehenden, notwendigen Angebote wie Betreutes Wohnen, Ambulante Pflege und Tagespflege. Dies führt dazu, dass man bereits frühzeitig in einem Umfeld leben kann, welches schon vor der eigentlichen Pflegebedürftigkeit Service und Sicherheit bietet und bei eintretender Pflegenotwendigkeit alle notwendigen Pflegeangebote bietet, ohne das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen. Darüber hinaus verfügen alle Objekte über Restaurants und Cafés, die nicht nur den Bewohnern zur Verfügung stehen, sondern auch für eine Öffnung nach außen sorgen, so dass ein Leben ohne Abschottung von der Außenwelt stattfindet.
Moderne Pflegeheime sind hinsichtlich Baulichkeit und Ausstattung mit Hotels vergleichbar. Sie verfügen ausschließlich über Einzelzimmer in kleinen Wohngruppen, die eine familiäre Atmosphäre schaffen.
Der Erfolg eines Pflegeheims beruht außer auf der starken Nachfrage und einer gründlichen Standort- und Bedarfsanalyse auf der Güte des Unternehmens, welches die Betreiberschaft übernimmt. Die PGG Planungsgesellschaft Gladbeck arbeitet mit ersten Adressen zusammen, die ihre Qualität schon bewiesen haben. Nachdem das Betreiberunternehmen ebenfalls eine ausgiebige Standort- und Bedarfsanalyse vorgenommen hat, wird ein 20 bis 25 jähriger Pachtvertrag mit Verlängerungsoptionen und Wertsicherungsklauseln (Indexierungen) abgeschlossen.
Als Sicherheit für Ihre Investition kann das im Eigentum der Gesellschaft befindliche Pflegeheim „Seniorenpark Jüchen“ bei Düsseldorf mit 80 Pflegeplätzen, 8 Einheiten Betreutes Wohnen, Tagespflege und öffentlichem Restaurant angeboten werden. Das Haus wurde von der Gesellschaft errichtet und am 01.02.2014 an das renommierte Betreiberunternehmen carpe diem Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH, Wermelskirchen, (www.senioren-park.de ) übergeben. Das Unternehmen verfügt über ca. 20 Senioreneinrichtungen mit 2.000 Betten. Es wurde ein Double-net-Pachtvertrag über 25 Jahre mit entsprechender Indexierung abgeschlossen. Double-net bedeutet, dass der Verpächter die Instandhaltungskosten für Dach und Fach trägt und der Pächter zum großen Teil die übrigen Instandhaltungen. Das Pflegeheim wurde mit ca. 50% Eigenkapital finanziert.
Die PGG hat aktuell drei weitere Projekte in Vorbereitung. Diese erfordern zusätzlichen Eigenkapitaleinsatz. Gleichzeitig soll das Pflegeheim in Jüchen bei Düsseldorf im eigenen Bestand bleiben. Die zukünftigen Objekte werden wiederum Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Betreutes Wohnen in Form von Eigentumswohnungen und Bungalows beinhalten. Somit wird das erfolgreiche Geschäftsmodell fortgesetzt. Für sämtliche Projekte gibt es bereits vor der Erstellungsphase potentielle Kaufinteressenten.
Ein großer Vorteil der Abwicklung durch die Gesellschaft ist die Planung und Erstellung aus einer Hand. Von der Projektentwicklung, Konzeptionierung, Bebauung und Vermarktung erfolgen alle Dienstleistungen durch die PGG. Für die angebotenen Nachrangdarlehen und deren Verzinsung dient das bereits bestehende Pflegeheim in Jüchen als Sicherheit. So wird zwar in neu entstehende Projekte investiert, das Investment aber durch ein bereits in Betrieb befindliches Objekt mit monatlichen Mieteinnahmen abgesichert. Zusätzlich sorgt die Expertise des geschäftsführenden Gesellschafters, Stefan Hammerich, mit der Verantwortlichkeit für Objekte im Gesamtvolumen von knapp € 400 Mio. für weitere Kompetenz in der Abwicklung.
Anleger, die nicht direkt in eine Pflegeimmobilie investieren möchten, etwa aus instandhaltungs- und verwaltungstechnischen Gründen, bietet das Unternehmen die Möglichkeit, dennoch an den Vorteilen einer Investition in den Segmenten Pflegeheimen und Betreutes Wohnen teil zu haben. Einem begrenzten Anleger- und Investorenkreis wird deshalb im Rahmen dieser Beteiligungs-Platzierung die Chance geboten, am Erfolg der PGG Planungsgesellschaft Gladbeck mbH zu partizipieren. Interessenten können sich über Nachrangdarlehen ( ab Euro 50.000,- ) bei einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren oder über eine stille Beteiligung bzw. über Genussrechte jeweils ab Euro 25.000,- bzw. Euro 20.000,- beteiligen. Die Mindestlaufzeit bei der stillen Beteiligung und bei den Genussrechten liegt bei 4 bzw. 5 Jahren, die nachrangig zahlbare Verzinsung bzw. die Grundausschüttungen bewegen sich zwischen 5, % bzw. bei 6,5 % p.a. zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung von anteiligen 15 % aus dem Jahresüberschuss der Gesellschaft. Grundschuldbesicherte Darlehen werden auf Anfrage ebenfalls angeboten wie eine fünfjährige Anleihe ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a.
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse vertrieb@seniorenpark-juechen.de zur Verfügung gestellt. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
17. Nov. 2014 - Neuer Finanz-Workshop am 26. Februar 2015: In Göttingen findet das Finanzierungsseminar über die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung für Unternehmen erneut zum Vorzugspreis von nur Euro 199,- mit dem Kapitalmarkt-Praktiker Dr. jur. Horst Werner statt. Bankenfreie Unternehmensfinanzierungen mit privaten Nachrangdarlehen, Nachrangkapital als Eigenkapital ohne Einflussrechte, Beteiligungskapital oder Fondskapital von privaten Kapitalgebern – alles ohne Bankverschuldung; ausführlich dargestellt und erläutert im (Eigen-)Kapitalbeschaffungs-Seminar am 26. Febr. 2015 mit der Dr. Werner Financial Service AG in Göttingen:
Die Dr. Werner Financial Service AG bietet ihr aktuelles Finanzierungs-Seminar zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen in Göttingen erneut zu Vorzugskonditionen an. Wir informieren Sie ausführlich über alle Wege zu Finanzierungen ohne Banken mit Investorenkapital und zusätzlichem Wachstumskapital sowie über stimmrechtsloses Beteiligungskapital (stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, private Nachrangdarlehen, Fondskapital und Anleihekapital, Hypothekenanleihen etc.) von privaten Kapitalgebern und Anlegern (Einzelinvestorenvermittlung über Mezzaninefonds, Beteiligungsgesellschaften / Fondskapital oder durch Privatplatzierungen über breit gestreute Anlegerkreise). Detailliertere Informationen erhalten Sie in unserem Finanzierungsseminar-Video auf der Startseite unserer Homepage www.finanzierung-ohne-bank.de.
Wir geben zur Finanzierung in der Finanzmarktkrise und zur praktischen Kapitalbeschaffung – gerade auch für kleine Unternehmen – die besondere Gelegenheit, das Finanzierungs-Seminar am 26. Febr. 2015 in Göttingen zum Vorzugspreis von € 199,- inkl. USt. (Normalpreis EUR 489,- inkl. USt) und jeder weitere Teilnehmer € 159,- zu besuchen. In dem Finanzierungs-Seminar
„Finanzierungen für Unternehmen ohne Bankkredite,
Kapitalbeschaffung von Investoren, Nachrangkapital, Mezzanine-
Kapital,
Fondsfinanzierungen, Kapital ohne Banken für mittelständische
Unternehmen und Familienunternehmen”
stellen wir ausführlich die Strukturen und verschiedenen Formen der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung durch stimmrechtsloses Beteiligungskapital dar, informieren Sie über
(a) vollkommen prospekt- und BaFin-freie Nachrangdarlehen ohne Platzierungsvolumenbegrenzung und ohne Gewerbeerlaubnis für Vermittler gem § 34 f GewO,
(b) über BaFin-freie „Small-Capital-Platzierungen” von Finanzinstrumenten für kleine Unternehmen und Existenzgründer mit geringem Kapitalbedarf ohne BaFin-Prospekt von € 50.000,- bis ca. € 5.000.000,-;
(c) für größere Unternehmen mit einem BaFin-gebilligten Kapitalmarkt- oder Fondsprospekt für eine Privatplatzierung bis € 200 Mio.
(d) Darstellung des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mit der BaFin-Zulassungspflicht auch für private Fonds und Erläuterung der Abgrenzung zu den operativ tätigen Unternehmen.
Die Referenten beschreiben intensiv den Ablauf der Kapitalbeschaffung, erläutern die praktischen Platzierungswege und gehen schließlich auf die Finanzkommunikation als Mittel der erfolgreichen Investorengewinnung ein. Tagungstermin:
Donnerstag, den 26. Febr. 2015, 10.00 bis 17.00 Uhr
im Best Western Parkhotel Ropeter in Göttingen
Sichern Sie sich den für die Zukunft Ihres Unternehmens oder den von Ihnen beratenen Unternehmen so wichtigen Informationsvorsprung im Rahmen der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung und buchen Sie noch heute Ihren Platz in unserem Kompakt-Seminar.
Umfängliche Tagungsunterlagen, 5 Finanzierungs-Fachbroschüren,
Mittagessen und Pausengetränke/Gebäck sind inklusive!
Reservieren Sie jetzt telefonisch unter 0551/ 99964-240 (Ansprechpartnerin: Frau Densow) oder buchen Sie gleich mit dem Anmeldeformular Finanzierungsseminar zum Sonderpreis über die Website: http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/SeminareFinanz_Seminar_Termine.php . Für weiterr Informationen verweisen wir zusätzlich auf das Fachbuch „Finanzierung“ von Dr. Horst Siegfried Werner, das als Band 6 der Handelsblatt-Mittelstandsbibliothek mit 288 Seiten erschienen ist.
12. November 2014 - Der Gesellschaftszweck der Phoenix Invest GmbH mit Sitz in Goch ist der Ankauf und Verkauf von Immobilien aus Verwertungen mit einer Neuausrichtung bzw. Restrukturierung der wirtschaftlichen Erträge. Das Unternehmen ( www.phoenixinvestgmbh.de ) mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Christian Cisch optimiert und restrukturiert das Nutzungskonzept der bisherigen Eigentümer und sucht nach neuen ertragreichen Vermietungs- bzw. Verkaufskonzepten. Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrungen im Immobilienbereich und ist aus einem Architekturbüro – gegründet 1955 – entstanden. Der Dipl.-Ing. Cisch sen. mit Meisterkonzessionen für Stahlbeton-, Maurer- und Schreinerarbeiten ist weiterhin im Unternehmen mitarbeitend.
Derzeit werden in der Bundesrepublik Deutschland etwa 40 000 Immobilien pro Jahr versteigert – ca. 150 Immobilien pro Arbeitstag. Regelmäßig fehlt für die Immobilien nur die angemessene Nutzung und wirtschaftliche Lösung, sodass viele Objekte nach einem Zuschlag – bei sorgfältiger Verwertung – ein hohes Ertragspotential aufweisen. Vor dem Erwerb führt das Unternehmen eine Objektbewertung durch, die Verkehrswertgutachten werden auf Bewertungsmängel, Berechnungsfehler, fehlerhafte Wertansätze, Minderungen des Verkehrswertes sowie Lagebewertung geprüft, das Objekt wird örtlich besichtigt – das Umfeld geprüft – des Weiteren werden die Verwertungsmöglichkeiten und die möglichen neuen Nutzer sowie deren Kaufkraft in Verbindung mit der Objektlage geprüft.
Dann ergibt sich eine theoretische wirtschaftliche Wertobergrenze, die beim Erwerb in der Zwangsversteigerung deutlich unterschritten wird, aber auch im freien Erwerb, wenn die Interessenlage der Gläubiger eine schnelle Verwertung erfordert ( z.B. Notverkauf) und die wirtschaftliche Lösung durchsetzbar ist.
Erworbene Objekte werden: a) geräumt, b) evtl. saniert, c) vermietungs-oder verkaufsfähig gemacht. Bei Mietobjekten wird die Bonität der Mieter geprüft und entschieden, ob vom Sonderkündigungsrecht – fristgerecht – Gebrauch gemacht wird, um die Objekte einer wirtschaftlichen Ziellösung zuzuführen.
Zur Realisierung des Ankaufs, der Nutzbarmachung und des Verkaufs der Immobilien sind erhebliche Kapitaleinsätze erforderlich, die durch Private Equity Maßnahmen eingeworben werden sollen. Auf Bankfinanzierungen wird nicht zurückgegriffen.
Die realisierten Emissionserlöse werden u.a. auch verbundenen Gesellschaften zur Realisierung ihres Zwecks im Rahmen des Ankaufs und der Verwertung von Immobilien zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der beiden hier vorgestellten Small-Capital-Beteiligungsformen wird einem begrenzten Investorenkreis die Möglichkeit geboten, am wirtschaftlichen Erfolg der Phoenix Invest GmbH zu partizipieren. Anleger lassen ihr Kapital punktgenau in einigen der rentabelsten Immobiliensegmente in Deutschland für sich arbeiten, ohne selbst im Markt aktiv werden oder die Gesamtinvestition für ein renditestarkes Immobilienobjekt aufbringen zu müssen. Privatinvestoren können Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- bei einer Laufzeit von vier Jahren mit einer Verzinsung von 5,25 % der Phoenix Invest GmbH zeichnen. Für sicherheitsorientierte Anleger wird zudem eine achtjährige Anleihe ab einer Mindesteinlage von Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 6,75 % p.a. angeboten. Emissionserlöse wird die Phoenix Invest GmbH praktisch vollständig in die Finanzierung von lukrativen Immobilien investieren. Allen Investitionsentscheidungen liegen strengste Auswahlkriterien zu Grunde, die stets die Interessen der beteiligten Anleger berücksichtigen. Interessierte Kapitalanleger erhalten weitere Informationen unter info@phoenixinvestgmbh.de bei entsprechender Mail-Anfrage. Am Beteiligungsmarkt wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
10. November 2014 - Die Schirm und Collegen Deutsches Unternehmer-Kontor GmbH ist eine klassische Unternehmensberatung, die sich auf die Herausforderungen in mittelständischen Unternehmen spezialisiert hat. Die eingesetzten Analytiker und Fachberater verfügen über mehr als 25 Jahre praktische Erfahrung in der Umsetzung von Verbesserungsmöglichkeiten. Auf Grund des branchenübergreifenden Know-hows erzeugen Schirm und Collegen nachhaltige Mehrwerte in den ca. 50 Unternehmen, die sie jährlich als Neukunden für eine Zusammenarbeit gewinnen.
Die weltweite Bankenkrise führte für mittelständische Unternehmen zu einer Kreditklemme, deren Ausmaß sich erst jetzt deutlich bemerkbar macht. Die restriktive Kreditvergabe von kommunalen und privaten Banken macht es dem Mittelstand unmöglich, Unternehmens-Nachfolgen und -Übergaben zu finanzieren sowie Wachstumspotentiale auszuschöpfen. Das führt langfristig zu einem Wegfall von mittelständischen Unternehmen und Arbeitsplätzen.
Mit diesem Beteiligungsangebot spricht das Unternehmen Co-Investoren an, die bereit sind, in den Deutschen Mittelstand als Motor unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems zu investieren. Unter den Klienten befinden sich vermehrt Unternehmen, die Schwierigkeiten beim Verkauf oder der Übergabe ihrer Unternehmen haben. Die Schwierigkeiten sind dabei darauf zurück zu führen, dass in diesen Unternehmen die Strukturen und Prozesse sehr auf die Person des Unternehmers fokussiert sind. Eine Übergabe oder Verkauf dieser Unternehmen ist somit nicht realisierbar.
Dabei ist vielen Unternehmern auch nicht klar, dass sie Ihren Kopf verkaufen und nicht ihr Unternehmen. Wenn dieser Kopf dann allerdings in den Ruhestand geht, ist das Unternehmen nichts mehr wert. Dieser Umstand reduziert den Kaufpreis des Unternehmens erheblich, zum Teil auf fast die Hälfte des üblichen Unternehmenswertes. Eine dreistufige Vorgehensweise des Unternehmens sieht in diesen Projekten wie folgt aus:
1.) Erwerb von unterbewerteten Unternehmen zu einem günstigen, aber fairen Preis.
2.) Umstrukturierung des erworbenen Unternehmens durch einen Berater, der über einen Zeitraum von 12 - 18 Monaten eine kompetente, inhaberunabhängige Führungsstruktur etabliert.
3.) Schirm und Collegen behält das Unternehmen anschließend im Bestand oder verkauft es mit erheblichem Gewinn.
So hat beispielsweise eine Klientin des Unternehmer-Kontors ein Produktionsunternehmen mit ca. 5,5 Mio. Euro Umsatz und einem Ergebnis vor Steuern und nach Abschreibung in Höhe von 400.000 Euro. Der aktuelle Unternehmenswert beträgt ca. 2,6 Mio. Euro. Das Unternehmen ist sehr auf die Unternehmerin zugeschnitten und der Export wird allein von der Inhaberin abgewickelt, die sich gerne in den Ruhestand zurückziehen würde.
Ziel des Projektes ist, die Unternehmensführung unabhängig von der Inhaberin zu strukturieren, Wachstumspotentiale zu heben, den Export auszuweiten und Kosten zu optimieren. Danach wird das Unternehmen in eine Beteiligungsgesellschaft eingebracht und verkauft. Schon ohne eine Ergebnisverbesserung durch die Reduzierung der Produktionskosten oder die Steigerung des Exportes, ergibt sich eine Rendite vor Steuern von über 15 % pro Jahr.
Die Investoren profitieren neben der Verzinsung zusätzlich von einer Gewinnbeteiligung, die anteilig ausgeschüttet wird. Diese Beteiligung hat aus drei Gründen für einen Investor wesentliche Vorteile:
1.) Die Investition ist durch Sachwerte abgesichert, die ohne stille Reserven 20-25 % des Kaufpreises ausmachen. Ein Totalverlust des investierten Kapitals ist hierdurch sehr unwahrscheinlich.
2.) Der Erfolg der Investition ist zusätzlich sichergestellt, indem unsere Berater die Umstrukturierung
begleiten und kontrollieren. Etwaige Zielabweichungen werden umgehend korrigiert.
3.) Die Renditen in mittelständischen Unternehmen lassen sich im Gegensatz zu Investitionen in Immobilien wesentlich einfacher und ohne Beschränkungen erhöhen.
Kapitalanlegern, die als Co- Investoren in den deutschen Mittelstand investieren möchten, bietet das Unternehmen vier verschiedene Beteiligungsformen mit bis zu 7 % Rendite p.a. bei unterschiedlichen Laufzeiten, mit denen Kapitalanleger an diesem erfolgsicheren Geschäftsmodell partizipieren können.
Für Rückfragen und detaillierte Informationen steht ihnen gerne der Geschäftsführende Gesellschafter, Herr Dipl.-Verw. Wiss. Christof Schirm, unter invest@unternehmer-kontor.de oder 0049.(30).398205701 zur Verfügung.
06. November 2014 - Die TELEFUNKEN Solar Sales GmbH beschäftigt sich mit der Akquisition, der Planung und dem Bau von Photovoltaikanlagen als Generalübernehmer für vermögende Einzel-Privatkunden und deren Kommanditgesellschaften. Dabei erzielten die Kunden des Unternehmens Eigenkapitalrenditen inklusive Steuervorteile von weit über 15% p.a. Zahlreiche zufriedene Kunden fragen jährlich nach einer neuen PV-Anlage an.
Zur Planung und zur Bauüberwachung der Anlagen setzt das Unternehmen eigene Ingenieure und Module von erstklassigen Herstellern ein (First Solar, IBC etc.). Solar-Module und Wechselrichter bezieht das Unternehmen auf dem Weltmarkt zu Tagespreisen. Die Module sind in der Regel bei der MUNIC Re rückversichert und werden von allen Banken in Europa akzeptiert. Die Anlagen selbst werden von erfahrenen Solar-Generalunternehmern als Subunternehmer gebaut.
Die TELEFUNKEN Solar Sales GmbH ( www.solardachoffensive.de ) hält eine direkte Beteiligung am Stammkapital der TELEFUNKEN Solar Service GmbH in Höhe von 25,1%. Die Service GmbH ist als Vertriebs- und Dienstleistungsunternehmen tätig. Beide Unternehmen agieren unter gleicher Führung und von einem Büro heraus. Sie erzielen entsprechende Synergieeffekte.
