Börse Inside: 30 jährige Tradition unter dem Dach einer stark wachsenden Mediengruppe der GTN Group AG
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2. August 2022 - Die B-Inside International Media GmbH ist eines der größten und erfolgreichsten Finanzinformationsunternehmen Deutschlands mit der Marke „Börse Inside“. Das Unternehmen wurde vor 23 Jahren als GmbH gegründet und ist beim Amtsgericht Freiburg/Br. HRB 270560 ins Handelsregister eingetragen. Die B-Inside International Media GmbH ist Herausgeber mehrerer exklusiver Börsenbriefe, die mehrfach ausgezeichnet wurden. Seit knapp 30 Jahren verlassen sich Tausende von Anlegern bei ihren Anlageentscheidungen auf die Empfehlungen der Experten von Börse Inside, die bundesweit aus Funk und Fernsehen bekannt sind. Für Schlagzeilen sorgte Börse Inside beispielsweise mit dem Sieg im 3sat-Börsenspiel mit einer Depotperformance von 198 % in nur 6 Monaten – weder zuvor noch danach wurde in diesem renommierten Börsenwettbewerb im deutschen Fernsehen ein ähnliches Ergebnis erzielt. Basis dieses Erfolgs ist ein globales Netz an Analysten und Redakteuren, die auch künftig für die Kunden von Börse Inside (https://boerse-inside.de) die besten Investmentmöglichkeiten der Welt recherchiert.

Die B-Inside International Media GmbH ist Teil der GTN Group AG, einer Mediengruppe, die sich auf Beteiligungen konzentriert, die in ihren Bereichen zu den Marktführern zählen. Seit Jahren verzeichnet die GTN Group ein beständiges Wachstum bei Umsatz und Ertrag: So hat sich allein in den vergangenen vier Jahren der Umsatz verdreifacht und das Ergebnis vervierfacht. Die konsolidierte Konzernbilanz wies in 2021 ein Eigenkapital von € 6.347.621,00 aus und erzielte in 2021 einen Umsatz von € 11.810.807,00. Der Konzernbilanzgewinn konnte sich mit € 1.560.198,86 im Vergleich zum Vorjahr knapp verdoppeln. Mit seinen gut 120 Mitarbeitern wird die GTN Group AG ihr starkes Wachstum auch in Zukunft weiter fortsetzen.

Inflation, Börsencrash und Wirtschaftskrise haben die B-Inside International Media GmbH veranlasst, renditeorientierte Kapitalanlagen für ihre Kunden heraus zu geben. Es gibt nach negativen Verwahrgeldern bei den Banken wieder positive Zinsen! Auf vielfachen Wunsch hat Börse Inside u. a. ein attraktives Genussrechts- Programm aufgelegt, mit denen Interessenten und Kunden ihr Anlagekapital in diesen unsicheren Zeiten vor Inflation und Kursverlusten schützen können! Es stehen mehrere Tranchen mit Basisausschüttungen zwischen z. B. 5,75 und 6,75 Prozent und mit Laufzeiten von zwei bzw. fünf Jahren oder länger zur Verfügung. Dazu gibt’s einen Nachschlag in Form einer Gewinnbeteiligung an einem der führenden Anbieter für Finanzinformationen in Deutschland oder eine nachrangige Festverzinsung. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht garantiert und kann auch niedriger ausfallen.

Und noch ein Schmankerl gibt’s: Die Ausschüttungen bzw. Verzinsungen werden halbjährlich ausbezahlt. Damit landet alle sechs Monate Geld auf dem Konto der Anleger. Die Vermögensanlagen werden nicht börsengehandelt, sondern im normalen, geplanten Verlauf bei Fälligkeit zum Ausgabepreis von 100 % zurückbezahlt. Das spart Nerven! Apropos „sparen“: Gebühren werden keine fällig – weder bei Erwerb, noch bei der Verwahrung oder der späteren Rückzahlung. Und die Mindestanlage liegt bei anlegerfreundlichen € 10.000 bzw. € 25.000.

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils pro Vermögensanlage nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Konditionen auch individuell verhandelbar.

Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn geschäftsführenden Mitgesellschafter A. Ruesch.

Die Hotel Landmann GmbH der Familie Hofmeier befindet sich im Rahmen einer noch jungen Schweizer Hotelgruppe auf Expansionskurs mit Investorenkapital
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04. August 2022 - Die Hotel Landmann GmbH wurde im Januar 2019 mit Sitz in 79585 Steinen/ Süd-Schwarzwald gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg/Br. unter der HRB Nr. 719300 eingetragen ( https://hotel-landmann.de/ ). Sie ist eine Tochtergesellschaft der Sophista Hospitality Consulting GmbH mit Sitz in CH-6405 Immensee/Zentralschweiz. Sie befindet sich zu 100% im Besitz der Familie Hofmeier und soll weiter als Familienunternehmen mit besten ausgewählten Privathotels, welche keine geeigneten Nachfolger finden, wachsen.

Im Hotel Landmann erwarten die Gäste 20 geschmackvoll eingerichtete, individuelle Zimmer, ein Wellnessbereich mit Sauna und großer Dachterrasse, ein Apartment, eine herzlich gelebte Gastfreundschaft, sowie eine aussergewöhnliche, wunderschöne abseits ruhig gelegene Lage des Hotels inmitten des Naturparks Südschwarzwald mit zahlreichen Erlebnisattraktionen in der Region. Das Hotel hat ein über 11.000 qm großes Naturgrundstück, zusätzlich wundervolle Campingstellplätze, mit Ausbaupotenzial zu einem vollwertigen Campingplatz oder aber auch Ferienhäusern. Der Gast kann das Hotel oder die Stellplätze mit allen Annehmlichkeiten des Hotels nutzen.

Alles begann mit einer Idee. Nach vielen lehrreichen und erfolgreichen Wanderjahren in der Gastronomie & Hotellerie - angefangen vom Landgasthof bis hin zu 5*-Leading Hotels of the World, über Spitzenrestaurants wie der Schwarzwaldstube von Harald Wohlfahrt, Romantik Hotels und renommierten Kooperationen wie Relais & Château – hatten Anja & Andreas Hofmeier nach schönen und erfolgreichen Jahren im Management eines der europaweit größten Hotel-Caterer für Fluss- und Kreuzfahrtschiffe einen sehnlichen Wunsch für Ihre damals neue Selbstständigkeit entwickelt:

Familiengeführten Privathotels ein Nachfolgemodell anzubieten, das ihnen einen verlässlichen Rückzug aus dem Hotelalltag in die Pension ermöglicht und gleichzeitig ihr Lebenswerk für die Zukunft sichert.

Und so hat die Familie Hofmeier mit viel Leidenschaft und Herzblut nachhaltige Nachfolgemodelle entwickelt, die ausschließlich der Privathotellerie vorbehalten sind. Die Familie möchte somit einen Teil dazu beitragen, dass das «Sterben der Familienbetriebe» minimiert wird und dem Mangel an potenziellen Nachfolgern entgegengewirkt werden kann.

Damit sind sie in Europa das einzige Familienunternehmen, dass dieses innovative und längst überfällige Nachfolgemodell anbietet und auf der Suche nach weiteren, ins Portfolio passenden Privathotels.

Nunmehr hatten sie das Glück, seit dem Jahre 2019 das 34-jährige Bestehen des Hotel Landmann (Hotel Landmann GmbH, Sitz Deutschland) im Südschwarzwald im Dreiländereck Deutschland / Schweiz / Frankreich als neue Eigentümer mit zentral geführtem Einkauf, Buchhaltung, Marketing, Personalwesen und Controlling fortzuführen. Gemeinsam mit ihrem Hoteldirektor und dem ganzen Landmann-Team bauen Sie den operativen Hotelbetrieb weiter aus und auf.

Zur Stärkung des Eigenkapitals für Investitionen und zur bankenunabhängigen Finanzierung bietet die Hotel Landmann GmbH grundschuldbesicherte Kapitalanlagen ab 10‘000.- € zu 5% Festzins p.a mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren, gewinnorientierte stille Beteiligungen und/oder Genussrechtskapital. Die Hotel Landmann GmbH zahlt die Gewinnausschüttungen jährlich aus und lädt Zeichner mit Buchungs-Rabatt ( Genussguthaben auf ihre Investoren-Genusskarte ) ins Hotel ein. So wird aus Ihrer Anlage tatsächlich echter Genuss, wenn Sie bei uns im Hotel ein paar Tage übernachten oder zum Essen kommen. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Andreas Hofmeier über die Mail-Adresse andreas.hofmeier@sophista.ch .

Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

 
ALWAREIS Grund & Boden GmbH & Co.KG wird in München von erfahrenen Immobilienkaufleuten geführt und bietet Investoren renditeorientierte Kapitalanlagen
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07. März 2022  -  Die Fa. ALWAREIS Grund & Boden GmbH & Co KG wurde von Michael Malte Schwanhäuser gegründet. Zweck der Gesellschaft ist der An- und Verkauf, die Projektentwicklung, Revitalisierung, die Grundstücks-Projektierung, die Renovierung und Sanierung von Immobilien sowie die Beteiligung an solchen Vorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; nicht als Dienstleistung für Dritte.

In dieser Gesellschaft haben alle Management-Beteiligten ihr Netzwerk und ihre Erfahrungen aus der Beratung in der Immobilienbranche eingebracht & nutzen dies.

ALWAREIS Grund & Boden investiert in atypische Immobilien außerhalb der klassischen Bestandshaltung, sofern sie ein überdurchschnittliches Wertschöpfungs- und Renditepotential bieten, bei einem vorher genau definiertem Ertrags-Risiko-Verhältnis.

Als Immobilienexperte ist die ALWAREIS Grund & Boden GmbH & Co.KG aus dem Grünwald absolut fokussiert auf die Grundstücks-Entwicklung, die Revitalisierung aber auch auf den Ankauf von Erbteilen ( Erbteilskauf und -handel ), vornehmlich & ausschließlichen im deutschen Segment nahe den bayerischen Metropolregionen. Das Team rund um den Inhaber Michael Malte B. Schwanhäuser, besteht aus erfahrenen Architekten, renommierten & fachlich bestens bewanderten Rechtsanwälten, sowie langjährigen Marketingspezialisten und Experten aus dem Immobilien- & Finanzmarkt.

Die Arbeiten mit Leidenschaft und nach einer klaren Philosophie bedeuten einen Fokus auf das Ziel: Das Ziel ist eine überdurchschnittliche Rendite durch nachhaltige Leistungsperformance.

Im Jahr 2021 gründete Michael Malte Schwanhäuser das Unternehmen nach langjähriger leitender und auch vorrausschauender sowie innovativer Tätigkeit für andere große und bekannte Namen der Branche. Als Unternehmer profitiert er nicht nur von einem exklusiven Marktzugang und einem starken Branchennetzwerk sondern auch von langjährigen und engen Kontakten sowie Erfahrungen beim Meistern von schwierigen Situationen.

Die Vision: Eine Kombination aus langfristigem sowie nachhaltigem Denken, fundierter und fachlicher Expertise sowie frischen und unkonventionellen Denkansätzen. Eine Mischung aus solidem Mittelstand, der Vision etwas Neues zu erschaffen, der geballten Energie und Kompetenz als Familienunternehmen sowie der richtigen Mischung aus Mut & Demut.

Anleger können bei der ALWAREIS Grund & Boden GmbH & Co KG grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 10.000 mit einer Mindestlaufzeit ab 5 Jahren zu einem Zinssatz ab 6,5 % p.a. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 10.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: ab 3 Jahren bei einem Zinssatz ab 9 % p.a. angeboten. Auch festverzinsliche Namensschuldverschreibungen ( vinkulierte Anleihen ) ab 8 % können vereinbart werden. Gewinnorientierte Beteiligungsformen mit Grunddividenden ab 7,5 % p.a. mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten und Gewinn-Ausschüttungshöhen können gezeichnet werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Für die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls keine Prospektpflicht und auch keine Volumenbeschränkung.

Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu den Ansprechpartnern, Herrn Michael Malte Schwanhäuser als Inhaber und Herrn Patrick Schneider-Dieterle als Geschäftsführer unter der Mailadresse ms@alwareis-grund-boden.de. -  Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

 

 
Die B&M Projektentwicklung und Finanz-Service GmbH ist ein innovatives Wohnimmobilien-Unternehmen für mittlere Einheiten und offen für Investoren
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15. Feb. 2022  -  Die B&M Projektentwicklung und Finanz-Service GmbH wurde 2016 gegründet und ist ein Immobilien-Projektentwickler und Bauträger mit Sitz im hessischen Herborn und in Bayern am Ammersee. Das Unternehmen mit einem erfahrenen Immobilienprojektierungs-Team wird geführt von den Immobilien-Unternehmern Olaf Boßmann und Jürgen Mohr. Die geschäftsführenden Gesellschafter realisieren Wohneigentum mit ansprechender, moderner Architektur in hoher Ausstattungsqualität in Hessen und vorwiegend im bayerischen Großraum München zu angemessenen Preisen.

In den von der B&M GmbH als besonders aussichtsreich identifizierten oberbayerischen Landkreisen evaluiert und kauft die Gesellschaft Grundstücke, um darauf hochwertige Doppelhäuser, drei- und vierspännige Reihenhäuser sowie Einfamilienhäuser zu projektieren und zu vermarkten. Für deren Errichtung in nachhaltiger Holzständer- bzw. Holztafelbauweise greift sie auf renommierte Hausanbieter zurück, die einen terminverbindlichen Bau der anspruchsvollen, innovativen Wohnwelten nach höchsten Qualitätsstandards gewährleisten. Wichtiges Ankaufkriterium für die Grundstücke ist eine exzellente Lage und eine mindestens zweistellige Rendite nach Finanzierungskosten.

Die Deutschen träumen bei der derzeitigen Wohnungs-Knappheit vom Eigenheim. Fast 90 Prozent der Bundesbürger möchten lieber in einer eigenen Immobilie als zur Miete wohnen – zumal Wohneigentum, völlig zu Recht, den Ruf von Stabilität mit Inflationsschutz genießt und der Geldentwertung sowie den Negativzinsen entgegenwirkt. Auch deshalb bleibt es die beliebteste Altersvorsorge hierzulande. Angetrieben von niedrigen Zinsen, dem Vermögen der Erben-Generation und staatlichen Förderungen hat das zu einem anhaltenden Immobilienboom geführt. Und mit der steigenden Nachfrage haben auch die Kaufpreise deutlich zugelegt. Das gilt besonders für Bayern, insbesondere für Oberbayern.

Im Rahmen ihrer Bayern-Strategie richtet die B&M Projektentwicklung und Finanz-Service GmbH ihrem Fokus auf den größten und wirtschaftlich stärksten Regierungsbezirk des Bundeslandes: Oberbayern. Damit konzentriert sich das Unternehmen auf eine Region, der deutschlandweit die größte Zukunftsfähigkeit bescheinigt wird. Das verspricht gerade für Immobilieninvestitionen – mit einem von Natur aus mittel- bis langfristigen Zeithorizont – das größte Wertsteigerungspotenzial. Wo Menschen gerne leben, gut bezahlte Arbeitsplätze sowie Sicherheit finden und sich dank intakter Infrastruktur reibungslos und flexibel fortbewegen können, wird auf dem Immobilienmarkt auch weiterhin hohe Nachfrage auf ein begrenztes Angebot treffen.

Anspruch der B&M GmbH ist es, den Wohntraum zu realisieren, den sich Wohnungssuchende schon immer gewünscht haben. Besonderer Wert wird auf die individuelle und persönliche Betreuung des Kunden gelegt. Das Team begleitet Interessenten von der ersten Besichtigung bis zum Einzug in das neue Zuhause. Dazu zählt auch die Beratung zur Finanzierung der Immobilie durch erfahrene Spezialisten.

Private Investoren können sich an diesem zukunftsträchtigen Geschäftsmodell beteiligen. Bei dieser Darstellung mit der Zeichnung von typisch stillem Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital oder von Namensschuldverschreibungskapital gemäß dem Vermögensanlagengesetz handelt sich nicht um so genannte mündelsichere Kapitalanlagen, sondern jeweils um Geldanlagen mit guten Renditeaussichten, aber auch wie jede andere Beteiligung mit Risiken. Die Konditionen und Details einer Vermögensanlagen-Beteiligung ( Mindestlaufzeit, Zinssatz, Mindesteinlage etc. ) können individuell ausgehandelt und vereinbart werden. Der geschäftsführende Gesellschafter Jürgen Mohr lässt Interessenten gern das Unternehmens-Exposé bei Anforderung unter der Mailadresse
info@bm-projektentwicklung.de zukommen und steht für weitergehende Auskünfte zur Verfügung.

 

Digitale, unverbriefte Wertpapiere und Kryptowertpapiere in einem Gesetzentwurf eWpG präsentiert – von Dr. jur. Horst Werner
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Der deutsche Kapitalmarkt begrüßt grundsätzlich die Einführung elektronischer Wertpapiere und damit die Möglichkeit, Wertpapiere künftig auch urkundslos zu begeben. In der Bundesrepublik steht das Krypto-Wertpapier ( siehe § 16 Gesetz über elektronische Wertpapiere -  eWpG ) ebenso kurz vor der Einführung wie das elektronische bzw. digitale Wertpapier ( siehe § 12 eWpG. ). Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung
(https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926925.pdf mit Gesetzestext-Entwurf und mit 57 Seiten Begründung wurde im Rahmen ihrer Blockchain-Strategie bereits ins Parlament eingebracht und könnte alsbald von diesem verabschiedet werden ) – siehe Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode, Drucksache 19/26925. Der Gesetzentwurf ist technologieneutral formuliert. Er differenziert zwischen elektronischen Wertpapieren und Krypto-Wertpapieren.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren, zu digitalisieren und damit den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Ein Wertpapier kann statt mit einer Urkunde auch als elektronisches Wertpapier begeben werden. Ein elektronisches Wertpapier wird dadurch begeben, dass der Emittent an Stelle der Ausstellung einer Wertpapierurkunde eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister bewirkt. In Deutschland werden bisher die Rechte mehrerer Investoren in einer Globalurkunde verbrieft. In der BRD übernimmt dies für alle Investoren die Clearstream Banking AG in Frankfurt/Main. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG. Die klassische Emission mittels Globalurkunde bleibt auch weiterhin möglich.

Das deutsche Recht soll generell für elektronische Wertpapiere, d. h. Wertpapiere ohne Urkunde, geöffnet werden. In einem ersten Schritt soll primär die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. In kleinerem Umfang wird auch die Möglichkeit zur elektronischen Begebung von Anteilscheinen eröffnet. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, d. h. über Blockchain begebene Wertpapiere sollen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die derzeit erforderliche Wertpapierurkunde soll bei elektronischen Schuldverschreibungen und Anteilscheinen durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll eine eindeutige Festlegung erfolgen, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Anleger denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden, und es sollen spezielle Regelungen über den Erwerb und die Übertragung elektronischer Wertpapiere geschaffen werden.

Dem Anlegerschutz und der Marktintegrität sowie der Transparenz und dem Funktionsschutz der Kapitalmärkte bei über Blockchain begebenen Wertpapieren soll insbesondere auch dadurch Rechnung getragen werden, dass das Führen eines sog. Krypto-Wertpapierregisters unter Finanzmarktaufsicht gestellt wird. Hierbei sind die gesetzlichen Neuerungen auch mit europäischem Recht vereinbar, da die legislativen Änderungen rein nationale Sachverhalte adressieren und den durch europäische Rechtsakte konkretisierten Bereich nicht berühren. Nachfolgend wird die Verfahrensweise beschrieben :

(a) Das digitale Wertpapier wird über einen Algorithmus im Blockchain-Netzwerk gespeichert und ausgegeben

(b) Anleger erhalten einen Zugangs-Code, mit dem sie auf die digitalen Wertpapiere zugreifen und damit handeln können. Die Blockchain tritt damit in Konkurrenz zu Banken und Zentralverwahrern

(c) Das elektronische Wertpapier wird nicht an der Börse gehandelt, sondern Erwerber und Verkäufer treten über die Blockchain miteinander in Kontakt

Künftig können Emittenten von Anleihen und Fondsanteilen auswählen, ob sie diese konventionell verbriefen oder als elektronisches Wertpapier bzw. elektronischen Anteilsschein begeben wollen. Aktien sind vom Gesetzgeber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgesehen. Auch wenn diese Regelung für den deutschen Markt eine Neuerung darstellt, bleibt sie doch im Angesicht der nur auf ausgewählte Emissionen anwendbaren Digitalisierung hinter anderen Ländern zurück. Frankreich hat seine Wertpapiere schon in den 80er Jahren komplett digitalisiert, Großbritannien speichert sie seit den 90er Jahren vollelektronisch in einer zentralen Datenbank und auch die Schweiz lässt seit 2009 elektronische Bucheffekte zu.

Zentralregisterwertpapiere sind elektronische Wertpapiere, die auf Wirkung des Emittenten in Sammel- oder Einzeleintragung in ein zentrales Register aufgenommen werden. Das zentrale Register kann dabei entweder von einer Wertpapiersammelbank (Zentralverwahrer) oder einem Verwahrer (Banken mit Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäfts) geführt werden. Das Zentralregisterwertpapier wird, analog zum konventionellen Wertpapier, im Effektengiroverkehr verbucht, sofern die registerführende Stelle eine Wertpapiersammelbank ist, die gleichzeitig als Inhaber des Zentralregisterwertpapier in Sammeleintragung im zentralen Register eingetragen ist. In der Praxis dürfte sich daher bezogen auf das Zentralregisterwertpapier nur eine Tatsache entscheidend zum Status Quo ändern: Das verbriefte Wertpapier im Tresor des Zentralverwahrers wird gegen eine digital geführte Datenbank in Form des zentralen Registers substituiert.

Die weitaus größeren Unterschiede zum Status Quo ergeben sich für Kryptowertpapiere als zweitem Typus des elektronischen Wertpapiers. Hier wird die zu emittierende Anleihe auf Veranlassung des Emittenten in ein Krypto-Wertpapierregister aufgenommen. Das Krypto-Wertpapierregister muss auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, in dem Daten in der Zeitfolge protokolliert und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung geschützt gespeichert werden. Obwohl die Definition des Krypto-Wertpapierregisters technologisch offengehalten wurde, dürfte dies zum jetzigen Stand der Technik auf die Nutzung einer Distributed-Ledger-Technologie (DLT) hinauslaufen. Auch kommen als registerführende Stelle, anders als beim Zentralregisterwertpapier, nicht nur Wertpapiersammelbanken und Verwahrer infrage. Stattdessen obliegt es dem Emittenten selbst, eine registerführende Stelle zu benennen oder die Registerführung selbst zu übernehmen.

Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) entsteht durch die Übernahme der Aufsicht über den Prozess der Ausgabe elektronischer Wertpapiere einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 246 200 Euro sowie jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1 027 000 Euro.

Der geschätzte Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1 027 000 Euro erfasst sämtliche Aufsichtskosten inklusive der Kosten für Prüfungen der entsprechenden Pflichten so-wie der Kosten für Überwachung und Verfolgung eventueller Verstöße. Die bei der Bundesanstalt entstehenden laufenden Kosten werden von den zu Beaufsichtigenden getragen durch Umlage, Gebühren und gesonderte Kostenerstattung. Die betroffenen Unternehmen werden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und von Kosten gesonderter Erstattung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit insgesamt rund 1 027 000 Euro jährlich belastet (§ 16e, § 16g FinDAG).

Die Aufteilung der Umlage richtet sich nach den Vorgaben des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes – FinDAG – (Artikel 6). Für die Vornahme der Veröffentlichung der Eintragung eines Kryptowertpapiers in das Krypto-Wertpapierregister im Bundesanzeiger entstehen bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH laufende Kosten in Höhe von 7 333,33 Euro (1 000 Fälle pro Jahr, 10 Minuten pro Fall, Lohnsatz pro Stunde 44 Euro). Diese werden von den zur Veröffentlichung verpflichteten Emittenten durch die Pflicht zur Zahlung von Entgelten für die Veröffentlichung getragen. Die zur Veröffentlichung verpflichteten Unternehmen werden daher mit insgesamt 7 333,33 Euro jährlich belastet.

 

Jabez Medical GmbH & Co. KG als Medizintechnik-Unternehmen gibt Investoren Möglichkeiten der gewinn- oder festzinsorientierten Beteiligung
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01. Dez. 2020  -  Jabez Medical GmbH & Co. KG mit Sitz in Glattbach ist im Handelsregister mit der Rechtsform GmbH & Co. KG als Personengesellschaft eingetragen. Das Unternehmen ( gegründet im August 2020 ) ist beim Amtsgericht 63739 Aschaffenburg unter der Handelsregister-Nummer HRA 6147 verzeichnet. Das Unternehmen wird von Herrn Alexander Zoll als Geschäftsführer geführt. Es sind 4 Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt.

Die Jabez Medical GmbH & Co. KG ( www.jabez-management.com ) hat als medizintechnisches Unternehmen den Zweck, ein seit Jahren verwendetes kompliziertes operatives Verfahren zur Fixierung von Knochenbrüchen neu zu denken und entsprechend innovative Medizinprodukte (minimalinvasive Frakturbehandlungs-Systeme) weltweit im Markt als neuen minimalinvasiven „operativen Standard“ zu etablieren. Dabei sehen wir uns in einer besonderen sozialen Verantwortung und haben uns daher verpflichtet 15% unseres Gewinnes sozialen Hilfsprojekten zukommen zu lassen um der Gesellschaft etwas zurückzugeben und Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. Wir verfolgen von Anfang an einen Lean Management Ansatz, indem wir wo immer möglich, leistungsfähige Partner und Strukturen im Bereich der Produktion, Logistik und dem Vertrieb nutzen um das Unternehmen schlank und agil zu halten und so auch eine globale Skalierung zu erreichen.

Die Medizintechnik-Branche wird ein Wachstumsmarkt mit hohen prozentualen Zuwächsen bleiben. Dazu tragen unter anderem der medizinisch-technische Fortschritt und die demografische Entwicklung mit immer mehr älteren und multimorbiden Menschen bei. Der Bedarf an Gesundheitsleistungen und medizintechnischen Präparaten wird weiter steigen.

Den Menschen ein längeres, gesünderes, mobiles und schmerzfreies Leben zu ermöglichen: das ist die tägliche Herausforderung der Medizintechnologie. Der medizintechnische Fortschritt ist dabei das Ergebnis einer Vielzahl kontinuierlicher Produkt- und Prozessverbesserungen. Die Medizintechnik ist eine von Innovationen geprägte krisensichere Branche und bietet langjährig sehr lukrative Margen. Als Investor in die Fa. Jabez Medical GmbH & Co KG  profitieren Sie über eine Auswahl von vier unterschiedlichen Beteiligungsmodellen, mit denen Anleger ihr Engagement exakt auf ihre individuelle Anlegermentalität und Renditeziele abstimmen können.

Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Festzinshöhen bzw. Gewinn-Ausschüttungen ab 4 % bis 6,5 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte mezzanine Kapitalanlagen und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Alexander Zoll unter der Mailadresse a.zoll@jabez-management.com .

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.
clean & green holdings GmbH bietet die renditeträchtige Investition in ein diversifiziertes Portfolio von nachhaltigen Projekten
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29. November 2020 - Die Fa. clean & green holdings GmbH mit Sitz in D-40822 Mettmann ( gegründet im August 2018 ) bietet eine effiziente und exklusive Gelegenheit, in ein diversifiziertes Portfolio von Projekten und Märkten und von nachhaltigen Projektentwicklungen zu investieren. clean & green holdings GmbH ist eine Investment-Holding zur effizienten, direkten Finanzierung eines exklusiven Sachwerteportfolios. clean & green investiert in nachhaltige Sachwerte (Asset Based Business Models) mit stabilen Cashflows und exzellenten Management Teams. Den Investoren bietet das Unternehmen eine von den allgemeinen Kapitalmärkten und konjunkturellen Schwankungen weitgehend unabhängige, stabile Investition.

clean & green holdings GmbH hat sich 2019 an der ProTerra Maroc beteiligt (51%) und wird bis zu 6 Mio. € in die Entwicklung von vier Fischfarmen mit je zwei Becken investieren. Die Investition erfolgt in Form von Gesellschafterdarlehen. Die insgesamt acht Becken stellen eine Produktionskapazität von 24.000 bis 28.000 Tonnen Fisch p.a. bereit. Das Nettoergebnis nach Steuern der vier Farmen wird im eingefahrenen Betrieb jährlich bei ca. 35 Mio. € liegen. Nach Abschluss der Investitionen und Aufbau einer Liquiditätsreserve werden die Erträge zu 100% ausgeschüttet. Die Produktion kann auf den bestehenden Flächen durch den Bau zusätzlicher Becken auf jährlich bis zu 126.000 t bzw. 440 Mio. € Umsatz ausgebaut werden. Jedes Projekt wird in einer separaten Projektgesellschaft realisiert.

clean & green holdings GmbH investiert in Sachwerte mit stabilen Cashflows und einem exzellenten Management-Team; immer basierend auf bewährter, zuverlässiger Technologie

Planungsgrundlagen für die Geschäftsentwicklung von ProTerra Maroc: - 3.000 t Fisch pro Becken (16,6 % Reserve) - Keine Berücksichtigung von Erträgen aus Nebenprodukten (Garnelen, Algen, Agrarprodukte, „Superfood“ etc.) - Verkaufspreis 3,50 €/kg Fisch (Annahme: ausschließlich Verkauf von Fisch als Commodity; 28% Ertragsreserve bei separater Verwertung und Weiterverarbeitung der Fischteile) - Langsame Produktionssteigerung über 6 Jahre - Bau der Farmen 2-4 in 2022, 2024 und 2025 - Planung beruht auf 8 von 36 möglichen Becken.

Das Unternehmen unterstützt direkt mit der ProTerra Maroc 15 der 17-UN Ziele für nachhaltige Entwicklung !