Die TELEFUNKEN Solar Service GmbH beschäftigt sich mit dem Service, dem Support und der Wartung, sowie der Reparatur von Bestands-Photovoltaikanlagen. Derzeit hat die Telefunken Solar-Unternehmensgruppe insgesamt 23 Anlagen mit 35 Einzelverträgen im Bestand. Diese Verträge haben noch Restlaufzeiten von bis zu 8 Jahren mit Verlängerungsklauseln. Die insgesamt unter Vertrag stehende Anlagengröße beträgt 42,2 MWp. Die Anlagen befinden sich alle in Deutschland.
•Aktuell hat die Telefunken Solar Sales GmbH :
• 9/2014 Auftragsbestand 3.592.000 €
• 9/2014 Salespipeline 11.839.000 €
•Planzahlen 2015 : Umsatz 6.480.000 €
•Rohertrag: Euro 1.360.800
•Kosten Euro 700.000 €
•EBIT Euro 660.800
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten und als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 6,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5,5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse beteiligung@telefunken-solar-sales.com zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Jochen A. Furch. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
05. November 2014 - Das Unternehmen „TACIAK“ wurde 1977 in Lünen als einzelkaufmännisches Unternehmen gegründet. 1980 erfolgte schon am heutigen Standort die Umwandlung in eine GmbH. Aufgrund bester Unternehmensentwicklung als Sensorenhersteller und immer weiter wachsender Erfahrung im Bereich der Elektrotechnischen Spezialfabrikation folgte zum 1.1.2000 die Umgründung in eine AG. Die Aktiengesellschaft übernahm zum 1.2.2000 alle Geschäftsbereiche der Taciak GmbH. Die Taciak AG in Nordkirchen ist ein wirtschaftlich solides, mittelständisches Unternehmen für elektrotechnische Spezialfabrikationen.
Mit einer sorgfältig ausgewählten Produktpalette und den ausgeklügelten Produktionsverfahren liegt das Unternehmen ( www.taciak.de ) voll im Trend und rechnet mit expansivem Wachstum in der Zukunft. Die Technologien der TACIAK AG beruhen auf mehr als 30 Jahren Erfahrung insbesondere in der Sensorfertigung für den Einsatz in extrem schwieriger Umgebung. Das Unternehmen hat sich im Laufe der Jahre zum führenden Sensorhersteller für kontinuierliches Messen von Weg und Niveau in der Bergbauindustrie entwickelt.
Der Erfolg des Unternehmens wird von den handelnden Personen bestimmt. Das Management der TACIAK AG ist kompetent und kann auf einen Erfahrungsschatz von mehr als 30 Jahren zurückgreifen. Ein kreatives Mitarbeiterteam, sowie kompetente Berater haben das Know-how für das 21.Jahrhundert. Der Erfolg in der Vergangenheit basiert im Wesentlichen auf folgenden Produktgruppen:
1. Wegsensoren für die Wegmessung in Hydraulikzylindern: Vorzugsweise für den Einsatz unter extremen Umweltbedingungen, viele Ausführungen auch für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung Ex Gruppe I und II . 2. Niveausensoren für Flüssigkeiten (fast) aller Art Vorzugsweise für den Einsatz unter extremen Umweltbedingungen, viele Ausführungen auch für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung Ex Gruppe I und II. 3. Automatisierungstechnik und Anlagenbau: Vorzugsweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Um den Erfolg für die Zukunft zu sichern, werden folgende zusätzliche Geschäftsfelder erschlossen:
- Übernahme von Personal und Produktionsmittel einer kleinen mechanischen Fertigung, (drehen & fräsen) mit Integration in die TACIAK AG. Bisher wurden die Sensorgehäuse bei Zulieferern gekauft, zukünftig werden alle Edelstahlteile im Unternehmen selbst gefertigt.
- Investition in vielversprechende neue „High-Tech-Produktergänzungen“. Das Unternehmen wird in Zusammenarbeit mit einer Hochschule 2015 eine Fertigung für modifizierte Smart Labels (auch die Begriffe, Bistabiles ePaper, Flexible Display, ESL`s, Electronic Shelf Label werden verwand) aufbauen. Die Smart Labels sind dezentrale Steuerungseinheiten zur Verwendung in Produktion und Lager. Es handelt sich um ein kabelloses Modul mit einem Display, Led`s, Funktionstasten und einer unabhängigen Stromversorgung. Als Grundlage stehen derzeitige ESL´s (Electronic Shelf Labels) zur Verfügung. Die Ansteuerung erfolgt von einer Basisstation mittels LAN-Verbindung (evtl. WLAN) Die Daten Ein- und Ausgabe erfolgt über einen handelsüblichen PC. Hierzu gibt es einen besonderen Projektplan. Die abschließende Umsetzung ist ab dem 1. Halbjahr 2015 geplant.
Hier wird sich zukünftig ein äußerst vielversprechender, zukunftsträchtiger, lukrativer Markt öffnen. Um weltweit operieren zu können, ist das Unternehmen mit modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet und professionell im „ world wide web „ vertreten.
Als Aktiengesellschaft mit einer breitgefächerten elektrotechnischen Produktpalette, die einen soliden finanziellen Hintergrund bietet, kann das Unternehmen Anlegern sehr gute Erträge in Aussicht stellen. Zudem können sich interessierte Kapitalgeber jederzeit über die Bonität der TACIAK AG informieren.
Angeboten werden eine Anleihe ab Euro 100.000,- Mindesteinlage mit 5,5% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren. Ein Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Mindesteinlage mit 5,0% nachrangig zahlbarer Festverzinsung bei einer Laufzeit von 4 Jahren. Ferner können Genussrechte und stille Beteiligungen gezeichnet werden. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den zukünftigen Marktchancen und den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten vom geschäftsführenden Mehrheitsaktionär, Herrn Vorstand Arnold Taciak unter info@taciak.de bei entsprechender Mail-Anfrage. Dort erhalten Interessenten auch ein ausführlicheres Beteiligungs-Exposé. Am Beteiligungsmarkt wird die TACIAK AG von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
04. November 2014 - Die Campingplatz Buck & Sohn KG hat ihren Sitz in Porta Westfalica an der Weser. Dort betreibt das Unternehmen mit steigendem Erfolg den Campingplatz „Grosser Weserbogen“, der am 01. Juli 2009 von der Familie Buck übernommen wurde. Der außergewöhnlich schöne Campingplatz hat eine „vier Sterne Bewertung“ vom ADAC und vom DTV. Um diese positive Bewertung zu erhalten und noch auszubauen, sind Neuinvestitionen in weitere Freizeit- und Wellnessanlagen geplant. Umgeben von Weser- und Wiehengebirge mit viel Natur und einem Badesee bietet das Areal direkt an der Weser in Sichtweite des Kaiser Wilhelm Denkmals den Besuchern eine wunderschöne Campinganlage ( siehe ausführliche Beschreibung und Bildmaterial auf www.grosserweserbogen.de ). Der Platz ist ganzjährig geöffnet. Die Zahl der Dauercamper und Touristen steigt. Urlauber können die Annehmlichkeiten vor Ort nutzen oder die vielseitigen Attraktionen der Umgebung besuchen. Zum Gelingen eines erholsamen Urlaubs stehen den Besuchern und auch regionalen Gästen auf dem Campingplatz alle komfortablen Einrichtungen u.a. mit einem Restaurant zur Verfügung.
Im Winter 2009/2010 hat das Unternehmen das Sanitärgebäude erneuert und ausgebaut. Weiteres Kapital wurde in die Platzgestaltung investiert. Das Ergebnis daraus: das Unternehmen hat vier Sterne vom ADAC und vom DTV bekommen.
Die weiteren Investitionen für Restaurant, Wellnessanlage, Sanitäranlage (für die Besucher des Badesees) und für einen Abenteuer-Golfplatz werden die Wetterabhängigkeit des Campingplatzes weiter mindern. Dies wird zur weiteren Steigerung von Umsatz und Ertrag sorgen, so dass künftige Investitionen zur ständigen Verbesserung des Freizeit- und Komfort-Angebotes auf dem Campingplatz führen werden.
Mittelfristig sollen Mobilheime und kleine Ferienhäuser zur Vermietung aufgestellt werden. Der Spielplatz soll komplett neu gestaltet werden. Der Badesee wird eine große Rutsche bekommen. Durch diese Maßnahmen wird das Unternehmen seine Besucher- und Übernachtungszahlen wesentlich steigern können.
Anleger können sich an dem Unternehmen beteiligen. Bei nur sieben Jahren Mindestlaufzeit mit einer stillen Beteiligung oder fünf Jahren Mindestlaufzeit bei einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab Euro 10.000,- erhält ein begrenzter Investorenkreis bis zu 6% Grunddividende p.a. zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 12 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe zu 5,5% p.a. Festverzinsung ab einer Mindestbeteiligung von Euro 100.000,- bei einer Laufzeit von 5 Jahren und ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren zu 5 % Zinsen p.a. angeboten.
Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren per Mail direkt vom geschäftsführenden Komplementär Wolfgang Buck unter info@grosserweserbogen.de bei entsprechender Anfrage. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen Campingplatz Buck & Sohn KG am Kapitalmarkt.
30. Oktober 2014 - Vor vier Jahren hatte Thomas Freiwang im April 2010 in Nürnberg die Marke INVITE Hotels ins Leben gerufen und das erste Hotel gegründet. Seitdem wurde das Hotel-Engagement weiter ausgebaut: drei Hotels werden mittlerweile betrieben, im Freiburger Raum ist ein weiteres Haus in Planung. Bei den Häusern handelt es sich überwiegend um ehemalige Hotels, die aus Altverträgen oder Insolvenzen herausgeführt wurden. Die INVITE Hotels sind im mittleren Preissegment positioniert und sind auf das sogenannte Pricing ausgerichtet.
Spezialisiert haben sich die Häuser vor allem auf Business-, Firmen- und Messegäste. Aber auch Touristen, die die ehemalige Kaiserstadt Nürnberg mit ihren Attraktionen wie dem Christkindlesmarkt, dem Bardentreffen oder der Blauen Nacht besuchen wollen, übernachten in den INVITE Hotels. Die Atmosphäre der Unterkünfte ist freundlich, die Mitarbeiter zuvorkommend – das wird von den begeisterten Gästen bestätigt. Die Zimmer sind individuell gestaltet, die Preise an das Budget der Gäste angepasst – es findet somit jeder die passende Unterkunft für sich.
Die SleepySleepy INVESTMENT Holding GmbH ist der strategische Partner und die Finanzierungsgesellschaft der INVITE Hotel-Gruppe ( www.invite-hotels.de ). Sie wird die Expansion der Hotel-Gruppe voran zu treiben. Die Mittelverwendung bei dem Emissionsvorhaben soll für den Erwerb sowie für Betreiberverträge von neu zu eröffnenden oder zur Übernahme existierender Hotels verwendet werden. Außerdem ist geplant notwendige Renovierungen in den Häusern abzudecken. Die Expansion der INVITE Gruppe steht hierbei an erster Stelle. Deshalb wurde, um sich noch mehr zu dem Markt für Low-Price Hotels zu zuwenden, die SleepySleepy Hotel´s gegründet. Mit dieser Hotelmarke möchte das Unternehmen Hotels im Low-Price Markt im gesamten Bundesgebiet eröffnen.
Die wirtschaftliche Entwicklung: Der Umsatz der INVITE Hotel Gruppe konnte in den vergangenen vier Jahren um knapp 65% gesteigert werden, die Aussichten sind also vielversprechend. Der Gewinn hat sich in besagtem Zeitraum nahezu verdoppelt, die Umsatzrendite konnte bis auf über 9% gesteigert werden.
Stillstand kommt deswegen nicht in Frage. Die weiteren Pläne: In den kommenden zwei bis fünf Jahren werden die INVITE Hotels weiter ausgebaut, um bundesweit als Hotelgruppe auftreten zu können. Deswegen wird auch weiterhin nach Häusern gesucht, die aus Altersrückzug, Insolvenzen oder Übernahmen bestehen, wobei nur entkernte Gebäude oder Neubauten in Frage kommen. Die zukünftigen Pläne liegen schon in den Schubladen und auch der Name der Low-Budget Hotellinie steht fest: SleepySleepy Hotel.
Die Strukturen und die Abläufe werden weiter optimiert und vereinfacht, sodass neue Häuser nach dem „INIVTE Hotels“-System betrieben werden können. Gesetzt wird bei den INVITE Hotels und auch bei den SleepySleepy Hotels weiterhin auf Garni-Betriebe.
Das Ziel der INIVTE Hotel Gruppe ist ein beschleunigtes Wachstum. Um diese wirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, setzt man auf die Ausgabe von Genussrechten, stillen Beteiligungen, auf individuell gestaltbare Nachrangdarlehen ( ab Euro 10.000,- ) und auf festverzinsliche Anleihen mit einer Mindestanlage von Euro 100.000,- . Die festverzinsliche Beteiligungsform des Nachrangdarlehens bietet eine Verzinsung von 5 % p.a. und die Anleihe 5,5 % pro Jahr. Die Mindestlaufzeiten betragen vier bzw. fünf Jahre.
Bei den Genussrechten und stillen Beteiligungen bietet das Unternehmen eine Grunddividende von 6,5% p.a. des Beteiligungsbetrages über die gesamte Laufzeit, zzgl. einer quotalen Beteiligung von 15% des Jahresüberschusses. Diese Gewinnbeteiligungs-Angebote sind auf jeweils maximal 20 Investoren beschränkt!
Für weitere Informationen steht der geschäftsführende Gesellschafter Thomas Freiwang unter der Mailadresse t.freiwang@invite-hotels.de zur Verfügung. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
09. Okt. 2014 - Die Bohrerhof GmbH ist als typisch mittelständisches Unternehmen in der beteiligungsorientierten Finanzierung vormals mit Genussrechten und jetzt mit Nachrangdarlehensangeboten erfolgreich. Der Beteiligungsprospekt der Bohrerhof GmbH ( http://www.bohrerhof.de ) wurde von der Kapitalmarktaufsicht BaFin bereits im Jahre 2009 zur Platzierung gestattet. Insbesondere im Kunden- und Freundeskreis des Unternehmens wurden über Euro 2,5 Mio platziert. Nunmehr möchte die Bohrerhof-Gruppe den Neubau eines Landhotels realisieren.
Als landwirtschaftliches Erzeugerunternehmen ist die Bohrerhof-Gruppe ein alteingesessenes Familienunternehmen im Südwesten Deutschlands und hat sich als Frischwaren- und Gemüseproduzent einen hohen regionalen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Die Bohrerhof GmbH ist mit ihren landwirtschaftlichen Produkten unter eigener Marke, sowie der Marke „Unsere Heimat“ langjähriger Partner der EDEKA Südwest und erzielte damit in 2013 einen Umsatz von über Euro 3 Mio. Ein Teil der Qualitätsprodukte von einer Anbaufläche von über 250 Hektar werden im hofeigenen Landmarkt, sowie über regionale Händler vertrieben.
Das Motto der Bohrerhof-Gruppe lautet "feldfrisch auf den Tisch des Verbrauchers". Der Betrieb hat sich auf fünf verschiedene Gemüse- und Salatspezialitäten fokussiert. Das Spitzenprodukt ist der Premiumspargel. Die Frische der Produkte wird durch eine firmeneigene Logistik und stundennahe Anlieferung nach Aberntung ermöglicht. Zudem betreibt die Familie Bohrer einen hofeigenen Landmarkt sowie einen gastronomischen Betrieb mit über 60.000 Gästen im Jahre 2013. Gäste können im Frühjahr in dem zusätzlich aufgestellten Zeltrestaurant die Qualitäts-Spargelessen als besonders Event erleben und die erntefrischen Produkte genießen. Das kreative Küchenteam setzt die Qualitäts- und Frischephilosophie der Bohrerhof-Gruppe für alle Feinschmecker in der Erlebnis-Restauration um. Die Produkte der Bohrerhof-Gruppe werden markterweiternd in Südwestdeutschland und in der Schweiz verkauft. Kunden und Gäste kommen aus dem gesamten Dreiländer-Eck Deutschland, Schweiz und Frankreich.
Die Bohrerhof GmbH mit Sitz in Hartheim-Feldkirch in der fruchtbaren, sonnenreichen Rheinebene möchte in weitere landwirtschliche Erzeugerflächen, Maschinen und den Ausbau des Landmarkts sowie insbesondere in ein Landhotel investieren. Der für das spätere Hotel notwendige Neubau eines festen Ganzjahresrestaurants, ist genehmigt und bereits im Bau befindlich. Um die Investitionen zu ermöglichen, hatte das Unternehmen zunächst eine Genussrechtsemission mit einem BaFin-genehmigten Beteiligungs-verkaufsprospekt begeben, die bereits zu einem großen Teil von langjährigen, treuen Gästen und Kunden des Unternehmens gezeichnet worden ist.
Angeboten wird nunmehr eine Nachrangdarlehens-Beteiligung mit einer Verzinsung 5 % p.a.. Ein Nachrangdarlehens-Prospekt enthält sämtliche Informationen zu den Investitionsobjekten. Der Beteiligungsprospekt steht zur kostenlosen Abgabe bei Anforderung unter info@bohrerhof.de zur Verfügung.
02. Oktober 2014 - INVEST ist ein Zuschuss für private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten. Der verlorene Zuschuss beträgt 20% der Beteiligungssumme ( = Investitionssumme ). Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Am 24. September 2014 hat das Bundeskabinett darüber hinaus beschlossen, den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern zu befreien. Es ist geplant, Regelung auch rückwirkend für das Jahr 2013 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse gelten zu lassen. Das Parlamentarische Verfahren dazu wird voraussichtlich bis Anfang 2015 abgeschlossen sein. Siehe ausführliche auf der Internetseite des Bundeswirtschafts-Ministeriums in Berlin unter : http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Mittelstandsfinanzierung/invest.html
Im Rahmen der Antragstellung für INVEST wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Investoren-Beteiligung erfüllen. Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Zusätzlich stellt das BAFA den Unternehmen ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung, mit dem sie z.B. auf ihrer Internetseite auf ihre Förderfähigkeit hinweisen können.
Private Investoren (Business Angels), die sich an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen:
INVEST verringert das Risiko einer Kapitalbeteiligung: Der Investor erwirbt die Geschäftsanteile durch den Zuschuss günstiger, die Anteile verbleiben jedoch komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen. Sowohl Unternehmen als auch Investor müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um von INVEST zu profitieren.
Zu den wichtigsten Kriterien für ein förderfähiges Unternehmens zählt, dass es:
- nicht älter als zehn Jahre ist.
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt.
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro hat.
- eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU ist, die wenigstens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland hat, die über eine Eintragung im deutschen Handelsregister verfügt.
- innovativ ist, d.h. es gehört - gemäß Handelsregister - einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen.
- fortlaufend wirtschaftlich aktiv ist bzw. seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung aufnimmt.
Es gibt eine konstante Aufwärtsentwicklung des Marktes, von der das Unternehmen K-FORM Beauty Medical Equipment e.K. überdurchschnittlich profitiert. Durch die Erfahrungen des Inhabers und Geschäftsführers Jörg Kinz ist das Unternehmen seit fast 20 Jahren in der Branche der Kosmetik- und Medizintechnik erfolgreich tätig, da es sich auf den Handel und die Herstellung von medizinischen und kosmetischen Geräten und Produkten spezialisiert hat. Derzeit betreut das Unternehmen mehr als 3.000 Kunden aus den Fachbereichen Kosmetik, Wellness, Hotels, Physiotherapie und Ärzte.
Als General Distributor bietet die K-FORM Beauty Medical Equipment e.K. ihren Kunden die hochwertigen Produkte von LPG Systems an – einem französischen Unternehmen, das seit annähernd 30 Jahren Marktführer im Bereich der natürlichen Zellstimulation ist. Mit einem Jahresumsatz von etwa 70 Mio. Euro sind die Produkte von LPG in mehr als 110 Ländern außerordentlich erfolgreich – darunter Deutschland, wo die K-FORM Beauty Medical Equipment einen wachsenden Kundenstamm von ca. 500 Kunden mit neuen Geräten und technischem Support versorgt. Seit 2013 produziert die K-FORM auch unter eigenem Namen Kosmetik-Geräte für die apparative Gesichtspflege und hat 2014 passend dazu eine eigene Kosmetikpflege auf den Markt gebracht. Sie ist exakt auf die K-Form-Behandlungsgeräte abgestimmt, so dass beides zusammen als wirksames Behandlungs-Konzept angeboten wird – ein Geschäftsfeld, in dem das Unternehmen vor allem im Export enormes Wachstumspotential sieht. Schließlich existiert auf dem apparativen Kosmetikmarkt eine immense Nachfrage nach hochwertigen Produkten mit dem Qualitätssiegel „Made in Germany“. Dieser Trend wird durch die Gewinnung erster Distributoren in den osteuropäischen Schwellenländern, Süd-Afrika und in der Türkei bestätigt.
Ein weiterer Geschäftszweig ist ein kosmetischer Online-Shop für den Endkunden, mit dem das Unternehmen unter dem Motto „Cellulite Care Home Solutions“ auch für Zuhause Produkte rund um das Thema Schönheit für Haut und Körper anbietet.
Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit mit einer stillen Beteiligung oder sieben Jahren Mindestlaufzeit bei einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab Euro 10.000,- erhält ein begrenzter Investorenkreis bis zu 9% Grunddividende p.a. zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe zu 7,5% p.a. Festverzinsung ab einer Mindestbeteiligung von Euro 100.000,- bei einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten.
Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren auf www.k.form.de oder per Mail direkt vom Inhaber Jörg Kinz unter info@k-form.de bei entsprechender Anfrage. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen K-FORM Beauty Medical Equipment e.K. am Kapitalmarkt.
26. September 2014 - Die Halbach Real Estate GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, hochwertige Wohn- und Service-Immobilien vor allem für Senioren zu entwickeln – mit viel Liebe zum Detail. Dabei decken wir sämtliche Stufen der Wertschöpfungskette in Eigenregie ab, von der Konzeption und Projektentwicklung, über die Erarbeitung und Umsetzung innovativer Betriebskonzepte, bis zur Überwachung der baulichen Maßnahmen sowie dem laufenden Betrieb und der Verwaltung der Objekte. Natürlich profitieren wir dabei auch vom Know-How zahlreicher Partner in der Region. Wichtig ist dem Unternehmen, die Qualität von der Konzeption bis zum ausgereiften Serviceangebot für die Mieter stets selbst steuern zu können.
Das Unternehmen wird von den Herren Dr. Arnd Halbach und Dr. René Halbach als geschäftsführende Gesellschafter geleitet. Der promovierte Betriebswirt Dr. rer. oec.. Arnd Halbach begann seine Karriere in der Finanzbranche. Stationen waren hier unter anderem die Deutsche Bank Gruppe sowie die BNP Paribas in Frankfurt a.M., wo er sich bereits mit Immobilienfinanzierungen und Fondsprodukten sowohl für deutsche Immobilien als auch für Immobilien speziell in den USA beschäftigte. Dr. René Halbach ist Facharzt für Chirurgie und absolvierte parallel zu seiner ärztlichen Tätigkeit ein Master-Studium im Bereich „International Health Management“. Neben seiner Tätigkeit als Chirurg an verschiedenen Krankenhäusern der Region war Dr. med. René Halbach jahrelang im Gesundheitswesen als ärztlicher Berater für Pflegeeinrichtungen und auch international als Berater für „Public Health“ tätig.
Um dem enormen Bedarf an altersgerechtem Wohnraum gerecht zu werden, suchen viele Städte und Kommunen heute dringend nach Anbietern, die solche modernen Wohn- und Lebenskonzepte für Senioren wie die anbieterverantwortete Wohngemeinschaft entwickeln und etablieren können. Solche Wohngemeinschaften bieten für die Mieter attraktiven Wohn- und Lebensraum mit viel Abwechslung, intensiver Anregung und Beschäftigung, sozialen Kontakten und einem hohen Maß an Alltags-Autonomie. Die Bewohner nutzen gemeinsamen Wohnraum und versorgen sich unter Begleitung eigenverantwortlich selbst.
Neben diesen ausgezeichneten Service- und Betreuungsangeboten mit einer Betreibergesellschaft zeichnet sich das Konzept der Halbach Real Estate GmbH ( www.halbach-real.de ) vor allem durch die Objekte selbst und durch deren gute Lage aus. Das Unternehmen setzt hierbei auf attraktive Objekte mittlerer Größe in den Top-Lagen der bergischen Mittelzentren, wo sich Parks und Naherholungsgebiete ebenso in unmittelbarer Nähe befinden wie Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen. Die ausgewählte Lage der Objekte gepaart mit dem umfassenden Dienstleistungsangebot sollen auch in 10 Jahren noch Standards in diesem Marktsegment setzen.
Interessenten erhalten im Beteiligungs-Exposé einen Einblick in die Art von Objekten, die aktuell im Bestand gehalten werden. Es handelt sich um drei Referenzobjekte aus der jüngsten Zeit. Diese Objekte wurden in den Jahren 2012-2014 erworben und werden aktuell von dem Unternehmen mit einer eigenen Servicegesellschaft betrieben.
Anleger, die nicht direkt in eine Immobilie investieren möchten, etwa aus instandhaltungs- und verwaltungstechnischen Gründen, bietet das Unternehmen die Möglichkeit, an den Vorteilen einer Investition in Wohn- und Seniorenimmobilien zu partizipieren. Einem begrenzten Anleger- und Investorenkreis wird deshalb im Rahmen dieser Beteiligungs-Platzierung die Chance geboten, am Erfolg der Halbach Real Estate GmbH Teil zu haben. Interessenten können sich über Nachrangdarlehen oder über eine stille Beteiligung jeweils ab Euro 10.000,- bzw. Euro 20.000,- beteiligen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 5 Jahren, die nachrangig zahlbare Verzinsung bzw. die Grundausschüttungen bewegen sich bei jeweils 5 % bzw. bei 6,5 % p.a. zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung von anteiligen 15 % aus dem Jahresüberschuss der Gesellschaft. Grundschuldbesicherte Darlehen werden auf Anfrage ebenfalls angeboten.
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse info@halbach-real.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Dr. Arnd Halbach. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
26. August 2014 - Die Easy Handel und Verwaltung AG mit Sitz in München gehört zu einer Unternehmensgruppe, die sich mit der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen beschäftigt. Hierzu werden insbesondere in Deutschland Wald- und Forstimmobilien zu Eigentum erworben und zur nachhaltigen Nutzung fachmännisch bewirtschaftet.
Knapp 1/3 der Landfläche der Erde ist mit Wald bedeckt, der von jeher Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ist. Seine Eigenschaften als CO² Speicher und Sauerstofflieferant machen den Wald unentbehrlich für den Fortbestand unserer Erde. Für uns Menschen dienen Wälder heute als Erholungsgebiet und Erlebnisraum.
Doch der Wald ist noch mehr: Er ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor! Das Holz der Bäume ist ein vielseitiger, umweltfreundlicher und erneuerbarer Rohstoff, der beim Häuserbau, der Möbelproduktion, Papierherstellung und der chemischen Industrie Einsatz findet. Aufgrund steigender Energiepreise und der Klimaerwärmung werden Holz, Blätter und Äste auch immer häufiger zur Energieerzeugung genutzt. Insbesondere sind im letzten Jahrzehnt weltweit die Holzpreise aufgrund wachsender Nachfrage stark gestiegen.
Die Investition in Waldflächen ist eine bewährte, sichere Anlageform, die früher privilegierten Anlegern wie Großgrundbesitzern oder dem Adel vorbehalten war. Über Jahrhunderte haben sie so ihr Vermögen gesichert und vermehrt. Mit einem „grünen Waldgrundstück“ haben nun auch private Anleger die Chance, ihr Portfolio mit einem grundsoliden Sachwert zu stabilisieren und zu optimieren.
Bei den vielen sonstigen Angeboten von Kapitalanlagen sollten Anleger die Behauptung von zukünftigem Vermögenswachstum nicht immer allzu wörtlich nehmen. Anders bei Investitionen in den Wald: Dort können Anleger jedes Jahr messen, wie viel die Bäume und damit der Wert des Waldes wächst. Dabei ist die Rentabilität von Wäldern insbesondere abhängig von der Größe der bewirtschafteten Fläche, dem Baumbestand und der Qualität der Böden.
Ein erstes Projekt der Unternehmensgruppe ist das Forstobjekt Sembten (Brandenburg). Es wurde Ende 2013 für € 312.800,-erworben. Es handelt sich hierbei um das Pilotprojekt. Es dient vor allem dazu, Investoren ein Investment in nachhaltige Waldbewirtschaftung zu veranschaulichen und die Rentabilität darzulegen. Die Bewirtschaftung des Waldes in Sembten erfolgt ohne Minderung der Substanz bzw. seines wirtschaftlichen Wertes. Ein Weiterverkauf des Objektes wird in 3-5 Jahren mit einer Wertsteigerung von 50% vollzogen.
Mit einer wahlweise gewinnorientierten oder festzinsorientierten-Beteiligung investieren Anleger direkt in die „grüne Unternehmensstrategie“ und dessen Markterweiterung. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro winken dem limitierten Investorenkreis 5,5 % Grunddividende zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu 5% p.a. angeboten. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten von dem Vorstand Heinz Huebler unter easy-ag@email.de bei entsprechender Mail-Anfrage. Am Beteiligungsmarkt wird die Easy Handel und Verwaltung AG von der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) begleitet.
12. August 2014 - Im Jahr 1974 wurde von dem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Günter Kreklau, ein Futtermittelhandelsbetrieb gegründet und zu einer erfolgreichen Unternehmensgruppe ausgebaut. Seitdem haben sich die Unternehmen unter der Holdinggesellschaft „Bio-Trockenwerke GmbH“ (nachfolgend BTW genannt) als ein führender Hersteller und Anbieter von qualitativ hochwertigen Backmehlen für die Tiernahrung etabliert. Mit den über 30 Mitarbeitern erwirtschaftet die BTW-Unternehmensgruppe Umsatzerlöse in Höhe von rund € 12,0 Mio. bei nachhaltig attraktiver Ertragslage von teils deutlich über 10% Umsatzrendite.
Die Bio Trockenwerke GmbH (BTW) ist zudem 100-Prozent Gesellschafterin der Unternehmen Kreklau GmbH, Trockenwerk Dretzel GmbH und der Innova GmbH. Alle drei Tochtergesellschaften bewegen sich im Ertragsplus.
Die Wertschöpfung der BTW ( www.trockenwerk-dretzel.de ) umfasst im Wesentlichen die Rückgewinnung von überflüssigen Lebensmitteln in den westlichen Wohlstandsstaaten. Mit diesem „Überfluss“ und deren sinnvoller Nutzung hat sich die Gruppe schon sehr früh befasst. Das prozessoptimierte Geschäftsmodell besteht in der bio-technologischen Verarbeitung von Reststoffen ( Altbrot, unverkäufliche Backwaren aus Überhangproduktionen etc. ), Produktions-Rückständen, Fehlchargen und Saisonware der Back-, Süß- und Kakaowarenindustrie zu sog. Backmehlen für große Tierhalter-Betriebe und die Futtermittelindustrie. Die Ausgangsstoffe werden je nach Beschaffenheit speziellen Verfahren unterzogen, um eine gleichmäßige und hochwertige Qualität der Produkte zu erzielen. Es ist ein nachgewiesenermaßen erfolgreiches Konzept.
Das Unternehmen bzw. die Unternehmen sind seit Jahren fest am Markt mit langfristigen Lieferanten- und Kundenbeziehungen etabliert. Die Endprodukte des Unternehmens, die sog. Backmehle, sind energiereich und aufgeschlossen. Sie bieten durch die fachmännisch-technische Aufbereitung ein besseres Preis-Leistungsverhältnis als Futterweizen.
Die Gruppe befasst sich aber nicht nur mit der Optimierung vorgenannter Produkte, sondern auch mit dem Einsatz alternativer Energien. Mit eigenem Fuhrpark wurde schon bis 2005 anstelle von Diesel Sojaöl und später Rapsöl eingesetzt.
Für die Trocknung vorgenannter Produkte hat die Trockenwerk Dretzel GmbH anstelle von Heizöl, nach einem speziellen Verfahren, auch feste Fette eingesetzt. Zu diesen zwei Energiequellen wurde das gesamte Trockenwerk für die dritte Energiequelle Erdgas eingerichtet. Des Weiteren wird für die Zukunft im Trockenwerk über eine eigene Stromerzeugung nachgedacht.
Folgende Anlageoptionen stehen Investoren zur Auswahl: Die Übernahme von offenen Beteiligungen bis zu 100 %; ferner Genussrechtsbeteiligungen oder Stille Gesellschaftsbeteiligungen jeweils ab einer Einmalanlage ab 50.000 Euro, Mindestlaufzeit 7 Jahre, 3,0% Grunddividende und eine Überschussbeteiligung aus 10% des anteiligen Jahresüberschusses. Anleihekapital wird ab einer Mindestzeichnung von Euro 100.000,-, mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren mit 3,25% p.a. Festverzinsung sowie Nachrangdarlehen ab einer Mindestzeichnung von 10.000 Euro, Mindestlaufzeit 4 Jahre mit nachrangig zahlbarer 3,00% Festverzinsung angeboten.
Im Rahmen einer strukturierten Nachfolgeregelung sind die Inhaber somit bereit, aus Altergründen das Unternehmen Bio-Trockenwerke GmbH mit den dazugehörigen Gesellschaften teilweise oder ganz zu veräußern. Interessenten wenden sich direkt an den Inhaber G. Kreklau unter der Mailadresse gkreklau@anifood.lu mit entsprechender Anfrage. Am Beteiligungsmarkt wird die Bio Trockenwerke Holding GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
15. Juli 2014 - Gründach Immobilienbeteiligung GmbH ist eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die Anfang 2014 gegründet wurde und zur Unternehmensgruppe der Familie Thamke gehört.
Die Firma Thamke GmbH ist seit Anfang der neunziger Jahre im Saarland und in Rheinland-Pfalz als Planungs- und Bauträgerbüro tätig. Zur operativen Tätigkeit des Unternehmens gehören die Erstellung, Verwaltung, Entwicklung und Vermarktung von Immobilien als Bauträger. Seitdem wurden zahlreiche exklusive Eigentumswohnanlagen, Einfamilien- und Doppelhäuser geplant, verwirklicht und betreut. In seinem Geschäftsbereich kann das Unternehmen Gründach ( www.gruendach-immobilien.de ) auf die 20-jährige Erfahrung und das Know-How der Firma Thamke GmbH zurückgreifen.
Die Gründach-Immobilien werden entweder selbst nach neusten Standards gebaut oder bereits bestehende Objekte erworben und energetisch saniert. Bei sämtlichen Objekten liegt der Fokus auf einem gehobenen Immobilienstandort unter Berücksichtigung der regionalen Zielgruppe. Dabei sind die langjährigen Netzwerke ein wichtiges Erfolgsmerkmal. In dieser Phase werden Bauträgergewinne, Fördermittel und bei Fremdkauf eine Werterhöhung realisiert. Im nächsten Schritt werden die Immobilien verwaltet, wobei Mieterträge und Steuervorteile zu den wichtigsten Wertschöpfungsfaktoren gehören. Um das Immobilienportfolio attraktiv und rentabel zu halten, werden Immobilien nach einer guten Standortentwicklung mit einem Mehrwert verkauft. Es werden sämtliche Wertschöpfungsstufen von der Grundstücksauswahl, der Baureifmachung, der Bauherstellung bis zum Verkauf und der anschließenden Haus- und Mietverwaltung genutzt.
Um den Mieterkreis bestmöglich zu maximieren, wird das Portfolio sowohl aus Immobilien, die an deutsche Personen als auch an amerikanische Personen vermietet werden, bestehen. Bei der Vermietung der Immobilien wird ebenfalls der Vorteil der in Ramstein und Umgebung stationierten Amerikaner genutzt, welche in dieser Region einen deutlich höheren Mietpreis bezahlen als ein deutscher Mieter. In der Großregion Kaiserslautern befinden sich rund 50.000 Amerikaner, von denen die meisten auf der Militär Air Base in Ramstein arbeiten und somit auf einen Wohnraum in der angrenzenden Region angewiesen sind. Auch in der regionalen Immobilienverwaltung mit Amerikanern kann das Unternehmen auf einen Know-How-Transfer von mehr als 20 Jahren zurückgreifen.
Zusätzlich wird ein gewisser Anteil der Immobilien barrierefrei konzipiert, was das Vermietungspotenzial und den Kundenstamm nochmals deutlich steigert. Auch bei der Immobilienart wird zwischen Einfamilien- und Mehrfamilienimmobilien gestreut. All diese Faktoren werden genutzt, um die Verwaltung eines rentablen Immobilienportfolios der Gründach Immobilienbeteiligung GmbH zu gewährleisten.
Investoren, die nicht ausschließlich direkt in eine Immobilie investieren möchten, etwa aus instandhaltungs- und verwaltungstechnischen Gründen, bietet das Unternehmen die Möglichkeit, an den Vorteilen einer Investition in revitalisierten und neu gebauten Wohn- und Nischenimmobilien zu partizipieren. Einem begrenzten Anleger- und Investorenkreis wird deshalb im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung die Chance geboten, am Erfolg der Gründach Immobilienbeteiligung GmbH Teil zu haben. Interessenten können sich über Nachrangdarlehen, über eine stille Beteiligung oder über Genussrechte ab Euro 20.000,- beteiligen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 5 Jahren, die nachrangig zahlbare Verzinsung liegt bei 3,8% und die Grundausschüttungen bei den stillen Beteiligungen bzw. Genussrechten bewegen sich bei jeweils 4,25 % p.a. zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung.
Ausführliche Informationen und das Beteiligungs-Exposé werden unter der Mailadresse info@gruendach-immobilien.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der geschäftsführende Gesellschafter Herr Jörg Thamke. Das Unternehmen wird von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt betreut.
02. Juli 2014 - Nach den neuen Regelungen in § 51a Absätze 2c - e und Absatz 6 EStG sind Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtete ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, in einen automationsunterstützen Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, hat der Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtete beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) für alle Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder abzufragen. Das Kirchensteuerabzugsmerkmal ist ein sechsstelliger Schlüssel, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft abgebildet werden.
Das Verfahren gilt für alle Kapitalerträge, die dem Kirchensteuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 2014 zu fließen. Im Vorfeld wird vom 1. September 2014 bis 31. Oktober 2014 das Kirchensteuerabzugsmerkmal erstmalig zum Abruf im automatisierten Verfahren bereitgestellt. Die Abfrage setzt unter anderem die Angabe der Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen voraus. Sofern dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt, kann diese ebenfalls in einem automatisierten Anfrageverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erfragt werden. Kombinierte Anfragen nach Steueridentifikationsnummer und Kirchensteuerabzugsmerkmal sind ebenfalls möglich. Das bedeutet aber, dass zur Vereinfachung auf dem Zeichnungsschein bereits die Steueridentifikationsnummer des Anlegers bzw. Investors abzufragen und einzutragen ist.
Den Kirchensteuerabzugsverpflichteten werden verschiedene Übermittlungswege für den Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) angeboten. Für kleinere Anfragevolumina empfiehlt das BZSt die Nutzung des Online-Portals (BOP). Die Anfragedaten können per Webformular oder als CSV-Datei (bis zu 1.000 Datensätze) übergeben werden.
Für die Nutzung der Formulare im BZSt-Online Portal können Unternehmen ein bereits vorhandenes ELSTER-Zertifikat verwenden ( ausführlicher auf http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Info_Abzugverpflichtete/Informationen_fuer_Abzugsverpflichtete_node.html ).
23. Juni 2014 - Ab dem 13. Juni 2014 gibt es ohne Übergangsfrist ein neues Widerrufsrecht. Die neue Widerrufsbelehrung ist eine Umsetzung der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie in deutsches Recht zur Harmonisierung des Verbraucherschutzes in Europa. Die neue Widerrufsbelehrung enthält für den Finanzdienstleistungs- und Kapitalanlagebereich keine Verschärfungen für Anlageunternehmen, sondern lediglich neue Obliegenheiten für den Käufer/Anleger. Z.B. bedarf sein Widerruf nunmehr einer „eindeutigen Erklärung“. Anders als beim Online-Einkauf hat diese „eindeutige Erklärung“ im Kapitalanlagebereich nie Probleme bereitet.
Aus Sicherheitsgründen sollte der neue Widerrufstext, den wir gern anpassen, übernommen werden. Dies insbesondere deshalb, da der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt hatte, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele.
Bei einer drucktechnischen Vervielfältigung des Zeichnungsscheins ist insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich darauf zu achten, dass eine in den Zeichnungsschein integrierte Widerrufsbelehrung zu ihrer Wirksamkeit farbig mit einer Signalfarbe abgesetzt sein muss ( ständige OLG- und BGH-Rechtsprechung ! ).