-  Das Unternehmen  schafft wichtige, neue Arbeitsplätze in der Region (ca. 30% auch für ungelernte
   Arbeitskräfte)
-  Ca. 50 Mitarbeiter pro Farm, faire Löhne Kein Hunger
-  Nachhaltige und (ressourcen-) effiziente Produktion hochwertiger Lebensmittel
-  Entwicklung von Agrarkultur in Wüstenregionen Gesundheit und Wohlergehen
-  Natürliche, frische, gesunde Lebensmittel ohne den systematischen Einsatz von Antibiotika und
   Pestiziden
-  In Prüfung: Krankenversicherung für die Mitarbeiter und Unterstützung des lokalen
   Gesundheitssystems
-  Hochwertige Bildung und Ausbildung von Fachkräften z.B. in nachhaltiger Agrarwirtschaft und
   Aquakultur
-  In Prüfung: Förderung der lokalen Schulen !  und ..  und  .  und

Das Kernteam der ProTerra Maroc entwickelt und betreibt seit mehr als 20 Jahren Fischfarmen und Landwirtschaft.

Die Finanzierungsstruktur ist wie folgt geplant

1. Private Investoren 3 Mio. € zu 7,5 % (+Bonus)
2. Crowdfunding 2020/21: 6 Mio. € zu 7,5 % p.a.
3. Green Bond 2021/22: 20 - 40 Mio. € zu 4-6 % p.a. (institutionelle Investoren)

Private Anleger und Kapitalgeber können sich mit Nachrangdarlehen an unserem interessanten und zukunftsträchtigen Projekt beteiligen. Interessenten wenden sich direkt an den Gesellschafter-Geschäftsführer Björn Heyden ( b.heyden@cgsii.de ) und erhalten das ausführliche Beteiligungs-Exposé. In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.


Buses4Future GmbH ist in der Entwicklung und der Vermarktung der „grünen“ Wasserstofftechnologie in Transportfahrzeugen mit Investorengeldern tätig
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17. August 2020 - Buses4Future GmbH ist ein voll handlungsfähiges Start-up Unternehmen, gegründet im Oktober 2019 mit dem Sitz in Oldenburg ( HRB 214 715 des Amtsgerichts Oldenburg ). Alle vier Gründer bringen eine natur- und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, sowie langjährige Berufs- und unternehmerische Erfahrung in das Start-up Buses4Future GmbH ein. Das Unternehmen hat den Proof of concept bereits mit zwei Brennstoffzellenbussen eindrucksvoll nachgewiesen. Seit über zwei Jahren sind diese Busse erfolgreich im Einsatz.

Die Buses4Future GmbH ( www.buses4future.com ) ist wie die Bundesregierung und die EU von der großen Bedeutung einer zukünftigen weltweiten, „grünen“ Wasserstofftechnologie und –Wirtschaft überzeugt, weshalb das Unternehmen EU-Förderung erhielt.

Die Vision der Gesellschafter und Geschäftsführer: Wegbereiter und Technologieführerschaft bei der emissionsfreien Mobilität mit Brennstoffzellen und grünem Wasserstoff.

Die Mission des Unternehmens: Erstellung und wirtschaftliche Verwertung von überlegenen Brennstoffzellen im Leistungsbereich bei Bussen im ÖPNV sowie LKW und Schiffen in Europa. Die emissionsfreie Mobilität durch den Einsatz von Brennstoffzellen und grünem Wasserstoff bei Bussen im ÖPNV und sonstigen Transportfahrzeugen leistet einen konstruktiven Beitrag zur Beherrschung des Klimawandels.

Fazit: Die Akzeptanz ist bei Fahrern, Fahrgästen und Betreibern sowie der Politik vorhanden; die Verfügbarkeit ist hoch.

Alleinstellungsmerkmale sind der eigene entwickelte und überlegene Brennstoffzelleantrieb unserer niederländischen Partner, mehrjährige Betriebserfahrung, fachlich und unternehmerisch erfahrene Gründer als Gesellschafter und leistungsfähige Partner in einem mittelständischen Konsortium.

Vorgemerkte Kunden und Pilotanwender sind sowohl für 12m und 18m neue Busse als auch für die Umrüstung bestehender Busse bekannt. Hohe öffentliche Förderung für Kunden, aber auch für Buses4Future, stimuliert den Absatz. Die Produktion der Busse erfolgt vorerst in flacher Fertigung und soll in den nächsten Jahren stetig vertieft werden.

In den kommenden 5 Jahren sollen 200 Busse verkauft werden, beginnend mit 2020. Der kumulierte Umsatz beträgt dabei über 100 Mio. €. Als Margen werden bis zu 30% angestrebt bei einer Umsatzrendite von 5-10%. Sowohl Kosten als auch Verkaufspreise sollen in der nächsten Dekade um bis zu 40 % sinken, bedingt durch Innovationen, Lernkurve und Hochfahren der Stückzahlen.


Ob Investoren, Kommunen, Zulieferer oder Lieferanten von grünem Wasserstoff, in uns findet jeder seinen zuverlässigen Partner für eine umweltfreundliche Zukunft. Buses4Future bietet deshalb Investoren die Chance, sich am Auf- und Ausbau von Buses4Future zu beteiligen und an einem weltweiten Zukunftsmarkt zu partizipieren.

Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Zinshöhen bzw. Ausschüttungen ab 4 % bis 6,5 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Hans Hermann Schreier unter der Mailadresse
hermann.schreier@buses4future.com . - Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können.

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BestStay24 GmbH & Co. KG bietet Investoren Festzinsen oder Gewinnbeteiligungen aus Teilzeit-Wohnimmobilien in München - von Dr. Horst Werner
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21. Januar 2020  - Die in München ansässige, neu gegründete BestStay24 GmbH & Co. KG finanziert und verwaltet Projekt- und Betriebsgesellschaften im Bereich des Hotel- und Immobiliengewerbes. Das Unternehmen - die BestStay 24 GmbH & Co. KG aus Grünwald ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 111336 beim Amtsgericht München verzeichnet - zählt zu den neuen Akteuren, die mit frischen Ideen den Markt für das Teilzeitwohnen bedienen. Gegründet von einem in Hotellerie und Immobilienwirtschaft erfahrenen Management, entwickelt, vermietet, verwaltet und betreibt das outgesourcte Unternehmen Hostels, Boardinghäuser, Wohnheime und soziale Einrichtungen für temporäres Wohnen. Damit will das Unternehmen gerade in Hochpreismetropolen wie München dem Überangebot an luxuriösen Unterbringungsmöglichkeiten zeitlich begrenzte Wohnformen im niedrigen und mittleren Preissegment entgegensetzen.

Zweck dieser BestStay24-Gesellschaften ( www.beststay24.de ) sind die Entwicklung gepachteter bzw. erworbener Wohn- und Gewerbeimmobilien, um darin Hostels, Boardinghäuser und Wohnheime als Zuhause auf Zeit zu betreiben. BestStay24 baut dabei auf dem seit vielen Jahren erfolgreichen Geschäftsmodell einer auf die Vermietung von Monteurwohnungen spezialisierten Unternehmensgruppe auf, deren Tätigkeitsfeld das Unternehmen in vielversprechenden Bereichen erweitert. Zu den Mietern der möblierten Wohnungen und Zimmer oder einzelner Betten von BestStay24 gehören vor allem Firmen, die Arbeitnehmer für einen Auftrag in einer fremden Stadt unterbringen müssen oder längerfristige Wohnmöglichkeiten für wechselndes Personal aus dem Ausland oder für Interims-Manager benötigen.

Das Wohnen über einen begrenzten Zeitraum in den erschwinglichen Unterbringungen von BestStay24 resultiert in einer Win-Win-Situation für die Betriebsgesellschaften des Unternehmens und deren Kunden. Denn wer möbliert vermietet, ist nicht an den örtlichen Mietspiegel gebunden und kann in entsprechenden Lagen oft sehr viel höhere Mieten erzielen, als bei einer regulären Langzeitvermietung. Trotz der enormen Margen müssen keine teuren Dienstleistungen für die Gäste vorgehalten werden. Der erhebliche Service-Aufwand eines Hotels entfällt. Umgekehrt werden deutsche Innenstädte durch Monteurwohnungen, Boardinghäuser etc. für Firmen mit günstigen Arbeitskräften überhaupt erst bezahlbar.

Investoren, die den Trend zu „Serviced Apartments“ in Boardinghäusern z.B. für den Niedriglohnsektor erkennen und am Erfolg entsprechender Wohnanlagen teilhaben möchten, bieten wir jetzt Gelegenheit, sich an der BestStay24 GmbH & Co. KG zu beteiligen. Wie Sie als Kapitalanleger von weit überdurchschnittlichen Renditeaussichten durch Mieteinnahmen profitieren können, die deutlich höher als bei einer regulären Vermietung liegen, erläutern wir gern allen Interessenten in einem persönlichen Gespräch.

Anleger können bei der BestStay24 GmbH & Co. KG grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 20.000 mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 4 % p.a. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem Zinssatz: von 4 % p.a. angeboten. Auch festverzinsliche Namensschuldverschreibungen und gewinnorientierte Beteiligungsformen mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten und Ausschüttungshöhen können gezeichnet werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist jedoch nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Für die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls keine Prospektpflicht und keine Volumenbeschränkung.

Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn Victor M. Schneider als Geschäftsführer unter der Mailadresse beteiligung@beststay24.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Patzschke Schwebel Invest GmbH refinanziert sich am Kapitalmarkt mit zusätzlichem Eigenkapital von privaten Kapitalgebern
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19. Dez. 2019 - Die Patzschke Schwebel Invest GmbH ist eine aktuelle Ausgliederung aus einem alteingesessenen, renommierten Architektur-Büro, das über eine langjährige Tradition und entsprechend viel Erfahrung in der Immobilienwirtschaft verfügt.

Till-Jonathan Patzschke und Prof. Christoph Schwebel sind bekannte Namen in der internationalen Architekturszene. Zusammen mit dem Dipl.-Kfm. Vural Özkara haben sie ihren Plan realisiert, ihre erfolgreichen Immobilienentwicklungen auch für Privatinvestoren zugänglich zu machen.
Spätestens seit der Errichtung des Kempinski Hotels Adlon am Brandenburger Tor ist das Architektur-Büro Patzschke weit über die Grenzen Berlins hinaus bekannt. Statt sich kurzweiligen Moden zu unterwerfen, setzen die Protagonisten einer zeitgenössischen, klassischen Architektur ihre stilvollen Gebäudeentwürfe der modern-nüchternen Raster-Architektur entgegen


Tätigkeitsschwerpunkt des vor allem in der Metropolregion Berlin operierenden Unternehmens sind das Projektmanagement, die Errichtung und der Ankauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie deren Entwicklung zum Zwecke der Wertsteigerung und langfristigen Vermietung bzw. des Betreibens eigener Immobilien.

Mit der Erfahrung und Expertise eines der renommiertesten deutschen Architekturbüros hat sich die Patzschke Schwebel Immobilien Gruppe auf die Initiierung, Entwicklung und Verwaltung profitabler Wohn- und Gewerbeimmobilien-Projekte spezialisiert, die speziell für die Belange von Kapitalanlegern konzipiert sind. Eine Beteiligung an der Patzschke Schwebel Invest GmbH ( www.patzschke-schwebel-invest.de ) bietet Privatanlegern die Möglichkeit, es Großinvestoren gleichzutun: Anleger profitieren von allen Vorteilen einer Immobiliendirektinvestition – einschließlich hoher Renditeaussichten in Niedrigzinszeiten –, ohne das Kapital und Know-how für den Erwerb einer eigenen Anlageimmobilie mitbringen zu müssen.

Die historischen Bezüge ihrer traditionellen Neubauten stellen eine signifikante Ausnahme im Berliner Stadtbild dar und sind gefragte Wohn- und Anlageobjekte. Dabei erfüllen die Immobilien in jeder Hinsicht zeitgemäße Anforderungen an modernste Technik und Rentabilität.

Die Patzschke Schwebel Invest GmbH verfolgt eine nachhaltige und ethische Investitionsstrategie. Dieser Anspruch beschränkt sich nicht auf die besonders hohen Qualitätsstandards aller realisierten Objekte und deren möglichst ökologische Bauweise. Er beschreibt auch die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Partnern und Investoren. Immobilien erfreuen sich als Kapitalanlage aktuell großer Beliebtheit. Mit gutem Grund. Denn angesichts des seit Jahren bestehenden Mangels an verfügbarem Wohnraum auf dem deutschen Immobilienmarkt sind Immobilien im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten eine wertstabile Investitionsform.

Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Zinshöhen ab 4 % bis 6,5 % angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte Kapitalanlagen und um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte, grundschuldbesicherte Kapitalanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile angeboten und gezeichnet werden können. Für die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ebenfalls keine Prospektpflicht und keine Volumenbeschränkung.

Insbesondere haben Investoren die Möglichkeit der Besicherung ihrer Beteiligungsgelder mit Grundschuldeintragungen. Das minimiert das Beteiligungsrisiko der Kapitalgeber und Anleger. Ausführliche Informationen erteilt der Geschäftsführer, Herr Dipl.-Kfm. Özkara unter der Mailadresse oezkara@patzschke-schwebel-invest.de .
Ferner steht eine ausführliches Beteiligungs-Exposé unter  info@patzschke-schwebel-invest.de auf Abruf zur Verfügung, in dem zahlreiche Referenzobjekte abgebildet und benannt sind.

Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen bei Wohn- und Gewerbeimmobilien bieten einen guten Inflations- und Renditeschutz – von Dr. jur. Horst Werner
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04. Dezember 2019 - Kapitalanlagen, deren Erträge und Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Geldeinlagen ( z.B. in Immobilienunternehmen oder Fonds ) durch Grundschulden besichert sind - so Dr. Horst Werner (  dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) -, bieten eine große Nachhaltigkeit im Rahmen der Werthaltigkeit und beim Zinsertrag. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seiner Werthaltigkeit durch Grundbucheintragung abgesichert. Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen. Als Kapitalgeber muss er seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und zeitraubenden Anlegerschutz-Prozessen um die Rückführung seines Kapitals kämpfen. Der Anleger braucht keine Beweisnöte und keine langwierigen Streitereien befürchten. Einige Unternehmen bieten sogar einen abgesicherten Wertsteigerungsschutz. Im Übrigen ist bekannt, dass Immobilienwerte bei guten Vermietungslagen stetig steigen. Der Werterhalt des Kapitals ( = Wertstabilität des Anlegerkapitals ) ist also nach menschlichem Ermessen gegeben.

Selbst wenn das Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch durch sein Aussonderungsrecht abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: „Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?“ bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen. So lassen sich Kapitalanleger schnell zur Beteiligung mit Kapital ( Verzinsung zwischen 3,5 % - bis 5,5 % p.a. ) gewinnen, denn bei deren Hausbank bekommen sie auf ihrem Guthabenkonto gar nichts = 0% Zinsen und müssen zunehmend sogar noch die Belastung mit Minuszinsen fürchten. Mit allen diesen schlagenden Argumenten wird daraus ein Ertragserfolg für Anleger und ein Vertriebserfolg für Immobilien- und Bauträgerunternehmen oder auch für solche Unternehmen, die ihre Kapitalbeschaffung am Beteiligungsmarkt mit Grundschulden auf ihrem Betriebsgrundstück im Rahmen der Werthaltigkeit ihrer Immobilie besichern können.