Mandanten und Vertragspartner des Hauses der Dr. Werner Financial Service Group können kostenfrei die neue Widerrufsbelehrung bei dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de abrufen. Sonstigen Unternehmen liefern wir die Widerrufsbelehrung gegen eine geringfügige pauschale Kostenerstattung.
23. Juni 2014 - Die Fa. Santec H.D. Sprinkmann GmbH & Co KG möchte als eigentümergeführtes Familienunternehmen über den Beteiligungsmarkt ihr Eigenkapital für bedeutsame Zukunftsinvestitionen im Rahmen einer Wachstumsoffensive erhöhen. Innovation und Qualität – für diese beiden Werte steht das Unternehmen Santec H.D. Sprinkmann GmbH & Co. KG bereits seit annähernd 50 Jahren. Das mittelständische Familienunternehmen aus dem niedersächsischen Rodenberg mit einem Umsatz von knapp über Euro 3 Mio. (2013) und in dritter Generation inhabergeführt hat es sich auf die Fertigung von Arbeitsplatten für Küchen-, Labor- und Inneneinrichter spezialisiert. Das technologieorientierte Unternehmen überzeugt durch erstklassige, qualitativ hochwertige Produkte und hohe Flexibilität. Der Slogan „Alles aus einer Hand“ ist nicht nur Motto, sondern wird im Sinne einer einfachen und unkomplizierten Auftragsabwicklung täglich gelebt. Nicht ohne Grund wissen mehr als 500 Kunden das Leistungsportfolio des Unternehmens, das von Arbeitsplatten bis hin zu Zubehör in verschiedenen Materialien, Ausführungen und Dekoren reicht, seit Jahrzehnten zu schätzen. Um den Erfolg des Unternehmens in den nächsten Jahren nachhaltig zu steigern, werden die Weichen der Unternehmensstrategie in Zukunft verstärkt in Richtung Wachstum gestellt. Ziel ist es, neue Produkte aus Naturstein, Quarz-Komposit, Keramik und Glas zu etablieren, die in Verbindung mit einem bundesweitem Exklusiv-Vertriebsrecht zukunftsweisende und gewinnbringende Geschäftsfelder darstellen.
Zusätzlich zu den neuen Produkten wird das Unternehmen den Kunden einen eigenen Aufmaß- und Montageservice an die Hand geben. Dieses Zusatzangebot bringt zwei wesentliche Vorteile mit sich: Das Auftrags- und Abwicklungsrisiko unserer Kunden wird dadurch stark reduziert, während die Attraktivität unserer Angebote wesentlich gesteigert werden kann. Weiterhin wird der Vertrieb der Produkte auch auf andere wirtschafts- und kaufkräftige Bundesländer ausgeweitet werden.
Da auch technische Innovationen das Wachstum und die Zukunft eines Unternehmens fördern, wandeln wir bei Santec seit mehr als 15 Jahren unsere Reste und Abfälle mit einer Späne-Verbrennungsanlage in Energie um und beheizen damit unsere gesamte Gewerbe-Immobilie. Für die Zukunft plant das Unternehmen auf den firmeneigenen Hallendächern die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Der dadurch erzeugte Strom kann fast ausschließlich für den eigenen Bedarf genutzt werden, so dass das Unternehmen damit nicht nur Kosten sparen und gewinnbringend wirtschaften kann, sondern auch einen wesentlichen Teil zur Energiewende beitragen wird.
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten und als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von 5,5 % plus Übergewinnanteile sowie fünfjährige Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 5 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 4,5 % p.a.. Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse hd.sprinkmann@santec.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer H.D. Sprinkmann. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
03. Juni 2014 - Die IVG Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH Ostsee mit Hauptsitz in Wismar erwirbt und bewirtschaftet Wohn- und Gewerbeimmobilien, in erster Linie aus Versteigerungen, Bankverwertungen oder sonstigen Sondersituationen. Die Gesellschafter haben langjährige Erfahrung im Management von Projekten und Immobilien. Es ist das Ziel, auf der Basis von Sachwertsteigerungen und Mieterlösen hohe Renditen zu erwirtschaften. . Der Unternehmenszweck ist das dauerhafte Halten von Immobilien und nicht die kurzfristige Spekulation. Der Anlagehorizont liegt zwischen 5 und 15 Jahren. Die Orientierungsgrößen sind neben einem günstigen Einkaufspreis ( im Einkauf liegt der Gewinn ) in erster Linie Werthaltigkeit, Substanz und dauerhafter Ertrag. Weiterhin wird der Geschäftszweig Hausverwaltung für Dritte und für Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG kontinuierlich weiter ausgebaut. Zur Expansion der Immobilieninvestitionen bietet das Unternehmen Anlegern die Möglichkeit der Beteiligung. Die Beteiligungspartner werden über eine Grundausschüttung ihrer Einlage sowie mit einer anteiligen Gewinnbeteiligung an den Renditen partizipieren.
Für das Unternehmen ( www.ivg-ostsee.de ) ist die Lage der Immobilien von besonderer Bedeutung. Um die langfristige Nachfrage von Mietern auf hohem Niveau zu halten, ist deshalb die Qualität des Standortes von besonderer Bedeutung. Somit sucht das Unternehmen gute, bezahlbare Nutzungskonzepte, die auf die langfristigen Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnitten sind. Die goldene Mitte aus Lage, Gebäudestruktur, Wohnungsgröße und –zuschnitt sowie insbesondere der Miethöhe versprechen dann Toprenditen. Das Unternehmen investiert deshalb überwiegend in Immobilien mit wohnwirtschaftlicher Nutzung und maximal 20% Gewerbeanteil. Die Immobilien sollten nahezu voll vermietet oder durch Ausbau bzw. Umbau gut vermietbar sein. Der Focus des Unternehmens liegt auf 6 bis 12-Familienhäusern. Gesucht sind vornehmlich Immobilien, die sich in einzelne Wohnungen aufteilen lassen. Hintergrund ist, dass das Unternehmen dann nach einer Renovierung oder Sanierung ggf. einzelne Wohnungen zu höheren Preisen weiterveräußern können.
Zwangsversteigerung oder andere „Sondersituation“
Es lassen sich gelegentlich auch gute Objekte aus sogenannten Sondersituationen - wie z.B: Bankenverwertung – heraus kaufen.
Wohnungskonzept
Wichtig sind z.B. Balkon, Terrasse oder Gartenanteil. Bad und Küche sollten über Tageslicht und Lüftungsmöglichkeiten verfügen, es sollten keine Durchgangszimmer oder gefangene Räume vorhanden sein. Keller, Abstellflächen und Parkplätze sollten ausreichend zur Verfügung stehen.
Gute Mieterstruktur
Der Mieter muss als Kunde verstanden werden. Seine Bedürfnisse gilt es zu befriedigen. Eine homogene Hausgemeinschaft trägt dabei entscheidend zum Gesamterfolg bei.
Mietvertrag
Bei einem Ankauf sollte die durchschnittliche Mietdauer innerhalb einer Immobilie mindestens noch zwei Jahre betragen. Bei Neuvermietungen sind langfristige Mietverträge anzustreben.
Das Baujahr der Immobilien entscheidet nicht vorrangig. Altersbedingte Wertminderungen werden exakt erfasst und bei der Preisermittlung angemessen berücksichtigt. Bei Bedarf sanieren die IVG Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH Ostsee die Immobilie behutsam unter Beachtung der neuesten Energieverordnungen.
Anleger, die nicht direkt in eine Immobilie investieren können oder möchten, etwa aus instandhaltungs- und verwaltungstechnischen Gründen, bietet das Unternehmen die Möglichkeit, an den Vorteilen einer Investition in revitalisierten und neu gebauten Wohn- und Nischenimmobilien zu partizipieren. Einem begrenzten Anleger- und Investorenkreis wird deshalb im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung die Chance geboten, am Erfolg der IVG Immobilien Verwaltungs-GmbH Ostsee Teil zu haben. Interessenten können sich über Nachrangdarlehen, über eine stille Beteiligung oder über Genussrechte jeweils ab Euro 10.000,- beteiligen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 5 Jahren, die nachrangig zahlbare Verzinsung bzw. die Grundausschüttungen bewegen sich bei jeweils 6,5 % p.a. zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung.
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse poststelle@ivg-ostsee.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Herr Dirk Jahnel. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
09. Mai 2014 - Die Eight Seas GmbH bietet als erstes mitteleuropäisches Unternehmen die Planung, den Bau und den Betrieb landbasierter Produktion von Atlantik Lachs in industriellen Dimensionen. Die geplanten Investitionen, in einen der wachstumsstärksten Märkte des 21. Jahrhunderts, werden von einem erfahrenen Unternehmerteam gesteuert: Dem Geschäftsführer Bert Beck, einem international erfahrenen Marketing- und Finanzstrategen, einem Fischfarm-Visionär, Bauingenieur & Architekt, einem engagierten Innovationsmanager sowie einem erfolgreichen Wirtschaftsprüfer & Immobilienunter-nehmer. Das Team wird unterstützt von einem internationalen Kreis ambitionierter Spezialisten und Berater aus Wirtschaft und Forschung. Eight Seas koordiniert ein Netzwerk von Kooperationen in den Feldern Design, Planung, Technologie & Anlagenbau.
Eight Seas GmbH ( www.eight-seas.com ) plant die erste Onshore Atlantik Lachsfarm Deutschlands unter Einsatz der innovativen und eigenständigen ichtoSpere™ Technologie. Der Baustart für die neueste Generation der land-basierten Vollkreislauf Fischzuchtanlagen ist für Anfang des kommenden Jahres geplant. Unter Optimierung der bestehenden nordeuropäischen Referenzprojekte wird die Eight Seas ictoSphere™ weitgehend autark, unter fast vollständiger Kontrolle der Elemente Wasser, Nahrung, Energie und Luft hochwertige tierische Lebensmittel in Spitzenqualität produzieren. Geplant ist eine Jahreskapazität von 1.000 Tonnen Atlantik Lachs in Premium+ Qualität. Die Produktion kommt völlig ohne chemische oder pharmazeutische Zusätze aus. Das verwendete Tiefbrunnenwasser wird zu über 95% recycled und rückstandsfrei dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Der Fischkonsum wächst kontinuierlich und die Nachfrage steigt. Und mit ihr der Anspruch an Herkunft und Qualität. In einer Studie des WWF aus dem letzten Jahr, gaben 88% der befragten Europäer an, ihnen sei wichtig, dass europäische Fischprodukte nicht aus überfischten Beständen oder aus nicht kontrollierten Quellen stammen. Bei Atlantik Lachs werden diese Verbraucheransprüche an kontroll-ierte Herkunft und Qualität bislang - wenn überhaupt - nur von einigen wenigen Produkten aus Wildfang erfüllt. Ihr Marktanteil liegt jedoch bei deutlich weniger als 1%, bei entsprechend hohem und steigendem Preisniveau. Eight Seas positioniert sich mit der ictoSphere™ Produktion in der Nische zwischen unkontrollierter Massenproduktion und exklusiver Bioware mit schwankenden Liefer kapazitäten und schwer kalkulierbaren Preisen. Eight Seas begegnet dem Wettbewerb mit höchster Qualität und ganzjähriger Liefergarantie zu festen Preisen und gesicherten Konditionen.
Der Atlantik-Lachs aus der Produktion der Eight Seas ictoSphere™ ist ein Premium+ Produkt mit durchgängiger Herkunfts- und Qualitätskontrolle, die im Bereich der industriellen landbasierten Fischzucht einzigartig und zukunftsweisend sind. Entsprechend erfolgt der Vertrieb über eine eigen-ständige Vertriebsgesellschaft an und über ausgewählte Marktteilnehmer, deren Kunden bereit sind, für herkunftssichere, kontrollierte und überdurchschnittlich hohe Qualität einen entsprechenden Preis zu bezahlen.
Eight Seas eröffnet potentiellen Investoren die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Small Capital Emission exklusiv und unmittelbar am hohen Wachstums- und Ertragspotential des deutschen und europäischen Premium+-Lachsmarktes zu beteiligen. Folgende Anlageoptionen stehen zur Auswahl: Genussrechtsbeteiligung oder Stille Gesellschaftsbeteiligung jeweils ab einer Einmalanlage von 50.000 Euro, Mindestlaufzeit 7 Jahre, 6,50% Grunddividende und Überschussbeteiligung aus 10% des anteiligen Jahresüberschusses, Anleihekapital ab einer Mindestzeichnung von 100.000 Euro, Mindestlaufzeit 5 Jahre mit 7,25% Festverzinsung sowie Nachrangdarlehen ab einer Mindestzeichnung von 10.000 Euro, Mindestlaufzeit 4 Jahre mit nachrangig zahlbarer 6,50% Festverzinsung.
Für weiterführende Informationen oder zur persönlichen Kontaktaufnahme steht Ihnen gerne der Geschäftsführer Bert Beck unter der Mail-Adresse b.beck@eight-seas.com zur Verfügung.
06. Mai 2014 - CoCo-Bonds sind nach Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) in Gesellschaftsanteile wandelbare Schuldverschreibungen mit einer vertraglich vorher bestimmten Schuldumwandlung. CoCo-Bonds als Wandelanleihen haben einen festen Zinssatz, bei denen das Wandlungsrecht nicht bei den Gläubigern liegt, sondern es liegt bei dem Schuldner-Unternehmen mit dem Eintritt von vorher vertraglich definierten wirtschaftlichen Entwicklungen bzw. Verlusten. Mit dem Eintritt von Verlusten in fest definierter Höhe findet dann praktisch ein automatischer Debt-Equity-Swap ( = Schuldumwandlung ) statt. Die CoCo-Bonds sind hybride Schuldverschreibungen und machen die Investoren im Falle einer Wandlung zu haftenden Mitgesellschaftern bzw. Aktionären. Durch die Umwandlung der Bonds-Verbindlichkeiten in bilanzrechtliches Eigenkapital wird die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens verbessert, wodurch in wirtschaftlichen Notzeiten Verluste ausgeglichen werden können. Die Schulden aus den ausgegebenen Coco-Bonds werden in gesellschaftsrechtliche Eigenkapitalanteile ( stimmberechtigte Eigentumsanteile ) umgewandelt. Da damit die Rechte der Altgesellschafter und deren Beteiligungsquoten tangiert werden können ( Verwässerung ihrer Anteile ), ist die Ausgabe von CoCo-Bonds nur mit qualifizierter Mehrheit der Gesellschafterversammlung zulässig.
CoCo-Bonds ( = Contingent Convertible Bonds ) sind als Anleihen bzw. Schuldverschreibungen bilanzrechtlich Fremdkapital. Die Coco-Anleihen sollen sich aber, sobald ein Unternehmen ( oder z.B. eine Bank ) in „ernste Schwierigkeiten“ kommt, automatisch in haftendes Kapital verwandeln. Die CoCo-Gläubiger verlieren also ihre gegenüber anderen Gläubigern nachrangigen Rückzahlungsansprüche, erhalten dafür aber Aktien bzw. Gesellschaftsanteile des Unternehmens. Die CoCo-Bonds-Gläubiger werden also nicht enteignet, sondern erhalten im Austausch neue Rechte in Form von Gesellschaftsanteilen oder Aktien zu vorher bestimmten Ausgabekursen. Die CoCo-Bonds haben also eine insolvenzverhindernde Funktion und stehen als Haftkapital für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zur Verfügung.
Das Unternehmen erhält also bei realisierten Verlusten oder bei dem Unterschreiten einer bestimmten vorher festgelegten Eigenkapitalquote durch die Umwandlung in bilanzrechtliches Eigenkapital „neue finanzielle Luft“ und bei den Banken z.B. können die Sparer im günstigen Fall auch ohne Steuergeld neben der Einlagensicherung geschützt werden. Die Vorteile von CoCo-Bonds für Unternehmen ergeben sich aus mehreren Überlegungen. Bleiben befürchtete Verluste aus, müssen die Gesellschafter keine Verwässerung ihrer Anteile fürchten. Die Ausgabe von Anleihen ist zudem kostengünstiger als die Emission von Gesellschaftsanteilen. Wenn ein Unternehmen neue Aktien begibt, verlangen Investoren wegen des hohen (Kurs-)Risikos regelmäßig eine höhere Rendite als bei Anleihen. Für die CoCo-Anleihen hingegen wird eher eine niedrigere Verzinsung erwartet.
Hinzu kommt, dass die CoCo-Bonds bilanziell zwar wie ( wirtschaftliches ) Eigenkapital behandelt werden, steuerlich aber als Fremdkapital gelten und damit die Zinsen steuerlich absetzbar sind, Damit sinken die Refinanzierungskosten für Unternehmen nochmals um die Höhe der ersparten Körperschaftsteuer.
Genussrechte bzw. Genussscheine als Finanzinstrumente am Kapitalmarkt für die Unternehmenspraxis
Genussrechte bzw. Genussscheine beschreiben ein Kapital- und Gewinnbeteiligungsrecht an einem Unternehmen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und gewähren keinen festen Zins, sondern setzen die Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens voraus. Genussrechte haben einen wertpapierrechtlichen Hintergrund und können je nach den Vertragsinhalten bilanzrechtlich Verbindlichkeiten darstellen oder beim Einfügen entsprechender Vertragsvoraussetzungen bilanzrechtliches Eigenkapital bedeuten. Genussrechte sind eine Unterform der Inhaberschuldverschreibung. Genussrechtskapital wurde bereits im frühen Mittelalter erstmals namentlich erwähnt, woraus die gesetzliche Anerkennung dieses Finanzinstruments ersichtlich ist. Das Genussrecht ist seit Jahrhunderten gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert urkundlich auf.
Wegen der fehlenden gesetzlichen Regulierung sind nach Dr. Horst Werner ( Göttingen ) große Freiräume für fantasievolle Detailgestaltungen vorhanden; z.B. für Sachdividenden anstatt von Bardividenden. Lediglich im Aktienrecht bedarf die Ausgabe von Genussrechten gemäß § 221 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft mit einer qualifizierten (dreiviertel) Mehrheit der anwesenden Stimmen. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer.
1. Genussrechte mit und ohne Wertpapierverbriefung
Sind die Genussrechte nicht wertpapierverbrieft, spricht man von Genussrechtskapital ( im anderen Falle von Genussscheinen ). Genussrechte können also als wertpapierlose Vermögensanlagen oder als börsenfähige Wertpapiere emittiert werden. Genussrechte können also als sogen. Genussscheine in einem Wertpapier verbrieft werden. Sie können jedoch auch als vinkulierte Namens-Genussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben. Die Auswahl hat weitreichende Konsequenzen im Prospektrecht und bei der Kapitalplatzierung am Beteiligungsmarkt, der entweder nur dem § 34 f GewO oder dem § 32 KWG folgt. Ohne Wertpapierverbriefung ist kein Wertpapierverkaufsprospekt erforderlich; vielmehr ist dann ein vereinfachter Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen ausreichend.
Genussrechte können je nach den Vertragsinhalten bilanzrechtlich Verbindlichkeiten darstellen oder beim Einfügen entsprechender Vertragsvoraussetzungen Eigenkapital bedeuten. Das Genussrecht bzw. Genussrechtskapital ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt; lediglich im Gesellschafts- und Steuerrecht werden die Genussrechte namentlich erwähnt. Genussrechte stellen nach § 221 Aktiengesetz Teilgewinnabführungsverträge dar und sie unterliegen gem. § 20 Einkommensteuergesetz der Kapitalertragsteuer. Ergänzende Gestaltungsformen sind der Hypotheken-Genussschein und das Pfand-Genussrecht. Beim Hypotheken-Genussschein ( wie bei der Hypotheken-Anleihe ) wird die Genussrechtsbeteiligung durch Grundschulden auf Immobilien ( z.B. die Abtretung von Eigentümergrundschulden ) abgesichert. Beim Pfand-Genussrecht wird ( wie beim Pfandbrief ) eine Sicherstellung des Kapitalgebers über die (stille) Abtretung schuldrechtlicher Forderungsrechte ( = Sicherungszession ) vorgenommen.
Genussrechte gewähren keinen festen Zins, sondern setzen die Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens voraus. Wegen der fehlenden gesetzliche Regulierung sind große Freiräume für fantasievolle Detailgestaltungen vorhanden; z.B. für Sachdividenden anstatt von Bardividenden. Lediglich im Aktienrecht bedarf die Ausgabe von Genussrechten gemäß § 221 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Genussrechte können als sogen. Genussscheine in einem Wertpapier verbrieft werden. Sie können jedoch auch als vinkulierte Namens-Genussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben werden. Dann ist kein Wertpapierverkaufsprospekt erforderlich; vielmehr ist dann ein vereinfachter Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen ausreichend.
2. Wandelgenussrechte / Wandelanleihen zur Finanzierung von Unternehmen
Wandelgenussscheine und Wandelanleihen zur Finanzierung für mittelständische Unternehmen sind spezielle Formen des Mezzaninekapitals als Wertpapiere mit der Option - also dem späteren Wahlrecht für den Kapitalgeber - ein Bezugsrecht auf Eigentümeranteile (z. B. Aktien ) zu erhalten. Dann wird aus dem Genussrechtskapital als stimmrechtslosem Eigenkapitalersatz vorbehaltlos stimmberechtigtes "Vollgesellschafter-Kapital".
3. Bilanzrecht des Genussrechtskapitals als Eigenkapital / Eigenkapitalersatz
Mezzanine-Kapital kann durch zusätzliche Vertragsklauseln auch bilanzrechtlich "echtes" Eigenkapital werden. Durch die bloße Nachrangigkeit gegenüber dem klassischen Fremdkapital ist Mezzanine-Kapital grundsätzlich nur als wirtschaftliches Eigenkapital zu bewerten. Dies bedeutet, dass es in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen werden muss. Sofern die mezzaninen Beteiligungsverträge ergänzende Voraussetzungen erfüllen, kann das Genussrechts-Kapital auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich ( siehe Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf, IDW in der Stellungnahme HFA 1/1994 ).: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muss der Beteiligungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und Ausschüttungen dürfen nur aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiligungsvertrages erforderlich.
4. Genussrechte bzw. Genussscheine im Steuerrecht
Im Steuerrecht werden beim Anleger die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Kapitalertragsteuer. Gewinnausschüttungen werden beim Genussrechtskapital als Quellensteuer erhoben, die durch das Abgeltungsteuer-Prinzip auf maximal 25% und derzeit noch dem Solidaritätszuschlag begrenzt ist.
Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, wird Genussrechts-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuerrechtlich als Fremdkapital mit den Absetzungsvorteilen gewertet. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen bei der typisch stillen Gesellschaft und beim Genussrechtskapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind wie Darlehenszinsen abzugsfähiger Aufwand der Gesellschaft. Das Genussrechtskapital bietet also echte steuerliche Vorteile. Der Unternehmer sollte sich zur Veranschaulichung mit Hilfe von Berechnungsbeispielen über die vorteilhaften Auswirkungen im Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer bei seinem Steuerberater individuell informieren.
Im Einzelnen wird auf das Buch von Dr. Horst Werner "Genussrechtskapital und stilles Gesellschaftskapital und als stimmrechtsloser Eigenkapitalersatz", GoingPublic Media Verlag, 4. Aufl., 180 Seiten verwiesen.
28. April 2014 - Die DRS Postservice Gruppe mit Sitz in Essen ist ein seit über 15 Jahren erfolgreiches Dienstleistungsunternehmen mit dem Schwerpunkt auf lizenzierten Postdienstleistungen für den Mittelstand und Großunternehmen. Hierzu zählen insbesondere Postabholung, Postzustellung und Inhouse-Dienste.
Die DRS-Unternehmensgruppe hat bundesweit vierzehn Tochtergesellschaften sowie Niederlassungen in Italien und den Niederlanden und wird in den nächsten Jahren die Standorte und Serviceangebote weiter ausbauen.
Die DRS-Gruppe www.drs-postservice.de hatte bereits im Jahr 2013 einen konsolidierten Umsatz von über Euro 17 Mio. und erzielte einen Unternehmensgewinn von knapp Euro 1 Mio. bei einem Gewinnvortrag von über Euro 2 Mio. Die Gruppe weist ein konsolidiertes Eigenkapital von über Euro 2,5 Mio. aus bei einer Eigenkapitalquote von über 60%.
Die DRS bietet für Unternehmen intelligentes Outsourcing von Postdienstleistungen und hilft Unternehmen mit professionellem Service Kosten zu senken und zeitgleich die Servicequalität zu verbessern. Bereits mehr als 4000 teilweise sehr namhafte Unternehmen im Rhein-Ruhr-Gebiet, Rhein-Main-Gebiet, Hamburg, Bremen, Hannover, Stuttgart, Nürnberg, Berlin, Leipzig, Karlsruhe, Saarbrücken und München vertrauen heute auf die Postdienstleistungen der DRS Postservice. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und durch Nutzung von Synergien bietet das Unternehmen die professionelle Alternative für sämtliche Postangelegenheiten bis hin zum Betrieb kompletter Poststellen. Mit DRS Postservice entscheiden Kunden sich für Qualität und senken zugleich ihre Kosten. Der tägliche Ablauf der Post- und Fahrtendienste ist durch die bundesweit eingerichteten Niederlassungen jederzeit gesichert.
Als Spezialist für Poststellen überlässt das Unternehmen den Kunden auch Mitarbeiter/innen mit Poststellenerfahrung, Boten und Empfangsmitarbeiter/innen zur Unterstützung der eigenen Mannschaft. So müssen Kunden auch in Spitzenzeiten keine neuen eigenen Arbeitnehmer einstellen und erhalten sich die volle Flexibilität und Kostenkontrolle.
Mit einer festzinsorientierten Beteiligung investieren Anleger direkt in die interessante Unternehmensstrategie eines hervorragend aufgestellten Dienstleistungsunternehmens und dessen Markterweiterung.
Angeboten werden derzeit:
Eine Anleihe ab Euro 100.000,- Mindesteinlage mit 5,5% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren.
Ein Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- Mindesteinlage mit 5,0% nachrangig zahlbarer Festverzinsung bei einer Laufzeit von 4 Jahren.
Im Gegensatz zu allen anderen Technologien ( Windkraft, Photovoltaik, Biogas ) ist das Kopplungsverfahren der A.I.H Holding GmbH so hoch effizient, dass Mindestlaufzeiten im Jahr von 8000 Stunden und mehr anzusetzen sind. Hinzu kommt, dass die A.I.H Holding GmbH durch das zur Verfügung stellen von Energie, hocheffizient und 100 fach wirtschaftlicher ihren Energiespeicher zum Einbringen in den Spitzenenergiezeiten nutzen können. Des Weiteren produziert jede Anlage zu 99,9% reinen Wasserstoff, der zum einen zur Energiespeicherung herangezogen wird, und zum anderen in Vertankungsprozessen von alternativen Antriebstechniken der KfZ-Industrie zum Einsatz kommt. Die Nachfrage nach diesem Rohstoff ist so groß, dass mit jeder Anlage zeitgleich die Infrastruktur von Wasserstofftankstellen erreicht wird.
Unter der unternehmerischen Leitung der geschäftsführenden Gesellschafter Stefan Kaus und Uwe Bratfisch plant, baut und betreibt die international ausgerichtete Gesellschaft alle Anlagen selbst. Diese Anlagen ermöglichen mit der Verwertung von 100 verschiedenen Arten von Biomasse, die Erzeugung von über 8 Mio. kw/h elektrischer Energie, von denen 2,5 Mio. kw/h in unserer kleinsten Anlage gespeichert werden. Die A.I.H Holding GmbH verfügt durch das unersetzbare Fachwissen von Professoren, Wissenschaftlern, Ingenieuren und Technikern über ein weltweit einzigartiges Know-How in bezug auf Planung, Projektierung, Errichtung und den Betrieb, sowie das Speichern und die Rückverstromung von Energie. Dieses Kopplungsverfahren sucht als hochprofitables und umweltschonendes Unternehmen im erneuerbaren Energiesektor seinesgleichen.
Die A.I.H Holding GmbH hat sich zur Aufgabe gemacht, zum Wohle aller den Energiemarkt mit ihren Kopplungsanlagen neu auszurichten. Sie verwendet zum Betreiben der Anlagen keine Monokulturen oder Lebensmittel. Es werden ausschließlich Müll oder Abfallgrünstoffe verwertet. Die Co2 neutrale Verwertung sichert in den Prozessabläufen einen Wirkungsgrad von bis zu 87% im Biomassebereich und 50 % im Energiespeicherbereich zu.
Die A.I.H Holding GmbH will Privatanleger und Investoren an ihrem Erfolg mit der Ausgabe von Nachrangdarlehen, der Emission von 20 stillen Beteiligungen und durch die Begebung von Genussscheinen ab Euro 100.000,- Einmaleinlage teilhaben lassen. Anleger investieren direkt in die zukunftsträchtige Energiespeicher-Technologie eines stark wachsenden Unternehmens. Die Emissionserlöse sind zur Mittelverwendung in die Ausweitung der Produktion der Kraftwärmekopplungs-Energiespeicheranlagen und in die Markterschließung vorgesehen.
Bei nur 5 jähriger Mindestlaufzeit sowie einer Zeichnungssumme ab Euro 10.000,- erhält der Investor beim Nachrangdarlehen eine nachrangig zahlbare Verzinsung von 4% p.a. zzgl. eine erfolgsabhängige Gewinnbonus-Ausschüttung von ca. 3,6% p.a..
Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Anleger-Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten unter info@alternativ-invest.eu bei entsprechender Mail-Anfrage oder auf der Website www.alternativ-invest.eu . Am Kapitalmarkt wird die A.I.H Holding GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
09. April 2014 - Die ibs Immobilien und Bauträger Service GmbH mit Sitz in Hilden bei Düsseldorf ist seit über 20 Jahren erfolgreich am Immobilienmarkt tätig. Den Wunsch der Kunden nach Werterhalt, Sicherheit und Stabilität von Immobilien erfüllt das Unternehmen mit professionellen Dienstleitungen, die den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie umfassen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmens liegt im Bauträgergeschäft. Dabei realisiert die ibs Immobilien und Bauträger Service GmbH ( www.ibs-immobilien.ag ) einerseits energieeffiziente und bezahlbare Wohnprojekte und andererseits zukunftsweisende alternative Wohnformen. Durch anschließende, kontinuierliche Bestandspflege und dosierter Modernisierung z.B. bei revitalisierten Wohn- und Nischenimmobilien wird ein kontinuierlicher Wertzuwachs gesichert. Als Ergebnis verbleibt der Erhalt von lebenswertem Wohnraum zu fairen Mieten. Das Ziel des Unternehmens ist stets, ein umweltfreundliches, in der Nutzung kostenoptimiertes Objekt zu realisieren, in dem bei möglichst gleichbleibender Bruttomiete CO² Einsparungen zum Schutze der Umwelt, umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen zum Wohle des Mieters und Ertragssteigerungen im Sinne des Vermieters realisiert werden.
Beide Geschäftsfelder – der Immobilienservice und die innovative Projekttätigkeit - profitieren von der langjährigen und wachsenden Partnerschaft mit der Evangelischen Kirche und der Diakonie.
Ein Beispiel dieser engen Zusammenarbeit ist das erst kürzlich auf einem Kirchengrundstück fertiggestellte, generationsübergreifende Bauvorhaben, mit dem 14 bezahlbare Reihenhäuser für junge Familien und ein Mehrfamilienhaus für Senioren entstanden sind. Im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses betreibt die Diakonie eine Wohngemeinschaft für demenziel erkrankte Menschen. Aus dem Grundstücksverkauf konnte die Kirche ihrerseits die marode Kita modernisieren und den Weg für ein funktionierendes Wohnprojekt ebnen, das einen wichtigen Beitrag zur Inklusion in der Region leistet.
Diese Strategie der gegenseitigen Vorteilsoptimierung kombiniert mit der projekt-planerischen Erfahrung, den Netzwerk-Kontakten und dem Sachverstand bilden das Alleinstellungsmerkmal der ibs Immobilien und Bauträger Service GmbH. So kann das Unternehmen überdurchschnittliche Renditechancen auf dem wertbeständigen deutschen Immobilienmarkt in den besten Regionen des Großraums Düsseldorf bieten.
Investoren, die nicht direkt in eine Immobilie investieren möchten, etwa aus instandhaltungs- und verwaltungstechnischen Gründen, bietet das Unternehmen die Möglichkeit, an den Vorteilen einer Investition in revitalisierten und neu gebauten Wohn- und Nischenimmobilien zu partizipieren. Einem begrenzten Anleger- und Investorenkreis wird deshalb im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung die Chance geboten, am Erfolg der ibs Immobilien und Bauträger Service GmbH Teil zu haben. Interessenten können sich über Nachrangdarlehen, über eine stille Beteiligung oder über Genussrechte jeweils ab Euro 10.000,- beteiligen. Die Mindestlaufzeit liegt bei 3 Jahren, die nachrangig zahlbare Verzinsung bzw. die Grundausschüttungen bewegen sich bei jeweils 7,5 % p.a. zuzüglich einer attraktiven Überschussbeteiligung.
Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse info@ibs-immobilien.ag zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Geschäftsführer Herr Mario Temmink. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
03. April 2014 - Die FAKT Gruppe ist ein erfolgreicher Immobilienentwickler ( z.B. Ruhrturm Essen ) mit Tochtergesellschaften als Beratungs-, Beteiligungs- und Vermittlungsunternehmen. Die Geschäftsaktivitäten konzentrieren sich auf den inhabergeführten Mittelstand, die Bereiche Immobilien und erneuerbare Energie in Deutschland und selektiv international. Dazu gehört auch die Beratung zu Prozess- und Finanzierungsstrukturen unter Einbeziehung des Kapitalmarktes. Zum Kundenkreis der in Essen und Hamburg ansässigen Aktiengesellschaft zählen Unternehmer, Projektentwickler, institutionelle Investoren, Family Offices und Institutionen des öffentlichen Sektors. Um ihren Kunden ein möglichst umfassendes Leistungsspektrum und optimale Lösungen anbieten zu können, setzt das Unternehmen neben den eigenen Kompetenzen auf die Expertise professioneller Netzwerkpartner und Kooperationspartner.
Die Tochtergesellschaften FAKT Immobilien AG, FAKT Energy AG, FAKT Financial Services AG, RUDIMO AG und die FAKT Real Estate GmbH als unternehmerisch selbstständige Tochtergesellschaften stehen bei Bedarf mit spezifischem Fachwissen zur Lösung komplexer Aufgabenstellungen zur Verfügung. Die FAKT.AG unterhält außerdem Repräsentanten in Amsterdam, Kopenhagen und Paris, um ihre Geschäftstätigkeiten mit diesem spezifischen Länderbezug optimal durchführen zu können. Nicht zuletzt profitiert die Unternehmensgruppe von der Erfahrung namhafter Kooperationspartner, die bei spezifischen Themen zur Projektumsetzung herangezogen werden.
Mit Schwerpunkt in der Heimatregion Ruhrgebiet entwickelt das Unternehmen Projekte für Dritte und für den Eigenbestand. Ein Feld ist der Bereich Wohnimmobilien, wo das Unternehmen bei Neubauten und der Revitalisierung von Altbauten aktiv ist. Wichtig ist der FAKT.AG eine gemischte Bebauung, die auch Lösungen für altersgerechtes Wohnen ermöglicht. Besonders im Bereich bezahlbare, seniorengerechte Wohnungen sieht die FAKT-Unternehmensgruppe einen wachsenden Markt.
Ein zweites Kompetenzfeld im Immobilienbereich ist die Transformation großer, bereits genutzter Büroimmobilien in neue multifunktionale Nutzungskonzepte. Hier profitiert die FAKT Gruppe von ihrer tiefen Kenntnis der Region und ist damit in der Lage, sehr lokalbezogene Nutzungskonzepte zu entwickeln. Ein Paradebeispiel ist der im Eigenbestand der FAKT.AG gehaltene RUHRTURM in Essen.
Mit dem Nutzungskonzept wurde für den RUHRTURM ein deutlicher Mehrwert mit folgenden Eckdaten geschaffen:
• Verkehrswert lt. Gutachten 50,0 Mio. EUR
• Vermietungsstand per März 2014 ca. 72% der Fläche
• Geplante Vermietungsquote Ende 2014 ca. 83 % der Fläche
• Geplante Mieterlöse/Umsatzanteile 2014 : 4,0 Mio. Euro
Zur Fakt-Unternehmensgruppe gehören die
1. FAKT Energy AG; mit der Konzentration auf den Sektor der Erneuerbaren Energien
2. Fakt Financial Services AG, als unabhängiges Beratungsunternehmen im Bereich Corporate
Finance
3. FAKT Real Estate GmbH, konzentriert sich auf die Entwicklung großer vorgenutzter
Immobilienobjekte.
4. RUDIMO AG entwickelt Projekte mit dem Schwerpunkt Wohnen
5. FAKT RUHRTURM GmbH hält das lukrative Großprojekt „RUHRTURM“ – eine ehemalige Konzernzentrale in Essen die nach dem neuen Nutzungskonzept mit einem 137 Zimmer-Hotel , einem Konferenzzentrum und Veranstaltungsbereich, vielfältiger Gastronomie und Büroräumen verschiedenste Interessenslagen multifunktional miteinander verbindet.
Anleger investieren direkt in die erfolgreich entwickelten und zukunftsträchtigen Sachwerte einer stark wachsenden Unternehmensgruppe. Bei sieben Jahren Mindestlaufzeit einer stillen Beteiligung ab Euro 20.000,- gibt es eine Grundausschüttung von 6,5 % zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe ab Euro 100.000,- mit 5,5% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten. Als Kurzläufer kann der Anleger ein Nachrangdarlehen bereits ab Euro 10.000,-‚ Einmaleinlage bei einer Laufzeit von nur 4 Jahren mit 5 % nachrangig zahlbarer Verzinsung zeichnen. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, zu den Marktchancen und zu den Anleger-Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten unter info@fakt-ag.com bei entsprechender Mail-Anfrage oder auf der Website www.fakt-ag.com . Interessenten können unter den Kontaktdaten auch das ausführliche Beteiligungs-Exposé anfordern. Am Kapitalmarkt wird die FAKT.AG von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
01. April 2014 - Die MTG Suisse AG ist eine seit 1988 bestehende Aktiengesellschaft in der Schweiz mit Hauptsitz in CH-8280 Kreuzlingen und Geschäfts- und Produktionssitz in CH-8954 Geroldswil. In 2013 erfolgte die komplette Umstrukturierung und Schaffung eines neuen, sehr zukunftsträchtigen Firmenplankonzeptes. Die MTG Suisse AG wird ab dem Jahreswechsel 2014/ 2015 etwa 30 Mitarbeiter beschäftigen und wird zukunftsnah weiter auf den europäischen und internationalen Weltmarkt expandieren. Das angestrebte Platzierungskapital soll dem Aufbau der Produktion der medizinischen Geräte dienen.
Die schweizerische MTG Suisse AG entwickelt, konzipiert, produziert und vermarktet national und international innovative, im eigenen Unternehmen entwickelte und patentierte, medizintechnische Komplettsysteme, mit nachgewiesenem weltweitem Alleinstellungsmerkmal. Diese Systeme finden sowohl in der Human- wie auch in der Veterinärmedizin ihre Anwendung. Die Verwendungen der Systeme sind hauptsächlich in allen chirurgischen Bereichen wie Unfallchirurgie, Trauma-Chirurgie, Neurochirurgie, Thorax-Chirurgie sowie Orthopädiechirurgie und Veterinärchirurgie anzusiedeln. Das patentierte SMH Powerhand System des Unternehmens wurde zum Bohren für den Einsatz im OP-Bereich, insbesondere für die Orthopädie, Traumatologie und die Neurochirurgie entwickelt. Durch die Sterilisierbarkeit aller Antriebseinheiten (incl. des Akkus) wird eine absolute Keimfreiheit gewährleistet. Das kabellose (Antriebs-)System erfordert kein spezielles Sterilisationsverfahren, wie z.B. „Flash-Sterilisation“ und man ist von den Nachteilen und Gefahren der Gassterilisation befreit. Das System kommt ohne lästige Elektro- oder Druckluftanschlüsse aus, sie kennt das Problem der Luft-Rückführung nicht, zudem räumt sie mit dem gefürchteten einsetzen eines nichtsterilen und nicht sterilisierbarem Akkus auf.
Die gesamte Entwicklung, Produktion und Vermarktung der medizintechnischen Produkte der MTG Suisse AG erfolgt in der Schweiz (Made in Suisse) im Kanton Zürich. Ziel der MTG Suisse AG ist es, sich auf dem nationalen und internationalen Markt als eine feste Grösse zu positionieren, zu etablieren und aufgrund des bereits vorhandenen Wachstumspotenzials mittelfristig zu einer supranationalen Unternehmensgruppe als feste Marktgrösse anzuwachsen.
Die Vorteile für Investoren ergeben sich aus einer rentierlichen Anlage in einem stabilen Wachstumsmarkt sowie aus guten Ertragschancen bei einem relativ risikoarmen Investment in ein Unternehmen mit einem erfahrenen Management, das von Frau Hesselbarth als geschäftsführende Verwaltungsratspräsidentin geführt wird.