Der Beteiligungsanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat in den vergangenen Jahren für zahlreiche Unternehmen dieses grundschuldbesicherte Anlagenmodell in Abstimmung mit der BaFin erarbeitet und/oder begleitet diese am Kapitalmarkt. Es wird für alle Beteiligten am Anlagemarkt mit Erfolg umgesetzt: So haben die von Dr. Horst Werner allein in den letzten 6 Monaten an den Kapitalmarkt gebrachten und betreuten Unternehmen SNI Immoreal GmbH (www.sni-immoreal.de ); Bohrerhof GmbH ( www.bohrerhof.de ), die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ), die Paulus Wohnbau GmbH ( www.paulus-wohnbau.de ), die WBG Immopark-Haar e.G. ( www.immopark-haar.com ), die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) und viele weitere Unternehmen ( siehe das Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de ) entsprechende grundbuchbesicherte Kapitalanlagen im Angebot.

Die Sachkapitaleinlage durch Einbringung von Wirtschaftsgütern zur Haftkapitalerhöhung und Finanzierung von Unternehmen ohne Barkapital - von Dr.jur. Horst Werner
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29. November 2019 - Das Haftkapital eines Unternehmens kann bargeldlos durch die Einbringung eines Wirtschaftsguts gegen die Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile erhöht werden. Neben der Bareinlage in ein Unternehmen zwecks Finanzierung gibt es also auch die bargeldlose Sacheinlage. Die Sacheinlage wird häufig bereits zur Gesellschaftsgründung oder zur späteren Kapitalerhöhung (des Eigen- und Haftkapitals) genutzt, so Dr. jur. Horst S. Werner ( Göttingen ) - siehe www.finanzierung-ohne-bank.de . Die Sachkapital-Erhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch steuerneutrale Einbringung von Wirtschaftsgütern zur Finanzierung von Unternehmen ohne jegliches Barkapital und ohne jede Steuerbelastung erfolgen. Durch die Übertragung ( Übereignung ) eines Wertgegenstandes als Sacheinlage wird die Eigenkapitalquote eines Unternehmens ( teilweise erheblich ) verbessert und damit die Bonität und das Rating gestärkt.

Wirtschaftsgüter und Gegenstände als Einbringungswerte

Als Einbringungs-Sachwerte kommen alle Gegenstände ( Wirtschaftsgüter ) in Betracht, die einen Verkehrswert ( Marktpreis ) haben und als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Lizenzen, Franchise-Rechte etc. in Betracht. Die Durchführung der Sacheinlage mit Vermögensgegenständen, also z.B. mit Kfz, Maschinen etc. und mit Rechten erfolgt durch Eigentums-Übertragung auf das Unternehmen nach Erstellung eines sachverständigen Bewertungsgutachtens zur Vorlage beim Handelsregister. In Betracht kommen alle Gegenstände für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Fuhrpark oder Immobilien als Betriebs- und Produktionsstätten oder auch Wohn- und Geschäftshäuser mit Verkaufsläden oder andere dem Unternehmen dienliche Sachgegenstände. Soweit die Vermögensgegenstände aus dem Privatvermögen stammen ist die Einbringung zum Verkehrswert unproblematisch möglich. Sollen Vermögenswerte von einem Betriebsvermögen in ein anderes transferiert werden, ist auch das möglich, hat aber steuerliche Folgen, die bedacht sein müssen.

Einbringung von Unternehmen oder von Unternehmensteilen

Ferner können auch ganze Unternehmen ( z.B. durch Verschmelzung ) oder einzelne Unternehmensanteile ( z.B. 50%-GmbH-Geschäftsanteile ) durch Sacheinlage in eine andere ( zweite ) Gesellschaft nach gutachterlich festgestelltem Verkehrswert zur Sachkapitalerhöhung Kapitalerhöhung eingebracht werden. Bei bisher nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen bietet sich an, die Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft in eine andere, neu gegründete Gesellschaft zu überführen, wenn dadurch ein höherer Eigenkapitalwert erzielt werden kann. So kann das einzubringende Unternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Unternehmenswertes (bei dem auch die zukünftigen Ertragsperspektiven des Unternehmens Berücksichtigung finden) in die übernehmende Gesellschaft bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung und Aufstockung des Eigenkapitals eingebracht werden. Auf diese Weise können auch die Werte, die nach HGB-Bilanzrecht in der zu übertragenden Gesellschaft nicht bilanzierungsfähig sind, mit einem Bewertungs- und Übertragungsvorgang bilanzrechtlich zu aktuellen Verkehrswerten im Eigenkapital der neuen Gesellschaft erfasst werden. Dieses gilt uneingeschränkt für das Handelsrecht. In vielen Fällen ist die Einbringung sogar steuerlich neutral möglich, wenn nämlich die Werte der Steuerbilanz fortgeführt werden dürfen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und sollten bei bedeutenderen Transfers durch eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt abgesichert werden.

Die Kapitalerhöhung per Sacheinlage oder Verschmelzung lässt sich auch über eine weitere, neue Gesellschaft ( z.B. eine neue GmbH oder AG ) konstruieren und vollziehen. Auf diese Weise können stille Reserven in einer Gesellschaft gehoben und bilanzrechtlich in der übernehmenden, neuen Gesellschaft bilanzwirksam gemacht werden. Jeder Unternehmer hat also auch als Einmann-Gesellschafter mit nur einem einzigen Unternehmen die Möglichkeit, sein Unternehmen per Sacheinlage in eine von ihm selbst gegründete zweite Gesellschaft einzubringen und damit das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote in der neuen, zweiten Gesellschaft nicht unwesentlich zu erhöhen. Die zweite Gesellschaft ( z.B. GmbH-1 und GmbH-2 ) führt dann die Geschäfte der GmbH-1 mit erhöhter Stammkapitalausstattung fort. Damit hat die GmbH-2 zwar keine Liquidität erhalten, hat aber mit dem erhöhten Stammkapital eine bessere Eigenkapitalquote; . Auf diese Weise können eine Unterbilanz beseitigt und insbesondere das Rating und damit die Kreditwürdigkeit verbessert werden.

Anteilseinbringung in eine GmbH oder Aktiengesellschaft

Bei einer ( übernehmenden ) Aktiengesellschaft muss eine Sacheinlagen-Bewertung aktienrechtlich zwingend durch einen Wirtschaftsprüfer mit Bewertungs-Testat erfolgen. Der Wirtschaftsprüfer wird als Bewertungsgutachter auf Vorschlag des Unternehmens amtlich vom Handelsregister als Sachverständiger bestellt. Erst nach amtlicher Bestellung kann das Bewertungsgutachten erstellt werden. Das ausgefertigte Bewertungsgutachten ist mit dem Kapitalerhöhung-Beschluss und dem Eigentumsübertragungs-Vollzug ( dem nachgewiesenem Einbringungsvorgang als schriftliche Übertragungs-Urkunde ) dem Handelsregister einzureichen. Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen ihr Gegenstand und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals festgesetzt werden (vergl. § 56 GmbHG ).

Einbringungs-Besonderheiten bei Immobilien

Bei Immobilien (auch wenn diese im Betriebsvermögen einer Gesellschaft liegen) ist darauf zu achten, dass bei unmittelbarer Einbringung die Grunderwerbsteuer anfallen kann. Sofern die Immobilie im Eigentum einer Handelsgesellschaft steht, kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn die Gesellschaftsanteile dieser "Immobiliengesellschaft" lediglich zu 94,5% übertragen werden. In Höhe der aufgelösten stillen Reserve ( Wertdifferenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert = Einbringungswert ) kann allerdings mit einer Ertragsbesteuerung zu rechnen sein, die jedoch wiederum auf den hälftigen Steuersatz reduziert sein kann.

Wird eine Immobilie in eine Personengesellschaft eingebracht, so löst die Grundstückseinbringung grundsätzlich eine entsprechende Grunderwerbsteuer aus. Der Vorgang ist jedoch dann steuerbefreit, wenn der das Grundstück einbringende Mitgesellschafter am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (zivilrechtlich eine Gesamthandsgemeinschaft; steuerlich eine Mitunternehmerschaft ) bereits beteiligt ist. So greift dann eine Steuerbefreiung in Höhe des prozentualen Anteils, mit dem der Übertragende am Vermögen der Personengesellschaft beteiligt ist. Der darüber hinausgehende Wert unterliegt sodann dem geltenden Grunderwerbsteuersatz. Ist der Einbringende zu 50% beteiligt, so ist die Grunderwerbsteuer auch nur zu 50% zu entrichten.

Grundsätzlich hat der Bundesfinanzhof ( BFH ) in einem Urteil aus 2009 u.a. entschieden, dass die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine Kommanditgesellschaft einkommensteuerrechtlich auch dann als Veräußerungsgeschäft einzuordnen ist, wenn ein Teil des Einbringungswertes nicht ins Kommanditgesellschaftskapital, sondern bilanziell nur der Kapitalrücklage zugeführt wird. Mit dem weiteren BFH-Urteil vom 7.4.2010 (I R 55/09) wurde entschieden: "Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995). Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile".

Zum Steuerrecht bei der Sacheinlage

Die zuvor beschriebenen positiven Wirkungen zeigen sich in der Handelsbilanz. Sofern das Aufdecken stiller Reserven eine Steuerlast zur Folge hat, ist dieser Schritt häufig uninteressant; sofern die liquiden Mittel fehlen, um dann die fälligen Steuern zu zahlen.

Die Einbringung zur Sachkapitalerhöhung kann in vielen Fällen aber steuerneutral und ohne Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbelastung vollzogen werden, soweit Firmenwert und/oder Good-will durch Übertragung eingebracht werden. Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Unternehmensanteil in eine Kapitalgesellschaft durch Einbringung übertragen und erhält der Übertragende dafür neue Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft, darf die Kapitalgesellschaft im Rahmen einer solchen Sacheinlage das eingebrachte Betriebsvermögen gemäß § 20 ff. UmwStG mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen. Der angesetzte Wert gilt in gleicher Höhe einerseits als Übertragungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen und andererseits als Anschaffungswert der neuen Gesellschaftsanteile.

Steuerliche Sonderregelungen befreien prinzipiell alle die Einbringungen, bei denen die Kapitalgesellschaft, auf die Sacheinlagen übertragen werden, eine Gesellschaft aus Deutschland oder der EU ist und derjenige, der die Sacheinlage zu Kapitalerhöhungszwecken leistet, ebenfalls eine deutsche oder EU-Gesellschaft ist und bezüglich der deutschen Besteuerung bei der Veräußerung von Anteilen nicht eingeschränkt ist ( §1 UmwStG ).

Die Steuerneutralität setzt also die Übertragung von Unternehmen zu Unternehmen voraus, die beide dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen müssen. Der übertragende Unternehmer muss dann anschließend nur die steuerlichen Haltefristen der neuen Gesellschaftsanteile beachten und darf diese nicht innerhalb der Haltefristen - gesetzlich nach § 22 UmwStG sperrfristbehaftet - ( sieben Jahre – sonst anteilige Nachtragsbesteuerung ) weiterveräußern. Der einbringende Gesellschafter muss innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist dem Finanzamt gem. § 22 Abs. 3 UmwStG jedes Jahr bis zum 31. Mai nachweisen, dass die betreffenden Anteile noch immer ihm bzw. der übernehmenden Gesellschaft gehören. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei Fristversäumnis gelten die Anteile als veräußert.

Werden Vermögenswerte von natürlichen Personen auf Unternehmen oder Kapitalgesellschaften übertragen, besteht die Gefahr der Einkommensbesteuerung aus Veräußerungsgewinnen. Wird Privatvermögen (nach Ablauf der Spekulationsfrist) in Betriebsvermögen eingelegt, erfolgt das steuerneutral. Inzwischen ist auch der Übertrag von einem Betriebsvermögen in ein anderes desselben Unternehmers steuerlich neutral möglich, seit die Handelsbilanz nicht mehr mit der Steuerbilanz verknüpft ist. Die Übertragung von Kapitalgesellschaft zu Kapitalgesellschaft bleibt dagegen in den meisten Fällen (körperschafts-)steuerfrei. Bei richtiger Konstruktion lässt sich also bargeldlos und steuerfrei das Eigenkapital eines Unternehmens erhöhen. Die richtigen steuerlichen Voraussetzungen können meist im Vorfeld einer Sachkapital-Einbringung durch Rechtsgestaltung geschaffen werden. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, ist eine gesonderte Beratung unbedingt
erforderlich, denn mit einem solchen Konzept sind Erklärungspflichten verbunden, an denen der gewünschte Erfolg hängen kann. In manchen Fällen sollte durch eine (allerdings auch beim Finanzamt kostenpflichtige) verbindliche Auskunft Klarheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Die §§ 34 c und f Gewerbeordnung regeln die Platzierungs-erlaubnisse von unbesicherten Finanzinstrumenten und grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. jur. Horst Werner
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28. November 2019 - Eine Gewerbeerlaubnis benötigt nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern. Sie verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt keiner zusätzlichen Platzierungserlaubnis.


Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen über Darlehen von Dritten vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will ( § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ). Der Status des Darlehensvermittlers tritt bereits bei der Vermittlung des ersten Darlehensvertrages ein. Die Absicht die Darlehensvermittlungs-Tätigkeit dauerhaft auszuüben, reicht bereits für die Genehmigungspflicht aus. Ob der § 34 c oder der § 34 f GewO bei der Vermittlung von Darlehen einschlägig ist, hängt davon ab, ob Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG vermittelt werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen. Seit dem Jahr  2015 gilt der "neue" § 34 f GewO und seit dem 21. März 2016 für die Vermittlung von Immobiliendarlehen an Verbraucher der neue § 34 i GewO mit jeweils besonderen Genehmigungs-Voraussetzungen.

Grundschuldbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Propsektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die  Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ). Sie sind deshalb auch keine Finanzinstrumente im Sinne des § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen ( als Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1  Nr. 11 Kreditwesengesetz ) im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Emissionsunternehmen ( = die Anbieter von grundschuldbesicherten Darlehen ) selbst genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen nach der Gewerbeordnung überhaupt keiner Erlaubnis.

Der Bundesrat hat im April 2016 auf seiner Sitzung die ergänzende Ausführungs-„Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ beschlossen. Damit steht endgültig die Arbeitsgrundlage der Darlehensvermittler für Immobiliardarlehen für Verbraucher fest, die eine Erlaubnis gemäß § 34 i Gewerbeordnung (GewO) benötigen, nachdem das grundlegende Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie bereits einen Monat zuvor in Kraft getreten war.

Die Vermittlung und Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments als Beteiligungsanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes fallen unter die Erlaubnispflicht als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz). Für die Vermittlung derartiger Finanzanlagen ist eine gesonderte Sachkunde mit Befähigungsnachweis bei der jeweils zuständigen IHK nachzuweisen. Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Ordnungsämter der Kreis- oder Stadtverwaltungen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Ist der Antragsteller eine juristische Person, müssen alle vertretungsberechtigten Personen diese Voraussetzungen erfüllen.

Die für das Durchlaufen des Erlaubnisverfahrens notwendigen Antragsformulare sind (seit Sommer 2016) bei den IHK´s abrufbar. Inwieweit auch die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen an Unternehmen dazugehören, ist mit den zuständigen IHK´s zu verneinen. Danach kommt § 34 i GewO nur in Betracht, wenn der Unternehmer ( z.B. die Bank ) der Darlehensgeber und der Verbraucher der Darlehensnehmer ist. Bei den grundschuldbesicherten Darlehen ist es jedoch umgekehrt: der Anleger ist der Darlehensgeber und ein operativ tätiges Unternehmen ist der Kapitalnehmer, so dass hier kein zu schützender, privater Verbraucher Vertragspartner ist. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).