Zur Erlangung einer angemessenen Marktpositionierung und zur Umsetzung der geplanten Investitionsziele emittiert die MTG Suisse AG in einem begrenzten Umfang stille Beteiligungen in Höhe von Euro 1,5 Mio. mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Emittentin gewährt den Inhabern der stillen Beteiligung eine jährliche erfolgsabhängige Grundausschüttung von 6,0% zuzüglich einer Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses des Unternehmens. Anleger können auch ein nur 4 Jahre laufendes Nachrangdarlehen mit einer nachrangig zahlbaren Festverzinsung von 7,0% p.a. zeichnen. Ausführliche Auskünfte über das Unternehmen, den Marktchancen und zu den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten von der geschäftsführenden Verwaltungsratspräsidentin Frau Iris Hesselbarth unter crossover42@bluewin.ch bei entsprechender Mail-Anfrage. Am Beteiligungsmarkt wird die MTG Suisse AG von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
Privat vergebene Nachrangdarlehen ( als wertpapierlose, schuldrechtliche Vertragsform ) sind von einer Prospektpflicht ( unter der Kontrolle der Kapitalmarktaufsicht der BaFin in Ffm ) ausgenommen, da es sich nicht um Unternehmensbeteiligungen im engeren Sinne handelt. Bankaufsichtsrechtlich ( unter der Kontrolle der Bankenaufsicht BaFin Bonn ) ist jedoch von großer Bedeutung, dass das Finanzierungsmodell keine "festen rückzahlbaren Gelder" beinhalten darf. Dies wird regelmäßig gestaltet durch eine sogen. Nachrangabrede mit einem Rücktritt hinter die Ansprüche anderer Gläubiger des Unternehmens. Eine einfache Rangrücktrittserklärung ist jedoch nach Beurteilung der BaFin allein nicht ausreichend, um das Tatbestandsmerkmal der "festen rückzahlbaren Gelder" auszuschließen. Es muss sich vielmehr um einen sogen. qualifizierten Nachrang handeln, der die Nachrangigkeit sowohl der Zinsen und/oder Gewinnausschüttungen als auch den Nachrang der Tilgung beinhaltet. Dieser Rangrücktritt hinter andere Gläubiger des Unternehmens ist z.B. ist noch dadurch zu verstärken, in dem vereinbart wird, dass eine Darlehens-Tilgung Rücksicht auf eine entstehende Zahlungsunfähigkeit zu nehmen hat. Der qualifizierte Rangrücktritt muss also eine insolvenzverhindernde Funktion beinhalten. Das Nachrangdarlehen muss übertragbar und in angemessenen Fristen kündbar sein, um sich von der prospektpflichtigen stillen Beteiligung eindeutig abzugrenzen.
Der Nachrang-Darlehensgeber gewährt als Anleger dem Unternehmen ein Nachrang-Darlehen, welches eine unternehmerische Beteiligung im weiteren Sinne mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion für die Verbindlichkeiten des Unternehmens bedeutet und nimmt mit der Kapitalüberlassung Finanzierungsverantwortung für das Unternehmen wahr. Der Nachrang-Darlehensgeber nimmt also mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko bis hin zum möglichen Totalverlust seines Kapitals teil. Dies muss in den werblichen Unterlagen über ein Nachrangdarlehensangebot gerade für Anleger ohne Erfahrung in Fragen der Unternehmensfinanzierung oder des Insolvenzrechts hinreichend deutlich werden.
Somit liegt das Vertragsgestaltungs-Problem des prospektfreien Nachrangdarlehens und des Gewinndarlehens von privaten Kapitalanlegern in der Beurteilung durch die BaFin, die in vielen Fällen den privat begebenen Darlehen die Anerkennung als prospektfreies Finanzierungsinstrument oder bankenfreies Kreditgeschäft versagt hat. Es kommt also bei der Vertragsgestaltung des privaten Nachrangdarlehens als "Massen-Finanzierungsinstrument" entscheidend auf die kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechts-konforme Vertragsgestaltung an ( siehe Merkblatt der BaFin vom 11. März 2014 ( http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140311_tatbestand_einlagengeschaeft.html?nn=2818474#doc2676100bodyText9 ). Bei Unsicherheit ist eine Vorlage des Nachrangdarlehens-Vertrages bei der BaFin zu empfehlen, um ein Negativ-Testat ( keine Verletzung des Kreditwesengesetzes ) als rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.
Als erfolgreiche und aufstrebende Investitionsgesellschaft hat das Unternehmen ( www.brasinv.com ) die entsprechenden Voraussetzungen im Bundesstaat Paraíba im Nordosten Brasiliens eingehend analysiert und erstellt 34 Eigentumswohnungen für die brasilianische Mittelklasse (wäre diese brasilianische Mittelschicht mit 104 Millionen Menschen ein eigenes Land, würde es zu den 18 kaufkräftigsten der Welt gehören), welche dank einem staatlichen Förderprogramm zu leicht erschwinglichen Preisen einem immensen Nachfrageüberhang gegenüberstehen.
Über die brasilianische Tochtergesellschaft wird ferner eine Autobahntankstelle auf eigenem Grundstück nach europäischen Standard gebaut. Diese trägt der Tatsache Rechnung, dass in Brasilien im Jahre 2012 am meisten Neufahrzeuge weltweit eingelöst wurden, was auf die sehr gute Wirtschaftsentwicklung und die dadurch wachsende Kaufkraft zurückzuführen ist. Dank der dadurch stark zunehmenden Nachfrage nach Treibstoff, den im Vergleich zu Europa höheren Gewinnmargen und bedeutend tieferen Personalkosten besetzen wir hier einen der lukrativsten Geschäftszweige. Auf dem 29 Hektar umfassenden Grundstück sind zahlreiche Ausbaumöglichkeiten wie z.B. der Bau von ca. 300 Wohneinheiten oder eines Wasserparks, dessen Erfolg aufgrund des idealen Standorts und der Nachfrage garantiert wäre, möglich.
Eine Untersuchung des Instituts für angewandte Wirtschaftsstudien (Instituto de Pesquisa Econômica Aplicada, IPEA) belegt, dass die Wirtschaftskraft des Landes seit der Jahrtausendwende um 40,7 Prozent zugelegt hat, das Bruttoinlandprodukt (BIP) um 27 Prozent. Zeitgleich wuchs das Einkommen der ärmsten zehn Prozent – auch dank der Einführung einer Mindestlohnpolitik des ehemaligen brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva – um 91,2 Prozent. Die Gehälter der reichsten zehn Prozent stiegen im gleichen Zeitraum lediglich um gut 16 Prozent. Marcelo Neri, Präsident der IPEA bezeichnet das erste Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts hinsichtlich der Bekämpfung von Armut und sozialer Disparität als sehr erfolgreich. Der Wohlstand eines Landes lasse sich nicht ausschliesslich am BIP-Wachstum festmachen, sondern an dem, was davon bei der Bevölkerung ankomme.
Zielpublikum des Unternehmens ist die breite brasilianische Mittelschicht mit einer extrem hohen Kaufkraft und stark zunehmendem Konsum. Wir verfügen über das Know how und die Beziehungen zu Regierungsleuten, um unsere Projekte, insbesondere im Immobilienbereich schnell, effizient und erfolgreich durchzusetzen.
Investoren, die dem Unternehmen über festverzinsliche Anleihen und Nachrangdarlehen oder über die Gewinnbeteiligungsformen von Genussrechten oder stillen Gesellschaftsbeteiligungen Kapital für die Projektierung oder den Erwerb entwicklungsfähiger Immobilien und Dienstleistungsbetriebe wie Tankstellen zur Verfügung stellen, partizipieren direkt an der wirtschaftlichen Entwicklung des wachsenden Unternehmens. Die angebotenen Beteiligungsformen verbinden den Inflationsschutz von zuverlässigen Sachwertanlagen mit der Aussicht auf weit überdurchschnittliche Erträge. Bei unterschiedlichen Laufzeiten von 3 Jahren bei den Nachrangdarlehen, 4 Jahren bei den Genussrechten und 7 Jahren bei den stillen Beteiligungen werden Ausschüttungen von bis zu 9,5% p.a. erzielt. Im Rahmen der festverzinslichen Anleihe werden 7,5 % p.a. bei fünfjähriger Laufzeit geboten. Spezielle Informationen und das ausführliche Beteiligungs-Exposé erhalten Interessenten bei entsprechender Mailanfrage an den Geschäftsführer Stefan Zimmermann unter stefan.zimmermann@brasinv.com oder telefonisch unter +55 (0)83 9311 2918 oder über Mobile Deutschland +49 (0)173 7485 770 oder über skype: zimmermann0071. Insgesamt wird die Platzierung eines Emissionsvolumens von bis zu Euro 1.5 Mio. angestrebt. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen bei der Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt.
25. Februar 2014 - Die Fa. Win Energie Invest AG ist am Kapitalmarkt erfolgreich und hat mit ihrem BaFin-gebilligten Kapitalmarktprospekt bereits mehr als Euro 3,5 Mio. Investitionskapital platziert. Das Unternehmen mit seinen BHKW´s zur regionalen Energieversorgung ist geleitet von der Überzeugung, dass die derzeit bestehenden Energie-Wirtschaftssysteme allein nicht mehr zukunftsfähig sind. Kerngeschäft der Gesellschaft ist insbesondere das sog. Energie-Contracting. Beim spezifischen „Einspar-Contracting“ führt der Contractor Energieeinspar-Maßnahmen durch (z.B. Wärmedämmung), die zu geringeren Energiekosten führen und garantiert ein bestimmtes Einsparpotenzial. Aus den erzielten Einsparungen werden die Investitionskosten des Contractors refinanziert. Ein wesentliches Leistungsmerkmal des Unternehmens ist die umfassende und ganzheitliche Betreuung der Kunden zum Aufbau und zur Umsetzung ihrer persönlichen und maßgeschneiderten Energiekonzepte, sowie die rentabilitätsgeprüften Investitionen aller Kundengelder.
Nach der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit der Win Energie Invest AG im Jahre 2012 ( www.wei-ag.eu ) mit einem Grundkapital von Euro 1.000.000,- erfolgte eine rege Investitionstätigkeit. In dem Geschäftsbereich des Energie-Einsparcontractings stehen der Gesellschaft jahrelange Erfahrung und Sachverstand in Person von Herrn Martin P. Reiner als Vorstand und Frau Manuela Traunwieser als Aufsichtsratsvorsitzende zur Verfügung.
Alle Bemühungen der Win Energie Invest AG liegen auf der Investorenseite darin, den Sachwert „Energie“ dem Anleger näher zu bringen und für jedermann die Investition in sachwertorientierte Finanzprodukte zu ermöglichen. Bekannter Weise existiert der Geldwert nur durch entsprechendes Vertrauen in den dahinter stehenden Sachwert. Somit ist die Philosophie des Unternehmens bei den Energieanlagen mit hohen Erträgen klar definiert: „Sachwert schlägt den Geldwert“. Dies ist kombiniert aus Sicherheit und Ertragschancen, die dem Investor eine zukunftssichere Kapitalanlage ermöglichen.
Die Win Energie Invest AG investiert in einer Branche, die unendliche Möglichkeiten und überdurchschnittliches Wachstum bietet: Die Branche gerade der regionalen Energieversorgung ohne neue Strom-Überlandleitungen hat ein großes Nachfragepotential. Der Anteil erneuerbarer Energien wird sich in Europa bis 2020 mindestens verdoppeln oder sogar verdreifachen. Ziel des Unternehmens ist die weitere Markterschließung und der strukturierte Vertriebsausbau für BHKW´s in Österreich und Deutschland. Die persönliche Empfehlung ist nach wie vor das nachhaltigste Marketinginstrument der heutigen Wirtschaft. Unterstützt durch zielorientierte Ausbildung, nachhaltiges Produktwissen und ein ergebnisorientiertes Marketing soll die Win Energie Invest AG zu einem großen Energie- & Finanzcontractor in den nächsten fünf Jahren heranwachsen.
Nicht nur mit dem BaFin-Prospekt, sondern auch mit ihrem Nachrangdarlehensprospekt bietet die Win Energie Invest AG interessierten Anlegern Vermögensanlagen mit einem Gesamtbetrag von 30.000.000,- Euro, aufgeteilt auf stille Beteiligungen, Anleihen, Nachrangdarlehen und Genussrechte mit Einmaleinlagen und Rateneinlagen an. Die Genussrechte werden auf den jeweiligen Namen des einzelnen Anlegers ausgegeben. Für eine Übertragung der Genussrechte ist die Zustimmung der Emittentin notwendig ist (sog. vinkulierte Namens-Genussrechte). Bei der Unternehmensbeteiligung über stille Gesellschaftseinlagen und Genussrechte wird der Win Energie Invest AG aufgrund der entsprechenden Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen bilanzielles Eigenkapital für Investitionen zugeführt. Die Anleger und Investoren können als sog. private Finanzinvestoren für ihre unternehmerische Kapitalbeteiligung überdurchschnittliche Dividenden von 5,75 % p.a. zuzüglich einer Übergewinnbeteiligung ( Renditen bis maximal 8 % ) erhalten.
Bei nur acht Jahren Mindestlaufzeit einer Genussrechtsbeteiligung oder zehn Jahren bei einer stillen Beteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 1.000,- Euro erhält ein begrenzter Investorenkreis bis zu 6 % Grunddividende p.a. zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 10 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe ( mit WKN / ISIN-Nr. ) zu 6,5% p.a. Festverzinsung ab einer Mindestbeteiligung von Euro 100.000,- bei einer Laufzeit von 12 Jahren angeboten. Die 9-jährige Anleihe rentiert mit 5,5 % p.a. Anleger können auch ein nur 8 Jahre laufendes Nachrangdarlehen mit einer Festverzinsung von 6,5 % p.a. zeichnen.
Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren auf http://www.invest-lounge.com oder per Mail unter energie@wei-ag.eu bei entsprechender Anfrage. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut die Win Energie Invest AG am Kapitalmarkt.
19. Febr.uar 2014 - Die Lenzen-Milltech GmbH & Co. KG mit Sitz in Stadtallendorf (Hessen) plant mit einer Wachstumsfinanzierung die Betriebserweiterung und den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten im Bereich der Rohstoff-Rückgewinnung. Das Unternehmen ist ein Outcourcing aus der Heraeus-Unternehmensgruppe mit einem Umsatzvolumen von über Euro 2 Mio.. Bereits im November 2004 hatte Detlef Lenzen die Geschäftsführung für den Betrieb in Stadtallendorf übernommen. Durch ein Management-Buy-Out entsteht am 01.01.2013 das neue Unternehmen Lenzen-MillTech GmbH & Co. KG. Seit über einem Jahr ist vor Ort ein innovatives Verfahren zur Rückgewinnung von NE Metallen aus Granulaten und Stäuben der Kabel- und Elektroschrottverwertung in Betrieb. Der derzeitige Sitz der Firma in Stadtallendorf (Hessen) lässt jedoch aus Platzgründen keinerlei Erweiterungsbauten zu.
Daher hat sich der Firmeninhaber, Herr Detlef Lenzen entschlossen, seinen Betrieb zur Steigerung der Produktion (von 240 t auf 880 t p.a.) nach Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern, 40 km nach Lübeck) zu verlegen. Durch die Schaffung von 15 Arbeitsplätzen können Landesfördermittel (nicht verzins- und rückzahlbar) als sogen. verlorene Zuschüsse in Höhe von 1,2 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.
Als Baubeginn der neuen Fertigungshalle ist der März 2014 geplant. Nach Verlegung der Bodenplatte, Einrichtung der Halle so wie Installierung des Maschinenparks ist der Produktionsbeginn im September 2014 geplant.
Kupfer wird als natürlicher, begrenzter und somit wertvoller Rohstoff nicht verbraucht, sondern in verschiedenen Formen genutzt und nach der Nutzung wieder weiterverarbeitet. Das Recycling von Kupfer und anderen NE-Metallen sowie Edelmetalle Gold, Silber usw. führt nicht zu Qualitätsverlusten der Metalle und kann unbegrenzt wiederholt werden. Mehr als 80 Prozent des jemals geförderten Kupfers ist heute noch im Kreislauf. Bereits heute wird ungefähr die Hälfte des jährlichen Kupferbedarfs in Deutschland aus Recyclingmaterial gedeckt. Die Wiederverwertung von Kupfer (CU) kann deshalb als größte und wirtschaftlichste Kupfermine der Welt betrachtet werden. Europa hat einen hohen Kupferbedarf, ist aber arm an natürlichen Ressourcen. Metallrecycling erschließt die in Produkten gebundenen Metallreserven und trägt so maßgeblich zur Versorgung mit Kupfer und anderen Metallen bei. Das Kupfer-Recycling erfüllt die Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung und ist Grundlage einer modernen Kreislaufwirtschaft. Es schont natürliche Ressourcen, senkt den Energiebedarf und vermeidet den endgültigen Verlust werthaltiger Materialien.
Herrn Detlef Lenzen ist es durch diverse Modifikationen von bestehenden Extraktionstechniken gelungen, die für Großentsorger wirtschaftlich uninteressanten Kleinstgranulate bzw. Stäube aus Elektro- und Kabelabfall innovativ und umweltschonend zu recyceln. Das Unternehmen wird sich zunächst auf die Rückgewinnung von Kupfer aus Granulaten und Stäuben konzentrieren, die einen Kupferanteil von 5 % bis 15 % enthalten. Im zweiten Schritt wird dieses Verfahren auf die Rückgewinnung von Zink und Seltenen Erden ausgeweitet.
Anleger investieren direkt in die zukunftsträchtige Recyclingtechnologie eines stark wachsenden Unternehmens. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro erhält der Investor 6 % Grunddividende und bei einer stillen Beteiligung ab Euro 20.000,- mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren eine Grundausschüttung von 6,5 % jeweils zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe ab Euro 100.000,- mit 5,5% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten. Als Kurzläufer kann der Anleger ein Nachrangdarlehen bereits ab Euro 5.000,-‚ Einmaleinlage bei einer Laufzeit von nur 4 Jahren mit 5 % nachrangig zahlbarer Verzinsung zeichnen. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Anleger-Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten unter d.lenzen@lenzen-milltech.de bei entsprechender Mail-Anfrage oder auf der Website www.lenzen-milltech.de . Am Kapitalmarkt wird die Lenzen-Milltech GmbH & Co. KG von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
Mit der Implementierung der Deponiegas-Erfassung und -Behandlung durch Hochtemperaturfackeln auf insgesamt fünf Abfalldeponien in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá, in der karibischen Touristikmetropole Cartagena, sowie in den Mittelstädten Monteria, Armenia und Tunja hat die Unternehmensgruppe einen ersten Meilenstein im Bereich der Deponiegas-Klimaschutzprojekte bereits erreicht. Die weitere Entwicklung konzentriert sich jetzt auf die effiziente Nutzbarmachung von Deponiegas zur Stromerzeugung sowie zur direkten Versorgung von Ziegelfabriken, welche bisher umweltbelastend auf Kohlebasis arbeiten, insbesondere für das größte und wichtigste Projekt Doña Juana in Bogotá, aber auch Projekte wie Cartagena und Monteria.
Erfolgreich geführt wird die Unternehmensgruppe von den beiden Geschäftsführern: Johannes Laubach hat als Deutscher Ingenieur für Energie- und Wärmetechnik über 24 Jahre Erfahrung im internationalen Energie- und Klimaschutzconsulting sowie in der Implementierung von Projekten in Europa, Nord- und Südamerika als auch Asien gesammelt. Prof. Dr. Helmuth Gallego ist ein in Unternehmensrecht versierter kolumbianischer Anwalt, welcher sowohl in Kolumbien als auch in Deutschland Jura studiert hat, und deshalb mit beiden Rechtssystemen sehr vertraut ist.
Mit einer wahlweise gewinnorientierten oder festzinsorientierten-Beteiligung investieren Anleger direkt in die interessante Unternehmensstrategie und dessen Markterweiterung. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro winken dem limitierten Investorenkreis 7,5 % Grunddividende zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe mit 6,5% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren und ein Nachrangdarlehen mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu 6% angeboten. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten von dem Vorstand Dipl.-Ing. J. Laubach unter j.laubach@carbonbw.com bei entsprechender Mail-Anfrage. Am Beteiligungsmarkt wird die CarbonBW Klimaschutz AG von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
Die Dr. Werner Financial Service AG verschafft den Auftraggebern den Zugang zu den potenziellen Anlegern, Investoren und privaten Kapitalgebern, um so Kapital für ihr Unternehmen zu akquirieren. Auf diese Weise erreichen die Unternehmer eine gewerbliche Finanzierung ohne Bankkredit bzw. eine Betriebsfinanzierung ohne Bank und ohne jede Besicherungen zu 5% bis 6,5 % p.a.: eine ideale Möglichkeit für die Finanzierung von Unternehmenswachstum oder die Finanzierung eines Unternehmensstarts. Viele Unternehmen können dadurch ihre Kontokorrentzinsen bei der Hausbank halbieren und sparen hohe Zinsaufwendungen. Für die Durchführung der Privatplatzierung erarbeitet die Dr. Werner Financial Service AG die entsprechenden Unterlagen für die Unternehmen und stellt diese wie nachfolgend benannt ( = Basis-Platzierungspaket ) digital zur Verfügung:
1) die ordnungsgemäßen, BaFin-gerechten Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen ( Nachrangdarlehensverträge, stille Beteiligungsverträge, Genussrechtsbedingungen und Anleihebedingungen ), mit dem die Unternehmen das eingeworbene Kapital im Eigenkapital bilanzieren oder als wirtschaftliches Eigenkapital ausweisen können und die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken einhalten; sämtliche Vertrags- und Zeichnungsunterlagen für das Private Placement werden unterschriftsreif geliefert;
2) den Zeichnungsschein bzw. den Beitrittsantrag mit der zwingend notwendigen Widerrufsbelehrung
3) die ebenfalls zwingend erforderlichen Fernabsatzrechtlichen Verbraucherinformationen
4) Identifikationsformblatt gemäß Geldwäschegesetz
5) Aufnahme in den Investoren-Brief an über 25.000 gelistete Kapitalmarktteilnehmer und Veröffentlichung im Internet unter www.investoren-brief.de
6) Kurzpräsentation auf dem Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de
7) Steuerrechtliche Abwicklungsunterlagen zum Nachrangkapital
8) eine Zusammenstellung von Beteiligungs- und Presseportalen ( über 300 Finanzportale und Presse-Plattformen ) zum Finanzmarketing für die Einwerbung des Beteiligungskapital/ zur Eigenkapitalbeschaffung
9) Unterstützung bei der Internetvermarktung und Beratungsbegleitung bis zur Vollplatzierung
Die Kosten für einen derartigen kompletten Small-Capital-Finanzierungsauftrag mit allen Platzierungs- und Finanzmarketing-Unterlagen liegen bei Euro 1.990,- zzgl. USt. Die Auftragsbuchung kann per Mail an info@finanzierung-ohne-bank.de mit dem Vermerk "Finanzierungs-Basispaket" erfolgen. Sie erhalten dann innerhalb von 48 Stunden sämtliche Platzierungsunterlagen. Auf Wunsch übernimmt die Dr. Werner Financial Service AG zusätzlich auf der Basis weiterer Leistungsangebote das Platzierungsmanagement und die professionelle Ausarbeitung eines kurzen Unternehmens-Exposés oder eines Werbeflyers, womit die auftraggebenden Unternehmen bei der Finanzierungs-Beschaffung auch nicht gegen die Vorgaben der BaFin verstoßen. So wird die Kapitalbeschaffung ohne Bank kurzfristig erfolgreich umgesetzt. Für kostenfreie Vorabauskünfte zur Online-Auftragserteilung steht Ihnen der Kapitalmarktspezialist Dr. jur. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de zur Verfügung. So gehen Sie den zinsüberteuerten Banken und der Bankenabhängigkeit aus dem Wege und behalten Ihre finanzielle Unabhängigkeit.
Zu weiteren, detaillierteren Informationen wird auf das Fachbuch von Dr. Horst Werner „Das Private Placement zur Kapitalbeschaffung“ in 2. Auflage im Bank Medien Verlag ( Verlag des Bundesverbandes Deutscher Banken ) verwiesen. Dieses Fachbuch informiert ausführlich über die strukturierten Kapitalmärkte, über den Ablauf eines Private Placements und über die Finanz-Kommunikation vor und nach einem Going Public. Ausführungen über die Unternehmensfinanzierung und die verschiedenen Finanzierungsinstrumente, die steuerlichen Rahmenbedingungen, das Beteiligungsende und die Fremdmittelaufnahme runden das Werk ab.
08. Januar 2014 - Die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen ist nach EZB-Statistik seit 11 Jahren auf ungebremster Talfahrt ! Das sieht nach einer Kreditverweigerung bzw. Kreditblockade der Banken aus, die sich immer noch selbst konsolidieren müssen. Der Kapitalmarktwirtschaftler Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) schlägt deshalb bei Kreditablehnung der Banken den Unternehmen vor, zu kapitalmarktorientierten Finanzierungen bzw. beteiligungsspezifischen Nachrang-Finanzierungen ohne Banken überzugehen. Die Kreditvergabe ist bei vielen Banken nicht nur blockiert, sondern mit Abwehrkonditionen auch viel zu teuer geworden. KK-Kredite reichen bei vielen Banken bis zu 15% p.a. Der deutsche Kreditmarkt und die Kreditvergabe von Banken an Unternehmen, so die Kreditmarkt-Analyse von Dr. Horst Werner, befinden sich in einem desolaten Zustand, wie es sie in den letzten fünf Jahrzehnten nicht gegeben hat. Der Kreditmarkt der Banken zur Kapitalversorgung der Wirtschaft wird nach den statistischen Kreditmarkt-Zahlen der EZB von dem Kreditmarktbeobachter Dr. Horst Werner in einem stetigen Abwärtstrend seit über zehn Jahren gesehen, der dramatisch zu werden scheint. Unternehmenskredite von den Banken werden Jahr für Jahr weniger. Die Kreditbranche ist auf Talfahrt. Die Kreditvergabe an Unternehmen der Euro-Zone, so Dr. Horst Werner und die Geldversorgung der mittelständischen Unternehmen durch die Banken ist auch im Jahre 2013 erneut stark gesunken.
Nicht nur die die EU-Banken in Südeuropa horten die zinsgünstigen EZB-Milliarden und setzen diese Gelder an den internationalen Kapital- und Investmentmärkten mit Zinsdifferenzgeschäften, Währungs- und Aktienspekulationen zu eigenen Ertragszwecken ein. Mit Kreditgeschäften im Mittelstand lassen sich wegen der geringen Margen kaum Gewinne erzielen. Somit erhalten die realwirtschaftlichen Mittelstandsunternehmen (fast) keine Kredite. Die Banken nutzen die Gelder der Europäischen Zentralbank, um sich zu sanieren. Die Besorgnis um eine Kreditklemme bei den Banken wird deshalb auch 2014 im zentralen Blickfeld der EZB und der europäischen Regierungen bleiben müssen. Die EZB hat zuletzt wiederholt betont, dass sie notfalls die Banken zur Kreditvergabe "veranlassen" könnte, indem sie einen Negativzins als Strafzins für das Parken von Geld erhebt. Das ist eine stumpfe Waffe. Richtiger wäre, die Banken als Kreditinstitute gesetzlich zu zwingen, einen bestimmten Anteil von der Bilanzsumme oder einer anderen Bilanzkennzahl an Unternehmenskredite auszureichen. Nur eine solche Regelung würde der Realwirtschaft helfen und viele Milliarden von den internationalen Spekulationsmärkten, an denen bereits wieder Blasenbildungen erkennbar sind, fernhalten. Wer eine bankaufsichtsrechtliche, also staatliche Genehmigung als Kreditinstitut gem. den §§ 1 ff Kreditwesengesetz ( KWG ) erhält, muss sich auch als Kreditinstitut im Wortsinne mit Kreditvergaben betätigen. Die Rettungsgelder der Steuerzahler für die Banken dürfen sich nicht an den Spekulationsbörsen wieder finden ! Insbesondere die Unternehmen dürfen nicht noch dafür „bestraft“ werden, dass sie mit ihren Steuergeldern die Banken in Europa und Deutschland gerettet haben.
Das Kreditneugeschäft der Kreditinstitute, der Volksbanken und Sparkassen mit Unternehmen und Selbstständigen befindet sich nach jüngsten Informationen der EZB auf einem beklagenswerten Tiefpunkt. Nach einem Drei-Jahres-Rückgang der ausgereichten Kreditvolumina von abermals knapp Minus 8% gegenüber dem Vorjahr im dritten Quartal 2013 erwartete z.B. die KfW im vierten Quartal einen weiteren Rückgang um 4,8%. Aufs Gesamtjahr betrachtet ist die Bankdarlehensvergabe 2013 bedrohlicher Weise wieder um rd. 5% gesunken. Das entspricht in absoluten Zahlen einem Minus-Kreditvolumen von etwa Euro 480 Mrd., die in 2013 weniger für Investitionen in den Wirtschaftskreislauf zu den Unternehmen kamen. Dies hat den Konjunkturverlauf in Europa stark negativ beeinflusst. Das Kreditneugeschäft der Banken war damit in 2013 sogar noch geringer als im Krisenjahr 2008/2009. Es handelt sich um eine künstlich herbeigeführte Kreditklemme, denn Liquidität ist genügend vorhanden.
Die Banken verliehen allein im vergangenen November Euro 13 Milliarden weniger an Unternehmen als im Vorjahresmonat. In Italien schrumpften die Unternehmenskredite im Rekordtempo - es ging um 5,9 Prozent bergab. Den stärksten Rückgang bei der Kreditvergabe erlebten spanische Unternehmen mit einer Schrumpfung des Kreditgeschäfts um 13,5 % gegen über dem Vorjahr 2012. Damit ist das Bankkreditgeschäft seit dem Jahre 2002, also seit über zehn Jahren sowohl in Deutschland als auch in Europa rückläufig und schwächt den europäischen Wirtschaftsstandort. Auf diese Weise können weder Wirtschaftswachstum noch Arbeitsplätze geschaffen werden. Erst im zweiten Quartal 2014 dürfte nach Prognosen von Wirtschaftsforschungsinstituten und Volkswirten die Kreditvergabe mit der anziehenden Konjunktur wieder langsam wachsen. Der Vorstandssprecher der Deutschen Bank Fitschen verkündete gar, dass die Banken wegen der harten Banken-Regulierung auch zukünftig weniger Unternehmenskredite vergeben werden. Das kann nicht hingenommen werden. Erst erhalten die Banken hunderte von Milliarden Rettungs-Subventionen, um dann im Gegenzug die Realwirtschaft bei der Kapitalversorgung für Konjunktur und Arbeitsplätze im Stich zu lassen.
Wesentliche Gründe für die schwache Entwicklung des Kreditneugeschäfts – berichtet die KfW - sind die nach wie vor verhaltene Investitionstätigkeit der deutschen Unternehmen. Das kann bezweifelt werden: Nicht die geringe Investitionsneigung der Unternehmen ist die Ursache, sondern viele Unternehmer wissen, dass sie bei ihrer Bank wegen eines Kredits gar nicht nachzufragen brauchen, weil die Kreditvergabe der Banken äußerst restriktiv bis destruktiv gehandhabt wird. Es ist also nicht die geringe Investitionsneigung der Unternehmen, sondern die Kreditvergabestockung der Banken schuld. Die Kapazitätsauslastung ist auch nicht zu niedrig und die Unsicherheit an den Märkten wird auch nicht als zu hoch empfunden, als dass nicht auf breiterer Front Entscheidungen für Investitionen getroffen werden könnten. Insgesamt liegen die Unternehmensinvestitionen gerade wegen der Kreditrestriktionen aktuell um rd. 2% unter dem Vorjahresniveau und konzentrieren sich auf Ersatzanschaffungen und kleinere Innovationen; der Gewerbebau hingegen bleibt schwach. Soweit Unternehmen gegen den Trend dennoch ihre Investitionsausgaben erhöhen, greifen sie stark auf Eigenmittel oder beteiligungsorientiertes Finanzkapital ausserhalb des Bankenbereichs zurück.
„Mit den schwachen Werten aus dem dritten und vierten Quartal 2013 haben wir den Tiefpunkt am Kreditmarkt gesehen“, sagt unverständlicher Weise optimistisch gestimmt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW. „Wir rechnen im ersten Halbjahr 2014 wieder mit positiven Wachstumsraten des deutschen Kreditmarkts.“ Eine schwächere konjunkturelle Entwicklung als erwartet würde die Erholung des Kreditmarkts nach hinten verschieben. Die Unternehmen müssen deshalb alternative Finanzierungswege bei der "Finanzierung ohne Banken", also bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung über bankenfreies Finanzierungskapital suchen, so der Finanzierungspraktiker Dr. Horst Werner ( Mailadresse mit Direktkontakt zu Dr. Werner dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) aus Göttingen. Am Beteiligungsmarkt werden Anfang 2014 auch deutlich geringere Zinsen zwischen 5% bis 6,5 % pro Jahr verlangt. Mittelständischen Unternehmen ist deshalb dringend zur Nutzung des Kapitalmarktes zu raten.
Der Gesundheitssektor ist aufgrund der demographischen Entwicklung ein ständig wachsender und kaum von Rückschlägen und Einbußen betroffener Markt. Daher ist auch die Produktion von immer neuen und innovativeren Lösungen der Medizintechnik ein starkes Wachstumsfeld, in dem eine Investition ein lohnendes Unterfangen ist. Eine Weltneuheit steckt in der Produkte-Pipeline von MPV MEDICAL: Ein Kind steuert mit der eigenen Atmung das Geschehen in einem Computerspiel. Es ist die Antwort auf viele Probleme, die für Ärzte und Eltern bei der Versorgung ihrer atemwegserkrankten Kinder auftreten.
Für den Bereich Inhalationsgeräte ist durch die Zunahme von Atemwegserkrankungen - vor allem auch bei Kindern - von einer steigenden Nachfrage auszugehen. Bisher liegt in Deutschland nur eine 10%ige Marktsättigung vor. MPV MEDICAL sichert sich mit der Kombination aus einer medialen und innovativen Inhalationstechnik weitere Marktanteile. Der Fokus liegt aktuell im Bereich Kinderversorgung, da dies über 50% des Gesamtmarktes lt. vorliegender Marktzahlen, entspricht. Deshalb hat MPV MEDICAL ein patentiertes, sensorgesteuertes Computerspiel entwickelt, welches den Patienten durch die Inhalationstherapie leitet und begleitet. Ein weiterer Erfolgsgarant für eine starke Geschäftsentwicklung ist das technisch überzeugende Kinderinhalationsgerät. Der direkte Vergleich zeigt, dieses Produkt ist die qualitativ bessere und zugleich preiswertere Lösung.
Unter dem Motto "Atmen ist Leben, wir helfen dabei - Eine Weltneuheit im Respiratory Care Markt - " konzentrieren sich Entwicklung, Fertigung und Vertrieb ausschließlich auf Medizinprodukte im ständig wachsenden Markt. Das Unternehmen ist heute kompetenter Ansprechpartner für alle Bereiche rund um die Lunge. 'made in Germany' ist das Markenzeichen der MPV, denn gefertigt werden in Putzbrunn viele Produkte selbst. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Herstellung und Verpackung kundenspezifischer Medizinprodukte und Zubehörteile. Alle Produkte werden unter strengsten Qualitätsanforderungen gefertigt.
Derzeit wird beim Gesamtumsatz der Branche mit einem zweistelligen Plus gerechnet. Der für dieses Geschäft wichtige Ausgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, Hilfsmittel, verzeichnete in den letzten Jahren konstant ein Plus. Da auch in Zukunft niemand auf Gesundheit verzichten will und auch die demographische Entwicklung ein Wachstumsgarant ist, ist die Prognose der Branche weiter deutlich positiv.
Unternehmensziele und Zukunftsaussichten: Klare Zielsetzung des Unternehmens ist es, weitere Marktanteile zu gewinnen und die Bearbeitung des Marktes weiter auszubauen. Zum einen wird diese Zielsetzung durch die Einführung neuer Produkte verfolgt, zum anderen sollen zusätzliche Märkte über das Auslandsgeschäft im Export erschlossen werden.
Durch gezielte Ausweitung des Geschäftes im Export sind weitere starke Umsatzsteigerungen möglich. Eine bestehende, sehr wettbewerbsfähige Produktlinie in Kombination mit neuen Produkten und einer Geschäftsausweitung im Export ermöglichen zusammen mit zusätzlichem Kapital den Aufbau eines noch stärkeren, sehr profitablen Respiratory Care Unternehmens.
Für die Einführung der neuen Produkte wird mit Kosten von rund TEUR 1.680, für die Erschließung zusätzlicher Märkte von rund TEUR 650 gerechnet, die einen Umsatzzuwachs von TEUR 12.325 bzw. TEUR 6.089 erzielen können. Diese Werte beziehen sich auf einen 5-Jahres-Zeitraum. Für die Initialfinanzierung der Markteinführung bzw. -erweiterung sind TEUR 800 erforderlich, die Kosten der Folgeperioden können aus dem erwirtschafteten Cashflow bestritten werden.
Die Vorteile für Investoren liegen auf der Hand: Eine rentierliche Anlage in einem stabilen Wachstumsmarkt sowie hohe Gewinnchancen bei einem risikoarmen Investment in ein Unternehmen mit einem langjährig erfahrenen Management.
Zur Erlangung der Marktführerschaft und zur Umsetzung der geplanten Investitionsziele emittiert die MPV Medical GmbH in einem begrenzten Umfang Genussrechte in Höhe von 800.000,00 EUR mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Emittentin gewährt den Inhabern der Genussrechte eine jährliche erfolgsabhängige Grundausschüttung von 6,0% zuzüglich einer Überschussdividende anteilig aus 15 % des Jahresüberschusses des Unternehmens. Anleger können auch ein nur 4 Jahre laufendes Nachrangdarlehen mit einer nachrangig zahlbaren Festverzinsung von 5,5 % p.a. zeichnen. Ausführliche Auskünfte über das Unternehmen, den Marktchancen und zu den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten unter s.abstreiter@mpvmedical.com bei entsprechender Mail-Anfrage. Am Beteiligungsmarkt wird die MPV MEDICAL GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
19. Dezember 2013 - Selbsternannte, unseriöse Finanzierungskünstler, selbsternannte Kapitalmarktberater und schon beruflich unqualifizierte Finanzberater bieten - so Dr. Horst Werner (Göttingen)- Privatplatzierungsunterlagen und Kapitalmarktgänge oft zu überteuerten Bearbeitungskosten und zudem auch noch mit fehlerhaften Beteiligungs- und Zeichnungsunterlagen an. Am Kapitalmarkt gibt es leider viele Finanzdienstleistungs-Unternehmen, (Unternehmens-)Berater, "Finanzstrategen" und Pseudo-Spezialisten, die für eine Privatplatzierung die Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung, Prospekte oder Platzierungsunterlagen zu sittenwidrig überhöhten Honoraren anbieten. Zahlreiche Anbieter, z.B. aus der Schweiz und ebenso aus Deutschland, offerieren Ihre Dienstleistungen schlimmer Weise nicht nur zu deutlich überhöhten Preisen, sondern verfügen auch nicht über die kapitalmarktrechtlichen Sachkenntnisse und haben keinerlei Kapitalmarkterfahrung und keinerlei nachprüfbare Referenzen.
Die unseriösen Finanzberater haben sich teilweise Unterlagen aus dem Internet zusammen kopiert, "verschlimmbessert", begehen Urheberrechtsverletzungen und verkaufen total überteuert diese gegen Prospekt- und Kapitalmarktgesetze verstoßenden Unterlagen, mit denen sich die Unternehmer als Erwerber strafrechtlicher Verfolgung aussetzen. So erhalten viele Unternehmen vollkommen fehlerhafte Unterlagen, mit denen sie sich nach § 54 Kreditwesengesetz nicht nur strafbar machen, sondern auch noch eine Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) riskieren. Das bedeutet in der Regel die Insolvenz des Unternehmens, wenn die beschafften Gelder durch Investitionen gebunden sind und nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen an die Anleger zurückgezahlt werden können. Viele Unternehmer sind durch diese unseriösen Dienstleister betrogen worden und haben oftmals viel Geld verloren. Da werden sogar BaFin-Prospekte für Euro 40.000,- verkauft, die dann nie fertig erarbeitet oder nie bei der BaFin zur Billigung eingereicht werden ( manchmal sogar eine BaFin-Billigung behaupten, obwohl diese nie erteilt wurde - alles nachprüfbar im Prospektregister der BaFin ). Sind die Beteiligungsunterlagen fehlerhaft, entstehen für die Unternehmer durch nochmalige Bearbeitung dann doppelte Kosten.