Die HARRLEX GmbH bietet Investoren die Chance der Beteiligung an einer erfolgreichen Management-Holding
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27. November 2019 -  Die HARRLEX GmbH wurde im Oktober 2013 in Balingen ( Raum Stuttgart ) gegründet und von Herrn Alexander Feth als geschäftsführender Gesellschafter übernommen. Die Gesellschaft ist ein Management-Unternehmen mit betriebswirtschaftlicher Beratung und der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben auf Zeit. Bei einer Anteilsübernahme von Unternehmen wird mindestens eine Anteilsmehrheit mit Entwicklungspotential angestrebt. Es sollte eine Integration dieser Unternehmen in den Unternehmensverbund der HARRLEX GmbH gegeben sein. Sanierungs- bzw. Restrukturierungsarbeiten kommen ebenfalls unter Ausnutzung vorhandener Synergien zu bestehenden Beteiligungen in Betracht.

 

 

HARRLEX als Management- und Beteiligungsgesellschaft mit den  Kriterien für ein Engagement:

Geografie:                    D-A-CH – deutschsprachige Region

Größe:                         KMU- und Kleinunternehmen / Umsatz von EUR 0.2 Mio. bis EUR 5 Mio.

Bereiche/Branche:         Hersteller von Produkten und/oder Anbieter von Dienstleitungen für Industrie

Profitabilität:                 Gute oder durchschnittliche Profitabilität (EBITDA) mit Optimierungspotential

Unterdurchschnittliche Profitabilität (EBITDA) oder negative Profitabilität (EBITDA) aber mit Zukunftspotental

 

HARRLEX als Management Holding

Koordinierte Einflussnahme auf die strategische Geschäftsentwicklung einzelner Beteiligungen. Dadurch Konzentration der Beteiligungen auf das eigene Kerngeschäft. Ferner Ausnutzung von Synergiepotentialen sowie Kosteneinsparpotenzialen.

 

HARRLEX als Sanierer und/oder Restrukturierer

Als Sanierer und/oder Restrukturierer soll die HARRLEX potenzielle Übernahmeziele nach Verbesserungspotentialen analysieren, zur Realisierung dieser Potentiale Maßnahmen entwickeln und in den entsprechenden Unternehmen systematisch den entwickelten Maßnahmenkatalog umsetzten.

 

Aktuelles Portfolio:

2018 erfolgte Übernahme (Übernahme von 80% der Anteile) der HSL Technologie GmbH. Geschäftstätigkeit: Konzeption von einzelnen Produktionseinheiten (Maschinen und/oder Anlagen) und deren Integration in maßgeschneiderte, automatisierte Gesamtsysteme. Hoch innovativer (> 80 patentierte Lösungen) Sondermaschinenbauer und Automatisierer. Umsatz: 1.0 Mio EUR (2018); vorraussichtlich 2 Mio EUR (2019), Plan 3 Mio EUR (2020).

 

Zukunftsperspektiven

HARRLEX soll zur Management-Holding ausgebaut werden. Ziel-Unternehmen sind mit einem robusten Geschäftsmodel (Industriebetriebe) ausgestattet, bestehen jedoch mit Illiquiditäts- bzw. Überschuldungsrisiko und/oder operativen Optimierungspotentialen. Dadurch wird ein attraktiver Einstieg mit einem überdurchschnittlichen ROI (>10-15%) möglich. Beteiligungen haben ab der Übernahme eine zu vereinbarende Management-Gebühr zu entrichten. Die Management-Gebühr steigt im Verhältnis zu den erwirtschafteten (steigenden) Umsätzen. Ferner werden mit jeder einzelnen Beteiligung Beherrschung- und Gewinnabführungsverträge geschlossen. Die erwirtschafteten Gewinne fließen in die HARRLEX und werden zur Sicherung der Wettbewerbsposition einzelner Beteiligungen genutzt und/oder zur Akquisition weiterer Unternehmen eingesetzt.

 

 

Das leitende Management besteht aus:  Inhaber und CEO Alexander Feth

 

Stationen:                    FXM Investments – Investment Manager

                                   FaMAS Turnaround & Investment Specialist – Engagement Manager

Schwerpunkte:             Sanierung/Restrukturierung, Business Development und Business Analytics

Abschlüsse:                 Wirtschaftsjurist (LLB)

 

Dipl.-Ing. Harry I Schaaf         

 

Stationen:                     EISENMANN SE - Abteilungsleiter Konstruktion & Controlling – Automotive  ABB

Striebel & John - Abteilungsleiter Forschung und Konstruktion - Industrie                          
RITTAL - Leiter R&D - Strategische Einheit Human Machine Interface)

Schwerpunkte:      Forschung & Entwicklung, Geschäfts-, Produktions- und Entwicklungsprozesse,             Innovationsmanagement

Abschlüsse:                 Diplom-Ingenieur

 

Zur Beteiligung werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 3 Jahre bei einem Zinssatz: von 4,5 % p.a. angeboten. Die Stille Gesellschaftsbeteiligung kann ab Euro 10.000,-, Mindestlaufzeit: 5 Jahre, Grunddividende: 5 % zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses vereinbart werden. Die Genussrechtsbeteiligung ist ab Euro 20.000,- Zeichnungssumme, Mindestlaufzeit: 7 Jahre, Grunddividende: 5,5 % p.a. zzgl. Überschussdividende anteilig aus 15% des Jahresüberschusses erhältlich. Auch eine Anleihe als Namensschuldverschreibung kann ab Euro 10.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei einer Festverzinsung von 5 % p.a. gezeichnet werden.

Potentielle Kapitalanleger nehmen bitte einen ersten Kontakt zu dem Ansprechpartner, Herrn Alexander Feth unter der Mailadresse info@harrlex.com  auf. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Definition der Wandelanleihe und die Vertragsgestaltung mit Rechten der Anleger und Pflichten des Emissions-Unternehmens - von Dr. jur. Horst Werner
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18. Oktober 2019 -  Eine Anleihe gem. den §§ 793 ff. Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) stellt eine Wandelanleihe ( convertible bond oder Wandelschuldverschreibung ) dar, sofern die Schuldverschreibung mit einem späteren Umtauschrecht oder Wandlungsrecht in Aktien unter Verrechnung mit dem Anleihekapital verbunden ist, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) oder mit sonstigen Gesellschaftsrechten des emittierenden oder eines anderen Unternehmens ausgestattet ist. Die Wandelanleihe gibt dem Anleihegläubiger das Recht, den Nennwert der Anleihe in eine festgelegte Anzahl von Aktien des die Anleihe emittierenden Unternehmens umzutauschen und damit vom Gläubiger zum Aktionär zu werden. Dann verzichtet der Anleihegläubiger auf die Rückzahlung seines Anleihedarlehens, das in einem festgelegten Umtauschverhältnis mit der Übernahme von Aktien verrechnet wird. Somit verringert sich das Fremdkapital der Gesellschaft, während das Eigenkapital zunimmt.

Eine spezielle Form der Wandelanleihe sind die sogen. Schuldumwandlungs-Anleihen ( = CoCo-Bonds ). Das sind in Gesellschaftsanteile wandelbare Pflicht-Wandelschuldverschreibungen mit einer vertraglich vorher bestimmten Schuldumwandlung. CoCo-Bonds als nachrangige Wandelanleihen haben einen festen Zinssatz, bei denen das Wandlungsrecht nicht bei den Gläubigern liegt, sondern es liegt bei dem Schuldner-Unternehmen mit dem Eintritt von vorher vertraglich definierten wirtschaftlichen Entwicklungen bzw. Verlusten z.B. zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Die CoCo-Bonds sind hybride Schuldverschreibungen und machen die Investoren im Falle einer Wandlung zu haftenden Mitgesellschaftern.

Eine Wandelanleihe ( auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation oder convertible bond ) ist eine von einer Anteilsgesellschaft ausgegebene und in der Regel mit einem Zins ausgestattete Schuldverschreibung, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Nimmt der Anleger sein Umtauschrecht nicht wahr, so wird die Anleihe zum Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig. Wenn dieses Wahlrecht bei der Aktiengesellschaft liegt, wird dies als sogen. „Umgekehrte Wandelanleihe“ bezeichnet. Wenn die AG dann ihr Wahlrecht ausübt, wird die Übernahme der Aktien durch den Anleger zur Pflicht ( = Pflichtwandelanleihe gem. § 221 Abs. 1 AktG ). Kursverluste einer Börsen-Wandelanleihe sind grundsätzlich durch den Rückzahlungsanspruch des Anlegers zum Nennwert abgesichert, soweit sich der Emittent keine Pflichtwandlung vorbehalten hat.

Da Wandelanleihen das Recht oder die Pflicht auf Umtausch der Anleihe in Aktien des Emittenten beinhalten, ist zunächst von der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft ein entsprechender HV-Beschluss zur Schaffung des sogen. bedingten Kapitals notwendig, aus dem bei der Wandlung die entsprechenden Aktien genommen werden. Als Bedingtes Kapital ( §§ 192–201 AktG ) wird der Wert oder die Anzahl von Aktien bezeichnet, die die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zur Emission möglicher Wandelanleihen oder Aktienoptionsprogramme vorab durch eine Drei-Viertel-Mehrheit genehmigt hat. Die bedingte Kapitalerhöhung ist in Deutschland betragsmäßig auf die Hälfte des bereits vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Das Gleiche gilt im Aktiengesetz in Österreich und in der Schweiz gem. Art 653 a OR. Wenn also eine AG ein aktuelles Grundkapital von Euro 1 Mio. hat, darf maximal nur eine bedingte Kapitalerhöhung über Euro 1 Mio. beschlossen werden.

Der Wandlungsanspruch des Anlegers auf Umtausch seiner Anleihe in Aktien kann nicht ausgeschlossen werden. Sonst ist es keine Wandelanleihe !

Der Nominalzins, mit dem eine Wandelanleihe ausgestattet ist, liegt meist unter dem jeweiligen Zins des Kapitalmarkts. Die Emission setzt einen Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit voraus. Den Aktionären steht somit ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur Aktie der Gesellschaft wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis festgelegt. Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende der Laufzeit getilgt, es sei denn, in den Wandelanleihen-Bedingungen ist eine Wandlungspflicht festgelegt. Solche Wandelanleihen werden am Ende der Laufzeit pflichtgewandelt.

Ist der Emittent einer Wandelanleihe nicht mit der Aktiengesellschaft identisch, deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen, so spricht man nicht von einer Wandelanleihe, sondern von einer Umtauschanleihe.

Gelegentlich kommt es vor, dass sich ein Großaktionär (z. B. ein börsennotiertes Unternehmen) von Anteilen an einer Tochtergesellschaft trennen will, dies aber nicht über eine Direktplatzierung der Aktien an einer Börse machen möchte, sondern durch das Auflegen einer Wandelanleihe.

Weitere Auskünfte erteilt kostenfrei Herr Dr. jur. Horst Werner bei entsprechender Mailanfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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Gesetzliche Normen über die öffentliche Werbung für Vermögensanlagen, Wertpapiere und Interventionsrechte der BaFin
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03. Okt. 2019 - Die öffentliche Werbung für Vermögensanlagen und Wertpapiere ist gesetzlich reguliert, berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Im Gesetz über Vermögensanlagen ( § 12 Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) ist die Werbung für wertpapierfreie Finanzinstrumente und in § 15 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) für Wertpapiere normiert. Der Begriff der Werbung ist in Art. 2 Nr. 9 Prospektverordnung legal definiert. Zur Werbung gehören alle Bekanntmachungen und Informationen über Kapitalanlagen in der Presse, Fernsehspots, Präsentationen, Broschüren und Werbebanner im Internet zur Förderung des Absatzes. Dazu zählen keine Äußerungen unbeteiligter Dritter. Die Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen ist nur zulässig, wenn der Anbieter in der Werbung auf die wesentlichen Merkmale der Vermögensanlage hinweist.

Der § 12 VermAnlG über wertpapierfreie Vermögensanlagen lautet wörtlich:

§ 12 Werbung für Vermögensanlagen

(1) Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass in der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen, in der auf die wesentlichen Merkmale der Vermögensanlage hingewiesen wird, ein Hinweis auf den Verkaufsprospekt und dessen Veröffentlichung aufgenommen wird. ( Ist kein BaFin-Prospekt erforderlich, muss der Hinweis erfolgen, dass die Angebote gem. § 2 Abs. 2 S. 1 Vermögensanlagengesetz nicht prospektpflichtig sind ).

(2) Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass in der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen der folgende deutlich hervorgehobene Warnhinweis aufgenommen wird:

„Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

Bei einer Werbung in elektronischen Medien, in der ausschließlich Schriftzeichen verwendet werden, kann der Hinweis in einem separaten Dokument erfolgen, wenn die Werbung

    weniger als 210 Schriftzeichen umfasst und
    einen deutlich hervorgehobenen Link auf dieses Dokument enthält, der mit „Warnhinweis“ gekennzeichnet ist.

(3) Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass in der Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen, die eine Angabe zu einer Rendite der Vermögensanlage enthält, die nicht lediglich eine vertraglich feste Verzinsung der Vermögensanlage wiedergibt, der folgende deutlich hervorgehobene Hinweis aufgenommen wird: „Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.“

(4) Eine Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen darf keinen Hinweis auf die Befugnisse der Bundesanstalt nach diesem Gesetz enthalten.

(5) In einer Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen darf weder der Begriff „Fonds“ noch ein Begriff, der dieses Wort enthält, zur Bezeichnung des Emittenten oder der Vermögensanlage verwendet werden.
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Jede Werbeanzeige muss klar als Werbung gekennzeichnet sein. In der Werbung sollten Begriffe wie „sicher“ oder „garantiert“ unterbleiben, da diese Worte der Verpflichtung in § 12 VermAnlG widersprechen. Garantien dürfen nur von Banken und Versicherungen ausgesprochen werden. Garantien sind zudem Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz ( KWG ).

Emittenten oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, potentielle Anleger  rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Vermögensanlagen oder Wertpapieren verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können.

Ein weiterer zusätzlicher Warnhinweis ist erforderlich, wenn für Vermögensanlagen geworben wird, die eine variable Rendite vorsehen. Enthält eine solche Werbung eine Aussage über eine bloß zu erwartende Rendite, ist der Warnhinweis um einen klarstellenden Zusatz zu ergänzen, dass die in der Werbung genannte Rendite nicht gewährleistet ist und lediglich eine Erwartung wiedergibt. In dem Fall, dass eine Vermögensanlage sowohl fixe als auch variable Renditebestandteile vorsieht, beispielsweise durch vertragliche Zusage einer festen Mindestverzinsung zuzüglich einer Gewinnbeteiligung, besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme des ergänzenden Hinweises nur dann, wenn die Werbung nicht lediglich eine Aussage zu der festen Rendite, sondern darüber hinaus auch zu der variablen Komponente trifft.

Interventionsrechte der BaFin
: Die Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) kann Finanzinstrumente, strukturierte Einlagen und Finanztätigkeiten – auch von Finanzdienstleistern – beziehungsweise Finanzpraktiken oder Vertriebspraktiken inkl. der Werbung beschränken oder sogar verbieten, wenn diese den Anlegerschutz oder die Stabilität und Integrität des Finanzsystems gefährden.

Das Produktinterventionsrecht wurde mit dem Kleinanlegerschutzgesetz als § 4b in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt. Dieses hat darüber hinaus den kollektiven Verbraucherschutz explizit als Aufsichtsziel verankert. Es ist Teil des Aktionsplans der Bundesregierung für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt, mit dem diese unter anderem auf negative Entwicklungen gerade am freien Kapitalmarkt reagierte.

Der neue § 4b WpHG sieht diverse Möglichkeiten der behördlichen Intervention vor. Zum einen kann die BaFin bei der Vermarktung und der Werbung, beim Vertrieb oder beim Verkauf eines bestimmten Finanzinstruments oder einer strukturierten Einlage eingreifen, also Produktintervention im engeren Sinne betreiben.

Zum anderen kann sie aber auch bei bestimmten Formen der Finanztätigkeit oder Finanzpraxis im Wege der Verhaltensintervention eingreifen. Möglich sind Beschränkungen und Verbote. Weitere Fragen beantwortet gern Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
Gewinn-Darlehen mit Zusatzbonus ( = Beteiligungsdarlehen mit Nachrangabrede ) gem. § 1 VermAnlG – von Dr. Horst Werner
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19. Juli 2019 - Gewinndarlehen oder Beteiligungsdarlehen sind in der juristischen Sprache sogen. "Partiarische Darlehen". Die „partiarischen Darlehen“ definieren sich kapitalmarktrechtlich als (Nachrang-)Darlehen mit Gewinn-/Umsatzbeteiligung etc. und ohne gemeinsame Zweckverfolgung mit dem Unternehmen ( = Gewinn-/Beteiligungsdarlehen mit Nachrangabrede ) – siehe  www.finanzierung-ohne-bank.de ). Sie sind gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz Finanzinstrumente im Sinne des Kapitalmarktrechts. Das partiarische Darlehen ( aus dem lat. pars, partis = Teil, z.B. Anteil am Gewinn – auch Beteiligungsdarlehen genannt ) gewährt neben einer festen Mindestverzinsung eine Gewinnbeteiligung ; deshalb spricht man auch von „Gewinndarlehen“. Der Darlehensgeber des Unternehmens erhält für die Überlassung des Kapitals neben der Zins-Vergütung zusätzlich einen zu definierenden Anteil am Ertrag oder Umsatz des Unternehmens ( z.B. 1% Gewinn-(Zusatz-)bonus p.a. bei mindestens einem Unternehmensgewinn nach Steuern von z.B. Euro 500.000,- oder mindestens ein Jahresumsatz von z.B. Euro 20 Mio. ) . Die variable Gewinnbeteiligung kann unterschiedlich festgelegt werden: es kann die Beteiligung am Gewinn vor oder nach Steuern sein, es kann die Beteiligung am Jahresüberschuss vor Abschreibung oder die Beteiligung an bestimmten, definierten Produktumsätzen etc. sein. Die Gewinnbeteiligung kann sich auch auf einen abgegrenzten Geschäftszweck oder ein bestimmtes Projekt beschränken, für welchen(s) das Unternehmensdarlehen gewährt wurde oder auch die gesamte Unternehmenstätigkeit als Gewinnbeteiligungsquelle umfassen.

Von der stillen Gesellschaft der §§ 230 ff HGB unterscheidet sich das partiarische Darlehen insbesondere dadurch, dass keine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegt und der Darlehensgeber somit auch keiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht unterliegt. Der Darlehensgeber muss also keine Rücksicht auf die Liquiditätsverhältnisse des Darlehensempfängers nehmen. Er hat keinerlei Beteiligungsrechte und ebenso keinen Einfluss auf die Unternehmens-Geschäftsführung. Im Gegensatz zur stillen Beteiligung ist eine Teilnahme des Darlehensgebers am Verlust des Unternehmens grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abgrenzungen zur stillen Gesellschaft sind in den Verträgen wichtig, da nur dann jeweils max. 20 Verträge abgeschlossen werden können.

Partiarische Darlehen haben für Unternehmen den Vorteil, dass sie mit einem geringeren Festzins ( z.B. 4% statt 5 % p.a. ) ausgegeben werden können und dem Investor neben dem niedrigeren Festzins der Vertragsabschluss mit einer erfolgsabhängigen Beteiligung z.B. am Gewinn oder Umsatz „versüßt“ wird. Dadurch wird der Unternehmer beim Zinsaufwand und beim allgemeinen Marktrisiko entlastet. Er muss nur dann einen höheren Zins zahlen, wenn ein bestimmter Gewinn oder Umsatz realisiert wurde.

Gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten hat auch das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ( partiarisches Darlehen ) kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es bei Geringfügigkeit ohne einen Verkaufsprospekt nach VermAnlG öffentlich angeboten und maximal 20 Verträge platziert und abgeschlossen werden dürfen. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher bei geringem Kapitalbedarf keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Billigungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ).

Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Gewinnabrede benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), jedoch seit dem 10. Juli 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO). Das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ist also ein Finanzierungsmodell ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ), das unter Beachtung der Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt umgesetzt werden kann. Die Gestaltung auch des Gewinndarlehens muss derart sein, dass bei Beendigung und Tilgung des Darlehens „keine fest rückzahlbaren Gelder“ fixiert sind. Anderenfalls würde es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.
Platzierung beendet
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Die Platzierung am Kapitalmarkt von grundschuldbesicherten Darlehen zur Kapitalbeschaffung ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Kreditwesengesetz prospektfrei möglich
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05. Juli 2019 - Die Kapitalaufnahme mit grundschuldbesicherten Darlehen ist (nur) ohne BaFin-Prospekt möglich, siehe www.finanzierung-ohne-bank.de .  Die BaFin schrieb schon im April 2016 wörtlich :

             „grundschuldbesicherte Darlehen sind keine
              Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG“
.


Dies schließt auch die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG aus, da in Nr. 7 „sonstige Anlagen“, aber keine Darlehen erfasst sind. Darlehen sind nur in Nr. 3 ( partiarische Darlehen ) und in Nr. 4 ( Nachrangdarlehen ) genannt. Das besagte Schreiben beinhaltet eine Grundsatzentscheidung der BaFin, da dieses BaFin-Schreiben auf die Einreichung eines grundschuldbesicherten Darlehensprospektes mit dem Antrag der Billigung erfolgt ist. Der Prospekt wurde als nicht prüfungspflichtig zurückgesandt und damit als nicht billigungsfähig zurückgewiesen. Die BaFin stellte klar, (wörtlich):


              „dass Darlehen, die kein partiarisches Element enthalten
                oder nicht qualifiziert nachrangig ausgestaltet sind, nicht in
               den Anwendungsbereich des VermAnlG fallen“


( also ist auch die Anwendung der Nr. 7 ausgeschlossen). Somit sind die Grundschulddarlehen die einzige BaFin-prospektfreie Kapitalanlage gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz . Das Kreditwesengesetz hat zudem als spezialgesetzliche Regelung Vorrang vor dem Vermögensanlagengesetz und der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Mit der Grundschuldbesicherung liegt also kein Verstoß gegen das KWG und keine Verletzung einer Propsektpflicht vor.


Dr. Horst Werner macht jedoch darauf aufmerksam, dass nur dann kein BaFin-Prospekt erforderlich ist, soweit die von der BaFin aufgestellten Richtlinien eingehalten werden. Die grundschuldbesicherten Darlehen sind zwar nach schriftlicher Auskunft der BaFin keine Vermögensanlagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 - Nr. 7 VermAnlG und deshalb nicht prospektpflichtig. Zu den BaFin-Richtlinien gehören u.a., dass dem Kapitalanleger bei grundschuldbesicherten Darlehen im Rahmen der Werthaltigkeit einer in Deutschland belegenen Immobilie der Mitbesitz am Grundschuld-Stammbrief ( zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft ) eingeräumt wird und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen an die Anleger erfolgt sowie ferner dem amtierenden Notar der Grundschuld-Stammbrief zur Verwahrung überlassen wird. Der Einfachheit halber wird eine Eigentümer-Grundschuld mit Brief zur notariellen Teilabtretung an die Anleger bestellt, damit nicht hunderte von Kapitalgebern das Grundbuch "verunstalten". Der Eigentümer steht mit der Grundschuld allein im Grundbuch. Die Werthaltigkeit der zur Besicherung herangezogenen Immobilie ist im Zweifel durch einen aktuellen Kaufvertrag oder durch ein Sachverständigen-Gutachten nachzuweisen.


Die Besicherung bedingt zunächst, dass überhaupt ein Grundschuldbrief ( als sogen. Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem amtierenden Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt ( eine Buchgrundschuld ist nicht ausreichend ). Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 57 ff BeurkG einen schriftlichen Verwahrauftrag an den amtierenden Notar als Verwahrer voraus, worauf die Kapitalmarktaufsicht BaFin ausdrücklich ( Dezember 2018 ) hingewiesen hat. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt, nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde.


In einer weiteren Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) von Anfang April 2017 – so berichtet Dr. Horst Werner – hat diese zur erlaubnisfreien Zahlungsabwicklung von grundschuldbesicherten Darlehensbeträgen der Anleger Stellung genommen. Es geht dabei um eine Abgrenzung zur möglichen Erlaubnispflicht für Finanztransfergeschäfte gemäß den §§ 8 Abs. 1, 1 Abs. 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ( ZAG ) durch die BaFin. Die BaFin schreibt dazu: „Soweit Sie in Ihrem Geschäftsvorhaben vorsehen, dass das Investitionskapital ( also die Darlehensbeträge ) durch den Investor an den Notar auf Notaranderkonto (Treuhandkonto, dessen Fokus auf der Kontrolle der Mittelverwendung liegt) zu überweisen ist, bitte ich im Hinblick auf das mögliche erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) durch den Notar um Mitteilung, ob dieser in diesem Zusammenhang auch den Kaufvertrag über die zu erwerbende Immobile oder die Grundschuldurkunde beurkundet. Sollte dies der Fall sein, teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass ich dann davon ausginge, dass die Weiterleitung des Investitionskapitals Bestandteil des anwaltlichen Beratungs- bzw. Mandatsverhältnisses des Notars im Rahmen der Abwicklung des Immobilienerwerbs oder der Grundschuldbesicherung wäre und keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste erbracht würden.


Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Eine Grundschuldverbriefung kann also die BaFin-Prospektpflicht ausschließen, wenn die hier dargestellten Bedingungen der BaFin bzw. die erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Dann kommt auch nicht das Vermögensanlagengesetz zur Anwendung, da es sich bei den grundschuldbesicherten Darlehen nicht um prospektpflichtige Finanzinstrumente handelt. Für Vermittler dieser besicherten Kapitalanlagen ist deshalb auch keine Erlaubnis nach § 34 f GewO erforderlich; § 34 c GewO ist zur Vermittlung ausreichend.

Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine kostengünstigere Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch den amtierenden Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB ( Verzicht auf die Vorlage des Grundschuldbriefs bei Vollstreckungsmaßnahmen ) verzichtet und nur der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Die Abtretung an die Anleger wird nicht ins Grundbuch eingetragen, so dass der Grundstückseigentümer allein mit seiner Eigentümergrundschuld im Grundbuch steht. Es werden also auch keine Teilgrundschuldbriefe ausgestellt ( was Kosten erspart ). Die §§ 1155, 1160 BGB kommen zur Anwendung.


Schließlich darf weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben.


Weitere Informationen mit allen schriftlichen BaFin-Bestätigungen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf entsprechende Anfrage.

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Die Fa. Farbraum Druckproduktion GmbH will mit Anlegerkapital Umsatz und Ertrag weiter steigern
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05. April 2019 - Das Unternehmen in Fa. Farbraum Druckproduktion GmbH mit Sitz in Saarbrücken wird nach erfolgreichen Jahrzehnten nunmehr in dritter Generation geführt, berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dementsprechend hat sich das verjüngte Management des Unternehmens weiterentwickelt und die Full-Service-Trends im modernen Marketing ihrer Kunden erkannt. Die Möglichkeiten und Anforderungen an das digitale Marketing sind exponentiell gestiegen und ein Ende ist nicht in Sicht. Unternehmen müssen auf allen Endgeräten, über Web, App, Soziale Medien eine personalisierte Customer Journey bieten, die Performance ihrer Kampagnen mit wissenschaftlichen Methoden analysieren, unermüdlich interessanten und relevanten Text-, Bild- und Videocontent liefern und vieles mehr. Gleichzeitig ist die digitale Welt so übersättigt mit Werbebotschaften, dass die klassischen Medien wie Print einen neuerlichen Aufschwung erfahren. Netflix, Zalando und Amazon schalten Großflächenplakate und versenden Printmailings.

Angesichts solcher Komplexität und Vielfalt müssen heutige Marketingmanager, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, so generalistisch aufgestellt sein, dass gar nicht die Zeit bleibt, sich um die operativen Feinheiten im Marketing zu kümmern oder sich in allen Bereichen Expertisen aufzubauen. Deshalb besteht ein enormer Bedarf, diese Details von der Planung, der Umsetzung und dem Versand an ein externes Fachunternehmen zu vergeben.

Farbraum – verlängerte Werkbank für die Marketingabteilung
Für den operativen Marketing-Service ist das Unternehmen Farbraum die optimale Lösung. Farbraum bietet technisch fundiertes Projektmanagement über alle Phasen von Marketingprojekten. In enger Zusammenarbeit mit Kreativ- und Produktionspartnern bietet das Unternehmen einen Fullservice von der Idee, über Konzeption, Kreation und Produktion bis zur Logistik.
Das Unternehmen versteht sich als verlängerte Werkbank für das Marketing und den Einkauf mittelständischer Unternehmen. Es hilft komplexe Anforderungen zu optimieren und abzuwickeln. Unsere Mitarbeiter haben selbst langjährige Praxiserfahrung z.B. in Druckereien und tragen mit ihrer Expertise dazu bei, die technisch optimale Lösung für die Projekte unserer Kunden zu finden, sodass sich diese auf die großen strategischen Linien fokussieren können.

Wachstumsstrategie: Lokale Betreuung – internationales Netzwerk
In den letzten Jahren hat Farbraum erfolgreich seinen Vertrieb in Bayern und der Schweiz ausgebaut. Erfolgsfaktor war hier eine persönliche Betreuung der Kunden vor Ort in Kombination mit einem weit gefächerten globalen Partnernetzwerk. Es zeigte sich, dass gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Komplexität, höherer Anforderungen und stetigem Termindruck nichts wichtiger ist als im persönlichen Kontakt erarbeitetes Vertrauen.

Vor diesem Hintergrund investiert Farbraum gezielt in den Ausbau des Vertriebsnetzes in Ballungszentren der DACH-Region. Regional agierende Projektmanager übernehmen die Kundenbetreuung vor Ort und werden hierbei zentral in den Bereichen Verwaltung, Einkauf und Marketing unterstützt. Durch die zentrale Bündelung entstehen natürlich Skaleneffekte mit deutlichen positiven Wirkungen auf die Rentabilität. Parallel investiert Farbraum permanent in den Auf- und Ausbau von internationalen Partnerschaften in Osteuropa und Südostasien, die es dem Unternehmen ermöglichen eine breitere Palette an Produkten und Leistungen zu günstigen Konditionen anzubieten. 