Für Kapitalmarktprospekte werden teilweise Euro 250.000,- verlangt. Oder für bloße Nachrangdarlehensverträge werden für Euro 30.000,- bis 40.000,- angeboten, die dann nicht einmal einer BaFin-Prüfung standhalten ( nachfolgende Geldbußen gegen die Unternehmer und Nutzer der Unterlagen seitens der BaFin in Höhe von Euro 50.000,- sind dann keine Seltenheit ). Die Dr. Werner Financial Service Group hat mehrfach solche Fälle mitgeteilt bekommen und vor der BaFin vertreten. Die Unternehmer zeigen sich dann doppelt geschockt. Die überhöhten Honorare und die Geldbußen der BaFin mit zusätzlicher Rückzahlungsauflage der beschafften Anlegergelder lassen das Ganze dann zu einem finanziellen Fiasko für das Emissionsunternehmen werden.
Bei der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betragen die Kosten für BaFin-gemäße Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen zum Gang an den freien Kapitalmarkt nur ein Bruchteil ( unter Euro 2.000,- ) im Verhältnis zu den überteuerten Angeboten von den Abzocker-Anbietern. BaFin-Prospekte werden bereits unter Euro 30.000,- erstellt. Zudem sind sämtliche Vertrags- und Zeichnungsunterlagen von Dr. Horst Werner aus Göttingen seit drei Jahrzehnten von der BaFin als ordnungsgemäß anerkannt.
Selbst Anwälte aus Nordrhein-Westfalen mit massiver Google-Adwords-Werbung scheuen sich nicht, oft mehr als das Fünffache an Honoraren z.B. für Nachrangdarlehensverträge zu fordern. So gibt es leider unter den Kapitalmarktdienstleistern einen hohen Prozentsatz an „schwarzen Schafen“, denen es immer wieder gelingt, unwissende Unternehmer erheblich zu übervorteilen. Die meisten Anbieter können auch keinen Full-Service anbieten, sondern erstellen den Unternehmern nur ( dann auch noch rechtlich unzulässige ) Beteiligungsvertrags-Unterlagen; meist auch noch mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Beim Finanzmarketing und bei den erforderlichen Investoren-Kontakten werden die Unternehmen dann sich selbst überlassen.
Bei der Dr. Werner Financial Service AG daqegen erhalten die Unternehmen rechtlich einwandfrei "alles aus einer Hand": vom Finanzmarketing über den wöchentlich herausgegebenen Investoren-Brief ( siehe www.investoren-brief.de ) und bis hin zu Investorenkontakten über eine Präsentation auf dem ältesten deutschen Beteiligungsportal (seit 1999 online ! ) www.anleger-beteiligungen.de . Lassen Sie sich von den ausgewiesenen Kapitalmarktexperten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ein unverbindliches Kapitalbeschaffungs-Angebot unterbreiten und Sie werden erstaunt sein, wie günstig eine Privatplatzierung zur Kapitalbeschaffung für die Unternehmensfinanzierung durchgeführt werden kann.
Die IBT-Unternehmensgruppe ( www.ibt-ag.com ) hat wirkungsvolle Materialien, Techniken und Verfahren entwickelt und geschützt, die dem ökologischen Prinzip „Faktor Vier“ mehr als entsprechen. Neben der Werterhaltung tragen die Funktionsbeschichtungen vor allem dazu bei, Energiekosten zu senken und den CO₂-Ausstoß erheblich zu reduzieren. Das Unternehmen verfügt über die Herstellung – und Anwendungsverfahren, Wort und Handelsmarken für die einzelnen Produkte, die sich in ihrer Anwendung bereits zahlreich bewährt haben.
Die Beschichtungsmaterialien enthalten keramische Mikropartikel (Ceramic-Bubbles) in einer auf verschiedensten Oberflächen applizierbaren Membran-Haut. Dieser technologische Werkstoff weist Eigenschaften auf, mit denen zahlreiche Wünsche und Erwartungen hinsichtlich Energieersparnis, Haltbarkeit sowie dem Schutz vor Witterung, Schimmel und Algen weit übertroffen werden können. Auf dieser wissenschaftlichen Grundlage hat die IBT GmbH eine innovative Produktreihe entwickelt, die sowohl für Neubauvorhaben als auch für bereits bestehende Gebäude ein hochinteressantes Leistungsspektrum bietet. Dieses reicht von einer zukünftig wetterresistenten Fassade, die dauerhaft entfeuchtet wird, über die Vermeidung von Pilzen, Algen und Moosen, einem behaglichen, schimmelfreien Raumklima bis zur Energieeinsparung. Die Funktionsbeschichtungen leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Werterhaltung und Energieeffizienz.
Als zukunftsweisende Produkte haben sich hier vor allem die innovativen Funktionsbeschichtungen apollo A100 und vitral V50 bewährt. Während apollo A100 für alle üblichen Außenbereichsflächen geeignet ist, sorgt das zertifizierte vitral V50 für ein optimales Raumklima und eignet sich ideal für alle Innenbereiche, die hohen Belastungen ausgesetzt sind wie z.B. Treppenhäuser, Pflegeheime, Hotellerie und Gastronomie.
Anleger können sich an der IBT Deutschland GmbH beteiligen. Die jährliche Verzinsung für Kapitalanleger ist bei den festverzinslichen Anleihen (5 Jahre Laufzeit) und Nachrangdarlehen (4 Jahre) mit 6,5 % bzw. 6 % p.a. vorgesehen. Genussrechts-Beteiligungen und stille Einlagen sind ab Euro 10.000,- möglich und jeweils mit einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung ausgestattet. Privatanleger können eine Rendite auf das eingezahlte Kapital von bis zu 8,5 % p.a. inkl. der erfolgsabhängigen Überschuss-Ausschüttungen erwarten. Die Mindest-Beteiligungsdauer beträgt fünf bzw. sieben Jahre. Interessenten können weitere Auskünfte direkt von der Geschäftsführerin Angelika Söndgen unter der Mail-Adresse info@ibt-ag.com erhalten und dort das ausführliche Beteiligungs-Exposé anfordern. Einzelheiten des Beteiligungsangebots finden interessierte Kapitalgeber in diesem Unternehmens-Exposé, welches auch per Mail übersandt werden kann. In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die IBT Deutschland GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
Partiarische Nachrangdarlehen mit einem Mindest-Festzins und einem zusätzlichen, erfolgsabhängigen Gewinnbonus ( ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ) sind bei Unternehmern und Kapitalgebern am Finanzierungsmarkt in der Gunst. Das partiarische (Nachrang-)Darlehen zur bankenfreien Unternehmensfinanzierung gewährt - so Dr. Horst Siegfried Werner - neben einer festen Mindestverzinsung einen Gewinnbonus oder eine anteilige Gewinnbeteiligung; deshalb spricht man auch von "Gewinndarlehen" oder Gewinnbeteiligungs-Darlehen. Der partiarische Darlehensgeber des Unternehmen erhält für die Überlassung des Kapitals neben der festen Zinszahlung zusätzlich einen vertraglich definierten Anteil am Ertrag oder Umsatz des Unternehmens. Der Gewinnbonus ist also variabel und rein erfolgsabhängig. Wird kein Gewinn erzielt oder eine bestimmte Umsatzgrößenordnung nicht erreicht, gibt es auch keinen Gewinnanteil. Die variable Gewinnbeteiligung kann an verschiedene bilanzielle Ergebnisse angekoppelt und somit unterschiedlich definiert werden: es kann die Beteiligung am Gewinn vor oder nach Steuern sein, es kann die Beteiligung am Jahresüberschuss vor Abschreibung oder die Beteiligung an bestimmten, definierten Produktumsätzen etc. sein. Die Gewinnbeteiligung kann sich auch auf einen abgegrenzten Geschäftszweck oder ein bestimmtes Projekt beschränken, für welchen(s) das Unternehmensdarlehen gewährt wurde. Es kann auch die gesamte Umsatz- und Ertragstätigkeit als Gewinnbeteiligungsquelle umfassen.
Von der stillen Gesellschaftsbeteiligung der §§ 230 ff HGB unterscheidet sich das partiarische Darlehen insbesondere dadurch, dass keine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegt und der Gewinndarlehensgeber somit auch keiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht unterliegt. Der partiarische Darlehensgeber muss also keine Rücksicht auf die Liquiditätsverhältnisse des Darlehensempfängers nehmen. Er hat keinerlei Beteiligungsrechte, keine gesellschaftsrechtlichen Auskunftsrechte und ebenso keinen Einfluss auf die Unternehmens-Geschäftsführung. Im Gegensatz zur stillen Beteiligung ist eine Teilnahme des partiarischen Darlehensgebers am Verlust des Unternehmens grundsätzlich ausgeschlossen.
Gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten hat auch das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ( partiarisches Darlehen ) kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) öffentlich angeboten und platziert werden darf. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Gestattungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ); also auch ohne teure Billigungsgebühren, die jetzt bei Euro 6.500,- liegen.
Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Gewinnabrede benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), sondern nur eines Gewerbescheins nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ist also ein Finanzierungsmodell ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ), das unter Beachtung der Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt umgesetzt werden kann. Die Gestaltung auch des Gewinndarlehens muss derart sein, dass bei Beendigung und Tilgung des partiarischen Darlehens "keine fest rückzahlbaren Gelder" fixiert sind. Anderenfalls würde es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln. Somit liegt das Vertragsgestaltungs-Problem des prospektfreien Nachrangdarlehens und des Gewinndarlehens von privaten Kapitalanlegern in der Beurteilung durch die BaFin, die in vielen Fällen den privat begebenen Darlehen die Anerkennung als prospektfreies Finanzierungsinstrument oder bankenfreies Kreditgeschäft versagt hat. Es kommt also bei der Vertragsgestaltung des privaten Nachrangdarlehens als "Massen-Finanzierungsinstrument" entscheidend auf die kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechts-konforme Vertragsgestaltung an. Es geht dabei um die vertragliche Umsetzung eines qualifizierten Rangrücktritts des Darlehensgebers. In Zweifelsfällen ist eine Vorlage des Nachrangdarlehens-Vertrages bei der BaFin zu empfehlen, um ein sogen. BaFin-Negativ-Testat ( keine Verletzung des Kreditwesengesetzes ) als rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.
Zur Platzierung und zum Vertrieb von partiarischen Darlehen mit Nachrangklausel : Bei der Platzierung eines prospektfreien, KWG-konformen partiarischen Nachrangdarlehens erläutert Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), dass ein Finanzdienstleister zur Vermittlung von derartigen partiarischen Darlehen keiner Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG) bedarf, sondern allenfalls wird ein Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Ein Private Placement von qualifizierten Nachrangdarlehen ist also kapitalmarktaufsichtsfrei zulässig und kann von Vertrieben und Vermittlern ohne den Befähigungsnachweis gem. § 34 f Gewerbeordnung platziert bzw. vermittelnd verkauft werden. Partiarische Nachrangdarlehen sind keine Finanzinstrumente im Sinne des Vermögensanlagengesetzes und deshalb auch nicht von der Vertriebserlaubnis des § 34 f GewO umfasst. Weitere detailliertere Auskünfte erteilt der Kapitalmarktrechtler Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Gerade in vielen Ländern des nahen osteuropäischen Auslandes sind mittlerweile die Volkswirtschaften mit dem Ausbau ihres Energie-Mixes beschäftigt, denn eines ist klar: Heute, wie in der Zukunft, ist die Bereitstellung verlässlicher Energieressourcen entscheidend für den Erfolg und die Energieunabhängigkeit einer Volkswirtschaft. Die Windkraft wird zukünftig eine wichtige Rolle bei der Energieversorgung in Europa spielen. Und mit ihr werden sich einige Faktoren innerhalb der europäischen Länder positiv verändern.
Windenergie wird deshalb auch in Zentral- und Osteuropa, einschließlich der Türkei und in Skandinavien in Zukunft eine große Rolle spielen. Die Windparkentwicklung im europäischen Umland wird die Abhängigkeit des Energiesektors von fossilen Energieträgern maßgeblich reduzieren. Hier liegt der Markt für Windkraft der nächsten 10 bis 20 Jahre, denn wie Deutschland, haben sich auch diese Länder verpflichtet, ihren Strom-Mix bis 2020 auf 15% hochzufahren. Dreistellige Megawattzahlen sind keine Seltenheit in den Auftragsvolumina. Je größer die Fläche sein wird, auf der wir unser „europäisches Energiehaus“ aufbauen, desto sicherer wird das Netz insgesamt. Mit neuen Windturbinen, Leitungstechnologien und politischen Entscheidungen, die der Erkenntnis folgen, dass wir schon jetzt keine nationalen, sondern internationale Energieinteressen haben, wird die Windkraft im Energie-Mix einer der saubersten und wirtschaftlichsten Lösungen sein, die langfristig eine lohnende Investition in eine CO²-freie Zukunft darstellen.
Die Fokusinvestition „MIW-START-01“ der MIW MitInWind Holding GmbH ist der Beginn einer ganzen Reihe von Windpark-Realisationen in wachstumsstarken Zielgebieten. Ein Projekt wird derzeit im Norden Rumäniens umgesetzt. Hierbei handelt es sich um einen 99 Megawatt Windpark, für den bereits sämtliche relevante Genehmigungen und Autorisierungen erteilt wurden.
Auf einer Gesamtfläche von ca. 450 Hektar werden 33 Turbinen mit einer Nennleistung von je 3 Megawatt installiert. Die Gesamtleistung des Windparks wird 267.000 MWh pro Jahr betragen. Die Grundfläche wird von den Besitzern für den Zeitraum von 50 Jahren, inklusive der Anbindung an das bestehende Netz, gepachtet. Für das Investitionsvolumen von über 150 Mio. Euro liegen verbindliche Finanzierungsangebote vor. Die Eigenkapitalquote beträgt 10%. Der interne Zinsfuß liegt bei fast 20% auf 15 Jahre. Hier erhalten auch Kleinanleger die Möglichkeit, sich über eine Unternehmens-Anleihe am renditeträchtigen Erfolg eines solchen Projektes zu beteiligen.
Anleger investieren direkt in die zukunftsträchtige Unternehmensstrategie eines stark wachsenden Energieverbundes. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro erhält der Investor 7 % Grunddividende und bei einer stillen Beteiligung ab Euro 20.000,- mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren eine Grundausschüttung von 8 % jeweils zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe ab Euro 100.000,- mit 9% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten. Als Kurzläufer kann der Anleger ein Nachrangdarlehen bereits ab Euro 5.000,-‚ Einmaleinlage bei einer Laufzeit von nur 4 Jahren mit 6,5 % nachrangig zahlbarer Verzinsung zeichnen. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Anleger-Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten unter service@miw-holding.de bei entsprechender Mail-Anfrage oder auf der Website www.miw-holding.de unter Fokus-Investment. Am Kapitalmarkt wird die MIW MitInWind Holding GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet.
Ob bei der Montage von Windturbinen, dem Bau von Straßen, Häusern oder Brücken, - nichts geht ohne Ketten oder Seile. Und obwohl die Ladungssicherung schon seit vielen Jahren im Wandel ist, gibt es jährlich noch immer über 1000 teilweise schwerste Unfälle durch unzureichende Ladungssicherung. Heute stehen hochentwickelte technische Bänder, Ketten oder andere Hilfsmittel zur Verfügung. So können Lasten von mehreren 100 Tonnen bewegt und präzise in Position gebracht werden. In Zukunft werden die Herausforderungen noch größer werden und so müssen sich auch die Hilfsmittel zum Heben und Transportieren weiterentwickeln.
Um die Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern will das Unternehmen jetzt sein Programm vielfältiger und den Einkauf durch Direktimporte kostengünstiger gestalten. Neben dem Standardprogramm rund um das Heben und Zurren wurde im vergangenen Jahr eine eigene Entwicklung zur Serienreife gebracht: Es handelt sich um Zurrketten mit patentiertem Schnellverschluss (Patent EP 1435310). Dieser Schnellverschluss - die Bedienung ist denkbar einfach - schützt die Zurrketten zuverlässig gegen unbeabsichtigtes Losdrehen.
Interessenten können sich an der europrotec GmbH beteiligen. Die jährliche Verzinsung für Kapitalanleger ist bei den festverzinslichen Anleihen und Nachrangdarlehen mit 8 % p.a. bzw. 7,5 % vorgesehen. Genussrechts-Beteiligungen sind ab Euro 5.000,- mit 6 Jahren Mindestlaufzeit und stille Einlagen ab Euro 5.000,- mit 5 Jahren Mindestlaufzeit möglich und jeweils mit einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung ausgestattet. Privatanleger können eine Rendite auf das eingezahlte Kapital von bis zu 9,5 % plus einer zusätzlichen Überschussdividende erwarten. Die Beteiligungsdauer bei den Nachrangdarlehen beträgt nur drei Jahre. Interessenten können weitere Auskünfte direkt vom Geschäftsführer Jürgen Freigeber unter der Mail-Adresse beteiligung@europrotec.de erhalten. Einzelheiten des Beteiligungsangebots finden interessierte Kapitalgeber in einem ausführlicheren Beteiligungs-Exposé, welches auf Anforderung erhältlich ist.
Die in Köln ansässige Karlshof Verwaltungs GmbH wurde 2007 als eigenständige Gesellschaft aus einer Unternehmensgruppe ausgegliedert, die sich in ihren Ursprüngen bereits auf den Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft spezialisiert hatte. Die Karlshof Verwaltungs GmbH ( www.karlshofgreenenergy.de ) verfügt deshalb über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien mit Projektentwicklungen und Managementdienstleistungen. Aktuell befinden sich mehr als 250 Megawatt in der Projektumsetzung, die in angrenzenden EU-Ländern realisiert werden. Bei den „Produkten“ des Unternehmens handelt es sich um die Realisierung von Verbundprojekten, wie unter anderem die professionelle Umsetzung von thermochemischen Energieerzeugungs- und Photovoltaik-Anlagen sowie die Optimierung von Biomasse- und Windkraft-Anlagen.
Weit über 600 Energiegenossenschaften allein in Deutschland finden in der Karlshof Verwaltungs GmbH einen Partner, der zusammen mit seinem Netzwerk eine hohe Expertise in der Planung, Entwicklung und Projektierung größerer Energieprojekte wie Windparks, Photovoltaik-Anlagen und Biomassevergasung aufweisen kann.
Mit der „Fokusinvestition auf einen gesicherten Exit für Investoren, Kapitalgeber und Genossenschaften“ können die Projekte der Genossenschaften schneller und wirtschaftlicher umgesetzt werden. Durch die Zusammenführung unterschiedlicher Kompetenzen entwickelt Karlshof zusammen mit den Genossenschaften das Energieprojekt, kümmert sich um die finanzielle Machbarkeit, evaluiert die geeigneten Energiesysteme und führt das Projekt zu einem wirtschaftlichen und technischen Abschluss. Nach der Inbetriebnahme übergibt Karlshof die jeweils fertige Anlage oder betreibt sie zusammen mit der Energiegenossenschaft.
Die Karlshof Verwaltungs GmbH bietet weiterhin strukturierte Finanzierungslösungen im Bereich der erneuerbaren Energien, die das Unternehmen exakt auf die Bedürfnisse seiner Kunden und Partner zuschneidet. Dies wird umgesetzt durch professionelle Finanzintermediäre und Verbriefungsgesellschaften. Im Rahmen der Finanzstrukturierung stellt das Unternehmen seinen Kunden und Partnern auch sämtliche Formen und Konzeptionen des nachrangigen Eigenkapitals und eigenkapitalähnliche Finanzierungstools zur Verfügung. Dabei stützt sich die Gesellschaft auf ein Kompetenznetzwerk, das über jahrelange Erfahrungen in den erforderlichen Disziplinen und Aufgabengebieten verfügt.
Potenzielle Kapitalgeber haben die Möglichkeit, aus vier Beteiligungsmodellen (Genussrechtsbeteiligung, stille Gesellschaftsbeteiligung, Anleihekapital oder Nachrangdarlehens-Kapital) auszuwählen und Anlagen zu erwerben.
Anleger investieren direkt in die zukunftsträchtige Unternehmensstrategie eines stark wachsenden Energieverbundes. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro erhält der Investor 7 % Grunddividende und bei einer stillen Beteiligung ab Euro 20.000,- mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren eine Grundausschüttung von 8 % jeweils zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe ab Euro 100.000,- mit 9% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten. Als Kurzläufer wird ein Nachrangdarlehen bereits ab Euro 5.000,-‚ Einmaleinlage bei einer Laufzeit von 4 Jahren mit 6,5 % nachrangig zahlbarer Verzinsung ausgegeben. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten unter service@karlshofgreenenergy.de