Anleger können sich an dem zukünftigen Erfolg der Farbraum Druckproduktion GmbH gewinnorientiert oder mit Festverzinsung beteiligen und an ihrem Wachstum partizipieren. Die jährliche Verzinsung für Kapitalanleger ist bei den festverzinslichen Namensanleihen ab Euro 10.000,- (5 Jahre Laufzeit) mit 6 % und bei den Nachrangdarlehen als Einmalanlage ab Euro 5.000,-- je nach Laufzeit und Beteiligungshöhe mit einem Zins von bis zu 5,5 % p.a. vorgesehen. Auch sind gewinnorientierte Kapitalanlagen als stille Beteiligungen und als Genussrechte möglich. Die Mindest-Beteiligungsdauer beträgt fünf Jahre bzw. sieben Jahre. Interessenten können detaillierte Auskünfte direkt von dem Geschäftsführer, Herrn Stefan Fischer ( stefan.fischer@farbraumdruck.de ) erhalten und dort ein Beteiligungs-Exposé anfordern. Einzelheiten des Beteiligungsangebots finden interessierte Kapitalgeber in dem genannten Unternehmens-Flyer, welches auch per Mail als PDF übersandt werden kann. In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die Farbraum Druckproduktion GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

Keine Zweckbindung und keine Bonitätsprüfung bei der öffentlichen Aufnahme grundbuchgesicherter Darlehen von Privatanlegern
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12. März 2019  - Grundbuchgesicherte Darlehen von Privatanlegern bedürfen kapitalmarktrechtlich, so teilt es Dr. Horst Werner mit ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), keiner Zweckbindung ( wie bei einer Bank ) und keiner Bonitätsprüfung. Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzen kapitalmarktrechtlich keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung des Grundstückseigentümers voraus, sondern erfordern lediglich die Einhaltung der Wertgrenzen des Immobilienobjekts. Kapitalmarktrechtlich muss sich die Grundschuldbesicherung mit Brief zugunsten der Kapitalgeber im Rahmen der nachzuweisenden Bewertung des Grundstücksobjekts bewegen. Der Wert-Nachweis kann gegenüber der BaFin durch einen zeitnahen Kaufvertrag über die Immobilie oder durch ein Sachverständigengutachten geführt werden. Die Qualitätsgüte der Kapitalanlage wird also durch den Wert der Immobilie, aber nicht durch eine Bonitätsprüfung des Immobilieneigentümers selbst oder durch eine Bonitätsprüfung des Eigentümer-Unternehmens nachgewiesen.

Zur Besicherung der Kapitalanleger wird - wenn die Anleger aus Kostengründen nicht alle selbst ins Grundbuch eingetragen werden -  die Mitbesitzeinräumung z.B. am Eigentümer-(Grundschuld-)Stammbrief - zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft aller beteiligten Anleger - und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen voraussetzt. Dies bedingt zunächst, dass bei einer Eigentümergrundschuld überhaupt ein Grundschuldbrief ( als sogen. Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt. Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der von dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 57 BeurkG eine schriftliche Verwahranweisung an den Notar als Verwahrer voraus, worauf die BaFin noch kürzlich hingewiesen hat. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt, nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde. Verwahren muss ( und darf nur ) derjenige amtierende Notar, der auch die Eigentümergrundschuld beurkundet und beim Grundbuchamt beantragt hat.

Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch einen Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen mit Mieterträgen aus Wohnimmobilien bieten einen höchstmöglichen Ertrags- und Renditeschutz sowie einen hervorragenden Werterhalt des Kapitals – von Dr. Horst Werner
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09. März 2019  - Anleger, deren Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Kapitaleinlagen durch Grundschulden besichert sind - so Dr. Horst Werner (  dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) -, können nachhaltige Kapitalanlagen ihr eigen nennen. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seinem Wert durch Grundbucheintragung abgesichert. Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen und muss seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und zeitraubenden Anlegerschutz-Prozessen um die Rückführung seines Kapitals kämpfen. Der Anleger braucht keine Beweisnöte und keine langwierigen Streitereien befürchten. Einige Unternehmen bieten sogar einen abgesicherten Wertsteigerungsschutz. Im Übrigen ist bekannt, dass Immobilienwerte bei guten Vermietungslagen stetig steigen. Der Werterhalt des Kapitals ( = Wertstabilität des Anlegerkapitals ) ist also nach menschlichem Ermessen gegeben.

Selbst wenn das Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: „Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?“ bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen. So lassen sich Kapitalanleger schnell zur Beteiligung mit Kapital ( Verzinsung zwischen 3,5 % - bis 5,5 % p.a. ) gewinnen, denn bei deren Hausbank bekommen sie auf ihrem Guthabenkonto gar nichts = 0% Zinsen. Mit allen diesen schlagenden Argumenten wird daraus ein Platzierungserfolg !

Der Beteiligungsanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat in den vergangenen Jahren für zahlreiche Unternehmen dieses grundschuldbesicherte Anlagenmodell in Abstimmung mit der BaFin erarbeitet und/oder begleitet diese am Kapitalmarkt. Es wird für alle Beteiligten am Anlagemarkt mit Erfolg umgesetzt: So haben die von Dr. Horst Werner allein in den letzten 6 Monaten an den Kapitalmarkt gebrachten und betreuten Unternehmen SNI Immoreal GmbH (www.sni-immoreal.de ); Bohrerhof GmbH ( www.bohrerhof.de ), die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ), die Paulus Wohnbau GmbH ( www.paulus-wohnbau.de ), die WBG Immopark-Haar e.G. ( www.immopark-haar.com ), die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) und viele weitere Unternehmen ( siehe unser Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de ) entsprechende grundbuchbesicherte Kapitalanlagen im Angebot.
P l a t z i e r t
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RIVAG Immobilien-Unternehmensgruppe ist auch in 2018 mit Erfolg am Kapitalmarkt über grundschuldbesicherte Kapitalanlagen gewesen
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27. Februar 2019  - Finanzdienstleister sind von der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG als Vertriebspartner für grundbuchbesicherte Kapitalanlagen der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG bei besten Provisionen eingeladen, berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Sämtliche Angebotsunterlagen wurden bereits von der Kapitalmarktaufsicht gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KG ) geprüft und nicht beanstandet.

Die RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG mit Sitz in Guben bei Berlin, betreibt gemeinsam mit Partnergesellschaften seit über zehn Jahren erfolgreich und seriös die Entwicklung ( Wohnungsaufbereitung ) und den Handel mit Wohn- und Spezialimmobilien. Die RIVAG führt ihre Vorhaben ausschließlich mit Eigenmitteln und Darlehen von Privatinvestoren durch, deren Gelder mit erstrangigen Grundschulden auf unbelasteten Objekten abgesichert werden. Damit ist die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ) autark und unabhängig von Bankkrediten.

Um dies zu ermöglichen, werden die Projekte - größere Bauprojekte, aber auch Eigentumswohnungen - zunächst beim Ankauf vom Unternehmen oder von Partnerunternehmen aus Eigenmitteln vorfinanziert und sodann für Beteiligungen an Investoren freigegeben. Die Unternehmensgruppe hat schon über Euro 50 Mio. finanziert und Immobilienobjekte – vornehmlich Wohnbauten - mit einem Volumen von über Euro 30 Mio. erfolgreich verkauft. An die Anleger wurden über Euro 6 Mio. zurückgezahlt.

Die RIVAG-Unternehmen erwerben vernachlässigte Immobilien aus finanziellen Notlagen, die sich z.B. bei Banken in der „Schieflage“ oder in der „Sonderkreditabteilung“ befinden oder die bereits in der Vollstreckung bzw. Zwangsversteigerung gelandet sind. Nach Renovierung oder Sanierung dieser Immobilien ( keine Luxusrenovierung, sondern nur bewohnbare Instandsetzung ) verringert das jeweilige Unternehmen den Leerstand durch Neuvermietung. Nach Ausschöpfung des Potentials werden die Immobilien wieder an den Markt abgegeben.

Investoren und Anleger können sich mit einer Darlehenssumme ab Euro 5.000,- beteiligen. Die Höhe der Verzinsung wie auch die Laufzeit des Darlehensvertrages können die Kapitalgeber selbst auswählen. Es bestehen fünf verschiedene Anlage-Modelle mit 4% - 5,5% Zinsen p.a. und einer Laufzeit von 4-6 Jahren – alle mit Grundschuldbesicherung.

Nach Eingang der Darlehenssumme von den Anlegern wird der spätere  Rückzahlungsanspruch auf der vom Investor gewählten Immobilie über eine erstrangige Grundschuld abgesichert. Die Kapitalgeber erhalten hierüber die notariell beglaubigte Bestätigung eines deutschen Notars.

Vertriebe werden zur Mitplatzierung für grundschuldbesicherte Darlehen der RIVAG-Unternehmensgruppe bei interessanten Provisionen eingeladen; § 34 f GewO ist für Vermittler nicht erforderlich.

Es liegt ein ausführliches Anleger-Handout mit allen Informationen vor. Makler, Verkäufer und interessierte Finanzdienstleister ( § 34 c GewO ausreichend ) wenden sich wegen weiterer Informationen und Vertriebsvertrags-Abschlüssen direkt an den für den Vertrieb zuständigen Herrn Wolfgang Irion unter der Mail-Adresse irion@riv.ag  . Das Beteiligungsangebot wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG  ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
Die SNI Immoreal GmbH realisiert mit grundschuldbesichertem Anlegerkapital innovativen, zukunftsweisenden Wohnungsbau in Süddeutschland
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23. Jan. 2019  -  Das Unternehmen SNI Immoreal GmbH mit Sitz im Raum München wurde im Herbst 2016 gegründet und hat sein Leistungsspektrum und seine Kernkompetenzen in der Grundstücksakquisition, der Projektentwicklung sowie bei Bauträgermaßnahmen für den Wohnungsbau und die Errichtung von Ferienapartments an der Ostsee sowie im Alpenvorland. Hier insbesondere in den Bereichen Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser, Geschoßwohnungsbau, Holiday & Business- Appartements sowie kostengünstige MiniHouses. Die SNI Immoreal GmbH ( www.sni-immoreal.de ) ist getragen von der Philosophie, die konsequente Umsetzung eines zukunftsfähigen Wohnbaus zu realisieren und zeigt bereits in den ersten Jahren eine enorme Dynamik. Waren es in 2017 Projektsummen in Höhe von ca. € 5.000.000, sind 2018 bereits Projekte in Höhe von über € 9.000.000 in der Fertigstellung. Der bilanzierte Umsatz betrug 2018 bereits Euro 1,5 Mio. mit einem Gewinn vor Steuern von Euro 404.932,- .


Mehrere Vorhaben, im Verbund mit kommunalen Trägern zeigen für 2019 ein Projektierungsvolumen von aktuell ca. € 55.000.000. Diese konkreten Projektierungen, zum Einen mit kommunalen Auftraggebern im Münchener Süden ( 25 Mio. Euro ), zum Anderen eine gehobene Ferienanlage an der neuen deutschen „Goldküste“, der Ostsee ( 30 Mio. Euro ), reflektieren die Marktfähigkeit ökologischen Bauens in Verbindung mit ökonomischen Parametern die mehr als konkurrenzfähig sind. Die Verbindung von alternativen Energieträgern wie z.B. Photovoltaik und den Jahrhunderte alten Vorteilen ökologischen Bauens wie z.B. Holz, ergänzt durch modernste Erkenntnisse im Bereich Haustechnik und Dämmung ergeben in der Summe ein äußerst konkurrenzfähiges Baukonzept welches am Ende eine überdurchschnittliche Rendite ermöglicht.

Individualisierter Systembau – das heißt, ein auf die jeweiligen Projektparameter angepasstes Baukonzept bietet sehr viele Möglichkeiten an verschiedensten Standorten in Europa. Aktuell werden weitere interessante Projekte in Österreich und Italien geprüft. Projekte, die mit klassischen Realisierungen nur schwer bzw. nicht vernünftig darstellbar sind. Und das zu äußert attraktiven Preisen, die genügend Freiraum für Wertsteigerungen zulassen. Umweltbewusstes Bauen und finanzieller Erfolg – kein Widerspruch !

30 Jahre kaufmännische Erfahrung in höchster Leitungsebene in Verbindung mit 30 Jahren Erfahrung im klassischen Bau bilden die Basis der unternehmerischen Tätigkeit der SNI Immoreal GmbH. Berufliche Werdegänge im Bereich Immobilienwirtschaft ergänzen das Know-how des Management- Bereichs: Know-how, das durch professionelle Projektpartner optimiert wird. Das ermöglicht der SNI Gruppe, Dienstleistungen im Bereich Projektierung, Bau und Hausverwaltung anzubieten. SNI begleitet somit diese Projekte, wenn gewünscht, über die Fertigstellung hinaus. An diesem zukunftsträchtigen Konzept können sich Anleger mit grundschuldbesicherten Kapitaleinlagen beteiligen.

Grundschuldbesicherte Darlehen von Anlegern sind gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung platzierbar, sofern der Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Dies ist hier bei der Besicherung der Darlehen mit Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall.

Ausgestaltung im Detail:
• Grundschuldbesichertes Darlehen
• Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Mindestlaufzeit
• Mindestlaufzeit: 3, 5 oder 7 Jahre
• Emissionsvolumen: 10 Mio. EUR
• Mindestzeichnung: ab 10.000,- EUR; ab 25.000,- und ab 50.000,-
• Festverzinsung bei 3 Jahren: 3,6 % p. a.
• Festverzinsung bei 5 Jahren: 4,4 % p. a.
• Festverzinsung bei 7 Jahren: 5,6 % p. a.
• Zahlung der Zinsen: jährlich

Ergänzende Informationen und ein ausführliches Beteiligungs-Exposé werden auf Anfrage unter der Mailadresse as@sni-immoreal.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist der Projektleiter Herr Albert Schöberl. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird begleitet von der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de).

Platzierung beendet
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Immo-Pro-Invest GmbH wird mit Investorengeldern ihre Finanzkraft stärken, um das Bauvolumen von neuen Wohneinheiten deutlich über Euro 100 Mio. p.a. zu steigern
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03. Dezember 2018 - Die Immo-Pro-Invest GmbH zählt zu den führenden Projektentwicklern im Bereich Mehrgeschosswohnungsbau. Mit den Wohnimmobilien werden für Partner und Investoren attraktive und renditestarke Projekte umgesetzt. Das Unternehmen konzentriert sich ausschließlich auf Wohnungsbauprojekte im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit 30 – 200 Wohneinheiten.


Seit mehr als 10 Jahren setzt das Management auf die eigene Projektentwicklung und Projektherstellung. Die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) garantiert so eine hohe Qualität, preiswerte und verlässliche Bauherstellkosten sowie die termingerechte Realisierung von Bauprojekten. Zusammen mit der Immo-Pro-Werk GmbH aus der eigenen Unternehmensgruppe kann so die gesamte Wertschöpfungskette von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zum professionellen Immobilienmanagement abgebildet werden. Durch die eigene Auswahl und Akquise von besten und attraktiven Grundstücken setzen Partner und Investoren somit auf einen verlässlichen Partner, der die gesamte Projektabtwicklung im Sinne aller Beteiligten direkt steuert.


Zur Muttergesellschaft gehören zehn Projektgesellschaften in der ganzen Bundesrepublik. Über diese Projektgesellschaften wurden in den vergangenen Jahren bundesweit Immobilienprojekte mit einem Wert von über 200 Mio. Euro projektiert, gebaut und erfolgreich umgesetzt. Der aktuelle Bau-Fokus liegt ausschließlich im süddeutschen Raum. Die laufenden Projekte umfassen ein weiteres Verkaufsvolumen von mehr als 100 Mio. Euro.


Hochwertige Immobilien erfordern Zuverlässigkeit und Qualität. Die Kompetenz der Immo-Pro-Invest GmbH in Bauprojekten wird von Projektleitern, Architekten und einem schlagfertigen Bautrupp unterstrichen. Hauseigene Fachkräfte im Handwerk garantieren die termingerechte Herstellung anspruchsvoller Immobilien. Der strategische (Grundstücks-)Einkauf und die laufende Prozessoptimierung bilden dabei einen wichtigen Eckstein für den Unternehmens-Erfolg!

Die Beteiligung an der Immo-Pro-Invest GmbH vereint somit sämtliche Vorteile einer Immobilienanlage. Die langjährige Erfahrung mit erfolgreich abgeschlossenen Projekten und der in der Vergangenheit nachgewiesene wirtschaftliche Erfolg sind dabei die Grundlage für attraktive Renditeaussichten in einer aktuell sehr interessanten Marktsituation.

Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Höhe des Kapitalanlagebetrages unterschiedliche Zinshöhen ab 3,5 % bis 4 % angeboten. Es handelt sich um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte, grundschuldbesicherte Kapitalanlagen. Insbesondere haben Investoren die Möglichkeit der Besicherung ihrer Beteiligungsgelder mit Grundschuldeintragungen. Das dürfte das Beteiligungsrisiko der Anleger minimieren. Ausführliche Informationen erteilt Herr W. Strauch unter der Mailadresse info@immo-pro-invest.com .

Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Grundschuldbesichertes Darlehen: Mitbesitzeinräumung und wirksamer notarieller Verwahrauftrag erforderlich
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05. Dezember 2018 - Aus gegebenen Anlass macht Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) darauf aufmerksam, dass zur Besicherung der Kapitalanleger die Mitbesitzeinräumung am Stammbrief ( zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft ) eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen voraussetzt. Dies bedingt zunächst, dass überhaupt ein Grundschuldbrief ( als Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt. Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der von dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 62, 57, 54e BeurkG einen schriftlichen Verwahrauftrag an den Notar als Verwahrer voraus, worauf die BaFin aktuell ( Dezember 2018 ) hinweist. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt,  nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde.

Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Sicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch einen Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben.




Die Lux Lucis Beteiligungs-GmbH bietet die Beteiligung mit grundschuldbesicherten Kapitalanlagen oder mit festzinsorientiertem Nachrangkapital
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21. November 2018 - Die Lux Lucis Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Augsburg beteiligt sich an Bauträgermaßnahmen, an Unternehmen für die Installation möglichst emissionsarmer-oder emssionsfreier (CO2-freier) Heizsysteme, für das Energie-Con­tracting und fördert den Aufbau eines eigenen Immobilienport­folios – einschließlich eines energetisch vorbildlichen Hotelneubaus –. Energetische Sanierungen und klimagerechtes Bauen gehören zu den wachstumsstärksten Segmenten unserer Wirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer sauberen Umwelt. Die Lux Lucis Beteiligungs-GmbH ( www.lux-lucis.de ) hat ein bilanziell ausgewiesenes Eigen­kapital von gut Euro 800.000,- sowie bei zwei Immobilien in Augsburg im Verhältnis zu den aktuellen Verkehrswerten stille Reserven in Höhe von etwas über Euro 1.000.000,-. Zudem betrug der operativ erwirtschaftete Unternehmensgewinn (2016) knapp Euro 300.000,-. 2017 wurde eine Beteiligung zu 94 % an einer KG übernommen, die bei einem größeren Immobilienprojekt bereits über eine ausreichende Finanzierung seitens der Bank verfügt, kein weiteres Beteiligungskapital benötigt und einen Gewinnanteil von ca. 4 Mio. € bei der Lux Lucis erwarten lässt.


Der Immo­biliensektor ist seit jeher einer der stabilsten Wirtschafts­zweige Deutschlands; insbesondere in Bayern. Am Standort Augsburg fallen mas­sive Wohnraumnachfrage und ein überdurchschnittlicher Bestand veralteter Häuser, oftmals mit austauschpflichtigen Heizan­lagen zusammen. Neubau- und Sanierungsbedarf sind immens.

Im Betrieb benötigen (Wohn) Immobilien Energie für Hei­zung, Warmwasser und Strom. In den Städten sind Gebäu­de deshalb für über die Hälfte aller CO-Emissionen verantwortlich. Die Politik will das ändern. Bis 2050 soll der Immobiliensektor klimaneutral sein. Dafür müssen Energieeffizienzmaßnahmen ergriffen und emissions-arme Heiztechniken installiert werden. Für vorausschauen­de Investoren eröffnet das einen riesigen Markt.

Mit dem Unternehmensprofil und den günstigen Marktverhältnissen im Wohnungsbau ist die Lux Lucis Beteiligungs-Gm­bH hervorragend aufgestellt, ökologische Antworten auf die globale Herausforderung des Klimawandels zu finden. Gleichzeitig sichert die Umsetzung des dringend Not­wendigen der Gesellschaft nachhaltig steigende Umsätze und Gewin­ne. Durch eine Unternehmensbeteiligung können private Kapitalanleger vom Wachstum unmittelbar profitieren. Der Bedarf an energetisch hocheffizienten Immo­bilien ist vorhanden, die Nachfrage hoch. Die Modernisierung umweltschädigender Altheizungen wird Heizungsbauer noch auf Jahrzehnte auslasten. Zudem besitzt der Augsburger Wohnungsmarkt – auch vor dem Hintergrund eines unzureichenden Wohnungsangebots und hoher Preise in der Landeshauptstadt München – das größte Potenzial unter den bayerischen Großstädten.

Ein Investment bei der Lux Lucis Beteili­gungs-GmbH verbindet erstklassige Renditeaussichten mit dem sinnvollen Engagement für eine emissions-reduzierte Welt. Eingeworbenes Kapital fließt in die Entwicklung, Um­setzung und Sachwertbesicherung aussichtsreicher Projekte, die Anlegern attraktive Gewinne versprechen. Durch „grüne Investments“ lässt sich mit gutem Gewissen Geld verdienen. Auch Privatanleger haben die Wahl, ob sie Rendite um jeden Preis erzielen oder ihr Kapital ethisch anle­gen wollen.

Anleger können bei der
Lux Lucis Beteili­gungs-GmbH grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 50.000 mit einer Mindest-Laufzeit von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 4,5 % p.a. zeichnen. Ferner werden Nachrangdarlehen ab Euro 5.000,- Zeichnungssumme, Laufzeit: 4 Jahre bei einem Zinssatz: von 4,5 % p.a. angeboten. Auch eine Anleihe als Namensschuldverschreibung kann ab Euro 10.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei einer Festverzinsung von 5 % p.a. gezeichnet werden.

Ein umfängliches Beteiligungs-Exposé steht auf Anforderung zur Verfügung. Bei Interesse nehmen Sie bitte einen ersten Kontakt auf zu dem Ansprechpartner, Herrn Peter Baumhauer als Generalbevollmächtigten unter der Mailadresse Baumhauer@lux-lucis.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Platzierung abgeschlossen
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Immo-Pro-Invest GmbH wird mit Anlegergeldern ihr (Eigen-)Kapital stärken, um die Herstellung von neuen Wohnungen deutlich über Euro 100 Mio. p.a. auszubauen
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08. November 2018 - Die Immo-Pro-Invest GmbH zählt zu den führenden Projektentwicklern im Bereich Mehrgeschosswohnungsbau. Mit den Wohnimmobilien werden für Partner und Investoren attraktive und renditestarke Projekte umgesetzt. Seit mehr als 10 Jahren setzt das Management auf die eigene Projektentwicklung und Projektherstellung. Das Unternehmen konzentriert sich ausschließlich auf Wohnungsbauprojekte im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit 30 – 200 Wohneinheiten.


Die Immo-Pro-Invest GmbH ( www.immo-pro-invest.com ) garantiert so eine hohe Qualität, preiswerte und verlässliche Bauherstellkosten sowie die termingerechte Realisierung von Bauprojekten. Zusammen mit der Immo-Pro-Werk GmbH aus der eigenen Unternehmensgruppe kann so die gesamte Wertschöpfungskette von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zum professionellen Immobilienmanagement abgebildet werden. Durch die eigene Auswahl und Akquise von besten und attraktiven Grundstücken setzen Partner und Investoren somit auf einen verlässlichen Partner, der die gesamte Projektabtwicklung im Sinne aller Beteiligten direkt steuert.

 

Zur Muttergesellschaft gehören zehn Projektgesellschaften in der ganzen Bundesrepublik. Über diese Projektgesellschaften wurden in den vergangenen Jahren bundesweit Immobilienprojekte mit einem Wert von über 200 Mio. Euro projektiert, gebaut und erfolgreich umgesetzt. Der aktuelle Bau-Fokus liegt ausschließlich im süddeutschen Raum. Die laufenden Projekte umfassen ein weiteres Verkaufsvolumen von mehr als 100 Mio. Euro.

 

Hochwertige Immobilien erfordern Zuverlässigkeit und Qualität. Die Kompetenz der Immo-Pro-Invest GmbH in Bauprojekten wird von Projektleitern, Architekten und einem schlagfertigen Bautrupp unterstrichen. Hauseigene Fachkräfte im Handwerk garantieren die termingerechte Herstellung anspruchsvoller Immobilien. Der strategische (Grundstücks-)Einkauf und die laufende Prozessoptimierung bilden dabei einen wichtigen Eckstein für den Unternehmens-Erfolg!

 

Die Beteiligung an der Immo-Pro-Invest GmbH vereint somit sämtliche Vorteile einer Immobilienanlage. Die langjährige Erfahrung mit erfolgreich abgeschlossenen Projekten und der in der Vergangenheit nachgewiesene wirtschaftliche Erfolg sind dabei die Grundlage für attraktive Renditeaussichten in einer aktuell sehr interessanten Marktsituation.

 

Für interessierte Kapitalanleger werden wahlweise festzinsorientierte, grundschuldbesicherte Kapitalanlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsen sowie Inhaberschuldverschreibungen als Anleihen angeboten; insbesondere haben Investoren die Möglichkeit der Besicherung ihrer Beteiligungsgelder mit Grundschuldeintragungen. Das dürfte das Beteiligungsrisiko der Anleger minimieren. Ausführliche Informationen erteilt Herr W. Strauch unter der Mailadresse info@immo-pro-invest.com .


Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Die Müsli-Mönnich GmbH bietet Anlegern gewinnorientierte und festzinsorientierte Beteiligungen an einem modernen Produktionsunternehmen
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25. Oktober 2018 - Das Unternehmen Müsli-Mönnich GmbH wurde 1958 gegründet und ist seit 1960 in Kassel ansässig. Zunächst erfolgreich in der Herstellung von Trauben­zucker- und Süßstoffprodukten, erweiterte das Unternehmen sein Angebot ab 1974 um die Produktion von Müslis. Dieser Bereich entwickelte sich so erfolgreich, dass sich das Unternehmen 1990 entschloss, sich ausschließlich auf die Produktion und kundenorientierte Entwicklung von Müslis und anderen Cerealien-Produkten zu konzentrieren.

Heute stellt das Management des Unternehmens (  www.muesli-moennich.de ) mit seinem kleinen, aber schlagkräftigen Team aus qualifizierten Fach­kräften monatlich mehrere hundert Tonnen Müsli in rund 150 verschiedenen Sorten her – von konventionell über Bio-Qualität bis hin zu veganen und glutenfreien Müslis. Der Umsatz lag im Geschäftsjahr 2017 bei knapp Euro 10 Mio. und soll mit neuen Produkten stabilisiert und ausgebaut werden. Neben dem Vertrieb unter eigenem Namen produziert das Unternehmen überwiegend für fremde Marken (Private Label) – darunter auch weltweit bekannte Marken vom Lebensmitteleinzelhandel und - Discountern.

Die Kunden der Müsli-Mönnich GmbH schätzen vor allem die Vielseitigkeit, Flexibilität und Schnelligkeit in der Umsetzung von Projekten. Als reiner Mischbetrieb bereitet das Unternehmen neben dem Standardsortiment auch individuell gemischte Müslis zu – ganz nach den Vorgaben oder dem Bedarf der Kunden. Gern be­rät das Management dabei, welche Mischung die Ansprüche der Kunden erfüllt, stellt sie für die Kunden her und füllen sie in der von den Kunden bevorzugten Füllmenge in das individuelle Verpackungsdesign ab. Nicht zuletzt wegen der kundenorientierten Arbeitsweise ist die Müsli-Mönnich GmbH auf nationalen und internationalen Distributionsebenen ein etablierter Partner. Die Trends im Markt hat Mönnich stets im Fokus, um entsprechende Produkte schnell zu entwickeln und im Handel national und international zu platzieren.

Müsli wird vor allem von verantwortungsbewussten Menschen mit einem hohen Qualitätsanspruch nachgefragt. Müsli ist eine
vollwertige Frühstücks-„Vitalbombe“, was uns mit allem versorgt, was wir zum gesunden Funktionieren unseres Stoffwechsels benötigen. Die Mönnich GmbH verbürgt sich als IFS-, Bio- und UTZ-zertifiziertes Unternehmen dafür, dass die Kunden nur allerbeste Qualität erhalten. Das fängt bereits bei den Rohstoffen an. Für die Müslis bezieht das Unternehmen die Zutaten aus aller Welt, die allesamt gemäß den eigenen, hohen Qualitätsansprüchen streng kontrolliert werden. Schonend und werterhaltend werden die Zutaten in modernen Misch- und Abfüllanlagen unter Einhaltung strikter Hygienevorschriften verarbeitet. Um Produkte optimal zu lagern, leisten wir uns den Luxus eines großen, richtig klimatisierten Rohwaren- und Fertigproduktlagers. Die Auslieferung erfolgt mit etablierten Partnern, die für eine zuverlässige und flexible Produktionslogistik stehen.

Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am zukünftig steigenden Erfolg des Unternehmens teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von stillen Beteiligungen und ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- als Genussrechte ( Mindestlaufzeiten ab 5 bzw. 7 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von bis zu 5,5 % plus Übergewinnanteile sowie eine fünfjährige Namensschuldverschreibungen ab Euro 10.000,- mit einer Festverzinsung von 6 % p.a. und ferner Nachrangdarlehen ab Euro 5.000- mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Verzinsung von 5 % p.a..

Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von Investoren und potentiellen Finanzdienstleistern ist die Geschäftsführerin Frau Gabriele Köring unter der Mailadresse
koering@muesli-moennich.de . Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).